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Führerschein Verlust durch Medikamentenmissbrauch Cannabis: Diese Folgen drohen

Trotz gültiger ärztlicher Verschreibung für Medizinal-Cannabis drohte einem Patienten der sofortige Führerschein Verlust durch Medikamentenmissbrauch Cannabis. Die zentrale Frage blieb, ob der kombinierte Konsum die Fahreignung automatisch ausschließt und welche Konsequenzen das neue Cannabisgesetz hat.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 24.1712 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
  • Datum: 04.02.2025
  • Aktenzeichen: 11 CS 24.1712
  • Verfahren: Eilverfahren zur Fahrerlaubnisentziehung (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung)
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Betäubungsmittelrecht, Arzneimittelrecht

  • Das Problem: Ein Fahrer verlor den Führerschein, weil er verschriebenes Medizinal-Cannabis und illegales Cannabis gleichzeitig konsumierte. Er wehrte sich gerichtlich gegen den sofortigen Entzug.
  • Die Rechtsfrage: Muss der Führerschein sofort entzogen werden, wenn jemand verschriebenes Cannabis mit illegalem Cannabis mischt, auch wenn das Cannabisgesetz die Regeln gelockert hat?
  • Die Antwort: Ja. Der sofortige Entzug bleibt bestehen, da der gleichzeitige Konsum als Missbrauch von psychoaktiven Arzneimitteln gilt. Der Fahrer konnte auch keine glaubhaften Abstinenznachweise vorlegen.
  • Die Bedeutung: Wer verschriebenes Cannabis mit illegalem Cannabis kombiniert, nutzt es missbräuchlich und ist sofort fahruntauglich. Diese strenge Bewertung wird durch die Novellierung des Cannabisgesetzes nicht automatisch aufgehoben.

Der Fall vor Gericht


Rezept vom Arzt, Haschisch vom Dealer: Wie ein Patient seinen Führerschein verlor

Man nehme ein ärztliches Rezept für Medizinal-Cannabis. Man füge eine Portion illegal erworbenes Haschisch hinzu. Das Ganze wird mit einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Drogenhandels kombiniert.

Wegen kombiniertem Konsum von Medizinal-Cannabis und illegalem Haschisch droht dem Patienten der sofortige Führerscheinverlust.
Mischkonsum von Medizinal- und illegalem Cannabis führte zum Führerscheinentzug. | Symbolbild: KI

Das Ergebnis ist ein juristischer Cocktail, der einem jungen Mann die Fahrerlaubnis kostete – und eine grundlegende Frage aufwarf: Wann wird der legale Patient zum ungeeigneten Fahrer? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab eine klare Antwort.

Wieso landete der Fall überhaupt vor Gericht?

Ein junger Mann, geboren 2003, geriet ins Visier der Behörden. Bei einer Verkehrskontrolle präsentierte er sich als Cannabis-Patient und legte ein Rezept vor. Er nehme sein Medikament täglich, Ausfallerscheinungen habe er keine. Eine frühere Wohnungsdurchsuchung zeichnete ein anderes Bild. Dort fanden Beamte nicht nur legales Medizinal-Cannabis, sondern auch Amphetamin, Ecstasy, 22 Gramm Haschisch und Reste gerauchter Joints. Ein Strafgericht verurteilte ihn später wegen Drogenhandels.

Für die Fahrerlaubnisbehörde war die Sache klar. Sie zweifelte an der Fahreignung des Mannes und forderte ein ärztliches Gutachten. Der Mann legte das Gutachten nicht fristgerecht vor. Daraufhin entzog ihm das Landratsamt den Führerschein und ordnete an, dass er ihn sofort abgeben muss. Die Begründung: Wer ein gefordertes Gutachten nicht beibringt, gilt als ungeeignet zum Fahren. Der Mann klagte sich durch die Instanzen. Das Verwaltungsgericht Würzburg gab ihm zunächst recht und kippte die sofortige Wirkung des Führerscheinentzugs. Die Regierung von Unterfranken legte dagegen Beschwerde ein. Der Fall landete vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Was war der Kern des Streits zwischen dem Fahrer und der Behörde?

Der Konflikt drehte sich um eine zentrale Frage: Ist der Mann ein vorbildlicher Patient, der sein Leiden mit einem ärztlich verordneten Mittel behandelt, oder ein Drogenkonsument, der seine Fahreignung verloren hat?

