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Geschwindigkeitsbestimmung mit ProVida 2000 modular – Toleranzabzug

Geblitzt auf der Autobahn? Ein neues Urteil stellt die gängige Praxis der Geschwindigkeitsmessung in Frage. Es geht um den Toleranzabzug – und der ist offenbar nicht immer gleich. Für Autofahrer könnte das bares Geld bedeuten.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 2 SsBs 50/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Zweibrücken
  • Datum: 12.02.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 2 SsBs 50/24

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz), die mit der Rechtsbeschwerde die Verletzung materiellen Rechts rügt.
  • Beklagte: Betroffener, der vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt wurde.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Betroffene überschritt am 08.11.2023 auf der BAB 650 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 40 km/h. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 400 Euro. Die Messung erfolgte mit dem Gerät ProVida 2000 modular per manueller Geschwindigkeitsmessung.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Staatsanwaltschaft beanstandet den Toleranzabzug von 5% durch das Amtsgericht, da ihrer Ansicht nach die Toleranzwerte für Wegstrecken- und Zeitmessung hätten angewendet werden müssen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dasselbe Amtsgericht zurückverwiesen.
  • Begründung: Das Amtsgericht hat unzutreffend einen Toleranzwert von 5% in Abzug gebracht. Bei der manuellen Auswertung des Videomaterials hätten die Verkehrsfehlergrenzen für die Wegstrecken- und Zeitmessung angewendet werden müssen.
  • Folgen: Das Amtsgericht muss den Fall erneut verhandeln und dabei die korrekten Toleranzwerte berücksichtigen.

Der Fall vor Gericht


Genauigkeit bei ProVida-Messungen: Oberlandesgericht korrigiert Toleranzabzug

```ProVida 2000 Polizei-Tempo-Messung für Verkehrssicherheit. ```
Toleranzabzug bei ProVida-Geschwindigkeitsmessungen | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem aktuellen Beschluss eine wichtige Klarstellung zur Berechnung von Geschwindigkeitsüberschreitungen getroffen, die mittels des Videosystems ProVida 2000 modular ermittelt wurden. Die Entscheidung betrifft die korrekte Anwendung von Toleranzabzügen bei einer spezifischen Messmethode.

Der Ausgangsfall: Geschwindigkeitsverstoß auf der Autobahn

Ein Autofahrer befuhr am späten Abend des 8. November 2023 die Autobahn BAB 650 in Richtung Ludwigshafen. In einem Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h wurde er von der Polizei kontrolliert. Der Fahrer war sich des Tempolimits bewusst.

Die Messung erfolgte durch Polizeibeamte mittels eines geeichten ProVida 2000 modular Systems aus einem Polizeifahrzeug heraus. Dieses System zeichnet Videosequenzen auf, aus denen später Geschwindigkeiten errechnet werden können. Die Beamten waren für die Bedienung des Geräts geschult.

Erstinstanzliches Urteil und der strittige Toleranzabzug

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein verurteilte den Fahrer wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h zu einer Geldbuße von 400 Euro. Es stellte fest, dass der Fahrer nach Abzug einer Toleranz mit 130 km/h unterwegs war.

Entscheidend war hierbei der vom Amtsgericht vorgenommene Toleranzabzug von 5%. Dieser wurde von der gemessenen Geschwindigkeit von 136,89 km/h abgezogen, was zur vorwerfbaren Geschwindigkeit von 130 km/h führte.

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft: Falsche Toleranz angewendet?

Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Rechtsbeschwerde ein. Sie argumentierte, dass der vom Amtsgericht angewendete Toleranzabzug von 5% in diesem konkreten Fall nicht korrekt sei.

Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass die Polizei bei ihrer ursprünglichen Berechnung andere, spezifischere Toleranzen angewendet hatte: einen Abzug von 4% für die gemessene Wegstrecke und einen Aufschlag von 0,1% (plus 0,02 Sekunden) für die gemessene Zeit.

Die Besonderheit der Messmethode: Manuelle Berechnung statt automatischer Messung

Der Kern des Problems liegt in der Art und Weise, wie die Geschwindigkeit ermittelt wurde. Das ProVida-System kann zwar Geschwindigkeiten direkt messen, im vorliegenden Fall erfolgte jedoch eine andere Methode.

Die Beamten nutzten das Gerät, um präzise die zurückgelegte Wegstrecke und die dafür benötigte Zeit zu messen. Die eigentliche Geschwindigkeit wurde dann nachträglich manuell durch Auswertung des Videomaterials (anhand von zwei Bildern) von den Beamten errechnet.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken

Das OLG Zweibrücken gab der Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft statt (Az.: 1 ORbs 2 SsBs 50/24, Beschluss vom 12.02.2025). Die Richter stellten klar, dass das Amtsgericht tatsächlich einen unzutreffenden Toleranzwert angewendet hatte.

