Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Gericht bestätigt Fahrverbot nach extremer Geschwindigkeitsüberschreitung
- Hintergrund des Falls: Geschwindigkeitskontrolle und „Klappschilder“ auf der A7
- Urteil des Amtsgerichts Fulda: Hohe Geldstrafe und Fahrverbot
- Beschwerde des Fahrers: Verwirrende Beschilderung als Entschuldigung?
- OLG Frankfurt weist Beschwerde zurück: Klare Verkehrszeichen und Vorsätzliches Handeln
- Begründung des Fahrverbots: Beruflicher Bedarf kein Hinderungsgrund
- Bedeutung des Urteils für Betroffene: Klare Schilder, Hohe Verantwortung
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung und wie wirkt sich das auf ein Fahrverbot aus?
- Welche Arten von Schildern werden zur Geschwindigkeitsbegrenzung eingesetzt und wie muss ich diese erkennen und beachten?
- Was ist ein Verbotsirrtum und wann kann ich mich darauf berufen, um ein Fahrverbot zu vermeiden?
- Wie lange dauert ein Fahrverbot und wann beginnt es?
- Welche Möglichkeiten habe ich, gegen ein Fahrverbot vorzugehen, und wann lohnt sich ein Einspruch?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
- Datum: 20.01.2025
- Aktenzeichen: 2 ORbs 4/25
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Fulda
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Beteiligte Parteien:
- Der Betroffene: Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Fulda ein, mit der Begründung, die Geschwindigkeitsbeschilderung sei verwirrend gewesen.
- Das Amtsgericht Fulda: Hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene wurde auf der A7 außerhalb geschlossener Ortschaften mit 146 km/h geblitzt, obwohl aufgrund einer Lkw-Kontrolle die Höchstgeschwindigkeit durch „Klappschilder“ auf 60 km/h reduziert war. Das Amtsgericht Fulda verurteilte ihn daraufhin wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.
- Kern des Rechtsstreits: War die Beschilderung eindeutig genug, oder durfte der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund einer „völlig verwirrenden Beschilderung“ nicht verstehen?
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde verworfen, jedoch mit der Maßgabe, dass der Betroffene der „vorsätzlichen“ Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig ist.
- Folgen: Der Betroffene trägt die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels.
Der Fall vor Gericht
Gericht bestätigt Fahrverbot nach extremer Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem aktuellen Beschluss ein Urteil des Amtsgerichts Fulda bestätigt, das einen Autofahrer wegen einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt hatte. Der Fahrer war außerhalb geschlossener Ortschaften mit 146 km/h unterwegs, obwohl dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h angeordnet war. Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zurück und verschärfte sogar die Schuldform von fahrlässig auf vorsätzlich, bestätigte aber die ursprüngliche Strafe.
Hintergrund des Falls: Geschwindigkeitskontrolle und „Klappschilder“ auf der A7
Der Fall ereignete sich auf der Autobahn A7 in Richtung Kassel. Aufgrund einer Lkw-Kontrolle wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem bestimmten Abschnitt auf 60 km/h reduziert. Um diese temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung zu signalisieren, wurden sogenannte „Klappschilder“ eingesetzt. Diese Schilder sind fest an der Autobahn installiert und können bei Bedarf ausgeklappt werden, um veränderte Verkehrsregelungen anzuzeigen. Zusätzlich zur Geschwindigkeitsreduzierung wurde auch ein Überholverbot für Lastkraftwagen und Busse verhängt.
Urteil des Amtsgerichts Fulda: Hohe Geldstrafe und Fahrverbot
Das Amtsgericht Fulda hatte den Fahrer zunächst wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt. Die Strafe belief sich auf eine Geldbuße von 900 Euro. Zusätzlich wurde ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt. Dieses Fahrverbot ist eine einschneidende Maßnahme, die in der Regel bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen angeordnet wird, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den Betroffenen zu einem verantwortungsbewussten Verhalten im Straßenverkehr zu ermahnen.
Beschwerde des Fahrers: Verwirrende Beschilderung als Entschuldigung?
