Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Cannabis am Steuer: Ein neuer Grenzwert und seine Folgen vor Gericht
- Der Vorfall: Eine nächtliche Fahrt und ihre Konsequenzen
- Eine entscheidende Frage: Welches Gesetz gilt denn nun?
- Das Prinzip des „mildesten Gesetzes“: Ein Schutz für den Bürger
- Die neue Rechtslage: Eine neue Kategorie der Ordnungswidrigkeit
- Die Entscheidung des Gerichts: Eine klare Anwendung des Rechts
- Das Urteil im Detail: Eine Geldbuße, aber kein Fahrverbot
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet der neue Grenzwert für THC im Straßenverkehr?
- Welche Strafen drohen beim Fahren unter Cannabis-Einfluss?
- Wie wird eine Gesetzesänderung beurteilt, wenn meine Tat vor der Änderung lag?
- Gibt es besondere Regeln für sehr geringe Mengen THC im Blut beim Fahren?
- Was sollte ich tun, wenn ich einen Bußgeldbescheid wegen Cannabis am Steuer erhalte?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 509 OWi 901 Js 30675/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Gießen
- Datum: 04.11.2024
- Aktenzeichen: 509 OWi 901 Js 30675/24
- Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Kassel Bußgeldstelle), die den ursprünglichen Bußgeldbescheid erlassen hat.
- Beklagte: Der Betroffene, dem vorgeworfen wurde, ein Kraftfahrzeug unter Cannabis-Einfluss geführt zu haben, und der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, im Februar 2024 ein Kraftfahrzeug unter Cannabis-Einfluss mit einer THC-Konzentration von 3,3 ng/ml geführt zu haben. Gegen den daraufhin ergangenen Bußgeldbescheid legte er fristgerecht Einspruch ein.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob das Führen eines Fahrzeugs mit einer THC-Konzentration unter dem neu eingeführten Grenzwert von 3,5 ng/ml nach einer Gesetzesänderung noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt und welche Sanktionen unter Berücksichtigung des mildesten Gesetzes anzuwenden sind.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Betroffene wurde wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter berauschenden Mitteln zu einer Geldbuße von 250,00 € verurteilt. Ein Regelfahrverbot wurde nicht festgesetzt.
- Begründung: Das Gericht wendete den Grundsatz des mildesten Gesetzes an, da nach der Tat, aber vor der gerichtlichen Entscheidung eine neue Gesetzeslage in Kraft trat. Nach dieser neuen Regelung liegt die gemessene THC-Konzentration des Betroffenen (3,3 ng/ml) unter dem neu festgesetzten Grenzwert von 3,5 ng/ml.
- Folgen: Die Anwendung der neuen gesetzlichen Regelung führte dazu, dass der Betroffene lediglich eine Geldbuße von 250 € zu zahlen hat, ohne dass ein Fahrverbot festgesetzt wurde, was unter der alten Rechtslage möglicherweise der Fall gewesen wäre.
Der Fall vor Gericht
Cannabis am Steuer: Ein neuer Grenzwert und seine Folgen vor Gericht
Viele Menschen haben von der teilweisen Legalisierung von Cannabis und den damit verbundenen neuen Regeln im Straßenverkehr gehört. Eine zentrale Neuerung ist ein gesetzlicher Grenzwert für den Wirkstoff THC im Blut von Autofahrern. Doch was passiert, wenn jemand kurz vor Inkrafttreten dieser neuen Regel erwischt wurde? Gilt für ihn dann noch das alte, strengere Recht oder schon das neue, möglicherweise mildere Gesetz? Genau diese Frage musste ein Gericht klären, nachdem ein Autofahrer mit einer geringen Menge THC im Blut in eine Verkehrskontrolle geraten war.
Der Vorfall: Eine nächtliche Fahrt und ihre Konsequenzen

An einem Abend im Februar 2024 fuhr ein Mann mit seinem Pkw durch eine Ortschaft in Hessen. Er wurde von der Polizei angehalten und kontrolliert. Da der Verdacht aufkam, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte, wurde eine Blutprobe angeordnet. Das Ergebnis der Untersuchung war eindeutig: Im Blut des Fahrers wurde der Cannabis-Wirkstoff THC in einer Konzentration von 3,3 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) nachgewiesen.
