Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Führerscheinsicherstellung: Ein Fall zur Anfechtung von Fahrverboten
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen einer polizeirechtlichen Führerscheinsicherstellung und einem Fahrverbot?
- Welche Rechte habe ich bei einer polizeirechtlichen Sicherstellung meines Führerscheins?
- Wie kann ich gegen ein verhängtes Fahrverbot vorgehen?
- Welche Folgen hat das Führen eines Fahrzeugs trotz Führerscheinsicherstellung oder Fahrverbot?
- Wie kann ich mich auf ein Fahrverbot vorbereiten und welche Alternativen gibt es zur Fortbewegung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Es ging um die Frage, ob die Zeit, in der der Führerschein auf polizeirechtlicher Grundlage sichergestellt wurde, auf ein später angeordnetes Fahrverbot angerechnet werden kann.
- Der Führerschein wurde präventiv sichergestellt, weil der Betroffene unter Einfluss berauschender Mittel ein Fahrzeug geführt hatte.
- Eine analoge Anwendung von § 25 Abs. 6 StVG auf solche Sicherstellungen wurde vom Gericht abgelehnt. Der Grund war eine fehlende vergleichbare Interessenlage.
- Das Gericht entschied, dass die Sicherstellungszeit nicht auf das Fahrverbot angerechnet wird.
- Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wurde als unbegründet verworfen.
- Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Sicherstellung nicht als eine Strafe zu verstehen ist, sondern der Gefahrenabwehr dient.
- Die Entscheidung verdeutlicht, dass polizeirechtliche Maßnahmen nicht mit den im Straßenverkehrsgesetz vorgesehenen strafrechtlichen Folgen gleichzusetzen sind.
- Betroffene sollten beachten, dass präventive polizeiliche Sicherstellungen nicht die gleiche rechtliche Bedeutung haben wie strafrechtliche Fahrverbote.
- Bei Unsicherheiten rund um die Rückholung des Führerscheins ist es ratsam, frühzeitig Informationen von den zuständigen Behörden einzuholen.
Führerscheinsicherstellung: Ein Fall zur Anfechtung von Fahrverboten
Die Führerscheinsicherstellung ist ein bedeutender Bestandteil des Fahrerlaubnisrechts, der oft in Verbindung mit Verkehrsverstößen und Straftaten im Straßenverkehr steht. Wenn ein Führerschein aufgrund einer Straftat oder eines schwerwiegenden Verkehrsdelikts entzogen wird, kann dies zu einem Fahrverbot und somit zu einer erheblichen Einschränkung der Mobilität führen. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie die Anrechnung des Führerscheins auf das Fahrverbot erfolgt und welche Möglichkeiten es gibt, das Fahrverbot gegebenenfalls zu umgehen. Unter Umständen kann auch eine gerichtliche Anfechtung des Bußgeldbescheids sinnvoll sein, um die Dauer des Fahrverbots zu reduzieren oder die Rückgabe des Führerscheins schneller zu erwirken. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Themen greifbar macht und analysiert.
Der Fall vor Gericht
Sicherstellung des Führerscheins nach Polizeirecht: Keine Anrechnung auf Fahrverbot

Das Amtsgericht Landstuhl hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss (Az.: 2 OWi 157/24) entschieden, dass die Dauer einer polizeirechtlich angeordneten Sicherstellung des Führerscheins nicht auf ein später verhängtes Fahrverbot angerechnet werden muss. Der Fall betraf einen Autofahrer, der am 25. Mai 2023 unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde. Bei einer Blutprobe wurden 6,8 ng/ml Tetrahydrocannabinol in seinem Blutserum nachgewiesen.
Polizeiliche Maßnahmen und Bußgeldbescheid
Die Polizei stellte den Führerschein des Betroffenen noch am Tattag auf Grundlage von § 22 Nr. 1 des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG RP) sicher. Diese Maßnahme diente der „Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“. Der Fahrer holte seinen Führerschein erst nach dem 28. Juli 2023 wieder ab.
In einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid vom 3. Januar 2024 wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 1.000 Euro verhängt. Zusätzlich wurde ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet, das bisher noch nicht vollstreckt wurde.
