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Fahrverbot bei fehlendem Gutachten: Wann die Behörden-Anordnung ungültig ist

Ein 16-jähriger Jugendlicher fuhr einen E-Scooter unter Cannabiseinfluss, woraufhin die Behörde die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge anordnete. Trotz der erwiesenen Drogenfahrt musste der Jugendliche das Mofa nicht abgeben: Die behördliche Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens war formell fehlerhaft.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 B 59/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Göttingen
  • Datum: 28.03.2024
  • Aktenzeichen: 4 B 59/24
  • Verfahren: Beschluss im Eilverfahren
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht

  • Das Problem: Ein Jugendlicher fuhr unter dem Einfluss von Cannabis einen E-Scooter. Die Behörde verbot ihm daraufhin das Führen aller erlaubnisfreien Fahrzeuge, weil er ein angeordnetes ärztliches Gutachten nicht beibrachte.
  • Die Rechtsfrage: Durfte die Behörde das Fahrverbot verhängen, nur weil das geforderte medizinische Gutachten nicht fristgerecht eingereicht wurde?
  • Die Antwort: Nein, die Anordnung der sofortigen Verbotsvollziehung wurde aufgehoben. Die Behörde durfte nicht auf fehlende Fahreignung schließen. Das Gutachten war formell fehlerhaft und in seinem Prüfbereich zu unbestimmt.
  • Die Bedeutung: Behörden müssen beim Anfordern eines medizinischen Gutachtens sehr präzise sein. Ist die Gutachtenanordnung formell fehlerhaft oder unklar, kann die Nichtabgabe kein Fahrverbot begründen.

Darf die Behörde das E-Scooter-Fahren verbieten?

Es ist ein Szenario, das zunehmend die deutschen Verwaltungsgerichte beschäftigt: Ein junger Mensch nutzt einen E-Scooter, obwohl er Drogen konsumiert hat. Genau dies geschah am 20. Mai 2023. Ein damals 16-jähriger Jugendliche fuhr mit einem E-Scooter durch den öffentlichen Straßenverkehr, obwohl er unter dem Einfluss von Cannabis stand. Eine Blutprobe bestätigte den Verdacht und ergab einen THC-Wert von 13,1 ng/ml.

Ein Jugendlicher fährt zügig und abgelenkt mit einem E-Scooter auf einem städtischen Radweg.
Verwaltungsgericht kippt E-Scooter-Fahrverbot wegen fehlerhafter Behörden-Anordnung. | Symbolbild: KI

Das Besondere an diesem Fall ist nicht die Drogenfahrt an sich, sondern die Reaktion der Behörde. Da der Jugendliche keinen Autoführerschein besaß, den man ihm hätte entziehen können, griff der Landkreis zu einer härteren Maßnahme. Mit Bescheid vom 22. Januar 2024 untersagte die Behörde dem jungen Mann das Führen jeglicher fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge. Das bedeutet: Er durfte weder Mofa noch E-Scooter fahren. Zudem forderte sie ihn auf, seine Mofa-Prüfbescheinigung abzugeben, und drohte ein Zwangsgeld an. Der Jugendliche wehrte sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht Göttingen (Az. 4 B 59/24, Beschluss vom 28.03.2024). Der Streitwert lag bei 2.500 Euro. Im Kern ging es um die Frage, ob die Behörde aus dem Schweigen des Betroffenen auf dessen Nichteignung schließen durfte.

Wann darf die Führerscheinstelle ein Gutachten fordern?

Um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu verstehen, muss man die Mechanik des Fahrerlaubnisrechts kennen. Wenn die Behörde Zweifel daran hat, ob jemand körperlich oder geistig fit genug ist, am Straßenverkehr teilzunehmen, darf sie nicht einfach ein Verbot aussprechen. Sie muss den Sachverhalt aufklären. Das Werkzeug hierfür ist die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Die rechtliche Basis hierfür liefert die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 11 und § 14 FeV.

Nun entsteht oft ein Patt: Der Betroffene hat wenig Interesse daran, ein teures Gutachten zu bezahlen, das ihm womöglich die Fahruntauglichkeit bescheinigt. Er könnte das Gutachten einfach nicht machen. Hier greift der Gesetzgeber zu einem Trick, der in § 11 Absatz 8 FeV verankert ist: Weigert sich der Betroffene, das geforderte Gutachten fristgerecht vorzulegen, darf die Behörde daraus schließen, dass er ungeeignet ist. Das Schweigen wird also als Schuldeingeständnis gewertet. Doch diese scharfe Waffe darf die Behörde nur nutzen, wenn ihre vorherige Aufforderung absolut fehlerfrei war. Genau hier lag das Problem im vorliegenden Fall.

