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Geblitzt: Welche Akteneinsicht bei Ordnungswidrigkeiten wirklich zusteht

Ein Blitzer erfasste einen Autofahrer in einer südwestdeutschen Stadt, als dieser die 30 km/h-Grenze innerorts um 17 km/h überschritt. Was als alltägliche Ordnungswidrigkeit begann, entwickelte sich zum juristischen Tauziehen, als ein Verteidiger vollständige Akteneinsicht in Messdaten und die Grundlage des Tempolimits forderte. Doch die zuständige Behörde verweigerte hartnäckig den Zugang zu diesen wichtigen Unterlagen.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 OWi 1/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Autofahrer wurde geblitzt. Sein Anwalt wollte zur Prüfung der Messung und des Tempolimits zusätzliche Unterlagen, die die Behörde aber verweigerte.
  • Die Frage: Muss die Behörde dem Anwalt alle geforderten Unterlagen zur Verfügung stellen?
  • Die Antwort: Das Gericht sagte: Ja und Nein. Der Autofahrer bekam wichtige Messdaten und die offizielle Anordnung zum Tempolimit. Eine „Lebensakte“ des Messgeräts erhielt er jedoch nicht.
  • Das bedeutet das für Sie: Wenn Sie geblitzt wurden, können Sie bestimmte Messdaten und die Grundlage des Tempolimits einsehen. Das hilft Ihnen, die Messung und das Limit zu überprüfen.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Amtsgericht Sinsheim
  • Datum: 26. April 2023
  • Aktenzeichen: 14 OWi 1/23
  • Verfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verfassungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Autofahrer, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird. Er forderte erweiterte Akteneinsicht in Messdaten und Anordnungen.
  • Beklagte: Die Stadt Sinsheim, die als Bußgeldbehörde den Verstoß geahndet hatte. Sie verweigerte die umfassende Akteneinsicht.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Autofahrer wurde wegen zu schnellen Fahrens geblitzt. Sein Anwalt wollte detaillierte Messdaten, Gerätedokumente und die Anordnung für das Tempolimit einsehen.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Hat ein geblitzter Autofahrer das Recht, alle Rohdaten der Messung, die Wartungsgeschichte des Blitzgeräts und die offizielle Anordnung für das Tempolimit einzusehen?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Teilweise Klage stattgegeben, teilweise abgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht betonte, dass jeder Beschuldigte das Recht auf ein faires Verfahren hat, welches eine umfassende Prüfung des Tatvorwurfs ermöglicht.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Betroffene erhielt Einsicht in die Messrohdaten und die Anordnung des Tempolimits, jedoch nicht in die Wartungsdokumente des Geräts. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen dem Betroffenen und der Staatskasse aufgeteilt.

Der Fall vor Gericht


Was geschah, als eine Geschwindigkeitsüberschreitung plötzlich zum Fall für das Gericht wurde?

Es geschieht schnell: Ein Autofahrer ist auf einer Straße in einer südwestdeutschen Stadt unterwegs und wird geblitzt. Ihm wird vorgeworfen, innerhalb geschlossener Ortschaften die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern um 17 Stundenkilometer überschritten zu haben. Eine normale Verkehrsordnungswidrigkeit, wie sie tausendfach vorkommt. Doch was als routinierter Vorgang begann, entwickelte sich zu einem juristischen Tauziehen, das schließlich das Amtsgericht beschäftigte und grundlegende Fragen zur Akteneinsicht im Bußgeldverfahren aufwarf.

Ein schwarzes Auto passiert ein Tempo-30-Schild, dessen Anordnung im Fokus eines Bußgeldverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung steht.
Ein Tempokontrolle am Steuer – wie sicher sind 30 km/h in der Stadt wirklich? Wer zu schnell fährt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch die Verkehrssicherheit aller Beteiligten. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Autofahrer, der nun als „der Betroffene“ im Verfahren bezeichnet wurde, erhielt wie üblich Gelegenheit zur Stellungnahme. Sein Rechtsbeistand, der „Verteidiger“, forderte daraufhin die üblichen Unterlagen an – die sogenannte Akteneinsicht. Die Bußgeldbehörde der Stadt sandte die entsprechende Papierakte zu. Doch dem Verteidiger reichte das nicht. Er hatte weitergehende Fragen und forderte zusätzliche, ungewöhnliche Dokumente an.