Gegen dieses Urteil legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Sein Hauptargument war, dass er die Beschilderung, die die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigte, als „völlig verwirrend“ empfunden und daher nicht richtig verstanden oder auf sich bezogen habe. Er legte sogar Fotos der Beschilderung vor, um seine Argumentation zu untermauern. Der Fahrer argumentierte, dass die vermeintlich unklare Beschilderung einen sogenannten Verbotsirrtum begründe, der seine Schuld mindern oder gar aufheben sollte.
OLG Frankfurt weist Beschwerde zurück: Klare Verkehrszeichen und Vorsätzliches Handeln
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Rechtsbeschwerde des Fahrers jedoch als unbegründet zurück. Die Richter stellten klar, dass die vorgelegte Beschilderung – Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h und Überholverbot für Lkw und Busse – eindeutig und leicht verständlich sei. Es sei nicht ersichtlich, was daran „verwirrend“ sein solle. Das Gericht betonte, dass ein Nichtverstehen solch einfacher Verkehrszeichen keinen Verbotsirrtum begründet, sondern vielmehr Zweifel an der kognitiven Fähigkeit des Fahrers zur Teilnahme am Straßenverkehr aufkommen lasse.
Vorsatz statt Fahrlässigkeit: Gericht verschärft Schuldform
Überraschend verschärfte das OLG Frankfurt die Schuldform von fahrlässig auf vorsätzlich. Das Gericht argumentierte, dass wer Verkehrszeichen nicht verstehe oder verstehen wolle, die klare Verhaltensregeln vorgeben, und dann statt der gebotenen Vorsicht das Gegenteil tue, indem er massiv zu schnell fahre, sich bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung stelle. Ein solches Verhalten zeuge von einer bewussten und gewollten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, nur um schneller voranzukommen. Aufgrund des sogenannten Verschlechterungsverbots, das es verbietet, die Strafe im Rechtsbeschwerdeverfahren zum Nachteil des Beschwerdeführers zu erhöhen, blieb die Geldbuße und das Fahrverbot jedoch unverändert.
Begründung des Fahrverbots: Beruflicher Bedarf kein Hinderungsgrund
Das Gericht bestätigte auch das Fahrverbot von drei Monaten als angemessene Sanktion. Es führte aus, dass die massive Geschwindigkeitsüberschreitung eine grobe Pflichtverletzung darstelle, die ein Regelfahrverbot rechtfertige. Auch der Einwand des Fahrers, er sei beruflich auf seinen Führerschein angewiesen, wurde nicht als außergewöhnlicher Umstand anerkannt, der ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen würde.
Ausnahmen vom Fahrverbot nur bei außergewöhnlicher Härte
Das OLG Frankfurt stellte klar, dass berufliche Nachteile, selbst wenn sie schwerwiegend sind, grundsätzlich als Folge eines Verkehrsverstoßes hinzunehmen seien. Eine Ausnahme vom Fahrverbot komme nur dann in Betracht, wenn die Maßnahme im Hinblick auf den Grad des Verstoßes zu einer „Härte ganz außergewöhnlicher Art“ führen würde. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Existenzgefährdung drohe und diese Folgen nicht durch zumutbare Kompensationsmaßnahmen wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, unbezahlten Urlaub oder die Einstellung eines Fahrers abgewendet werden könnten. Solche außergewöhnlichen Härten wurden im vorliegenden Fall jedoch weder vorgetragen noch waren sie für das Gericht ersichtlich.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Klare Schilder, Hohe Verantwortung
Das Urteil des OLG Frankfurt unterstreicht die Bedeutung klarer Verkehrszeichen und die Verantwortung jedes Verkehrsteilnehmers, diese zu beachten und zu verstehen. Es macht deutlich, dass das Ignorieren oder „Nicht-Verstehen-Wollen“ von eindeutigen Verkehrsschildern, insbesondere bei gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen, nicht als Entschuldigung akzeptiert wird. Vielmehr kann dies sogar zu einer Verschärfung der Schuldform von Fahrlässigkeit zu Vorsatz führen.