Warum scheitert ein Fahrverbot vor Gericht?

Das Verwaltungsgericht Göttingen hob die Sofortige Vollziehung des Verbots auf und gab dem Eilantrag des Jugendlichen statt. Die Richter prüften nicht vorrangig, ob der junge Mann tatsächlich ungeeignet ist, sondern ob der Weg der Behörde zu dieser Feststellung rechtmäßig war. Die Entscheidung ist eine Lehrstunde in Verwaltungsformalismus.

War die Anordnung präzise genug formuliert?

Das Gericht monierte, dass die Behörde in ihrer Aufforderung vom 16. Oktober 2023 gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen habe. Die Verwaltung hatte von dem Jugendlichen ein Gutachten über seine „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“ verlangt und dabei auf Paragrafen verwiesen, die üblicherweise den Entzug des Autoführerscheins regeln (§ 46 FeV).

Für das Gericht war dies irreführend und unklar. Der Empfänger des Briefes – ein 16-Jähriger ohne Autoführerschein – sowie der beauftragte Gutachter konnten nicht zweifelsfrei erkennen, was genau geprüft werden sollte. Ging es nur um die Eignung für das langsame Mofa und den E-Scooter? Oder sollte er nach den strengeren Maßstäben für eine volle Fahrerlaubnis (Auto/LKW) beurteilt werden? Da der Jugendliche gar keinen Führerschein besaß, hätte die Behörde zwingend klarstellen müssen, dass es hier ausschließlich um die Eignung für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge geht. Diese Unklarheit machte die Anordnung rechtswidrig.

Welche Informationen darf die Behörde verschweigen?

Ein weiterer, rein formaler Fehler wog ebenso schwer. Nach § 11 Absatz 6 FeV muss die Behörde in ihrer Anordnung nicht nur die Gründe nennen und Fragen formulieren. Sie muss den Bürger auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass er das Recht hat, die Unterlagen einzusehen, die dem Gutachter zugeschickt werden. Dieser Hinweis fehlte im Schreiben des Landkreises komplett.

Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass diese Hinweispflicht keine bloße Höflichkeit ist, sondern der Verfahrensgerechtigkeit dient. Fehlt dieser Satz, leidet die gesamte Anordnung an einem formellen Mangel.

Durfte die Behörde auf die Ungeeignetheit schließen?

Hier schließt sich der Kreis zu § 11 Absatz 8 FeV. Die Logik des Gerichts ist gnadenlos konsequent: Die Behörde darf nur dann aus der Nichtvorlage eines Gutachtens auf die Ungeeignetheit schließen, wenn die Anordnung zur Begutachtung rechtmäßig war. Da die Anordnung aber sowohl zu unbestimmt war als auch formelle Informationspflichten verletzte, war sie rechtswidrig.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Der Jugendliche musste auf diese fehlerhafte Anordnung nicht reagieren. Sein Schweigen durfte nicht gegen ihn verwendet werden. Damit brach die gesamte Argumentationskette der Behörde zusammen. Ohne den (fiktiven) Nachweis der Ungeeignetheit gab es keine Rechtsgrundlage für das Fahrverbot nach § 3 FeV. Ob der Jugendliche wegen seines Drogenkonsums tatsächlich eine Gefahr darstellt, spielte für diesen verfahrensrechtlichen Mangel keine Rolle mehr.

Was gilt jetzt für den Betroffenen?

Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen ist die Aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt. Das bedeutet, dass das Verbot, Mofas oder E-Scooter zu führen, vorerst nicht vollstreckt werden darf. Auch die Aufforderung, die Mofa-Prüfbescheinigung abzugeben, ist damit hinfällig, ebenso wie die Androhung des Zwangsgeldes.

Für die Praxis zeigt dieser Fall, dass Behörden bei Maßnahmen gegen Fahrer von erlaubnisfreien Fahrzeugen (wie E-Scootern) extrem präzise arbeiten müssen. Sie können nicht einfach Textbausteine aus dem klassischen Führerscheinentzugs-Verfahren kopieren. Solange die Gutachtenanordnung nicht glasklar auf die spezielle Situation (kein Führerschein, nur Mofa/Scooter) zugeschnitten ist und alle formalen Hinweise enthält, bleibt ein darauf gestütztes Fahrverbot angreifbar. Der Landkreis muss nun die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Urteilslogik

Der Verwaltungsakt zur Feststellung der Nichteignung bricht zusammen, wenn die zugrundeliegende Gutachtenanordnung verfahrensrechtliche Mängel aufweist.