Welche ungewöhnlichen Informationen forderte der Verteidiger ein?

Der Verteidiger des geblitzten Autofahrers hatte konkrete Anliegen. Er wollte nicht nur die Standard-Dokumente einsehen, sondern tiefgreifendere Informationen, die die Messung und deren Grundlage betrafen. Seine Forderungen zielten auf drei Hauptbereiche ab:

Zunächst verlangte er die gesamte Messreihe der Geschwindigkeitsmessung. Das ist nicht nur das eine Foto oder die eine Messung, die den Fahrer betrifft, sondern alle Messungen, die das Gerät in einem bestimmten Zeitraum gemacht hat. Der Verteidiger argumentierte, dass nur so überprüft werden könne, ob das Messgerät richtig funktionierte, ob es korrekt aufgestellt war oder sich während des Betriebs vielleicht verändert hatte. Manchmal zeige sich nur in der gesamten Reihe, ob ein Fehler vorliege. Auch könnte sie Aufschluss geben, ob möglicherweise ein anderes Fahrzeug den Fahrer von hinten bedrängte und so zur Geschwindigkeitsüberschreitung nötigte. Ohne diese umfassende Information sei es unmöglich, das Messergebnis gründlich zu prüfen – sei es durch den Verteidiger selbst oder durch einen externen Sachverständigen. Er sprach von der Notwendigkeit einer „Waffengleichheit“, also eines gleichwertigen Informationszugangs für die Verteidigung gegenüber Behörde und Gericht.

Zweitens wollte der Verteidiger die sogenannte „Lebensakte“ des Messgeräts einsehen. Stellen Sie sich das vor wie das Scheckheft eines Autos: eine Sammlung aller Unterlagen zu Eichungen, Wartungen und Reparaturen, die das Gerät im Laufe seiner Lebenszeit durchlaufen hat. Der Verteidiger war der Meinung, dass nur diese „Akte“ Aufschluss darüber geben könne, ob das Messgerät zum Zeitpunkt der Messung technisch einwandfrei war und zuverlässige Ergebnisse lieferte.

Drittens forderte er die verkehrsrechtliche Anordnung für das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Das ist quasi die offizielle behördliche Entscheidung, die besagt, dass an dieser Stelle überhaupt eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Der Verteidiger wollte prüfen, ob dieses Schild, das die 30 Stundenkilometer vorschrieb, überhaupt rechtmäßig dort stand. Er befürchtete, dass der zugrundeliegende Verwaltungsakt, also die behördliche Entscheidung, vielleicht unwirksam oder sogar nichtig sein könnte – zum Beispiel, weil die Behörde, die das Schild aufstellen ließ, gar nicht dafür zuständig war. In diesem Fall wäre die Geschwindigkeitsbegrenzung selbst nicht wirksam.

Warum weigerte sich die Behörde, die gewünschten Unterlagen herauszugeben?

Die Bußgeldbehörde sah die Lage anders. Sie war der Ansicht, dass die bereits zur Verfügung gestellten Dokumente – die Papierakte, die passwortgeschützte Messdatei und ein Link zur Bedienungsanleitung des Geräts – vollkommen ausreichend seien.

Die „Lebensakte“ des Messgeräts lehnte sie kategorisch ab. Eine solche Akte würde gar nicht geführt, und es gäbe auch keinen Anspruch darauf, dass die Behörde eine solche für den Verteidiger zusammenstellt. Man habe bereits mitgeteilt, dass das Gerät zuletzt am 3. März 2022 geeicht worden sei und seitdem keine Reparaturen oder Wartungen stattgefunden hätten. Damit sei die Funktionsfähigkeit des Geräts hinreichend belegt.

Auch die verkehrsrechtliche Anordnung hielt die Behörde für nicht notwendig. Sie habe dem Verteidiger bereits mitgeteilt, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe im Jahr 2018 seine Zustimmung zur Geschwindigkeitsbegrenzung erteilt habe. Das müsse genügen.