Die Behörde argumentierte mit einem klaren Bruch der Regeln. Wer ärztlich verordnetes Cannabis erhält, es aber zusätzlich mit illegal gekauftem Haschisch und Marihuana mischt, begeht einen Medikamentenmissbrauch. Dieser Missbrauch ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unter der Nummer 9.4 der Anlage 4 als klarer Grund für die Annahme der Fahrungeeignetheit geregelt. Der Mann habe die ärztliche Verordnung nicht eingehalten und stattdessen einen unkontrollierten Mischkonsum praktiziert. Das allein reiche für den Entzug der Fahrerlaubnis.

Der Fahrer sah das anders. Er argumentierte, die Gutachtenanordnung sei von Anfang an rechtswidrig gewesen. Viel wichtiger: Er habe die Einnahme von Medizinal-Cannabis bereits im Oktober 2023 komplett eingestellt. Zum Zeitpunkt der entscheidenden Behördenentscheidung im Sommer 2024 sei er also schon über neun Monate clean. Die Behörde müsse die neuen, liberaleren Regeln des Cannabisgesetzes (CanG) anwenden, das seit April 2024 gilt. Nach diesem Gesetz führt regelmäßiger Konsum nicht mehr automatisch zum Verlust der Fahreignung.

Wie bewertete das Gericht den Mischkonsum aus Rezept und Schwarzmarkt?

Der Verwaltungsgerichtshof folgte der Argumentation der Behörde. Die Richter stellten den entscheidenden Punkt heraus: Der Fall drehte sich nicht um einen reinen Freizeitkonsumenten oder einen reinen Patienten. Er drehte sich um beides zugleich.

Die Akten aus dem Strafverfahren lieferten ein klares Bild. Der Mann hatte sich in gut zwei Monaten rund 75 Gramm Medizinal-Cannabis aus der Apotheke besorgt. Seine ärztliche Verordnung sah eine hohe Dosis von zwei Gramm pro Tag vor. Gleichzeitig belegten die Funde bei der Wohnungsdurchsuchung seinen Konsum von illegalem Cannabis. Das Gericht wertete diese Kombination als klassischen Fall von Medikamentenmissbrauch.

Im Klartext bedeutet das: Medizinal-Cannabis ist rechtlich ein psychoaktiv wirkendes Arzneimittel. Ein Patient, der es verschrieben bekommt, muss sich exakt an die ärztliche Anweisung halten. Wer die verordnete Dosis überschreitet oder – wie hier – zusätzlich illegale Drogen konsumiert, nutzt sein Medikament nicht mehr bestimmungsgemäß. Dieser „regelmäßig übermäßige Gebrauch“ ist ein eigenständiger Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis nach Nummer 9.4 der Anlage 4 zur FeV.

Konnte das neue, liberalere Cannabisgesetz den Fahrer retten?

Nein, das Gesetz durchkreuzte die Verteidigungsstrategie nicht. Der Anwalt des Fahrers hoffte, die seit dem 1. April 2024 geltende Neuregelung würde seinem Mandanten helfen. Nach dieser führt regelmäßiger Cannabiskonsum nicht mehr zwangsläufig zur Fahrungeeignetheit. Entscheidend ist jetzt, ob der Konsument den Konsum und das Fahren trennen kann.

Hier lag der Denkfehler. Das Gericht stellte klar, dass diese Neuregelung für den Freizeitkonsum gedacht ist. Der Tatbestand des Medikamentenmissbrauchs (Nr. 9.4 der Anlage 4 FeV) blieb vom neuen Gesetz unberührt. Medizinal-Cannabis wird rechtlich anders behandelt als Konsum-Cannabis. Wer ein potentes Medikament missbraucht, stellt eine andere Gefahr dar als jemand, der ab und zu einen Joint raucht. Die Regeln für den Missbrauch von psychoaktiven Arzneimitteln gelten unverändert weiter. Die Richter machten deutlich: Das Privileg, als Patient legal Cannabis zu konsumieren, ist kein Freibrief für zusätzlichen illegalen Konsum.

Warum zählte die angebliche Abstinenz des Fahrers nicht?

Der Fahrer behauptete, er sei seit über neun Monaten abstinent. Für die Richter war das eine reine Behauptung – nicht mehr. Wer seine Fahreignung nach einem Drogenproblem wiedererlangen will, muss seine Verhaltensänderung lückenlos belegen. Das geschieht typischerweise durch regelmäßige, unangekündigte Urin- oder Haaranalysen nach strengen forensischen Standards.