  • Präzision definiert den Prüfumfang: Die Behörde formuliert die Anordnung zur Begutachtung präzise, denn sie muss den Prüfumfang genau bestimmen und darf allgemeine Textbausteine aus dem klassischen Führerscheinentzugsverfahren nicht für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie E-Scooter verwenden.
  • Verfahrensmängel entkräften den Negativschluss: Die Behörde darf die fehlende Fahreignung eines Bürgers nur dann aus der Nichtvorlage eines Gutachtens folgern, wenn die Anordnung selbst formal rechtmäßig war und sämtliche gesetzlichen Informationspflichten, etwa das Recht auf Akteneinsicht, erfüllt.

Nur eine formal fehlerfreie behördliche Verfahrensweise gewährleistet, dass Zweifel an der Fahreignung zulasten des Bürgers gehen dürfen.


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Experten Kommentar

Ein Drogendelikt im Straßenverkehr ist eine klare Sache – sollte man meinen. Dieses Urteil zeigt aber knallhart, dass die Verwaltungsbehörde bei der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nicht einfach Textbausteine aus dem klassischen Führerscheinentzug übernehmen kann. Die Richter haben klargestellt: Wenn die Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachten formal nicht perfekt ist – etwa weil die Prüffrage unklar bleibt oder notwendige Hinweise fehlen – darf der Schluss auf die Nichteignung bei fehlendem Gutachten nicht gezogen werden. Das ist eine wichtige strategische Konsequenz, die Betroffenen eine klare Angriffsfläche bietet, wenn die Behörde wegen Cannabiskonsum das E-Scooter-Fahren verbieten will. Administrativrechtlicher Formalismus schlägt hier die eigentliche Verkehrswidrigkeit.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Kann die Behörde mir das Führen von E-Scootern oder Mofas wegen Drogenkonsums verbieten?

Ja, die Behörde darf auf Basis einer festgestellten Drogenfahrt die generelle Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr anzweifeln. Sie kann ein Fahrverbot für alle fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge aussprechen. Dieses Verbot wirkt hart, da Ihnen kein „richtiger“ Führerschein entzogen werden kann. Allerdings ist eine solche Untersagung nur dann rechtlich haltbar, wenn die zugrundeliegende Gutachtenanordnung lückenlos und formal korrekt ist, andernfalls kann sie vor Gericht scheitern.

Die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot ist § 3 FeV, der die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen generell regelt. Die Behörde kann diese Maßnahme ergreifen, selbst wenn Sie nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung sind oder gar keine Fahrerlaubnis besitzen. Sie greift zu dieser härteren Untersagung jeglicher Mobilität, weil der festgestellte Drogenkonsum die Eignung grundsätzlich infrage stellt. Diese Totaluntersagung von E-Scooter und Mofa ist somit juristisch vorgesehen.

Gerichte prüfen bei einem Einspruch primär die formale Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidungen. Häufig liegt der entscheidende Schwachpunkt im ursprünglichen Bescheid, der zur Feststellung der Ungeeignetheit dienen sollte. Wenn die Behörde beispielsweise Paragrafen zitiert, die den Entzug eines Autoführerscheins regeln (§ 46 FeV), obwohl Sie diesen gar nicht besitzen, deutet dies stark auf einen Verfahrensfehler hin.

Fordern Sie sofort eine Kopie des ursprünglichen Behördenbescheids an, der das Verbot ausspricht, und prüfen Sie genau, ob Paragrafen zum Entzug des Autoführerscheins (§ 46 FeV) zitiert werden – dies ist ein starkes Indiz für einen Verfahrensfehler.


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Wie erkenne ich, ob meine Anordnung für ein ärztliches Gutachten formal fehlerhaft ist?

Die Anordnung der Behörde ist juristisch anfechtbar, wenn sie unbestimmt ist oder zwingende gesetzliche Hinweise fehlen. Solche formalen Mängel dienen als entscheidender administrativer Hebel, um das gesamte Verfahren zu stoppen, bevor Sie ein teures Gutachten bezahlen müssen. Prüfen Sie das behördliche Schreiben sorgfältig auf Unklarheiten oder fehlende Pflichtangaben.