Warum der 5%-Abzug falsch war

Das Gericht erläuterte, dass der übliche Toleranzabzug von 5% (bei Geschwindigkeiten über 100 km/h) für das ProVida-System zwar grundsätzlich korrekt ist, aber nur dann gilt, wenn das Gerät selbst die Geschwindigkeit automatisch misst und ausgibt.

Da hier aber nur Weg und Zeit gemessen und die Geschwindigkeit manuell daraus berechnet wurde, handelt es sich um drei verschiedene Messgrößen (Geschwindigkeit, Weg, Zeit) mit jeweils eigenen, geprüften Fehlertoleranzen.

Die korrekten Toleranzen für die manuelle Methode

Das OLG bestätigte, dass die von der Polizei ursprünglich angewendeten Toleranzen korrekt waren. Gemäß der Gebrauchsanweisung des Geräts und der Bauartzulassung sind bei dieser Methode die spezifischen Verkehrsfehlergrenzen für die Wegstreckenmessung (4% Abzug) und die Zeitmessung (+0,1% plus 0,02 Sekunden) anzuwenden.

Diese separaten Toleranzen für Weg und Zeit tragen den spezifischen Ungenauigkeiten dieser Einzelmessungen Rechnung, aus denen die Geschwindigkeit erst abgeleitet wird.

Klarstellung zu Richtlinien

Das Gericht wies auch darauf hin, dass sich auch ministerielle Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung, die einen 5%-Toleranzwert nennen, bei Videoanlagen auf die direkte Geschwindigkeitsmessung beziehen, nicht auf die hier angewandte manuelle Berechnung aus Weg und Zeit.

Konsequenzen: Urteil aufgehoben und zurückverwiesen

Aufgrund dieses Rechtsfehlers wurde das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen aufgehoben. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen. Das Amtsgericht muss nun unter Anwendung der korrekten Toleranzen neu entscheiden.

Wichtiger Hinweis für das neue Verfahren: Abstandsprüfung

Das OLG gab dem Amtsgericht zudem einen wichtigen Hinweis für das weitere Verfahren mit auf den Weg. Bei der hier angewandten Methode wird die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs ermittelt und auf das verfolgte Fahrzeug übertragen.

Um sicherzustellen, dass die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht überschätzt wird, muss überprüft werden, ob sich der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen während der Messung (zwischen den beiden analysierten Videobildern) nicht verringert hat. Nur wenn der Abstand gleich bleibt oder größer wird, ist die Messung valide. Dies muss das Amtsgericht nun zusätzlich prüfen.

Bedeutung für Betroffene

Genauigkeit bei spezifischer ProVida-Methode entscheidend

Diese Entscheidung des OLG Zweibrücken ist für Autofahrer von Bedeutung, deren Geschwindigkeit mit dem ProVida-System nach der Methode der manuellen Berechnung aus Weg- und Zeitmessung ermittelt wurde. Sie stellt klar, dass hier nicht pauschal der bekannte 5%-Toleranzabzug gilt.

Überprüfung des Toleranzabzugs kann sich lohnen

Betroffene, die einen Bußgeldbescheid aufgrund einer solchen Messung erhalten, sollten genau prüfen (lassen), welcher Toleranzabzug vorgenommen wurde. Wurde fälschlicherweise ein 5%-Abzug statt der spezifischen Toleranzen für Weg und Zeit angewendet, könnte dies einen Ansatzpunkt für einen Einspruch bieten.

Wichtigkeit der Messdetails

Der Fall unterstreicht, wie wichtig die genauen Details des Messverfahrens sind. Es reicht nicht aus zu wissen, welches Gerät verwendet wurde (ProVida 2000 modular), sondern auch wie die Messung konkret durchgeführt und ausgewertet wurde. Nur dann kann die korrekte Toleranz bestimmt werden.

Potenzial für Verteidigung

Rechtsanwälte können diese Entscheidung nutzen, um Bußgeldverfahren anzufechten, bei denen die spezifischen Toleranzen für die manuelle Weg-Zeit-Berechnung bei ProVida-Messungen nicht korrekt berücksichtigt wurden. Die zusätzliche Prüfung des Fahrzeugabstands bietet einen weiteren möglichen Verteidigungsansatzpunkt.

Zusammenfassend sorgt das Urteil für mehr Klarheit und Fairness bei einer spezifischen Methode der Geschwindigkeitsermittlung und betont die Notwendigkeit einer präzisen Anwendung der jeweils gültigen Toleranzwerte durch Gerichte und Behörden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei manuellen Geschwindigkeitsmessungen mit dem ProVida 2000-System unterschiedliche Toleranzwerte gelten als bei automatischen Messungen. Während bei automatischen Messungen über 100 km/h ein pauschaler Toleranzabzug von 5% angewendet wird, müssen bei manuellen Berechnungen aus Weg und Zeit separate Toleranzwerte für diese beiden Messgrößen berücksichtigt werden. Dies ist ein entscheidender Unterschied, der die Höhe der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung und damit auch die Bußgeldhöhe direkt beeinflussen kann. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, dass bei Bußgeldbescheiden die korrekte Anwendung der Toleranzwerte überprüft werden sollte.

