Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h
Geldbuße in Höhe von 160 EUR / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
System zur Messung:
Einheitensensor ES 3.0
Bearbeitende Behörde:
Land Brandenburg
Datum:
07.04.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Land Brandenburg vorgeworfen, am 07.04.2018 auf der BAB 9, km 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h um 45 km/h überschritten zu haben. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 160 EUR sowie die Eintragung von 2 Punkten ins Fahreignungsregister und zusätzlich wurde ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt. Die Messung erfolgte mit dem Einheitensensor ES 3.0.
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