Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Fahrtenbuchauflage: Rechte, Pflichten und rechtliche Konsequenzen für Halter
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann darf die Behörde eine Fahrtenbuchauflage anordnen?
- Welche formalen Anforderungen muss ein Fahrtenbuch erfüllen?
- Welche Rechtsmittel können gegen eine Fahrtenbuchauflage eingelegt werden?
- Welche Pflichten haben Firmeninhaber bei der Nutzung von Geschäftsfahrzeugen?
- Was sind die Folgen bei Verstößen gegen die Fahrtenbuchauflage?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht Bayreuth
- Datum: 07.05.2024
- Aktenzeichen: B 1 S 24.329
- Verfahrensart: Eilverfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Der Fahrzeughalter, dessen PKW eine Geschwindigkeitsüberschreitung beging, ohne dass der Fahrer ermittelt werden konnte. Er argumentiert, dass die Fahrtenbuchauflage unverhältnismäßig sei und verweist auf ein Zeugnisverweigerungsrecht.
- Antragsgegner: Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt, vertreten durch das Landratsamt, das die Fahrtenbuchauflage zur Sicherstellung zukünftiger Fahrerermittlungen als gerechtfertigt ansieht.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller bestritt eine Fahrtenbuchauflage, die ihm auferlegt wurde, weil bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit seinem Fahrzeug der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Trotz fotografischer Beweise und mehrfachen Ermittlungsversuchen blieb die Feststellung des Fahrers erfolglos.
- Kern des Rechtsstreits: Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Fahrtenbuchauflage, mit dem Argument, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig sei und sein Recht auf Zeugnisverweigerung verletze.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt, und die Anordnung der Fahrtenbuchauflage bleibt bestehen.
- Begründung: Das Gericht begründet die Entscheidung mit der Rechtmäßigkeit des Bescheids. Die Fahrtenbuchauflage ist geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, da weder der Fahrer ermittelt werden konnte noch der Halter ausreichende Kooperationsbereitschaft zeigte. Das öffentliche Interesse an Verkehrssicherheit überwiegt das private Interesse des Antragstellers an der Verhinderung der Maßnahme.
- Folgen: Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen. Die Entscheidung stellt klar, dass ein Halter von Fahrzeugen, dessen Mitteilungspflichten unzulänglich sind, ein Fahrtenbuch führen muss, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Fahrtenbuchauflage: Rechte, Pflichten und rechtliche Konsequenzen für Halter
Die Fahrtenbuchauflage ist ein zentrales Instrument im Verkehrsrecht, das Fahrzeughalter zur lückenlosen Dokumentation ihrer Fahrten verpflichtet. Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln dient sie der Behörde als wichtiges Beweismittel zur Fahreridentifikation und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Rechtlich betrachtet berührt die Fahrtenbuchauflage sensible Rechtsprinzipien wie das Zeugnisverweigerungsrecht und die Selbstbelastungsfreiheit. Für Halter bedeutet dies eine Nachweispflicht, die wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Aspekte gleichermaßen berührt und bei einem erstmaligen Verstoß besondere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Der Fall vor Gericht
Fahrtenbuchpflicht nach Geschwindigkeitsverstoß eines Firmenwagens rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte die vom Landratsamt angeordnete Fahrtenbuchauflage für einen Halter, dessen Firmenfahrzeug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h geblitzt wurde. Der verantwortliche Fahrer konnte nicht ermittelt werden.
Schwerwiegender Verkehrsverstoß mit Firmenfahrzeug
Am 5. September 2023 erfasste eine Messanlage auf der A9 bei Wendelstein ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h – bei erlaubten 80 km/h. Das auf einer Firmenmeldung zugelassene Fahrzeug überschritt damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h. Der Verstoß hätte ein Bußgeld von 150 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich gezogen.
Erfolglose Fahrerermittlung trotz umfangreicher Maßnahmen
Die Polizei unternahm mehrere Versuche, den Fahrer zu identifizieren. Der Fahrzeughalter reagierte nicht auf den Anhörungsbogen und erschien nicht zu einer polizeilichen Vorladung. Gegenüber Beamten gab er lediglich an, es handle sich um einen ihm unbekannten Firmenmitarbeiter. Ein Bildabgleich schloss sowohl den Halter als auch einen weiteren Bewohner der Meldeadresse als Fahrer aus. Nach Ausschöpfung aller Ermittlungsansätze musste das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt werden.
