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Fahrtenbuchauflage – Informationszugang zu Messdaten der Geschwindigkeitsmessung

Ein Autofahrer wehrte sich erfolgreich gegen eine Fahrtenbuchauflage nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes stärkt mit seinem Beschluss die Rechte von Betroffenen und zwingt Behörden, alle Messdaten offenzulegen. Die Entscheidung könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein und erhöht den Druck auf die Behörden, rechtsstaatliche Verfahren zu gewährleisten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Zugänglichmachung von Messdaten in Bußgeldverfahren, speziell hinsichtlich der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage.
  • Die Entscheidungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs haben für saarländische Verwaltungsbehörden und Gerichte Bindungswirkung.
  • Das Verfahren wurde eingestellt, da der Kläger den Rechtsstreit für erledigt erklärte und der Beklagte zustimmte.
  • Der Beklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen, da er durch die Aufhebung der Bescheide den Kläger klaglos gestellt hat.
  • Das Verwaltungsgericht erkannte die Bindungswirkung der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs zu Geschwindigkeitsmessungen zuerst nicht an; dies wurde jedoch als fehlerhaft bewertet.
  • Die angewandte Messmethode (ESO ES3.0) galt als standardisiertes Messverfahren und wurde von einem geeichten Messgerät durchgeführt.
  • Der Bundesgerichtshof legte bundesrechtliche Vorgaben fest, die auch für den Verfassungsgerichtshof bindend sind.

Fahrtenbuchauflage im Verkehrsrecht: Herausforderungen und rechtliche Konsequenzen

Die Fahrtenbuchauflage ist ein wichtiges Instrument im Verkehrsrecht, das insbesondere zur Fahreridentifikation bei Geschwindigkeitsüberschreitungen dient. Wenn Messgeräte, wie Blitzer, eingesetzt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, können Bußgelder und andere Maßnahmen drohen, wenn die Messdaten nicht korrekt ausgewertet werden. Eine digitale Fahrtenbuchauflage ermöglicht eine systematische Dokumentationspflicht und Einsichtnahme der Daten, was die Prüfung der Messgenauigkeit und die Datenanalyse erleichtert. Angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Datenschutzes ist es entscheidend zu verstehen, wie solche Verfahren funktionieren und welche Anforderungen hierbei gelten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit den Herausforderungen und Konsequenzen einer Fahrtenbuchauflage beschäftigt.

Der Fall vor Gericht


Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung: OVG Saarland stärkt Rechte von Betroffenen

Fahrtenbuchauflage und Rechte von Betroffenen
Die Entscheidung des OVG Saarland stärkt die Rechte von Betroffenen bei Fahrtenbuchauflagen durch verpflichtenden Zugang zu Messdaten vor Bußgeldbescheiden. (Symbolfoto: Flux gen.)

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem Beschluss vom 18. Februar 2021 die Rechte von Betroffenen bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gestärkt. Der Fall betraf einen Autofahrer, gegen den nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Fahrtenbuchauflage verhängt worden war.

Bindende Wirkung früherer Verfassungsgerichtsentscheidungen

Das Gericht stellte klar, dass frühere Entscheidungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs zur Zugänglichmachung von Messdaten in Bußgeldverfahren auch für Fahrtenbuchauflagen bindend sind. Diese Urteile vom 27. April 2018 und 5. Juli 2019 verpflichten Behörden dazu, Betroffenen auf Verlangen Zugang zu allen relevanten Messdaten zu gewähren.

Recht auf umfassende Akteneinsicht

Laut OVG muss die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen bereits vor Erlass des Bußgeldbescheides ermöglichen, in eigener Regie durch einen Sachverständigen die digitalen Messdaten überprüfen zu lassen. Dies folge aus dem Gebot des fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens. Wird dieses Recht nicht gewährt, darf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung nicht als Grundlage für eine Fahrtenbuchauflage herangezogen werden.

Konsequenzen für den konkreten Fall

Im vorliegenden Fall hatte die Behörde die angefochtenen Bescheide aufgehoben und den Kläger damit klaglos gestellt. Das OVG stellte daraufhin das Verfahren ein und erklärte das erstinstanzliche Urteil für wirkungslos. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beklagten auferlegt.

