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Geschwindigkeitsüberschreitung – unscharfes Messfoto

Ein sehr unscharfes Geschwindigkeitsmessfoto oder ein Foto, auf dem das Gesicht des Fahrers nur zu einem geringen Teil abgebildet ist, ist für eine Identifizierung durch bloßen Vergleich mit dem in der Hauptverhandlung anwesenden Betroffenen nach den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens regelmäßig nicht geeignet (Oberlandesgericht Brandenburg, Az: (2 B) 53 Ss-Owi 186/11 (89/11), Beschluss vom 09.08.2011).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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