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Führerscheinentzug nach Nichtbeibringung der MPU: Frist und Folgen

Die Anordnung der MPU bei einer einmaligen Cannabis-Fahrt war begründet durch 21 ng/ml THC und einen versuchten Manipulationsversuch bei der Kontrolle. Die entscheidende Wende im Verfahren folgte jedoch, als der Betroffene das geforderte Gutachten nicht fristgerecht vorlegte.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 L 236/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
  • Datum: 17.09.2025
  • Aktenzeichen: 4 L 236/25
  • Verfahren: Eilverfahren im Fahrerlaubnisrecht
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Fahrer musste nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss ein medizinisches Gutachten (MPU) erstellen lassen. Weil er dieses nicht fristgerecht vorlegte, entzog ihm die Behörde den Führerschein. Der Fahrer wehrte sich gerichtlich gegen den sofortigen Entzug.
  • Die Rechtsfrage: Durfte die Behörde den Führerschein sofort entziehen, weil der Fahrer das geforderte Gutachten nach der einmaligen Cannabis-Fahrt nicht fristgerecht eingereicht hat?
  • Die Antwort: Nein, der Antrag auf Wiederherstellung des Führerscheins wurde abgewiesen. Der Entzug war rechtmäßig. Das Gericht sah die hohen Cannabiswerte und den Manipulationsversuch als ausreichend an, um die Anordnung des Gutachtens zu rechtfertigen.
  • Die Bedeutung: Eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss kann bei zusätzlichen Umständen (z. B. sehr hohe Werte, Ausfallerscheinungen, Täuschungsversuche) sofort zur Anordnung eines Gutachtens führen. Wird dieses Gutachten nicht pünktlich vorgelegt, führt dies zwingend zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Der Fall vor Gericht


Warum genügte ein einmaliger Cannabis-Verstoß für eine MPU-Anordnung?

Ein Autofahrer will einer Drogenkontrolle entgehen – und versucht, die Polizei mit einem Glas Wasser auszutricksen. Der Schuss geht nach hinten los. Nicht nur fliegt der Schwindel auf, die Blutprobe offenbart auch einen hohen Cannabis-Wert.

Die Probenentnahme auf der Motorhaube belegt hohe THC-Werte. Dies rechtfertigt die MPU-Anordnung und den Führerscheinentzug.
Ein einmaliger Cannabisverstoß, Täuschungsversuch und fehlendes MPU-Gutachten führten zur rechtmäßigen sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis. | Symbolbild: KI

Was wie eine einmalige Dummheit wirkt, wird für ihn zum Anfang vom Ende seines Führerscheins. Denn die Behörden sehen in seinem Verhalten mehr als nur einen Ausrutscher. Sie sehen ein Muster, das eine alles entscheidende Frage aufwirft.

Das Verwaltungsgericht Berlin musste diese Frage beantworten. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist hier klar: Eine einzelne Fahrt unter Cannabiseinfluss allein rechtfertigt nicht automatisch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, der MPU. Es braucht mehr. Die Juristen sprechen von „zusätzlichen, aussagekräftigen Zusatztatsachen“. Diese Tatsachen müssen Zweifel am Willen oder an der Fähigkeit des Fahrers wecken, Drogenkonsum und Autofahren konsequent zu trennen.

Das Gericht fand im Verhalten des Mannes eine ganze Kette solcher Zusatztatsachen.

  1. Erstens die Laborwerte. Die gemessenen 21 ng/ml THC im Blutserum waren hoch. Der Wert der THC-Carbonsäure – ein Abbauprodukt, das auf die Konsumgewohnheiten hindeutet – war mit 280 ng/ml ebenfalls stattlich.
  2. Zweitens sein Auftreten. Die Polizisten notierten im Bericht glasige Augen und stark gerötete Bindehäute, klassische Ausfallerscheinungen.
  3. Drittens sein Manöver bei der Kontrolle. Er versuchte, die Urinprobe durch Abgabe von purem Wasser zu manipulieren. Ein klarer Täuschungsversuch.
  4. Viertens seine widersprüchlichen Angaben. Der Fahrer behauptete, am Vorabend gekifft zu haben. Die hohen Messwerte passten aus Sicht der Gutachter nicht zu dieser Zeitangabe. Sie deuteten auf einen Konsum hin, der viel näher am Fahrtantritt lag – an einem Montagmorgen.