Bedeutung standardisierter Messverfahren

Das Gericht betonte, dass es sich bei der verwendeten Messmethode um ein standardisiertes Messverfahren handelte. Bei solchen Verfahren dürfen Gerichte die Messergebnisse grundsätzlich ohne nähere Prüfung zugrunde legen, solange keine substantiierten Einwände gegen deren Korrektheit vorgebracht werden.

Stärkung der Verteidigungsrechte

Mit dieser Entscheidung stärkt das OVG Saarland die Verteidigungsmöglichkeiten von Betroffenen in Verfahren zu Fahrtenbuchauflagen erheblich. Behörden müssen künftig sicherstellen, dass alle relevanten Messdaten zugänglich gemacht werden, bevor eine solche Auflage verhängt werden kann. Dies ermöglicht es Betroffenen, die Messungen durch eigene Sachverständige überprüfen zu lassen und sich effektiv gegen Vorwürfe zu verteidigen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OVG Saarland stärkt mit dieser Entscheidung die Rechte von Betroffenen bei Fahrtenbuchauflagen. Es verpflichtet Behörden, vor Erlass eines Bußgeldbescheids umfassenden Zugang zu allen relevanten Messdaten zu gewähren. Dies ermöglicht eine eigenständige Überprüfung durch Sachverständige und verbessert die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich. Ohne Gewährung dieses Rechts darf eine Geschwindigkeitsmessung nicht als Grundlage für eine Fahrtenbuchauflage dienen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Betroffener einer Fahrtenbuchauflage erheblich. Wenn gegen Sie eine solche Auflage verhängt wurde, haben Sie nun das Recht, Einsicht in die Messdaten zu verlangen – auch wenn diese nicht Teil der Bußgeldakte sind. Das gilt selbst dann, wenn das Bußgeldverfahren bereits eingestellt wurde. Sie können diese Daten von einem Sachverständigen Ihrer Wahl überprüfen lassen, um mögliche Messfehler aufzudecken. Wichtig: Nutzen Sie dieses Recht unbedingt, wenn Sie Zweifel an der Messung haben. Versäumen Sie es, die Daten anzufordern, kann das Messergebnis gegen Sie verwendet werden. Die Behörden müssen Ihnen diese Informationen zugänglich machen, um ein faires Verfahren zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für Bußgeldverfahren, sondern auch für darauf basierende Verwaltungsakte wie eine Fahrtenbuchauflage.


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Fahrtenbuchauflage und wann wird sie verhängt?

Eine Fahrtenbuchauflage ist eine behördliche Anordnung, die einen Fahrzeughalter verpflichtet, für ein oder mehrere seiner Fahrzeuge ein detailliertes Fahrtenbuch zu führen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Anlässe für eine Fahrtenbuchauflage

Die Behörde verhängt eine Fahrtenbuchauflage typischerweise in folgenden Situationen:

  • Wenn nach einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
  • Bei schwerwiegenden Verstößen, wie erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichtverstößen.
  • Nach Unfällen mit Fahrerflucht, wenn der Halter den Fahrer nicht benennen kann oder will.
  • Bei wiederholten Verstößen mit demselben Fahrzeug, bei denen der Fahrer nicht identifiziert wurde.

Wenn Sie als Fahrzeughalter Ihr Fahrzeug anderen Personen überlassen, tragen Sie dennoch die Verantwortung dafür, dass bei einem Verstoß der Fahrer ermittelt werden kann. Verweigern Sie die Mitwirkung bei der Fahrerermittlung, kann dies zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage führen.

Inhalt und Dauer der Auflage

Bei einer Fahrtenbuchauflage müssen Sie für jede Fahrt folgende Informationen dokumentieren:

  • Name, Vorname und Anschrift des Fahrers
  • Datum und Uhrzeit von Fahrtbeginn und -ende
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Unterschrift des Fahrers nach Fahrtende

Die Dauer der Auflage variiert je nach Schwere des Verstoßes, beträgt aber in der Regel zwischen 6 und 24 Monaten. In besonders schweren Fällen, etwa bei Unfallflucht, kann sie sogar bis zu 36 Monate andauern.

