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Geschwindigkeitsmessung – 100-Mindestabstand des Messbereiches zur Ortstafel

Eine 59-jährige Autofahrerin raste mit 77 km/h durch eine Ortschaft und muss nun 180 Euro blechen. Obwohl die Messung knapp 100 Meter vor der Ortstafel erfolgte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Frau die Geschwindigkeit hätte anpassen müssen. Ein Schulweg in unmittelbarer Nähe unterstrich die Gefährlichkeit ihres Handelns.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Betroffene wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft verurteilt.
  • Ein Ordnungspolizeibeamter führte an der Messstelle Geschwindigkeitsmessungen mit einem digitalen Messgerät durch.
  • Das verwendete Messgerät war ordnungsgemäß geeicht und wies keine Mängel auf.
  • Die Betroffene fuhr insgesamt 80 km/h, was nach Abzug einer Toleranz zu einer Überschreitung von 27 km/h führte.
  • Die Betroffene hätte bei der gebotenen Sorgfalt ihre Geschwindigkeit anpassen müssen, da sie sich in einem geschlossenen Wohngebiet befand.
  • Ihre Anwesenheit in der Hauptverhandlung hätte weitere Informationen zur Verteidigung bereitstellen können, blieb jedoch aus.
  • Das Gericht entschied aufgrund der vorliegenden Beweise, dass die Fahrlässigkeit der Betroffenen festzustellen war.
  • Die verhängte Geldbuße umfasst auch die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der Betroffenen.
  • Das Urteil dient der Vermeidung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und fördert die Verkehrssicherheit.
  • Die Entscheidung kann Auswirkungen auf den Führerschein sowie zukünftige Bußgeldverfahren der Betroffenen haben.

Aktuelles Gerichtsurteil klärt Mindestabstand bei Geschwindigkeitsmessungen

Im Straßenverkehr sind Geschwindigkeitsbegrenzungen von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit und den reibungslosen Verkehrsfluss. Um diese Regelungen durchzusetzen, kommen moderne Messgeräte zum Einsatz, die eine präzise Geschwindigkeitsmessung ermöglichen. Insbesondere Radar-Messungen sind weit verbreitet und dienen der Verkehrsüberwachung, um sicherzustellen, dass Temposignale von den Fahrzeugführern beachtet werden. Ein häufiges Problem ist der Mindestabstand des Messbereichs zur Ortstafel, der oft nicht ausreichend beachtet wird. Die korrekte Platzierung dieser Messgeräte spielt eine zentrale Rolle, da sie für die Rechtmäßigkeit von Geschwindigkeitsmessungen entscheidend ist.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen empfindliche Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes variieren können. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es wichtig, die geltenden Verkehrsregelungen und die Techniken zur richtigen Messung der Geschwindigkeit zu verstehen. Missverständnisse oder fehlerhafte Messungen können dazu führen, dass Fahrer zu Unrecht belangt werden. Daher ist es ratsam, sich mit den rechtlichen Grundlagen der Geschwindigkeitsmessung vertraut zu machen, bevor man sich mit konkreten Fällen auseinandersetzt. Ein Beispiel dafür liefert ein aktuelles Gerichtsurteil, das wichtige Aspekte in Bezug auf den Mindestabstand des Messbereiches zur Ortstafel beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Geschwindigkeitsüberschreitung führt zu Geldbuße von 180 Euro

In einem kürzlich verhandelten Fall am Amtsgericht Büdingen wurde eine 59-jährige Autofahrerin wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 180 Euro verurteilt.

Geschwindigkeitsüberschreitung
(Symbolfoto: Flux gen.)

Die Betroffene hatte am 15. März 2022 innerhalb geschlossener Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h überschritten.

Details zur Geschwindigkeitsmessung

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte durch einen Ordnungspolizeibeamten der Gemeinde mit dem digitalen Messgerät PoliScan FM1. Der Messbereich befand sich in der Ortschaft, 94 Meter vor der Ortstafel. Das geeichte Messgerät erfasste um 13:27 Uhr eine Geschwindigkeit von 80 km/h. Nach Abzug der Toleranz von 3 km/h ergab sich eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 77 km/h bei erlaubten 50 km/h.

