Skip to content
Menü

Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung außerhalb eines gesetzlichen Regelfalles

Trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 23 km/h wurde einem Berliner Autofahrer der Führerschein für einen Monat entzogen. Das Kammergericht Berlin sah in der Häufung von Verkehrsverstößen innerhalb kürzester Zeit nach einem illegalen Autorennen eine beharrliche Pflichtverletzung und „mangelnde Verkehrsdisziplin“. Die Richter reduzierten zwar die Geldbuße, verhängten aber dennoch ein Fahrverbot als „Denkzettel“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht Berlin
  • Datum: 26.06.2024
  • Aktenzeichen: 3 ORbs 93/24 – 162 SsBs 17/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren nach einer Ordnungswidrigkeit
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  1. Betroffener – Der Fahrer, gegen den ein Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlassen wurde.
  2. Polizei Berlin – Die ausstellende Behörde des Bußgeldbescheides.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Betroffene überschritt am 7. Februar 2023 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Am 15. Juni 2023 erhielt er einen Bußgeldbescheid über 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtenverletzung. Vorangegangen waren vier Voreintragungen im Fahreignungsregister. Der Einspruch führte zu einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Tiergarten, das die Geldbuße auf 250 Euro senkte, das Fahrverbot jedoch bestehen ließ.
  • Kern des Rechtsstreits: Die rechtliche Frage war, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen hinreichend berücksichtigt wurden und ob die Voraussetzungen für ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtenverletzung vorlagen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde vom Kammergericht Berlin als unbegründet verworfen. Die ursprüngliche Entscheidung des Amtsgerichts, eine Geldbuße von 250 Euro festzusetzen und ein Fahrverbot von einem Monat zu verhängen, wurde bestätigt.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass keine Rechtsfehler vorlagen. Die Geldbuße von 250 Euro erfordert keine weitergehende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Das Fahrverbot wurde als verhältnismäßig angesehen, da die Verstöße in kurzer Zeit erfolgten, und die wiederholten Verkehrsverstöße mangelnde Rechtstreue zeigten.
  • Folgen: Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsmittels tragen. Das Urteil verdeutlicht, dass ein Fahrverbot auch ohne vorangegangenes Fahrverbot bei mehrfachen geringeren Verstößen verhängt werden kann, wenn diese als beharrlich gewertet werden. Das Urteil festigt die Praxis der Betrachtung von Voreintragungen unter dem Maßstab der Rechtsstreue.

Fahrverbot: Auswirkungen und rechtliche Folgen im Straßenverkehr verstehen

Ein Fahrverbot ist eine der schwerwiegendsten Sanktionen im Straßenverkehr und kann weitreichende Auswirkungen auf das tägliche Leben eines Fahrers haben. Besonders gravierend sind Fahrverbote, die aufgrund beharrlicher Verletzungen von Verkehrsregeln verhängt werden, selbst wenn sie außerhalb eines gesetzlichen Regelfalls liegen. Solche Ordnungswidrigkeiten beeinflussen nicht nur den Führerschein, sondern können auch zu Punkten im Fahreignungsregister führen und die Wiedererlangung des Führerscheins erschweren.

Die rechtlichen Konsequenzen eines Fahrverbots sind oft komplex und können unterschiedliche Aspekte, wie beispielsweise die Dauer des Verbots und die Möglichkeit, das Fahrverbot anzufechten, betreffen. Um den aktuellen Stand der Dinge zu verstehen, ist es wichtig, sich mit konkreten Fällen auseinanderzusetzen, die exemplarisch für die Thematik stehen. Im Folgenden wird ein solcher Fall vorgestellt und in seiner Bedeutung für das Verkehrsrecht analysiert.

Der Fall vor Gericht


Beharrliche Pflichtverletzungen führen zu Fahrverbot trotz Geschwindigkeitsüberschreitung unter Regelgrenze

Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzungen
Wiederholte Verkehrsverstöße führten zu einem Fahrverbot, da dem Fahrer die nötige Verkehrsdisziplin fehlte. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Kammergericht Berlin hat die Rechtsbeschwerde eines Verkehrsteilnehmers gegen ein einmonatiges Fahrverbot zurückgewiesen. Der Betroffene war mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h aufgefallen, die normalerweise kein Fahrverbot nach sich zieht.

