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Geschwindigkeitsmessung – Anspruch auf Bereitstellung der Token-Datei mit Passwort

Geblitzt und trotzdem Recht bekommen? Ein Autofahrer wehrte sich gegen seinen Strafzettel, weil er die technischen Daten der Geschwindigkeitsmessung nicht einsehen durfte. Das Oberlandesgericht Saarbrücken gab ihm nun Recht. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Rechte von Bürgern bei Geschwindigkeitsmessungen und die Bedeutung transparenter Verfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
  • Datum: 14.03.2024
  • Aktenzeichen: 1 Ss (OWi) 7/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Betroffener: Person, die wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung (30 km/h über dem Limit von 50 km/h in einer geschlossenen Ortschaft) zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt wurde und nun mit der Rechtsbeschwerde Rügen wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie materiellen und formellen Rechts vorbringt.
    • Amtsgericht St. Ingbert: Das untere Gericht, das am 18.07.2023 ein Urteil wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung fällte, dessen Entscheidung durch die Rechtsbeschwerde aufgehoben wurde.
    • Verteidiger des Betroffenen: Der Rechtsbeistand, der den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellte und die Rügen zur Fortbildung des Rechts, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und Verletzung des rechtlichen Gehörs einbrachte.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Betroffene wurde in einer Hauptverhandlung, in der er durch seinen Verteidiger vertreten wurde, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt. Einen Tag nach der Hauptverhandlung beantragte sein Verteidiger die Zulassung einer Rechtsbeschwerde, nachdem das schriftliche Urteil am 2.08.2023 zugestellt worden war.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, zu klären, ob die Rechtsbeschwerde – begründet mit Rügen zur Verletzung des rechtlichen Gehörs und mit Hinweisen auf materielle sowie formelle Rechtsfehler – zugelassen werden muss, wodurch das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen werden soll.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 18.07.2023 wurde aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch hinsichtlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht St. Ingbert zurückverwiesen.
    • Begründung: Die Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde damit gerechtfertigt, dass sie sowohl der Fortbildung des Rechts als auch der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung diente, zudem bestand der Vorwurf, dass das rechtliche Gehör des Betroffenen verletzt wurde.
  • Folgen: Der Fall wird erneut verhandelt, und das zuvor ergangene Urteil des Amtsgerichts ist aufgehoben. Zudem ist das Amtsgericht St. Ingbert angehalten, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens neu zu entscheiden.

Digitalisierung im Verkehrsrecht: Rechtsanspruch auf Messdaten und Datenschutzfragen

Die fortschreitende Digitalisierung sorgt dafür, dass Messdaten bei der Geschwindigkeitsmessung und automatischen Verkehrskontrolle zunehmend transparent gemacht werden müssen. Die Frage nach dem Rechtsanspruch auf Daten und der ordnungsgemäßen Nutzung von Token-Dateien mit Passwortschutz rückt ebenso ins Blickfeld wie der Schutz des Datenschutzes und der Sicherstellung der digitalen Nachvollziehbarkeit im Verkehrsrecht.

Ein konkreter Fall, der diese Problematik beleuchtet, wird nun vorgestellt und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Gericht hebt Bußgeldurteil wegen verweigerter Messdaten auf

Geschwindigkeitsmessung durch eine deutsche Radaranlage auf einer typischen Vorstadtstraße, Fahrzeug in Bewegung.
Zugang zu Messdaten bei Geschwindigkeitsüberschreitung | Symbolbild: Flux gen.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat ein Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert aufgehoben, mit dem ein Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt worden war. Grund für die Aufhebung war die Weigerung der Behörden, dem Verteidiger wichtige technische Daten der Geschwindigkeitsmessung zur Verfügung zu stellen.

