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Freispruch wegen Änderung des THC-Nachweisgrenzwerts nach § 24a Abs. 1a StVG n.F.

Eigentlich schon verurteilt, doch plötzlich freigesprochen. Eine Gesetzesänderung katapultierte den Fall eines Cannabis-Fahrers in Bayern vor Gericht in eine unerwartete Richtung.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 1138/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG)
  • Datum: 23.12.2024
  • Aktenzeichen: 201 ObOWi 1138/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Der Betroffene: Person, gegen die ursprünglich ein Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes (§ 24a Abs. 2 StVG) erlassen wurde. Legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und später Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts ein. Argumentierte (implizit), dass sein Verhalten aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr ordnungswidrig ist.
  • Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt: Behörde, die den ursprünglichen Bußgeldbescheid (500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot) erlassen hatte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Gegen den Betroffenen wurde ein Bußgeldbescheid wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG (Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel) erlassen. Sein Einspruch dagegen wurde vom Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung zur Sache verworfen. Dagegen legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Während des Rechtsbeschwerdeverfahrens trat eine Gesetzesänderung ein.
  • Kern des Rechtsstreits: War eine für den Betroffenen günstigere Gesetzesänderung, die nach dem ursprünglichen Vorfall, aber vor der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde in Kraft trat, zu berücksichtigen, obwohl das Amtsgericht den Einspruch zuvor aus formellen Gründen ohne Sachprüfung verworfen hatte?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben und der Betroffene wurde freigesprochen.
  • Begründung: Eine Gesetzesänderung, die für den Betroffenen günstiger ist (§ 4 Abs. 3 OWiG), muss in jeder Lage des Verfahrens berücksichtigt werden, also auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren. Wenn das Verhalten nach dem neuen Gesetz nicht mehr ordnungswidrig ist, muss ein Freispruch erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Einspruch zuvor ohne Verhandlung zur Sache gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen wurde. Die Gesetzesänderung wirkt wie ein Verfahrenshindernis.
  • Folgen: Der Freispruch bedeutet, dass der Betroffene die Geldbuße nicht zahlen muss und das Fahrverbot entfällt. Die Kosten des gesamten Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen muss die Staatskasse tragen. Das Urteil stellt klar, dass für Betroffene günstige Gesetzesänderungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens beachtet werden müssen.

Der Fall vor Gericht


Freispruch nach Gesetzesänderung im Fokus

Junger Mann in einem Auto, dreht den Zündschlüssel in einer typischen deutschen Wohnstraße.
Freispruch wegen neuer THC-Nachweisgrenze | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Ein Autofahrer, dem ursprünglich eine Fahrt unter Cannabiseinfluss vorgeworfen wurde, ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) freigesprochen worden. Entscheidend war eine Gesetzesänderung, die den Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut anhob. Das Gericht musste das neue, mildere Gesetz anwenden, obwohl die Tat und die erste Verurteilung vor dessen Inkrafttreten lagen.

Der ursprüngliche Vorfall und das Bußgeldverfahren

Am 10. Dezember 2023 führte der Betroffene einen Klein-LKW im öffentlichen Straßenverkehr. Eine anschließende Blutuntersuchung ergab eine THC-Konzentration von 1,2 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml). THC ist der psychoaktive Hauptwirkstoff von Cannabis.

Daraufhin erließ die Zentrale Bußgeldstelle am 15. Februar 2024 einen Bußgeldbescheid. Dem Fahrer wurde ein fahrlässiger Verstoß gegen § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der damals gültigen Fassung vorgeworfen. Es wurde eine Geldbuße von 500 Euro festgesetzt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Das Verfahren vor dem Amtsgericht

Der Betroffene legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Das zuständige Amtsgericht setzte einen Verhandlungstermin an. Der Betroffene bzw. sein Verteidiger erschien jedoch nicht zu diesem Termin. Folglich verwarf das Amtsgericht den Einspruch am 15. Juli 2024 gemäß § 74 Absatz 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ohne eine Verhandlung zur Sache.

