Skip to content
Menü

Geschwindigkeitsüberschreitung: Rückgabe der Akten an die Verwaltungsbehörde wegen ungenügender Aufklärung

AG Halle, Az.: 382 OWi 357 Js 19082/15 (2254/15)

Verfügung vom 03.12.2015

… mit der Bitte um Rücksendung der Akten an die ZBSt Magdeburg, an welche die Sache gemäß § 69 Abs. 5 OWiG zurückverwiesen wird.

Gründe

Geschwindigkeitsüberschreitung: Rückgabe der Akten an die Verwaltungsbehörde wegen ungenügender Aufklärung
Symbolfoto: Pixabay

Die Sachaufklärung und Bearbeitung durch die Verwaltungsbehörde ist unzureichend. Anträge auf gerichtliche Entscheidung des Betroffenen wurden offenbar nicht berücksichtigt bzw. nicht an das Amtsgericht zur Entscheidung weitergeleitet. Weder auf die Hinweise der Verteidigung noch auf eine gerichtliche Anfrage wurde reagiert. Der Betroffene wird insoweit in seinen Rechten beschränkt. Dem Betroffenen muss Gelegenheit gegeben werden, die Messung außergerichtlich prüfen zu lassen, damit er konkrete Umstände zu einem Messfehler vortragen kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des AG Meißen vom 29.05.2015.

Insofern ist die Verwaltungsbehörde auch verpflichtet, die Rohdaten in unverschlüsselter Form zu beschaffen und dem Betroffenen auf seinen Antrag hin zur Verfügung zu stellen. Er kann nicht einfach auf die Verwendung eines Tools der … GmbH verwiesen werden. Es wird nochmals auf die Entscheidung des AG Weißenfels vom 03.09.2015 verwiesen.

Entsprechende Veranlassung ist nun mehr als geboten. Die Tat liegt inzwischen fast ein Jahr zurück.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!