Verwehrter Zugang zu Messdaten verletzt Recht auf faires Verfahren

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h überschritten zu haben. Sein Verteidiger hatte wiederholt die Herausgabe der digitalen Messdaten einschließlich der sogenannten Token-Datei und des zugehörigen Passworts beantragt. Diese Daten sind notwendig, um die verschlüsselten Messergebnisse des verwendeten Messgeräts Poliscan FM 1 auswerten und auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können. Die Verwaltungsbehörde und das Amtsgericht verweigerten die Herausgabe dieser Daten mit der Begründung, dass ein sogenannter Sammel-Token auch Zugriff auf Messungen anderer Geräte ermöglichen würde.

Oberlandesgericht stärkt Verteidigungsrechte

Das Oberlandesgericht stellte klar, dass dem Betroffenen ein Recht auf Zugang zu allen relevanten Messdaten zusteht. Nach Auskunft des Geräteherstellers Vitronic sind Token-Datei und Passwort zwingend erforderlich, um die Messdaten zu entschlüsseln und ihre Echtheit zu überprüfen. Die Behörde hätte dem Verteidiger zumindest einen Einzel-Token zur Verfügung stellen müssen, der nur den Zugriff auf die konkrete Messung ermöglicht.

Bedeutung für die Praxis der Geschwindigkeitsmessungen

Das Gericht betonte, dass bei standardisierten Messverfahren zwar geringere Anforderungen an die Beweisführung gestellt werden. Dies bedeute jedoch nicht, dass dem Betroffenen der Zugang zu Informationen verwehrt werden darf, die für seine Verteidigung relevant sein könnten. Die Perspektive des Verteidigers ist dabei maßgeblich – er darf grundsätzlich jeder auch nur theoretischen Aufklärungsmöglichkeit nachgehen. Das Amtsgericht muss nun in einer neuen Verhandlung sicherstellen, dass der Verteidigung die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht stärkt die Rechte von Betroffenen bei Geschwindigkeitsmessungen, indem es ihnen Zugang zu den vollständigen Messdaten samt Entschlüsselungsinformationen gewährt. Die Entscheidung betont, dass für eine effektive Verteidigung die technischen Rohdaten der Messung einschließlich Token und Passwort zugänglich sein müssen. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz bei Geschwindigkeitsmessungen und stärkt das Recht auf ein faires Verfahren.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie von einer Geschwindigkeitsmessung betroffen sind, haben Sie nun das Recht, die kompletten Messdaten einzusehen – inklusive der technischen Informationen zur Überprüfung der Messung. Die Behörden müssen Ihnen oder Ihrem Anwalt nicht nur die Messergebnisse, sondern auch die notwendigen Zugangsdaten (Token und Passwort) zur Verfügung stellen. Dies ermöglicht es Ihnen, die Richtigkeit der Messung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Sie müssen sich dabei nicht mit einer eingeschränkten Akteneinsicht zufriedengeben, sondern können auf Herausgabe der vollständigen technischen Daten bestehen.

Benötigen Sie Hilfe?

Ungedeckter Zugang zu Messdaten – Ihre Rechte im Blick

Die Verweigerung des Zugangs zu technischen Messdaten wirft ernsthafte Fragen zur Wahrung der Verteidigungsrechte auf und kann zu einer ungerechten Ausgangslage in verkehrsrechtlichen Verfahren führen. Insbesondere die Möglichkeit, digitale Messergebnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, stellt einen essenziellen Bestandteil eines fairen Verfahrens dar.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Situation fundiert zu analysieren und herauszufinden, inwieweit Ihnen ein uneingeschränkter Zugang zu relevanten Daten zusteht. Mit einer präzisen und nachvollziehbaren Beratung setzen wir uns dafür ein, dass Sie in einer vergleichbaren Lage optimal beraten werden.

Ersteinschätzung anfragen

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Messdaten muss die Behörde bei einem Bußgeldverfahren herausgeben?

Bei einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie einen umfassenden Anspruch auf Einsicht in sämtliche Messdaten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.11.2020 dieses Recht ausdrücklich bestätigt.

