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Fahrerlaubniswiedererteilung ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung

Mittagsfahrt unter Alkoholeinfluss endet im Unfall – Gericht verlangt medizinisch-psychologische Untersuchung vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Trotz eines Blutalkoholwertes von 1,52 Promille und Gefährdung seines minderjährigen Sohnes scheitert ein Mann mit dem Versuch, seine Fahrerlaubnis ohne MPU zurückzuerhalten. Die Richter sehen klare Hinweise auf ein Alkoholproblem und bestehen auf eine gründliche Überprüfung der Fahreignung.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Vorfall unter Alkoholeinfluss.
  • Der Antragsteller wurde aufgrund einer Trunkenheitsfahrt verurteilt und seine Fahrerlaubnis wurde entzogen, was eine Sperrfrist zur Folge hatte.
  • Es gab eine Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, um die Fahrsicherheit des Antragstellers zu beurteilen.
  • Der Antragsteller war der Ansicht, dass ein solches Gutachten nicht erforderlich sei, da seine Blutalkoholkonzentration nicht übermäßig hoch war.
  • Das Gericht entschied, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens tragen müsse und wies seinen Antrag auf vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurück.
  • Die Entscheidung des Gerichts stützt sich auf die nach der Straßenverkehrsordnung erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
  • Der Antragsteller konnte nicht nachweisen, dass er in der Lage ist, seinen Alkoholkonsum vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden eine klare Grundlage zur Anforderung von Gutachten bei wiederholtem oder schwerwiegendem Alkoholmissbrauch.
  • Die Auswirkungen der Entscheidung könnten eine längere Wartezeit auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis für den Antragsteller zur Folge haben.
  • Diese Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig Gutachten zur Beurteilung der Fahrsicherheit in Fällen von Alkohol am Steuer sind.

Fahrerlaubnis wiedererlangen: Möglichkeiten ohne MPU im Fokus eines Falls

Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist für viele Betroffene ein zentrales Anliegen, insbesondere wenn sie durch besondere Vorfälle einen Entzug ihrer Fahrerlaubnis erfahren haben. Die Straßenverkehrsordnung sieht verschiedene Regelungen vor, die bei einem Entzug der Fahrerlaubnis Anwendung finden. Eine der häufigsten Anforderungen zur Wiedererlangung ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Diese Psychotests sollen sicherstellen, dass der Fahrer oder die Fahrerin verantwortungsvoll mit dem Straßenverkehr umgehen kann und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

Allerdings stellt sich zunehmend die Frage, ob es möglich ist, die Fahrerlaubniswiedererteilung zu beantragen, ohne zuvor eine MPU absolvieren zu müssen. Es gibt verschiedene Strategien, mit denen Betroffene möglicherweise eine MPU umgehen können, um schneller ihren Führerschein zurückzubekommen. Dies beinhaltet unter anderem die Überprüfung von Auflagen, die bei der Führerscheinerneuerung auferlegt werden, sowie die Notwendigkeit einer rechtlichen Beratung durch einen Verkehrsrechtsanwalt, um alle Optionen im Fahrerlaubnisrecht auszuloten.

Im Folgenden wird ein spezifischer Fall betrachtet, der sich mit der Thematik der Fahrerlaubniswiedererteilung ohne vorherige MPU auseinandersetzt und die rechtlichen Rahmenbedingungen näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Antrag auf vorläufige Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt ab

Fahrerlaubniswiedererteilung nach Alkoholfahrt
Die Fahrerlaubniswiedererteilung ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wurde abgelehnt, da ein Mann nach einer Trunkenheitsfahrt und Unfall aufgrund seiner hohen Alkoholwerte als ungeeignet gilt. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Mann, der wegen einer Trunkenheitsfahrt seine Fahrerlaubnis verloren hatte, ist mit seinem Antrag auf vorläufige Wiedererteilung gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, die Fahrerlaubnis nicht ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) neu zu erteilen.

Alkoholfahrt mit 1,52 Promille und Unfall

Der Antragsteller war im September 2021 mit 1,52 Promille Blutalkohol am Steuer erwischt worden. Er war dabei in den Gegenverkehr geraten und hatte einen Unfall verursacht. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe und entzog ihm für sechs Monate die Fahrerlaubnis.

Behörde fordert MPU für Neuerteilung

Als der Mann nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragte, forderte die Behörde von ihm die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Sie stützte sich dabei auf einen Atemalkoholwert von 0,86 mg/l, der kurz nach dem Unfall gemessen worden war. Umgerechnet auf die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt ergebe dies einen Wert von über 1,6 Promille.

