Ein Arzt war 46 Stundenkilometer zu schnell unterwegs und sollte dafür eine Geldbuße von 320 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot erhalten. Er versuchte, das Fahrverbot zu umgehen, indem er den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkte und stattdessen eine höhere Geldstrafe anbot. Das Amtsgericht verdreifachte die Geldbuße daraufhin auf 960 Euro, sah aber vom Fahrverbot ab – ein Umstand, der die Staatsanwaltschaft zu einer Rechtsbeschwerde provozierte.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Was geschah auf der Straße, und warum wurde es teuer?
- Wie reagierte der Arzt auf den Vorwurf?
- Warum legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein?
- Konnte der Arzt seinen Einspruch noch zurückziehen?
- War die Entscheidung des Amtsgerichts rechtlich haltbar?
- Welche Gründe sah das Gericht für das Fahrverbot – und welche nicht?
- Was bedeutet das Urteil für den Arzt und das weitere Verfahren?
- Wichtigste Erkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Das Urteil in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche allgemeinen Konsequenzen können schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland haben?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ein Regelfahrverbot abgewendet oder in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden?
- Was bedeutet der Begriff „unzumutbare Härte“ im Zusammenhang mit der Abwendung eines Fahrverbots?
- Wie funktioniert der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot, und welche formalen Aspekte sind dabei relevant?
- Welche potenziellen Risiken birgt ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 202 ObOWi 262/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 12.05.2025
- Aktenzeichen: 202 ObOWi 262/25
- Verfahren: Rechtsbeschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Bußgeldrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Staatsanwaltschaft. Sie legte Rechtsbeschwerde ein, da sie das Absehen vom Fahrverbot für falsch hielt.
- Beklagte: Ein Autofahrer, gegen den ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens verhängt wurde. Er wollte das Fahrverbot vermeiden und hatte seinen Einspruch auf die Geldbuße beschränkt.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Ein Autofahrer fuhr deutlich zu schnell und erhielt dafür ein Bußgeld samt Fahrverbot. Das Amtsgericht verzichtete später auf das Fahrverbot, woraufhin die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde einlegte.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Wann darf ein Gericht bei einem Bußgeldfall von einem eigentlich vorgeschriebenen Fahrverbot absehen, besonders wenn der Autofahrer den Einspruch nur auf die Strafe beschränkt hat, und sind telefonische Erklärungen in solchen Verfahren überhaupt gültig?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Der Beschluss des Amtsgerichts, der das Fahrverbot aufhob, wurde aufgehoben.
- Zentrale Begründung: Das Gericht befand, dass das Amtsgericht zu Unrecht von einem Fahrverbot abgesehen hatte, da weder die berufliche Abhängigkeit noch ein angebliches „Augenblicksversagen“ dafür ausreichten.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Fall muss nun vom Amtsgericht neu verhandelt werden, um über das Fahrverbot zu entscheiden.
Der Fall vor Gericht
Ein sonniger Tag auf einer bayerischen Landstraße, doch für einen jungen Arzt endete er mit einem dicken Problem: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die ihm nicht nur eine hohe Geldbuße, sondern auch ein Fahrverbot von einem Monat einbringen sollte. Was folgte, war ein juristisches Tauziehen durch die Instanzen, das letztlich bis zum Bayerischen Obersten Landesgericht reichen sollte – und tief blicken ließ, wie Gerichte Entscheidungen treffen und prüfen, wenn es um die Konsequenzen eines Verkehrsverstoßes geht.
Was geschah auf der Straße, und warum wurde es teuer?
Der junge Weiterbildungsassistent war auf einer Straße unterwegs, wo er die erlaubte Geschwindigkeit deutlich überschritt. Genauer gesagt: Er war 46 Stundenkilometer zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften. Eine solche gravierende Tempoüberschreitung zieht in Deutschland in der Regel empfindliche Strafen nach sich. So erging es auch dem Arzt: Die zuständige Bußgeldstelle sandte ihm einen offiziellen Bescheid zu.