Vorgeschichte belastet Fahrer schwer

Die Vorgeschichte des Fahrers wog bei der Entscheidung besonders schwer. Nach einem Fahrerlaubnisentzug wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Februar 2020 erhielt er im Februar 2021 seine Fahrerlaubnis zurück. Doch schon kurz darauf häuften sich die Verstöße: Im Januar 2022 wurde er wegen eines Rotlichtverstoßes zu 180 Euro Geldbuße verurteilt. Nur einen Monat später folgte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Handynutzung am Steuer mit 150 Euro Geldbuße. Im Mai 2022 wurde er erneut beim Benutzen eines elektronischen Geräts erwischt, was eine Geldbuße von 130 Euro nach sich zog.

Gericht sieht mangelnde Verkehrsdisziplin

Die wiederholten Verstöße innerhalb kurzer Zeit zeigten nach Ansicht des Gerichts eine Beharrliche Pflichtverletzung. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Täter durch wiederholte Zuwiderhandlungen zeigt, dass ihm die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen. Das Gericht berücksichtigte dabei besonders die Rückfallgeschwindigkeit – also die kurzen Zeitabstände zwischen den einzelnen Verstößen.

Fahrverbot als notwendige Denkzettel-Maßnahme

Die Richter sahen in der Häufung der Verstöße eine mangelnde Verkehrsdisziplin und fehlende Rechtstreue. Die verhängten Geldbußen hatten offenbar keine ausreichende Wirkung gezeigt. Ein Fahrverbot sei daher als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme erforderlich. Das Gericht räumte dem Betroffenen immerhin die Möglichkeit ein, den Beginn des einmonatigen Fahrverbots innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten selbst zu bestimmen. Die zusätzlich verhängte Geldbuße wurde von ursprünglich 500 Euro auf 250 Euro reduziert.

Rechtliche Grundlagen der Entscheidung bestätigt

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen blieb erfolglos. Das Kammergericht bestätigte, dass die Voraussetzungen für ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BKatV vorlagen. Die Richter sahen einen klaren inneren Zusammenhang zwischen den verschiedenen Verstößen, da sie alle unter die in § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV genannten Zuwiderhandlungen fielen. Die vom Verteidiger geforderten weiteren Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen seien bei einer Geldbuße von 250 Euro nicht erforderlich.


Die Schlüsselerkenntnisse


Auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterhalb der üblichen Fahrverbotsgrenze kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn mehrere Verkehrsverstöße in kurzer Zeit aufeinander folgen. Das Gericht wertet dies als beharrliche Pflichtverletzung, die eine mangelnde Verkehrsdisziplin und fehlende Rechtstreue offenbart. Entscheidend ist dabei nicht nur die Schwere der einzelnen Verstöße, sondern vor allem ihre Häufung innerhalb eines kurzen Zeitraums. Selbst wenn die einzelnen Verstöße für sich genommen eher leicht sind, kann ihre Kombination ein Fahrverbot rechtfertigen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen, müssen Sie auch bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot rechnen. Die Gerichte schauen sich Ihr Verhalten der letzten Jahre genau an – dabei zählen nicht nur Geschwindigkeitsverstöße, sondern auch Handyverstöße oder Rotlichtverstöße. Selbst wenn die einzelnen Verstöße unter der Fahrverbotsgrenze liegen, kann ihre Häufung zu einem einmonatigen Fahrverbot führen. Die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst zu wählen, bleibt Ihnen dabei meist erhalten.


Benötigen Sie Hilfe?

Wenn sich mehrere Verkehrsverstöße in Ihrer Akte befinden, kann die rechtliche Situation schnell komplex werden – auch wenn die einzelnen Verstöße zunächst harmlos erscheinen. Mit unserer langjährigen Expertise im Verkehrsrecht analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen mögliche Handlungsoptionen auf. Ein persönliches Gespräch gibt Ihnen die Sicherheit und Klarheit, die Sie in dieser Situation benötigen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Konsequenzen hat ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung im Verkehr?

Ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung wird nach § 25 StVG verhängt und untersagt die Nutzung aller Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr für einen Zeitraum von einem bis zu drei Monaten.