Benötigen Sie Hilfe?

Wurde Ihre Geschwindigkeitsmessung mit ProVida korrekt durchgeführt?

Wenn Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Messung mit dem ProVida-System basiert, bei der Weg und Zeit manuell berechnet wurden, könnte die angewendete Toleranz fehlerhaft sein. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat klargestellt, dass in solchen Fällen nicht der übliche 5%-Abzug gilt. Es ist entscheidend, dass die korrekten Toleranzen für Weg- und Zeitmessung angewendet wurden.

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Geschwindigkeitsmessung haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, analysieren die angewendete Messmethode und beurteilen, ob die korrekten Toleranzwerte berücksichtigt wurden. Eine fundierte Prüfung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren.

Ersteinschätzung anfragen

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen und warum ist er wichtig?

Der Toleranzabzug ist ein festgelegter Wert, der immer von der Geschwindigkeit abgezogen wird, die ein Messgerät bei Ihnen festgestellt hat. Dieser Abzug erfolgt automatisch durch die Behörde, bevor Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird.

Warum gibt es einen Toleranzabzug?

Kein Messgerät und kein Messverfahren arbeitet mit absoluter Perfektion. Es können immer geringfügige technische Ungenauigkeiten oder leichte Abweichungen bei der Messung auftreten. Der Toleranzabzug dient dazu, diese möglichen geringfügigen Ungenauigkeiten pauschal auszugleichen.

Damit wird sichergestellt, dass Ihnen nur eine Geschwindigkeit zur Last gelegt wird, die Sie auch tatsächlich gefahren sind und kleine Messfehler nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Es ist also eine Regelung im Sinne der Fairness.

Warum ist der Toleranzabzug so wichtig?

Der Toleranzabzug hat eine entscheidende Bedeutung:

  1. Feststellung des Verstoßes: Erst die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz ist die Grundlage für die Entscheidung, ob Sie überhaupt zu schnell gefahren sind und wie hoch die Überschreitung war. Ohne Toleranzabzug könnte Ihnen fälschlicherweise ein Verstoß vorgeworfen werden.
    • Beispiel: Sie werden mit 54 km/h in einer 50er-Zone gemessen. Nach Abzug der üblichen Toleranz von 3 km/h (bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h) beträgt die vorwerfbare Geschwindigkeit 51 km/h. Liegt die Toleranzgrenze für einen Verstoß aber erst bei 51 km/h oder höher, könnte der Abzug dazu führen, dass kein ahndbarer Verstoß mehr vorliegt.
  2. Höhe der Sanktion: Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Frage, ob ein Fahrverbot verhängt wird, richten sich ausschließlich nach der Geschwindigkeitsüberschreitung, die nach dem Toleranzabzug übrig bleibt. Ein geringfügig anderer Wert kann hier bereits über die Art und Höhe der Strafe entscheiden.

Wie hoch ist der Toleranzabzug üblicherweise?

Die Höhe des Toleranzabzugs hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit und teilweise auch vom verwendeten Messverfahren ab. Die gängigen Standardwerte sind:

  • Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h: Abzug von 3 km/h.
  • Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h oder mehr: Abzug von 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.

Bei bestimmten Messverfahren, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsmessungen aus einem fahrenden Polizeifahrzeug heraus (oft als „ProVida“-System bekannt), können aufgrund zusätzlicher möglicher Ungenauigkeiten auch höhere Toleranzwerte angesetzt werden. Dies berücksichtigt die spezifischen Herausforderungen dieser Messmethode.

Für Sie bedeutet das: Die Geschwindigkeit, die im Bußgeldbescheid steht, ist bereits die um den Toleranzwert reduzierte Geschwindigkeit.


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Welche unterschiedlichen Arten von Toleranzabzügen gibt es bei Geschwindigkeitsmessungen?

Bei Geschwindigkeitsmessungen wird grundsätzlich immer ein Toleranzabzug von der gemessenen Geschwindigkeit vorgenommen. Der Grund dafür ist, dass jedes Messgerät – egal wie modern – kleine Ungenauigkeiten aufweisen kann. Dieser Abzug erfolgt zu Ihren Gunsten, um sicherzustellen, dass eventuelle Messfehler nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Es gibt jedoch nicht nur einen einzigen, festen Toleranzwert. Die Höhe des Abzugs hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der gefahrenen Geschwindigkeit und der verwendeten Messtechnik.

Gängige Toleranzabzüge bei Standardmessverfahren

Für die meisten gängigen Messverfahren (wie Radar-, Laser- oder Lichtschrankenmessungen) gelten oft folgende pauschale oder prozentuale Abzüge:

  • Bis 100 km/h: In der Regel wird ein pauschaler Wert von 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Wurden Sie also beispielsweise mit 58 km/h gemessen, werden Ihnen in der Regel 55 km/h vorgeworfen.
