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Fahrverbot Geschwindigkeitsüberschreitung nach 2 Jahren

Ein schlapper Bußgeldbescheid aus Hagen sorgt für juristischen Wirbel, als das Oberlandesgericht Hamm den Hammer wegen unzureichender Urteilsbegründung fallen lässt. Im Fokus: Ein Fall von Geschwindigkeitsüberschreitung, bei dem die Beschilderung ebenso im Nebel stand wie die Zeitplanung der Justiz. Mit einer Verzögerung von zweieinhalb Jahren und fehlenden Details zur Tat erregt die Entscheidung neue Debatten über die Notwendigkeit von Fahrverboten und Verzögerungen im Rechtssystem.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamm
  • Datum: 23.01.2024
  • Aktenzeichen: III-5 ORbs 297/23
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren im Bereich Ordnungswidrigkeiten
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten
  • Beteiligte Parteien:
    • Generalstaatsanwaltschaft: Reichte den Antrag ein, in dem auf Verfahrensmängel im ursprünglichen Urteil hingewiesen wurde. Ihre Argumentation bezog sich etwa auf Fragen der Zustellung und der Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen und seines Rechtsbeistands.
    • Betroffener: War Gegenstand des ursprünglichen Urteils des Amtsgerichts Hagen, in dem er wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt wurde. Er wurde in einem Verfahren ohne eigene Anwesenheit und ohne direkten Vertreter verurteilt.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Betroffene wurde wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch das Amtsgericht Hagen verurteilt. Das Verfahren wurde ohne sein persönliches Erscheinen und ohne Anwesenheit seines Verteidigers durchgeführt, da die Zustellung des Urteils erfolgte, nachdem er bereits abwesend war.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Verfahrensweise beim Erlass und der Zustellung des Urteils – insbesondere in Abwesenheit des Betroffenen und seines Verteidigers – formelle Mängel aufwies, die eine erneute Verhandlung und Neubewertung, auch hinsichtlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, erforderlich machen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das angefochtene Urteil wurde aufgehoben und die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – unter Einbeziehung der Kostenfrage des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an eine andere für Ordnungswidrigkeiten zuständige Abteilung des Amtsgerichts Hagen zurückverwiesen.
    • Begründung: Die Entscheidung beruhte darauf, dass formelle Verfahrensmängel, insbesondere die Zustellung des Urteils in Abwesenheit des Betroffenen und seines Rechtsbeistands, die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Verfahrens infrage stellten. Die Verfahrensregeln im Bereich der Ordnungswidrigkeiten erforderten eine erneute Prüfung durch ein fachlich zuständiges Gericht.
    • Folgen: Der Fall wird neu verhandelt, was bedeutet, dass die bisherige Verurteilung aufgehoben wird. In der erneuten Verhandlung sind auch die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens erneut zu prüfen, sodass das ursprüngliche Urteil vollständig zurückgenommen wurde.

Fahrverbot und Geschwindigkeitsüberschreitung: Risiken und Rechtsfolgen für Verkehrssünder

Die Diskussion um Fahrverbot Geschwindigkeitsüberschreitung und die damit verbundenen Geschwindigkeitsübertretung Konsequenzen betrifft nicht nur aktuelle Verkehrsstraftaten, sondern wirft Fragen zu Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung sowie Rechtsfolgen von Geschwindigkeitsübertretungen auf. Auch das Punktesystem Verkehrssünder und die Ahndung Geschwindigkeitsüberschreitung spielen hierbei eine wesentliche Rolle für die Verkehrssicherheit.

Ein spezifischer Fall veranschaulicht exemplarisch, wie Regelungen zur Fahrverbot Dauer und Regelung den Weg zur Wiedererlangung Fahrerlaubnis beeinflussen.

Der Fall vor Gericht


Darstellungsmängel führen zur Aufhebung eines Bußgeldurteils in Hagen

Silberner Mittelklassewagen überfährt Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf einer deutschen Landstraße.
Aufhebung eines Fahrverbots wegen Verfahrensmängeln | Symbolbild: Flux gen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat ein Urteil des Amtsgerichts Hagen wegen schwerwiegender Mängel in der Urteilsbegründung aufgehoben. Der Fall betraf eine Geschwindigkeitsüberschreitung, für die der Betroffene zu einer Geldbuße von 192 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden war.

