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Geschwindigkeitsüberschreitung in Baustellenbereich – Vorsatz

Schnellfahren in Baustellen könnte teuer und vor allem als vorsätzlich gewertet werden. Ein aktuelles Gericht bestätigte jetzt: Selbst wer nicht extrem rast, kann mit bewusster Missachtung der Regeln handeln. Denn besonders gefährliche Baustellen verlangen Autofahrern erhöhte Aufmerksamkeit ab. Rasen dort gilt darum schnell als Absicht.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 OWi 31 SsBs 60/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

Hier ist die Zusammenfassung des Urteilstextes gemäß den Vorgaben:

  • Gericht: Oberlandesgericht (OLG) Koblenz
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren (in einer Bußgeldsache)
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht (analog angewendet)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Fahrer des Fahrzeugs (genannt „Betroffener“), der Rechtsbeschwerde einlegte und prozessuale Mängel sowie die Annahme von Vorsatz rügte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Fahrer wurde wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung in einem Baustellenbereich verurteilt. Das erstinstanzliche Gericht ging dabei von vorsätzlichem Handeln aus. Der Fahrer legte Rechtsbeschwerde ein.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Gericht zu Recht vorsätzliches Handeln des Fahrers annahm, obwohl die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht extrem hoch war. Ein weiterer Streitpunkt war die Frage nach der korrekten Überlassung von Beweisdaten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Rechtsbeschwerde des Fahrers als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Der Fahrer muss die Kosten des Verfahrens tragen.
  • Begründung: Das Gericht fand keine Rechtsfehler im Urteil. Die Rüge zu fehlenden Daten war nicht korrekt vorgebracht worden. Die Annahme von Vorsatz war korrekt, da auch bei geringeren Überschreitungen Vorsatz vorliegen kann, wenn dies durch weitere Umstände gestützt wird. Bei erheblicher Überschreitung in einem gefährlichen Baustellenbereich wird Vorsatz angenommen, da der Fahrer dort besonders auf seine Geschwindigkeit achten muss.
  • Folgen: Die Verurteilung wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung und die damit verbundenen Folgen bleiben bestehen.

Der Fall vor Gericht


OLG Koblenz bestätigt: Vorsätzliches Handeln bei Geschwindigkeitsüberschreitung in Baustelle auch ohne extreme Raserei möglich

Autofahrer fährt zu schnell durch Baustelle mit Warnbaken, Bauarbeiter beobachtet. Verkehrssicherheit, Baustellen.
Geschwindigkeitsüberschreitung auf Baustellenstraße: Verkehrssicherheit, Baustellenkennzeichnung, Bußgeld, Verkehrsregeln. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Beschluss klargestellt, unter welchen Umständen Autofahrern auch bei einer nicht extremen Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich einer Baustelle vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden kann. Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Ahndung von Tempoverstößen in besonders gefährlichen Verkehrsbereichen.

Der Ausgangspunkt: Verurteilung wegen zu schnellen Fahrens im Baustellenbereich durch das Amtsgericht Trier

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Trier wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Der Vorfall ereignete sich innerhalb eines Baustellenbereichs, einer Zone also, die aufgrund von Bauarbeiten besondere Gefahren birgt und typischerweise mit reduzierten Geschwindigkeitslimits versehen ist. Das Gericht stellte fest, dass der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten hatte.

Interessant an diesem Fall war jedoch, dass die gemessene Überschreitung nicht die Schwelle erreichte, die Juristen als Qualifizierte Überschreitung bezeichnen. Von einer solchen spricht man in der Regel erst ab einer Geschwindigkeitsdifferenz von 40 km/h oder mehr außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei derart hohen Überschreitungen gehen Gerichte oft allein aufgrund der Intensität des Verstoßes davon aus, dass der Fahrer vorsätzlich gehandelt hat. Im vorliegenden Fall ging das Amtsgericht Trier aber trotz der geringeren Überschreitung von einer vorsätzlichen Begehungsweise des Fahrers aus und verurteilte ihn entsprechend.

Streitpunkte im Berufungsverfahren: Anfechtung des Vorsatzes und Verfahrensfehler bei der Geschwindigkeitsmessung

Der verurteilte Fahrer wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und legte Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz ein. Er machte dabei im Wesentlichen zwei Punkte geltend. Zum einen rügte er Verfahrensfehler. Konkret beanstandete er, dass ihm im Gerichtsverfahren nicht alle relevanten Daten der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung, die sogenannte Tagesmessreihe, zur Verfügung gestellt worden seien. Er sah darin eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren und eine unzulässige Beschränkung seiner Verteidigungsmöglichkeiten.