Konsequenzen für Verkehrsteilnehmer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Betroffene sollten aus diesem Urteil ableiten, dass massive Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, harte Konsequenzen nach sich ziehen können. Neben hohen Geldbußen drohen Fahrverbote, die erhebliche persönliche und berufliche Einschränkungen mit sich bringen können. Das Gericht signalisiert mit diesem Urteil eine Null-Toleranz-Politik gegenüber rücksichtslosen Rasern und betont die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit durch konsequente Ahndung von Verstößen zu gewährleisten. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers, sich an die geltenden Regeln zu halten und durch umsichtiges Verhalten zur Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bewusstes Ignorieren von Verkehrszeichen als vorsätzlicher Verstoß gewertet wird, nicht als bloßer Verbotsirrtum. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 86 km/h führt zu einem dreimonatigen Fahrverbot, wobei berufliche Abhängigkeit vom Führerschein allein kein ausreichender Grund ist, diesem zu entgehen. Nur nachweisbare existenzbedrohende Härten (Jobverlust, Existenzgefährdung) können ein Fahrverbot verhindern, wobei zumutbare Alternativen (ÖPNV, Fahrer einstellen) vorher ausgeschöpft werden müssen.
Benötigen Sie Hilfe?
Klare Perspektiven bei geschwindigkeitsbedingten Fahrverboten
Wer sich aufgrund gravierender Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Fahrverbot konfrontiert sieht, weiß, dass solche Situationen oft mit Unsicherheiten über Verkehrsschilder und deren Rechtsfolgen einhergehen. Insbesondere wenn eindeutige Verkehrsregelungen zu erheblichen persönlichen und beruflichen Einschränkungen führen, steht die sachliche Einschätzung der Lage im Mittelpunkt.
Unsere Kanzlei setzt auf präzise und transparente Beratung, um Ihnen bei der Analyse Ihres individuellen Falls zu helfen. Wir unterstützen Sie dabei, die Auswirkungen der konkreten Umstände rechtlich fundiert zu bewerten und mögliche Lösungsansätze zu entwickeln – damit Sie Ihre Optionen klarer erkennen und Ihre Rechte gezielt wahren können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung und wie wirkt sich das auf ein Fahrverbot aus?
Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedeutet, dass der Fahrer sich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewusst ist und diese mit Wissen und Wollen begangen hat. Ein bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Fahrer die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung erkennt und diese billigend in Kauf nimmt, ohne sie unbedingt anzustreben.
Gerichte gehen oft von einem bedingten Vorsatz aus, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 40 % über dem erlaubten Limit liegt. In solchen Fällen wird angenommen, dass der Fahrer die Überschreitung aufgrund von Fahrgeräuschen und der Umgebung hätte bemerken müssen.
Fahrlässigkeit hingegen liegt vor, wenn der Fahrer die nötige Sorgfalt außer Acht lässt und daher eine Ordnungswidrigkeit begeht. Fahrlässigkeit wird in der Regel bei geringeren Überschreitungen angenommen.
Auswirkungen auf ein Fahrverbot:
- Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitungen führen oft zu härteren Strafen, einschließlich höherer Bußgelder und einem Fahrverbot. Das Fahrverbot kann länger sein als bei fahrlässigen Verstößen.
- Fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitungen können ebenfalls zu einem Fahrverbot führen, jedoch sind die Strafen in der Regel milder.
Für Sie bedeutet das, dass ein vorsätzlicher Verstoß schwerwiegendere Konsequenzen nach sich ziehen kann, während fahrlässige Verstöße oft mit geringeren Strafen geahndet werden.
Welche Arten von Schildern werden zur Geschwindigkeitsbegrenzung eingesetzt und wie muss ich diese erkennen und beachten?
Zur Geschwindigkeitsbegrenzung werden in Deutschland hauptsächlich feste Verkehrszeichen eingesetzt. Diese sind meist rote Schilder mit einem weißen Kreis und einer Zahl in der Mitte, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben. Ein Beispiel ist das Verkehrszeichen 274, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt.
