Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Fahrverbote im Verkehrsrecht: Konsequenzen und rechtliche Aspekte im Detail
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet beharrliche Pflichtverletzung im Straßenverkehr?
- Welche Rechtsmittel können gegen ein Fahrverbot eingelegt werden?
- Wie lange werden Verkehrsverstöße bei der Beurteilung eines Fahrverbots berücksichtigt?
- Wann kann ein Fahrverbot zur Bewährung ausgesetzt werden?
- Welche beruflichen Härtefälle können gegen ein Fahrverbot sprechen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Kammergericht Berlin
- Datum: 26.06.2024
- Aktenzeichen: 3 ORbs 93/24 – 162 SsBs 17/24
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Bußgeldbescheid
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Beteiligte Parteien:
- Polizei Berlin: Hat den Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellt.
- Betroffener: Der Empfänger des Bußgeldbescheids, der gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt hat.
- Verteidiger des Betroffenen: Hat die Rechtsbeschwerde eingelegt, mit der Begründung, das Amtsgericht habe fehlerhafte materielle Rechtsanwendung gezeigt.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene überschritt am 7. Februar 2023 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dafür wurde ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, berücksichtigt wurden vier Voreintragungen im Fahreignungsregister. Das Amtsgericht Tiergarten reduzierte das Bußgeld auf 250 Euro, behielt aber das Fahrverbot bei.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung gerechtfertigt war und ob weitere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen notwendig waren.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als unbegründet verworfen. Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsmittels tragen.
- Begründung: Das Gericht befand, dass das Fahrverbot gerechtfertigt war, da die Vorahndungen und die aktuelle Zuwiderhandlung vergleichbar sind und auf mangelnde Verkehrsdisziplin hindeuten. Die Erhöhung der Geldbuße wurde als rechtens angesehen, da sie unterhalb der Grenze liegt, bei der eine tiefere Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig wäre.
- Folgen: Der Betroffene trägt die Kosten des Rechtsverfahrens, und das Urteil verdeutlicht, dass bei wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen, auch außerhalb der Regelfällen, Fahrverbote verhängt werden können, um die Verkehrsdisziplin zu sichern. Das Urteil ist endgültig.
Fahrverbote im Verkehrsrecht: Konsequenzen und rechtliche Aspekte im Detail
Fahrverbote stellen in der Verkehrsrechtsprechung eine bedeutende Maßnahme dar, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Bei wiederholten Verkehrsverstößen, die oft als Beharrliche Pflichtverletzung gewertet werden, können Fahrerlaubnisinhaber mit Sanktionen wie einem Lenkverbot oder gar dem Führerscheinentzug konfrontiert werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit, sondern sollen auch eine klare Botschaft an Kraftfahrzeugführer senden, verantwortungsvoll und regelkonform zu handeln.
Die Dauer eines Fahrverbots und die möglichen Rechtsmittel, die Betroffene einlegen können, sind oft entscheidende Fragen, die eine umfassende Auseinandersetzung mit den entsprechenden Verkehrsgesetzgebungen erfordern. Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet nun die rechtlichen Aspekte und Konsequenzen solcher obligatorischen Maßnahmen, das nun näher betrachtet werden soll.
Der Fall vor Gericht
Fahrer nach Geschwindigkeitsverstoß und mehreren Vorstrafen mit Fahrverbot belegt
Das Kammergericht Berlin bestätigte ein einmonatiges Fahrverbot für einen Autofahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 23 km/h überschritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte zuvor neben dem Fahrverbot eine Geldbuße von 250 Euro verhängt.
Mehrere Verkehrsverstöße innerhalb kurzer Zeit
Der Fahrer wies eine bemerkenswerte Vorgeschichte auf: Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens erhielt er diese im Februar 2021 zurück. In den folgenden Monaten sammelte er mehrere Verkehrsverstöße an. Das Amtsgericht verurteilte ihn im Januar 2022 wegen eines Rotlichtverstoßes zu 180 Euro Geldbuße. Im Februar 2022 folgte eine weitere Verurteilung zu 150 Euro wegen der vorsätzlichen Nutzung eines elektronischen Geräts am Steuer. Ein weiterer Verstoß dieser Art wurde im Mai 2022 mit 130 Euro geahndet.