Zum anderen griff der Fahrer die materielle Rechtmäßigkeit des Urteils an. Sein Hauptkritikpunkt war die Annahme des Amtsgerichts, er habe vorsätzlich gehandelt. Er argumentierte, dass die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung eben nicht so hoch war, dass daraus automatisch auf Vorsatz geschlossen werden könne.

Die Entscheidung des OLG Koblenz: Rechtsbeschwerde des Autofahrers als unbegründet verworfen

Das OLG Koblenz prüfte die Argumente des Fahrers und kam zu einem klaren Ergebnis: Die Rechtsbeschwerde wurde als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. Das bedeutet, dass das Gericht die Einwände des Fahrers für nicht stichhaltig hielt und das Urteil des Amtsgerichts Trier bestätigte. Als Konsequenz muss der Fahrer nun die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels tragen.

Begründung des OLG Koblenz: Keine Rechtsfehler im Urteil des Amtsgerichts

Das OLG Koblenz legte in seiner Begründung dar, warum es die Rechtsbeschwerde zurückwies. Eine umfassende Prüfung des Urteils des Amtsgerichts Trier habe ergeben, dass keine Rechtsfehler zum Nachteil des Fahrers vorlagen. Das Gericht ging dabei auf beide Beschwerdepunkte – Verfahrensrüge und materielle Rüge – gesondert ein.

Formale Hürden: Verfahrensrüge wegen vorenthaltener Messdaten scheitert

Bezüglich der Verfahrensrüge, also dem Vorwurf, die Nichtüberlassung der Daten der Tagesmessreihe stelle einen Verfahrensfehler dar (Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren oder unzulässige Beschränkung der Verteidigung), stellte das OLG fest, dass diese Rüge bereits „nicht in zulässiger Weise erhoben“ worden sei. Das bedeutet, der Fahrer oder sein Anwalt hatten bei der Formulierung und Begründung dieses Teils der Rechtsbeschwerde formale Fehler gemacht, die nach den Vorschriften der Strafprozessordnung und des Ordnungswidrigkeitengesetzes dazu führen, dass das Gericht sich inhaltlich gar nicht damit auseinandersetzen muss. Das OLG verwies zur näheren Begründung auf Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in deren Stellungnahme zum Fall. Inhaltlich wurde die Frage nach dem Zugang zu den Messdaten in diesem Fall also nicht entschieden, da die Beschwerde bereits an formalen Anforderungen scheiterte.

Knackpunkt Vorsatz: Wann liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzliches Handeln vor?

Der Kern der Entscheidung lag jedoch in der Frage des vorsätzlichen Handelns. Hier bestätigte das OLG Koblenz die Einschätzung des Amtsgerichts Trier und befand, dass die Annahme von Vorsatz rechtlich nicht zu beanstanden sei. Das Gericht nutzte die Gelegenheit, um die Grundsätze zur Annahme von Vorsatz bei Geschwindigkeitsverstößen zu erläutern.

Grundsatz bei hoher Überschreitung: Sensorische Eindrücke als Indiz für Vorsatz

Zunächst stellte das OLG klar, dass bei einer „qualifizierten Überschreitung“ – also typischerweise 40 km/h oder mehr zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften – in der Regel von vorsätzlicher Begehung ausgegangen wird. Die Begründung hierfür liegt in den sensorischen Eindrücken, die eine solch hohe Geschwindigkeit zwangsläufig mit sich bringt. Das laute Motorgeräusch, die Vibrationen des Fahrzeugs und die rasante Geschwindigkeit, mit der die Umgebung am Fenster vorbeizieht, sind für den Fahrer deutlich wahrnehmbar. Aus diesen starken Sinneseindrücken schließt die Rechtsprechung, dass der Fahrer die massive Überschreitung bemerken musste. Es wird dann unterstellt, dass er die Geschwindigkeitsüberschreitung zumindest billigend in Kauf genommen hat, was juristisch als bedingter Vorsatz bezeichnet wird und für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung ausreicht.

Vorsatz auch bei geringerer Überschreitung: Besondere Umstände wie Baustellen entscheidend

Entscheidend für den vorliegenden Fall war jedoch die Feststellung des OLG, dass die eben beschriebene Regel für qualifizierte Überschreitungen keine Ausschließlichkeit beansprucht. Auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen, die die 40-km/h-Marke (außerorts) nicht erreichen, kann vorsätzliches Handeln vorliegen. Dies ist allerdings nicht die Regel und bedarf einer besonderen Begründung durch das Gericht.