Grundlegende Unterlagen

Die Bußgeldbehörde muss Ihnen folgende Basisdokumente zur Verfügung stellen:

  • Vollständiges Messprotokoll mit Angaben zu Gerät, Gerätenummer und Softwareversion
  • Eichschein des verwendeten Messgeräts
  • Schulungsnachweise des Messpersonals
  • Messergebnis mit Beweisfotos

Technische Messdaten

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf:

  • Rohmessdaten der konkreten Messung
  • Digitale Falldaten der gesamten Messreihe vom Tattag
  • Token-Datei und Passwort zur Entschlüsselung der Messdaten
  • Statistikdatei mit Case-List

Zusätzliche Dokumentation

Sie können außerdem folgende Unterlagen anfordern:

  • Lebensakte des Messgeräts mit Wartungs- und Instandsetzungsunterlagen
  • Bedienungsanleitung des Herstellers
  • Standort-Erstinbetriebnahmeprotokoll
  • Beschilderungsnachweis (2 km vor und nach der Messstelle)

Die Behörde muss diese Unterlagen auch dann herausgeben, wenn sie sich nicht in der Bußgeldakte befinden. Eine Verweisung an andere Behörden oder die kostenpflichtige Anforderung beim Eichamt ist nicht zulässig.

Rechtliche Bedeutung

Diese umfassenden Einsichtsrechte basieren auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens und dem Gebot der Waffengleichheit. Sie ermöglichen Ihnen, die Messung auf ihre Korrektheit zu überprüfen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie diese Unterlagen direkt bei der Bußgeldbehörde anfordern.


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Wie kann ich Einsicht in die Messdaten beantragen?

Sie haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Einsicht in sämtliche digitale Messdaten, einschließlich der kompletten Messreihe vom Tattag. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren und dem Grundsatz der Waffengleichheit.

Formeller Antrag

Stellen Sie unmittelbar nach Erhalt des Bußgeldbescheids einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bußgeldbehörde. Der Antrag sollte präzise formuliert sein:

„Hiermit beantrage ich Einsicht in die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe einschließlich Statistikdatei, Token-Datei und Passwort für die Messung vom [Datum] um [Uhrzeit]“.

Umfang der Einsicht

Sie können folgende Unterlagen beantragen:

  • Digitale Falldateien der kompletten Messreihe vom Tattag
  • Unverschlüsselte Rohmessdaten
  • Statistikdatei zur Messserie
  • Passwort bzw. Token-Datei zur Entschlüsselung
  • Wartungs- und Instandsetzungsnachweise seit der letzten Eichung
  • Eichschein des Messgeräts

Vorgehen bei Ablehnung

Wenn die Behörde die Einsicht verweigert, können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG stellen. Die Bußgeldstelle muss die Akten bei Ablehnung innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Gericht vorlegen.

Bei einer Ablehnung der Einsicht durch die Behörde ist es wichtig zu wissen, dass das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung einer vollständigen Dateneinsicht für die Verteidigung bestätigt hat. Die Prüfung der gesamten Messreihe kann notwendig sein, um konkrete Messfehler aufzudecken.


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Was sind die Folgen, wenn die Behörde die Herausgabe von Messdaten verweigert?

Die Verweigerung der Herausgabe von Messdaten durch die Behörde stellt einen schwerwiegenden Verfahrensverstoß dar und hat weitreichende rechtliche Konsequenzen.

Verletzung grundlegender Verfahrensrechte

Wenn die Behörde die Herausgabe der Messdaten verweigert, liegt eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor. Dies betrifft insbesondere die Verweigerung folgender Unterlagen:

  • Digitale Falldatensätze mit unverschlüsselten Rohmessdaten
  • Statistikdateien zur Messserie
  • Wartungs- und Instandsetzungsnachweise
  • Eichnachweise

Rechtliche Konsequenzen

Bei Verweigerung der Messdaten durch die Behörde ergeben sich folgende rechtliche Folgen:

Die Bußgeldbehörde muss bei einer Ablehnung die Akten innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Gericht vorlegen. Das Gericht kann dann die Herausgabe der Daten anordnen.