Gericht bestätigt sechsmonatige Fahrtenbuchauflage
Das Landratsamt ordnete daraufhin für sechs Monate die Führung eines Fahrtenbuches an. Darin müssen für jede Fahrt Name, Vorname und Anschrift des Fahrers sowie Datum und Uhrzeit von Fahrtbeginn und -ende mit Unterschrift dokumentiert werden. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Maßnahme als rechtmäßig und verhältnismäßig. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h sei auch ohne weitere Umstände eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt.
Betriebsinhaber muss Fahrer nachweisen können
Das Gericht betonte die besondere Verantwortung von Betriebsinhabern: Wenn ein Firmenfahrzeug mehreren Mitarbeitern zur Verfügung steht, muss die Betriebsleitung organisatorische Vorkehrungen treffen, um den jeweiligen Fahrer identifizieren zu können. Die Behörde sei nicht verpflichtet, innerbetrieblichen Vorgängen nachzuspüren. Auch ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht des Halters stehe der Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, da diese keine Strafe darstelle, sondern der Verkehrssicherheit diene.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass Fahrzeughalter bei Verkehrsverstößen zur Mitwirkung bei der Fahrerermittlung verpflichtet sind. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann und der Halter keine ausreichenden Angaben macht, kann eine Fahrtenbuchauflage für 6 Monate verhängt werden. Die Behörden prüfen dabei sowohl die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme als auch die bisherige Vorgeschichte des Halters bezüglich ähnlicher Vorfälle.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Fahrzeughalter müssen Sie bei Verkehrsverstößen aktiv an der Aufklärung mitwirken und konkrete Angaben zum Fahrer machen – pauschale Aussagen wie „es war ein Mitarbeiter“ reichen nicht aus. Verweigern Sie die Mitarbeit oder machen Sie unzureichende Angaben, droht Ihnen eine Fahrtenbuchauflage für 6 Monate, die Sie zu detaillierten Aufzeichnungen aller Fahrten zwingt. Das Fahrtenbuch muss dabei vor jeder Fahrt mit Namen und Anschrift des Fahrers sowie Datum und Uhrzeit ausgefüllt und nach der Fahrt unterschrieben werden.
Benötigen Sie Hilfe?
Fahrtenbuchauflage droht? Wir helfen Ihnen!
Die Führung eines Fahrtenbuchs ist aufwendig und kann im Alltag schnell zur Belastung werden. Gerade für Unternehmen, deren Mitarbeiter regelmäßig verschiedene Fahrzeuge nutzen, stellt die lückenlose Dokumentation eine große Herausforderung dar. Wir unterstützen Sie dabei, die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage zu prüfen und Ihre Rechte als Fahrzeughalter wahrzunehmen. Oftmals gibt es Möglichkeiten, die Anordnung anzufechten oder zumindest die Dauer zu verkürzen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die optimale Strategie für Ihren individuellen Fall. Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns Ihre Situation analysieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann darf die Behörde eine Fahrtenbuchauflage anordnen?
Die rechtliche Grundlage für eine Fahrtenbuchauflage findet sich in § 31a Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Eine Behörde darf eine Fahrtenbuchauflage anordnen, wenn zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sind:
Schwere des Verkehrsverstoßes
Ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht muss vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Verstoß zu mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister führt. Stellen Sie sich etwa folgende Situationen vor:
- Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h
- Das Überfahren einer roten Ampel
- Gefährliche Abstandsunterschreitungen
Dagegen reichen unwesentliche Verstöße wie einfache Parkvergehen nicht für eine Fahrtenbuchauflage aus.
Unmöglichkeit der Fahrerermittlung
Die Behörde muss zunächst alle zumutbaren Ermittlungsmaßnahmen ausschöpfen. Hierzu gehören:
- Die Anhörung des Fahrzeughalters innerhalb von zwei Wochen nach dem Verstoß
- Bei Firmenfahrzeugen gilt diese Zwei-Wochen-Frist nicht
- Moderne Ermittlungsmethoden wie Internet-Recherchen müssen genutzt werden
Dauer und Umfang
Die Dauer der Fahrtenbuchauflage richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
- Bei mittelschweren Verstößen: etwa 6 Monate
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen: bis zu 24 Monate
- In besonders schweren Fällen auch länger
Wichtig für Sie als Fahrzeughalter: Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt nicht vor einer Fahrtenbuchauflage. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen, müssen Sie trotzdem mit einer Auflage rechnen, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Die Auflage kann sich auch auf mehrere oder alle Fahrzeuge des Halters erstrecken, wenn zu erwarten ist, dass nicht aufklärbare Verkehrsverstöße auch mit anderen Fahrzeugen begangen werden könnten.