Für die Annahme von Vorsatz bei geringeren Überschreitungen müssen weitere Begleitindizien hinzutreten. Solche Indizien können beispielsweise riskante Fahrmanöver sein, die mit einer Beschleunigung einhergehen, oder eben – wie im entschiedenen Fall – die besonderen Umstände des Tatortes. Das Gericht muss dann nachvollziehbar darlegen, warum es trotz der nicht extrem hohen Überschreitung von einer bewussten oder zumindest billigend in Kauf genommenen Regelmissachtung ausgeht.

Baustellensituation als maßgebliches Indiz für bewusste Regelmissachtung

Im konkreten Fall sah das OLG Koblenz die Baustellensituation als ein solches entscheidendes Begleitindiz an. Das Amtsgericht Trier hatte nachvollziehbar festgestellt und begründet, dass der Fahrer in einem Bereich zu schnell war, der durch Bauarbeiten gekennzeichnet war. Das OLG betonte, dass eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung in einem Baustellenbereich die Annahme von Vorsatz rechtfertigen kann, auch wenn die Schwelle zur qualifizierten Überschreitung nicht erreicht wird.

Die Begründung hierfür ist einleuchtend: Baustellen sind bekanntermaßen gefahrenträchtige Situationen. Sie erfordern von jedem Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Autofahrern, eine erhöhte Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Dazu gehört es zwingend, die angeordnete, meist deutlich reduzierte Höchstgeschwindigkeit strikt einzuhalten. Das OLG argumentierte, dass von einem Fahrzeugführer in einer solchen Situation in besonderem Maße erwartet werden muss, dass er seine Geschwindigkeit aktiv kontrolliert, also auch durch einen Blick auf den Tachometer überprüft und an die Beschilderung anpasst.

Wer in einer solch offensichtlich gefährlichen und klar geregelten Situation die zulässige Geschwindigkeit dennoch erheblich überschreitet, dem kann unterstellt werden, dass er dies nicht nur fahrlässig tut. Die erhebliche Überschreitung in diesem spezifischen Kontext deutet vielmehr auf eine bewusste oder zumindest billigend in Kauf genommene Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Dieses Verhalten begründet den Vorwurf des vorsätzlichen Handelns. Die Annahme des Amtsgerichts war somit aus Sicht des OLG Koblenz rechtlich korrekt.

Fazit und Kosten: Fahrer trägt die Kosten des erfolglosen Verfahrens

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG Koblenz die Verurteilung des Fahrers wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung im Baustellenbereich bestätigte. Die Entscheidung macht deutlich, dass die besonderen Gefahren einer Baustelle dazu führen können, dass auch eine nicht extreme, aber dennoch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung als vorsätzlich gewertet wird. Autofahrer sind hier zu besonderer Sorgfalt und Geschwindigkeitskontrolle verpflichtet. Da die Rechtsbeschwerde des Fahrers erfolglos blieb, muss er die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass Autofahrern auch bei nicht extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorsätzliches Handeln unterstellt werden kann, besonders in Gefahrenbereichen wie Baustellen. Während normalerweise erst bei einer „qualifizierten Überschreitung“ (40 km/h außerorts) automatisch Vorsatz angenommen wird, können in Baustellen bereits geringere Überschreitungen als bewusster Regelverstoß gewertet werden. Die Entscheidung des OLG Koblenz unterstreicht die erhöhte Sorgfaltspflicht in solchen Bereichen und kann zu empfindlicheren Strafen führen, da Bußgelder für vorsätzliche Verstöße verdoppelt werden können.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „Vorsatz“ bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung und warum ist das wichtig?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird grundsätzlich geprüft, ob Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Das hat entscheidende Auswirkungen auf die mögliche Strafe.

Fahrlässigkeit vs. Vorsatz

Die meisten Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten als fahrlässig. Das bedeutet, Sie waren unaufmerksam oder haben die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen. Sie wollten die Regel nicht absichtlich brechen, haben aber die nötige Sorgfalt im Straßenverkehr nicht beachtet.

Von Vorsatz spricht man, wenn Sie wussten oder es zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass Sie zu schnell fahren. Es geht dabei um Ihre innere Einstellung zum Zeitpunkt des Verstoßes. Sie sind sich der Geschwindigkeitsbegrenzung bewusst und entscheiden sich dennoch bewusst, schneller zu fahren.

Wann wird Vorsatz angenommen?