Dieser enthielt eine Geldbuße von 320 Euro und zusätzlich die Anordnung eines einmonatigen Fahrverbots. Das Fahrverbot war dabei mit einer Erleichterung versehen, die es dem Arzt erlaubt hätte, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst zu bestimmen – eine typische Regelung, die es Verkehrssündern ermöglichen soll, private oder berufliche Termine vorab zu regeln, bevor sie den Führerschein abgeben müssen. Doch der Arzt war mit dieser Konsequenz nicht einverstanden.
Wie reagierte der Arzt auf den Vorwurf?
Der betroffene Fahrer legte gegen den Bußgeldbescheid zunächst ganz allgemein Einspruch ein. Ein Einspruch ist im Grunde ein förmlicher Widerspruch gegen die Entscheidung der Bußgeldstelle, der dazu führt, dass sich ein Gericht mit dem Fall befassen muss. Einige Wochen später, am 20. November 2024, konkretisierte der Arzt seinen Einspruch in einem Telefonat mit dem Amtsgericht: Er beschränkte ihn auf die sogenannten Rechtsfolgen. Das bedeutet, er akzeptierte den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung an sich, wollte aber die Höhe der Geldbuße und insbesondere das Fahrverbot neu verhandeln. Sein Ziel war es, das Fahrverbot gänzlich abzuwenden und stattdessen eine höhere Geldstrafe zu akzeptieren.
Das Amtsgericht, das nun zuständig war, bearbeitete den Fall in einem schriftlichen Verfahren. Das bedeutet, es fand keine öffentliche Verhandlung mit Zeugen und Anwälten statt. Stattdessen trafen die Richter ihre Entscheidung allein auf Basis der Aktenlage. Mit einem Beschluss vom 22. Januar 2025 fällte das Gericht eine überraschende Entscheidung: Die Geldbuße wurde auf 960 Euro verdreifacht – ein klares Signal für die Schwere des Verstoßes. Das Fahrverbot hingegen wurde tatsächlich nicht verhängt. Ursprünglich wurde dieser Beschluss vom Amtsgericht nicht begründet, da alle Beteiligten auf eine Begründung verzichtet hatten.
Warum legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein?
Diese Entscheidung des Amtsgerichts, das Fahrverbot trotz der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung abzuwenden, rief die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Sie sah darin einen Fehler. Drei Tage nach Zustellung des Amtsgerichtsbeschlusses legte die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde ein. Dieser Rechtsbehelf ist dazu da, richterliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen.
Erst nach dieser Beschwerde reichte das Amtsgericht, wie es gesetzlich in bestimmten Fällen möglich ist, eine schriftliche Begründung für seine Entscheidung nach. Darin legte das Gericht dar, warum es das Fahrverbot ausgesetzt hatte: Der Fahrer sei als Weiterbildungsassistent in einer hausärztlichen Praxis angestellt und erbringe zudem Bereitschaftsdienste in einer Klinik. Er verdiene ein Bruttogehalt von 6.500 Euro aus der hausärztlichen Tätigkeit. Seine Arbeit umfasse Besuche in Pflegeheimen, Hausbesuche bei Patienten und Dienste in zwei verschiedenen Krankenhäusern. Die Bereitschaftsdienste fänden zudem oft abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen statt. Angesichts dieser Umstände sei der junge Arzt in besonderer Weise auf die Nutzung seines Autos angewiesen. Zusätzlich führte das Amtsgericht an, es könnte sich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt haben – also einen kurzzeitigen, nicht bewusst herbeigeführten Fehler.
Die Staatsanwaltschaft beharrte jedoch auf ihrer Auffassung, dass die Nichtanordnung des Fahrverbots rechtlich nicht haltbar sei. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss sich dieser Ansicht an und beantragte, den Beschluss des Amtsgerichts aufzuheben und den Fall zur erneuten Entscheidung über die Rechtsfolgen an das Amtsgericht zurückzuverweisen.
Konnte der Arzt seinen Einspruch noch zurückziehen?
Mitten im Rechtsbeschwerdeverfahren, nur wenige Tage vor der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, versuchte der betroffene Arzt über seine Verteidigerin, seinen ursprünglichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid komplett zurückzuziehen. Ein solcher Schritt hätte zur Folge gehabt, dass der ursprüngliche Bußgeldbescheid der Behörde – mit der ursprünglichen Geldbuße von 320 Euro und dem einmonatigen Fahrverbot – wieder wirksam geworden wäre.
Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte jedoch klar: Eine solche Rücknahme eines Einspruchs ist grundsätzlich nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, an dem das Gericht erster Instanz (hier das Amtsgericht) seine Entscheidung verkündet oder im schriftlichen Verfahren einen Beschluss erlassen hat. Da der Beschluss des Amtsgerichts bereits gefasst war, als der Arzt seinen Einspruch vollständig zurückziehen wollte, war dieser Versuch verspätet und somit unwirksam. Das Verfahren musste also weitergeführt werden.
War die Entscheidung des Amtsgerichts rechtlich haltbar?
Bevor das Bayerische Oberste Landesgericht die Begründung des Amtsgerichts für das Absehen vom Fahrverbot prüfte, musste es klären, ob die vorangegangenen Schritte überhaupt rechtlich korrekt waren. Denn der Arzt hatte seinen Einspruch telefonisch beschränkt, und auch der Verzicht auf eine sofortige Begründung des Amtsgerichtsbeschlusses war mündlich erfolgt.
Das BayObLG bestätigte: Die telefonische Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen war wirksam. Für die Form der Einspruchsbeschränkung gelten dieselben Regeln wie für den Einspruch selbst, und dieser kann eben auch telefonisch erfolgen. Wichtig war auch, dass die Verteidigerin des Arztes eine „ausdrückliche Ermächtigung“ für diese teilweise Rücknahme des Einspruchs hatte. Das Gericht stellte fest, dass die vorliegende allgemeine Vertretungsvollmacht, die vor dem Bußgeldbescheid erteilt worden war, im vorliegenden Einzelfall als ausreichend und auf dieses spezifische Verfahren bezogen anzusehen war. Auch die Tatsache, dass ein Richter die fernmündliche Erklärung aufgenommen hatte, war rechtlich unbedenklich.
Ebenso war der Verzicht auf eine sofortige Begründung des Beschlusses durch das Amtsgericht, der ebenfalls telefonisch durch die Verteidigerin erklärt wurde, gültig. Dieser Verzicht war eindeutig, und die strengen Formvorschriften, die beispielsweise für die Einlegung eines Rechtsmittels gelten, finden hier keine Anwendung. Auch eine nachträglich erstellte Begründung des Beschlusses, wie im vorliegenden Fall geschehen, ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Nachdem diese formalen Fragen geklärt waren, konnte das Gericht zur eigentlichen Kernfrage kommen: Hatte das Amtsgericht zu Recht davon abgesehen, dem Arzt ein Fahrverbot aufzuerlegen?
Welche Gründe sah das Gericht für das Fahrverbot – und welche nicht?
Die obersten bayerischen Richter kamen zu dem Schluss, dass die Argumente des Amtsgerichts, das Fahrverbot nicht zu verhängen, einer rechtlichen Prüfung nicht standhielten.
- Die geringe Voreintragung des Arztes: Das Amtsgericht hatte möglicherweise berücksichtigt, dass der Arzt nur eine geringfügige frühere Geschwindigkeitsüberschreitung in seiner Akte hatte. Doch das BayObLG stellte klar, dass die sogenannten Regelsätze der Bußgeldkatalogverordnung, zu denen auch das Fahrverbot gehört, grundsätzlich auch für Ersttäter gelten. Eine einzelne Voreintragung war daher kein stichhaltiges Argument, um von einem Regelfahrverbot abzusehen.
- Die berufliche Abhängigkeit des Arztes vom Auto: Zwar hatte das Amtsgericht die berufliche Situation des Arztes detailliert beschrieben – seine Rolle als Weiterbildungsassistent in einer Hausarztpraxis, die Notwendigkeit von Haus- und Pflegeheimbesuchen, sowie seine Dienste in zwei Krankenhäusern und die flexiblen Bereitschaftsdienste. Doch das BayObLG betonte, dass die bloße Tatsache einer beruflichen Abhängigkeit von einem Kraftfahrzeug nicht ausreicht, um eine „Unzumutbare Härte“ zu begründen, die ein Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigen würde. Das Amtsgericht hatte es versäumt darzulegen, warum die Schwierigkeiten, die sich aus einem Fahrverbot ergeben würden, nicht durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden könnten. Es fehlten konkrete Feststellungen dazu, ob der Arzt beispielsweise Taxis nutzen, Aushilfsfahrer engagieren oder seinen Jahresurlaub während des Fahrverbots nehmen könnte. Angesichts des hohen Einkommens des Arztes sei es auch nicht ersichtlich, dass ein Fahrverbot zu einer wirtschaftlich untragbaren oder gar existenzbedrohenden Situation führen würde.