Hinsichtlich der vollständigen Messreihe brachte die Behörde zudem Datenschutzbedenken ins Spiel. Eine unverschlüsselte Herausgabe der Daten, die auch andere Verkehrsteilnehmer enthielten, sei problematisch.

Da die Bußgeldbehörde den Forderungen des Verteidigers nicht nachkam, stellte dieser einen „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“ nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Nun musste das Amtsgericht über den Streit befinden.

Nach welchen Grundsätzen musste das Gericht über diesen Streit entscheiden?

Das Gericht, das nun über den Antrag des Verteidigers zu befinden hatte, stützte seine Entscheidung auf ein zentrales Prinzip unseres Rechtssystems: das Recht auf ein faires Verfahren. Dieses Recht ist nicht nur in internationalen Konventionen verankert, sondern auch tief in den Grundsätzen des deutschen Rechtsstaats und den Rechten jedes Einzelnen verwurzelt. Es bedeutet, dass jeder Bürger im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit haben muss, seine Rechte und Möglichkeiten mit dem nötigen Wissen wahrzunehmen. Niemand darf zu einem bloßen „Objekt“ des Verfahrens werden, das nur passiv geschehen lässt, was mit ihm geschieht.

Aus diesem Grundsatz leitet sich ab, dass einem Betroffenen auf Anfrage auch Dokumente zur Verfügung gestellt werden müssen, die sich vielleicht nicht direkt in der Gerichtsakte befinden, die er aber benötigt, um den Vorwurf gegen sich zu prüfen. Die Bußgeldbehörden müssen dabei im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob das Anliegen der Verteidigung einen echten sachlichen Bezug zum Vorwurf hat und ob ein Verteidiger die Information vernünftigerweise für wichtig halten darf, um den Vorwurf zu beurteilen.

Gerade bei standardisierten Messverfahren, wie der Geschwindigkeitsmessung, gilt, dass Gerichte die Zuverlässigkeit einer Messung normalerweise nur dann prüfen, wenn es konkrete Hinweise auf Fehler gibt. Allerdings gibt es keinen Automatismus, dass Geschwindigkeitsmessgeräte unter allen Umständen fehlerfrei messen. Der Betroffene muss daher die Möglichkeit haben, solche Fehler aufzudecken.

Erhielt der Fahrer Zugang zu allen Messdaten?

Das Gericht gab dem Verteidiger Recht und entschied: Ja, der Betroffene hat einen Anspruch auf Einsicht in die gesamte Messreihe. Es begründete dies mit mehreren wichtigen Punkten:

Es gebe keine allgemeingültige Annahme, dass Geschwindigkeitsmessgeräte immer und unter allen Umständen zuverlässige Ergebnisse liefern. Daher müsse dem Betroffenen die Chance gegeben werden, begründete Zweifel an der Richtigkeit der Messung aufzuzeigen. Solche Zweifel können sich gerade aus der Gesamtbetrachtung der Messreihe ergeben, etwa Hinweise auf eine falsche Einstellung des Geräts, eine unpassende Positionierung oder sogar eine Veränderung des Sensors während der Messung.

Ein entscheidendes Argument war auch die sogenannte „Waffengleichheit“: Sachverständige, die im Auftrag des Gerichts Gutachten erstellen, sehen sich immer die gesamte Messreihe an – inklusive der Aufzeichnungen zur Geräteeinrichtung und aller davor und danach erfolgten Messungen. Um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen und auf Augenhöhe mit der Behörde und dem Gericht zu agieren, muss ihm dieselbe Informationsbasis zugänglich sein. Nur so kann er eine effektive Verteidigung aufbauen.

Schließlich könnten diese Daten auch wichtig sein, um eine mögliche Nötigung durch ein von hinten drängelndes Fahrzeug zu beweisen, was die Geschwindigkeitsüberschreitung erklären könnte.

Die von der Bußgeldbehörde vorgebrachten Datenschutzbedenken wog das Gericht ab und entschied, dass das Interesse des Betroffenen an einem fairen Verfahren hier Vorrang hat. Personendaten im öffentlichen Raum seien ohnehin oft wahrnehmbar. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass das Schutzinteresse anderer Verkehrsteilnehmer durch Anonymisierung ihrer Daten gewahrt werden könne.