Der Mann hatte trotz Aufforderung keine solchen Nachweise vorgelegt. Eine bloße Versicherung, nichts mehr zu nehmen, reicht nicht aus. Die Behörde und das Gericht hatten keine glaubhafte Grundlage für die Annahme, dass der Mann sein Verhalten geändert hatte. Ohne handfeste Beweise war die Behauptung der Abstinenz rechtlich wertlos.

Weshalb musste der Führerschein sofort wegbleiben?

Am Ende stand eine Interessenabwägung. Auf der einen Seite das Interesse des jungen Mannes, wieder Auto fahren zu dürfen. Auf der anderen Seite das Interesse der Öffentlichkeit an der Sicherheit im Straßenverkehr. Das Gericht wog die Fakten ab: der massive, kombinierte Konsum von legalem und illegalem Cannabis, die hohe Dosierung des Medikaments, die Verurteilung wegen Drogenhandels und die fehlenden Abstinenznachweise.

Dieses Gesamtbild begründete massive Zweifel an der Zuverlässigkeit des Fahrers. Die Richter sahen ein hohes Risiko, dass er Konsum und Fahren auch in Zukunft nicht sicher trennen kann. Angesichts dieser Gefahr überwog das öffentliche Sicherheitsinteresse. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg wurde aufgehoben. Der Führerschein des Mannes bleibt bis auf Weiteres eingezogen.

Die Urteilslogik

Ein Patient verwirkt den Schutz der ärztlichen Verordnung und gilt sofort als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs, wenn er sein verschriebenes Medizinal-Cannabis mit illegal erworbenen Drogen mischt.

  • Missbrauch bricht Patientenprivileg: Ein Fahrer verliert die Fahreignung, sobald er ärztlich verordnetes Medizinal-Cannabis mit illegal erworbenen Substanzen kombiniert, weil dieser regelmäßig übermäßige Gebrauch juristisch als Medikamentenmissbrauch eingestuft wird.
  • Unveränderte FeV-Regeln für Arzneimittel: Das Cannabisgesetz (CanG) schafft keine Lockerung für Patienten; es reguliert lediglich den Freizeitkonsum, während die strengeren Regeln der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für den Missbrauch psychoaktiver Arzneimittel unverändert weitergelten.
  • Nachweis ersetzt bloße Behauptung: Wer die Fahreignung nach massivem Drogenkonsum zurückgewinnen will, muss lückenlose und forensisch gesicherte Abstinenznachweise vorlegen, denn die bloße mündliche Versicherung der Verhaltensänderung stellt keinen glaubhaften Beleg für die Wiederherstellung der Fahreignung dar.

Die öffentliche Sicherheit erfordert, dass bei substantiierten Zweifeln an der Trennung von Konsum und Fahren das Interesse der Allgemeinheit stets das private Fahrinteresse überwiegt.


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Droht Ihnen der Führerscheinverlust wegen Medizinal-Cannabis und gleichzeitigem Missbrauch? Kontaktieren Sie uns für eine sachkundige rechtliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.


Experten Kommentar

Viele Patienten sehen ihr ärztliches Rezept für Cannabis als eine Art Freibrief, aber das Gericht zieht hier eine klare rote Linie. Das Urteil macht unmissverständlich klar: Die neue Liberalisierung des Cannabisgesetzes schützt niemanden, der seine Therapie mit illegaler Schwarzmarktware mischt. Medizinal-Cannabis ist rechtlich ein psychoaktives Arzneimittel, und wer es missbraucht, fällt konsequent unter die alten, harten Regeln des Medikamentenmissbrauchs. Sobald dieser Bruch feststeht, ist die Fahreignung sofort weg – und die Wiedererlangung erfordert lückenlose, forensisch saubere Abstinenznachweise, reine Behauptungen sind wertlos.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann gilt die Einnahme von Medizinal-Cannabis als Missbrauch und führt zum Führerscheinentzug?

Missbrauch liegt juristisch vor, sobald Sie die ärztliche Verordnung nicht exakt einhalten. Dies umfasst jede eigenmächtige Dosisüberschreitung des verordneten Medizinal-Cannabis jenseits des Behandlungsplans. Der kritischste Punkt ist jedoch der Mischkonsum mit illegal erworbenen Substanzen, selbst wenn es sich nur um Restmengen handelt.