Diese Vorschrift erlaubt es Gerichten, einen Einspruch ohne inhaltliche Prüfung zu verwerfen, wenn der Betroffene unentschuldigt zur Hauptverhandlung nicht erscheint. Das Urteil bestätigte somit den ursprünglichen Bußgeldbescheid.

Die Rechtsbeschwerde und die entscheidende Wende

Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Verteidiger des Betroffenen fristgerecht Rechtsbeschwerde beim BayObLG ein. Gleichzeitig beantragte er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der versäumten Hauptverhandlung. Er argumentierte, das Amtsgericht hätte einem zuvor gestellten Antrag auf Terminverlegung stattgeben müssen. Zudem brachte er vor, sein Mandant konsumiere Cannabis aus medizinischen Gründen.

Die neue Rechtslage durch Gesetzesänderung

Der entscheidende Punkt für das weitere Verfahren war jedoch eine zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderung. Mit dem 6. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16. August 2024 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2024 Nr. 266) wurde der § 24a StVG neu gefasst. Insbesondere wurde in § 24a Absatz 1a StVG n.F. (neue Fassung) ein spezifischer Grenzwert für THC im Blut festgelegt.

Dieser neu definierte Grenzwert liegt deutlich höher als der zuvor von der Rechtsprechung angewandte analytische Grenzwert von 1,0 ng/ml. Zwar nennt der Beschluss den neuen Wert nicht explizit, doch es ist allgemein bekannt, dass dieser auf 3,5 ng/ml angehoben wurde.

Anwendung des Günstigkeitsprinzips

Nach deutschem Recht gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht, ähnlich wie im Strafrecht, das sogenannte Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 OWiG). Ändert sich ein Gesetz nach der Tat, aber vor der rechtskräftigen Entscheidung, und ist das neue Gesetz für den Betroffenen günstiger, so ist das mildere Gesetz anzuwenden.

Die Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft

Die Generalstaatsanwaltschaft, die im Rechtsbeschwerdeverfahren die Anklage vertritt, schloss sich in ihrer Stellungnahme vom 26. November 2024 überraschenderweise der Verteidigung an – wenn auch aus anderen Gründen. Sie beantragte die Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils und den Freispruch des Betroffenen.

Ihre Begründung: Aufgrund der Gesetzesänderung sei die Tat, also das Fahren mit 1,2 ng/ml THC im Blut, nach neuem Recht nicht mehr ordnungswidrig. Das neue Recht wirke hier wie ein Verfahrenshindernis.

Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Das BayObLG folgte der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft und sprach den Betroffenen frei. Die Richter stellten fest, dass die Rechtsbeschwerde bereits aufgrund der Sachrüge – also der Prüfung, ob das materielle Recht korrekt angewendet wurde – Erfolg haben musste.

Berücksichtigung der Gesetzesänderung

Das Gericht betonte, dass eine Gesetzesänderung, die dazu führt, dass ein Verhalten nicht mehr sanktioniert wird, in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist. Dies gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren. Wenn das zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht das Verhalten nicht mehr als Ordnungswidrigkeit einstuft, muss ein Freispruch erfolgen.

§ 4 Abs. 3 OWiG als entscheidende Norm

Maßgeblich war § 4 Abs. 3 OWiG. Diese Vorschrift regelt die zeitliche Geltung von Bußgeldvorschriften und verankert das Günstigkeitsprinzip. Da die neue Fassung des § 24a StVG für den Betroffenen günstiger war (sein THC-Wert lag unter dem neuen Grenzwert), musste sie angewendet werden.

Freispruch trotz vorheriger Verwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG

Das BayObLG stellte klar, dass dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn das vorinstanzliche Urteil lediglich eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG war. Obwohl das Amtsgericht nicht in der Sache entschieden hatte, musste das Rechtsbeschwerdegericht die neue Rechtslage prüfen. Die Regelung des § 354a der Strafprozessordnung (StPO), die einen Freispruch durch das Revisionsgericht bei Wegfall der Strafbarkeit ermöglicht, sei über § 79 Abs. 3 OWiG entsprechend anwendbar.