Richterliche Begründung für das Fahrverbot
Das Gericht sah in der Häufung der Verstöße eine beharrliche Pflichtverletzung. Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h lag nur knapp unter der Grenze von 26 km/h, ab der regulär ein Fahrverbot verhängt wird. Die vorherigen Verstöße – der Rotlichtverstoß und die mehrfache unerlaubte Nutzung elektronischer Geräte – zeigten nach Ansicht des Gerichts eine „mangelnde Verkehrsdisziplin“ und „Unrechtskontinuität„.
Rechtliche Details zur Fahrverbotsentscheidung
Das Kammergericht betonte, dass für ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung die Verstöße ein „ähnlich starkes Gewicht“ haben müssen wie in den gesetzlich geregelten Fällen. Wichtig sei dabei der zeitliche Zusammenhang zwischen den Taten, ihre Anzahl und Schwere sowie die verhängten Rechtsfolgen. Die Geldbußen für die früheren Verstöße lagen deutlich über den üblichen Regelsätzen, was ihre besondere Schwere unterstreicht.
Erfolglose Beschwerde gegen das Urteil
Der Betroffene legte gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde ein. Er argumentierte unter anderem, es fehle an einem inneren Zusammenhang zwischen den Vorahndungen und der aktuellen Tat. Das Kammergericht wies diese Beschwerde zurück. Die Richter sahen die Voraussetzungen für das Fahrverbot als erfüllt an, zumal dem Fahrer die Möglichkeit eingeräumt wurde, den Beginn des einmonatigen Fahrverbots innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten selbst zu bestimmen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unterhalb der üblichen Fahrverbotsschwelle ein Fahrverbot verhängt werden kann, wenn mehrere Verkehrsverstöße in kurzer Zeit begangen wurden. Die Gerichte prüfen dabei besonders, ob die Häufung der Verstöße auf eine grundsätzliche Missachtung der Verkehrsregeln hindeutet. Entscheidend ist nicht nur die Schwere der einzelnen Verstöße, sondern auch ihr zeitlicher Zusammenhang und ob der Fahrer trotz vorheriger Verwarnungen weitere Verstöße begeht.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit mehrere Verkehrsverstöße begehen, müssen Sie auch bei einer vergleichsweise geringen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot rechnen – selbst wenn der einzelne Verstoß normalerweise kein Fahrverbot nach sich ziehen würde. Bereits drei bis vier Verstöße innerhalb eines Jahres können ausreichen, auch wenn es sich dabei um unterschiedliche Arten von Verstößen handelt, wie etwa Handy am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das Gericht gewährt Ihnen in solchen Fällen zwar meist die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst zu wählen, die Verhängung des Fahrverbots selbst lässt sich aber kaum noch abwenden.
Benötigen Sie Hilfe?
Bei mehreren Verkehrsverstößen innerhalb kurzer Zeit steht oft mehr auf dem Spiel als zunächst vermutet – auch wenn die einzelnen Verstöße für sich genommen geringfügig erscheinen. Jeder Fall hat seine individuellen Besonderheiten, die eine sorgfältige rechtliche Betrachtung erfordern. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen für Sie die konkreten Erfolgsaussichten und entwickeln eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Strategie, um die Folgen für Ihre Mobilität bestmöglich zu minimieren. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet beharrliche Pflichtverletzung im Straßenverkehr?
Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn Sie wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen und dabei zeigen, dass Ihnen die erforderliche Rechtstreue für die Teilnahme am Straßenverkehr fehlt.