Antrag des Betroffenen und gerichtliche Entscheidung
Der Fahrer beantragte, die Dauer der polizeilichen Sicherstellung seines Führerscheins auf das verhängte Fahrverbot anzurechnen. Er argumentierte, dass es keinen Unterschied mache, ob die Sicherstellung nach Polizeirecht oder nach der Strafprozessordnung erfolgt sei.
Das Amtsgericht Landstuhl wies diesen Antrag zurück. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass eine Anrechnung nur bei Maßnahmen möglich sei, die im Hinblick auf eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen. Die polizeirechtliche Sicherstellung diene jedoch allein präventiven Zwecken und sei daher nicht von § 25 Abs. 6 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erfasst.
Rechtliche Bewertung und Folgen
Das Gericht betonte, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs während einer polizeirechtlichen Sicherstellung des Führerscheins nicht nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG strafbar sei. Es stelle lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung dar.
Eine analoge Anwendung der Anrechnungsvorschrift lehnte das Gericht ebenfalls ab. Es verwies auf die geringere Eingriffsintensität der polizeirechtlichen Sicherstellung im Vergleich zu strafprozessualen Maßnahmen. Die Sicherstellung sei für den Betroffenen weniger belastend, da sie nach Wegfall der Gefahrenlage aufgehoben werde und somit in der Regel nur von kurzer Dauer sei.
Der Beschluss des Amtsgerichts Landstuhl ist nicht anfechtbar. Die Kosten des erfolglosen Antrags wurden dem Betroffenen auferlegt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Die Entscheidung des Amtsgerichts Landstuhl verdeutlicht die klare Trennung zwischen polizeirechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen im Kontext von Fahrverboten. Sie unterstreicht, dass die präventive Sicherstellung eines Führerscheins nach Polizeirecht aufgrund ihrer geringeren Eingriffsintensität und kürzeren Dauer nicht mit strafprozessualen Maßnahmen gleichgesetzt werden kann. Diese Differenzierung hat erhebliche praktische Auswirkungen für Betroffene, da die Dauer einer polizeirechtlichen Sicherstellung nicht auf ein später verhängtes Fahrverbot angerechnet wird.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Autofahrer, deren Führerschein von der Polizei sichergestellt wurde. Wenn Sie in eine solche Situation geraten, kann die Zeit, in der Ihr Führerschein von der Polizei einbehalten wurde, nicht auf ein später verhängtes Fahrverbot angerechnet werden. Das bedeutet, dass Sie das volle Fahrverbot zusätzlich zur Zeit der polizeilichen Sicherstellung absitzen müssen. Es ist daher ratsam, sich nach einer polizeilichen Sicherstellung umgehend um die Rückgabe Ihres Führerscheins zu bemühen, sobald der Grund für die Sicherstellung entfallen ist. Beachten Sie auch, dass das Fahren während einer polizeilichen Sicherstellung zwar keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend geahndet werden kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen einer polizeirechtlichen Führerscheinsicherstellung und einem Fahrverbot?
Die polizeirechtliche Führerscheinsicherstellung und das Fahrverbot sind zwei unterschiedliche Maßnahmen im Straßenverkehrsrecht, die sich in ihrer rechtlichen Grundlage, ihrem Zweck und ihren Konsequenzen deutlich unterscheiden.
Polizeirechtliche Führerscheinsicherstellung
Die polizeirechtliche Führerscheinsicherstellung basiert auf dem jeweiligen Landespolizeigesetz und dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr. Stellen Sie sich vor, Sie werden bei einer Verkehrskontrolle mit Alkoholgeruch am Steuer erwischt. In diesem Fall kann die Polizei Ihren Führerschein vorübergehend sicherstellen, um eine mögliche Gefährdung des Straßenverkehrs zu verhindern.
Wichtige Merkmale:
- Dauer: Die Sicherstellung ist eine kurzfristige Maßnahme, die in der Regel nur wenige Tage andauert.
- Rechtliche Folgen: Ihre Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen. Sie dürfen lediglich vorübergehend kein Kraftfahrzeug führen.
- Anordnung: Die Maßnahme wird von der Polizei vor Ort angeordnet, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot hingegen ist eine Sanktion, die von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde verhängt wird. Es basiert auf dem Strafgesetzbuch (StGB) oder dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dient der Bestrafung sowie der Abschreckung vor zukünftigen Verkehrsverstößen.