Die Tatsache, dass der gemessene THC-Wert von 1,2 ng/ml unterhalb des neuen gesetzlichen Grenzwertes liegt, führte somit zwingend zum Freispruch. Die ursprünglichen Argumente des Betroffenen (Verschulden an der Terminversäumnis, medizinischer Cannabiskonsum) spielten für diese Entscheidung keine Rolle mehr.

Kostenentscheidung

Folgerichtig wurden die Kosten des gesamten Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen (insbesondere Anwaltskosten) der Staatskasse auferlegt. Dies ist die übliche Konsequenz bei einem Freispruch.

Bedeutung des Urteils für Betroffene

Dieses Urteil hat erhebliche praktische Bedeutung für Personen, denen Fahren unter Cannabiseinfluss vorgeworfen wird oder wurde:

Laufende Verfahren

Für alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter THC-Einfluss gilt: Liegt der gemessene THC-Wert unterhalb des neuen gesetzlichen Grenzwertes (derzeit 3,5 ng/ml), aber über dem alten analytischen Grenzwert (1,0 ng/ml), müssen diese Verfahren eingestellt oder die Betroffenen freigesprochen werden. Dies ergibt sich direkt aus dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 OWiG).

Rechtskräftige Entscheidungen

Wichtig ist jedoch: Bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren werden durch die Gesetzesänderung in der Regel nicht berührt. Wer also bereits eine rechtskräftige Geldbuße oder ein Fahrverbot wegen eines THC-Wertes zwischen 1,0 und 3,5 ng/ml erhalten hat, kann sich nachträglich nicht auf die neue Rechtslage berufen. Das Prinzip der Rechtskraft hat hier Vorrang.

Klarheit durch neuen Grenzwert

Die Einführung eines festen gesetzlichen Grenzwertes schafft mehr Rechtssicherheit als die frühere Praxis, die sich auf einen von der Rechtsprechung entwickelten analytischen Nachweisgrenzwert stützte. Fahrer wissen nun genauer, ab welcher Konzentration eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Medizinischer Cannabisgebrauch

Obwohl im konkreten Fall nicht entscheidend, bleibt die Frage des Fahrens unter Einfluss von medizinischem Cannabis komplex. Die Gesetzesänderung bezieht sich auf den allgemeinen Grenzwert. Für Patienten, die Cannabis auf Rezept erhalten, gelten möglicherweise weiterhin besondere Regelungen und Anforderungen an die Fahreignung, die im Einzelfall zu prüfen sind. Der Freispruch erfolgte hier allein aufgrund des Unterschreitens des allgemeinen neuen Grenzwertes.

Zusammenfassend unterstreicht das Urteil die weitreichende Wirkung von Gesetzesänderungen auch auf laufende Verfahren und die Bedeutung des Günstigkeitsprinzips im Ordnungswidrigkeitenrecht. Es verdeutlicht, dass Gerichte stets die zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung gültige Rechtslage anwenden müssen, selbst wenn dies zu einem Freispruch für ein ursprünglich sanktioniertes Verhalten führt.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr durch das neue Cannabisgesetz deutlich verändert wurden. Der frühere Grenzwert von 1,0 ng/ml wurde auf 3,5 ng/ml angehoben, weshalb Fälle mit niedrigeren Werten (wie hier 1,2 ng/ml) nun nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gelten. Das mildere neue Gesetz muss auch in laufenden Verfahren angewendet werden und führt zum Freispruch, selbst wenn die Tat zum Tatzeitpunkt noch strafbar war. Dies ist besonders relevant für alle anhängigen Verfahren wegen Cannabis im Straßenverkehr unterhalb des neuen Grenzwerts.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Autofahrer zum Thema Cannabis im Straßenverkehr

Die Gesetzeslage zu Cannabis im Straßenverkehr befindet sich im Wandel. Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts zeigt, dass Gesetzesänderungen erhebliche Auswirkungen auf laufende Verfahren haben können. Für Autofahrer hat dies konkrete Konsequenzen.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Aktuelle Rechtslage zu Cannabis im Straßenverkehr beachten

Trotz Teillegalisierung von Cannabis gilt § 24a Abs. 2 StVG weiterhin: Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Grenzwerte und rechtlichen Änderungen.