Unmittelbare Auswirkungen

Wenn Sie ein Fahrverbot erhalten, müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Verwaltungsbehörde abgeben. Die Abgabefrist beträgt in der Regel vier Wochen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Während des Fahrverbots dürfen Sie keinerlei Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen.

Berufliche Folgen

Das Fahrverbot gilt auch für berufliche Fahrten. Eine Ausnahme für den Weg zur Arbeit oder Dienstfahrten gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss über das Fahrverbot informiert werden, wenn Sie für Ihre Tätigkeit einen Führerschein benötigen.

Eintragung und Langzeitfolgen

Das Fahrverbot wird im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen. Der Eintrag bleibt dort zweieinhalb Jahre bestehen. Bei weiteren Verstößen innerhalb dieser Zeit können verschärfte Sanktionen drohen, bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Praktische Konsequenzen

Die Missachtung eines Fahrverbots stellt eine Straftat nach § 21 StVG dar. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem wird häufig die Fahrerlaubnis entzogen. Der Zeitraum des Fahrverbots verlängert sich nicht automatisch, wenn Sie während der Verbotsfrist ein Kraftfahrzeug führen.


zurück

Wie werden beharrliche Pflichtverletzungen im Straßenverkehr definiert?

Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstößt und dabei zeigt, dass ihm die erforderliche Rechtstreue für die Teilnahme am Straßenverkehr fehlt.

Voraussetzungen für Beharrlichkeit

Die Behörden können bereits bei zwei zeitnahen Zuwiderhandlungen eine beharrliche Pflichtverletzung feststellen. Entscheidend ist dabei, dass der Fahrer nach dem ersten Verstoß keine Einsicht in sein Fehlverhalten zeigt und das gleiche oder ein ähnliches Vergehen erneut begeht.

Abgrenzung zur groben Pflichtverletzung

Beharrliche Pflichtverletzungen unterscheiden sich von groben Pflichtverletzungen. Sie können auch bei leichteren Verstößen vorliegen, wie etwa wiederholtem Falschparken. Im Gegensatz dazu basiert eine grobe Pflichtverletzung auf schwerem Leichtsinn oder grober Nachlässigkeit und führt häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen.

Rechtliche Konsequenzen

Bei Feststellung einer beharrlichen Pflichtverletzung kann die Behörde nach § 25 StVG ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängen. Dies gilt auch bei der Anhäufung kleinerer Verstöße, wenn diese eine mangelnde Rechtstreue und eine für das Gemeinwohl schädliche Grundhaltung offenbaren.


zurück

Welche Rolle spielt das Fahreignungsregister bei der Verhängung eines Fahrverbots?

Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg dient als zentrale Dokumentationsstelle für Verkehrsverstöße und beeinflusst maßgeblich die Entscheidung über ein Fahrverbot.

Funktion des Fahreignungsregisters

Im FAER werden verkehrsrechtliche Verstöße mit Punkten bewertet. Wenn Sie einen Verkehrsverstoß begehen, werden je nach Schwere zwischen 1 und 3 Punkte eingetragen. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Gefährlichkeit des Verstoßes für die Verkehrssicherheit.

Bedeutung für das Fahrverbot

Bei der Entscheidung über ein Fahrverbot berücksichtigen die Behörden Ihre Eintragungen im FAER. Ab 8 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung, während bei Erreichen von 14 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bestimmte schwerwiegende Verstöße können auch direkt, unabhängig von der Punktezahl, zu einem Fahrverbot führen.

Tilgungsfristen und Punkteabbau

Die Eintragungen im FAER unterliegen bestimmten Tilgungsfristen. Leichte Verstöße werden nach 2,5 Jahren, mittelschwere nach 5 Jahren und schwere Verstöße nach 10 Jahren getilgt. Sie können durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen, allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren.

Einsichtnahme und Auskunft

Sie haben das Recht, Auskunft über Ihren Punktestand zu erhalten. Dies können Sie online über das Kraftfahrt-Bundesamt beantragen oder persönlich bei einer Fahrerlaubnisbehörde einsehen. Die regelmäßige Überprüfung Ihres Punktestands ermöglicht es Ihnen, rechtzeitig auf kritische Entwicklungen zu reagieren.


zurück

Wie kann man gegen ein Fahrverbot rechtlich vorgehen?