Es ist oft schwierig nachzuweisen, dass jemand vorsätzlich zu schnell gefahren ist. Gerichte und Behörden ziehen den Vorsatz daher meist aus den Umständen des Einzelfalls in Betracht.

Ein starkes Indiz kann die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Wenn Sie beispielsweise die erlaubte Geschwindigkeit deutlich, oft mehr als doppelt so schnell, überschreiten, kann dies darauf hindeuten, dass Sie sich der Regel bewusst waren und diese ignoriert haben. Auch besondere Situationen, wie das Fahren mit hoher Geschwindigkeit in einer klar gekennzeichneten Baustelle, einer Spielstraße oder in der Nähe einer Schule, können als Anhaltspunkt für Vorsatz gewertet werden. Es geht darum, ob erkennbar ist, dass Sie die Beschränkung wahrgenommen und sich bewusst darüber hinweggesetzt haben.

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Die Einordnung als vorsätzliche Handlung hat erhebliche Folgen. Das Gesetz sieht vor, dass bei Vorsatz die Geldbuße verdoppelt werden kann.

Beispiel: Wenn bei einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts eine Buße von 100 Euro vorgesehen ist, könnte bei Vorsatz die Buße auf 200 Euro oder mehr ansteigen.

Auch die Verhängung eines Fahrverbots kann bei vorsätzlicher Begehung wahrscheinlicher oder länger ausfallen. Für Sie als Autofahrer bedeutet die Annahme von Vorsatz also ein deutlich höheres Risiko für schwerwiegendere Konsequenzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während Fahrlässigkeit auf Unachtsamkeit beruht, liegt Vorsatz vor, wenn Sie eine Geschwindigkeitsbeschränkung bewusst ignorieren. Dies kann, insbesondere bei sehr hohen Überschreitungen oder in kritischen Zonen, zu deutlich höheren Bußgeldern und schwereren Folgen führen.


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Welche Rolle spielt die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung bei der Annahme von Vorsatz?

Die Höhe Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung spielt eine sehr wichtige Rolle bei der Frage, ob Ihnen sogenannter „Vorsatz“ vorgeworfen werden kann. Juristisch bedeutet Vorsatz, dass Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung wussten und diese bewusst überschritten haben oder dies zumindest billigend in Kauf genommen haben. Im Gegensatz dazu steht die „Fahrlässigkeit“, bei der Sie die Überschreitung versehentlich oder unaufmerksam begangen haben.

Wann spricht eine hohe Überschreitung für Vorsatz?

Gerichte gehen typischerweise davon aus, dass jemand, der sehr schnell unterwegs ist und die Geschwindigkeit deutlich überschreitet, dies auch bewusst tut. Stellen Sie sich vor, Sie fahren innerorts in einer 30er-Zone 70 km/h. Bei einer derart hohen Überschreitung ist es für das Gericht naheliegend anzunehmen, dass Sie Ihre Geschwindigkeit kannten und wussten, dass Sie die Begrenzung erheblich missachten. Es ist schwer vorstellbar, dass eine so große Abweichung nur durch Unachtsamkeit passiert.

  • Als grober Anhaltspunkt gilt oft, dass bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts oder mehr als 50 km/h außerorts eine Annahme von Vorsatz naheliegen kann. Dies sind jedoch keine festen Gesetze oder starre Grenzen, sondern Erfahrungswerte der Gerichte.

Die genaue Schwelle kann je nach Gericht und den Umständen des Einzelfalls variieren. Eine sehr hohe Überschreitung ist ein starker Hinweis auf Vorsatz, macht ihn aber nicht automatisch unwiderlegbar.

Vorsatz auch bei geringeren Überschreitungen möglich

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Vorsatz nur bei extremer Raserei vorliegt. Das stimmt so nicht ganz. Auch bei geringeren Überschreitungen kann Vorsatz angenommen werden, wenn zusätzliche Umstände hinzukommen, die darauf hindeuten, dass Sie die Grenze kannten und bewusst schneller gefahren sind.

Welche weiteren Umstände berücksichtigen Gerichte?