Beispiel: Auch wenn der Besitz einer bestimmten Menge Cannabis legal ist, kann das Führen eines Fahrzeugs nach Konsum weiterhin sanktioniert werden.

⚠️ ACHTUNG: Die Teillegalisierung von Cannabis bedeutet nicht automatisch freie Fahrt nach dem Konsum. Die Verkehrssicherheit hat weiterhin höchste Priorität.


Tipp 2: Bei Bußgeldbescheiden Einspruch prüfen

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen Cannabis am Steuer erhalten, kann ein Einspruch sinnvoll sein – besonders wenn Gesetzesänderungen eingetreten sind. Das vorgestellte Urteil zeigt, dass ein ursprünglich verurteilter Fahrer aufgrund einer Gesetzesänderung freigesprochen wurde.

⚠️ ACHTUNG: Für den Einspruch gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.


Tipp 3: Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren

Bei Vorfällen im Zusammenhang mit Cannabis im Straßenverkehr sollten Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen. Dieser kann aktuelle Urteile wie das des BayObLG (Az.: 201 ObOWi 1138/24) berücksichtigen und Ihre Erfolgsaussichten einschätzen.

Beispiel: Ein Rechtsanwalt kann beurteilen, ob im konkreten Fall die neue Gesetzeslage zu Ihren Gunsten anwendbar ist oder nicht.


Tipp 4: Konsum und Fahren strikt trennen

Die sicherste Strategie ist und bleibt: Trennen Sie Cannabis-Konsum und Autofahren zeitlich deutlich. THC ist je nach Konsummenge und -häufigkeit unterschiedlich lange nachweisbar und kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

⚠️ ACHTUNG: THC kann bei regelmäßigem Konsum auch noch Tage nach dem letzten Konsum im Blut nachweisbar sein, ohne dass eine akute Beeinträchtigung vorliegt.


Tipp 5: Rechtsbeschwerde bei unklarer Rechtslage erwägen

Wie der Fall zeigt, kann eine Rechtsbeschwerde bei höheren Instanzen zum Erfolg führen, wenn Gesetzesänderungen nicht berücksichtigt wurden. Dieser Weg sollte jedoch nur mit fachkundiger Unterstützung beschritten werden.

⚠️ ACHTUNG: Eine Rechtsbeschwerde muss innerhalb einer Woche nach Zustellung des amtsgerichtlichen Urteils eingelegt werden.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Die Gesetzeslage zu Cannabis im Straßenverkehr befindet sich aktuell im Umbruch. Grenzwerte könnten angepasst werden, und die Rechtsprechung entwickelt sich kontinuierlich weiter. Was heute gilt, kann morgen bereits überholt sein.

Checkliste: Cannabis und Verkehrsteilnahme

  • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Grenzwerte und gesetzliche Änderungen
  • Halten Sie ausreichend zeitlichen Abstand zwischen Konsum und Fahrtantritt ein
  • Prüfen Sie bei Bußgeldbescheiden die Möglichkeit eines Einspruchs
  • Konsultieren Sie bei Bedarf einen spezialisierten Rechtsanwalt
  • Beachten Sie alle Fristen für Einspruch und Rechtsbeschwerde

Benötigen Sie Hilfe?

Rechtliche Klarheit in Zeiten gesetzlicher Anpassungen

In Situationen, in denen sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, können Unsicherheiten entstehen – insbesondere wenn es um die Bewertung vorangegangener Vorwürfe geht. Ein verändertes Gesetzesbild kann frühere Rechtsauffass in ein neues Licht rücken und den individuellen Sachverhalt unerwartet beeinflussen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre rechtliche Situation präzise zu analysieren und mögliche Handlungsoptionen unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zu beleuchten. Mit einer klar strukturierten, verständlichen Beratung können Sie Ihre nächsten Schritte fundiert abwägen und so der Unübersichtlichkeit entgegentreten.

