Parkt ein Fahrerlaubnisinhaber sein Fahrzeug wiederholt und hartnäckig falsch, so kann ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis selbst dann entziehen, wenn er noch keine 18 Punkte im Verkehrszentralregister hat. Insoweit nahm das Gericht im vorliegenden Fall an, dass bei dem Fahrerlaubnisinhaber eine Gleichgültigkeit hinsichtlich der bestehenden Verkehrsvorschriften besteht, so dass er für den Straßenverkehr ungeeignet ist (VG Berlin, Beschluss vom 10.09.2012, Az.: VG4 L271.12).
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