Gericht: MPU-Anordnung gerechtfertigt

Der Verwaltungsgerichtshof hält die Anordnung einer MPU für gerechtfertigt. Zwar sei die Genauigkeit des verwendeten Atemalkohol-Testgeräts umstritten. Für den präventiven Bereich des Fahrerlaubnisrechts sei aber entscheidend, ob sich aus dem Messwert mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Atemalkoholkonzentration von mindestens 0,8 mg/l schließen lasse. Dies sei hier der Fall.

Zudem spreche viel dafür, dass der Blutalkoholwert zum Tatzeitpunkt tatsächlich über 1,6 Promille gelegen habe. Eine Rückrechnung von dem 1,5 Stunden nach der Fahrt gemessenen Wert sei zulässig.

Zusätzliche Hinweise auf Alkoholproblematik

Das Gericht sieht darüber hinaus weitere Anhaltspunkte für eine mögliche Alkoholproblematik:

  • Die hohe Alkoholisierung bereits zur Mittagszeit deute auf Restalkohol und damit auf eine vorausgegangene außergewöhnliche Alkoholisierung hin.
  • Der Antragsteller sei trotz des hohen Alkoholpegels in der Lage gewesen, sein Fahrzeug über eine längere Strecke zu führen.
  • Er habe bei der Alkoholfahrt seinen minderjährigen Sohn als Beifahrer gefährdet.

Diese Punkte könnten die Anordnung einer MPU zusätzlich rechtfertigen.

Kein Anspruch auf vorläufige Fahrerlaubnis

Angesichts der bestehenden Zweifel an der Fahreignung hat der Antragsteller nach Auffassung des Gerichts keinen Anspruch auf vorläufige Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Entscheidung über eine Neuerteilung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die präventive Ausrichtung des Fahrerlaubnisrechts. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit hoher Alkoholisierung ist die Anordnung einer MPU auch dann gerechtfertigt, wenn die exakte Blutalkoholkonzentration nicht feststeht, aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit über dem Grenzwert lag. Zusätzliche Anhaltspunkte für eine Alkoholproblematik, wie Fahrtüchtigkeit trotz hohen Alkoholpegels, verstärken die Notwendigkeit einer MPU. Der Schutz der Verkehrssicherheit hat Vorrang vor dem individuellen Interesse an einer schnellen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einer Trunkenheitsfahrt Ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen möchten, müssen Sie mit strengen Auflagen rechnen. Selbst bei Blutalkoholwerten unter 1,6 Promille kann die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) fordern. Zusätzliche Faktoren wie eine hohe Alkoholtoleranz, Fahren zur Mittagszeit oder mit Kindern im Auto können als Hinweise auf ein Alkoholproblem gewertet werden und eine MPU rechtfertigen. Eine vorläufige Fahrerlaubnis ohne MPU wird in der Regel nicht erteilt. Bereiten Sie sich daher frühzeitig auf die MPU vor und holen Sie sich bei Bedarf fachliche Unterstützung, um Ihre Fahreignung nachzuweisen.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie hilfreiche Antworten auf häufige Fragen zur Fahrerlaubniswiedererteilung nach Alkoholfahrt. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren und verständlichen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte und Verfahren zu geben. Egal, ob Sie sich über die notwendigen Schritte, Fristen oder Voraussetzungen informieren möchten – hier sind Sie genau richtig.

Kann ich meine Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt ohne MPU wiedererlangen?

Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ohne MPU nach einer Alkoholfahrt ist in Deutschland grundsätzlich möglich, aber stark vom Einzelfall abhängig. Entscheidend sind dabei vor allem der gemessene Blutalkoholwert und ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsfall handelt.

Grenzwerte und Konsequenzen

Bei einem Blutalkoholwert unter 1,6 Promille besteht die Chance, den Führerschein ohne MPU zurückzuerhalten. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet hier im Einzelfall, ob Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Liegt Ihr Wert über 1,6 Promille, ist eine MPU in der Regel unumgänglich.

Faktoren für die Entscheidung der Behörde

Die Fahrerlaubnisbehörde berücksichtigt bei ihrer Entscheidung verschiedene Faktoren:

  • Die Höhe des Blutalkoholwerts
  • Ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsfall handelt
  • Ihr Verhalten nach dem Vorfall
  • Eventuelle weitere Verkehrsverstöße in der Vergangenheit

Alternativen zur MPU

In manchen Fällen kann die Behörde statt einer MPU andere Nachweise fordern, um Ihre Fahreignung zu überprüfen. Dazu gehören:

  • Ein ärztliches Gutachten
  • Abstinenznachweise
  • Die Teilnahme an einem Aufbauseminar

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für diese Entscheidungen bildet § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dieser Paragraph regelt, wann die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten anordnen kann.

