Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 10 km/h
System zur Messung:
Matr. 157
Bearbeitende Behörde:
Polizia Municipale / Comune di Montecastrilli
Datum:
19.05.2017
Unserem Mandanten wurde von der Comune di Montecastrilli (Italien) vorgeworfen am 19.05.2017 in Montecastrilli die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 10 km/h überschritten zu haben.
In diesem Fall war unser Mandant zum besagten Zeitraum nicht in Italien, zudem stimmte das amtliche Kennzeichen im Bußgeldbescheid nicht mit dem amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs unseres Mandanten überein. Desweiteren kennt das deutsche Recht keine Halterhaftung für Verkehrsvergehen wie das italienische Recht.