Konsequenzen und Pflichten

Beachten Sie, dass Sie als Halter verpflichtet sind, das Fahrtenbuch auf Verlangen der Behörde zur Prüfung vorzulegen. Dies gilt auch noch bis zu sechs Monate nach Ablauf der Auflage. Ein Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Fahrtenbuchauflage dient nicht als Strafe für den begangenen Verstoß, sondern hat eine präventive Funktion. Sie soll sicherstellen, dass bei zukünftigen Verstößen der verantwortliche Fahrer leicht ermittelt werden kann. Wenn Sie von einer solchen Auflage betroffen sind, ist es wichtig, die Anordnung genau zu befolgen, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


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Welche Rechte habe ich als Betroffener bei einer Fahrtenbuchauflage?

Als Betroffener einer Fahrtenbuchauflage haben Sie mehrere wichtige Rechte, die Ihnen helfen können, Ihre Interessen zu wahren:

Recht auf Akteneinsicht

Sie haben das Recht, Einsicht in die Bußgeldakte zu nehmen. Dies umfasst alle relevanten Unterlagen wie das Messprotokoll, den Eichschein des Messgeräts und die Bedienungsanleitung. Durch die Akteneinsicht können Sie die Grundlage der gegen Sie verhängten Fahrtenbuchauflage überprüfen.

Zugang zu Messdaten

Bei standardisierten Messverfahren haben Sie grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf Zugang zu den Rohmessdaten. Allerdings können Sie diesen Zugang beantragen, wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler darlegen können. In diesem Fall müssen Sie aktiv werden und alle zumutbaren Schritte unternehmen, um die gewünschten Daten von der Bußgeldstelle zu erhalten.

Recht auf Anhörung

Bevor eine Fahrtenbuchauflage gegen Sie verhängt wird, haben Sie das Recht, angehört zu werden. Die Behörde muss Ihnen die Möglichkeit geben, sich zu dem Vorwurf zu äußern und gegebenenfalls den Fahrer zu benennen. Diese Anhörung sollte in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Verstoß erfolgen.

Widerspruchsrecht

Gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage können Sie Widerspruch einlegen. Dabei können Sie beispielsweise die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in Frage stellen oder auf Verfahrensfehler hinweisen. Beachten Sie, dass für den Widerspruch in der Regel eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Bescheids gilt.

Recht auf gerichtliche Überprüfung

Sollte Ihr Widerspruch erfolglos bleiben, haben Sie das Recht, die Fahrtenbuchauflage gerichtlich überprüfen zu lassen. Sie können dann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. Dabei können Sie beispielsweise die Rechtmäßigkeit der Messung oder die Verhältnismäßigkeit der Auflage anfechten.

Wenn Sie von einer Fahrtenbuchauflage betroffen sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Durch die Nutzung dieser Rechte können Sie die Grundlage der Auflage überprüfen und gegebenenfalls gegen eine ungerechtfertigte Anordnung vorgehen. Bedenken Sie dabei, dass die Behörden verpflichtet sind, Ihnen den Zugang zu relevanten Informationen zu gewähren, sofern Sie plausible Gründe dafür anführen können.


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Wie kann ich Einsicht in die Messdaten der Geschwindigkeitsmessung erhalten?

Um Einsicht in die Messdaten einer Geschwindigkeitsmessung zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bußgeldbehörde stellen. Dieser Anspruch basiert auf dem Recht auf ein faires Verfahren und wurde durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Antragstellung und Inhalt

Formulieren Sie Ihren Antrag präzise, etwa so: „Hiermit beantrage ich Einsicht in die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe einschließlich Statistikdatei, Token-Datei und Passwort für die Messung vom [Datum] um [Uhrzeit].“ Fügen Sie auch die Bitte um Einsicht in die Lebensakte des Messgeräts, den Eichschein und die Bedienungsanleitung hinzu.

Zeitpunkt und Fristen

Stellen Sie den Antrag unmittelbar nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Obwohl keine gesetzliche Frist existiert, ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam. Falls Sie bereits Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, können Sie den Antrag auch beim zuständigen Gericht stellen.

