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Falschparken – Fahrerlaubnisentziehung bei wiederholtem Falschparken

Parkt ein Fahrerlaubnisinhaber sein Fahrzeug wiederholt und hartnäckig falsch, so kann ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis selbst dann entziehen, wenn er noch keine 18 Punkte im Verkehrszentralregister hat. Insoweit nahm das Gericht im vorliegenden Fall an, dass bei dem Fahrerlaubnisinhaber eine Gleichgültigkeit hinsichtlich der bestehenden Verkehrsvorschriften besteht, so dass er für den Straßenverkehr ungeeignet ist (VG Berlin, Beschluss vom 10.09.2012, Az.: VG4 L271.12).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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