Was ist mit der „Lebensakte“ des Messgeräts?

Hier erteilte das Gericht dem Antrag des Verteidigers eine Absage. Der Anspruch auf Einsicht in die „Lebensakte“ des Messgeräts wurde zurückgewiesen.

Der Hauptgrund dafür war, dass die Bußgeldbehörde erklärt hatte, eine solche geordnete Sammlung von Eich-, Wartungs- und Reparaturunterlagen („Lebensakte“) werde gar nicht geführt. Das Gericht stellte fest, dass kein Anspruch darauf besteht, dass die Behörde eine solche Akte im Nachhinein anlegt oder zusammenstellt.

Dem Betroffenen steht lediglich ein Anspruch auf eine klare behördliche Auskunft zu, aus der hervorgeht, ob und welche Eingriffe oder Reparaturen seit der letzten Eichung am Gerät vorgenommen wurden. Eine solche Erklärung hatte die Bußgeldbehörde aber bereits indirekt abgegeben, indem sie mitteilte, dass das Gerät seit seiner Eichung im März 2022 nicht repariert oder gewartet wurde. Dies war für das Gericht ausreichend.

Durfte der Fahrer die Grundlage des Tempolimits überprüfen?

Ja, in diesem Punkt gab das Gericht dem Verteidiger erneut Recht. Der Betroffene hat einen Anspruch auf Einsicht in die verkehrsrechtliche Anordnung für das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild.

Die Begründung des Gerichts war hier eindeutig: Die Anordnung des Tempolimits ist die entscheidende Grundlage dafür, dass der Autofahrer überhaupt eine bestimmte Geschwindigkeit einhalten musste. Sie steht damit in einem direkten Zusammenhang mit dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ein Verteidiger darf die Anordnung des Verkehrszeichens in einer vernünftigen Weise für die Beurteilung des Vorwurfs als bedeutsam erachten. Dies ermöglicht die Überprüfung, ob der zugrundeliegende Verwaltungsakt, also die Entscheidung zum Aufstellen des Schildes, möglicherweise nichtig ist. Wäre er nichtig – zum Beispiel, weil die anordnende Behörde gar nicht zuständig war – dann wäre das Verkehrszeichen unwirksam, und es gäbe an dieser Stelle faktisch keine gültige Geschwindigkeitsbegrenzung. Die bloße Mitteilung der Behörde, dass eine Zustimmung des Regierungspräsidiums vorliege, reiche hier nicht aus, da der Verteidiger die Wirksamkeit der Anordnung nur durch eigene Einsichtnahme überprüfen kann.

Das Gericht konnte keine Gründe erkennen, die einer Herausgabe entgegenstünden, wie etwa eine Gefährdung der Rechtspflege oder schutzwürdige Interessen Dritter. Auch war nicht ersichtlich, dass die Vorlage der Anordnung unmöglich wäre oder einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde, da die Anordnung aus dem Jahr 2018 stammt und die Bußgeldbehörde als untere Verwaltungsbehörde für den Erlass solcher Anordnungen zuständig ist und somit Zugriff auf die Dokumente haben sollte.

Wie endete der Streit vor Gericht und wer musste die Kosten tragen?

Das Amtsgericht Sinsheim entschied, dass die Bußgeldbehörde dem Verteidiger Einsicht in zwei der drei geforderten Unterlagen gewähren muss: die gesamte Messreihe der Geschwindigkeitsmessung und die verkehrsrechtliche Anordnung für das 30-km/h-Schild. Den Antrag auf Einsicht in die „Lebensakte“ des Messgeräts wies das Gericht jedoch zurück.

Da der Antrag des Betroffenen somit teilweise erfolgreich war, wurden die Kosten des Verfahrens aufgeteilt: Der Betroffene musste ein Drittel der Verfahrenskosten und seiner eigenen notwendigen Auslagen tragen, während die Staatskasse die restlichen zwei Drittel der Kosten übernahm.

Die Urteilslogik

Ein faires Verfahren gewährleistet, dass Betroffene bei Ordnungswidrigkeiten vollen Einblick in die maßgeblichen Beweismittel erhalten, um sich effektiv zu verteidigen.