Ersteinschätzung anfragen

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet die neue THC-Nachweisgrenze im Straßenverkehrsgesetz konkret für Autofahrer?

Die neue THC-Nachweisgrenze im Straßenverkehrsgesetz wurde am 22. August 2024 eingeführt und beträgt 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Diese Grenze bedeutet, dass Autofahrer, die mit einer THC-Konzentration von 3,5 ng/ml oder mehr unterwegs sind, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Konkret drohen ein Bußgeld von 500 Euro und ein einstufiges Fahrverbot von einem Monat, verbunden mit zwei Punkten im Fahreignungsregister.

Im Vergleich zur alten Rechtslage, bei der ein THC-Wert von 1 ng/ml als Nachweisgrenze galt, ist der neue Grenzwert deutlich höher. Dieser neue Wert soll ein gewisses Maß an Rechtsicherheit bieten und dient dazu, nur diejenigen Autofahrer zu sanktionieren, bei denen der Cannabiskonsum in einem zeitlichen Bezug zum Fahren steht und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung möglich ist.

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot. Hier wird der bisherige analytische Nachweisgrenzwert von 1 ng/ml weiterhin angewendet. Bei Verstößen droht in dieser Gruppe ein Bußgeld von 250 Euro.

Besondere Härtefallregelung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kombination von Cannabis und Alkohol, auch bekannt als Mischkonsum. Bei dieser Kombination kann das Bußgeld auf 1.000 Euro erhöht werden, verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten. Zudem gilt für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum gerecht zu werden.

Wichtige Informationen zur THC-Wirkung

Cannabis führt zur Beeinträchtigung der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie zu einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit, was im Straßenverkehr erhebliche Risiken birgt. Deshalb wird betont, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis generell vermieden werden sollte.

Diese neuen Regelungen helfen dabei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und klare Vorgaben für Autofahrer zu schaffen. Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit der neuen Grenze von 3,5 ng/ml THC im Blut – das bedeutet ein wesentliches Risiko für rechtliche Konsequenzen, die Ihnen nach einem positiven Test entgegenschlagen könnten. Daher ist es wichtig, Cannabis und das Führen eines Fahrzeugs zu trennen, um die eigenen Interessen und die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.


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Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, wenn ich vor der Gesetzesänderung wegen Fahrens unter THC-Einfluss verurteilt wurde?

Erläuterung: Diese Frage zielt direkt auf die Handlungsmöglichkeiten von Personen ab, die sich in einer ähnlichen Situation wie der im Kontext beschriebene Fall befinden. Sie wollen wissen, ob die Gesetzesänderung rückwirkend Vorteile bringen kann.

Wenn Sie vor der Gesetzesänderung, die den THC-Grenzwert auf 3,5 ng/ml erhöhte, aufgrund eines THC-Wertes unter diesem neuen Grenzwert verurteilt wurden, können Sie prinzipiell Einspruch einlegen oder ein Anliegen auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen. Der Erfolg hängt jedoch von den spezifischen Umständen und der Anwendung des geltenden Rechts ab.

Wichtige Aspekte:

  • Gesetzesänderung: Seit dem 22. August 2024 ist der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml THC in Kraft.
  • Anwendung des günstigeren Rechts: Wenn das neue Gesetz günstiger ist, kann es nach § 4 Abs. 3 OWiG angewendet werden, was bedeutet, dass ein Freispruch möglich sein könnte, wenn der gemessene THC-Wert den neuen Grenzwert nicht überschreitet.
  • Einspruch oder Wiederaufnahme: Der Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens ist möglich, jedoch nur erfolgreich, wenn die neue Gesetzeslage im Verfahren berücksichtigt wird und das Verhalten nach der neuen Regelung nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gilt.

Für die Erfolgsaussichten ist entscheidend, ob die Rechtsänderung vor oder nach dem Urteil eingetreten ist und ob das neue Gesetz für den Betroffenen günstiger ist. Fristen für den Einspruch oder die Wiederaufnahme des Verfahrens müssen im jeweiligen Fall genau beachtet werden.