Zentrale Aspekte:
- Dauer: Ein Fahrverbot kann zwischen einem und sechs Monaten andauern.
- Rechtliche Folgen: Während des Fahrverbots dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen. Ihre Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen.
- Anordnung: Das Fahrverbot wird in einem formellen Verfahren verhängt, oft als Nebenstrafe zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.
Wesentliche Unterschiede
Der Hauptunterschied liegt im Zweck der Maßnahmen. Während die polizeirechtliche Sicherstellung eine präventive Maßnahme zur akuten Gefahrenabwehr ist, stellt das Fahrverbot eine Sanktion für bereits begangene Verkehrsverstöße dar.
Beachten Sie: Wenn Ihr Führerschein polizeirechtlich sichergestellt wurde, können Sie diesen in der Regel nach wenigen Tagen wieder abholen. Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein für die gesamte Dauer des Verbots abgeben.
Ein weiterer wichtiger Unterschied: Wer trotz polizeirechtlicher Sicherstellung Auto fährt, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Fahren trotz eines verhängten Fahrverbots ist hingegen eine Straftat.
Wenn Sie von einer dieser Maßnahmen betroffen sind, ist es wichtig, die jeweiligen Konsequenzen und Ihre Rechte zu kennen. In einem solchen Fall sollten Sie genau prüfen, welche Art von Maßnahme gegen Sie verhängt wurde, um angemessen reagieren zu können.
Welche Rechte habe ich bei einer polizeirechtlichen Sicherstellung meines Führerscheins?
Bei einer polizeirechtlichen Sicherstellung Ihres Führerscheins haben Sie verschiedene Rechte, die Sie kennen sollten:
Recht auf Information
Sie haben das Recht, über den Grund der Sicherstellung informiert zu werden. Die Polizei muss Ihnen mitteilen, warum Ihr Führerschein sichergestellt wird. Typische Gründe können Alkohol am Steuer, Drogenkonsum oder eine erhebliche Verkehrsgefährdung sein.
Recht auf Widerspruch
Sie können unmittelbar vor Ort Widerspruch gegen die Sicherstellung einlegen. In diesem Fall muss die Polizei oder Staatsanwaltschaft innerhalb von drei Tagen eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme beantragen.
Recht auf richterliche Überprüfung
Unabhängig von einem sofortigen Widerspruch können Sie jederzeit eine richterliche Entscheidung beantragen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben haben, die gegen die Notwendigkeit der Sicherstellung sprechen.
Recht auf zeitliche Begrenzung
Die Sicherstellung ist auf den zur Gefahrenabwehr erforderlichen Zeitraum beschränkt. Sobald der Grund für die Sicherstellung entfällt, muss Ihnen der Führerschein zurückgegeben werden.
Recht auf Anrechnung
Sollte es später zu einem Fahrverbot kommen, haben Sie unter Umständen das Recht, dass die Dauer der Sicherstellung auf das Fahrverbot angerechnet wird. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall und hängt von den spezifischen Umständen ab.
Recht auf Akteneinsicht
Sie haben das Recht, Einsicht in die Akten zu beantragen, um die Gründe für die Sicherstellung nachzuvollziehen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
Beachten Sie, dass Sie während der Sicherstellung nicht berechtigt sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ein Verstoß dagegen kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden und schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Sicherstellung ungerechtfertigt ist, sollten Sie umgehend handeln. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und Umstände, die Ihre Position unterstützen können. Je schneller Sie reagieren, desto größer sind Ihre Chancen, Ihre Rechte erfolgreich geltend zu machen.
Wie kann ich gegen ein verhängtes Fahrverbot vorgehen?
Gegen ein verhängtes Fahrverbot können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Dies muss schriftlich bei der Behörde erfolgen, die den Bescheid erlassen hat. Im Einspruch sollten Sie Ihre Gründe darlegen, warum Sie das Fahrverbot für nicht gerechtfertigt halten.
Mögliche Einspruchsgründe
Folgende Argumente können Sie in Ihrem Einspruch vorbringen:
- Verfahrensfehler: Wenn bei der Messung oder im Verfahren Fehler unterlaufen sind, kann dies ein Grund sein, das Fahrverbot anzufechten.