Einige Monate später erhielt der Mann Post von der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Kassel. Es handelte sich um einen Bußgeldbescheid (ein offizielles Schreiben, das eine Geldstrafe und oft auch andere Strafen für eine Ordnungswidrigkeit festlegt). Eine Ordnungswidrigkeit ist ein weniger schwerwiegender Rechtsverstoß als eine Straftat, vergleichbar mit Falschparken oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Dem Fahrer wurde vorgeworfen, unter dem Einfluss berauschender Mittel gefahren zu sein. Der Fahrer war mit diesem Bescheid jedoch nicht einverstanden und legte fristgerecht Einspruch ein. Ein Einspruch ist das rechtliche Mittel, um zu sagen: „Ich akzeptiere diese Strafe nicht und möchte, dass ein Gericht den Fall prüft.“ Damit landete die Angelegenheit vor dem zuständigen Amtsgericht.
Eine entscheidende Frage: Welches Gesetz gilt denn nun?
Hier stand das Gericht vor einer kniffligen Situation. Die Fahrt des Mannes fand im Februar 2024 statt. Zu diesem Zeitpunkt galt noch die alte Rechtslage, bei der bereits geringste Mengen an nachweisbarem THC im Blut zu empfindlichen Strafen führen konnten, insbesondere zu einem Fahrverbot. Doch bevor das Gericht seine Entscheidung treffen konnte, änderte sich das Gesetz. Im August 2024 wurde das Straßenverkehrsgesetz angepasst. Diese neue Fassung führte einen konkreten Grenzwert für THC ein: Eine Ordnungswidrigkeit begeht nun, wer mit einer Konzentration von 3,5 ng/ml oder mehr am Steuer erwischt wird.
Was bedeutete das für den Autofahrer? Seine gemessene Konzentration von 3,3 ng/ml lag unter diesem neuen Grenzwert. Die zentrale Frage für das Gericht lautete also: Muss der Fahrer nach dem Gesetz bestraft werden, das zur Zeit seiner Fahrt galt, oder nach dem neuen Gesetz, das zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung in Kraft war? Die Antwort auf diese Frage hat erhebliche Auswirkungen, vor allem im Hinblick auf ein mögliches Fahrverbot.
Das Prinzip des „mildesten Gesetzes“: Ein Schutz für den Bürger
Um diese Frage zu beantworten, griffen die Richter auf einen fundamentalen Grundsatz im deutschen Recht zurück: den Grundsatz des mildesten Gesetzes. Dieser ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgeschrieben. Er besagt, dass, wenn sich ein Gesetz zwischen der Tat und der gerichtlichen Entscheidung ändert, immer das Gesetz angewendet werden muss, das für den Betroffenen günstiger, also „milder“ ist.
Um das zu verstehen, stellen wir uns einen einfachen Alltagsvergleich vor: Ein Student leiht sich ein Buch aus der Universitätsbibliothek aus. Die Regel besagt, dass pro Tag Verspätung eine Gebühr von zwei Euro fällig wird. Der Student gibt das Buch fünf Tage zu spät zurück. Bevor er die Gebühr bezahlt, beschließt die Bibliothek, ihre Regeln zu ändern und die Gebühr auf nur noch einen Euro pro Tag zu senken. Wenn der Student nun zur Kasse geht, wäre es unfair, von ihm die alten, höheren Gebühren zu verlangen. Nach dem Prinzip der milderen Regel müsste er nur die neuen, niedrigeren Gebühren bezahlen. Genau so funktioniert der Grundsatz des mildesten Gesetzes. Er ist kein Akt der Gnade, sondern eine zwingende Vorschrift, die das Gericht zum Schutz des Bürgers anwenden muss.