  • Über 100 km/h: Hier wird meist ein prozentualer Abzug von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit vorgenommen. Bei einer Messung von 130 km/h wären das 3,9 km/h. Da in der Regel zu Gunsten des Betroffenen gerundet wird, beträgt der Abzug hier oft 4 km/h, sodass 126 km/h als vorwerfbare Geschwindigkeit bleiben.

Diese Werte (3 km/h bzw. 3 %) sind die Mindesttoleranzen, die bei korrekter Funktion und Aufstellung des Geräts gewährt werden.

Höhere Toleranzen bei bestimmten Messmethoden (z.B. ProVida)

Bei bestimmten Messmethoden können höhere Toleranzabzüge notwendig sein, da hier zusätzliche Fehlerquellen auftreten können. Ein bekanntes Beispiel sind Videomessungen aus einem fahrenden Polizeifahrzeug (oft als ProViDa-System bekannt):

  • Bei diesen Messungen muss nicht nur die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs, sondern auch die des Polizeifahrzeugs selbst berücksichtigt werden. Auch der Abstand zwischen den Fahrzeugen kann eine Rolle spielen.
  • Aufgrund dieser zusätzlichen möglichen Ungenauigkeiten sind hier oft höhere Toleranzabzüge üblich. Diese können mindestens 5 % betragen, manchmal auch mehr, abhängig von den konkreten Umständen der Messung (z.B. Gleichmäßigkeit der Nachfahrt, Länge der Messstrecke). Gerichte prüfen hier im Einzelfall sehr genau, ob der angewandte Toleranzabzug ausreichend ist.

Auch bei anderen Messverfahren können unter Umständen höhere Abzüge in Betracht kommen, wenn es Hinweise auf besondere Ungenauigkeiten gibt.

Wichtig: Regelungen der Bundesländer und Einzelfallprüfung

Es ist wichtig zu wissen, dass die genauen Vorgaben für Toleranzabzüge und die Anforderungen an die Messverfahren in den Richtlinien der einzelnen Bundesländer festgelegt sind. Diese können leicht voneinander abweichen.

Zudem entscheiden letztlich die Gerichte im Einzelfall über die Anerkennung einer Messung und die Höhe des Toleranzabzugs. Gibt es Anhaltspunkte für Messfehler oder besondere Umstände, kann ein Gericht auch einen höheren als den üblichen Toleranzabzug festsetzen.


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Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung mit dem ProVida-System und wo liegen die potenziellen Fehlerquellen?

Das ProVida-System ist ein spezielles Videosystem, das von der Polizei genutzt wird, um Geschwindigkeitsverstöße aus einem fahrenden Polizeifahrzeug heraus zu dokumentieren. Es wird oft in zivilen Polizeifahrzeugen eingesetzt.

So funktioniert die Messung mit ProVida

Die Messung erfolgt in der Regel, indem das Polizeifahrzeug über eine bestimmte, vorher festgelegte oder während der Fahrt gemessene Wegstrecke hinter dem zu kontrollierenden Fahrzeug herfährt. Das ProVida-System zeichnet dabei kontinuierlich die Fahrt auf Video auf und misst gleichzeitig die vom Polizeifahrzeug zurückgelegte Strecke sowie die dafür benötigte Zeit.

Aus diesen beiden Werten – Strecke und Zeit – errechnet das System die Durchschnittsgeschwindigkeit des Polizeifahrzeugs über die Messstrecke. Entscheidend ist dabei: Wenn das Polizeifahrzeug während dieser Messung einen möglichst gleichbleibenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, gehen die Behörden und Gerichte davon aus, dass das verfolgte Fahrzeug mit derselben (oder einer sehr ähnlichen) Geschwindigkeit wie das Polizeifahrzeug unterwegs war. Die Videoaufzeichnung dient dabei als wichtiger Beleg, um den Messvorgang und insbesondere den gleichbleibenden Abstand nachvollziehen zu können.

Mögliche Fehlerquellen bei der ProVida-Messung

Auch wenn ProVida als etabliertes Messverfahren gilt, können bei der Anwendung Fehler auftreten, die das Messergebnis beeinflussen können. Hier sind einige Beispiele für potenzielle Fehlerquellen:

  1. Ungenauigkeiten bei der Wegstreckenmessung: Das System misst die zurückgelegte Strecke meist über die Radumdrehungen des Polizeifahrzeugs. Faktoren wie falscher Reifendruck, abgefahrene Reifen oder die Verwendung nicht zugelassener Reifengrößen können die Messung der Wegstrecke verfälschen.
  2. Schwankender Abstand: Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine korrekte Messung ist der gleichbleibende Abstand zwischen Polizeifahrzeug und dem gemessenen Fahrzeug während der Messfahrt. Vergrößert oder verringert sich der Abstand während der Messung deutlich, kann die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit des Polizeifahrzeugs nicht mehr ohne Weiteres auf das verfolgte Fahrzeug übertragen werden. Die Beurteilung des Abstands erfolgt durch die geschulten Polizeibeamten anhand der Videoaufzeichnung.