- Härtefallregelung: Wenn das Fahrverbot für Sie eine besondere Härte darstellt, etwa weil Sie beruflich zwingend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, können Sie dies geltend machen.
- Augenblickversagen: In manchen Fällen kann argumentiert werden, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte, das nicht typisch für Ihr Fahrverhalten ist.
Ablauf nach dem Einspruch
Wenn Sie Einspruch eingelegt haben, prüft die Behörde Ihren Fall erneut. Sie kann den Bußgeldbescheid aufheben, ändern oder an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiterleiten. Vor Gericht haben Sie die Möglichkeit, Ihre Argumente persönlich vorzutragen.
Umwandlung in höheres Bußgeld
In manchen Fällen kann das Gericht das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn Sie erstmals auffällig geworden sind und keine Punkte in Flensburg haben. Die Geldbuße wird dabei in der Regel verdoppelt.
Wichtige Hinweise
Beachten Sie, dass ein Einspruch auch Risiken bergen kann. Das Gericht ist nicht an die im Bußgeldbescheid festgesetzte Strafe gebunden und kann diese auch erhöhen. Zudem entstehen durch das Gerichtsverfahren zusätzliche Kosten.
Wenn Sie den Führerschein bereits abgegeben haben und später im Einspruchsverfahren Recht bekommen, wird die Zeit der Führerscheinabgabe auf ein eventuell später verhängtes Fahrverbot angerechnet.
Welche Folgen hat das Führen eines Fahrzeugs trotz Führerscheinsicherstellung oder Fahrverbot?
Das Führen eines Fahrzeugs trotz Führerscheinsicherstellung oder Fahrverbot stellt eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) dar und hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen.
Strafrechtliche Folgen
Wenn Sie trotz Fahrverbot oder Führerscheinsicherstellung ein Kraftfahrzeug führen, droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei fahrlässigem Handeln beträgt die maximale Freiheitsstrafe sechs Monate. Zusätzlich können Sie mit sechs Punkten im Fahreignungsregister rechnen.
Auswirkungen auf zukünftige Fahrerlaubnisse
Ein Verstoß gegen ein Fahrverbot oder eine Sicherstellung kann zur Verlängerung der Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis führen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis.
Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Sollten Sie während des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis in einen Unfall verwickelt werden, kann Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Regressansprüche gegen Sie geltend machen. Das bedeutet, Sie müssen möglicherweise für den entstandenen Schaden selbst aufkommen.
Unterschiede zwischen Sicherstellung und Fahrverbot
Bei einer polizeirechtlichen Sicherstellung des Führerscheins gelten die strafrechtlichen Konsequenzen nur für den Zeitraum der Sicherstellung. Ein Fahrverbot hingegen ist eine längerfristige Maßnahme, bei der die Folgen gravierender sein können.
Einziehung des Fahrzeugs
In besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern kann das Gericht die Einziehung des Fahrzeugs anordnen, mit dem Sie gefahren sind.
Wenn Sie von einem Fahrverbot oder einer Führerscheinsicherstellung betroffen sind, ist es ratsam, sich strikt an die Anordnungen zu halten. Die rechtlichen und finanziellen Risiken eines Verstoßes überwiegen in der Regel deutlich die kurzfristigen Vorteile des Fahrens.
Wie kann ich mich auf ein Fahrverbot vorbereiten und welche Alternativen gibt es zur Fortbewegung?
Um sich auf ein Fahrverbot vorzubereiten, sollten Sie frühzeitig alternative Fortbewegungsmöglichkeiten planen. Informieren Sie sich über öffentliche Verkehrsmittel in Ihrer Region und prüfen Sie Fahrpläne sowie Verbindungen zu Ihren häufigsten Zielen. Viele Städte bieten inzwischen auch Carsharing-Dienste an, die Sie während des Fahrverbots nutzen können.
Vorbereitung auf den Arbeitsweg
Wenn Sie für Ihren Arbeitsweg auf ein Auto angewiesen sind, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Lösungen. Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten können helfen, die Situation zu entschärfen. Alternativ könnten Sie Fahrgemeinschaften mit Kollegen bilden oder ein Firmenfahrrad nutzen, falls verfügbar.
