Ein sehr unscharfes Geschwindigkeitsmessfoto oder ein Foto, auf dem das Gesicht des Fahrers nur zu einem geringen Teil abgebildet ist, ist für eine Identifizierung durch bloßen Vergleich mit dem in der Hauptverhandlung anwesenden Betroffenen nach den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens regelmäßig nicht geeignet (Oberlandesgericht Brandenburg, Az: (2 B) 53 Ss-Owi 186/11 (89/11), Beschluss vom 09.08.2011).
Wie lange gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung? Der deutsche Straßenverkehr wird im allgemeinen Sprachgebrauch sehr gern als regelrechter “Schilderdschungel” bezeichnet, was ja auch in vielen Fällen den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Fakt ist jedoch, dass jedes Schild auch einen gewissen Sinn und Zweck erfüllt, wobei natürlich gewisse Schilder häufiger anzutreffen sind als andere Schilder. Ein gutes Beispiel hierfür […]