Die neue Rechtslage: Eine neue Kategorie der Ordnungswidrigkeit
Was genau hatte sich durch das neue Gesetz geändert, und warum war es für den Fahrer milder? Der Gesetzgeber hat nicht nur den bekannten Grenzwert von 3,5 ng/ml eingeführt. Er hat zusätzlich eine komplett neue Regelung für Fälle geschaffen, die genau darunter liegen. Im neuen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes in seiner neuen Fassung (n. F.) steht nun, dass auch derjenige eine Ordnungswidrigkeit begeht, der zwar unter dem Grenzwert von 3,5 ng/ml THC liegt, aber dennoch Cannabis konsumiert hat und zusätzlich Alkohol getrunken hat. Oder – und das war hier entscheidend – wer als Fahranfänger oder junger Fahrer unter 21 Jahren mit jeglicher Menge THC im Blut fährt.
Für genau diesen neuen Tatbestand wurde auch eine neue, spezielle Sanktion im Bußgeldkatalog eingeführt. Wer dagegen verstößt, muss eine Regelbuße von 250 Euro bezahlen. Entscheidend ist aber, was nicht im Gesetz steht: Ein Regelfahrverbot (ein standardmäßiges Fahrverbot, das für bestimmte Verstöße vorgesehen ist) ist für diesen speziellen Fall ausdrücklich nicht vorgesehen. Nach altem Recht wäre ein Fahrverbot von einem Monat hingegen fast unausweichlich gewesen. Die neue Regelung war also für den Fahrer deutlich milder.
Die Entscheidung des Gerichts: Eine klare Anwendung des Rechts
Das Gericht folgte dieser juristischen Logik Schritt für Schritt. Zuerst stellte es fest, dass der Einspruch des Fahrers zulässig war und der Fall daher neu bewertet werden musste. Dann prüfte es den entscheidenden Punkt: die Gesetzesänderung. Da die neue Regelung vor der Gerichtsentscheidung in Kraft getreten war, musste zwingend der Grundsatz des mildesten Gesetzes angewendet werden.
Das Gericht schaute sich den THC-Wert des Fahrers an: 3,3 ng/ml. Dieser Wert lag unter dem neuen Haupt-Grenzwert von 3,5 ng/ml. Damit fiel die Tat des Fahrers nicht mehr unter die alte, allgemeine Regelung zum Fahren unter Drogeneinfluss, sondern exakt unter den neu geschaffenen Tatbestand des § 24c StVG n. F. Das Gericht musste also die dafür vorgesehene Strafe verhängen. Es stützte seine Auffassung auch auf eine Entscheidung eines höheren Gerichts, des Oberlandesgerichts Oldenburg, das in einem ähnlichen Fall bereits genauso argumentiert hatte.
Das Urteil im Detail: Eine Geldbuße, aber kein Fahrverbot
Am Ende wurde der Autofahrer wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel verurteilt. Die Strafe wurde jedoch auf Basis der neuen, milderen Gesetzgebung festgesetzt. Das bedeutete konkret: Der Fahrer muss eine Geldbuße von 250 Euro bezahlen. Ein Fahrverbot wurde jedoch nicht verhängt, was für den Betroffenen die wohl wichtigste Konsequenz des Urteils war. Die Kosten des gesamten Gerichtsverfahrens muss der Fahrer allerdings selbst tragen. Dies ist üblich, wenn eine Verurteilung erfolgt, auch wenn die Strafe geringer ausfällt als ursprünglich gefordert.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass Autofahrer von Gesetzesänderungen profitieren können, selbst wenn ihre Tat vor der Änderung begangen wurde: Der Fahrer mit 3,3 ng/ml THC im Blut erhielt nur eine Geldstrafe von 250 Euro statt des früher üblichen Fahrverbots, weil das neue Cannabis-Gesetz für ihn günstiger war. Gerichte müssen immer das mildeste Gesetz anwenden, das zwischen Tatzeit und Urteil gültig war – dies ist ein zwingender Schutz für Bürger. Die Entscheidung verdeutlicht, dass der neue THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht nur für neue Fälle gilt, sondern auch noch laufende Verfahren beeinflusst und dabei oft zu milderen Strafen führt. Wer in ähnlicher Situation ist, sollte prüfen lassen, ob auch für ihn die neuen, günstigeren Regeln gelten.
Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet der neue Grenzwert für THC im Straßenverkehr?
Der neue Grenzwert für THC im Straßenverkehr liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert ist entscheidend, um festzulegen, ab welcher Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs im Blut das Führen eines Kraftfahrzeugs als Ordnungswidrigkeit gilt.