Gerichtliche Feststellungen

Das Gericht sah die Ordnungsmäßigkeit der Messung als erwiesen an. Der durchführende Beamte war umfassend geschult und hatte das Messgerät vorschriftsmäßig aufgebaut und betrieben. Eine vom Verteidiger vorgelegte privatgutachterliche Stellungnahme führte zu keinen Zweifeln an der Messung. Das Gericht betonte, dass das verwendete Messverfahren als standardisiertes Messverfahren anerkannt sei.

Begründung des Urteils

Die Betroffene hätte nach Ansicht des Gerichts erkennen können, dass sie sich noch innerhalb der geschlossenen Ortschaft befand. Obwohl der Messbereich knapp unter 100 Meter vor der Ortstafel lag, war dies aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten – insbesondere eines parallel verlaufenden Schulwegs – gerechtfertigt.

Strafzumessung

Bei der Festsetzung der Geldbuße orientierte sich das Gericht am gültigen Bußgeldkatalog, der für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h innerorts eine Regelbuße von 180 Euro vorsieht. Besondere Umstände, die eine Abweichung von diesem Regelsatz rechtfertigen würden, lagen nicht vor.

Kostenentscheidung

Neben der Geldbuße muss die Betroffene auch die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen Auslagen tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung bekräftigt die Verlässlichkeit standardisierter Messverfahren und die Bedeutung örtlicher Gegebenheiten bei Geschwindigkeitskontrollen. Sie zeigt, dass geringfügige Abweichungen von Messvorschriften (hier: 94 statt 100 Meter vor der Ortstafel) durch besondere Umstände wie Schulwege gerechtfertigt sein können. Das Urteil unterstreicht die strikte Anwendung des Bußgeldkatalogs bei Geschwindigkeitsübertretungen, sofern keine besonderen mildernden oder erschwerenden Umstände vorliegen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit, in Ortschaften besonders aufmerksam zu fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. Selbst wenn Sie kurz vor dem Ortsausgang geblitzt werden, gilt die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei einer Überschreitung um 27 km/h müssen Sie mit einer Geldbuße von 180 Euro rechnen. Das Gericht akzeptiert in der Regel die Messergebnisse standardisierter Geräte wie des PoliScan FM1, sofern diese ordnungsgemäß geeicht und bedient wurden. Eine Anfechtung des Bußgeldbescheids ist zwar möglich, aber ohne konkrete Anhaltspunkte für Messfehler oft wenig aussichtsreich. Beachten Sie zudem, dass Sie bei einer Verurteilung auch die Verfahrenskosten tragen müssen.


Weiterführende Informationen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen zu allem, was Sie über Geschwindigkeitsmessung und Bußgeldverordnung wissen müssen. Ob Sie Fragen zu den rechtlichen Grundlagen oder zu den praktischen Auswirkungen von Geschwindigkeitsverstößen haben, wir bieten Ihnen klare Antworten und wertvolle Einblicke, um Ihr Wissen in diesem wichtigen Bereich zu erweitern.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Was passiert, wenn die Geschwindigkeitsmessung weniger als 100 Meter vor der Ortstafel stattgefunden hat?

Wenn eine Geschwindigkeitsmessung weniger als 100 Meter vor der Ortstafel durchgeführt wurde, führt dies nicht automatisch zur Ungültigkeit der Messung oder des daraus resultierenden Bußgeldbescheids. Die Gerichte bewerten solche Fälle differenziert und berücksichtigen verschiedene Faktoren.

Rechtliche Grundlage und Bewertung

Der Mindestabstand von 100 Metern zwischen Messbereich und Ortstafel basiert auf Verwaltungsvorschriften der Länder zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen. Diese Vorschriften sind jedoch keine verbindlichen Gesetze, sondern interne Richtlinien für die Polizei und Ordnungsbehörden.

Gerichte haben in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass eine geringfügige Unterschreitung des Mindestabstands allein nicht ausreicht, um eine Messung für ungültig zu erklären. Stattdessen wird der Einzelfall betrachtet.