Wenn Sie nach einer Alkoholfahrt Ihren Führerschein wiedererlangen möchten, sollten Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die spezifischen Anforderungen in Ihrem Fall informieren. Jeder Fall wird individuell bewertet, und die genauen Bedingungen für die Wiedererteilung können variieren.


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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu stellen?

Um einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen zu können, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen:

Ablauf der Sperrfrist

Die wichtigste Voraussetzung ist der Ablauf der Sperrfrist. Diese Frist beträgt in der Regel zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, je nach Schwere des Vergehens. Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Einen aktuellen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs (in der Regel ohne zeitliche Beschränkung)
  • Den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

In vielen Fällen ist eine bestandene MPU Voraussetzung für die Wiedererteilung. Dies gilt insbesondere bei Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr. Das positive MPU-Gutachten müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.

Abstinenznachweis

Bei Alkohol- oder Drogendelikten kann zusätzlich ein Abstinenznachweis gefordert werden. Dieser belegt, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum keine berauschenden Substanzen konsumiert haben.

Fahreignungsseminar

In manchen Fällen müssen Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und dies nachweisen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und entscheidet über die Wiedererteilung.


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Welche Rolle spielt der gemessene Blutalkoholwert bei der Entscheidung über eine MPU?

Der gemessene Blutalkoholwert ist ein entscheidender Faktor bei der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille ist eine MPU zwingend vorgeschrieben, unabhängig von weiteren Umständen oder Auffälligkeiten.

Grenzwerte und ihre Bedeutung

Bei Werten zwischen 1,1 und 1,59 Promille ist die Situation differenzierter zu betrachten. Hier können zusätzliche Faktoren eine Rolle spielen:

  • Fehlende Ausfallerscheinungen: Wenn Sie trotz eines Wertes ab 1,1 Promille keine deutlichen Anzeichen von Trunkenheit zeigen, kann dies als Hinweis auf eine erhöhte Alkoholtoleranz gewertet werden. In solchen Fällen ordnen Behörden häufig eine MPU an, da eine mögliche Alkoholproblematik vermutet wird.
  • Wiederholungstaten: Werden Sie mehrfach mit erhöhten Alkoholwerten am Steuer erwischt, selbst wenn diese unter 1,6 Promille liegen, kann dies ebenfalls zu einer MPU-Anordnung führen.

Rechtliche Grundlagen und Interpretation

Die Fahrerlaubnisbehörde stützt sich bei der Anordnung einer MPU auf § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Das Bundesverwaltungsgericht hat 2021 entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden kann, wenn zusätzliche Anhaltspunkte für eine Alkoholproblematik vorliegen.

Wenn Sie mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille fahren und keine weiteren Auffälligkeiten zeigen, droht in der Regel keine MPU. Allerdings müssen Sie mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem möglichen Fahrverbot rechnen.

Bedeutung für Ihre Fahrerlaubnis

Der gemessene Blutalkoholwert beeinflusst nicht nur die unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen, sondern auch Ihre Chancen auf eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Je höher der Wert, desto kritischer wird Ihre Fahreignung beurteilt. Bei Werten ab 1,6 Promille gehen die Behörden von einem erheblichen Alkoholproblem aus, was die Wiedererlangung des Führerscheins erschwert.

Bedenken Sie: Selbst wenn Sie knapp unter dem Grenzwert von 1,6 Promille liegen, kann die Behörde eine MPU anordnen, wenn sie Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Diese Entscheidung basiert auf einer Gesamtbetrachtung Ihres Falls, bei der der Blutalkoholwert eine zentrale, aber nicht die alleinige Rolle spielt.


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Was passiert, wenn ich keine MPU machen möchte oder diese nicht bestehe?

Wenn Sie keine MPU machen möchten oder diese nicht bestehen, hat dies erhebliche Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis.

Verweigerung der MPU

Sollten Sie sich weigern, eine angeordnete MPU durchzuführen, wird dies von der Fahrerlaubnisbehörde als Hinweis auf Ihre fehlende Fahreignung gewertet. In diesem Fall wird Ihr Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt oder Ihre bestehende Fahrerlaubnis entzogen.

Nichtbestehen der MPU

Wenn Sie an der MPU teilnehmen, diese jedoch nicht bestehen, führt dies ebenfalls dazu, dass Ihr Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt wird. Haben Sie noch eine gültige Fahrerlaubnis, wird diese in der Regel entzogen.