In besonders schwerwiegenden Fällen, etwa bei mutwilliger Nichtspeicherung oder Verweigerung von Messdaten, die zuvor bei dem gleichen Gerätetyp einer Speicherung unterlagen, kann dies sogar zu einem Freispruch aus rechtlichen Gründen führen.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Bei Verweigerung der Messdaten können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG stellen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat klargestellt, dass der Zugang zu allen relevanten Daten gewährleistet sein muss, um eine Überprüfung der Messergebnisse zu ermöglichen.

Die Gerichte haben wiederholt betont, dass gerade bei standardisierten Messverfahren im Verkehrsrecht der Zugang zu allen relevanten Daten sichergestellt werden muss. Die Verweigerung der Einsicht in die Messdaten kann einen eigenständigen Verfahrensverstoß darstellen, der die Rechtmäßigkeit des gesamten Bußgeldverfahrens in Frage stellt.


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Was kann ich mit den Messdaten anfangen?

Die Messdaten ermöglichen Ihnen eine umfassende Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung auf ihre Richtigkeit und Zuverlässigkeit. Mit den vollständigen Messdaten können Sie oder ein Sachverständiger die Messung Schritt für Schritt auf ihre Korrektheit untersuchen.

Überprüfung der Messgenauigkeit

Die Rohmessdaten erlauben eine detaillierte Analyse der technischen Aspekte der Messung. Sie können überprüfen lassen, ob das Messgerät zum Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß funktioniert hat und ob die Messung nach den Vorgaben des Geräteherstellers durchgeführt wurde. Wenn Sie beispielsweise feststellen, dass bei mehreren Messungen innerhalb kurzer Zeit ungewöhnliche Schwankungen auftreten, könnte dies auf ein fehlerhaft kalibriertes Messgerät hinweisen.

Prüfung der Messbedingungen

Mit Zugang zur gesamten Messreihe können Sie nachvollziehen, ob während des Messvorgangs möglicherweise Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. Dazu gehört etwa die Frage, ob das Gerät während des Messeinsatzes neu justiert werden musste oder ob Erschütterungen am Fahrbahnrand zu Messfehlern geführt haben könnten.

Technische Überprüfungsmöglichkeiten

Die Messdaten ermöglichen die Kontrolle verschiedener technischer Aspekte:

  • Die gültige Eichung des Messgerätes
  • Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Messprotokoll
  • Die verwendete Softwareversion
  • Die Schulungsnachweise des Messpersonals

Durch die Analyse dieser Daten können konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes identifiziert werden. Eine solche Überprüfung ist besonders wichtig, da nicht in jedem Fall automatisch davon ausgegangen werden kann, dass die eingesetzten Messgeräte zuverlässige Ergebnisse liefern.


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Innerhalb welcher Frist müssen Messdaten nach einem Bußgeldbescheid angefordert werden?

Sie können unmittelbar nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids die Einsicht in die Messdaten beantragen. Es gibt keine gesetzliche Frist für diesen Antrag.

Wichtige Zeitpunkte für die Anforderung

Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids haben Sie eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Innerhalb dieser Frist sollten Sie die Einsicht in die Messdaten beantragen, da der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Frist rechtskräftig wird.

Umfang der anzufordernden Daten

Der Antrag sollte sich auf folgende Unterlagen beziehen:

  • Die komplette Messreihe vom Tattag
  • Die Lebensakte des Messgeräts für den Zeitraum von der letzten bis zur nächsten Eichung
  • Den Eichschein des verwendeten Messgeräts
  • Die digitalen Falldateien einschließlich Token-Datei und Passwort

Praktische Durchführung

Stellen Sie den Antrag direkt bei der Bußgeldbehörde. Die Daten müssen in unverschlüsselter Form zur Verfügung gestellt werden. Ein frühzeitiger Antrag ist besonders wichtig, da die Messdaten nicht unbegrenzt gespeichert werden.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, haben Sie in der Regel eine Woche Zeit für die Rücksendung. Nutzen Sie diese Zeit bereits, um die Einsicht in die Messdaten zu beantragen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Token-Datei

Eine Token-Datei ist ein digitaler Schlüssel zur Entschlüsselung und Überprüfung von Messdaten bei Geschwindigkeitsmessungen. Sie enthält spezielle Codes, die den Zugriff auf die gespeicherten Messergebnisse ermöglichen und deren Authentizität sicherstellen. Diese Dateien können als Einzel-Token (für eine spezifische Messung) oder als Sammel-Token (für mehrere Messungen) ausgestellt werden.