- Das angebliche „Augenblicksversagen“: Das Amtsgericht hatte angedeutet, der Verstoß könnte auf einem kurzen Moment der Unaufmerksamkeit beruht haben. Doch das BayObLG wies auch dieses Argument zurück. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ereignete sich in einem Baustellenbereich mit verengten Fahrspuren und ohne Seitenstreifen. Das für 80 km/h geltende Geschwindigkeitsbegrenzungsschild war an dieser Stelle sogar fünfmal (!) auf der rechten Seite aufgestellt. Selbst wenn der Arzt das Schild übersehen haben sollte, so das Gericht, beruhte dieses Übersehen angesichts der klaren Beschilderung auf „grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit“. Ein solches Verhalten schließe ein Augenblicksversagen aus und rechtfertige daher nicht das Absehen vom Fahrverbot.
Was bedeutet das Urteil für den Arzt und das weitere Verfahren?
Aufgrund dieser schwerwiegenden Rechtsfehler in der Begründung des Amtsgerichts musste das Bayerische Oberste Landesgericht den Beschluss vom 22. Januar 2025 mit allen dazugehörigen Feststellungen aufheben. Das bedeutete, die gesamte Entscheidung des Amtsgerichts war damit hinfällig – sowohl die erhöhte Geldbuße als auch das Absehen vom Fahrverbot. Die Aufhebung der gesamten Entscheidung war notwendig, da die Höhe der Geldbuße und das Fahrverbot in einem engen Zusammenhang stehen und nicht unabhängig voneinander beurteilt werden können.
Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dies bedeutet, dass das Amtsgericht nun erneut über den Fall entscheiden muss, dabei aber die rechtlichen Vorgaben des Bayerischen Obersten Landesgerichts zu beachten hat. Es wird prüfen müssen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrverbot im Fall des Arztes doch verhängt werden muss. Die Angelegenheit ist für den Arzt damit noch nicht ausgestanden.
Wichtigste Erkenntnisse
Beruflicher Bedarf allein rechtfertigt kein Absehen vom Regelfahrverbot bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Regelsätze gelten auch für Ersttäter: Gerichte dürfen sich nicht dadurch von den Regelsätzen des Bußgeldkatalogs entfernen, dass ein Verkehrssünder bisher wenig oder gar nicht aufgefallen ist. Eine geringfügige Vorbelastung berechtigt nicht zum Verzicht auf das vorgesehene Fahrverbot.
- Berufliche Abhängigkeit erfordert konkrete Härteprüfung: Wer sein Fahrzeug beruflich benötigt, muss detailliert darlegen, warum ein Fahrverbot unzumutbar wäre und welche Alternativen (Taxi, Vertretung, Urlaub) nicht in Betracht kommen. Die bloße Angewiesenheit auf das Auto genügt nicht, wenn das Einkommen Ausweichmöglichkeiten erlaubt.
- Augenblicksversagen schließt grobe Nachlässigkeit aus: Übersieht ein Fahrer trotz fünffacher Beschilderung Geschwindigkeitsbegrenzungen in Baustellen, liegt keine spontane Unachtsamkeit vor. Solche Verstöße beruhen auf bewusster Gleichgültigkeit gegenüber den Verkehrsregeln.
Gerichte müssen ihre Abweichungen vom Bußgeldkatalog präzise begründen und dabei alle zumutbaren Alternativen zur Fahrerlaubnis prüfen.
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Das Urteil in der Praxis
Für jeden, dessen Beruf vom Führerschein abhängt, sollte dieses Urteil ab sofort zur Pflichtlektüre gehören. Das BayObLG zieht hier die Daumenschrauben für Ausnahmeregelungen beim Fahrverbot deutlich an. Es macht unmissverständlich klar: Die bloße berufliche Notwendigkeit oder ein hohes Einkommen reichen bei Weitem nicht aus, um eine „unzumutbare Härte“ zu begründen. Wer sein Fahrverbot abwenden will, muss künftig sehr konkret darlegen, warum Alternativen wie Taxen oder Urlaub absolut ausgeschlossen sind und eine Existenzbedrohung droht. Dieses Urteil erhöht massiv die Hürde für jene, die auf vermeintliche Ausnahmetatbestände pochen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche allgemeinen Konsequenzen können schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland haben?
Schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland ziehen in der Regel drei Hauptfolgen nach sich: empfindliche Geldbußen, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Diese Maßnahmen werden verhängt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Fehlverhalten im Straßenverkehr zu ahnden.
Man kann es sich vorstellen wie im Sport: Wer grob gegen die Regeln verstößt, bekommt nicht nur eine Ermahnung, sondern auch klar definierte Strafen, die je nach Schwere des Vergehens variieren – etwa eine gelbe oder rote Karte. Im Straßenverkehr sind Bußgelder, Punkte und Fahrverbote die entsprechenden Konsequenzen für Regelverstöße.
Ein Fahrverbot ist dabei eine häufige Folge von gravierenden Tempoüberschreitungen. Es wird in der Regel dann verhängt, wenn die zulässige Geschwindigkeit sehr deutlich überschritten wurde. Das Fahrverbot ist in solchen Fällen die Regel und nicht die Ausnahme. Typischerweise beträgt die Dauer eines Fahrverbots einen bis drei Monate, abhängig von der Schwere des Verstoßes und möglichen Voreintragungen. Gerichte prüfen genau, ob besondere Umstände vorliegen, die ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen könnten. Dabei reicht eine bloße berufliche Abhängigkeit vom Fahrzeug in der Regel nicht aus, um eine „unzumutbare Härte“ zu begründen; es müssen vielmehr konkrete Feststellungen zu alternativen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit getroffen werden. Auch ein „Augenblicksversagen“ wird nur in Ausnahmefällen angenommen, insbesondere wenn die Umstände auf grobe Nachlässigkeit hindeuten.
Diese klaren Konsequenzen sollen die Verkehrsteilnehmer zu verantwortungsvollem Handeln anhalten und so das Vertrauen in faire und sichere Abläufe im Straßenverkehr schützen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Regelfahrverbot abgewendet oder in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden?
Ein Regelfahrverbot lässt sich nur in absoluten Ausnahmefällen abwenden oder in eine höhere Geldstrafe umwandeln. Dies ist lediglich möglich, wenn die Verhängung des Fahrverbots eine „unzumutbare Härte“ verursacht, die weit über die üblichen Beeinträchtigungen hinausgeht.
Stellen Sie sich vor, ein Schiedsrichter zeigt einem Spieler für ein klares Foul die Rote Karte. Nur wenn diese Karte dem Spieler beispielsweise die Teilnahme an einem lebenswichtigen Qualifikationsspiel für die Weltmeisterschaft nehmen und kein Ersatzspieler den Nachteil ausgleichen könnte, würde man eventuell über eine Abmilderung nachdenken. Normalerweise ist die Strafe fest, auch wenn sie unbequem ist.
Die bloße berufliche Abhängigkeit von einem Fahrzeug genügt in der Regel nicht, um ein Fahrverbot abzuwenden. Gerichte verlangen konkrete und schwerwiegende Nachteile, die nicht durch alternative Transportmittel, wie Taxis, Aushilfsfahrer oder die Nutzung von Urlaubstagen, ausgeglichen werden können. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass ein drohender Jobverlust nicht anderweitig abzuwenden ist. Auch ein hohes Einkommen oder geringfügige Voreintragungen im Register sind keine ausreichenden Gründe für ein Absehen vom Fahrverbot.
Liegt eine solche „unzumutbare Härte“ tatsächlich vor, kann das Gericht das Fahrverbot in Ausnahmefällen in eine spürbar höhere Geldstrafe umwandeln. Diese strenge Handhabung stellt sicher, dass Fahrverbote ihre abschreckende Wirkung entfalten und die Verkehrssicherheit gewährleisten.
Was bedeutet der Begriff „unzumutbare Härte“ im Zusammenhang mit der Abwendung eines Fahrverbots?