Arten von Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- Feste Verkehrszeichen: Diese sind dauerhaft installiert und gelten für bestimmte Straßenabschnitte.
- Temporäre Verkehrszeichen: Diese werden oft bei Baustellen oder besonderen Ereignissen eingesetzt und sind meist gelb oder orange.
- Digitale Anzeigen: Diese können variabel angepasst werden und sind häufig auf Autobahnen zu finden.
Erkennen und Beachten:
- Geschwindigkeitsbegrenzungen sind durch das Verkehrszeichen 274 gekennzeichnet, das einen weißen Kreis mit einem roten Rand und einer Zahl in der Mitte zeigt.
- Aufhebung der Begrenzung: Die Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt wirksam, bis ein Verkehrszeichen die Aufhebung anzeigt oder eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschrieben wird.
- Zusatzzeichen: Diese können die Geschwindigkeitsbegrenzung auf bestimmte Fahrzeugarten, Straßenverhältnisse oder Zeiten beschränken.
Besondere Vorsicht:
- Baustellen: Hier sind oft temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet, um die Sicherheit zu erhöhen.
- Gefahrzeichen: Diese warnen vor Gefahren wie Kurven oder Schleudergefahr und können mit Geschwindigkeitsbegrenzungen kombiniert werden.
Informationsquellen:
- Bußgeldkatalog: Hier können Sie sich über die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen informieren.
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Diese enthält die rechtlichen Grundlagen für Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Was ist ein Verbotsirrtum und wann kann ich mich darauf berufen, um ein Fahrverbot zu vermeiden?
Ein Verbotsirrtum liegt vor, wenn jemand irrtümlich annimmt, dass seine Handlung rechtmäßig ist, obwohl sie tatsächlich gegen ein Verbot verstößt. Dies bedeutet, dass der Täter nicht weiß oder nicht erkennen kann, dass seine Handlung rechtswidrig ist.
Beispiel: Ein Autofahrer fährt nach einem Unfall weiter, ohne zu wissen, dass er warten muss, bis Feststellungen über seine Person getroffen wurden.
Um sich auf einen Verbotsirrtum zu berufen, muss dieser unvermeidbar sein. Das bedeutet, dass der Täter trotz sorgfältiger Überlegung und etwaiger Nachforschungen nicht erkennen konnte, dass seine Handlung rechtswidrig war. Wenn der Irrtum vermeidbar ist, kann das Gericht die Strafe mildern, muss es jedoch nicht.
In Bezug auf ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Verbotsirrtum nur dann helfen, wenn der Täter nachweisen kann, dass er nicht wusste, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritt, und dass er dies auch nicht hätte erkennen können. Allerdings ist es in der Praxis oft schwierig, einen unvermeidbaren Verbotsirrtum nachzuweisen, da Verkehrsschilder und -regeln in der Regel klar sind.
Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, ist es wichtig, die Umstände sorgfältig zu prüfen und sich über die geltenden Verkehrsregeln zu informieren.
Wie lange dauert ein Fahrverbot und wann beginnt es?
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Sperre, die verhindert, dass Sie ein Kraftfahrzeug führen dürfen. Die Dauer eines Fahrverbots hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann zwischen einem und drei Monaten liegen. In schwerwiegenden Fällen, die als Straftaten gelten, kann das Fahrverbot bis zu sechs Monate dauern.
Beginn des Fahrverbots
Das Fahrverbot beginnt, sobald der Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben wurde. Dies muss geschehen, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Ersttäter können den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer Vier-Monats-Frist selbst bestimmen, während Wiederholungstäter das Fahrverbot sofort antreten müssen.
Verschiebung des Beginns
Für Ersttäter, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten haben, besteht die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bescheids zu wählen. Dies kann hilfreich sein, um berufliche oder private Verpflichtungen zu planen.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Wenn Sie trotz eines Fahrverbots fahren, begehen Sie eine Straftat. Dies kann zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe.
Wichtige Hinweise
- Führerscheinabgabe: Der Führerschein muss in amtliche Verwahrung gegeben werden.