Umfang der einsehbaren Daten

Sie haben Anspruch auf Einsicht in:

  • Die komplette Messreihe vom Tattag
  • Digitale Falldateien einschließlich Entschlüsselungsinformationen
  • Lebensakte des Messgeräts (begrenzt auf den relevanten Zeitraum)
  • Eichschein und Bedienungsanleitung des Messgeräts
  • Schulungsnachweise des Messpersonals
  • Wartungs- und Reparaturunterlagen

Begründung des Antrags

Begründen Sie Ihren Antrag mit dem Recht auf ein faires Verfahren und der Notwendigkeit, die Messung auf mögliche Fehler überprüfen zu können. Sie müssen dabei keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vortragen.

Praktische Hinweise

Bieten Sie an, einen geeigneten Datenträger (z.B. USB-Stick) für die Übermittlung der Daten zur Verfügung zu stellen. Dies kann den Prozess beschleunigen. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, wiederholen Sie ihn im gerichtlichen Verfahren.

Beachten Sie, dass die Einsicht in diese Daten Ihnen die Möglichkeit gibt, die Messung eigenständig zu überprüfen. Dies ist besonders relevant, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben oder wenn ein Fahrverbot droht.


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Was bedeutet ein standardisiertes Messverfahren für meine Verteidigungsmöglichkeiten?

Ein standardisiertes Messverfahren schränkt Ihre Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erheblich ein. Bei diesen Verfahren geht das Gericht davon aus, dass die Messung grundsätzlich zuverlässig und fehlerfrei ist. Das bedeutet für Sie, dass Sie nicht einfach pauschal die Richtigkeit der Messung anzweifeln können.

Merkmale eines standardisierten Messverfahrens

Ein standardisiertes Messverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen wurde. Die Bedingungen für den Einsatz und der Ablauf der Messung sind genau festgelegt, sodass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Wenn Sie mit einem solchen Verfahren geblitzt wurden, müssen Sie davon ausgehen, dass das Gericht die Messung als besonders zuverlässig einstuft.

Eingeschränkte Angriffsmöglichkeiten

Bei einem standardisierten Messverfahren können Sie nicht einfach behaupten, das Gerät könnte falsch gemessen haben. Das Gericht wird solche allgemeinen Einwände in der Regel zurückweisen. Stattdessen müssen Sie konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler vorbringen. Das bedeutet, Sie müssen spezifische Umstände aufzeigen, die im konkreten Fall zu einer Fehlfunktion geführt haben könnten.

Mögliche Verteidigungsansätze

Trotz der Einschränkungen haben Sie noch Verteidigungsmöglichkeiten. Sie können beispielsweise prüfen, ob:

  • Das Messgerät ordnungsgemäß geeicht war
  • Die Bedienungsanleitung korrekt befolgt wurde
  • Das Personal ausreichend geschult war
  • Die Aufstellbedingungen für das Messgerät eingehalten wurden

Wenn Sie hier Unregelmäßigkeiten feststellen, können Sie diese als konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler anführen.

Zugang zu Messdaten

Ein wichtiger Aspekt für Ihre Verteidigung ist der Zugang zu den Messdaten. Auch bei einem standardisierten Messverfahren haben Sie das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu verlangen. Diese Daten können Ihnen helfen, mögliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Messung zu identifizieren.

Bedeutung für die Fahrtenbuchauflage

Wenn Sie als Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage erhalten haben, weil der Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ermittelt werden konnte, spielt das standardisierte Messverfahren ebenfalls eine Rolle. Die Zuverlässigkeit der Messung ist hier ein wichtiger Faktor für die Rechtmäßigkeit der Auflage. Können Sie nachweisen, dass die Messung fehlerhaft war, könnte dies auch Auswirkungen auf die Fahrtenbuchauflage haben.

Bedenken Sie, dass die Verteidigung gegen ein standardisiertes Messverfahren komplex sein kann. Die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Begründung von Einwänden. Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für Fehler finden, haben Sie jedoch durchaus Chancen, die Messung erfolgreich anzufechten.


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Welche Möglichkeiten habe ich, eine Fahrtenbuchauflage anzufechten?