Der Begriff „unzumutbare Härte“ bezeichnet eine außergewöhnlich schwerwiegende Belastung, die es ermöglichen könnte, ein eigentlich fälliges Fahrverbot abzuwenden. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Anforderungen hierfür sehr hoch sind.
Stellen Sie sich vor, es gibt eine feste Regel, dass man bei einem bestimmten Vergehen eine Konsequenz erfährt – ähnlich wie bei einem Fußballspiel, wo ein Foul oft eine gelbe Karte nach sich zieht. Die „unzumutbare Härte“ wäre dann die extrem seltene und kaum vorgesehene Situation, in der das Festhalten an dieser Regel zu einem überproportional schädlichen und nicht anders abwendbaren Ergebnis führen würde.
Die bloße Tatsache, auf ein Kraftfahrzeug für berufliche Zwecke angewiesen zu sein, reicht allein nicht aus, um eine solche Härte zu begründen. Gerichte verlangen vielmehr, dass die Schwierigkeiten, die ein Fahrverbot mit sich bringt, nicht durch andere zumutbare Maßnahmen ausgeglichen werden können. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Taxis, die Organisation von Aushilfsfahrern oder die Einplanung von Jahresurlaub während des Fahrverbots.
Eine betroffene Person muss detailliert darlegen und nachweisen, warum die Beeinträchtigung in ihrem speziellen Fall so schwerwiegend ist, dass sie die üblichen Unannehmlichkeiten eines Fahrverbots weit übersteigt und nicht anders zu vermeiden ist. So wäre es etwa bei einem hohen Einkommen nicht ersichtlich, dass ein Fahrverbot zu einer wirtschaftlich untragbaren oder gar existenzbedrohenden Situation führen würde.
Diese strenge Auslegung stellt sicher, dass Fahrverbote als Sanktionen ihre abschreckende Wirkung behalten und Ausnahmen wirklich nur in äußersten Notfällen gemacht werden.
Wie funktioniert der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot, und welche formalen Aspekte sind dabei relevant?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen nach dessen Zustellung Einspruch einlegen. Dies muss entweder schriftlich erfolgen oder mündlich bei der zuständigen Stelle zu Protokoll gegeben werden.
Stellen Sie sich vor, ein Fußballschiedsrichter pfeift ein Foul. Wenn man diese Entscheidung nicht vollständig akzeptiert, kann man förmlich „Einspruch“ erheben, um sie von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen.
Ein Einspruch muss nicht den gesamten Bußgeldbescheid anfechten. Es ist möglich, ihn auf bestimmte Aspekte zu beschränken, beispielsweise nur auf die Höhe der Geldstrafe oder ein verhängtes Fahrverbot, während der eigentliche Schuldvorwurf akzeptiert wird. Solche Erklärungen können unter Umständen auch telefonisch erfolgen, wenn sie von einem Gericht aufgenommen werden und eine entsprechende Vertretungsvollmacht, falls vorhanden, vorliegt.
Nach einem fristgerechten Einspruch wird der Fall von einem Gericht geprüft. Dies kann in einem schriftlichen Verfahren geschehen oder eine mündliche Hauptverhandlung nach sich ziehen. Die Möglichkeit von Rechtsmitteln, wie einer Rechtsbeschwerde, dient dazu, gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen.
Welche potenziellen Risiken birgt ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot kann dazu führen, dass die ursprünglich verhängte Strafe nicht nur bestätigt, sondern sogar verschärft wird. Dies liegt daran, dass ein Gericht bei seiner Entscheidung nicht an die ursprünglichen Festlegungen des Bußgeldbescheids gebunden ist. Es prüft den gesamten Fall neu, ähnlich einem Fußball-Schiedsrichter, der nach einem Foul nicht nur die Verwarnung bestätigen, sondern auch eine Rote Karte aussprechen kann, wenn er die Situation als schwerwiegender beurteilt.