Diese vier Punkte zusammen zeichneten für die Behörde und später für das Gericht ein stimmiges Bild. Es ging nicht mehr um einen einmaligen Fehltritt. Das Gesamtverhalten begründete handfeste Zweifel an der Fahreignung des Mannes. Die Anordnung, seine Eignung durch eine MPU nach § 13a FeV überprüfen zu lassen, war aus Sicht des Gerichts rechtmäßig und folgerichtig.

Weshalb führte das Versäumen der Frist direkt zum Führerscheinentzug?

Die Behörde setzte dem Autofahrer eine Frist von drei Monaten, um das MPU-Gutachten vorzulegen. Diese Frist ließ der Mann fast vollständig verstreichen. Erst wenige Tage vor Ablauf benannte er eine Begutachtungsstelle. Ein Gutachten konnte in der Kürze der Zeit unmöglich noch erstellt und eingereicht werden. Er lieferte nicht.

Dieser Punkt war für den weiteren Verlauf entscheidend. Das Gesetz kennt hier eine harte Regelung. Weigert sich ein Betroffener, ein rechtmäßig angeordnetes Gutachten beizubringen, oder liefert er es nicht fristgerecht ab, greift eine zwingende Vorschrift – der § 11 Absatz 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dieser Paragraph gibt der Behörde keine Wahl. Sie darf aus der Nichtvorlage des Gutachtens auf die Nichteignung des Fahrers schließen. Ein Ermessensspielraum existiert nicht.

Der Gedanke dahinter ist die Gefahrenabwehr. Die Behörde hat begründete Zweifel an der Fahreignung. Der Fahrer bekommt die Chance, diese Zweifel durch ein Gutachten auszuräumen. Nutzt er diese Chance nicht, bleiben die Zweifel bestehen. Das Gesetz interpretiert sein Schweigen als Bestätigung der Zweifel.

Der Autofahrer argumentierte, die Frist sei zu kurz gewesen und er sei beruflich auf den Führerschein angewiesen. Das Gericht ließ diesen Einwand nicht gelten. Eine Frist von drei Monaten sei für ein Drogengutachten angemessen. Sein Zögern habe er selbst zu verantworten. Die Konsequenz war unausweichlich: Da die Anordnung der MPU rechtmäßig war und das Gutachten fehlte, musste die Behörde ihm die Fahrerlaubnis entziehen.

Durfte die Behörde den Führerschein sofort einziehen?

Der Bescheid der Behörde enthielt eine weitere schmerzhafte Anordnung: die Sofortige Vollziehbarkeit. Der Mann sollte seinen Führerschein nicht erst nach einem langen Klageverfahren abgeben müssen, sondern sofort. Widerspruch und Klage sollten ihn zunächst nicht retten.

Eine solche Anordnung ist ein scharfes Schwert. Normalerweise hat ein Widerspruch eine „Aufschiebende Wirkung„, das heißt, die Behördenentscheidung wird vorerst auf Eis gelegt. Die sofortige Vollziehung durchbricht diesen Grundsatz und muss nach § 80 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) besonders gut begründet sein. Die Behörde muss darlegen, warum das öffentliche Interesse am sofortigen Handeln schwerer wiegt als das Interesse des Bürgers, vorerst verschont zu bleiben.

Das Gericht prüfte diese Begründung und befand sie für ausreichend. Die Behörde hatte auf das hohe Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs verwiesen. Ein Fahrer, dessen Eignung ernsthaft infrage steht, stellt eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Dieses Schutzinteresse der Öffentlichkeit überwog in der Abwägung die persönlichen und beruflichen Nachteile des Autofahrers.

Das Gericht bestätigte diese Sichtweise. Bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr – und der Entzug einer Fahrerlaubnis bei Nichteignung ist eine solche Maßnahme – ist das Interesse an einem schnellen Vollzug besonders groß. Die geringen Erfolgsaussichten seiner Klage in der Hauptsache verstärkten das Gewicht des öffentlichen Interesses zusätzlich. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung war rechtmäßig. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde abgewiesen.

