Vorgeworfener Verstoß:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft um 22 km/h überschritten
System zur Messung:
Radarmessgerät Traffipax SpeedoPhot digital
Bearbeitende Behörde:
Märkischen Kreis
Datum:
09.11.2015
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde gemäß eines Bußgeldbescheids des Märkischen Kreises vorgeworfen, am 09.11.2015 um 14:24 Uhr in Plettenberg, Dingeringhauser Weg, FR L 697 / Rechtsmessung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einem Radarmessgerät vom Typ Traffipax SpeedoPhot digital.
Gemäß Punkt 7. Handhabungsvorschrift und Punkt 7.5 Auswertung der Gebrauchsanweisung dürfen amtliche Messungen und die Auswertung derselben nur von entsprechend beschultem Personal durchgeführt werden. Diese Beschulung macht unter anderem vertraut mit den messtechnischen Eigenschaften des Gerätes. In der Bußgeldakte der Schulungsnachweis der Person nicht vorhanden, die die Geschwindigkeitsmessung ausgewertet hatte.
Weitere Informationen zu Messfehler bei Traffipax SpeedoPhot Messgeräte.
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