Bedeutung des Grenzwertes
THC steht für Tetrahydrocannabinol, den psychoaktiven Hauptwirkstoff von Cannabis. Wenn Sie Cannabis konsumieren, gelangt THC in Ihr Blut. Der Grenzwert von 3,5 ng/ml bezieht sich dabei auf die Konzentration des aktiven Wirkstoffs Delta-9-THC in Ihrem Blutserum. Blutserum ist der flüssige Teil des Blutes, nachdem die festen Bestandteile entfernt wurden, und dient als Messgrundlage.
Dieser Grenzwert wurde eingeführt, um eine Vergleichbarkeit mit der Beeinträchtigung durch Alkohol herzustellen. Er soll einer Alkoholkonzentration von etwa 0,2 Promille entsprechen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig eine praxistaugliche Regelung für den Straßenverkehr zu schaffen. Das Überschreiten dieses Wertes signalisiert, dass eine potenziell verkehrsrelevante Beeinträchtigung vorliegen könnte.
Konsequenzen bei Überschreitung
Wenn bei einer Verkehrskontrolle oder aufgrund eines Verdachts eine Blutprobe entnommen wird und der gemessene Wert des aktiven THC in Ihrem Blutserum 3,5 ng/ml oder höher ist, wird dies als Ordnungswidrigkeit bewertet. Die möglichen Folgen einer solchen Ordnungswidrigkeit sind in der Regel:
- Ein Bußgeld
- Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
- Ein Fahrverbot für eine bestimmte Dauer
Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Grenzwert als feste Marke dient. Für Personen, die Cannabis konsumieren, bedeutet dies, dass eine ausreichend lange Wartezeit nach dem Konsum notwendig ist, bevor sie sich ans Steuer setzen, um sicherzustellen, dass die THC-Konzentration im Blut den Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht mehr erreicht. Die Zeit, die THC im Körper verbleibt und den Grenzwert überschreiten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Menge des Konsums, der Häufigkeit und dem individuellen Stoffwechsel.
Welche Strafen drohen beim Fahren unter Cannabis-Einfluss?
Das Fahren unter Cannabis-Einfluss wird in Deutschland je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich geahndet. Es gibt eine klare Unterscheidung zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat, basierend auf der gemessenen THC-Konzentration im Blut und dem Vorliegen von Fahrunsicherheit.
Folgen bei Überschreiten des THC-Grenzwertes (Ordnungswidrigkeit)
Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Grenzwert für THC (Tetrahydrocannabinol) im Blutserum, ab dem das Fahren unter Cannabis-Einfluss als Ordnungswidrigkeit angesehen wird. Dieser Wert liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, ohne dass zusätzliche Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen, drohen folgende Konsequenzen:
- Erstmaliger Verstoß:
- Ein Bußgeld von 500 Euro.
- 2 Punkte im Fahreignungsregister (bekannt als Punkte in Flensburg).
- Ein Fahrverbot von 1 Monat. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Führerschein für einen Monat abgeben.
- Wiederholte Verstöße:
- Beim zweiten Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
- Beim dritten Verstoß und jedem weiteren: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Diese Sanktionen sind fest im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verankert und dienen der Verkehrssicherheit.
Strafen bei Fahrunsicherheit (Straftat)
Unabhängig vom Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC kann das Fahren unter Cannabis-Einfluss auch als Straftat gewertet werden. Dies ist der Fall, wenn Sie aufgrund des Cannabis-Konsums fahruntüchtig sind und dies durch weitere Anzeichen wie auffälliges Fahrverhalten, Gleichgewichtsstörungen oder eine Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit belegt werden kann. Hier gelten die Paragraphen § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs).
Die möglichen Konsequenzen sind hier wesentlich schwerwiegender:
- Geldstrafe: Diese wird in Tagessätzen berechnet und kann je nach Ihrem Einkommen sehr hoch ausfallen.
- Freiheitsstrafe: In schweren Fällen oder bei wiederholten Taten kann eine Freiheitsstrafe ver von bis zu einem Jahr (§ 316 StGB) oder sogar bis zu fünf Jahren (§ 315c StGB) verhängt werden.