Im Rahmen eines solchen Einspruchsverfahrens ist es beispielsweise möglich, dass das Gericht eine ursprünglich festgesetzte Geldbuße deutlich erhöht. Dies kann geschehen, wenn das Gericht den Verstoß als gravierender einschätzt, als dies im Bußgeldbescheid angenommen wurde, oder wenn es ein beantragtes Fahrverbot abwenden möchte und dies durch eine höhere Geldstrafe kompensiert. So wurde in einem Fall die Geldbuße von 320 Euro auf 960 Euro verdreifacht, um ein Fahrverbot zu vermeiden.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass ein Fahrverbot trotz Einspruch bestätigt oder sogar nachträglich verhängt wird, selbst wenn es zuvor vom Amtsgericht abgewendet worden war. Die Anforderungen, ein Regelfahrverbot abzuwenden, sind sehr hoch. Das Gericht muss überzeugend darlegen, warum die besonderen Umstände des Einzelfalls eine Abweichung vom Regelsatz rechtfertigen. Gelingt dies nicht, kann eine höhere Instanz die Entscheidung aufheben und das Fahrverbot doch verhängen. Zudem geht bei einem Einspruch oft das Recht verloren, den Beginn eines Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst zu bestimmen; es würde dann unmittelbar nach Rechtskraft fällig werden.
Diese Vorgehensweise gewährleistet eine umfassende und unabhängige rechtliche Prüfung des Falles.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Augenblicksversagen
Ein Augenblicksversagen ist ein kurzer, unaufmerksamer Moment, in dem jemand unabsichtlich gegen eine Regel verstößt, ohne dass dies auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
In der Rechtsprechung kann ein solches Versagen manchmal mildernde Umstände begründen, da es sich um einen Fehler handelt, der typisch menschlich ist und nicht auf einer generellen Missachtung von Regeln basiert. Es dient dazu, bestimmte leichte Vergehen anders zu bewerten als bewusste oder grob fahrlässige Verstöße.
Beispiel: Das Amtsgericht deutete an, die Geschwindigkeitsüberschreitung des Arztes könnte ein Augenblicksversagen gewesen sein, um das Fahrverbot zu umgehen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies dies jedoch zurück, da die extrem deutliche Beschilderung auf grobe Nachlässigkeit hindeutete.
Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde ist ein spezielles Rechtsmittel in Bußgeldverfahren, mit dem eine Gerichtsentscheidung ausschließlich auf rechtliche Fehler überprüft werden kann, nicht aber auf neue Tatsachen oder eine andere Beweiswürdigung.
Sie dient dazu, die Einheitlichkeit und Korrektheit der Rechtsanwendung durch die Gerichte sicherzustellen. Höhere Gerichte überprüfen dabei, ob das Gesetz richtig ausgelegt und angewendet wurde, ohne den Fall neu zu verhandeln.
Beispiel: Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ein, weil sie die Entscheidung, das Fahrverbot abzuwenden, für rechtlich fehlerhaft hielt.
Rechtsfolgen
Als Rechtsfolgen bezeichnet man die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einem festgestellten Verstoß ergeben, wie zum Beispiel die Höhe einer Geldbuße oder die Anordnung eines Fahrverbots.
Wenn man einen Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt, akzeptiert man den Vorwurf der Tat an sich, möchte aber nur über die Art und Schwere der Strafe verhandeln. Dies ermöglicht es, gezielt nur die Sanktionen anzufechten, ohne den eigentlichen Sachverhalt neu verhandeln zu müssen.
Beispiel: Der Arzt beschränkte seinen Einspruch telefonisch auf die Rechtsfolgen, was bedeutete, er akzeptierte die Geschwindigkeitsüberschreitung, wollte aber die Höhe der Geldbuße und das Fahrverbot neu verhandeln.
Regelfahrverbot
Ein Regelfahrverbot ist ein Fahrverbot, das laut Bußgeldkatalog bei bestimmten schwerwiegenden Verkehrsverstößen, wie einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung, grundsätzlich vorgesehen ist und somit die übliche Konsequenz darstellt.
Es dient der Sanktionierung besonders gefährlicher Verstöße und soll eine präventive Wirkung entfalten. Abweichungen von diesem Regelfahrverbot sind nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen möglich.
Beispiel: Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte klar, dass die geringe Voreintragung des Arztes kein stichhaltiges Argument war, um vom Regelfahrverbot für die gravierende Geschwindigkeitsüberschreitung abzusehen.
Schriftliches Verfahren
Ein schriftliches Verfahren ist eine gerichtliche Arbeitsweise, bei der Entscheidungen auf Basis der schriftlichen Akten getroffen werden, ohne dass eine mündliche Verhandlung mit der Anwesenheit der Beteiligten stattfindet.
