Eine ungeeignete Bereifung am Fahrzeug kann teuer werden!
Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr, führt muss nicht nur auf seine eigene Fahrweise achten. Auch das Auto an sich muss in einem verkehrstauglichen Zustand sein. Besonders die Reifen eines Pkw sind als Gebrauchsgegenstand stets zu überprüfen, da sie sich leicht abnutzen.
Durch ungeeignete Reifen kann sich eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr für den Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer realisieren. Wann welche Reifen ordnungsgemäß sind, erfahren Sie in den nachfolgenden Informationen.
Reifen-Profiltiefe
Neben der Tatsache, dass Winterreifen im Winter und Sommerreifen im Sommer gefahren werden müssen, muss bei der jeweiligen Bereifung stets darauf geachtet werden, dass die nötige Mindestprofiltiefe eingehalten ist. Doch wie hoch ist diese?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Reifen in Deutschland liegt bei 1,6 mm. Die Profiltiefe muss an jeder Stelle des Reifens vorhanden sein. Sind diese also einseitig abgefahren, müssen neue angebracht werden. Um jedoch jegliche Gefahren abzuwenden, wird von Fachleuten eine Mindestprofiltiefe von 3 mm bei Sommerreifen und 4 mm bei Winterreifen empfohlen.
Bezüglich der Profiltiefe bei LKW, Nutzfahrzeugen oder Bussen gilt grundsätzlich ebenfalls die Mindestgrenze von 1,6 mm. Nach fachlicher Empfehlung sollte bei solchen Fahrzeugen aufgrund ihres Gewichts oder der Nutzung als Personenbeförderungsmittel eine Profiltiefe von 6 bis 8 mm aus Sicherheitsgründen nicht unterschritten werden.
Profiltiefe selbst messen
Doch nicht jeder Laie ist mit der Messung der Profiltiefe vertraut. Abhilfe schafft dafür ein einfacher Trick, mit dem die Profiltiefe selbst gemessen werden kann. Alles, was dazu benötigt wird, ist eine 1€ bzw. eine 2€ – Münze.
Zur Messung muss die 1€ oder 2€- Münze in die Vertiefung des Reifenprofils in der Mitte des Reifens eingelegt werden. Verschwindet der goldene Rand der 1€-Münze komplett, so hat der Reifen noch genügend Profil. Können jedoch Bereiche des Rands der Münze gesehen werden, so sollten dringend neue Reifen am Wagen montiert werden.
Für die Messung mit einer 2€-Münze gilt dasselbe Prinzip. Auch hier muss der silberne Rand der Münze vollends in der Profilrille verschwinden. Nur dann ist noch ausreichend Profil vorhanden.
Empfehlungen der Fachleute beachten!
Doch auch, wenn gesetzlich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm geboten ist, sollte dieser Mindestwert nach fachmännischer Meinung nicht erreicht werden. Grund dafür ist, dass bereits ab einer Profiltiefe von unter 4 mm die Bodenhaftung, oder Grip genannt, stark abnimmt. Dadurch wird eine erhebliche Gefahr geschaffen, da der Reifen besonders bei Regen den auf der Straße liegenden Regenfilm nicht ausreichend verdrängen kann. Beim so genannten Aquaplaning verliert der Wagen damit die Bodenhaftung und lässt sich nicht mehr richtig lenken oder abbremsen.
Doch nicht nur die Profiltiefe an sich ist Maßstab für eine Erneuerung der Reifen. Eine weitere Faustregel besagt, dass Reifen grundsätzlich nicht länger als vier Jahre gefahren werden sollten. Grund dafür ist, dass die Reifen im Laufe der Zeit durch Veränderung der Gummibeschichtung porös werden.
Wurde der Reifen kaum benutzt, sollte jedoch auch dieser spätestens nach sechs bis acht Jahren gewechselt werden, um eine Gefahr im Straßenverkehr abzuwenden.
Bußgeldtabelle – Reifen
Nicht ordnungsgemäß aufgezogene Reifen erhöhen den Bremsweg des Fahrzeugs und stellen damit eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Daher werden Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Reifen mit verschiedenen Strafen sanktioniert.
Fazit
Wenn Sie sich für Ihren speziellen Fall über Bußgeld, mögliche Punkte oder gar ein Fahrverbot informieren möchten und gegen einen Bußgeldbescheid derart Einspruch einlegen möchten, so sollten Sie sich vorher rechtliche Beratung einholen. Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Fragen über falsche Bereifung an Fahrzeugen beratend zur Seite stehen. Hier werden Ihre Interessen kompetent vertreten. Nutzen Sie dazu das Beratungsangebot vor Ort oder in Form der bequemen Online-Rechtsberatung.
Haben Sie ein Bußgeldbescheid wegen ungeeigneter Bereifung erhalten?
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