Neben der reinen Höhe der Überschreitung schauen die Gerichte auf viele andere Details, um zu beurteilen, ob Vorsatz vorlag. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die Art der Messstelle: War die Geschwindigkeitsbegrenzung besonders deutlich beschildert? Haben Sie eine bekannte „Blitzerstrecke“ befahren?
  • Ihre Fahrweise: Haben Sie kurz vor der Messstelle stark beschleunigt? Fuhren Sie besonders dicht auf andere Fahrzeuge auf?
  • Die Sichtverhältnisse: War die Straße gut beleuchtet und übersichtlich oder gab es Sichtprobleme, bei denen man die Schilder leicht hätte übersehen können?
  • Der Fahrzeugtyp: Fahren Sie ein Fahrzeug, dessen Geschwindigkeit Sie in der Regel sehr genau wahrnehmen?
  • Ihre eigenen Angaben: Haben Sie sich nach der Messung selbst zu Ihrer Geschwindigkeit geäußert und dabei erkennen lassen, dass Ihnen diese bewusst war?

Diese zusätzlichen Faktoren können auch bei einer „nur“ mittleren Überschreitung dazu führen, dass das Gericht Vorsatz annimmt. Es ist also immer eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls.

Für Sie als Betroffenen bedeutet das: Die Höhe der Überschreitung ist wichtig, aber sie ist nicht das einzige Kriterium, wenn es um die Frage geht, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.


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Warum sind Geschwindigkeitsüberschreitungen in Baustellenbereichen besonders relevant?

Geschwindigkeitsüberschreitungen in Baustellenbereichen werden oft als besonders schwerwiegend angesehen. Der Hauptgrund liegt im deutlich erhöhten Sicherheitsrisiko an diesen Stellen.

Warum Baustellenbereiche besonders gefährlich sind

Stellen Sie sich eine Baustelle vor: oft sind die Fahrspuren schmaler, es gibt plötzliche Spurwechsel, die Fahrbahn kann uneben sein, und vor allem: Es arbeiten Menschen direkt am oder neben der Fahrbahn. Auch Baufahrzeuge kreuzen häufig die Fahrbahn oder fahren darauf ein. Die gesamte Verkehrssituation ist oft unübersichtlicher und verändert sich laufend.

Eine höhere Geschwindigkeit verringert die Reaktionszeit drastisch und verlängert den Bremsweg erheblich. In einer so unübersichtlichen und dynamischen Umgebung wie einer Baustelle kann das lebensgefährliche Folgen haben – nicht nur für Sie und andere Verkehrsteilnehmer, sondern besonders für die Bauarbeiter, die dort ihrer Tätigkeit nachgehen. Das Unfallrisiko ist in Baustellenbereichen deutlich höher.

Höhere Strafen und die Frage des Vorsatzes

Dieses erhöhte Gefahrenpotential spiegelt sich auch in den rechtlichen Konsequenzen wider. Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Baustellen werden daher oft strenger geahndet als an anderen Stellen, selbst wenn die reine Überschreitung dieselbe wäre. Das Bußgeld ist in der Regel höher. Auch die Voraussetzungen für Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot können schneller erfüllt sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage des Vorsatzes. Juristisch bedeutet Vorsatz, dass Sie eine Regel bewusst und gewollt verletzen oder zumindest die Konsequenz billigend in Kauf nehmen. Weil die Gefahren einer Baustelle (durch Schilder, Absperrungen, sichtbare Arbeiten) meist sehr deutlich erkennbar sind, gehen Gerichte bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesen Bereichen manchmal eher davon aus, dass sich ein Fahrer der Gefahr und des Verstoßes bewusst war und die möglichen Folgen in Kauf genommen hat. Das kann die Geldbuße verdoppeln und hat auch Auswirkungen auf andere mögliche Strafen.

Die niedrigeren Tempolimits in Baustellen dienen dem Schutz aller Beteiligten. Ihre Einhaltung ist aufgrund der speziellen Gefahrenlage besonders wichtig – und rechtliche Folgen können bei Verstößen gravierender sein.


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Was bedeutet „Rechtsbeschwerde“ und welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit einem Bußgeldbescheid nicht einverstanden bin?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und damit nicht einverstanden sind, gibt es in Deutschland zunächst die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Das ist der erste Schritt.

Der Einspruch als erster Schritt

Mit dem Einspruch teilen Sie der Behörde mit, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren. Dieser Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde (oft die Bußgeldstelle) schriftlich eingehen.

Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, prüft die Behörde den Fall erneut. Passt die Behörde den Bescheid nicht an und nimmt den Einspruch nicht zurück, wird der Fall an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Vorwürfe und Beweise geprüft werden. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sicht darzulegen und Beweise (z.B. Zeugen) vorzulegen.

Die Rechtsbeschwerde als zweiter Schritt

Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts nach einem Einspruchsverfahren. Sie ist also nicht der erste Schritt gegen einen Bußgeldbescheid, sondern ein möglicher zweiter Schritt, nachdem bereits das Amtsgericht über Ihren Einspruch entschieden hat.