Es soll das Verfahren beschleunigen und vereinfachen, insbesondere in Fällen, in denen die Sachlage klar ist oder eine mündliche Verhandlung nicht für notwendig erachtet wird. Die Richter stützen sich dabei ausschließlich auf die eingereichten Dokumente und Stellungnahmen.
Beispiel: Das Amtsgericht bearbeitete den Fall des Arztes in einem schriftlichen Verfahren, sodass keine öffentliche Verhandlung stattfand, sondern die Richter ihre Entscheidung allein auf Basis der Aktenlage trafen.
Unzumutbare Härte
Eine unzumutbare Härte im juristischen Kontext liegt vor, wenn die Anwendung einer Regel oder Sanktion im Einzelfall zu einer so außergewöhnlich schwerwiegenden und nicht anders abwendbaren Belastung führen würde, dass sie über das normale Maß hinausgeht.
Dieser Begriff ist ein entscheidendes Kriterium, um in Ausnahmefällen von Regelsanktionen wie einem Fahrverbot abzuweichen. Das Gericht prüft dabei genau, ob die Nachteile für die betroffene Person so gravierend sind, dass sie nicht durch andere zumutbare Maßnahmen ausgeglichen werden können.
Beispiel: Das Amtsgericht versuchte, die berufliche Abhängigkeit des Arztes vom Auto als Argument für eine unzumutbare Härte anzuführen, doch das Bayerische Oberste Landesgericht befand, dass die bloße berufliche Abhängigkeit ohne weitere konkrete Darlegungen von Alternativen dafür nicht ausreicht.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Absehen vom Fahrverbot bei unzumutbarer Härte (§ 25 Abs. 1 StVG, § 4 Abs. 4 BKatV)Ein Fahrverbot, das bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen normalerweise verhängt wird, kann nur in Ausnahmefällen abgewendet werden, wenn die Konsequenzen für den Betroffenen untragbar sind.→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht prüfte, ob die berufliche Abhängigkeit des Arztes vom Auto eine solch unzumutbare Härte darstellt, kam aber zu dem Schluss, dass dies ohne konkrete Darlegung von unüberwindbaren Schwierigkeiten und fehlenden Alternativen nicht ausreicht.
- Regelfahrverbot und Augenblicksversagen (§ 3 Abs. 1 BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV)Bestimmte schwere Verkehrsverstöße ziehen in der Regel ein Fahrverbot nach sich, und ein „Augenblicksversagen“ rechtfertigt das Absehen davon nur, wenn der Fehler nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht.→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Trotz der Argumentation des Amtsgerichts, es könnte ein Augenblicksversagen vorgelegen haben, befand das BayObLG, dass die extreme Geschwindigkeitsüberschreitung in einem deutlich beschilderten Baustellenbereich auf grobe Nachlässigkeit hindeutet und somit ein Absehen vom Regelfahrverbot nicht rechtfertigt.
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und seine Beschränkung (§ 67 OWiG)Betroffene können gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und diesen auch auf bestimmte Teile der Entscheidung, wie die Straffolgen, beschränken, auch in weniger strengen Formen wie telefonisch.→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Gültigkeit des telefonisch auf die Rechtsfolgen beschränkten Einspruchs des Arztes und die telefonische Verzichtserklärung auf eine sofortige Begründung des Amtsgerichtsbeschlusses wurden durch das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt, was den Fortgang des Verfahrens erst ermöglichte.
- Reichweite der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren (§ 79 Abs. 1 OWiG, § 337 StPO)Die Rechtsbeschwerde ermöglicht die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen auf Rechtsfehler, nicht jedoch eine vollständige neue Tatsachenfeststellung.→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde ein, um die Entscheidung des Amtsgerichts, das Fahrverbot nicht zu verhängen, auf Rechtsfehler prüfen zu lassen, was das Bayerische Oberste Landesgericht dazu veranlasste, die Begründung des Amtsgerichts detailliert zu analysieren und letztlich aufzuheben.
Das vorliegende Urteil
BayObLG – Az.: 202 ObOWi 262/25 – Beschluss vom 12.05.2025
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