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Was regelt die Fahrzeugzulassungsverordnung?

Die Einordnung der FZV in das Straßenverkehrsrecht

Die Belange des Straßenverkehrs sind in Deutschland unter strenge Vorschriften gestellt. Dadurch können die alltäglichen Gefahren, die mit der Teilnahme am fließenden Verkehr einhergehen, reduziert und das Chaos auf den Straßen reglementiert werden. Das Straßenverkehrsrecht wird zunächst durch das StVG geregelt. Dieses Straßenverkehrsgesetz schreibt allerdings nur die grundlegenden Verhaltensregeln des Straßenverkehrs fest.

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Bei der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr oder auch Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), handelt es sich um eine neuere Bundesrechtsverordnung.  Hierbei werden die zulassungstechnischen Bereiche aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die vorhergehende Fahrzeugregisterverordnung übernommen und gelistet. Symbolfoto: TTstudio / Bigstock

Eine detailliertere Ausgestaltung der Gesetze findet generell in den unterrangigen Rechtsverordnungen statt. Eine dieser als Säulen der StVG bezeichneten Rechtsverordnungen ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Nach jetzigem Stand gibt es noch drei weitere Säulen der StVG: die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Der Regelungsinhalt der FZV

Aufgabe der FZV ist die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum Öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Es handelt sich bei der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr um eine neuere Bundesrechtsverordnung, die aus zulassungsbedingten Teilen der StVZO und der bisherigen Fahrzeugregisterverordnung (FRV) entstanden ist. Während die FZV die bisherige FRV komplett ersetzt hat, wurden aus der StVZO lediglich die entsprechenden Passagen gestrichen und in die neue Verordnung übertragen. Nun sind alle Informationen, die bei der Zulassung eines Fahrzeugs zu beachten sind, in der FZV zu finden. Aus europarechtlichen Gründen soll die StVZO hingegen Schritt für Schritt abgeschafft und von neuen Verordnungen abgelöst werden.

Aufbau der Fahrzeugzulassungsverordnung

FZV in das Straßenverkehrsrecht
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr Symbolfoto: Paha_L / Bigstock

Die FZV gliedert und definiert in sieben thematischen Abschnitten die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Neben dem ersten und dem letzten Abschnitt, welche sowohl die allgemeinen Regelungen als auch die Durchführungs- und Schlussvorschriften enthalten, teilt sich der restliche Gesetzestext in verschiedene Unterkategorien. So regelt der zweite Abschnitt der Verordnung beispielsweise das förmliche Zulassungsverfahren eines Kfz. Diesem Abschnitt kann also entnommen werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Zulassungsbescheinigung zu erhalten. Zudem wird hier der Ablauf der Zuteilung von Kennzeichen samt Ausgestaltung und Anbringung normiert. Bei den weiteren Abschnitten der FZV handelt es sich um die zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr, die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr, die Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge und um das Fahrzeugregister.

Wichtige Paragrafen der Verordnung

Die nun folgenden Paragrafen der FZV sind von zentraler Bedeutung und jeder Verkehrsteilnehmer sollte deren Regelungsinhalte kennen. So besagt § 3 Abs. 1 FZV, dass Kraftfahrzeuge prinzipiell angemeldet und zugelassen werden müssen, bevor sie auf deutschen Straßen in Betrieb genommen werden dürfen. Die Zulassung muss beantragt und dieser Antrag muss dann vom Amt genehmigt werden. Nach der Prüfung des Antrages und der Genehmigung erfolgt die Zulassung durch Erhalt von einem Kennzeichen, die Abstempelung des Kennzeichenschildes und die Aushändigung der fertigen Zulassungspapiere. Ausnahmen von dieser Zulassungspflicht sind zum Beispiel Rollstühle oder Leichtkrafträder. Darüber hinaus müssen gemäß § 23 Abs. 5 FZV verkehrsteilnehmende Fahrzeuge haftpflichtversichert sein. Ohne den Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei der Behörde ist die Zulassung nicht möglich. Auf diese Weise soll der Opferschutz im Falle eines Unfalls bestmöglich gewährleistet sein.

Bei Zweifeln oder Problemen während des Ausfüllens eines Zulassungsantrags können Sie sich direkt an die Zulassungsbehörde wenden. Wenn Sie sich im Einzelfall genauer informieren möchten, kann Ihnen auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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