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Dies ist die dauerhafte Aberkennung Ihres Führerscheins. Im Gegensatz zum Fahrverbot müssen Sie den Führerschein nicht nur abgeben, sondern verlieren die Fahrerlaubnis komplett. Eine Neuerteilung ist dann erst nach einer richterlich festgesetzten Sperrfrist möglich und oft mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden.
- 3 Punkte im Fahreignungsregister.
Besondere Situationen: Fahranfänger und Kombination mit Alkohol
Zusätzlich zu den oben genannten Regelungen gibt es besondere Bestimmungen, die die Strafen beeinflussen können:
- Fahranfänger in der Probezeit: Für Personen, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, gilt ein absolutes Cannabisverbot beim Fahren. Selbst geringste, nicht strafbare Mengen THC können hier zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars führen. Bei schwerwiegenderen Verstößen drohen die gleichen Konsequenzen wie für andere Verkehrsteilnehmer, die den Grenzwert überschreiten, eventuell sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Kombination mit Alkohol: Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol vor dem Fahren wird besonders streng beurteilt. Die Mischung beider Substanzen verstärkt die fahrgefährdende Wirkung erheblich. Dies kann dazu führen, dass auch bei niedrigeren Konzentrationen beider Substanzen schneller eine Straftat der Fahrunsicherheit vorliegt und die Strafen entsprechend höher ausfallen.
Es ist entscheidend zu wissen, dass die Sicherheit im Straßenverkehr stets oberste Priorität hat und die Gesetze darauf abzielen, Gefahren durch berauschte Fahrer zu minimieren.
Wie wird eine Gesetzesänderung beurteilt, wenn meine Tat vor der Änderung lag?
Im deutschen Recht gibt es einen wichtigen Grundsatz, der Rechtssicherheit und Fairness gewährleisten soll, wenn sich Gesetze ändern. Wenn eine Handlung (juristisch oft als „Tat“ bezeichnet) zu einem Zeitpunkt stattfand und das Gesetz, das diese Handlung betrifft, später geändert wird, kommt es darauf an, ob das neue Gesetz für die betroffene Person günstiger oder ungünstiger ist.
Das Prinzip des „mildesten“ Gesetzes
Grundsätzlich ist es so:
- Wenn das neue Gesetz milder ist: Stellt sich heraus, dass das neue Gesetz für Sie günstiger ist – zum Beispiel, weil eine Strafe gemindert wird oder eine Handlung gar nicht mehr strafbar ist – dann wird dieses mildere, neuere Gesetz angewendet. Dies geschieht auch dann, wenn Ihre Tat bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfolgte. Für Sie bedeutet das einen Schutz vor unnötiger Härte, wenn sich die Rechtslage zu Ihren Gunsten ändert.
- Wenn das neue Gesetz strenger ist: Ist das neue Gesetz hingegen strenger als das alte (z.B. sieht es eine höhere Strafe vor oder erklärt eine bisher erlaubte Handlung als strafbar), dann wird es grundsätzlich nicht rückwirkend angewendet. Ihre Tat wird also nach dem Gesetz beurteilt, das zum Zeitpunkt der Tat galt und das für Sie weniger streng war. Dies ist ein entscheidender Pfeiler des Rechtsstaatsprinzips, da niemand nachträglich für etwas härter bestraft werden soll, was zum Zeitpunkt seiner Handlung unter einem milderen Gesetz stand oder gar nicht strafbar war.
Warum gibt es diesen Schutzmechanismus?
Dieser Schutzmechanismus dient dazu, dass Bürger sich auf die geltende Rechtslage verlassen können. Sie sollen nicht plötzlich und unvorhersehbar nach neuen, strengeren Maßstäben beurteilt werden, die zum Zeitpunkt ihrer Handlung noch nicht existierten. Dies schafft Vertrauen in das Rechtssystem und sorgt für eine berechenbare Anwendung von Gesetzen. Es schützt davor, dass der Staat nachträglich härtere Regeln anwendet, um vergangene Handlungen strenger zu ahnden.
Gibt es besondere Regeln für sehr geringe Mengen THC im Blut beim Fahren?