Gegen ein Fahrverbot können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde erfolgen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, oder zur Niederschrift beim zuständigen Sachbearbeiter erklärt werden.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einspruch

Ein Einspruch ist besonders aussichtsreich, wenn ein Härtefall vorliegt. Dies trifft zu, wenn Sie beruflich zwingend auf den Führerschein angewiesen sind und Ihnen durch das Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Auch bei der Pflege von Angehörigen kann ein Härtefall geltend gemacht werden.

Mögliche Alternativen zum Fahrverbot

In bestimmten Fällen kann das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden. Dies ist möglich, wenn Sie:

  • keine Punkte in Flensburg haben
  • Ersttäter sind
  • niemanden gefährdet haben
  • nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen

Zeitliche Aspekte

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatten, können Sie als Ersttäter den Zeitpunkt des Fahrverbots innerhalb einer Vier-Monats-Frist selbst wählen. Das Fahrverbot muss allerdings am Stück abgeleistet werden und kann nicht in einzelne Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Ein rechtzeitig eingelegter Einspruch verhindert, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Während der Prüfung des Einspruchs müssen Sie weder die Geldbuße zahlen noch das Fahrverbot antreten. Wichtig: Wenn Sie das Bußgeld bereits bezahlt haben, gilt dies als Anerkennung des Bescheids, und ein Einspruch ist nicht mehr möglich.


zurück

Was sind die häufigsten Missverständnisse über Fahrverbote im Straßenverkehr?

Missverständnis zur Dauer und Aufteilung

Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass ein Fahrverbot in Teilabschnitten abgeleistet werden kann. Tatsächlich muss ein Fahrverbot immer am Stück abgeleistet werden und kann nicht aufgeteilt werden. Ein Monat Fahrverbot entspricht dabei einem Kalendermonat, wobei die Frist taggenau berechnet wird.

Fehleinschätzung beruflicher Ausnahmen

Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie trotz Fahrverbots zur Arbeit fahren dürfen. Dies ist ein gefährlicher Irrtum. Während des Fahrverbots darf das Fahrzeug unter keinen Umständen geführt werden – auch nicht für berufliche Zwecke. Ein Verstoß gegen das Fahrverbot wird als Straftat gewertet.

Irrtümer bei der Führerscheinabgabe

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Abgabe des Führerscheins. Nicht nur der nationale, sondern auch der internationale Führerschein muss abgegeben werden. Die Verbotsfrist beginnt erst mit der Abgabe des Führerscheins. Ersttäter haben dabei eine Vier-Monats-Frist zur Bestimmung des Beginns des Fahrverbots.

Falsche Vorstellungen über Fahrverbotsgründe

Häufig wird unterschätzt, dass bereits geringere Verstöße zu einem Fahrverbot führen können. So droht innerorts bereits ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot. Auch bei Rotlichtverstößen gilt nicht erst die häufig angenommene Grenze von drei Sekunden – ein Fahrverbot ist bereits ab einer Sekunde Rotlichtphase möglich.


zurück

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beharrliche Pflichtverletzung

Ein rechtlicher Begriff aus dem Verkehrsrecht, der wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften in kurzer Zeit beschreibt. Liegt vor, wenn jemand durch mehrfache Zuwiderhandlungen zeigt, dass Geldbußen allein keine ausreichende Wirkung haben und die Einsicht in das Fehlverhalten fehlt. Basiert auf § 4 Abs. 2 BKatV. Beispiel: Mehrere Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichtverstöße innerhalb weniger Monate. Kann auch bei leichteren Verstößen zu einem Fahrverbot führen, wenn sie gehäuft auftreten.


Zurück

Fahrerlaubnisentzug

Die behördliche oder gerichtliche Entziehung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Unterscheidet sich vom befristeten Fahrverbot durch längere Dauer und schwerere Folgen. Geregelt in §§ 3, 4 StVG. Nach Ablauf muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden, oft mit MPU. Wird bei schweren Verstößen wie illegalen Autorennen oder erheblicher Gefährdung anderer angeordnet.