Relevante Faktoren für die gerichtliche Beurteilung

Bei der Bewertung einer Geschwindigkeitsmessung, die näher als 100 Meter an der Ortstafel durchgeführt wurde, berücksichtigen Gerichte folgende Aspekte:

  • Ausmaß der Unterschreitung: Je geringer die Abweichung vom Mindestabstand, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Messung als gültig angesehen wird.
  • Besondere örtliche Gegebenheiten: Wenn die Messstelle beispielsweise in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Unfallschwerpunkten liegt, kann dies eine Unterschreitung des Mindestabstands rechtfertigen.
  • Erkennbarkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung: Wenn für Sie als Fahrer deutlich erkennbar war, dass Sie sich noch im Ortsgebiet befinden, spricht dies für die Gültigkeit der Messung.

Mögliche Konsequenzen

Sollten Sie von einer solchen Messung betroffen sein, bleibt der Bußgeldbescheid zunächst gültig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und die Umstände der Messung überprüfen zu lassen.

In einigen Fällen kann eine Unterschreitung des Mindestabstands dazu führen, dass das Gericht die Messung zwar als gültig, aber die Geschwindigkeitsüberschreitung als weniger schwerwiegend einstuft. Dies könnte sich positiv auf das Strafmaß auswirken, beispielsweise durch eine Reduzierung der Geldbuße oder den Verzicht auf ein Fahrverbot.

Beachten Sie, dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Die genauen Umstände Ihrer Situation, wie die exakte Entfernung zur Ortstafel, Ihre gefahrene Geschwindigkeit und die örtlichen Gegebenheiten, spielen eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Beurteilung.


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Welche Möglichkeiten gibt es, gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch einzulegen?

Gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Dies erfolgt schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Der Einspruch muss nicht begründet werden, eine Begründung kann jedoch die Erfolgsaussichten erhöhen.

Gründe für einen Einspruch

Folgende Gründe können für einen Einspruch relevant sein:

  • Formale Fehler im Bußgeldbescheid: Fehlerhafte Angaben zu Ort, Zeit oder Fahrzeug können den Bescheid anfechtbar machen.
  • Technische Mängel bei der Messung: Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung haben, können Sie die Überprüfung der Messgeräte und -methoden verlangen.
  • Fehlende Eichung oder Kalibrierung: Messgeräte müssen regelmäßig geeicht und kalibriert werden. Fehlt dies, kann die Messung ungültig sein.
  • Unklare Beschilderung: War die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eindeutig erkennbar, kann dies ein Grund für einen Einspruch sein.
  • Verwechslung des Fahrers: Wenn Sie nicht der Fahrer waren, können Sie dies im Einspruch geltend machen.

Erfolgsaussichten und notwendige Beweise

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Formale Fehler im Bußgeldbescheid führen oft zur Aufhebung. Bei technischen Einwänden ist die Beweislage entscheidend.

Um Ihre Chancen zu erhöhen, sollten Sie:

  • Das Messprotokoll und die Eichunterlagen der Messgeräte anfordern.
  • Fotos von der Beschilderung am Tatort machen, falls diese unklar war.
  • Zeugenaussagen einholen, die Ihre Version bestätigen können.

Besonderheit: 100-Mindestabstand des Messbereiches zur Ortstafel

Ein spezieller Aspekt bei Geschwindigkeitsmessungen ist der 100-Meter-Mindestabstand des Messbereiches zur Ortstafel. Wurde dieser Abstand unterschritten, kann die Messung anfechtbar sein. In diesem Fall sollten Sie:

  • Den genauen Standort des Messgeräts erfragen.
  • Die Entfernung zur Ortstafel nachmessen oder durch Satellitenbilder überprüfen.
  • Diese Information in Ihrem Einspruch anführen und eine Überprüfung fordern.

Wenn Sie einen Einspruch einlegen, prüft die Behörde den Fall erneut. Wird Ihrem Einspruch nicht stattgegeben, geht der Fall an das zuständige Amtsgericht. Dort wird in einer Verhandlung über Ihren Fall entschieden, sofern das Verfahren nicht vorher eingestellt wird.


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Welche Rolle spielt das Messgerät bei der Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Das Messgerät ist von zentraler Bedeutung für die rechtmäßige Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Nur mit einem geeichten und korrekt eingesetzten Messgerät kann eine Geschwindigkeitsübertretung rechtssicher nachgewiesen werden.

Zulassung und Eichung des Messgeräts

Jedes zur Geschwindigkeitsmessung verwendete Gerät muss eine Konformitätsprüfung durchlaufen und zugelassen sein. Nach der Zulassung spricht man von einem „standardisierten Messverfahren“. Die Eichung des Messgeräts muss regelmäßig, in der Regel jährlich, erneuert werden. Sollte die Eichung abgelaufen sein, können die Messergebnisse vor Gericht angezweifelt werden.