  3. Bedienfehler: Wie bei jedem technischen Gerät können auch bei ProVida Fehler bei der Bedienung durch die Polizeibeamten vorkommen. Dazu zählen etwa das falsche Starten oder Stoppen der Messung über die festgelegte Messstrecke.
  4. Fehlende oder abgelaufene Eichung: Das Messgerät muss regelmäßig geeicht werden, um sicherzustellen, dass es korrekt funktioniert. Eine Eichung ist quasi eine technische Überprüfung und Bestätigung der Messgenauigkeit durch eine zuständige Behörde. Ist die Eichfrist abgelaufen, darf das Gerät in der Regel nicht mehr für amtliche Geschwindigkeitsmessungen verwendet werden, oder die Messung kann zumindest angreifbar sein. Auch nach bestimmten Reparaturen ist oft eine neue Eichung erforderlich.

Aufgrund dieser verschiedenen potenziellen Ungenauigkeiten wird bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem ProVida-System üblicherweise ein vergleichsweise hoher Toleranzwert von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Dieser Toleranzabzug soll mögliche systembedingte oder durch die Anwendung entstehende Messungenauigkeiten pauschal ausgleichen.


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Was bedeutet es, wenn die Geschwindigkeit nicht direkt, sondern nachträglich manuell berechnet wurde?

Wenn bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem System wie ProVida die Geschwindigkeit nicht automatisch vom Gerät ermittelt, sondern nachträglich manuell anhand der Videoaufzeichnung berechnet wird, bedeutet das einen anderen Prozess der Geschwindigkeitsfeststellung. Anstatt dass das System die Geschwindigkeit direkt misst und anzeigt, werten Polizeibeamte das aufgenommene Video später aus.

Manuelle Berechnung: Ein anderer Ansatz

Bei der manuellen Berechnung nutzen die Beamten die Videoaufzeichnung, um eine bestimmte Wegstrecke zu identifizieren, die das gefilmte Fahrzeug zurückgelegt hat. Sie messen dann die Zeit, die das Fahrzeug für diese Strecke benötigt hat. Oft werden dafür feste Markierungen auf der Fahrbahn oder markante Punkte am Straßenrand im Video verwendet. Aus der gemessenen Strecke und der benötigten Zeit wird dann die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet (Geschwindigkeit = Weg ÷ Zeit).

Mögliche Fehlerquellen bei der manuellen Auswertung

Diese manuelle Methode unterscheidet sich von einer vollautomatischen Messung und kann zusätzliche Fehlerquellen eröffnen:

  • Abhängigkeit von der menschlichen Genauigkeit: Die Exaktheit der Messung hängt stark davon ab, wie präzise die Beamten die Anfangs- und Endpunkte der Messstrecke im Video identifizieren und wie genau sie die Zeitmessung zwischen diesen Punkten durchführen. Kleine Ungenauigkeiten beim Starten oder Stoppen der Zeitmessung oder bei der Auswahl der Streckenpunkte können das Ergebnis beeinflussen.
  • Festlegung der Wegstrecke: Die Länge der zugrunde gelegten Wegstrecke muss exakt bestimmt sein. Fehler bei der Vermessung der Strecke vor Ort oder bei der Identifizierung der korrekten Markierungen im Video können zu einem falschen Geschwindigkeitswert führen.

Bedeutung für die Bewertung der Messung

Aufgrund dieser potenziellen Fehlerquellen erfordert eine manuell berechnete Geschwindigkeit eine besonders sorgfältige Betrachtung, ob die Berechnung nachvollziehbar und korrekt durchgeführt wurde. Es ist wichtig, dass die zugrunde gelegte Wegstrecke und die Zeitmessung im Messprotokoll oder Video klar dokumentiert und überprüfbar sind. Die Art der Geschwindigkeitsermittlung – ob automatisch oder manuell – ist daher ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Genauigkeit einer Geschwindigkeitsmessung.


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Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, wenn ich einen Bußgeldbescheid aufgrund einer ProVida-Messung erhalten habe?

Ob die Einschaltung eines Anwalts nach Erhalt eines Bußgeldbescheides wegen einer ProVida-Messung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Umständen ab. Insbesondere wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben oder wenn Ihnen erhebliche Konsequenzen drohen, kann eine genauere Prüfung der Situation angezeigt sein.

Gründe für eine Überprüfung

ProVida-Messungen, die oft aus zivilen Polizeifahrzeugen heraus durchgeführt werden, sind technisch anspruchsvoll. Bestimmte Faktoren können die Genauigkeit beeinflussen und somit Anlass für eine Überprüfung geben:

  • Mögliche Fehlerquellen: Bei der Bedienung des ProVida-Systems können Fehler passieren. Dazu gehört beispielsweise, dass der Messbeamte keinen konstanten Abstand zum gemessenen Fahrzeug eingehalten hat, das Messgerät nicht korrekt geeicht war oder die Messstrecke falsch gewählt wurde. Auch die manuelle Berechnung der Geschwindigkeit anhand von Weg und Zeit kann fehleranfällig sein.