Der Gesetzgeber sieht in der Abweichung vom Therapieplan einen „regelmäßig übermäßigen Gebrauch“ psychoaktiver Arzneimittel. Verordnete Medikamente erfordern eine strikte ärztliche Kontrolle und Zweckbindung. Wenn Sie Ihr legales Cannabis mit illegalem Haschisch kombinieren, verlieren Sie sofort Ihren Status als kontrollierter Patient. Dieser Bruch der Therapieauflagen fällt unter die strenge Nummer 9.4 der Anlage 4 zur FeV und begründet die sofortige Annahme der fehlenden Fahreignung.

Wer seine verschriebene Tagesdosis eigenmächtig erhöht oder zusätzlich illegal erworbene Substanzen konsumiert, nutzt sein Arzneimittel nicht mehr bestimmungsgemäß. Gerichte bewerten diese Kombination als Beleg für unkontrolliertes Verhalten. Ein aktueller Fall bestätigte den Führerscheinentzug bei einem Patienten, der neben seinem Rezept-Cannabis auch illegales Haschisch konsumierte, da er Konsum und Fahren nicht sicher trennen konnte.

Überprüfen Sie sofort die Dosierungsanweisung auf Ihrem letzten Rezept und stellen Sie sicher, dass Ihr täglicher Konsum diese Menge nicht um ein einziges Milligramm überschreitet.


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Was passiert mit meinem Führerschein, wenn ich als Cannabis-Patient zusätzlich illegale Drogen nehme?

Nehmen Sie als Medizinal-Cannabis-Patient zusätzlich illegale Drogen zu sich, wird die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen den Führerschein entziehen. Die Behörde betrachtet den Mischkonsum nicht als Kavaliersdelikt, sondern als schweren Medikamentenmissbrauch. Dieser Verstoß beendet automatisch Ihre Fahreignung. Ihr legaler Status als Patient wird durch den illegalen Konsum vollständig überschrieben.

Durch den zusätzlichen Konsum illegaler Substanzen verlieren Sie Ihren Status als vorbildlicher Patient. Juristisch bewertet das Gericht die Kombination von verordnetem und illegalem Cannabis als Beleg für unkontrollierten Konsum. Es besteht kein Nachweis mehr, dass die Einnahme unter ärztlicher Kontrolle erfolgt. Fehlt diese Kontrolle, können Sie Konsum und Fahren nicht sicher trennen. Diese Situation belegt mangelnde Zuverlässigkeit, die notwendig ist, um die Fahrerlaubnis zu behalten.

Der Missbrauch verschreibungspflichtiger psychoaktiver Arzneimittel fällt unter die strenge Nummer 9.4 der Anlage 4 FeV. Diese Vorschrift sieht im Mischkonsum einen sofortigen Grund für die Annahme der Fahrungeeignetheit. Die Gerichte haben klargestellt, dass allein die Kombination der Substanzen den zentralen Verstoß darstellt, unabhängig von der Menge des illegalen Stoffs. Dadurch entfällt oft die Möglichkeit, die Fahreignung schnell durch ein medizinisches Gutachten wiederherzustellen.

Sollten Ermittlungen laufen: Entsorgen Sie sofort alle illegalen Substanzen und nehmen Sie Kontakt zu einem spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt auf, um Ihre Verteidigungsstrategie sofort auf ‚Einstellung des Mischkonsums‘ zu lenken.


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Wie kann ich meine behauptete Abstinenz nach Drogenkonsum glaubhaft nachweisen?

Rechtlich ist eine bloße mündliche Versicherung, den Drogenkonsum eingestellt zu haben, wertlos. Um die Fahrerlaubnis nach einem Entzug zurückzuerlangen, müssen Sie Ihre Verhaltensänderung lückenlos und formal belegen. Dies gelingt ausschließlich über ein kontrolliertes Abstinenzprogramm, das den strengen Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörden entspricht. Nur ein forensischer Nachweis erfüllt diese Kriterien und macht Ihre Wiederherstellung juristisch wertvoll.

Die Behörden verlangen maximale Zuverlässigkeit, da die Beweislast vollständig beim Fahrer liegt. Ihr Abstinenzprogramm muss deshalb strengen CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchungen) folgen und von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden. Der zentrale Punkt ist die Durchführung von regelmäßigen, unangekündigten Tests, die jede Möglichkeit einer Manipulation ausschließen sollen. Diese Kontrollen erfolgen entweder über Urin- oder Haaranalysen und dauern meistens sechs oder zwölf Monate.