Beispiel: Ein Anwalt benötigt die Token-Datei mit zugehörigem Passwort, um die Messdaten eines Blitzers für seinen Mandanten überprüfen zu können.


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Standardisiertes Messverfahren

Ein von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüftes und zugelassenes Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung. Diese Verfahren genießen vor Gericht eine vereinfachte Beweiskraft, da ihre grundsätzliche Zuverlässigkeit bereits amtlich festgestellt wurde. Geregelt in §§ 6a, 6e StVG in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung.

Beispiel: Der Poliscan FM 1 ist ein standardisiertes Messgerät, dessen Messergebnisse grundsätzlich als zuverlässig gelten.


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Digitale Nachvollziehbarkeit

Bezeichnet die technische Möglichkeit, elektronische Messergebnisse auf ihre Richtigkeit und Authentizität zu überprüfen. Dies umfasst sowohl die Überprüfung der korrekten Funktionsweise des Messgeräts als auch die Unverfälschtheit der gespeicherten Daten. Basiert auf § 147 StPO und dem Recht auf ein faires Verfahren.

Beispiel: Durch Einsicht in die verschlüsselten Rohdaten kann ein Sachverständiger überprüfen, ob das Messgerät zum Zeitpunkt der Messung einwandfrei funktionierte.


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Recht auf faires Verfahren

Ein fundamentales Rechtsprinzip, das jedem Beschuldigten garantiert, sich effektiv gegen Vorwürfe verteidigen zu können. Dies schließt das Recht ein, alle relevanten Beweismittel einzusehen und zu überprüfen. Verankert in Art. 6 EMRK und Art. 20 Abs. 3 GG.

Beispiel: Die Verweigerung des Zugangs zu Messdaten verletzt das Recht auf ein faires Verfahren, da der Betroffene die Messung nicht überprüfen kann.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG: Diese Vorschrift erlaubt die Rechtsbeschwerde, wenn sie zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beiträgt. Im vorliegenden Fall argumentiert der Verteidiger, dass die Überprüfung des Urteils zur einheitlichen Anwendung der Messgeräte beitragen soll.
  • § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG: Diese Regelung stellt sicher, dass das rechtliche Gehör gewahrt bleibt, also dass alle Verfahrensbeteiligten ihre Argumente vollständig darlegen können. Der Betroffene rügt, dass ihm durch die fehlende Bereitstellung der Messdaten sein Recht auf angemessene Verteidigung verwehrt wurde.
  • § 79 Abs. 1 Satz 2 OWiG: Diese Vorschrift bestimmt, dass die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren zulässig ist. Das Amtsgericht St. Ingbert hat die Rechtsbeschwerde als statthaft anerkannt, da die Voraussetzungen für eine solche Beschwerde erfüllt sind.
  • § 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG in Verbindung mit § 345 Abs. 1 StPO: Diese Bestimmungen regeln die formellen Anforderungen an die Einreichung einer Rechtsbeschwerde, einschließlich Fristen und notwendiger Inhalte. Die Rechtsbeschwerde wurde korrekt und fristgerecht eingereicht, wodurch sie rechtlich zulässig ist.
  • § 80a Abs. 1 und Abs. 3 OWiG: Diese Paragraphen ermöglichen es dem Einzelrichter, eine Rechtsbeschwerde zur Weiterleitung an ein höheres Gericht zuzulassen, wenn dies zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung notwendig ist. In diesem Fall hat der Richter die Beschwerde zugelassen und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht St. Ingbert zurückverwiesen.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 1 Ss (OWi) 7/24 – Beschluss vom 14.03.2024


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