Stellen Sie sich das wie eine weitere Überprüfung vor, die aber nur unter bestimmten, strengen Bedingungen möglich ist und sich auf andere Dinge konzentriert als das Verfahren vor dem Amtsgericht.

Was prüft die Rechtsbeschwerde?

Im Gegensatz zum Einspruchsverfahren vor dem Amtsgericht, bei dem sowohl die Fakten als auch die rechtliche Bewertung geprüft werden, geht es bei der Rechtsbeschwerde nicht mehr um die Fakten des Falles. Es wird also nicht erneut geprüft, ob Sie zu schnell gefahren sind oder bei Rot über die Ampel gefahren sind.

Die Rechtsbeschwerde prüft ausschließlich, ob dem Urteil des Amtsgerichts Rechtsfehler zugrunde liegen. Das bedeutet:

  • Wurde das Gesetz (z.B. die Straßenverkehrsordnung) falsch angewendet?
  • Wurden im Gerichtsverfahren Verfahrensfehler gemacht, die sich auf das Urteil ausgewirkt haben könnten (z.B. wichtige Beweise nicht berücksichtigt, Verfahrensregeln verletzt)?

Wann ist eine Rechtsbeschwerde zulässig?

Eine Rechtsbeschwerde ist nicht in jedem Fall zulässig. Die Zulässigkeit hängt oft von der Höhe des Bußgeldes oder der Art des Verstoßes ab. Für viele alltägliche Verkehrsverstöße mit geringerem Bußgeld ist eine Rechtsbeschwerde automatisch zulässig. Bei geringeren Bußgeldern muss das Oberlandesgericht (das über die Rechtsbeschwerde entscheidet) die Rechtsbeschwerde zulassen.

Die Rechtsbeschwerde muss innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel eine Woche nach Verkündung des Urteils des Amtsgerichts, eingelegt und begründet werden.

Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde

Die Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde sind oft geringer als die eines Einspruchs. Das liegt daran, dass keine neuen Fakten mehr vorgebracht werden können und nur nach spezifischen Rechts- oder Verfahrensfehlern gesucht wird. Solche Fehler sind nicht in jedem Urteil vorhanden. Es ist ein komplexes Rechtsmittel, das eine genaue Kenntnis des Verfahrensrechts erfordert.


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Welche Beweismittel werden bei einer Geschwindigkeitsmessung verwendet und habe ich ein Recht auf Einsicht in diese Daten?

Wenn Ihnen von den Behörden vorgeworfen wird, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben, stützt sich dieser Vorwurf auf Beweismittel. Das zentrale Beweismittel ist fast immer das Ergebnis einer technischen Geschwindigkeitsmessung.

Typische Messverfahren und was dabei erfasst wird

Es gibt verschiedene Techniken zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr. Die gängigsten Verfahren verwenden:

  • Radarwellen: Das Messgerät sendet Radarwellen aus, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Aus der Veränderung der Wellen beim Zurückkommen wird die Geschwindigkeit berechnet.
  • Laserstrahlen (Lidar): Hierbei sendet das Gerät kurze Lichtimpulse aus und misst, wie schnell diese vom Fahrzeug reflektiert werden. Aus der Veränderungsrate wird die Geschwindigkeit ermittelt.
  • Lichtschranken: An einer bestimmten Strecke werden Lichtschranken aufgebaut. Das Gerät misst die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die Distanz zwischen den Schranken zurückzulegen. Aus Strecke ÷ Zeit wird die Geschwindigkeit berechnet.
  • Induktionsschleifen: Unter der Fahrbahn verlegte Schleifen erfassen, wann ein Fahrzeug bestimmte Punkte überfährt. Ähnlich wie bei Lichtschranken wird aus der Zeit über eine bekannte Strecke die Geschwindigkeit berechnet.

Bei den meisten dieser Messungen wird zusätzlich ein Foto des Fahrzeugs (und oft auch des Fahrers) gemacht. Dieses Foto dient dazu, das gemessene Fahrzeug zu identifizieren und den Fahrer festzustellen.

Neben dem reinen Messergebnis und dem Foto gehören auch weitere Dokumente zu den Beweismitteln. Dazu zählen zum Beispiel das Protokoll der Messung, das Aufbauprotokoll des Geräts am Messort, der Eichschein des verwendeten Geräts (ein Nachweis, dass das Gerät korrekt misst) sowie möglicherweise Unterlagen zur Schulung der Bedienperson.