Die Urteilslogik

Die Nichtbeibringung eines angeordneten Gutachtens wandelt einen bloßen Eignungszweifel automatisch in eine festgestellte Fahruntauglichkeit um.

  • Entscheidende Zusatztatsachen: Die Behörden ordnen eine MPU an, wenn die Gesamtheit der Indizien – wie hohe Messwerte von Abbauprodukten, körperliche Ausfallerscheinungen und aktive Täuschungsversuche bei der Kontrolle – den begründeten Verdacht weckt, dass ein Fahrer Drogenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht konsequent trennen kann.
  • Zwingender Schluss bei fehlendem Gutachten: Wer ein rechtmäßig angeordnetes Eignungsgutachten nicht fristgerecht vorlegt, bestätigt die Zweifel an seiner Fahreignung, was zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, da das Gesetz hier keinen Ermessensspielraum gewährt.
  • Priorität der Gefahrenabwehr: Das öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt regelmäßig die privaten und beruflichen Nachteile des Betroffenen und rechtfertigt die sofortige Vollziehung des Führerscheinentzugs, wenn ernsthafte Zweifel an der Fahreignung die Allgemeinheit gefährden.

Das Recht interpretiert das Zögern bei der Vorlage eines Gutachtens als stillschweigende Bestätigung der vorliegenden Eignungsmängel.


Benötigen Sie Hilfe?


Haben Sie die Frist zur Beibringung des MPU-Gutachtens ebenfalls versäumt? Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts.


Experten Kommentar

Ein Glas Wasser statt einer Urinprobe – oft sind es die schlauen Manöver, die den Fall wirklich kippen. Dieses Urteil zeigt, dass die Behörden nicht nur den reinen THC-Wert sehen, sondern das gesamte Verhalten, inklusive Täuschungsversuchen und widersprüchlichen Aussagen, als ausreichende „Zusatztatsachen“ für die MPU-Anordnung werten. Ist die MPU-Anordnung bei einmaliger Cannabis-Fahrt erst einmal rechtmäßig, greift im nächsten Schritt eine harte Automatik. Wer die gesetzte Frist verstreichen lässt, dem wird die Nichteignung direkt unterstellt, was den Führerscheinentzug nach Nichtbeibringung der MPU zur logischen Konsequenz macht. Für Betroffene ist klar: Man muss entweder schnell handeln oder beweisen, dass die anfängliche MPU-Anordnung schon fehlerhaft war.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann muss ich nach einmaligem Cannabiskonsum eine MPU machen?

Ein einzelner Verstoß gegen das Trennungsgebot löst nicht automatisch die Anordnung einer MPU aus. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Begutachtung erst an, wenn sie wegen des Vorfalls erhebliche Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Entscheidend sind dabei sogenannte zusätzliche, aussagekräftige Zusatztatsachen. Diese müssen belegen, dass Sie Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht konsequent trennen können.

Die bloße Aussage, es sei ein einmaliger Ausrutscher gewesen, schützt Sie nicht vor der MPU. Die Behörde betrachtet stets das Gesamtverhalten während der Kontrolle und die festgestellten Laborwerte. Zeigen die Blutwerte extrem hohe Konzentrationen des aktiven Wirkstoffs (THC) oder seiner Abbauprodukte, deutet das auf regelmäßigeren oder zeitnahen Konsum hin. Erreicht der aktive THC-Wert beispielsweise 21 ng/ml oder mehr, wird die Fähigkeit zur strikten Trennung stark infrage gestellt.

Besonders problematisch sind Verhaltensweisen, die auf Manipulationsversuche hindeuten. Nehmen wir an, Sie versuchen, die Probenentnahme zu täuschen, etwa durch die Abgabe von Wasser statt Urin, wertet die Behörde dies als schwerwiegenden Verstoß. Solche Täuschungsversuche oder widersprüchliche Angaben zum Konsumzeitpunkt zeigen der Behörde, dass der Wille zur konsequenten Trennfähigkeit fehlt. Dies legitimiert die Anordnung der MPU auch nach einem einzigen Vorfall.