Welche formalen Anforderungen muss ein Fahrtenbuch erfüllen?
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah, fortlaufend und in geschlossener Form geführt werden. Die Dokumentation muss unveränderbar sein und einen fortlaufenden Zusammenhang aller Fahrten einschließlich des Gesamtkilometerstands wiedergeben.
Grundlegende Formvorschriften
Das Fahrtenbuch muss bei betrieblichen Fahrten folgende Pflichtangaben enthalten:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder Fahrt
- Name und Anschrift des Fahrers
- Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
Bei Privatfahrten genügen die Kilometerangaben, während für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein kurzer Vermerk ausreicht.
Anforderungen an die Dokumentationsform
Ein Fahrtenbuch muss manipulationssicher sein. Wenn Sie ein handschriftliches Fahrtenbuch führen, muss es in gebundener Form vorliegen – lose Blätter oder Leerzeilen sind nicht zulässig. Bei elektronischen Fahrtenbüchern muss die Software sicherstellen, dass nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder zumindest nachvollziehbar dokumentiert sind.
Häufige Fehlerquellen
Das Finanzamt erkennt ein Fahrtenbuch nicht an, wenn:
- Es in Excel oder anderen frei editierbaren Formaten geführt wird
- Nachträgliche Änderungen nicht kenntlich gemacht werden
- Die Aufzeichnungen nicht zeitnah erfolgen
- Die Angaben unvollständig oder widersprüchlich sind
Die Eintragungen müssen unmittelbar nach jeder Fahrt vorgenommen werden. Nachträgliches Erstellen oder Nachschreiben des Fahrtenbuchs führt zur Aberkennung durch das Finanzamt.
Welche Rechtsmittel können gegen eine Fahrtenbuchauflage eingelegt werden?
Gegen eine Fahrtenbuchauflage stehen Ihnen zwei zentrale Rechtsmittel zur Verfügung: der Widerspruch und die Anfechtungsklage.
Widerspruchsverfahren
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Behörde eingehen, die die Fahrtenbuchauflage angeordnet hat. In einigen Bundesländern – etwa in Bayern – ist das Widerspruchsverfahren allerdings abgeschafft worden. Dort können Sie direkt Anfechtungsklage erheben.
Anfechtungsklage
Nach einem erfolglosen Widerspruch oder in Bundesländern ohne Widerspruchsverfahren können Sie innerhalb eines Monats Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Die Klage muss sich gegen die Behörde richten, die die Fahrtenbuchauflage erlassen hat.
Einstweiliger Rechtsschutz
Da die Fahrtenbuchauflage meist für sofort vollziehbar erklärt wird, haben Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung. In diesem Fall können Sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen. Damit können Sie erreichen, dass Sie das Fahrtenbuch vorläufig nicht führen müssen, bis über Ihren Widerspruch oder Ihre Klage entschieden wurde.
Erfolgsaussichten
Ein Rechtsmittel hat besonders gute Erfolgsaussichten, wenn einer dieser Gründe vorliegt:
- Es liegt kein nachweisbarer Verstoß gegen Verkehrsrecht vor
- Es handelt sich nur um einen Bagatellfall oder einen Verstoß im ruhenden Verkehr
- Die Behörde hat die Zwei-Wochen-Frist zwischen Verstoß und erster Anhörung nicht eingehalten
- Die Dauer der Fahrtenbuchauflage steht außer Verhältnis zum begangenen Verstoß
Stellen Sie sich vor, Sie wurden wegen eines einmaligen geringfügigen Parkverstoßes zu einer zwölfmonatigen Fahrtenbuchauflage verpflichtet. In einem solchen Fall wäre die Maßnahme unverhältnismäßig und ein Rechtsmittel hätte gute Erfolgsaussichten.