Ein häufiger Fehler liegt in einem Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Die Behörde muss zweifelsfrei festlegen, was genau geprüft werden soll. Ein formeller Mangel liegt vor, wenn die Anordnung die Eignung für „Kraftfahrzeuge“ verlangt, obwohl Sie lediglich fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Mofa oder E-Scooter führen. Solche irreführenden Formulierungen implizieren strengere Prüfmaßstäbe, als in Ihrem speziellen Fall zulässig wären.

Suchen Sie im Schreiben zwingend nach dem Hinweis auf Ihr Recht zur Akteneinsicht gemäß § 11 Absatz 6 FeV. Fehlt dieser Satz, macht dies die gesamte Anordnung rechtswidrig, selbst wenn die inhaltlichen Gründe für die Begutachtung vorlagen. Dieser Hinweis ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Verfahrensgerechtigkeit zu gewährleisten und Ihnen die Prüfung der dem Gutachter übermittelten Unterlagen zu ermöglichen. Das Zitieren falscher Paragrafen, etwa zur Regelung des Autoführerscheinentzugs (§ 46 FeV), kann die Anordnung zusätzlich ungültig machen.

Nutzen Sie diese formalen Fehler, um die Rechtmäßigkeit der Gutachtenanordnung gerichtlich überprüfen zu lassen.


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Was kann ich tun, wenn mir das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge sofort untersagt wurde?

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde bedeutet, dass Ihr Fahrverbot für E-Scooter und Mofas ab sofort gültig ist. Um Ihre Mobilität schnellstmöglich wiederherzustellen, müssen Sie sofort juristische Schritte einleiten. Der entscheidende Weg führt in diesem Fall nicht über eine Verhandlung mit der Behörde, sondern über einen gerichtlichen Eilantrag.

Parallel zur Hauptklage gegen den behördlichen Bescheid müssen Sie den Eilantrag gemäß § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Im Eilverfahren entscheidet das Gericht sehr schnell, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Fahrverbots Ihr privates Interesse an der Mobilität tatsächlich überwiegt. Gerichte prüfen dabei primär die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung; bei festgestellten Formfehlern kippt das Verbot oftmals umgehend.

Gibt das Verwaltungsgericht Ihrem Antrag statt, wird die aufschiebende Wirkung Ihrer Klage wiederhergestellt. Das hat zur Folge, dass die Behörde das ausgesprochene Fahrverbot bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren nicht vollstrecken darf. Ihnen ist damit das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge vorläufig wieder erlaubt, und auch angedrohte Zwangsgelder werden hinfällig. Die Gerichte nutzen diese Verfahren, um rechtswidrige Bescheide effektiv aus dem Verkehr zu ziehen, ohne das gesamte Hauptverfahren abwarten zu müssen.

Prüfen Sie Ihr behördliches Schreiben auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung und beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt, den Eilantrag fristgerecht beim Verwaltungsgericht einzureichen.


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Muss die Behörde in der Gutachtenanordnung auf mein Recht auf Akteneinsicht hinweisen?

Ja, dieser Hinweis ist zwingend erforderlich und stellt einen kritischen Baustein der Verfahrensgerechtigkeit dar. Nach § 11 Absatz 6 FeV muss die Behörde Bürger explizit auf ihr Recht zur Akteneinsicht in die Unterlagen hinweisen, welche sie dem Gutachter zusendet. Fehlt dieser zwingend vorgeschriebene Satz, liegt ein schwerwiegender formeller Mangel vor. Dieser Fehler macht die gesamte Gutachtenanordnung automatisch rechtswidrig.

Die Hinweispflicht dient der notwendigen Transparenz im Verwaltungsprozess. Sie gewährleistet, dass Sie genau wissen, welche Dokumente der Sachverständige als Basis für seine Bewertung verwendet. Nur wenn Sie die Akten einsehen, können Sie prüfen, ob die Behörde möglicherweise veraltete oder irrelevante Informationen an den Gutachter weiterleitet. Dieser Schutzmechanismus soll eine faire und fundierte Beurteilung Ihrer Fahreignung sicherstellen.

Die juristische Konsequenz eines fehlenden Hinweises ist massiv und vorteilhaft für Betroffene. Ist die Anordnung formal rechtswidrig, darf die Behörde keinen Schluss auf Ihre Ungeeignetheit ziehen. Normalerweise erlaubt § 11 Absatz 8 FeV diesen Schluss, wenn Sie das Gutachten nicht fristgerecht vorlegen. Wenn jedoch die behördliche Anordnung schon formell fehlerhaft war, bricht die gesamte juristische Argumentationskette zusammen. Die Verwaltung darf ihr Schweigen dann nicht gegen Sie verwenden.