Ihr Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte

Grundsätzlich haben Sie im deutschen Recht das Recht auf Akteneinsicht in Verfahren, die Sie betreffen. Das gilt auch für Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Akteneinsicht bedeutet, dass Sie die Möglichkeit erhalten, die gesamte Akte einzusehen, die die zuständige Behörde (z.B. die Bußgeldstelle) oder später das Gericht zu Ihrem Fall führt.

Dieses Recht ist wichtig, damit Sie wissen, auf welcher Grundlage der Vorwurf gegen Sie erhoben wird. Zur Akte gehören alle oben genannten Beweismittel: der Bußgeldbescheid, Ihr Anhörungsbogen, das Messfoto, aber eben auch die technischen Messdaten (die „Rohdaten“ der Messung), die Aufbau- und Messprotokolle und der Eichschein des Geräts. Sie haben also ein Recht darauf, Einblick in diese spezifischen Daten zu erhalten.

Wie beantragt man Akteneinsicht und wozu dient sie?

Sie können die Akteneinsicht schriftlich bei der zuständigen Behörde (z.B. der Bußgeldstelle, die Ihnen den Bescheid geschickt hat) oder, falls der Fall schon vor Gericht liegt, beim Gericht beantragen. Oft erhalten Sie die Akte dann in elektronischer Form oder als Kopien zugeschickt, manchmal ist auch eine Einsicht vor Ort bei der Behörde oder dem Gericht möglich.

Der Hauptzweck der Akteneinsicht aus Ihrer Sicht ist die Überprüfung der Messung und des Verfahrens. Durch die Einsicht in die vollständigen Unterlagen können Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person prüfen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde. Dabei kann zum Beispiel gecheckt werden, ob das Gerät ordnungsgemäß geeicht war, ob alle notwendigen Protokolle vorhanden sind, ob die Messung innerhalb der Toleranzwerte liegt oder ob es Anzeichen für Fehler bei der Durchführung gibt. Die aus der Akteneinsicht gewonnenen Informationen können Ihnen helfen, die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides besser einzuschätzen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Fragen Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vorsatz

Vorsatz bedeutet, dass eine Person eine Handlung wissentlich und gewollt begeht oder zumindest deren Folgen bewusst in Kauf nimmt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung heißt das: Der Fahrer wusste um die zulässige Höchstgeschwindigkeit und hat diese absichtlich oder zumindest billigend überschritten. Anders als bei Fahrlässigkeit, wo der Verstoß aus Unachtsamkeit geschieht, ist beim Vorsatz die innere Einstellung des Täters entscheidend. Rechtsfolgen wie höhere Bußgelder oder Fahrverbote hängen oft davon ab, ob Vorsatz vorliegt.

Beispiel: Ein Fahrer sieht eine Baustellenschild mit 60 km/h und entscheidet sich bewusst, 80 km/h zu fahren, obwohl ihm die Gefahr bewusst ist – das ist vorsätzliches Handeln.


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Qualifizierte Überschreitung

Eine qualifizierte Überschreitung liegt vor, wenn die zulässige Geschwindigkeit um eine besonders hohe Grenze überschritten wird (z. B. 40 km/h oder mehr innerorts bzw. außerorts). Solche Fälle gelten juristisch häufig von vornherein als vorsätzlich, weil die enorme Differenz deutlich macht, dass der Fahrer seine Geschwindigkeit kannte und bewusst überschritten hat. Die Rechtsprechung nutzt diesen Begriff als Indiz, um von Vorsatz auszugehen, ohne weitere objektive Beweise zu benötigen.

Beispiel: Wer auf einer Landstraße, wo 80 km/h erlaubt sind, mit 130 km/h fährt, begeht eine qualifizierte Überschreitung.


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Verfahrensrüge

Eine Verfahrensrüge ist ein Rechtsvorwurf, dass im Gerichtsverfahren Fehler begangen wurden, welche die Entscheidung beeinflusst haben könnten. In Bußgeld- oder Strafverfahren kann der Betroffene z. B. beanstanden, dass ihm wesentliche Beweismittel oder Informationen nicht vorgelegt wurden, was sein Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) verletzen kann. Allerdings müssen solche Rügen ordnungsgemäß und formgerecht erhoben werden, damit das Gericht sie prüfen darf.

Beispiel: Wenn beim Verfahren wichtige Messdaten der Geschwindigkeitsmessung nicht vorgelegt wurden, kann der Betroffene Verfahrensrüge erheben, um die Entscheidung anzufechten.