  • Unklarheiten beim Toleranzabzug: Bei ProVida-Messungen gelten spezifische Regeln für den Toleranzabzug, der von der gemessenen Geschwindigkeit und den Messbedingungen abhängt. Wurde der Toleranzabzug nicht korrekt berechnet oder berücksichtigt, kann das Messergebnis zu hoch sein.
  • Erhebliche Sanktionen: Wenn der Bußgeldbescheid ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot vorsieht, wiegen mögliche Messfehler besonders schwer. In solchen Fällen kann eine Überprüfung des Bescheids besonders relevant sein.
  • Subjektive Zweifel: Auch wenn Sie sich einfach ungerecht behandelt fühlen oder den Eindruck haben, dass die Messung nicht stimmen kann, kann dies ein Grund sein, den Vorgang genauer untersuchen zu lassen.

Was ein Anwalt tun kann

Ein Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Mittel, um einen Bußgeldbescheid auf Basis einer ProVida-Messung zu überprüfen:

  • Akteneinsicht: Ein entscheidender Schritt ist die Beantragung der Akteneinsicht. Nur so erhält man Zugang zu allen relevanten Unterlagen wie dem Messprotokoll, dem Eichschein des Messgeräts, dem Videofilm der Messfahrt und den Schulungsnachweisen der Messbeamten. Diese Dokumente sind essenziell, um die Korrektheit der Messung und des Verfahrens zu bewerten.
  • Prüfung der Messung: Anhand der Akten kann ein Anwalt prüfen, ob die Messung nach den geltenden Vorschriften durchgeführt wurde. Er kann beurteilen, ob Bedienfehler vorliegen, ob die Toleranzabzüge korrekt angewendet wurden und ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Gegebenenfalls kann auch die Hinzuziehung eines technischen Sachverständigen sinnvoll sein, um die Messung detailliert zu analysieren.
  • Einlegung von Rechtsmitteln: Stellt sich heraus, dass Fehler vorliegen, kann ein Anwalt fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und diesen fundiert begründen. Er vertritt die Interessen des Betroffenen im weiteren Verfahren gegenüber der Bußgeldstelle oder vor Gericht.

Die Entscheidung, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, liegt bei Ihnen und sollte auf Basis der spezifischen Umstände Ihres Falles getroffen werden, insbesondere unter Berücksichtigung möglicher Fehlerquellen und der drohenden Sanktionen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Toleranzabzug

Ein Toleranzabzug ist ein Sicherheitsabschlag, der von einem gemessenen Wert (hier: Geschwindigkeit) vorgenommen wird, um mögliche Ungenauigkeiten des Messgeräts oder des Messverfahrens zugunsten des Betroffenen auszugleichen. Er stellt sicher, dass niemand wegen einer Geschwindigkeit bestraft wird, die nur aufgrund einer Messtoleranz zustande kam. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob ein pauschaler Abzug (5%) oder spezifische Abzüge für die gemessene Wegstrecke und Zeit (4% bzw. 0,1% + 0,02s) korrekt sind, da die Geschwindigkeit nicht direkt gemessen, sondern manuell errechnet wurde. Rechtliche Grundlage sind oft technische Richtlinien und die Rechtsprechung.

Beispiel: Wird eine Geschwindigkeit von 110 km/h gemessen und ein Toleranzabzug von 3 km/h (oder bei über 100 km/h oft 3%) gewährt, wird dem Fahrer nur eine Geschwindigkeit von 107 km/h vorgeworfen.


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Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel in Bußgeldsachen (Ordnungswidrigkeiten), das sich gegen Urteile der Amtsgerichte richtet und vom Oberlandesgericht (OLG) entschieden wird (§ 79 OWiG). Anders als bei einer Berufung wird hierbei das Urteil nur auf Rechtsfehler überprüft, also ob das Gesetz richtig angewendet wurde. Es findet keine erneute Beweisaufnahme (z. B. Zeugenvernehmung) statt. Im Text nutzte die Staatsanwaltschaft die Rechtsbeschwerde, um die rechtliche Frage zu klären, welcher Toleranzabzug korrekt anzuwenden ist.

Beispiel: Wenn ein Gericht eine gesetzliche Vorschrift falsch auslegt oder eine falsche Rechtsnorm anwendet, kann dies mit der Rechtsbeschwerde gerügt werden. Die Frage, ob ein Zeuge glaubwürdig ist, wird hingegen in der Regel nicht neu bewertet.


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Vorsätzliche Überschreitung

Vorsätzliche Überschreitung bedeutet, dass der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit wissentlich und willentlich überschritten hat. Er wusste also, wie schnell er fahren darf, und entschied sich bewusst dafür, schneller zu fahren (Vorsatz gemäß § 10 OWiG). Dies steht im Gegensatz zur fahrlässigen Überschreitung, bei der die Geschwindigkeit z. B. aus Unachtsamkeit überschritten wird. Eine vorsätzliche Begehung kann zu einer höheren Geldbuße führen, als im Bußgeldkatalog für fahrlässige Taten vorgesehen ist (wie hier die 400 Euro).