Merkmale der Beharrlichkeit
Die Beharrlichkeit zeigt sich durch ein starrsinniges und stures Verhalten im Straßenverkehr. Wenn Sie beispielsweise nach einem ersten Verstoß zeitnah einen zweiten gleichartigen Verstoß begehen, kann dies bereits als beharrliche Pflichtverletzung gewertet werden.
Abgrenzung zur groben Pflichtverletzung
Eine beharrliche Pflichtverletzung kann auch bei leichteren Verstößen vorliegen, wie etwa bei wiederholtem Falschparken. Im Gegensatz dazu steht die grobe Pflichtverletzung, die auf grobem Leichtsinn oder Gleichgültigkeit basiert und häufig zu schweren Unfällen führen kann.
Zeitlicher Aspekt
Der zeitliche Abstand zwischen den Verstößen spielt eine wichtige Rolle. Je näher die Verstöße zeitlich beieinander liegen, desto eher wird Beharrlichkeit angenommen. Ab einem Abstand von 16 Monaten zwischen den Verstößen wird in der Regel keine Beharrlichkeit mehr angenommen.
Rechtliche Folgen
Bei einer beharrlichen Pflichtverletzung kann gemäß § 25 Abs. 1 StVG neben einer Geldbuße ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden. Die konkrete Entscheidung liegt dabei im Ermessen der Behörde, die jeden Fall einzeln prüft.
Welche Rechtsmittel können gegen ein Fahrverbot eingelegt werden?
Der wichtigste Rechtsbehelf gegen ein Fahrverbot ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Bußgeldbehörde eingehen.
Wirkung des Einspruchs
Ein fristgerecht eingelegter Einspruch verhindert die Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Das bedeutet konkret: Die Geldbuße muss nicht gezahlt werden, das Fahrverbot tritt nicht in Kraft und es erfolgt kein Punkteeintrag in Flensburg.
Ablauf nach Einspruchseinlegung
Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde den Fall erneut. In den meisten Fällen kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht, bei der Sie persönlich erscheinen müssen. Dort können Sie Ihre Position darlegen und Beweise vorbringen.
Besondere Möglichkeiten
Das Gericht kann in bestimmten Fällen:
- Ein beschränktes Fahrverbot verhängen, das nur für bestimmte Fahrzeugarten gilt
- Das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln, besonders bei Ersttätern
Zeitlicher Aspekt
Die Dauer des Einspruchsverfahrens kann strategisch genutzt werden. Ein längeres Verfahren ermöglicht es, das Fahrverbot zu einem günstigeren Zeitpunkt anzutreten. Ein Beispiel zeigt: In einem Fall wurde durch eine geschickte Verfahrensführung das Verfahren auf 26 Monate ausgedehnt, was letztlich zum Absehen vom Fahrverbot führte.
Kosten
Der Einspruch selbst verursacht zunächst nur Portokosten. Allerdings entstehen bei einer Gerichtsverhandlung zusätzliche Verfahrenskosten. Bei Rücknahme des Einspruchs fallen mindestens 28,50 Euro (25 Euro Verfahrenskosten plus 3,50 Euro Auslagen) an.
Wie lange werden Verkehrsverstöße bei der Beurteilung eines Fahrverbots berücksichtigt?
Bei der Beurteilung von Verkehrsverstößen im Zusammenhang mit einem Fahrverbot gilt für Ersttäter eine Betrachtungszeit von zwei Jahren. Wenn Sie in diesem Zeitraum kein Fahrverbot erhalten haben, gelten Sie als Ersttäter und können den Zeitpunkt des Fahrverbots innerhalb einer Vier-Monats-Frist selbst bestimmen.
Folgeverstöße und Wiederholungstäter
Bei Folgeverstößen innerhalb von zwölf Monaten werden die Sanktionen verschärft. So kann bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h zu einem Fahrverbot führen, wenn Sie innerhalb eines Jahres wiederholt auffällig geworden sind.