Ja, mit der neuen Gesetzgebung gibt es spezifische Regeln, die sehr geringe Mengen THC (Tetrahydrocannabinol) im Blut beim Fahren betreffen. Für Sie als Verkehrsteilnehmer ist es wichtig zu wissen, dass hier eine neue Orientierungsgrenze eingeführt wurde, die sich von der bisherigen Praxis unterscheidet.
Der neue Orientierungswert und seine Bedeutung
Der Gesetzgeber hat einen neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Dieser Wert ist vergleichbar mit der 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol. Das bedeutet:
- Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum gilt das Führen eines Kraftfahrzeugs in der Regel als Ordnungswidrigkeit. Es wird davon ausgegangen, dass ab diesem Wert eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Für diese Ordnungswidrigkeit sind in der Regel Bußgelder und Punkte in Flensburg vorgesehen.
Was passiert bei Werten unter 3,5 ng/ml?
Liegt Ihr THC-Wert unter 3,5 ng/ml im Blutserum, gilt dies grundsätzlich nicht als Ordnungswidrigkeit nach der neuen Regelung. Für Sie bedeutet das: Normalerweise drohen Ihnen allein aufgrund eines solchen sehr geringen THC-Wertes kein Bußgeld und auch kein Fahrverbot, wenn keine weiteren Umstände hinzukommen.
Besondere Situationen, die auch geringe THC-Werte relevant machen können
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und Konstellationen, bei denen auch sehr geringe Mengen THC Konsequenzen haben können:
- Kombination mit Alkohol: Wenn Sie auch nur geringe Mengen Alkohol im Blut haben, können bereits THC-Werte unter 3,5 ng/ml problematisch werden. Die Kombination von Cannabis und Alkohol erhöht das Risiko der Fahruntüchtigkeit erheblich und wird strenger geahndet. Stellen Sie sich vor, beides zusammen wirkt stärker als allein.
- Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren: Für diese Gruppe gilt eine Nulltoleranzgrenze für Cannabis. Das bedeutet, dass schon der Nachweis von THC im Blutserum (oberhalb des analytischen Nachweisgrenzwertes, der sehr niedrig ist) als Ordnungswidrigkeit gewertet wird, selbst wenn der Wert unter 3,5 ng/ml liegt. Hier wird besonderer Schutz für Verkehrsanfänger priorisiert.
- Anzeichen von Fahruntüchtigkeit: Unabhängig von einem bestimmten Grenzwert können Sie sich strafbar machen, wenn Sie aufgrund von THC (oder anderer Substanzen) tatsächlich fahruntüchtig sind. Zeigen Sie also deutliche Anzeichen, dass Sie ein Fahrzeug nicht sicher führen können (z.B. Schlangenlinien fahren, verzögerte Reaktionen), kann dies auch bei Werten unter 3,5 ng/ml zu einer Strafe führen. Dies fällt dann unter den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr. Hier drohen auch ein Fahrverbot und der Entzug des Führerscheins.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die neue 3,5 ng/ml Grenze bietet eine klare Orientierung. Sehr geringe Mengen unterhalb dieses Wertes sind in der Regel unkritisch, es sei denn, Sie haben zusätzlich Alkohol konsumiert, gehören zur Gruppe der Fahranfänger/unter 21-Jährigen oder zeigen konkrete Anzeichen von Fahruntüchtigkeit.
Was sollte ich tun, wenn ich einen Bußgeldbescheid wegen Cannabis am Steuer erhalte?
Den Bußgeldbescheid verstehen und handeln
Ein Bußgeldbescheid ist ein amtliches Schreiben, das Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, wie das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, vorwirft und eine Strafe (Geldbuße, Punkte in Flensburg, Fahrverbot) festsetzt. Wenn Sie einen solchen Bescheid erhalten, ist es entscheidend, die darin genannten Informationen genau zu prüfen und die damit verbundenen Fristen zu beachten.
Das Wichtigste zuerst: Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids geschehen. Der Tag der Zustellung ist meist auf dem gelben Umschlag vermerkt, mit dem der Bescheid bei Ihnen angekommen ist. Wenn diese Frist verpasst wird, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und kann in der Regel nicht mehr angefochten werden. Das bedeutet, dass die im Bescheid festgesetzten Sanktionen, wie die Geldbuße oder das Fahrverbot, dann unanfechtbar werden. Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde eingereicht werden, die den Bescheid erlassen hat.
