Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h
Geldbuße in Höhe von 70 EUR
System zur Messung:
Poliscan Speed
Bearbeitende Behörde:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Datum:
11.03.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe vorgeworfen, am 11.03.2018 in der Neuenburg, auf der BAB 5, FR Basel – Karlsruhe die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h um 22 km/h überschritten zu haben. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 70 EUR. Die Messung erfolgte mit dem Poliscan Speed.
Wurden Sie auch mit nicht angepasster Geschwindigkeit erwischt?