Berechnung der Fristen
Die Berechnung der Fristen erfolgt taggenau. Wenn Sie beispielsweise am 6. Dezember Ihren Führerschein abgeben, dürfen Sie am 6. Januar des Folgejahres wieder fahren.
Mehrere Fahrverbote
Bei mehreren rechtskräftig verhängten Fahrverboten werden die Verbotsfristen nacheinander berechnet. Das bedeutet, dass sich die Gesamtdauer des Fahrverbots entsprechend verlängert und die Fristen nicht parallel ablaufen können.
Wann kann ein Fahrverbot zur Bewährung ausgesetzt werden?
Ein Fahrverbot kann grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Diese rechtliche Situation ist eindeutig und kennt keine Ausnahmen.
Zusammenspiel von Fahrverbot und Bewährungsstrafe
Stattdessen kann ein Fahrverbot als zusätzliche Maßnahme neben einer Bewährungsstrafe verhängt werden. Seit August 2017 ist es möglich, ein Fahrverbot auch bei Straftaten zu verhängen, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Bedeutung für die Strafzumessung
Die Verhängung eines Fahrverbots kann sich positiv auf die Gesamtstrafe auswirken. Wenn das Gericht ein Fahrverbot anordnet, kann dies dazu führen, dass eine Freiheitsstrafe niedriger ausfällt und zur Bewährung ausgesetzt wird.
Rechtliche Voraussetzungen
Bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe gelten folgende Bedingungen für eine Bewährung:
- Bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr ist eine Bewährung möglich, wenn eine positive Prognose vorliegt.
- Bei Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren müssen zusätzlich besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters vorliegen.
Die Bewährungszeit beträgt in der Regel zwei bis fünf Jahre. Während dieser Zeit können dem Verurteilten bestimmte Auflagen erteilt werden.
Welche beruflichen Härtefälle können gegen ein Fahrverbot sprechen?
Ein beruflicher Härtefall liegt vor, wenn das Fahrverbot zu einer konkreten Existenzgefährdung führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie als Berufskraftfahrer tätig sind oder Ihre berufliche Tätigkeit zwingend auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist.
Typische Berufsgruppen mit Härtefallpotential
Bei folgenden Berufsgruppen kann ein Härtefall vorliegen, wenn das Fahrverbot faktisch einem Berufsverbot gleichkommt: Berufskraftfahrer, Taxifahrer, Außendienstmitarbeiter, Fahrlehrer und Paketlieferanten. Auch bei Selbstständigen kann ein Härtefall gegeben sein, wenn sie aus finanziellen Gründen keine weiteren Fahrer einstellen können.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Allgemeine berufliche Nachteile reichen für die Anerkennung eines Härtefalls nicht aus. Bei Arbeitnehmern muss konkret nachgewiesen werden, dass das Fahrverbot zu einer Kündigung führen würde. Die bloße Möglichkeit einer Kündigung genügt nicht. Bei Selbstständigen muss eine ernste Gefahr für den Fortbestand des Unternehmens drohen.
Einschränkungen der Härtefallregelung
Die Härtefallregelung greift nicht, wenn das Fahrverbot aufgrund einer Verkehrsstraftat verhängt wurde, etwa bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Auch bei wiederholten Verkehrsverstößen oder bereits vorhandenen Punkten in Flensburg wird ein Härtefall in der Regel nicht anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Beharrliche Pflichtverletzung
Ein juristischer Begriff aus dem Verkehrsrecht, der wiederholte und hartnäckige Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bezeichnet. Liegt vor, wenn jemand innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mehrfach gegen Verkehrsregeln verstößt und damit zeigt, dass vorherige Sanktionen keine ausreichende Wirkung hatten. Basiert auf § 25 StVG und § 4 BKatV. Beispiel: Ein Fahrer begeht innerhalb weniger Monate mehrere Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsübertretungen trotz bereits erfolgter Bußgelder.
