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Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h in Neuenburg

Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h

Geldbuße in Höhe von 70 EUR


System zur Messung:

Poliscan Speed


Bearbeitende Behörde:

Regierungspräsidium Karlsruhe


Datum:

11.03.2018

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe vorgeworfen, am 11.03.2018 in der Neuenburg, auf der BAB 5, FR Basel – Karlsruhe die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h um 22 km/h überschritten zu haben. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 70 EUR. Die Messung erfolgte mit dem Poliscan Speed.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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