Korrekte Aufstellung und Bedienung

Die Polizei muss bei der Aufstellung und Bedienung des Messgeräts strenge Richtlinien beachten. Dazu gehört beispielsweise der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen dem Temposchild und der Messanlage. In vielen Bundesländern beträgt dieser Mindestabstand 150 Meter. Wird dieser Abstand unterschritten, kann die Messung als fehlerhaft gelten.

Toleranzabzug

Um mögliche Messungenauigkeiten auszugleichen, wird bei jeder Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug vorgenommen. Dieser beträgt in der Regel 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten. Bei Messungen durch Nachfahren kann die Toleranz sogar höher ausfallen.

Bedeutung für das Bußgeldverfahren

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten, können Sie die Messung anfechten, falls Sie Zweifel an der Richtigkeit haben. In diesem Fall müssen die Behörden nachweisen, dass das Messgerät ordnungsgemäß geeicht und korrekt eingesetzt wurde. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, kann das Bußgeldverfahren eingestellt werden.

Stellen Sie sich vor, Sie werden geblitzt und erhalten einen Bußgeldbescheid. In einem solchen Fall ist es wichtig zu wissen, dass Sie das Recht haben, die Messung überprüfen zu lassen. Die Art des verwendeten Messgeräts, dessen Eichung und die korrekte Anwendung sind entscheidende Faktoren für die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung und somit für die Gültigkeit des Bußgeldbescheids.


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Welche Konsequenzen hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog 2024 drohen Ihnen folgende Sanktionen:

  • Ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro
  • 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Ein Fahrverbot von 1 Monat

Zusätzlich zum Bußgeld kommen noch Verwaltungsgebühren hinzu, sodass sich die Gesamtkosten auf etwa 208,50 Euro belaufen können.

Besonderheiten und Verschärfungen

Wenn Sie innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt werden, droht Ihnen ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot.

Bei vorsätzlicher Begehung der Ordnungswidrigkeit kann das Bußgeld verdoppelt oder sogar verdreifacht werden. In diesem Fall könnten die Gesamtkosten inklusive Gebühren auf bis zu 568,50 Euro ansteigen.

Auswirkungen für Fahranfänger

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, hat eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung besonders schwerwiegende Folgen:

  • Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger

Bei einem weiteren schweren Verstoß in der Probezeit droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen bildet der § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Dieser legt fest, dass innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, sofern keine anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgewiesen sind.

Beachten Sie, dass die Messung der Geschwindigkeit in der Regel erst 100 Meter nach dem Ortseingangsschild erfolgen darf. Dies soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Geschwindigkeit an die innerörtliche Begrenzung anzupassen.


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Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehe?

Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, müssen Sie mit verschiedenen Kosten rechnen:

Anwaltskosten

Falls Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, fallen Anwaltsgebühren an. Diese richten sich nach der Höhe des Bußgeldes und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Bei einem Bußgeld von 60 bis 5.000 Euro beträgt die Grundgebühr zwischen 30 und 290 Euro. Hinzu kommen weitere Gebühren für das Verfahren und eventuelle Gerichtstermine.

Gerichtskosten

Kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung, werden Gerichtsgebühren fällig. Diese betragen in der Regel 10% des verhängten Bußgeldes, mindestens jedoch 55 Euro. Wenn Sie den Einspruch vor der Hauptverhandlung zurückziehen, reduzieren sich die Gerichtskosten auf 0,25% des Bußgeldes, mindestens aber 17 Euro.

Gutachterkosten

In manchen Fällen kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig sein, beispielsweise zur Überprüfung der Messmethode bei Geschwindigkeitsübertretungen. Die Kosten hierfür können mehrere hundert Euro betragen.

Zusätzliche Auslagen

Rechnen Sie mit weiteren Auslagen wie Zustellungsgebühren (etwa 3,50 Euro pro Zustellung) oder Kosten für Kopien und Ausdrucke.

Wenn Sie den Einspruch gewinnen, trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten. Bei einem Verlust müssen Sie hingegen alle anfallenden Kosten selbst tragen. In diesem Fall kann der Gesamtbetrag deutlich höher ausfallen als das ursprüngliche Bußgeld.