Fehlt dieser lückenlose Nachweis, werten die Gerichte die angebliche Abstinenz als unglaubwürdige Behauptung. Konkret: Im Fall eines Mannes, der angab, seit über neun Monaten clean zu sein, ignorierten die Richter diese Zeitspanne komplett. Da er keine offiziellen Laborergebnisse vorlegte, galt seine Versicherung als rechtlich nicht existent. Wenn Sie aufgefordert wurden, ein Gutachten beizubringen und dies ohne formale Abstinenznachweise versuchen, gelten Sie automatisch als ungeeignet zum Fahren.

Suchen Sie umgehend eine akkreditierte MPU-Stelle oder ein Labor auf und registrieren Sie sich für ein kontrolliertes Abstinenzprogramm, damit die benötigte Zählzeit sofort beginnt.


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Warum wird Medizinal-Cannabis im Straßenverkehr strenger bewertet als Freizeit-Cannabis?

Der entscheidende Unterschied liegt in der juristischen Klassifizierung beider Substanzen. Medizinal-Cannabis wird als psychoaktives Arzneimittel behandelt, das dem strengen Arzneimittelgesetz unterliegt. Dagegen gilt Cannabis für den Genuss seit April 2024 als legales Genussmittel. Der Missbrauch eines potenten Medikaments stellt für die Fahrerlaubnisbehörden eine schwerwiegendere Gefahr dar als der reine Freizeitkonsum.

Medizinisches Cannabis ist an eine strikte ärztliche Kontrolle und einen festgelegten therapeutischen Zweck gebunden. Missachtet ein Patient diese Zweckbindung, greifen die strengeren Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die FeV sieht im Missbrauch verschreibungspflichtiger, psychoaktiver Substanzen eine erhöhte Unzuverlässigkeit im Straßenverkehr. Dies gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Anforderungen der FeV, da die Kontrollierbarkeit des Konsums fraglich ist.

Selbst das neue Cannabisgesetz (CanG) hat diese Unterscheidung nicht aufgehoben. Die Richter stellten klar, dass die Liberalisierung nur den reinen Freizeitkonsum betrifft. Die Vorschrift zum Missbrauch von Arzneimitteln – die Nummer 9.4 der Anlage 4 FeV – blieb unangetastet. Wer verordnetes Cannabis mit illegalen Substanzen oder Alkohol kombiniert, nutzt sein Medikament nicht mehr bestimmungsgemäß.

Sorgen Sie als Patient immer dafür, dass Sie den therapeutischen Zweck Ihrer Einnahme durch lückenlose ärztliche Atteste belegen können.


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Ändert das neue Cannabisgesetz die Regeln für Medizinal-Cannabis-Patienten im Straßenverkehr?

Nein, die seit April 2024 geltende Cannabis-Liberalisierung (CanG) hat keinen Einfluss auf die strengen Regeln für Medizinal-Cannabis-Patienten. Das Cannabisgesetz adressiert ausschließlich den Freizeitkonsum, nicht aber den Missbrauch verschreibungspflichtiger psychoaktiver Arzneimittel. Patienten, die aufgrund von Medikamentenmissbrauch ihre Fahreignung verloren haben, profitieren von der Neuregelung nicht.

Die Regelung unterscheidet klar zwischen einem Genussmittel und einem Arzneimittel. Medizinal-Cannabis fällt weiterhin unter das Arzneimittelgesetz, welches eine strikte Einhaltung des ärztlichen Behandlungsplans verlangt. Der kritische Punkt ist hierbei die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Vorschrift zum Missbrauch psychoaktiver Arzneimittel, bekannt als Nummer 9.4 der Anlage 4 FeV, blieb bei der Reform des CanG vollständig unangetastet und gilt unverändert weiter.

Selbst bei bereits begangenen Verstößen bewirkt das CanG keine Entlastung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte kürzlich fest, dass der nachgewiesene Medikamentenmissbrauch – etwa durch Mischkonsum von legalem und illegalem Cannabis – ein eigenständiger und schwerwiegender Grund für den Führerscheinentzug ist. Diese Bewertung der Unzuverlässigkeit beeinflusst weiterhin die Fahreignung, unabhängig davon, wie liberal die Regeln für reine Freizeitkonsumenten ausgestaltet sind.