Konsequenzen und Alternativen

In beiden Fällen müssen Sie mit einer Sperrfrist rechnen, während der Sie keinen neuen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen können. Diese Sperrfrist beträgt in der Regel mindestens sechs Monate.

Eine Alternative zur MPU gibt es grundsätzlich nicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die sogenannte Tilgungsfrist abzuwarten. Nach § 29 StVG gelten Eintragungen im Fahreignungsregister nach 10 Jahren als getilgt. Danach können Sie einen neuen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen, ohne eine MPU absolvieren zu müssen.

Beachten Sie, dass während dieser Zeit das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat darstellt und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


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Kann ich gegen die Anordnung einer MPU rechtlich vorgehen?

Gegen die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) können Sie nicht direkt rechtlich vorgehen. Die MPU-Anordnung selbst gilt rechtlich als vorbereitende Verfahrenshandlung und ist daher nicht selbstständig anfechtbar.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid über den Entzug der Fahrerlaubnis vorzugehen, der auf Grundlage der MPU-Anordnung erlassen wird. In diesem Rahmen können Sie auch die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung überprüfen lassen.

Ablauf des rechtlichen Vorgehens

Wenn Sie einen Bescheid über den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis erhalten, können Sie dagegen Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Da der Bescheid in der Regel sofort vollziehbar ist, sollten Sie zusätzlich einen Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen.

Erfolgschancen und Risiken

Die Erfolgschancen einer solchen Klage sind generell als gering einzustufen. Das Gericht prüft, ob die MPU-Anordnung rechtmäßig war und ob die Behörde die Verhältnismäßigkeit beachtet hat. Nur wenn hier Fehler vorliegen, haben Sie Aussicht auf Erfolg.

Bedenken Sie, dass ein Gerichtsverfahren mit hohen Kosten und einem erheblichen Zeitaufwand verbunden sein kann. In dieser Zeit dürfen Sie in der Regel kein Kraftfahrzeug führen.

Mögliche Gründe für ein rechtliches Vorgehen

Es kann sinnvoll sein, rechtlich vorzugehen, wenn:

  • Die MPU-Anordnung unverhältnismäßig erscheint
  • Die Behörde Verfahrensfehler begangen hat
  • Die Anordnung auf falschen Tatsachen beruht
  • Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine MPU-Anordnung nicht erfüllt sind