Bedenken Sie: Die genaue Höhe der Kosten hängt von vielen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls, der Dauer des Verfahrens und ob eine Hauptverhandlung stattfindet. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie, ob diese die Kosten für Bußgeldverfahren abdeckt.


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Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung, die einen geringeren Verstoß als eine Straftat darstellt, aber dennoch sanktioniert wird, meist durch Bußgelder. Im vorliegenden Fall liegt eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung vor, die als Ordnungswidrigkeit gewertet wurde.


Geschwindigkeitsüberschreitung

Unter einer Geschwindigkeitsüberschreitung versteht man das Fahren eines Fahrzeugs mit einer Geschwindigkeit, die über der durch Verkehrszeichen oder gesetzliche Regelungen festgelegten Höchstgeschwindigkeit liegt. Hier wurde die zulässige Geschwindigkeit um 27 km/h überschritten, was eine Geldbuße zur Folge hatte.


Eichung

Die Eichung ist der gesetzlich vorgeschriebene Prozess, bei dem Messgeräte auf ihre Genauigkeit und Funktionalität überprüft und kalibriert werden. In diesem Fall wurde das Messgerät PoliScan FM1 geprüft und ordnungsgemäß geeicht, um die Zuverlässigkeit der Messung sicherzustellen.


Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog ist eine Sammlung von Regelungen, die festlegt, welche Strafen und Bußgelder für verschiedene Verkehrsverstöße verhängt werden. Er sieht für eine Überschreitung von 27 km/h innerorts normalerweise eine Geldbuße von 180 Euro vor.


Standardisiertes Messverfahren

Ein standardisiertes Messverfahren ist eine Methode zur Geschwindigkeitsmessung, die nach festgelegten, anerkannten Regeln und Vorschriften durchgeführt wird, um verlässliche und einheitliche Ergebnisse zu gewährleisten. Im Text wird das Messverfahren mit dem PoliScan FM1 als solches bezeichnet, was die Rechtmäßigkeit der Messung bekräftigt.


Besondere örtliche Gegebenheiten

Besondere örtliche Gegebenheiten sind spezielle Umstände an einem bestimmten Ort, die bei rechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen. Im vorliegenden Fall wurde die Nähe zu einem Schulweg als solche Gegebenheit gewertet, was die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Anlage 2: Diese Vorschrift regelt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit in der Regel 50 km/h, es sei denn, es sind spezielle Verkehrszeichen angebracht. Im vorliegenden Fall hat die Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h überschritten, was zu der Verurteilung wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung führte.
  • § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG: Diese Vorschrift bezieht sich auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, insbesondere auf die Festsetzung von Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Da die Betroffene die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h überschritt, kam eine Geldbuße von 180 Euro gemäß dieser Regelung zur Anwendung, was die konkreten finanziellen Konsequenzen für sie widerspiegelt.
  • § 49 StVO: Dieser Paragraph regelt die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, einschließlich der Verhängung von Geldbußen und Fahrverboten. Die Entscheidung des AG Büdingen stützt sich auf diesen Paragraphen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die verhängte Geldbuße zu definieren, sodass die Betroffene die Konsequenzen ihres Verhaltens nachvollziehen kann.
  • Nr. 11.3.5 BKat: Diese Norm im Bußgeldkatalog klärt die Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften. Die Regelung sieht im konkreten Fall eine Geldbuße von 180 Euro für eine Überschreitung von 27 km/h vor, was die rechtlichen Grundlagen für die Höhe der Strafe im Urteil festlegt.
  • § 37 Abs. 4 Mess- und Eichgesetz: Diese Vorschrift regelt die Anforderungen an Messgeräte, einschließlich der Eichung, um sicherzustellen, dass diese korrekt kalibriert und für den Einsatz im Verkehrsrecht geeignet sind. Im Urteil wurde festgestellt, dass das eingesetzte Messgerät PoliScan FM 1 ordnungsgemäß geeicht war, was die Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung im konkreten Fall gewährleistet und somit die Grundlage für die ahndbare Geschwindigkeitsüberschreitung bildet.

Das vorliegende Urteil

AG Büdingen – Az.: 60 OWi 902 Js-OWi 29931/22 (29931/22) – Urteil vom 27.02.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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