Beispiel: Ein Fahrer sieht ein Schild „90 km/h“, beschleunigt aber bewusst auf 130 km/h, weil er es eilig hat. Dies wäre vorsätzlich. Fährt er versehentlich 100 km/h, weil er das Schild übersehen hat, wäre dies (eher) fahrlässig.


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Aufgehoben und zurückverwiesen

„Aufgehoben“ bedeutet, dass eine höhere gerichtliche Instanz (hier das OLG) die Entscheidung einer unteren Instanz (hier das Amtsgericht) für unwirksam erklärt, weil sie fehlerhaft ist. „Zurückverwiesen“ bedeutet, dass der Fall nicht vom höheren Gericht selbst neu entschieden wird, sondern zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die untere Instanz zurückgegeben wird (§ 79 Abs. 6 OWiG i.V.m. § 354 Abs. 2 StPO). Das untere Gericht muss dann unter Beachtung der Rechtsauffassung des höheren Gerichts neu entscheiden. Im Text wurde das Urteil des Amtsgerichts wegen des falschen Toleranzabzugs aufgehoben und zur Neuentscheidung an dasselbe Amtsgericht zurückverwiesen.

Beispiel: Das OLG stellt fest, dass das Amtsgericht einen wichtigen Beweis falsch bewertet hat. Es hebt das Urteil auf und verweist die Sache zurück, damit das Amtsgericht den Beweis unter Beachtung der Hinweise des OLG neu würdigt.


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Verkehrsfehlergrenzen

Verkehrsfehlergrenzen sind die maximal zulässigen Abweichungen, die ein Messgerät (z. B. für Geschwindigkeit oder Abstand) bei der amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs aufweisen darf. Diese Grenzen werden bei der Bauartzulassung des Geräts durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) festgelegt und müssen auch bei der Eichung eingehalten werden. Sie dienen dazu, die Genauigkeit der Messungen sicherzustellen und bilden die Grundlage für die Berechnung von Toleranzabzügen. Im Text geht es um die spezifischen Verkehrsfehlergrenzen für die Weg- und Zeitmessung des ProVida-Systems bei manueller Auswertung, die von der allgemeinen Toleranz bei automatischer Messung abweichen.

Beispiel: Für ein Geschwindigkeitsmessgerät könnte die Verkehrsfehlergrenze bei Messungen bis 100 km/h z. B. 3 km/h betragen. Das bedeutet, das Gerät darf bei einer tatsächlichen Geschwindigkeit von 100 km/h maximal 103 km/h oder minimal 97 km/h anzeigen, um noch als korrekt messend zu gelten.


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Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist ein amtliches Schreiben einer Verwaltungsbehörde (z. B. Bußgeldstelle), mit dem einem Betroffenen ein Verstoß gegen eine Vorschrift (eine Ordnungswidrigkeit, z. B. zu schnelles Fahren) vorgeworfen wird. Er enthält Angaben zur Tat, zum Beweismittel (z. B. Messprotokoll) und setzt eine Geldbuße sowie eventuelle Nebenfolgen (z. B. Punkte in Flensburg, Fahrverbot) fest (§ 65, § 66 OWiG). Gegen einen Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG); andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig und die Buße muss bezahlt werden. Der im Text beschriebene Fall begann ursprünglich mit einem solchen Bußgeldbescheid gegen den Autofahrer.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Diese Norm bildet die Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sie ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen, die konkrete Verhaltenspflichten und Sanktionen festlegen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Betroffene wurde aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 24 StVG i.V.m. der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) verurteilt, da er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte.
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV): Die BKatV konkretisiert die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und legt Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote für verschiedene Verstöße fest, darunter auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- und außerorts. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Höhe des Bußgeldes von 400 Euro gegen den Betroffenen richtet sich nach den Sätzen der BKatV für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Mess- und Eichgesetz (MessEG) und Mess- und Eichverordnung (MessEV): Diese Gesetze und Verordnungen regeln die Anforderungen an Messgeräte im amtlichen und geschäftlichen Verkehr, einschließlich Geschwindigkeitsmessgeräten. Sie schreiben unter anderem die Eichung der Geräte und die Einhaltung von Verkehrsfehlergrenzen vor, um die Messgenauigkeit sicherzustellen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht bemängelt, dass das Amtsgericht einen falschen Toleranzwert angewendet hat. Korrekt wäre die Beachtung der Verkehrsfehlergrenzen gemäß der Gebrauchsanweisung und Bauartzulassung des verwendeten Messgeräts ProVida 2000 modular gewesen, welche je nach Messmethode variieren.