Bei einem Zeugnisverweigerungsrecht besteht allerdings kein „doppeltes Recht“ – Sie können nicht einerseits die Aussage verweigern und andererseits von einer Fahrtenbuchauflage verschont bleiben.
Welche Pflichten haben Firmeninhaber bei der Nutzung von Geschäftsfahrzeugen?
Grundlegende Organisationspflichten
Als Firmeninhaber müssen Sie bei der Überlassung von Geschäftsfahrzeugen umfassende organisatorische Vorkehrungen treffen. Sie sind verpflichtet, die notwendigen Strukturen zu schaffen, damit jederzeit festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug genutzt hat.
Bei der Überlassung eines Dienstwagens müssen Sie vor der ersten Fahrt und danach jährlich eine Fahrerunterweisung nach § 35 DGUV Vorschrift 70 durchführen. Diese Unterweisung muss Themen wie Verkehrssicherheit, Sicherheitseinrichtungen und Fahrzeugbeleuchtung umfassen.
Dokumentations- und Kontrollpflichten
Sie müssen als Unternehmer halbjährlich kontrollieren, ob Ihre Mitarbeiter mit Fahrauftrag weiterhin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass die intervallmäßigen Inspektionen eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 beinhalten.
Für jeden Mitarbeiter, der ein Firmenfahrzeug nutzt, muss ein separater Fahrauftrag ausgestellt werden. Dieser ist an Mitarbeiter und Fahrzeug gebunden – ein Fahrauftrag berechtigt nicht zur Nutzung aller Firmenfahrzeuge.
Präventive Maßnahmen und Haftung
Als Geschäftsbetrieb müssen Sie geeignete organisatorische Maßnahmen implementieren, um Geschäftsfahrten auch ohne persönliche Erinnerungen nachvollziehen zu können. Dies entspricht sachgerechtem kaufmännischem Verhalten und ermöglicht die Rekonstruktion von Fahrten anhand schriftlicher Unterlagen.
Bei Verkehrsverstößen sind Sie zur aktiven Mitwirkung bei der Fahrerermittlung verpflichtet. Eine mangelnde Dokumentation der Fahrzeugnutzung kann zu einer Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark führen. Die Dauer einer solchen Auflage kann bei schweren Verstößen bis zu 36 Monate betragen.
Dienstwagenüberlassung und Privatnutzung
Wenn Sie Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen, müssen Sie dies vertraglich regeln. Dabei sind folgende Aspekte zu dokumentieren:
- Umfang der erlaubten Nutzung
- Regelungen zur Kostenübernahme
- Pflichten des Mitarbeiters bezüglich Wartung und Pflege
- Verhalten bei Unfällen
- Dokumentationspflichten
Die private Nutzung eines Dienstwagens stellt einen geldwerten Vorteil dar, der entsprechend versteuert werden muss. Auch die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten als private Nutzung.
Was sind die Folgen bei Verstößen gegen die Fahrtenbuchauflage?
Bei Verstößen gegen die Fahrtenbuchauflage droht ein Bußgeld von 100 Euro, wenn Sie das Fahrtenbuch nicht oder nicht ordnungsgemäß führen. Dies gilt auch bei verspäteter Abgabe oder wenn Sie das Fahrtenbuch der zuständigen Behörde nicht auf Verlangen vorlegen können.
Arten von Verstößen
Ein Verstoß liegt vor, wenn Sie:
- Das Fahrtenbuch nicht oder lückenhaft führen
- Das Fahrtenbuch verloren haben
- Es nicht fristgerecht aufbewahren
- Es der zuständigen Behörde nicht aushändigen
Weitere Konsequenzen
Bei wiederholten Verstößen kann die Dauer der Fahrtenbuchauflage verlängert werden. Statt der üblichen 6-12 Monate könnte die Pflicht dann auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden. Jeder weitere Verstoß kostet zusätzlich 50 Euro.
Aufbewahrungspflicht
Sie müssen das Fahrtenbuch nach Ablauf der Auflagefrist weitere sechs Monate aufbewahren. Ein Verstoß gegen diese Aufbewahrungspflicht wird ebenfalls mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet.