Konzentrieren Sie Ihre Strategie daher nicht auf die CanG-Liberalisierung, sondern auf den lückenlosen Nachweis der Abstinenz, da dies die einzige Möglichkeit ist, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Anlage 4 zur FeV

Die Anlage 4 zur FeV ist ein zentraler Katalog innerhalb der Fahrerlaubnis-Verordnung, der explizit auflistet, welche Krankheiten oder Mängel zur Annahme der fehlenden Fahreignung führen. Dieses Verzeichnis standardisiert die Entscheidungen der Behörden und dient als rechtliche Grundlage, um sicherheitsrelevante Risiken im Straßenverkehr klar zu definieren.

Beispiel: Die Richter stützten ihren Führerscheinentzug auf die Nummer 9.4 der Anlage 4 zur FeV, welche den Medikamentenmissbrauch von psychoaktiven Arzneimitteln klar regelt.

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Cannabisgesetz (CanG)

Das Cannabisgesetz (CanG) ist die seit April 2024 geltende deutsche Neuregelung, die den Umgang mit Cannabis als Genussmittel, insbesondere Besitz und Eigenanbau, weitgehend legalisiert hat. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, den Schwarzmarkt einzudämmen und den Jugendschutz zu verbessern, indem er klare Regeln für den Konsum von Genusscannabis schafft.

Beispiel: Das Gericht stellte im vorliegenden Fall klar, dass das Cannabisgesetz die strengeren Vorschriften für Medizinal-Cannabis als Arzneimittel im Hinblick auf die Fahreignung nicht außer Kraft setzt.

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Fahreignung

Juristen nennen die Fahreignung die körperliche und geistige Befähigung eines Menschen, ein Kraftfahrzeug sicher, dauerhaft und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu führen. Nur wer als geeignet gilt, darf eine Fahrerlaubnis besitzen; der Gesetzgeber schützt damit die öffentliche Sicherheit, indem er verhindert, dass unzuverlässige oder gesundheitlich beeinträchtigte Personen am Verkehr teilnehmen.

Beispiel: Die Fahrerlaubnisbehörde zweifelte aufgrund des Drogenhandels und des festgestellten Mischkonsums massiv an der Fahreignung des Patienten und entzog ihm daraufhin sofort den Führerschein.

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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine der wichtigsten straßenverkehrsrechtlichen Rechtsvorschriften, die detailliert die Erteilung, den Entzug und die Verwaltung von Führerscheinen in Deutschland regelt. Diese Verordnung legt die formalen Voraussetzungen und Standards fest, die jeder Bürger erfüllen muss, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, wobei sie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer priorisiert.

Beispiel: Die FeV enthält in ihren Anlagen spezifische Kriterien, die festlegen, unter welchen Umständen Drogenkonsum oder der Missbrauch verschreibungspflichtiger Medikamente zum Verlust der Fahrerlaubnis führt.

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Forensischer Nachweis

Ein forensischer Nachweis ist die amtlich anerkannte und gerichtlich verwertbare Dokumentation einer Verhaltensänderung oder Abstinenz, die nach strengen wissenschaftlichen und chemisch-toxikologischen Standards erhoben wird. Weil eine bloße Behauptung der Abstinenz unglaubwürdig ist, verlangen die Behörden unangekündigte Laboranalysen, um lückenlos und manipulationssicher die Drogenfreiheit zu beweisen.

Beispiel: Der Führerscheininhaber konnte seine Behauptung der neunmonatigen Abstinenz nicht mit einem formalen forensischen Nachweis belegen, weshalb die Richter seine Aussage als rechtlich wertlos bewerteten.

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Medikamentenmissbrauch

Beim Medikamentenmissbrauch liegt der Missbrauch eines ärztlich verordneten psychoaktiven Arzneimittels vor, indem der Patient die Dosis eigenmächtig überschreitet oder es mit anderen illegalen Substanzen kombiniert. Das Gesetz bewertet den unkontrollierten Umgang mit potenten, verschreibungspflichtigen Stoffen als Beleg für mangelnde Zuverlässigkeit, die im Straßenverkehr zu unkalkulierbaren Risiken führen kann.

Beispiel: Der Mischkonsum von legalem Medizinal-Cannabis und illegalem Haschisch stellte für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen klassischen Medikamentenmissbrauch nach Nummer 9.4 der Anlage 4 FeV dar.

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Das vorliegende Urteil


VGH München – Az.: 11 CS 24.1712 – Beschluss vom 04.02.2025


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