Fazit (ohne Überschrift): Die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen, basiert auf der Anwendung des günstigeren Rechts und hängt von den spezifischen Umständen des Falls ab.


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Welche Rolle spielt es, ob ich Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiere, wenn es um Fahren unter THC-Einfluss geht?

Wenn Sie Cannabis aus medizinischen Gründen konsumieren, spielt dies im Straßenverkehrsrecht eine Rolle, da medizinische Nutzung von Cannabis als Ausnahme betrachtet wird. In Deutschland dürfen Patienten unter ärztlicher Verschreibung und mit einem ordnungsgemäßen Rezept medizinisches Cannabis konsumieren und am Straßenverkehr teilnehmen, solange ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist. Dies bedeutet, dass der Konsum von Cannabis mehr als nur eine Ausrede für das Fahren unter Einfluss darstellt, sondern Teil einer therapeutischen Behandlung ist.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr als Cannabis-Patient sind einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Ärztliche Verschreibung: Cannabis muss ärztlich verschrieben sein und gemäß der ärztlichen Anweisungen eingenommen werden.
  • Nachweise führen: Es wird empfohlen, das Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung bei sich zu führen, um im Fall einer Verkehrskontrolle nachweisen zu können, dass der Cannabis-Konsum medizinisch begründet ist.
  • Fahrtüchtigkeit: Treten Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit auf, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Missbrauch: Eine missbräuchliche Einnahme oder eine Einnahme ohne ärztliche Verschreibung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Für Freizeitkonsumenten gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Wird dieser überschritten, drohen Bußgeld und Fahrverbot. Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gelten als sensible Gruppen und unterliegen strengeren Regeln.

Insgesamt bedeutet eine ärztliche Verschreibung von Cannabis nicht automatisch Straffreiheit beim Fahren. Die wichtigste Voraussetzung bleibt, dass die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist.


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Was passiert, wenn ich einen Termin vor Gericht versäume und mein Einspruch deshalb verworfen wird?

Wenn Sie als Angeklagter einen Gerichtstermin versäumen und deshalb Ihr Einspruch verworfen wird, steht Ihnen in der Regel kein direktes Rechtsmittel zur Verfügung, um den Einspruch wieder in Kraft zu setzen. Die Verwirkung des Einspruchs bedeutet in der Regel, dass der ursprüngliche Beschluss oder das Urteil nun rechtskräftig ist.

Mögliche Konsequenzen des Versäumnisses hängen stark von den Umständen ab:

  • Fehlende Entschuldigung: Wenn die Abwesenheit nicht entschuldbar oder nicht nachgewiesen ist, kann sie als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet werden. Dies kann weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie den Erlass eines Haftbefehls oder die Anordnung von Zwangsmaßnahmen wie einer Vorführung, um sicherzustellen, dass der Angeklagte an einem neuen Termin teilnimmt.
  • Rechtliche Grundlagen: In Fällen, wo eine Entscheidung durch ein Versäumnisurteil ergangen ist, kann innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel zwei Wochen) Einspruch eingelegt werden, um das Verfahren fortzusetzen. Wenn jedoch der Einspruch selbst nicht wahrgenommen wird, wird dieser verworfen, und das Urteil bleibt bestehen.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Diese Regelung ermöglicht es unter bestimmten Umständen (z.B. aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen), die versäumte Handlung nachzuholen und somit die ursprüngliche Situation wiederherzustellen. Allerdings müssen hierfür klare und nachweisbare Gründe vorgelegt werden, die die Missachtung als unverschuldet darstellen.

Beachten Sie: Es ist wichtig, den Termin unbedingt wahrzunehmen oder bei Unmöglichkeit rechtzeitig und begründet abzusagen, um weitere rechtliche Nachteile zu vermeiden.


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Wie wirkt sich ein Fahrverbot auf meinen Führerschein und meine Fahrerlaubnis aus?