Suchen Sie sofort das polizeiliche Protokoll heraus und prüfen Sie alle notierten Ausfallerscheinungen und Verhaltensauffälligkeiten, welche die Behörde gegen Sie anführt.


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Welche Fehler in meinem Verhalten rechtfertigen die MPU Anordnung?

Behörden ordnen die MPU meistens nicht nur wegen der reinen Substanzwerte an; entscheidend ist eine Kette von Verhaltensfehlern, die Zweifel an Ihrer grundsätzlichen Trennfähigkeit weckt. Ein einmaliger Verstoß führt nur dann zur MPU, wenn die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund zusätzlicher, aussagekräftiger Zusatztatsachen nicht an der Eignung zweifelt. Diese Tatsachen dokumentiert die Polizei direkt bei der Kontrolle und verwendet sie später als Begründung für die Anordnung.

Die schwerwiegendste Verfehlung ist der Täuschungsversuch bei der Probenabgabe. Wer zum Beispiel versucht, die Urinprobe durch Abgabe von purem Wasser zu manipulieren, liefert den Beweis für mangelnde Kooperationsbereitschaft und Vertuschungsabsicht. Solches Verhalten bewerten Gerichte als massiven Hinweis darauf, dass der Betroffene die Verantwortung nicht wahrnimmt. Hinzu kommen objektiv messbare Faktoren, wie extrem hohe Abbauwerte von 280 ng/ml THC-Carbonsäure. Diese Laborwerte signalisieren regelmäßigeren Konsum, der nicht zur Behauptung eines einmaligen Fehltritts passt.

Widersprüchliche Angaben zum Konsumzeitpunkt verstärken den Verdacht zusätzlich. Wenn Sie behaupten, Sie hätten am Vorabend konsumiert, die aktiven Messwerte (z.B. 21 ng/ml THC) deuten jedoch auf sehr zeitnahen Konsum hin, wird dies als Lüge gewertet. Ebenfalls MPU-relevant sind offensichtliche körperliche Ausfallerscheinungen, die das Protokoll festhält. Dazu zählen klassische Anzeichen wie glasige Augen oder gerötete Bindehäute, welche die akute Fahruntüchtigkeit zur Tatzeit belegen.

Schreiben Sie sofort eine präzise chronologische Aufzeichnung Ihres Konsumverhaltens der letzten 72 Stunden vor der Kontrolle, um mögliche Widersprüche frühzeitig zu erkennen.


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Was passiert, wenn ich die MPU Frist nicht rechtzeitig einhalte?

Wenn Sie die gesetzte Frist für die Vorlage des MPU-Gutachtens verpassen, gibt es leider keinen Ermessensspielraum für die Behörde. Die Fahrerlaubnisbehörde muss in diesem Fall zwingend von Ihrer Nichteignung ausgehen. Diese harte Konsequenz ist in § 11 Absatz 8 FeV festgelegt und führt unmittelbar zum Führerscheinentzug. Es existieren keine Gnadenlösungen oder Ausnahmen, selbst wenn Sie auf den Führerschein beruflich angewiesen sind.

Die Regelung lässt der Behörde keinen Spielraum, weil die Sicherheit im Straßenverkehr höchste Priorität hat. Zuvor bestanden begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung. Das MPU-Gutachten dient als einziges Mittel, um diese staatlichen Zweifel durch einen unabhängigen Nachweis auszuräumen. Bleibt dieser Nachweis aus, interpretiert das Gesetz das Schweigen als Bestätigung der ursprünglichen Bedenken. Das Fehlen des Gutachtens beweist somit die Nichteignung.

In der Praxis gewähren die Behörden eine Frist von drei Monaten. Gerichte halten diese Dauer für absolut angemessen. Wer diese Zeit untätig verstreichen lässt, gilt als selbstverschuldet zögerlich. Versuchen Sie nicht, bis wenige Tage vor Fristablauf zu warten, um erst dann eine Begutachtungsstelle zu benennen. Dies ist ein Versäumnis, das vor Gericht nicht toleriert wird, da die Gutachten-Erstellung mehr Zeit beansprucht.