Wenn Sie der Meinung sind, dass einer dieser Gründe vorliegt, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob ein rechtliches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist. Bedenken Sie dabei die geringen Erfolgsaussichten und den möglichen Zeit- und Kostenaufwand.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Fahrerlaubnis: Dies ist die gesetzliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Sie wird in Deutschland durch die Verkehrsbehörden erteilt und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie das Bestehen von Prüfungen und gesundheitliche Anforderungen. Wenn jemand die Fahrerlaubnis verliert, beispielsweise wegen einer Trunkenheitsfahrt, muss er spezielle Auflagen erfüllen, um sie zurückzuerhalten. Ein Beispiel wäre die Verpflichtung, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu bestehen, um zu zeigen, dass man wieder fahrtüchtig ist.
  • medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Diese Untersuchung, umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bekannt, wird angeordnet, um die Fahreignung von Personen zu überprüfen, die aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder anderer schwerwiegender Verkehrsverstöße aufgefallen sind. Sie umfasst medizinische Tests, psychologische Gespräche und möglicherweise auch Fahrtests. Der Zweck der MPU ist es, sicherzustellen, dass die betroffene Person verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen kann, ohne andere zu gefährden. Ein Beispiel wäre ein Fahrer, der seine Fahrerlaubnis nach mehrfachen Trunkenheitsfahrten zurückerlangen möchte und daher diese Untersuchung absolvieren muss.
  • Anhaltspunkte: Dies sind Indizien oder Hinweise, die auf bestimmte Umstände oder Verhaltensweisen schließen lassen. Im juristischen Kontext helfen Anhaltspunkte den Richtern und Behörden, zu bewerten, ob jemand ein Risiko im Straßenverkehr darstellt. Im aktuellen Fall sind Anhaltspunkte wie eine hohe Alkoholisierung zur Mittagszeit und das Fahren mit einem minderjährigen Beifahrer entscheidend dafür, dass das Gericht die Notwendigkeit einer MPU sieht.
  • präventiver Bereich des Fahrerlaubnisrechts: Dieser Begriff bezieht sich auf die Maßnahmen und Regelungen, die darauf abzielen, zukünftige Gefahren im Straßenverkehr zu verhindern. Hierbei steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund, was bedeutet, dass Personen, die als risikobehaftet gelten – wie beispielsweise durch Alkohol am Steuer – strenge Kontrollen und Auflagen unterliegen, um sicherzustellen, dass sie keinen weiteren Schaden anrichten. Ein Beispiel wäre die Anordnung einer MPU auch dann, wenn nicht beweisbar ist, dass der Suchenden bei der letzten Fahrt die zulässige Promillegrenze überschritten hat, da andere Faktoren die Einschätzung der Gefahrensituation beeinflussen können.
  • Rückrechnung: Dieser Begriff beschreibt die Methode, wie aus gemessenen Alkoholwerten im Blut oder Atem auf die Blutalkoholkonzentration zu einem früheren Zeitpunkt, beispielsweise während einer Fahrt, geschlossen werden kann. Dies geschieht, weil Alkohol im Körper metabolisiert wird und die Werte sinken. Im vorliegenden Fall wurde die Rückrechnung genutzt, um zu belegen, dass der Antragsteller möglicherweise zum Zeitpunkt des Fahrens einen noch höheren Alkoholwert hatte, was die Notwendigkeit einer MPU untermauerte.
  • Auflagen: Dies sind spezielle Bedingungen, die Personen erfüllen müssen, um bestimmte Rechte, wie die Rückerlangung der Fahrerlaubnis, zu erhalten. Auflagen können jegliche Anforderungen umfassen, von der Absolvierung von Schulungen bis hin zur Vorlage von Gutachten wie der MPU. Ein Beispiel aus dem aktuellen Fall könnte sein, dass der Antragsteller vor der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ein solches psychologisches Gutachten vorlegen muss, um sicherzustellen, dass er fahrtauglich ist.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Diese Vorschrift regelt die Anforderungen an die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach einem Entzug aufgrund von Alkoholproblemen. Sie legt fest, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden kann, um die Fahreignung des Antragstellers zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Alkohol und deren Einfluss auf die Fahrsicherheit. Im konkreten Fall wurde dem Antragsteller die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis verweigert, da die Fahrerlaubnisbehörde ein MPU-Gutachten für erforderlich hielt, um die Fahreignung zu überprüfen.
  • § 69 StGB (Strafgesetzbuch): Diese Norm regelt den Entzug der Fahrerlaubnis im Rahmen einer Strafverurteilung, insbesondere bei Vergehen im Straßenverkehr, die mit Alkohol in Verbindung stehen. Sie sieht vor, dass bei einer Verurteilung, etwa wegen Trunkenheit im Verkehr, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung festgelegt werden kann. Der Antragsteller wurde nach eines rechtskräftigen Strafbefehls verurteilt und ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, was die Grundlage für das Verfahren um die Wiedererteilung darstellt.
  • § 11 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): Dieser Paragraph beschreibt die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, insbesondere die medizinischen und psychologischen Anforderungen. Hierbei wird besonders auf die Eignung des Antragstellers, auch im Lichte seiner alkoholspezifischen Vorbelastungen, geachtet. Der Antragsteller verweigerte die Vorlage des geforderten Gutachtens, was als Indiz für seine mangelnde Fahreignung gewertet wurde und somit zur Ablehnung seines Antrags führte.
  • § 2 Abs. 3 Nr. 1 FeV: In diesem Paragraphen wird auf die Verantwortlichkeit der Fahrerlaubnisbehörde und die Voraussetzungen für die Feststellung der Fahreignung eingegangen. Ohne eine klare Beurteilung der gesundheitlichen und psychologischen Faktoren, die die Fahrsicherheit beeinflussen, kann keine Fahrerlaubnis erteilt werden. Das Landratsamt forderte vor der Wiedererteilung des Führerscheins explizit ein Gutachten, um die Fahreignung zu klären, was im vorliegenden Fall als rechtlich notwendig erachtet wurde.
  • § 30 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Diese Vorschrift befasst sich mit der Verhinderung der Teilnahme am Straßenverkehr, wenn die Fahreignung in Frage steht. Sie stellt sicher, dass von Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen kein Kraftfahrzeug führen dürfen. Der Antragsteller, dessen Alkoholisierung und die daraus resultierende Behinderung durch verschiedene Zeugen und Gutachten dokumentiert sind, fiel unter diese Regelung, weshalb sein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne vorherige MPU abgelehnt wurde.

Das vorliegende Urteil

 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CE 22.2487 – Beschluss vom 07.03.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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