Ein Fahrverbot ist eine temporäre Entziehung der Fahrerlaubnis. Es bedeutet, dass Sie für eine bestimmte Zeit – in der Regel zwischen einem und drei Monaten – kein Kraftfahrzeug führen dürfen. Der Führerschein muss während dieser Zeit in amtliche Verwahrung gegeben werden.

Wichtige Aspekte:

  • Fahrverbot vs. Führerscheinentzug: Im Gegensatz zum Führerscheinentzug, bei dem die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen und neu beantragt werden muss, wird bei einem Fahrverbot der Führerschein nach Ablauf der Verbotsfrist automatisch zurückgegeben.
  • Vermeidung oder Verkürzung: Ein Fahrverbot kann in bestimmten Fällen vermieden oder zumindest geprüft werden, beispielsweise durch den Nachweis, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte bedeuten würde, etwa den Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Nachschulung: Eine Nachschulung ist in der Regel nicht erforderlich; jedoch kann die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar dazu beitragen, Punkte im Fahreignungsregister abzubauen.

Wichtige Auswirkungen:

  • Fahren trotz Fahrverbot ist strafbar und kann zu einem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate führen.
  • Gültigkeit des Führerscheins: Während des Fahrverbots bleibt der Führerschein in amtlicher Verwahrung, und die Fahrerlaubnis ist vorübergehend ausgesetzt. Nach Ablauf des Verbots ist die Fahrerlaubnis wieder gültig.

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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

THC-Grenzwert

Der THC-Grenzwert bezeichnet die gesetzlich festgelegte Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut, ab der eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorliegt. THC ist der psychoaktive Wirkstoff in Cannabis. Durch das neue Cannabisgesetz wurde dieser Grenzwert von ursprünglich 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml angehoben. Die Regelung findet sich in § 24a Abs. 2 StVG in Verbindung mit der Anlage zum Gesetz.

Beispiel: Ein Autofahrer mit einem THC-Wert von 2,0 ng/ml im Blut hätte vor der Gesetzesänderung eine Ordnungswidrigkeit begangen, ist aber nach der neuen Rechtslage nicht zu belangen, da sein Wert unter dem neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml liegt.


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Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die zwar gegen Gesetze verstößt, aber unterhalb der Schwelle einer Straftat bleibt. Sie wird nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit einer Geldbuße geahndet. Im Gegensatz zu Straftaten gelten Ordnungswidrigkeiten nicht als kriminelles Unrecht, sondern als sogenanntes Verwaltungsunrecht. Typischerweise werden sie nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.

Beispiel: Das Fahren unter Cannabiseinfluss oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG dar und wird mit einer Geldbuße sowie einem Fahrverbot sanktioniert.


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Rechtsbeschwerdeverfahren

Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist ein Rechtsmittel im Ordnungswidrigkeitenrecht, mit dem ein Betroffener eine gerichtliche Entscheidung durch ein höherrangiges Gericht überprüfen lassen kann. Es ist in § 79 OWiG geregelt und dient primär der Rechtsvereinheitlichung und der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen. Anders als die Berufung ermöglicht die Rechtsbeschwerde grundsätzlich keine erneute Tatsachenfeststellung, sondern konzentriert sich auf rechtliche Fehler im vorherigen Verfahren.

Beispiel: Im vorliegenden Fall legte der Betroffene Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung seines Einspruchs durch das Amtsgericht ein, woraufhin das Bayerische Oberste Landesgericht die Sache überprüfte und ihn freisprach.


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Einspruch

Der Einspruch ist ein Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er muss schriftlich oder zu Protokoll bei der Behörde eingelegt werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Gemäß § 67 OWiG beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids. Durch den Einspruch wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, in dem das Amtsgericht den Fall neu verhandelt.

Beispiel: Der betroffene Autofahrer legte gegen den Bußgeldbescheid wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss Einspruch ein, woraufhin das Amtsgericht diesen zunächst ohne inhaltliche Prüfung verwarf.