  • Umfassende Messdaten für Chancengleichheit: Eine vollständige Verteidigung erfordert, dass Betroffene alle relevanten Messdaten erhalten, die auch gerichtliche Sachverständige nutzen, um die Funktionsweise eines Geräts vollständig zu prüfen und „Waffengleichheit“ herzustellen, selbst wenn dies Datenschutzbelange Dritter betrifft, die anonymisiert werden können.
  • Recht zur Prüfung der Vorschriftsgrundlage: Jeder Betroffene darf die rechtliche Grundlage eines Verkehrszeichens überprüfen, weil dessen Gültigkeit direkt die Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Vorwurfs bestimmt.
  • Grenzen der Dokumentenbeschaffung: Behörden müssen keine Dokumente nachträglich anlegen oder zusammenstellen, die sie regulär nicht führen, müssen aber klare Auskunft über bekannte Wartungen oder Eingriffe an einem Messgerät erteilen.

Das Recht auf informationelle Chancengleichheit bildet somit das Fundament für eine effektive Rechtsverteidigung in Bußgeldverfahren.


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Das Urteil in der Praxis

Für jeden, der mit einem Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeit konfrontiert ist, liefert dieses Urteil eine goldene Blaupause. Das Amtsgericht Sinsheim rüttelt an der scheinbaren Unantastbarkeit standardisierter Messverfahren und stärkt massiv die Rechte der Verteidigung auf vollständige Akteneinsicht. Es ist ein klares Plädoyer für „Waffengleichheit“, das Behörden zwingt, weit über die reine Aktenlage hinaus Transparenz zu schaffen. Damit wird die Verteidigung nicht länger zum Bittsteller, sondern kann Messungen substanziell und auf Augenhöhe überprüfen – eine echte Revolution für die Praxis.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „Akteneinsicht“ allgemein in juristischen oder administrativen Verfahren?

Akteneinsicht bezeichnet das Recht, alle in einem juristischen oder administrativen Verfahren gesammelten Unterlagen und Informationen einzusehen. Dies ermöglicht es den Verfahrensbeteiligten, sich umfassend über den Sachverhalt zu informieren.

Es ist vergleichbar mit einem Spieler, der sich auf ein wichtiges Spiel vorbereitet: Er muss die bisherigen Spielzüge und die relevanten Informationen kennen, um eine effektive Strategie zu entwickeln und nicht nur passiv dem Spielverlauf ausgeliefert zu sein.

Dieser Zugang zu den Akten ist entscheidend, damit sich ein Betroffener oder sein Rechtsbeistand umfassend auf das Verfahren vorbereiten kann. Man prüft Beweismittel, hinterfragt die erhobenen Vorwürfe und entwickelt eine fundierte Strategie. Dies umfasst in der Praxis das Einsehen von schriftlichen Dokumenten oder auch digitalen Dateien, beispielsweise bei Messergebnissen. Die Akteneinsicht nimmt typischerweise ein Rechtsbeistand für seinen Mandanten vor, in bestimmten Fällen können aber auch die direkt Betroffenen selbst Einsicht beantragen. Man spricht hier von „Waffengleichheit“, um allen Beteiligten den gleichen Informationszugang zu ermöglichen.

Akteneinsicht stellt somit eine zentrale Säule des Rechts auf ein faires Verfahren dar.


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Warum ist das Prinzip der „Waffengleichheit“ für die Verteidigung in juristischen Verfahren so entscheidend?

Das Prinzip der Waffengleichheit stellt sicher, dass alle Parteien in einem Gerichtsverfahren gleiche prozessuale Möglichkeiten und einen gleichwertigen Zugang zu relevanten Informationen haben. Dies ist fundamental, damit eine Partei ihre Position wirksam vertreten und sich gegen Vorwürfe verteidigen kann.

Stellen Sie sich ein Spiel vor, bei dem eine Mannschaft alle Regeln und das Spielfeld genau kennt, während die andere nur eingeschränkte Informationen erhält. Nur wenn beide Teams dieselbe Wissensgrundlage und dieselben Mittel haben, ist das Spiel fair und die Chancen sind gleich. Im juristischen Verfahren ist dies vergleichbar.