Kontaktieren Sie HEUTE eine anerkannte MPU-Stelle, um den frühestmöglichen Termin zu fixieren und lassen Sie sich die Anforderungen für die Gutachten-Erstellung schriftlich bestätigen.


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Wie kann ich die sofortige Vollziehung meines Führerscheinentzugs stoppen?

Der Bescheid ordnet die sofortige Vollziehung an, was bedeutet, dass Ihr Widerspruch oder die Klage keine aufschiebende Wirkung entfalten. Um diese Wirkung herzustellen, benötigen Sie einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Diesen Antrag stellen Sie direkt beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Gericht wägt anschließend Ihr privates privates Interesse gegen das öffentliche Interesse an der sofortigen Gefahrenabwehr ab.

Normalerweise schiebt Ihr Widerspruch die Wirkung des behördlichen Entzugs auf. Die Behörde muss diesen Grundsatz durchbrechen, indem sie die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 3 VwGO besonders begründet. Bei derartigen Maßnahmen der Verkehrssicherheit überwiegt das Allgemeininteresse jedoch meistens. Gerichte sehen das hohe Interesse der Öffentlichkeit, potenzielle Risikofahrer sofort aus dem Verkehr zu ziehen, als schwerwiegender an als Ihre persönlichen Nachteile.

Die Erfolgsaussichten dieses Antrags sind gering, wenn die ursprüngliche MPU-Anordnung oder der Entzug selbst rechtmäßig erfolgte. Allein persönliche Härtefälle, wie die akute Bedrohung des Arbeitsplatzes, genügen nicht, um die Vollziehung zu stoppen. Sie müssen stattdessen substantielle juristische Mängel in der Begründung der Behörde nachweisen. Nur eine formelle oder inhaltliche Schwäche der behördlichen Anordnung kann den Führerscheinentzug in diesem frühen Stadium verzögern.

Konsultieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die Begründung der sofortigen Vollziehung im Bescheid auf juristische Mängel überprüft.


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Warum führt das Fehlen des MPU-Gutachtens zwingend zum Entzug?

Der Gesetzgeber hat in § 11 Absatz 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine klare und harte Regelung getroffen. Wenn Sie ein rechtmäßig angeordnetes MPU-Gutachten nicht fristgerecht vorlegen, muss die Führerscheinstelle Ihre Nichteignung zwingend annehmen. Die Behörde hat in diesem Fall keinerlei Ermessensspielraum, den Entzug zu verhindern.

Dieser Mechanismus dient primär der Gefahrenabwehr im Straßenverkehr. Zuvor hat die Behörde bereits begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung festgestellt und deshalb die MPU angeordnet. Das Gutachten ist das einzige Mittel, das Sie nutzen, um diese staatlichen Zweifel objektiv zu entkräften. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, bleiben die ursprünglichen Bedenken bestehen. Fehlt der geforderte Nachweis, muss die Behörde handeln, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die Vorschrift schließt jede Abwägung der persönlichen oder beruflichen Nachteile des Betroffenen aus. Sie dürfen nicht darauf hoffen, dass die Behörde aufgrund Ihrer Notlage vom Entzug absieht, da § 11 Abs. 8 FeV zwingend ist. Die Nichterfüllung der Auflage wird vom Gesetz als Bestätigung interpretiert, dass Sie die mangelnde Eignung nicht ausräumen können. Eine Frist von drei Monaten gilt hierbei als angemessen, und Ihr Zögern wird Ihnen selbst zugerechnet.

Den Entzug können Sie nachträglich nur erfolgreich anfechten, wenn die ursprüngliche Anordnung der MPU selbst formell oder inhaltlich rechtswidrig gewesen ist.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Aufschiebende Wirkung

Die aufschiebende Wirkung ist der fundamentale Grundsatz im Verwaltungsrecht, dass ein eingelegter Widerspruch oder eine Klage die Vollziehung eines behördlichen Bescheids zunächst aussetzt. Dieses Prinzip sichert das Recht des Bürgers, dass die strittige Maßnahme nicht sofort vollzogen wird, bevor Gerichte die Rechtmäßigkeit abschließend geprüft haben. Es dient dem Schutz des Betroffenen vor irreversiblen Nachteilen während des laufenden Verfahrens.