Die Möglichkeit der Überprüfung
Durch einen fristgerechten Einspruch wird der Fall erneut geprüft. Die Bußgeldstelle überprüft, ob der Bescheid korrekt ist und ob die Vorwürfe zutreffen. Dabei können auch zusätzliche Beweismittel oder Argumente von Ihrer Seite berücksichtigt werden. Sollte die Behörde den Einspruch nicht zurückweisen oder dem Einspruch nicht stattgeben, wird die Angelegenheit an das zuständige Gericht weitergeleitet. Dort wird der Fall dann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verhandelt.
Eine erneute Prüfung des Falls kann sich besonders vor dem Hintergrund der sich ändernden gesetzlichen Bestimmungen lohnen. Das neue Cannabisgesetz (CanG) hat die Diskussion um den Umgang mit THC im Straßenverkehr neu belebt. Es wurde ein neuer Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für das Fahren im Straßenverkehr festgelegt, der den bisherigen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum ablöst. Diese Änderung ist bedeutsam, da sie die rechtliche Bewertung von Fahrten unter Cannabiseinfluss maßgeblich beeinflusst und eine strengere Unterscheidung zwischen reinem Cannabiskonsum und einer tatsächlichen Fahruntüchtigkeit vorsieht. Die konkreten Umstände des Einzelfalls und die zum Zeitpunkt der Fahrt gültige Rechtslage sind dabei stets entscheidend.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Bußgeldbescheid
Ein Bußgeldbescheid ist ein offizielles Schreiben einer Behörde, mit dem eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und eine Geldstrafe (Bußgeld) verhängt wird. Er informiert die betroffene Person über den Vorwurf, die zu zahlende Geldbuße und meist weitere Sanktionen wie Punkte im Fahreignungsregister oder Fahrverbote. Er ist Grundlage für das Verwaltungsverfahren bei Verstößen gegen Verkehrsregeln, wie etwa Fahren unter Einfluss von Cannabis. Gegen einen Bußgeldbescheid kann die betroffene Person fristgerecht Einspruch einlegen, um die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen (§ 67 OWiG).
Beispiel: Wenn Sie beim Fahren mit einem THC-Wert über dem erlaubten Grenzwert erwischt werden, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, in dem die Strafe festgelegt ist.
Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein geringfügiger Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, der im Gegensatz zu einer Straftat keine strafrechtlichen Sanktionen wie Freiheitsstrafen nach sich zieht. Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel das Überschreiten eines THC-Grenzwerts beim Autofahren, werden mit Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten geahndet und sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Sie dienen der schnellen und effizienten Ahndung von Regelverstößen im Straßenverkehr.
Beispiel: Werden Sie mit einem THC-Gehalt von 3,6 ng/ml am Steuer erwischt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Fahrverbot bestraft werden.
Einspruch
Der Einspruch ist eine formelle Rechtsbehelfsmöglichkeit gegen einen Bußgeldbescheid oder eine andere behördliche Entscheidung. Mit dem Einspruch signalisiert der Betroffene, dass er die Entscheidung nicht akzeptiert und verlangt, dass ein Gericht den Sachverhalt neu prüft (§ 67 OWiG). Der Einspruch muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist, meist zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids, schriftlich eingelegt werden, sonst wird die Entscheidung rechtskräftig. Der Einspruch führt häufig zu einer Überprüfung oder Verhandlung vor Gericht.
Beispiel: Wenn Sie den Bußgeldbescheid wegen Cannabis am Steuer für ungerecht halten, können Sie Einspruch einlegen, damit das Gericht Ihren Fall prüft.
Grundsatz des mildesten Gesetzes
Der Grundsatz des mildesten Gesetzes bedeutet, dass bei einer Gesetzesänderung der Zeitraum zwischen der Tat und der gerichtlichen Entscheidung entscheidend ist: Es gilt grundsätzlich das Gesetz, das für den Betroffenen günstiger (milder) ist (§ 4 OWiG). Wird ein hartes Gesetz durch ein milderes ersetzt, muss das Gericht die mildere Regelung anwenden, auch wenn die Tat vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begangen wurde. Ziel ist es, die Rechte der Bürger vor rückwirkender Verschärfung des Rechts zu schützen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Beispiel: Hat ein Fahrer einen THC-Wert von 3,3 ng/ml nach altem Recht ein Fahrverbot riskiert, nach neuem milderem Gesetz dagegen nur eine Geldstrafe, gilt die mildere Strafe des neuen Gesetzes.