Nutzung alternativer Verkehrsmittel
Fahrräder, E-Bikes oder E-Scooter sind gute Alternativen für kürzere Strecken. Für längere Fahrten bieten sich Fernbusse oder die Bahn an. Planen Sie Ihre Reisen sorgfältig und rechnen Sie mehr Zeit ein, da diese Verkehrsmittel möglicherweise nicht so flexibel sind wie ein eigenes Auto.
Organisation des Alltags
Strukturieren Sie Ihren Alltag neu. Erledigen Sie Einkäufe und Besorgungen möglichst gebündelt oder nutzen Sie Online-Lieferdienste. Informieren Sie Freunde und Familie über Ihre eingeschränkte Mobilität, sodass sie Sie bei Bedarf unterstützen können.
Rechtliche Möglichkeiten
In bestimmten Fällen können Sie eine Aufschiebung des Fahrverbots beantragen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn Sie als Ersttäter gelten und in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten haben. In diesem Fall haben Sie nach § 25 Abs. 2a StVG bis zu vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben.
Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug zwingend angewiesen sind, etwa aus beruflichen Gründen, können Sie unter Umständen eine Härtefallregelung geltend machen. Hierbei wird geprüft, ob das Fahrverbot eine unverhältnismäßige Härte darstellt und möglicherweise in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden kann.
Beachten Sie, dass eine eventuelle Führerscheinsicherstellung auf die spätere Fahrverbotsdauer angerechnet wird. Wenn Ihr Führerschein also bereits für eine gewisse Zeit eingezogen wurde, verkürzt sich die Dauer des eigentlichen Fahrverbots entsprechend.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Sicherstellung des Führerscheins
Die Sicherstellung des Führerscheins ist eine polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr, bei der der Führerschein einer Person vorübergehend entzogen wird, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden. Diese Maßnahme basiert oft auf landesspezifischen Gesetzen, wie z.B. § 22 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG RP).
Beispiel: Ein Fahrer wird unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt; die Polizei zieht seinen Führerschein ein, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.
Relevanz im Kontext: Dieses Konzept ist wichtig, da es die Grundlage des Falles bildet und erklärt, warum der Führerschein des betroffenen Autofahrers eingezogen wurde.
Abgrenzung: Die polizeiliche Sicherstellung ist von Strafmaßnahmen zu trennen, da sie präventiven Charakter hat und nicht mit einer Bestrafung verbunden ist.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist eine Sanktion im Straßenverkehrsrecht, bei der einer Person für einen bestimmten Zeitraum untersagt wird, ein Kraftfahrzeug zu führen. Es wird als Maßnahme bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verhängt, geregelt u.a. in § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Beispiel: Gegen einen Autofahrer, der unter Drogeneinfluss gefahren ist, wird ein Fahrverbot ausgesprochen, das ihn für einen Monat vom Führen eines Fahrzeugs ausschließt.
Relevanz im Kontext: Das Fahrverbot ist das zentrale Thema der gerichtlichen Auseinandersetzung im Fall, da der Betroffene erreichen wollte, dass die polizeiliche Sicherstellungsdauer darauf angerechnet wird.
Abgrenzung: Im Gegensatz zur Sicherstellung des Führerscheins ist ein Fahrverbot eine Form der Bestrafung, die im Rahmen eines Bußgeldbescheids oder Urteils verhängt wird.
Polizeirecht
Polizeirecht umfasst die gesetzlichen Bestimmungen, die der Polizei Handlungsbefugnisse zur Gefahrenabwehr einräumen. Im Rheinland-Pfalz regelt zum Beispiel das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG RP) solche.
Beispiel: Die Polizei in Rheinland-Pfalz kann auf Basis des POG RP den Führerschein eines Verkehrsteilnehmers sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden.
Relevanz im Kontext: Polizeirechtliche Maßnahmen bildeten die Grundlage für die Einziehung des Führerscheins im vorgestellten Fall und sind wichtig um das rechtliche Handeln der Polizei zu verstehen.
Abgrenzung: Polizeirechtlich getroffene Maßnahmen, die präventiven Zweck verfolgen, unterscheiden sich von strafprozessualen Maßnahmen, die zum Zwecke der Strafverfolgung vorgenommen werden.