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Milderes Gesetz (§ 4 Abs. 3 OWiG)

Das Prinzip des milderen Gesetzes besagt, dass bei einer Gesetzesänderung zwischen Tatzeit und Urteilszeitpunkt das für den Betroffenen günstigere Gesetz anzuwenden ist. Diese Regelung ist in § 4 Abs. 3 OWiG verankert und stellt einen wichtigen Grundsatz des rechtsstaatlichen Verfahrens dar. Sie gilt in jeder Lage des Verfahrens, auch noch im Rechtsmittelverfahren, und kann zu einer nachträglichen Straflosigkeit führen.

Beispiel: Im vorliegenden Fall führte die Anhebung des THC-Grenzwertes während des laufenden Verfahrens dazu, dass das Verhalten des Betroffenen nach neuem Recht nicht mehr ordnungswidrig war, weshalb er freigesprochen werden musste.


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Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde eine Ordnungswidrigkeit ahndet. Er enthält die Beschreibung der Tat, die verletzte Vorschrift, die verhängte Geldbuße und gegebenenfalls Nebenfolgen wie ein Fahrverbot. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 65 ff. OWiG. Der Bescheid wird rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingelegt wird oder dieser zurückgenommen wird.

Beispiel: Die Zentrale Bußgeldstelle erließ gegen den Autofahrer einen Bußgeldbescheid über 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot, weil bei ihm ein THC-Wert von 1,2 ng/ml im Blut festgestellt wurde, der damals über dem gesetzlichen Grenzwert lag.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


6. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (6. StVGÄndG): Dieses Gesetz beinhaltet wesentliche Änderungen im Straßenverkehrsgesetz, insbesondere neue Regelungen zu Grenzwerten für berauschende Mittel wie THC im Blut. Es trat nach dem Vorfall, aber vor der endgültigen Gerichtsentscheidung in Kraft und veränderte somit die rechtliche Beurteilung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Gesetzesänderung führte dazu, dass die zuvor geltenden strengen Regeln für THC am Steuer gelockert wurden, was die Grundlage für die ursprüngliche Bußgeldentscheidung entfallen ließ.

§ 4 Abs. 3 OWiG (Anwendung geänderten Rechts): Nach dieser Vorschrift muss ein Gericht eine Gesetzesänderung berücksichtigen, die nach der Tatbegehung, aber vor der endgültigen Entscheidung eintritt, wenn das neue Gesetz für den Betroffenen günstiger ist. Diese Regelung stellt sicher, dass neuere, mildere Gesetze auch auf ältere Fälle angewendet werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht war verpflichtet, das neue, für den Betroffenen günstigere Gesetz anzuwenden, da es zwischen Tatzeitpunkt und der Entscheidung in der Rechtsbeschwerde in Kraft getreten war.

§ 24a Abs. 2 StVG (Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln): Dieser Paragraph verbietet das Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn man unter dem Einfluss von bestimmten berauschenden Mitteln steht, zu denen auch Cannabis zählt. Bis zur Gesetzesänderung galten sehr strenge Grenzwerte für THC im Blut, die bei Überschreitung automatisch eine Ordnungswidrigkeit darstellten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl der Betroffene ursprünglich aufgrund dieser Vorschrift belangt wurde, führte die Gesetzesänderung dazu, dass die für ihn relevanten THC-Grenzwerte neu definiert wurden und seine Situation anders beurteilt werden musste.

§ 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG (Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen): Diese Vorschrift regelt die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen Urteile des Amtsgerichts in Ordnungswidrigkeitensachen vor dem Oberlandesgericht. Sie ermöglicht eine Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler und ist ein wichtiger Rechtsbehelf für Betroffene. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Betroffene nutzte die Rechtsbeschwerde, um das Urteil des Amtsgerichts anzufechten. Das Oberlandesgericht konnte aufgrund der Rechtsbeschwerde und der Gesetzesänderung das vorherige Urteil aufheben und den Betroffenen freisprechen.]


Das vorliegende Urteil


BayObLG – Az.: 201 ObOWi 1138/24 – Beschluss vom 23.12.2024


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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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