Beispiel: Im Falle des Autofahrers hatte sein Widerspruch gegen den Führerscheinentzug keine aufschiebende Wirkung, weil die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet hatte.

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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die zentrale Rechtsgrundlage in Deutschland, welche die Erteilung, den Entzug sowie die allgemeinen Voraussetzungen zur Fahreignung detailliert regelt. Dieses Bundesgesetz stellt sicher, dass nur Personen am Straßenverkehr teilnehmen, die körperlich und psychisch in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen, und ist damit maßgeblich für die Verkehrssicherheit.

Beispiel: Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung erfolgte gemäß den Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, als die Behörden Zweifel an der notwendigen Trennfähigkeit des Mannes entwickelten.

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Gefahrenabwehr

Gefahrenabwehr beschreibt die gesetzliche Kernaufgabe staatlicher Stellen, drohende oder bereits eingetretene Gefahren für wichtige öffentliche Güter wie die Sicherheit und Ordnung der Bürger abzuwenden. Der Staat muss handeln, um die Allgemeinheit zu schützen, wobei dieses öffentliche Interesse in der juristischen Abwägung oft schwerer wiegt als die privaten Interessen einzelner Betroffener.

Beispiel: Die Gerichte bewerteten den sofortigen Führerscheinentzug als notwendige Maßnahme der Gefahrenabwehr, weil ein potenzieller Risikofahrer sofort aus dem öffentlichen Straßenverkehr gezogen werden musste.

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§ 11 Absatz 8 FeV

§ 11 Absatz 8 FeV ist eine zwingende Vorschrift innerhalb der Fahrerlaubnis-Verordnung, die festlegt, dass die Behörde die Nichteignung eines Fahrers automatisch annehmen muss, wenn dieser ein rechtmäßig angeordnetes Gutachten (wie die MPU) nicht fristgerecht vorlegt. Das Gesetz lässt hier keinerlei Ermessensspielraum, weil das Fehlen des Nachweises die zuvor begründeten Zweifel an der Fahreignung bestätigt und damit die Sicherheit priorisiert wird.

Beispiel: Da der Autofahrer das MPU-Gutachten nicht innerhalb der gesetzten Drei-Monats-Frist einreichte, musste die zuständige Behörde gemäß § 11 Absatz 8 FeV zwingend die Fahrerlaubnis entziehen.

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Sofortige Vollziehbarkeit

Die sofortige Vollziehbarkeit ist eine behördliche Anordnung, die den normalerweise schützenden Effekt der aufschiebenden Wirkung von Klagen oder Widersprüchen durchbricht und die behördliche Entscheidung unverzüglich wirksam werden lässt. Behörden greifen zu dieser Maßnahme, wenn das öffentliche Interesse am sofortigen Handeln, typischerweise zur Gefahrenabwehr, das private Interesse des Betroffenen überwiegt. Dies muss nach § 80 Absatz 3 VwGO explizit begründet werden.

Beispiel: Trotz Einlegung von Rechtsmitteln musste der Mann seinen Führerschein sofort abgeben, da die Behörde wegen der akuten Gefahrenlage die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet hatte.

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Zusätzliche, aussagekräftige Zusatztatsachen

Juristen nennen diese Tatsachen die notwendigen Beweise über den reinen Konsumverstoß hinaus, die bei einem einmaligen Drogenkonsum konkrete Zweifel an der Fähigkeit des Fahrers zur Trennung von Drogen und Verkehrsteilnahme begründen. Der Gesetzgeber verlangt diese Zusatztatsachen, um zu verhindern, dass die Fahrerlaubnisbehörde vorschnell eine MPU anordnet. Die Tatsachen dienen als Indikatoren für Konsumgewohnheiten oder Täuschungsabsicht.

Beispiel: Im vorliegenden Fall begründeten die widersprüchlichen Angaben des Fahrers und sein Versuch der Manipulation der Urinprobe die zusätzlichen, aussagekräftigen Zusatztatsachen.

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Das vorliegende Urteil


VG Berlin – Az.: 4 L 236/25 – Beschluss vom 17.09.2025


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