- Internationale Führerscheine: Auch diese müssen abgegeben werden.
- Rückgabe: Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein in der Regel zurückgegeben.
Welche Möglichkeiten habe ich, gegen ein Fahrverbot vorzugehen, und wann lohnt sich ein Einspruch?
Wenn Sie ein Fahrverbot erhalten haben, gibt es mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Der wichtigste Schritt ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingereicht werden.
Einspruchsmöglichkeiten und Fristen
- Einspruch einlegen: Sie können den gesamten Bußgeldbescheid oder nur Teile davon anfechten. Der Einspruch muss gut begründet sein, um erfolgreich zu sein.
- Frist: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingehen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn:
- Fehler im Bescheid vorliegen, wie falsche Daten oder Messfehler.
- Härtefälle vorliegen, z.B. wenn das Fahrverbot Ihre berufliche Existenz gefährdet.
- Messfehler vermutet werden, z.B. bei Geschwindigkeitsmessungen.
Kosten und Anwalt
- Kosten: Ein Einspruch kann zusätzliche Kosten verursachen, insbesondere wenn das Verfahren vor Gericht landet.
- Anwalt: Es ist ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten zu bewerten und eine Strategie zu entwickeln.
Umwandlung in eine Geldbuße
In Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden, z.B. wenn es sich um einen Ersttäter handelt und keine Alkohol- oder Drogendelikte vorliegen. Dies erfordert jedoch stichhaltige Gründe, wie einen Härtefall.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen Beschlüsse und Verfügungen in bestimmten gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Ordnungswidrigkeitenrecht nach § 79 OWiG. Sie ermöglicht die Überprüfung einer Entscheidung durch ein höherrangiges Gericht. Anders als die Berufung prüft die Rechtsbeschwerde primär Rechtsfehler, nicht die Tatsachenfeststellung. Die Rechtsbeschwerde muss innerhalb bestimmter Fristen eingelegt und begründet werden.
Beispiel: Im vorliegenden Fall legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts ein, mit dem Argument, die Beschilderung sei verwirrend gewesen – das OLG Frankfurt wies diese jedoch zurück.
Fahrlässig vs. Vorsätzlich
Diese Begriffe bezeichnen unterschiedliche Schuldformen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG) liegt vor, wenn jemand die nötige Sorgfalt außer Acht lässt und eine Rechtsverletzung verursacht, ohne diese zu wollen. Vorsatz (§ 9 OWiG) hingegen bedeutet, dass jemand bewusst und willentlich rechtswidrig handelt. Vorsätzliche Verstöße werden in der Regel härter bestraft als fahrlässige.
Beispiel: Das Gericht stufte die Geschwindigkeitsüberschreitung von fahrlässig auf vorsätzlich hoch, da der Fahrer die Verkehrszeichen bewusst ignoriert hatte, nicht weil er sie versehentlich übersehen hatte.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist eine verkehrsrechtliche Sanktion nach § 25 StVG, die einem Verkehrsteilnehmer für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 1-3 Monate) die Nutzung von Kraftfahrzeugen untersagt. Es wird bei erheblichen Verkehrsverstößen verhängt. Während des Fahrverbots muss der Führerschein bei der zuständigen Behörde hinterlegt werden. Anders als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis erhält man nach Ablauf des Fahrverbots seinen Führerschein automatisch zurück.
Beispiel: Der Betroffene erhielt ein dreimonatiges Fahrverbot wegen der extremen Geschwindigkeitsüberschreitung von 86 km/h über dem Limit, wobei seine berufliche Abhängigkeit vom Führerschein keine ausreichende Härte darstellte.
Verbotsirrtum
Ein Verbotsirrtum liegt vor, wenn ein Täter nicht weiß, dass sein Verhalten rechtswidrig ist (§ 17 StGB, § 11 OWiG). Im Gegensatz zum Tatbestandsirrtum kennt der Täter alle relevanten Tatsachen, irrt sich aber über deren rechtliche Bewertung. Ein Verbotsirrtum führt nur dann zur Straflosigkeit, wenn er unvermeidbar war – also wenn der Täter auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte erkennen können, dass sein Handeln verboten ist.