Zurück

Rückfallgeschwindigkeit

Bezeichnet im Verkehrsrecht den zeitlichen Abstand zwischen verschiedenen Verkehrsverstößen. Je kürzer dieser Zeitraum, desto schwerwiegender wird das Verhalten bewertet. Relevant für die Beurteilung einer beharrlichen Pflichtverletzung nach § 4 BKatV. Beispiel: Drei Verstöße innerhalb von 6 Monaten zeigen eine höhere Rückfallgeschwindigkeit als drei Verstöße in 2 Jahren.


Zurück

Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme

Eine verkehrsrechtliche Sanktion mit erzieherischer Wirkung, die den Betroffenen zur Reflexion über sein Fehlverhalten bewegen soll. Typischerweise ein befristetes Fahrverbot, wenn Geldbußen keine ausreichende Wirkung zeigen. Basiert auf § 25 StVG. Zielt darauf ab, zukünftige Verstöße zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.


Zurück

Innerer Zusammenhang

Rechtliche Verknüpfung zwischen verschiedenen Verkehrsverstößen, die auf eine grundsätzlich mangelnde Verkehrsdisziplin hinweist. Relevant für die Bewertung nach § 4 BKatV. Beispiel: Wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, die alle auf eine missachtende Haltung gegenüber Verkehrsregeln hindeuten. Wichtiges Kriterium bei der Entscheidung über ein Fahrverbot.


Zurück

Fahreignungsregister

Zentrale Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (früher „Verkehrszentralregister“ oder „Punktekonto“), in der Verkehrsverstöße und deren Punktebewertung erfasst werden. Geregelt in §§ 28-30 StVG. Dokumentiert Verstöße, Punktestand und mögliche Maßnahmen. Ab 8 Punkten droht der Führerscheinentzug.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG: Diese Regelung behandelt die Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht und legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine solche Beschwerde zulässig ist. In diesem Fall wurde die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet verworfen, weil keine Rechtsfehler im vorhergehenden Urteil des Amtsgerichts erkennbar waren. Der Betroffene hatte kein rechtliches Interesse an der Aufhebung des Beschlusses, da alle relevanten rechtlichen Verfahrensschritte eingehalten wurden.
  • § 25 Abs. 2a StVG: Diese Vorschrift regelt die Anordnung eines Fahrverbots in Fällen von wiederholten Pflichtverletzungen im Straßenverkehr. Hier wurde ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet, weil der Betroffene mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hatte, was die Anwendbarkeit dieser Norm rechtfertigte. Die wiederholten Verstöße zeigen ein beharrliches Missachten der Verkehrsvorschriften, was als Grundlage für das Fahrverbot dient.
  • § 4 Abs. 2 Satz 1 BKatV: Diese Bestimmung bezieht sich auf die Verhängung von Fahrverboten aufgrund beharrlicher Pflichtverletzungen im Straßenverkehr. Das Amtsgericht stützte die Anordnung des Fahrverbots auf die Vielzahl der vorangegangenen Verstöße des Betroffenen. Diese Norm war entscheidend dafür, dass das Gericht die Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Einhaltung der Vorschriften als prioritär erachtete.
  • § 349 Abs. 2 StPO: Diese Regelung behandelt die Beschränkung der Rechtsbeschwerde und deren Form. Sie wird herangezogen, um festzustellen, dass in der vorliegenden Rechtsbeschwerde keine neuen Tatsachen oder Argumente präsentiert wurden, die die Entscheidung des Amtsgerichts in Frage stellen könnten. Der Umstand, dass der Verteidiger die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam vorgenommen hat, spielte eine maßgebliche Rolle in der Bewertung der Erfolgsaussichten der Beschwerde.
  • § 13 Abs. 1 OWiG: Diese Vorschrift regelt die Möglichkeit der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der Betroffene hat dies getan, um sich auf die finanziellen und zeitlichen Konsequenzen der Entscheidung zu konzentrieren. Die Einschränkung des Einspruchs hat maßgebende Bedeutung, da sie die gerichtliche Prüfung auf die Höhe der Geldbuße und die Anordnung des Fahrverbots fokussiert und gleichzeitig den rechtlichen Rahmen eingehalten hat, was zur Abweisung der Rechtsbeschwerde führte.

Das vorliegende Urteil

KG Berlin – Az.: 3 ORbs 93/24 – 162 SsBs 17/24 – Beschluss vom 26.06.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!