Prüfen Sie Ihr behördliches Schreiben genau auf den Abschnitt zu ‚Rechte und Pflichten‘ und nutzen Sie das Fehlen dieses Hinweises als entscheidenden Beweis der Rechtswidrigkeit.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Aufschiebende Wirkung

Die aufschiebende Wirkung beschreibt den juristischen Mechanismus, der eintritt, wenn ein Bürger gegen einen belastenden Behördenbescheid Widerspruch oder Klage einlegt, wodurch die Vollstreckung der Maßnahme bis zur endgültigen Klärung gestoppt wird. Dieses Prinzip sichert den vorläufigen Rechtsschutz des Bürgers; er muss der behördlichen Anordnung nicht sofort Folge leisten, solange der Rechtsstreit darüber noch nicht entschieden ist.
Beispiel: Nachdem das Verwaltungsgericht Göttingen die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt hatte, durfte der Jugendliche seinen E-Scooter vorläufig weiterfahren.

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Bestimmtheitsgrundsatz

Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt von Behörden, dass jeder Verwaltungsakt – sei es ein Verbot oder eine Aufforderung – inhaltlich derart klar, präzise und unzweideutig formuliert sein muss, dass der Adressat ihn zweifelsfrei verstehen und befolgen kann. Das Gesetz schützt den Bürger davor, Maßnahmen zu erdulden, deren genauen Umfang oder Inhalt er nicht erkennen kann; die Behörde muss genau wissen, was sie verlangt, und dies auch klar kommunizieren.
Beispiel: Das Verwaltungsgericht monierte, dass die Gutachtenanordnung wegen der unklaren Bezugnahme auf das Führen von Kraftfahrzeugen gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstieß.

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Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Juristen verstehen unter fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge alle motorisierten Verkehrsmittel (wie E-Scooter oder Mofas), für deren Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr keine behördlich erteilte Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung oder gar keine Zulassung nötig ist. Obwohl diese Fahrzeuge formal keine Fahrerlaubnis erfordern, darf die Behörde bei festgestellter Ungeeignetheit (z.B. durch Drogenkonsum) deren Führen untersagen, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Beispiel: Da der Jugendliche nur mit einem E-Scooter aufgefallen war, versuchte die Behörde, ihm das Führen aller fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge zu untersagen.

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Schluss auf Ungeeignetheit

Der Schluss auf Ungeeignetheit ist ein scharfer juristischer Trick, der in § 11 Absatz 8 FeV verankert ist und es der Behörde erlaubt, die Fahruntauglichkeit eines Bürgers anzunehmen, wenn dieser ein rechtmäßig angeordnetes Gutachten nicht fristgerecht vorlegt. Diese Regelung soll verhindern, dass Bürger sich einem behördlichen Verfahren entziehen, indem sie passiv bleiben, und wertet das Schweigen quasi als Schuldeingeständnis.
Beispiel: Weil die ursprüngliche Anordnung zur Begutachtung fehlerhaft war, durfte der Landkreis im vorliegenden Fall keinen Schluss auf die Ungeeignetheit des Jugendlichen ziehen.

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Sofortige Vollziehung

Die sofortige Vollziehung ist die behördliche Anordnung, dass eine belastende Entscheidung (wie ein Fahrverbot) trotz eines dagegen eingelegten Rechtsmittels sofort Gültigkeit erlangt und vollstreckt werden darf. Diese Maßnahme wird ergriffen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, die Anordnung unverzüglich durchzusetzen, beispielsweise um akute Gefahren für die Öffentlichkeit abzuwenden.
Beispiel: Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch den Landkreis musste der Betroffene umgehend einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen.

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Verfahrensgerechtigkeit

Unter Verfahrensgerechtigkeit fallen alle formalen und prozeduralen Regeln, welche die Verwaltung im Umgang mit Bürgern zwingend einhalten muss, um zu gewährleisten, dass das Verfahren transparent, fair und nachvollziehbar abläuft. Dieses Prinzip garantiert, dass der Bürger seine Rechte wahrnehmen und sich aktiv am Prozess beteiligen kann, wozu auch zwingende Hinweispflichten der Behörden gehören.
Beispiel: Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass der fehlende Hinweis auf das Recht zur Akteneinsicht einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Verfahrensgerechtigkeit darstellte und die Anordnung somit rechtswidrig war.

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Das vorliegende Urteil


Verwaltungsgericht Göttingen – Az.: 4 B 59/24 – Beschluss vom 28.03.2024


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