Beispiel: Die Behauptung des Fahrers, die Beschilderung sei verwirrend gewesen, wurde vom Gericht nicht als unvermeidbarer Verbotsirrtum anerkannt, sondern als bewusstes Ignorieren der Verkehrszeichen bewertet.
Geschlossene Ortschaft
Eine geschlossene Ortschaft ist ein durch Ortsschilder (Zeichen 310 und 311 StVO) gekennzeichneter Bereich, in dem besondere Verkehrsregeln gelten. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO), während außerhalb andere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Die Definition ist wichtig für die Einordnung von Verkehrsverstößen und die Bemessung von Sanktionen.
Beispiel: Der Verstoß des Fahrers fand außerhalb einer geschlossenen Ortschaft statt, was für die rechtliche Einordnung und Strafzumessung relevant ist, da die Geschwindigkeitsregeln anders sind als innerhalb von Ortschaften.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt Verstöße gegen die Rechtsordnung, die unterhalb der Schwelle zur Straftat liegen (§ 1 OWiG). Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Verkehrsrecht sind die meisten Verstöße als Ordnungswidrigkeiten eingestuft. Das Verfahren folgt eigenen Regeln nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und unterscheidet sich vom Strafverfahren.
Beispiel: Die extreme Geschwindigkeitsüberschreitung des Fahrers wurde als Ordnungswidrigkeit behandelt, nicht als Straftat, obwohl sie mit einem Fahrverbot und einer Geldbuße geahndet wurde.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und PKW bis zu 100 km/h schnell fahren, sofern keine geringere Geschwindigkeit durch Verkehrszeichen angeordnet ist. Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrszeichen sind verbindlich und müssen beachtet werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Betroffene hat diese Vorschrift missachtet, indem er die durch Klappschilder angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf der Autobahn A 7 um 86 km/h überschritten hat, was den Kern des vorgeworfenen Verkehrsverstoßes bildet.
- § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV i.V.m. Nr. 11.3.10 BKatV-Anlage: Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 86 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot von drei Monaten sowie ein Bußgeld von 700 Euro bis 800 Euro vor. Das Fahrverbot dient als erzieherische Maßnahme und soll Verkehrsteilnehmer von zukünftigen Regelverstößen abhalten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese Vorschrift bildet die Grundlage für das vom Amtsgericht Fulda verhängte Fahrverbot von drei Monaten gegen den Betroffenen, da die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung diesen Grenzwert deutlich überschreitet und somit die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigt.
- § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG: Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die im Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet wird oder wenn die Ordnungswidrigkeit grob oder beharrlich begangen wurde. Das Fahrverbot wird für die Dauer von ein bis drei Monaten ausgesprochen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Fahrverbots, da die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung als grobe Pflichtverletzung gewertet wurde und die Voraussetzungen für ein Regelfahrverbot gemäß Bußgeldkatalog erfüllt sind.
- § 17 Abs. 1 OWiG: Eine Ordnungswidrigkeit kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Vorsätzlich handelt, wer die Tatbestandsmerkmale einer Ordnungswidrigkeit wissentlich und willentlich verwirklicht, während Fahrlässigkeit das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bedeutet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG Frankfurt änderte die Schuldform von fahrlässig zu vorsätzlich, da es dem Betroffenen vorwarf, die klare Beschilderung bewusst ignoriert und sich absichtlich über die Verkehrsregeln hinweggesetzt zu haben, um schneller voranzukommen.
- § 1 Abs. 1 StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht bemängelte, dass der Betroffene anstatt Vorsicht walten zu lassen und sich rücksichtsvoll zu verhalten, die Verkehrssituation ignorierte und durch seine überhöhte Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährdete, was einen Verstoß gegen die grundlegenden Verhaltensregeln im Straßenverkehr darstellt.
Das vorliegende Urteil
OLG Frankfurt – Az.: 2 ORbs 4/25 – Beschluss vom 20.01.2025
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