Eine Fahrtenbuchauflage können Sie mit verschiedenen rechtlichen Mitteln anfechten. Der erste Schritt ist in der Regel das Einlegen eines Widerspruchs gegen den Bescheid der Behörde. Hierfür haben Sie nach Zugang des Bescheids einen Monat Zeit. Im Widerspruch sollten Sie detailliert darlegen, warum Sie die Anordnung für rechtswidrig oder unverhältnismäßig halten.

Gründe für einen Widerspruch

Mögliche Argumente für einen Widerspruch sind:

  • Die Behörde hat formelle Fehler begangen, z.B. Sie nicht angehört.
  • Der zugrunde liegende Verkehrsverstoß war nur geringfügig.
  • Die Dauer der Auflage ist unverhältnismäßig lang.
  • Sie sind nicht Halter des betreffenden Fahrzeugs.

Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht

Wird Ihr Widerspruch zurückgewiesen, können Sie innerhalb eines Monats Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. In einigen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft, sodass Sie direkt Klage erheben müssen.

Einstweiliger Rechtsschutz

Da die Fahrtenbuchauflage meist für sofort vollziehbar erklärt wird, hat ein Widerspruch oder eine Klage keine aufschiebende Wirkung. Sie können jedoch beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen. Damit können Sie erreichen, dass Sie das Fahrtenbuch vorläufig nicht führen müssen, bis das Gericht über Ihren Fall entschieden hat.

Überprüfung der Messdaten

Ein wichtiger Aspekt bei der Anfechtung einer Fahrtenbuchauflage ist die Überprüfung der zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessung. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben Sie das Recht, Einsicht in alle Messdaten zu erhalten, sofern diese gespeichert wurden. Dies ermöglicht Ihnen, die Korrektheit der Messung zu überprüfen und gegebenenfalls Fehler aufzudecken.

Wenn Sie eine Fahrtenbuchauflage erhalten, sollten Sie umgehend die entsprechende Bußgeldakte anfordern und dann die Messung auf ihre Korrektheit überprüfen lassen. Achten Sie dabei auf Aspekte wie die gültige Eichung des Messgeräts, das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Messprotokoll sowie die Schulungsnachweise des Messpersonals.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrtenbuchauflage

Die Fahrtenbuchauflage ist eine Maßnahme im Verkehrsrecht, bei der der Halter eines Fahrzeugs verpflichtet wird, ein Fahrtenbuch zu führen. Dies geschieht oft, wenn ein Fahrzeug bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit erfasst wurde, aber der Fahrer nicht ermittelt werden kann (§ 31a StVZO). Das Fahrtenbuch muss alle Fahrten mit Details wie Fahrer und Fahrtroute dokumentieren.

Beispiel: Wenn ein Auto bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird, aber der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden, sodass für zukünftige Fahrten der Fahrer nachvollziehbar ist.

Der Zweck der Fahrtenbuchauflage ist die präventive Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Unterstützung bei der Fahreridentifikation in zukünftigen Fällen.

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Standardisiertes Messverfahren

Ein standardisiertes Messverfahren bei Geschwindigkeitskontrollen bedeutet, dass die Messung mit einem Gerät erfolgt, das regelmäßig geprüft und kalibriert wird, um zuverlässige Ergebnisse zu gewährleisten. Solche Verfahren sind gesetzlich anerkannt und ihre Ergebnisse werden grundsätzlich ohne weitere Prüfung akzeptiert, es sei denn, es gibt begründete Zweifel an deren Richtigkeit.

Beispiel: Ein stationärer Blitzer in einer 30er-Zone arbeitet nach einem standardisierten Messverfahren. Seine Messergebnisse werden als korrekt angesehen, solange keine technischen Mängel nachgewiesen werden.

Ein standardisiertes Messverfahren erleichtert die Rechtsdurchsetzung durch die Behörden, indem es die Notwendigkeit von Einzelnachweisen minimiert, es ist jedoch nicht unantastbar, wenn substantielle Einwände erhoben werden.