Lückenhafte Feststellungen zum Tathergang

Das OLG kritisierte besonders die unzureichende Darstellung des Sachverhalts im erstinstanzlichen Urteil. Das Amtsgericht hatte weder die konkreten Umstände der Geschwindigkeitsüberschreitung noch die Subjektive Tatseite ausreichend dargelegt. Insbesondere fehlten Feststellungen dazu, wie sich die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h ergab und ob der Betroffene diese hätte erkennen können. Der bloße Verweis auf einen Beschilderungsplan im Urteil konnte diese Mängel nicht heilen, da eine eigenständige Beschreibung der wesentlichen Beschilderung erforderlich gewesen wäre.

Zeitablauf als zusätzlicher Aufhebungsgrund

Ein weiterer bedeutsamer Aspekt war der erhebliche Zeitablauf seit der Tat. Zwischen dem Verkehrsverstoß am 10. Juni 2021 und der Entscheidung des OLG waren etwa zweieinhalb Jahre vergangen. Nach der Rechtsprechung kann ein Fahrverbot seine erzieherische Wirkung verlieren, wenn die Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt. Dies gilt besonders, wenn die Verfahrensverzögerungen nicht dem Betroffenen anzulasten sind. Im vorliegenden Fall war die Akte zeitweise außer Kontrolle geraten, was zu einer einjährigen Verzögerung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist führte.

Rechtliche Konsequenzen der Entscheidung

Das OLG verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Hagen zurück. Für ein mögliches neues Urteil gab das Gericht eine wichtige Orientierung: Bei einem Zeitablauf von über zwei Jahren zwischen Tat und Urteil müssen besondere Umstände vorliegen, um ein Fahrverbot noch als unbedingt notwendig zu rechtfertigen. Das Gericht betonte dabei das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren in angemessener Zeit, das sich aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ergibt.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das OLG Hamm hebt ein Urteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf, weil das erstinstanzliche Gericht wesentliche Feststellungen nicht ausreichend getroffen hat. Insbesondere wurde nicht klar dargelegt, woraus sich die Geschwindigkeitsbeschränkung ergab und wie der Betroffene diese hätte erkennen können. Das Urteil verdeutlicht, dass auch bei Ordnungswidrigkeiten grundlegende Anforderungen an die Urteilsbegründung gestellt werden und eine reine Bezugnahme auf Beschilderungspläne ohne weitere Erläuterungen nicht ausreicht.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Betroffener eines Bußgeldverfahrens haben Sie das Recht auf eine nachvollziehbare und vollständige Urteilsbegründung. Das Gericht muss konkret darlegen, warum Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung hätten erkennen müssen und wie genau der Verstoß zustande kam. Fehlen solche wichtigen Feststellungen, können Sie das Urteil erfolgreich anfechten – auch wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich nicht bestritten wird. Bei der Verteidigung gegen ein Bußgeld lohnt es sich daher, die Urteilsbegründung genau zu prüfen.

Benötigen Sie Hilfe?

Klare Perspektiven bei Verfahrensmängeln im Verkehrsrecht

Die Auseinandersetzung mit Fahrverboten, die aufgrund formaler Verfahrensmängel zustande kamen, kann zu erheblichen Unsicherheiten führen. Besonders wenn zeitliche Abläufe und unvollständige Sachverhaltsdarstellungen eine Rolle spielen, ist es wichtig, den Fall im Lichte der geltenden Rechtsgrundsätze zu betrachten und mögliche Lücken in der Beweisführung zu berücksichtigen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, relevante Aspekte Ihres Falls zielgerichtet zu prüfen und Ihre rechtlichen Optionen genau abzuwägen. Durch eine präzise und nachvollziehbare Herangehensweise tragen wir dazu bei, Ihre Situation umfassend zu analysieren und Handlungsalternativen zu entwickeln. Sprechen Sie uns an, um einen sachlichen und kompetenten Austausch zu beginnen.

Ersteinschätzung anfragen

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann ist ein Fahrverbot wegen zu langer Verfahrensdauer rechtswidrig?

Ein Fahrverbot verliert typischerweise nach zwei Jahren zwischen Tatbegehung und Urteil seine rechtliche Grundlage, da es dann seinen erzieherischen Zweck als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme nicht mehr erfüllen kann.