Regelfahrverbot
Ein Regelfahrverbot ist eine standardmäßige, gesetzlich vorgesehene Fahrverbotsdauer, die bei bestimmten Verkehrsverstößen automatisch verhängt wird. Es dient als allgemeine Sanktion neben Bußgeld oder Punkten und bedeutet, dass der Fahrer für eine festgelegte Zeit (meist einen Monat oder länger) seinen Führerschein abgeben muss. Das Regelfahrverbot ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und im Bußgeldkatalog festgelegt und wird z.B. bei Überschreiten des THC-Grenzwerts über 3,5 ng/ml verhängt. Bei milden Ordnungswidrigkeiten kann hingegen auf ein Regelfahrverbot verzichtet werden.
Beispiel: Beim Überschreiten des THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml wird ein Regelfahrverbot von einem Monat verhängt; bei niedrigeren, neuen Grenzwerten kann stattdessen nur eine Geldbuße anfallen, ohne Fahrverbot.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) n. F.: Regelt den neuen Grenzwert für THC im Blut von Autofahrern (3,5 ng/ml) und hält spezifische Tatbestände für geringere Werte bereit, insbesondere in Verbindung mit Alkoholkonsum oder bei Fahranfängern unter 21 Jahren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Fahrer wurde mit 3,3 ng/ml THC gemessen, somit fällt sein Verstoß unter den neuen, definierten Tatbestand ohne Regelfahrverbot, was das milde Strafmaß begründet.
- § 4 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) – Grundsatz des mildesten Gesetzes: Bestimmt, dass bei zwischen Tatzeit und Entscheidung geänderten Gesetzen stets das für den Betroffenen günstigere Gesetz anzuwenden ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht wandte diesen Grundsatz an, weil die Tat im Februar 2024 nach altem Recht erfolgte, die Entscheidung aber nach Inkrafttreten der neuen Regelung im August 2024 stand.
- Bußgeldrecht (insbesondere §§ 24a StVG i.V.m. Bußgeldkatalog): Regelt Sanktionen für das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln, einschließlich Bußgeld, Fahrverbot und Punkten in Flensburg. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die ursprüngliche Sanktion hätte ein Fahrverbot nach altem Recht vorgesehen, nach neuem Bußgeldkatalog entfällt dieses bei THC-Werten unter 3,5 ng/ml ohne Alkohol.
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – Regelungen zu Bußgeldbescheiden und Einsprüchen: Beinhaltet das Verfahren gegen Ordnungswidrigkeiten, darunter die Möglichkeit des Einspruchs und der gerichtlichen Überprüfung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Fahrer legte fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, sodass das Verfahren vor Gericht neu aufgerollt wurde.
- Rechtsstaatsprinzip (Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG): Gewährleistet die Anwendung des geltenden Rechts und verbietet Rückwirkungsverbot sowie willkürliche Bestrafung, wobei mildere Gesetze zugunsten des Betroffenen angewandt werden müssen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht sicherte so, dass der Fahrer nach der zu seinen Gunsten geänderten Rechtslage beurteilt wird, was dem Rechtsstaatsprinzip entspricht.
- Entscheidungen höherer Gerichte (OLG Oldenburg): Haben die Grundsatzfrage des Umgangs mit dem Wechsel der Rechtslage bei THC-Grenzwerten und Ordnungswidrigkeiten bereits behandelt und einen Präzedenzfall geschaffen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Amtsgericht stützte sich auf die Rechtsprechung des OLG zur Anwendung des milderen Rechts, wodurch die Entscheidung rechtssicher und einheitlich getroffen wurde.
Das vorliegende Urteil
AG Gießen – Az.: 509 OWi 901 Js 30675/24 – Beschluss vom 04.11.2024
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