Für die Verteidigung bedeutet Waffengleichheit, dass sie nicht gegenüber staatlichen Behörden oder der Staatsanwaltschaft benachteiligt wird, die oft über umfangreiche Ressourcen und Informationen verfügen. Es ermöglicht der Verteidigung, Beweise und Sachverhalte umfassend zu prüfen, eigene Argumente aufzubauen und bei Bedarf eigene Sachverständige auf Basis derselben Daten wie die Gegenseite einzusetzen. Dies verhindert, dass der Betroffene zu einem bloßen „Objekt“ des Verfahrens wird. Ohne diesen gleichwertigen Informationszugang könnte die Verteidigung ihre Aufgabe nicht effektiv erfüllen und die Richtigkeit von Vorwürfen nicht ausreichend überprüfen.

Dieses Prinzip ist somit unerlässlich, um das fundamentale Recht auf ein faires Verfahren zu gewährleisten.


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Unter welchen Voraussetzungen können Beteiligte Zugang zu detaillierten technischen Messdaten oder Kalibrierungsprotokollen bei automatisierten Messungen erhalten?

Beteiligte können Zugang zu detaillierten technischen Messdaten oder Kalibrierungsprotokollen bei automatisierten Messungen erhalten, wenn diese Daten für die Verteidigung sachlich relevant sind. Dies ist der Fall, wenn die Informationen vernünftigerweise benötigt werden, um Zweifel an der Richtigkeit der Messung aufzuzeigen oder Fehlerquellen zu identifizieren.

Man kann es sich vorstellen wie bei einem Fußballspiel: Um eine strittige Entscheidung des Schiedsrichters bei einem Tor zu überprüfen, braucht man oft mehr als nur das Standbild vom Tor. Man benötigt die gesamten Kamerabilder der Spielsituation, um zu sehen, ob das Tor wirklich gültig war oder ob im Vorfeld ein Foul passiert ist.

Gerichte gehen bei standardisierten Messverfahren wie Geschwindigkeitsmessungen nicht automatisch von Fehlerfreiheit aus, selbst wenn die Geräte geeicht sind. Um die Messgenauigkeit umfassend überprüfen zu können, sind detaillierte Rohdaten wie die gesamte Messreihe des Geräts oder auch Kalibrier- und Wartungsprotokolle (vergleichbar mit einer „Lebensakte“) von Bedeutung. Eine solche umfassende Datenbasis ermöglicht es, mögliche Fehlerquellen zu erkennen und die Messung durch eigene Sachverständige überprüfen zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass der Anspruch nur auf bereits existierende Daten besteht. Behörden sind nicht verpflichtet, aufwendig neue Dokumente oder Zusammenstellungen zu erstellen, die sie regulär nicht führen.

Diese Möglichkeit des erweiterten Datenzugangs sichert das Recht auf ein faires Verfahren und gewährleistet die sogenannte „Waffengleichheit“ zwischen allen Beteiligten.


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Welche Bedeutung haben zugrundeliegende behördliche Anordnungen für die Gültigkeit von Verkehrszeichen oder anderen öffentlichen Regelungen?

Verkehrszeichen, wie ein Tempolimit oder ein Halteschild, entfalten ihre Wirkung nur, wenn eine offizielle behördliche Entscheidung zu ihrer Anordnung vorliegt. Stellen Sie sich vor, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße ist wie eine Regel in einem Spiel: Sie ist nur gültig, wenn die Spielleitung sie offiziell erlassen und verkündet hat. Ohne diese gültige Anordnung, die man auch „Verwaltungsakt“ oder „verkehrsrechtliche Anordnung“ nennt, hätte das aufgestellte Schild keine rechtliche Bindung.

Die Wirksamkeit dieser behördlichen Anordnung ist entscheidend für die Gültigkeit der darauf basierenden Regelung. Wenn die zugrundeliegende Anordnung unwirksam oder sogar nichtig ist – beispielsweise, weil die Behörde, die sie erlassen hat, nicht zuständig war oder Formvorschriften missachtet wurden – dann hat das Verkehrszeichen selbst keine rechtliche Wirkung.