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Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts in Ordnungswidrigkeitenverfahren, also zum Beispiel bei Bußgeldbescheiden zu Verkehrsstraftaten. Sie überprüft ausschließlich, ob bei der gerichtlichen Entscheidung Rechtsfehler oder Verfahrensverstöße vorgekommen sind. Eine erneute Feststellung der Tatsachen erfolgt nur eingeschränkt. Die Rechtsbeschwerde muss innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist eingelegt und begründet werden, sonst wird sie nicht zugelassen oder abgewiesen.

Beispiel: Nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann der Betroffene mit Rechtsbeschwerde prüfen lassen, ob das Urteil formal korrekt und rechtlich einwandfrei ist.


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Tagesmessreihe

Die Tagesmessreihe bezeichnet die Sammlung aller Einzelmessungen eines Geschwindigkeitsmessgeräts an einem bestimmten Messort und Tag. Sie liefert wichtige Rohdaten über die tatsächlichen Geschwindigkeitswerte der Fahrzeuge und dient der Überprüfung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Messung im Einzelfall. Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Herausgabe der Tagesmessreihe für den Betroffenen essenziell sein, um die Korrektheit der Messung zu prüfen und gegebenenfalls Messfehler zu erkennen.

Beispiel: Wenn ein Fahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Gericht den Nachweis erbringen möchte, dass die Messung fehlerhaft war, benötigt er oft die gesamte Tagesmessreihe als Beweismittel.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs): Regelt das vorsätzliche oder grob fahrlässige Begehen von Verkehrsverstößen, die eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer bedeuten. Vorsatz liegt vor, wenn der Täter die Verkehrsregel bewusst missachtet und die Gefährdung billigend in Kauf nimmt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Annahme vorsätzlichen Handelns bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung im Baustellenbereich stützt sich auf die Idee, dass der Fahrer die Gefahr bewusst erkannt und billigend in Kauf genommen hat, was eine strafrechtliche Relevanz entfaltet.
  • § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und § 315a StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs durch Missachtung specific Verhaltensvorschriften): Während § 316 primär Alkohol- oder Drogeneinfluss behandelt, stellt § 315a eine typische Norm für die Ahndung schneller und riskanter Fahrweisen dar; beide Normen setzen ebenfalls Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl kein Alkohol oder Drogen im Raum stehen, ist die grundsätzliche Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Verkehrsstrafrecht hier relevant, insbesondere bei der Bewertung der Überschreitung im Baustellenbereich.
  • § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO (Verkehrszeichen, speziell Baustellenzeichen und Tempolimits): Gibt vor, dass in Baustellenbereichen besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten und einzuhalten sind, um die Sicherheit zu gewährleisten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese Vorschrift bildet die Grundlage für die zulässige Höchstgeschwindigkeit und begründet die erhöhte Sorgfaltspflicht des Fahrers im Baustellenbereich.
  • § 47 OWiG (Beweis- und Messvorschriften bei Ordnungswidrigkeiten): Regelt die Anforderungen an die Beweiserhebung und Messdaten bei Geschwindigkeitsverstößen, insbesondere die Bereitstellung relevanter Messdaten zur Überprüfung durch den Betroffenen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Verfahrensrüge wegen Nichtbereitstellung der Tagesmessreihe scheiterte formal, was bedeutet, dass die ordnungsgemäße Beweisaufnahme nicht beeinträchtigt war.
  • § 80 StPO i.V.m. § 69 OWiG (Rechtsbehelfe und Verfahrensvoraussetzungen): Bestimmen die Zulässigkeit und Form der Rechtsbeschwerde in Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Anforderungen an deren Begründung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Verfahrensrüge wurde vom OLG wegen formaler Fehler bei der Rechtsbeschwerde nicht geprüft, was die Wirkung der Einwendung ausschloss.
  • Rechtsprechung zur Annahme von Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen: Führende Gerichtsurteile legen nahe, dass ab einer Überschreitung von 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften regelmäßig Vorsatz unterstellt wird, da die Überschreitung für den Fahrer unverkennbar ist (bedingter Vorsatz). Bei geringeren Überschreitungen sind weitere Indizien erforderlich. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG bestätigte, dass trotz unterschrittener 40-km/h-Grenze in einem besonders gefährlichen Baustellenbereich die vorsätzliche Tatbegehung angenommen werden kann, wenn die Umstände eine bewusste Missachtung nahelegen.

Das vorliegende Urteil


OLG Koblenz – Az.: 3 OWi 31 SsBs 60/22 – Beschluss vom 22.03.2022


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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