Wichtige Voraussetzungen für den Wegfall

Die Zwei-Jahres-Frist führt jedoch nicht automatisch zur Aufhebung des Fahrverbots. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Der Betroffene darf in der Zwischenzeit nicht erneut verkehrsrechtlich auffällig geworden sein.
  • Die Verzögerung darf nicht durch den Betroffenen selbst verursacht worden sein.

Ausnahmen von der Zwei-Jahres-Regel

Wenn Sie die Verfahrensverzögerung selbst zu verantworten haben, etwa durch:

  • Wiederholtes Verschieben von Gerichtsterminen
  • Unentschuldigtes Fernbleiben von Verhandlungen kann das Fahrverbot auch nach zwei Jahren noch verhängt werden.

Besondere Entwicklungen in der Rechtsprechung

Die Rechtsprechung entwickelt sich in diesem Bereich dynamisch. Einige Gerichte setzen bereits niedrigere Zeitgrenzen an:

  • Das OLG Hamm hielt 22 Monate für ausreichend
  • Das Amtsgericht Bensheim entschied bei einer Trunkenheitsfahrt bereits nach 15 Monaten, vom Fahrverbot abzusehen

Die Gerichte müssen in jedem Fall eine sorgfältige Einzelfallprüfung vornehmen. Dabei wird besonders geprüft, ob das Fahrverbot noch seinen erzieherischen Zweck erfüllen kann.


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Welche Verfahrensmängel können zur Aufhebung eines Fahrverbots führen?

Ein Fahrverbot kann aufgrund verschiedener Verfahrensmängel aufgehoben werden. Ein wesentlicher Verfahrensmangel liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung nicht ausreichend begründet hat.

Unzureichende Begründung der Entscheidung

Die fehlende oder mangelhafte Begründung eines Fahrverbots stellt einen erheblichen Verfahrensmangel dar. Dies ist besonders relevant, wenn das Gericht von der Regelbuße abweicht oder ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umwandelt, ohne die Gründe dafür nachvollziehbar darzulegen.

Fehlerhafte Beweiswürdigung

Ein Verfahrensmangel kann auch in der fehlerhaften Würdigung von Beweismitteln liegen. Wenn etwa Messfehler bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht ausreichend geprüft wurden oder die Beweismittel ungenügend sind, kann dies zur Aufhebung des Fahrverbots führen.

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Wenn Sie keine ausreichende Gelegenheit hatten, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder wichtige Härtegründe vorzubringen, liegt ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vor. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Gericht vorgebrachte Härtefallgründe nicht ausreichend würdigt.

Fehlerhafte Ermessensausübung

Ein weiterer bedeutsamer Verfahrensmangel liegt vor, wenn das Gericht sein Ermessen nicht erkennbar ausgeübt hat. Dies ist etwa der Fall, wenn bei der Entscheidung über ein Fahrverbot die konkreten Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigt wurden.


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Welche Rechtsmittel kann ich gegen ein Fahrverbot einlegen?

Gegen ein Fahrverbot stehen zwei wesentliche Rechtsmittel zur Verfügung, deren Wahl vom Verfahrensweg abhängt.

Einspruch gegen behördliches Fahrverbot

Bei einem Fahrverbot durch die Bußgeldbehörde können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch muss das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids und das Datum enthalten.

Nach Eingang des Einspruchs wird der Bußgeldbescheid zunächst nicht rechtskräftig, wodurch das Fahrverbot vorerst nicht vollstreckt werden kann. Die Behörde prüft den Fall erneut. Bestätigt sie ihre Entscheidung, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.

Rechtsmittel gegen gerichtliches Fahrverbot

Wurde das Fahrverbot durch ein Gericht als Nebenstrafe verhängt, können Sie Rechtsmittel beim nächsthöheren Gericht einlegen.

Besondere Aufhebungsgründe

Ein bereits verhängtes Fahrverbot kann unter bestimmten Umständen aufgehoben oder verkürzt werden:

Verfahrensverzögerung: Nach etwa zwei Jahren zwischen Tat und Urteil kann ein Fahrverbot möglicherweise aufgehoben werden. Dies gilt besonders, wenn die Verzögerung nicht durch Sie verursacht wurde.

Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung: Bei erheblichen Verzögerungen im Verfahrensablauf, die Sie nicht zu verantworten haben, kann das Fahrverbot für vollstreckt erklärt werden.

Formale Anforderungen

Der Einspruch muss folgende Elemente enthalten:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
  • Datum des Bußgeldbescheids
  • Konkrete Angabe, wogegen Sie Einspruch einlegen

Die Begründung des Einspruchs ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Ohne Begründung fehlt der Behörde die Grundlage für eine mögliche Aufhebung des Fahrverbots.


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Was muss ein Bußgeldbescheid zwingend enthalten, um rechtswirksam zu sein?

Ein Bußgeldbescheid muss nach § 66 OWiG bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtswirksam zu sein. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte sind:

Grundlegende Identifikationsangaben

Die persönlichen Daten des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter müssen so präzise angegeben sein, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Wenn ein Verteidiger bestellt wurde, sind auch dessen Name und Anschrift anzugeben.

Tatbeschreibung und rechtliche Einordnung

Der Bußgeldbescheid muss eine eindeutige Beschreibung der Tat enthalten. Dazu gehören:

  • Der konkrete Tatvorwurf
  • Tatzeit und Tatort
  • Die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit
  • Die angewendeten Bußgeldvorschriften

Beweise und Konsequenzen

Der Bescheid muss die Beweismittel (wie Fotos, Messprotokoll oder Zeugenaussagen) aufführen sowie die festgesetzte Geldbuße und eventuelle Nebenfolgen wie ein Fahrverbot nennen.

Rechtliche Hinweise

Der Bescheid muss zwingend eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Darin wird der Betroffene über die Einspruchsmöglichkeit, die Zweiwochenfrist und mögliche Konsequenzen bei Nichtzahlung informiert.

Wenn diese Angaben fehlen oder unzureichend sind, kann der Bußgeldbescheid fehlerhaft sein. Besonders wichtig ist die präzise Tatbeschreibung – sie muss so konkret sein, dass der Betroffene genau erkennen kann, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird.

Eine Unterschrift ist hingegen nicht erforderlich – der Bußgeldbescheid ist auch ohne diese gültig.


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Was passiert nach der Aufhebung eines Fahrverbots durch ein Gericht?

Nach einer erfolgreichen Aufhebung des Fahrverbots durch ein Gericht entfällt die Pflicht zur Abgabe des Führerscheins vollständig. Wenn Sie den Führerschein bereits abgegeben haben, erhalten Sie diesen unverzüglich zurück.

Rechtliche Konsequenzen der Aufhebung

Die Aufhebung eines Fahrverbots bedeutet, dass Ihre grundsätzliche Fahrerlaubnis durchgehend bestehen bleibt. Dies unterscheidet sich deutlich von einem Führerscheinentzug, bei dem Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen müssten.

Mögliche weitere Verfahrensschritte

In manchen Fällen hebt das Gericht nur das Fahrverbot auf, während andere Teile des Urteils bestehen bleiben. Sie müssen dann weiterhin:

  • Die verhängten Geldbußen bezahlen
  • Eventuell festgesetzte isolierte Sperrfristen einhalten

Neue gerichtliche Entscheidung

Wurde das Fahrverbot wegen Verfahrensmängeln aufgehoben, kann das Gericht in bestimmten Fällen zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung verpflichtet sein. In diesem Fall prüft das Gericht erneut:

  • Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
  • Den Zeitablauf zwischen Tat und Urteil
  • Die Gründe für eventuelle Verfahrensverzögerungen

Wenn Sie von einer Aufhebung des Fahrverbots profitieren, können Sie sofort wieder ein Kraftfahrzeug führen. Die Aufhebung wirkt dabei rückwirkend, sodass auch frühere Fahrten während des aufgehobenen Fahrverbots nicht mehr strafbar sind.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Urteilsbegründung

Eine Urteilsbegründung ist die schriftliche Darlegung der Gründe für eine gerichtliche Entscheidung. Sie muss alle wesentlichen Tatsachen, Beweise und rechtlichen Erwägungen enthalten, die das Gericht zu seinem Urteil geführt haben. Der Richter muss darin nachvollziehbar erklären, warum er zu diesem Ergebnis gekommen ist. Dies basiert auf § 267 Strafprozessordnung (StPO) und § 313 Zivilprozessordnung (ZPO).