Die Überprüfung dieser Anordnung ist ein wichtiger Teil der Verteidigung in Verfahren wie Bußgeldverfahren. So kann man prüfen, ob ein Tempolimit überhaupt rechtmäßig bestand. Eine Einsicht in die Dokumente, die diese Anordnung belegen, erlaubt die genaue Prüfung der Rechtmäßigkeit. Dies dient dazu, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben durch die Behörden zu gewährleisten und die Rechtssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu sichern.


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Welche allgemeinen Grenzen gibt es für das Recht auf Informationszugang oder Akteneinsicht bei Behörden?

Das Recht auf Informationszugang oder Akteneinsicht bei Behörden ist nicht grenzenlos, sondern unterliegt bestimmten Einschränkungen. Dies ist notwendig, um berechtigte Interessen zu schützen und die Arbeitsfähigkeit der Behörden zu gewährleisten.

Stellen Sie sich vor, Sie haben das Recht, eine Auskunft von einer öffentlichen Stelle zu erhalten, die Sie für Ihre Angelegenheit benötigen. Dieses Recht ist vergleichbar mit dem Zugang zu einem öffentlichen Bereich. Es gibt aber auch Räume, die nicht für jedermann zugänglich sind – beispielsweise weil sie sensible private Daten enthalten oder weil die angeforderten Unterlagen in der gewünschten Form gar nicht existieren.

Behörden können die Herausgabe von Informationen verweigern, wenn diese zum Beispiel personenbezogene Daten Dritter enthalten, deren Schutz wichtiger ist als das Offenlegungsinteresse der anfragenden Person. In solchen Fällen prüfen Gerichte oft, ob eine Anonymisierung der Daten möglich wäre, um das Informationsinteresse zu erfüllen, ohne die Privatsphäre anderer zu verletzen. Ein weiterer Grund für eine Ablehnung kann sein, dass die gewünschten Unterlagen in der von der anfragenden Person geforderten Form gar nicht geführt werden und die Zusammenstellung einen unverhältmäßig hohen Aufwand für die Behörde bedeuten würde. Das Gericht prüft stets sorgfältig, ob das Anliegen der anfragenden Person einen echten sachlichen Bezug zum Vorwurf hat.

Diese Regeln dienen dazu, das grundlegende Informationsinteresse der Bürger mit dem Schutz sensibler Daten und der Verwaltungsökonomie in Einklang zu bringen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist ein spezielles Rechtsmittel in Ordnungswidrigkeitenverfahren, mit dem man bestimmte Entscheidungen einer Behörde durch ein Gericht überprüfen lassen kann. Dieser Antrag wird gestellt, wenn man mit einer behördlichen Anweisung oder Ablehnung im Vorfeld eines Bußgeldverfahrens nicht einverstanden ist, zum Beispiel wenn die Behörde die Herausgabe bestimmter Akten verweigert. Er ermöglicht es, strittige Punkte bereits vor einer möglichen Gerichtsverhandlung klären zu lassen und so das Recht auf ein faires Verfahren zu sichern.

Beispiel: Da die Bußgeldbehörde sich weigerte, dem Verteidiger die gesamte Messreihe und die verkehrsrechtliche Anordnung herauszugeben, stellte dieser einen „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“, damit das Amtsgericht über den Informationszugang befindet.

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Der Betroffene

„Der Betroffene“ ist die offizielle Bezeichnung für die Person, der in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Verstoß vorgeworfen wird. Dieser Begriff wird verwendet, um die Rolle der beschuldigten Person in einem Bußgeldverfahren klar von der eines „Angeklagten“ in einem Strafverfahren abzugrenzen. Es unterstreicht den weniger gravierenden Charakter des Verfahrens, da es sich nicht um eine Straftat handelt.

Beispiel: Der Autofahrer, der geblitzt wurde, wird im gesamten Verfahren als „der Betroffene“ bezeichnet, um seine Rolle im Bußgeldverfahren zu kennzeichnen.

