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Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzzeichen Mo – Fr – Geltungsbereich

P1050108Ein Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen Mo – Fr, 6 – 18 h, welches die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt, gilt auch dann, wenn auf den betreffenden Wochentag ein gesetzlicher Feiertag (Mo – Fr) fällt. Da die für Montag bis Freitag getroffene geschwindigkeitsbegrenzende Anordnung eine Sonderregelung für auf diese Wochentage fallende gesetzliche Feiertage nicht enthält, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung umfassend (OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.05.2013, Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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