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Akteneinsicht

Die Akteneinsicht ist das Recht von Betroffenen in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren, relevante Dokumente ihres Falls einzusehen. Dies schließt oft auch die Einsicht in technische Messdaten ein, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides wichtig sind. Dieses Recht dient der Transparenz und der effektiven Verteidigung der eigenen Interessen.

Beispiel: Ein Autofahrer, der einen Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erhält, kann Akteneinsicht verlangen, um die Messdaten zu prüfen, ob die Messung korrekt erfolgte.

Akteneinsicht ist ein wichtiger Bestandteil eines fairen Verfahrens, denn sie ermöglicht es Betroffenen, die Beweislage zu verstehen und zu hinterfragen.

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Substantiierten Einwände

Substantiierten Einwände sind konkrete und gut begründete Zweifel oder Einwendungen gegen bestimmte Verfahren oder Ergebnisse, wie z.B. Messergebnisse bei Verkehrsverstößen. Sie sind nötig, um in einem rechtlichen Verfahren die Überprüfung oder Anfechtung solcher Ergebnisse zu verlangen.

Beispiel: Ein Autofahrer legt dar, dass der Blitzer zum Zeitpunkt der Messung nicht kalibriert war, wodurch die Messergebnisse angezweifelt werden können.

Substantiierten Einwände erfordern eine klare Beweislage oder sachlich nachvollziehbare Argumente und sind notwendig, um standardisierte Verfahren infrage zu stellen.

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Klageerhebung

Die Klageerhebung ist der formale Akt, mit dem eine Person vor Gericht gegen einen behördlichen Bescheid oder eine Maßnahme vorgeht. Sie wird meist nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhoben, um die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsaktes durchzusetzen.

Beispiel: Wenn ein Autofahrer mit der Auferlegung einer Fahrtenbuchauflage nicht einverstanden ist und sein Widerspruch abgelehnt wird, kann er Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Die Klageerhebung ist häufig der letzte rechtliche Schritt, um Entscheidungen staatlicher Organe gerichtlich überprüfen zu lassen, und ein fundamentaler Bestandteil des Rechtsschutzes in einem Rechtsstaat.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO: Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage. Eine solche Maßnahme kann verhängt werden, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann oder bei bestimmten Verkehrswidrigkeiten. Im vorliegenden Fall wurde die Fahrtenbuchauflage aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung angeordnet, was eine der Voraussetzungen für die Anwendung dieser Norm darstellt.
  • § 10 Abs. 1 SVerfGHG: Dieser Paragraph legt die Bindungswirkung von Entscheidungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs für die saarländischen Verwaltungsbehörden und Gerichte fest. Die Entscheidungen zur Zugänglichmachung von Messdaten sind für die Verwaltungsbehörden wie auch für die Gerichte bindend. Im Fall wird hervorgehoben, dass diese Bindungswirkung auch in Verfahren über Fahrtenbuchauflagen gilt, was die grundlegende Rechtmäßigkeit der Anordnung beeinflusst.
  • § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO: Diese Vorschrift regelt die Einstellung eines Verfahrens, wenn ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird. In dem behandelten Fall hat der Kläger den Rechtsstreit für erledigt erklärt, was zur Einstellung des Verfahrens führte. Diese Norm ist entscheidend für die prozessuale Handhabung des fallenden Verfahrens.
  • § 173 VwGO: Dieser Paragraph besagt, dass ein erstinstanzliches Urteil für unwirksam erklärt wird, wenn das Verfahren eingestellt wird. Im vorliegenden Fall wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts für wirkungslos erklärt, was die rechtlichen Folgen der Erledigung des Verfahrens verdeutlicht.
  • Art. 60 Abs. 1 SVerf in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 SVerf: Diese Artikel garantieren das Gebot eines fairen Verfahrens im Saarland. Sie sind wichtig, da sie den rechtlichen Rahmen für eine transparente und gerechte Prozessführung schaffen, was im Zusammenhang mit der Beurteilung von Geschwindigkeitsmessungen und deren Validität steht. Die Einhaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben ist zentral für die Wahrung der Rechte der Betroffenen in Bußgeldverfahren.

Das vorliegende Urteil

Oberverwaltungsgericht Saarland – Az.: 1 A 259/20 – Beschluss vom 18.02.2021


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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