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Nichtig

Wenn ein rechtlicher Akt als „nichtig“ bezeichnet wird, bedeutet dies, dass er von Anfang an ungültig war und keine Rechtswirkungen entfalten konnte. Nichtigkeit ist die schwerste Form der Ungültigkeit eines Rechtsaktes. Sie tritt ein, wenn ein fundamentaler Fehler vorliegt, der so gravierend ist, dass der Akt rechtlich niemals existiert hat, z.B. weil die Behörde, die ihn erlassen hat, überhaupt nicht zuständig war. Der Zweck ist es, sicherzustellen, dass nur fehlerfreie und rechtmäßig zustande gekommene Akte Geltung haben.

Beispiel: Der Verteidiger befürchtete, dass die verkehrsrechtliche Anordnung für das Tempolimit möglicherweise nichtig sein könnte, weil die Behörde, die das Schild aufstellen ließ, gar nicht zuständig war – in diesem Fall hätte die Geschwindigkeitsbegrenzung selbst keine Gültigkeit gehabt.

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Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung einer Rechtsvorschrift, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Im Gegensatz zu einer Straftat, die schwerwiegender ist und zu Gefängnisstrafen führen kann, wird eine Ordnungswidrigkeit lediglich mit einer Geldbuße belegt und nicht im Führungszeugnis eingetragen. Sie dient dazu, kleinere Verstöße im Alltag, wie im Straßenverkehr oder im Melderecht, zu regulieren.

Beispiel: Im vorliegenden Fall ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die als eine typische Ordnungswidrigkeit behandelt wurde.

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Verkehrsrechtliche Anordnung

Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist die offizielle behördliche Entscheidung, die das Aufstellen oder die Geltung eines Verkehrszeichens, wie eines Tempolimitschilds, rechtlich begründet. Verkehrszeichen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie durch eine solche Anordnung einer zuständigen Behörde legitimiert sind. Diese Anordnung legt fest, wo genau und mit welcher Begründung ein bestimmtes Verkehrszeichen aufgestellt wird. Sie dient der Rechtssicherheit, da sie die rechtliche Basis für die Pflichten der Verkehrsteilnehmer bildet.

Beispiel: Der Verteidiger forderte die verkehrsrechtliche Anordnung für das 30-km/h-Schild an, um zu überprüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle überhaupt rechtmäßig und wirksam war.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Recht auf ein faires Verfahren (Grundsatz)

    Jeder Mensch hat das Recht, in einem gerichtlichen Verfahren gleichberechtigt und umfassend seine Rechte wahrnehmen zu können.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser zentrale Grundsatz war entscheidend dafür, dass dem Autofahrer Zugang zu den Informationen gewährt wurde, die er zur Überprüfung des Vorwurfs benötigte.

  • Akteneinsicht und Informationsanspruch des Betroffenen (§ 147 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG)

    Ein Beschuldigter oder Betroffener hat das Recht, die Akten und Beweismittel einzusehen, die für seine Verteidigung relevant sind.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese Vorschrift bildet die Grundlage für den Anspruch des Verteidigers, über die reine Verfahrensakte hinausgehende Dokumente wie die vollständige Messreihe und die verkehrsrechtliche Anordnung zu erhalten.

  • Grundsatz der Waffengleichheit (Prozessgrundsatz)

    Alle Parteien in einem Gerichtsverfahren müssen die gleichen Möglichkeiten haben, ihre Argumente vorzubringen und Beweismittel zu prüfen, um Chancengleichheit herzustellen.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Um dem Autofahrer eine Verteidigung auf Augenhöhe mit der Behörde und dem Gericht zu ermöglichen, musste er dieselben Informationen wie etwa Sachverständige erhalten, insbesondere die vollständige Messreihe.

  • Wirksamkeit von Verwaltungsakten (§ 43 VwVfG, § 44 VwVfG)

    Ein Verwaltungsakt ist eine behördliche Entscheidung, die rechtlich wirksam wird, es sei denn, er ist nichtig, also von Anfang an unwirksam.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die verkehrsrechtliche Anordnung, die das Tempolimit begründet, ist ein Verwaltungsakt; der Autofahrer hatte ein Recht, diese einzusehen, um zu prüfen, ob sie wirksam war oder ob sie wegen Nichtigkeit das Tempolimit nicht rechtmäßig begründete.


Das vorliegende Urteil


AG Sinsheim – Az.: 14 OWi 1/23 – Beschluss vom 26.04.2023


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