Anrechnung
Anrechnung bezeichnet hier die Berücksichtigung der Dauer einer bereits erlittenen Maßnahme (z.B. Führerscheinsicherstellung) auf eine spätere Sanktion (z.B. Fahrverbot). Ein wichtiges Konzept in § 25 Abs. 6 StVG, welches jedoch im vorgestellten Fall nicht zur Anwendung kam.
Beispiel: Ein Autofahrer verlangt, die Zeit seines polizeilich einbehaltenen Führerscheins auf seine Fahrverbotsdauer anzurechnen, um die Gesamtdauer des Entzugs zu verkürzen.
Relevanz im Kontext: Der Kernpunkt der gerichtlichen Entscheidung, da der Antrag auf Anrechnung von der Richterin abgelehnt wurde, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Abgrenzung: Anrechnung ist im strafrechtlichen Kontext häufiger angewendet, z.B. für Untersuchungshaft, jedoch selten in polizeirechtlichen Angelegenheiten.
Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Bußgeldbescheids erfüllt (z.B. im Straßenverkehr). Es handelt sich nicht um eine Straftat, sondern um ein geringfügigeres Vergehen.
Beispiel: Das Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, die mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot bestraft wird.
Relevanz im Kontext: Im vorliegenden Fall wurde die Fahrweise des betroffenen Fahrers als Ordnungswidrigkeit behandelt, was zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot führte.
Abgrenzung: Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich von Straftaten durch ihre geringere Schwere und die Art der Sanktionen (Bußgelder statt Freiheits- oder Geldstrafen).
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Diese Vorschrift regelt die Anordnung von Fahrverboten bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrverbot verhängt werden kann und welche Besonderheiten in Bezug auf die Dauer und Anrechnung von Fahrverboten zu berücksichtigen sind. Im vorliegenden Fall stellt der Betroffene den Antrag, die Zeit der Sicherstellung seines Führerscheins auf die Dauer des Fahrverbots anzurechnen, was von § 25 Abs. 6 StVG abhängt.
- § 22 POG RP (Polizeigesetz Rheinland-Pfalz): Dieser Paragraph erlaubt der Polizei, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen, einschließlich der Sicherstellung von Führerscheinen, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Die Sicherstellung des Führerscheins des Betroffenen geschah auf dieser Grundlage, nachdem bei ihm eine berauschende Wirkung festgestellt wurde. Dies ist besonders relevant, da die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung hier entscheidend für die weitere rechtliche Bewertung sind.
- § 104 Abs. 2 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz): Dieser Paragraph regelt das Verfahren zur Anhörung der Beteiligten vor der Entscheidung in Bußgeldverfahren. Das Gericht hat die Beteiligten in diesem Fall angehört, was für die Entscheidungsfindung und die Gewährleistung fairer Verfahren von Bedeutung ist. Die Tatsache, dass das Gericht alle Beteiligten in diesem Verfahren angehört hat, stellt sicher, dass die Rechte des Betroffenen gewahrt worden sind.
- Anlage zu § 24a StVG: Diese Norm nennt die spezifischen berauschenden Mittel, deren Konsum im Straßenverkehr zu besonderen rechtlichen Konsequenzen führt. Im vorliegenden Fall wurde beim Betroffenen eine bestimmte Konzentration von Tetrahydrocannabinol festgestellt, was zur Verhängung einer Geldbuße und eines Fahrverbots führt. Die Relevanz ergibt sich aus der durch den Konsum entstandenen Gefährdung im Straßenverkehr und dem darauf folgenden Eingreifen der Polizei.
- § 4 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Dieser Paragraph regelt die Klagebefugnis und das Prozessrecht in Verwaltungsstreitigkeiten. Da der Betroffene gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde vorgegangen ist, ist die Anwendung von § 4 VwGO entscheidend für die Beurteilung seiner Klage und die Möglichkeit, in gerichtlichem Verfahren Gehör zu finden. Der rechtliche Rahmen für die Anfechtung von Handlungen der Verwaltungsbehörde ist hier von zentraler Bedeutung.
Das vorliegende Urteil
AG Landstuhl – Az.: 2 OWi 157/24 – Beschluss vom 05.09.2024
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