Unrechtskontinuität
Beschreibt im Verkehrsrecht das fortgesetzte rechtswidrige Verhalten einer Person über einen längeren Zeitraum. Zeigt sich durch wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, die ein Muster erkennen lassen. Relevant für die Bewertung der Schwere des Fehlverhaltens und die Bemessung von Sanktionen nach § 25 StVG. Beispiel: Ein Fahrer missachtet wiederholt und systematisch Verkehrsregeln trotz bereits erfolgter Strafen.
Rechtsbeschwerde
Ein Rechtsmittel gegen Beschlüsse in Bußgeldsachen, geregelt in §§ 79 ff. OWiG. Ermöglicht die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch ein höheres Gericht, beschränkt sich aber auf die Prüfung von Rechtsfehlern. Kann nur eingelegt werden, wenn bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Beispiel: Ein Autofahrer legt Rechtsbeschwerde gegen ein verhängtes Fahrverbot ein, weil er die rechtliche Würdigung des Gerichts für fehlerhaft hält.
Entzug der Fahrerlaubnis
Die behördliche oder gerichtliche Entziehung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 3 StVG oder § 69 StGB. Schwerwiegendste Maßnahme im Verkehrsrecht, die bei besonders gravierenden Verstößen oder mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verhängt wird. Im Gegensatz zum befristeten Fahrverbot muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Beispiel: Ein Fahrer verliert seinen Führerschein wegen Teilnahme an einem illegalen Autorennen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 4 BkatV: Diese Vorschrift regelt die Anordnung von Fahrverboten wegen beharrlicher Pflichtverletzungen im Straßenverkehr. Insbesondere wird dabei auf die Vorahndungslage des Betroffenen geachtet und welche Verkehrsverstöße hierbei relevant sind. Im vorliegenden Fall stützt sich das Gericht auf diese Vorschrift, um zu bestimmen, ob die Anzahl und Schwere der vorangegangenen Verstöße ein Fahrverbot rechtfertigen.
- § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG: Diese Bestimmung bezieht sich auf die Maßnahmen gegen Verkehrssünder und die Möglichkeit, Fahrverbote als Denkzettel zur Erziehung des Betroffenen anzuordnen. Hier wird darauf verwiesen, dass im Fall von erhöhten Wiederholungsgefahren (wie bei mehreren Vorstrafen) ein Fahrverbot als notwendig erachtet werden kann. Der Fall zeigt, dass das Gericht dies berücksichtigt hat, indem es die rechtlichen Vorgaben zur Anwendung kam.
- § 79 Abs. 3 OWiG: Diese Regelung beschreibt die Möglichkeiten der Rechtsbeschwerde in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der Betroffene hat das Recht, gegen den Beschluss des Amtsgerichts vorzugehen, wenn er der Meinung ist, dass das Gericht ein materielles Recht verletzt hat. Dies ist relevant, da der Betroffene im vorliegenden Fall seine Rechtsbeschwerde darauf stützt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrverbot nicht vorliegen.
- § 349 Abs. 2 StPO: Diese Vorschrift regelt das Verfahren in der Rechtsbeschwerde und die Möglichkeit, dass ein Gericht die Beschwerde als unbegründet verwerfen kann. Im konkreten Fall hat das Gericht aufgrund dieser Vorschrift die Beschwerde des Betroffenen verworfen, was zeigt, dass die rechtlichen Argumente des Betroffenen nicht ausgereicht haben, um das Urteil aufzuheben.
- § 25 Abs. 2a StVG: Diese Regelung betrifft die Anordnung eines Fahrverbotes unter besonderen Umständen und in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße. Sie ist relevant, weil die Entscheidung des Amtsgerichts auf diesen Paragraphen hingewiesen hat, um das verhängte Fahrverbot zu untermauern, sodass die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die beharrliche Pflichtverletzung, entscheidend waren.
Das vorliegende Urteil
KG Berlin – Az.: 3 ORbs 93/24 – 162 SsBs 17/24 – Beschluss vom 26.06.2024
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