  • Richtlinie über die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung des Ministeriums des Inneren und für Sport (RiliGeschwÜ): Solche Richtlinien geben den Polizeibehörden Anweisungen und Vorgaben für die Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen. Sie können auch Toleranzwerte für verschiedene Messverfahren enthalten, sind aber nicht rechtsverbindlich für Gerichte. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellt klar, dass die in der Richtlinie genannte pauschale Toleranz von 5% bei Geschwindigkeitsmessungen mit Videoanlagen hier nicht anwendbar ist, da im vorliegenden Fall Weg und Zeit manuell aus dem Videomaterial ermittelt wurden und nicht die Geschwindigkeit direkt vom Gerät gemessen wurde.
  • § 80a Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Diese Vorschrift erlaubt es dem Einzelrichter, eine Sache dem Bußgeldsenat zur Entscheidung zu übertragen, wenn die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder die Sache grundsätzliche Bedeutung hat. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Einzelrichter hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Sache dem Bußgeldsenat übertragen, was auf die Komplexität der Rechtsfrage der Toleranzanwendung bei der konkreten Messmethode hindeutet.

Hinweise und Tipps

Praxistipps für Autofahrer, die geblitzt wurden bei/zum Thema Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen (insb. ProVida)

Sie wurden auf der Autobahn oder einer anderen Straße geblitzt und haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Gerade bei Messungen aus einem fahrenden Polizeifahrzeug (z.B. mit ProVida-Systemen) können sich Fragen zur Korrektheit ergeben. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass die Berechnung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit und der davon abgezogene Toleranzwert entscheidend sein können.

Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.

Tipp 1: Prüfen Sie die Angaben zur Messmethode im Bußgeldbescheid
Sehen Sie im Bußgeldbescheid genau nach, welches Messgerät verwendet wurde (z.B. ProVida 2000 modular). Die Art des Geräts und die Messmethode (z.B. manuelle Auswertung einer Videoaufzeichnung) können Ansatzpunkte für eine Überprüfung sein. Nicht jede Messung ist fehlerfrei.

⚠️ ACHTUNG: Für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie nur zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Versäumen Sie diese Frist nicht!


Tipp 2: Hinterfragen Sie den angewendeten Toleranzabzug
Der übliche Toleranzabzug (oft 3 km/h oder 3%) ist nicht in allen Fällen korrekt. Bei bestimmten Messverfahren, wie der manuellen Auswertung von Videomessungen (z.B. ProVida), müssen unter Umständen spezifische, separate Toleranzen für die Weg- und Zeitmessung berücksichtigt werden, wie das OLG Zweibrücken entschieden hat. Ein pauschaler Abzug (im Urteilsfall 5%) kann hier unzutreffend sein.


Tipp 3: Erkundigen Sie sich bei Messungen mit Video-Systemen (z.B. ProVida) besonders genau
Gerade wenn die Geschwindigkeit durch Nachfahren und manuelle Auswertung einer Videoaufzeichnung ermittelt wurde, ist die korrekte Anwendung der Toleranzwerte entscheidend. Das OLG Zweibrücken hat klargestellt, dass hier nicht einfach ein pauschaler Prozentsatz abgezogen werden darf, sondern die spezifischen Fehlergrenzen der einzelnen Messkomponenten (Weg und Zeit) relevant sind. Dies kann zu einem höheren Gesamtabzug führen als pauschal angenommen.

⚠️ ACHTUNG: Nur weil mit ProVida gemessen wurde, heißt das nicht automatisch, dass die Messung falsch ist. Es kommt auf die Details der Auswertung und die korrekte Anwendung der Toleranzgrenzen im Einzelfall an.


Tipp 4: Lassen Sie bei Zweifeln den Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen
Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit der Messung oder des Toleranzabzugs haben, insbesondere bei komplexen Verfahren wie ProVida-Messungen, sollten Sie den Bußgeldbescheid von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und beurteilen, ob die Messung und die Berechnung des Toleranzabzugs korrekt erfolgten und ein Einspruch sinnvoll ist.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Neben dem Toleranzabzug können auch andere Aspekte einer Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft sein: War das Messgerät gültig geeicht? Wurde es korrekt bedient? War die Messstrecke für das Verfahren geeignet? Wurde das Beweismittel (z.B. Video) korrekt ausgewertet? Auch formale Fehler im Bußgeldbescheid selbst können Ansatzpunkte bieten. Die kurze Einspruchsfrist von nur zwei Wochen ist oft der größte Fallstrick.

Checkliste: Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeit

  • Welches Messgerät wurde verwendet? (Siehe Bescheid)
  • Ist der Toleranzabzug nachvollziehbar oder erscheint er pauschal?
  • Datum der Zustellung des Bescheids notieren (Beginn der Einspruchsfrist).
  • Bei Messungen aus fahrendem Fahrzeug (Video): Möglicherweise komplexere Toleranzberechnung nötig?
  • Bei Unsicherheiten: Rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen (innerhalb der 2-Wochen-Frist).

Das vorliegende Urteil


OLG Zweibrücken – Az.: 1 ORbs 2 SsBs 50/24 – Beschluss vom 12.02.2025


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