Beispiel: Bei einer Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung muss das Gericht in der Urteilsbegründung genau darlegen, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung galt, wie sie beschildert war und wie die Geschwindigkeit gemessen wurde.


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Subjektive Tatseite

Die subjektive Tatseite beschreibt die innere Einstellung des Täters zur Tat – also ob er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Sie ist neben dem objektiven Tatbestand (äußerer Sachverhalt) entscheidend für die strafrechtliche Bewertung einer Handlung. Die Regelungen hierzu finden sich in §§ 15, 16 StGB.

Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss nachgewiesen werden, dass der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung kannte oder hätte kennen müssen.


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Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog ist eine bundeseinheitliche Verordnung, die festlegt, welche Geldbußen und Nebenfolgen (wie Fahrverbote oder Punkte) bei Verkehrsverstößen zu verhängen sind. Er basiert auf § 26a StVG und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und sorgt für eine einheitliche Ahndung von Verkehrsverstößen.

Beispiel: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-25 km/h innerorts wird mit 70 Euro und einem Punkt geahndet.


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Rechtsstaatsprinzip

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein fundamentaler Verfassungsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG), der die Bindung staatlicher Gewalt an Recht und Gesetz garantiert. Es beinhaltet unter anderem das Recht auf ein faires Verfahren, Rechtssicherheit und die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns.

Beispiel: Eine überlange Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren kann gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen und zur Aufhebung eines Fahrverbots führen.


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Punktesystem

Das Punktesystem (Fahreignungs-Bewertungssystem) ist ein Bewertungssystem für Verkehrsverstöße, das in Flensburg geführt wird. Es basiert auf §§ 28-30 StVG und dient der Erfassung von Verkehrsverstößen. Ab 8 Punkten droht der Führerscheinentzug.

Beispiel: Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von über 31 km/h führt zu 2 Punkten im Fahreignungsregister.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG: Dieser Paragraph regelt die Rechtsbeschwerde gegen Urteile in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er ermöglicht es dem Betroffenen, eine Entscheidung anzufechten, wenn er der Meinung ist, dass das Urteil rechtswidrig oder fehlerhaft ist. Die Rechtsbeschwerde muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erlass des Urteils eingelegt werden.
    Der Betroffene hat gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt, da er die formellen und materiellen Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Urteils anzweifelt.
  • § 341 Absatz 2 StPO: Dieser Abschnitt der Strafprozessordnung behandelt die Voraussetzungen, unter denen bestimmte Verfahrenshandlungen zulässig sind. Insbesondere geht es um die formellen Anforderungen an Rechtsmittel und deren Begründung.
    Im vorliegenden Fall wird § 341 Absatz 2 StPO herangezogen, um die ordnungsgemäße Einreichung und Begründung der Rechtsbeschwerde des Betroffenen zu prüfen.
  • § 344 StPO: Dieser Paragraph regelt das Verfahren der Rechtsmittel im Strafprozess, insbesondere die Voraussetzungen und den Ablauf von Berufungen und Beschwerden. Er stellt sicher, dass die Verfahrensrechte der Beteiligten gewahrt bleiben.
    Die angefochtene Rechtsbeschwerde des Betroffenen orientiert sich an den Bestimmungen des § 344 StPO, um die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten der Beschwerde zu bewerten.
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das StVG ist die zentrale gesetzliche Grundlage für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, einschließlich Regelungen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es definiert die Pflichten von Verkehrsteilnehmern und die Konsequenzen bei Verstößen.
    Der ursprüngliche Vorwurf der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit basiert auf den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Verstöße festlegt.
  • § 345 StPO: Dieser Paragraph behandelt die Entscheidung über Rechtsmittel und die damit verbundenen Kostenfragen im Strafprozess. Er legt fest, wann und wie die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens zu tragen sind.
    Im Beschluss des OLG Hamm wird gemäß § 345 StPO entschieden, dass die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an eine andere Abteilung zurückverwiesen wird.

Das vorliegende Urteil


OLG Hamm – Az.: III-5 ORbs 297/23 – Beschluss vom 23.01.2024


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