Ein nachträgliches Erstellen oder Nachschreiben des Fahrtenbuches ist nicht ratsam, da die Behörden die Authentizität des Dokuments überprüfen und feststellen können, ob das Fahrtenbuch im Nachhinein ausgefüllt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahrtenbuchauflage
Eine behördliche Anordnung, die einen Fahrzeughalter verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum (meist 6-12 Monate) detaillierte Aufzeichnungen über jeden Fahrzeugführer und jede einzelne Fahrt zu führen. Grundlage ist § 31a StVZO. Das Fahrtenbuch muss Datum, Uhrzeit, Fahrtbeginn, Fahrtende, Fahrername und Unterschrift enthalten. Diese Maßnahme wird typischerweise verhängt, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Zum Beispiel muss bei einem Firmenwagen, der geblitzt wurde, ohne dass der Fahrer identifiziert werden konnte, anschließend genau dokumentiert werden, wer wann das Fahrzeug nutzt.
Zeugnisverweigerungsrecht
Ein grundlegendes Recht im deutschen Rechtssystem, das bestimmten Personen erlaubt, die Aussage zu verweigern. Geregelt in §§ 52-55 StPO. Es schützt vor Selbstbelastung und gilt auch für enge Familienangehörige. Im Verkehrsrecht bedeutet dies, dass ein Fahrzeughalter nicht verpflichtet ist, den Fahrer zu benennen, wenn er sich oder nahe Angehörige damit belasten würde. Dies verhindert jedoch nicht die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als präventive Maßnahme.
Selbstbelastungsfreiheit
Ein verfassungsrechtlich geschütztes Prinzip (aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), nach dem niemand gezwungen werden kann, sich selbst einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen („nemo tenetur“-Grundsatz). Im Verkehrsrecht bedeutet dies, dass ein Fahrzeughalter keine Angaben machen muss, die ihn als Fahrer bei einem Verstoß belasten würden. Die Anordnung einer präventiven Fahrtenbuchauflage verstößt jedoch nicht gegen diesen Grundsatz.
Fahreignungsregister
Früher als „Verkehrszentralregister“ oder „Punktekonto in Flensburg“ bekannt, ist es das zentrale Register für Verkehrsverstöße (§ 28 StVG). Hier werden Verkehrsverstöße und deren Punktebewertung erfasst. Bestimmte Verstöße, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einer gewissen Höhe, führen zu Punkteeinträgen. Bei 8 Punkten droht der Führerscheinentzug. Beispiel: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h führt zu einem Punkt.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 49a: Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen bei wiederholten Verkehrsverstößen, einschließlich der Fahrtenbuchauflage. Eine Fahrtenbuchauflage dient dazu, den Fahrzeugführer bei zukünftigen Verstößen eindeutig zu identifizieren. Im vorliegenden Fall wird die Fahrtenbuchauflage als angemessene Maßnahme angesehen, da der Fahrzeugführer bisher nicht ermittelt werden konnte und wiederholte Schwierigkeiten bei der Fahrerermittlung bestehen.
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) § 25: Dieser Paragraph behandelt die Einstellung von Verfahren bei nicht eindeutiger Identifizierung des Täters. Wenn der Fahrzeugführer trotz ausreichender Ermittlungsbemühungen nicht ermittelt werden kann, kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden. In diesem Fall wurde das Verfahren eingestellt, weil der Fahrzeugführer trotz mehrfacher Versuche nicht festgestellt werden konnte.
- Straßenverkehrsordnung (StVO) § 3 Abs. 3: Diese Vorschrift legt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften fest. Im vorliegenden Fall wurde die zulässige Geschwindigkeit um 30 km/h überschritten, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Feststellung der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bildet die Grundlage für das Bußgeld und die weiteren Maßnahmen wie die Fahrtenbuchauflage.
- Fahreignungsregister-Verordnung (FAER): Diese Verordnung regelt die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister bei Verkehrsverstößen. Ein Verstoß mit einer bestimmten Schwere, wie das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h, führt zur Eintragung von Punkten, die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben können. Im vorliegenden Fall wäre bei Feststellung des Fahrers ein Punkt im Register eingetragen worden.
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §§ 37, 44: Diese Paragraphen regeln die Aufhebung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Verwaltungsentscheidungen. Der Antragsteller strebte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Fahrtenbuchauflage an. Das Gericht hat den Antrag jedoch abgelehnt, wodurch die ursprüngliche Entscheidung weiterhin gültig bleibt.
Das vorliegende Urteil
VG Bayreuth – Az.: B 1 S 24.329 – Beschluss vom 07.05.2024
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