Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Strenge Sehvermögen-Vorgaben: Relevanz in aktuellen Fahrerlaubnisfällen
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Mindestanforderungen gelten für das Sehvermögen von Autofahrern?
- Was passiert nach der Meldung von Sehproblemen durch einen Arzt an die Fahrerlaubnisbehörde?
- Welche Rechtsmittel kann ich gegen einen Fahrerlaubnisentzug wegen Sehproblemen einlegen?
- Wie kann ich meine Fahrerlaubnis nach einem Entzug wegen Sehproblemen wiedererlangen?
- Welche alternativen Mobilitätsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote gibt es nach einem Fahrerlaubnisentzug?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Thüringer Oberverwaltungsgericht
- Datum: 28.12.2023
- Aktenzeichen: 2 EO 196/23
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Fahrerlaubnisentzug
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragstellerin: Wendet sich gegen die sofort vollziehbare Entziehung ihrer Fahrerlaubnis und beruft sich auf augenärztliche Gutachten, die eine fortschreitende Augenerkrankung und mangelnde Fahrtauglichkeit bestätigen.
- Fahrerlaubnisbehörde: Informiert aufgrund der ärztlichen Meldungen und fordert zur Stellungnahme sowie zur Vorlage eines ergänzenden Fachgutachtens auf, um die Fahrtauglichkeit zu überprüfen.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die behandelnde Augenärztin informierte die Fahrerlaubnisbehörde am 10.05.2022 über die fortschreitende Augenerkrankung der Antragstellerin. Nach erfolglosem Ablauf einer Stellungnahmefrist wurde diese aufgefordert, ein Facharztgutachten vorzulegen. Das am 24.08.2022 erstellte augenärztliche Gutachten wurde am 13.09.2022 eingereicht.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis vor dem Hintergrund der vorliegenden augenärztlichen Befunde und unter Einhaltung der verfahrensrechtlichen Fristen gerechtfertigt war.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15.02.2023 wird zurückgewiesen, und die Antragstellerin muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Der Streitwert wurde im ersten und zweiten Rechtszug auf 5.000,- Euro festgesetzt.
- Begründung: Die vorgelegten augenärztlichen Gutachten und Stellungnahmen bestätigten den Zustand, dass die Antragstellerin aufgrund einer fortschreitenden Augenerkrankung nicht fahrtauglich ist. Die eingeholte Stellungnahme sowie die Fristsetzungen führten nicht zu einer Änderung der gesundheitlichen Beurteilung, weshalb der sofort vollziehbare Entzug der Fahrerlaubnis als gerechtfertigt erachtet wurde.
- Folgen: Die Entscheidung bestätigt den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, wodurch die Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen muss. Zudem ist der Streitwert für das Verfahren in beiden Instanzen auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Strenge Sehvermögen-Vorgaben: Relevanz in aktuellen Fahrerlaubnisfällen
Der Fahrerlaubnisinhaber muss strenge Anforderungen an sein Sehvermögen erfüllen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Staatliche Prüfungen sichern, dass alle Beteiligten über die notwendige visuelle Leistungsfähigkeit verfügen. Diese Grundvoraussetzung berührt sowohl rechtliche als auch gesundheitliche Aspekte, die auch in konkreten Urteilsfällen ihre Relevanz zeigen. Im Anschluss wird ein spezieller Fall näher betrachtet und analysiert.
Der Fall vor Gericht
Fahrerlaubnisentzug wegen Gesichtsfeldausfällen rechtmäßig

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Autofahrerin gegen den Entzug ihrer Fahrerlaubnis zurückgewiesen. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte der Frau die Fahrerlaubnis aller Klassen entzogen, nachdem bei ihr durch ein Augenärztliches Gutachten erhebliche Gesichtsfeldeinschränkungen festgestellt worden waren.
Augenärztin meldet Bedenken an Fahreignung
Der Fall nahm seinen Anfang, als die behandelnde Augenärztin im Mai 2022 die Fahrerlaubnisbehörde darüber informierte, dass ihre Patientin aufgrund einer fortschreitenden Augenerkrankung nicht mehr fahrtauglich sei. Nach Einholung einer Stellungnahme forderte die Behörde die Autofahrerin auf, ein fachärztliches Gutachten vorzulegen.
Gutachten bestätigt Fahruntauglichkeit
Das daraufhin im August 2022 erstellte augenärztliche Gutachten kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Frau litt seit 2011 an einem fortgeschrittenen Glaukom beider Augen mit deutlichen Gesichtsfeldausfällen. Zwar erreichte sie mit Brille eine Sehschärfe von 100 Prozent, jedoch betrafen die Gesichtsfeldausfälle die zentralen 20 Grad des Gesichtsfeldes. Der Gutachter stellte fest, dass damit eine Fahruntauglichkeit im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung vorliege.
Rechtliche Bewertung des Gerichts
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzugs. Ein intaktes Gesichtsfeld sei eine unabdingbare Voraussetzung für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr und in seiner Bedeutung der zentralen Tagessehschärfe gleichzusetzen. Die Richter verwiesen darauf, dass gerade der zentrale Gesichtsfeldbereich für Autofahrer besonders wichtig sei, da sich dort der überwiegende Teil des relevanten Verkehrsgeschehens abspiele.
Das Gericht wies auch das Argument der Autofahrerin zurück, sie könne die Gesichtsfeldausfälle durch Augen- und Kopfbewegungen ausgleichen. Bei Gesichtsfeldeinschränkungen, die nicht durch das andere Auge ergänzt werden, sei weder eine Kompensation im Sinne eines völligen Ausgleichs noch eine ausreichende Anpassung durch verändertes Verhalten möglich.
Der Senat bestätigte zudem, dass die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt war, trotz der guten Sehschärfe der Betroffenen ein augenärztliches Gutachten anzufordern. Die Anforderungen an das Sehvermögen beschränken sich nicht allein auf die Sehschärfe, sondern umfassen auch andere Aspekte wie das Gesichtsfeld.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil bestätigt, dass bei deutlichen Gesichtsfeldausfällen, insbesondere wenn diese die zentralen 20° des Gesichtsfeldes betreffen, die Fahrerlaubnis zu entziehen ist – auch wenn der Visus (Sehschärfe) noch bei 100% liegt. Die Entscheidung unterstreicht, dass für die Fahreignung nicht nur die Sehschärfe, sondern auch ein ausreichendes Gesichtsfeld entscheidend ist. Sobald eine Augenerkrankung wie Glaukom zu erheblichen Einschränkungen des Gesichtsfeldes führt, besteht keine Fahreignung mehr.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie an einer fortschreitenden Augenerkrankung leiden, sollten Sie regelmäßig Ihr Gesichtsfeld überprüfen lassen und die Ergebnisse dokumentieren. Bei Einschränkungen des zentralen Gesichtsfeldes müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird – selbst wenn Ihre Sehschärfe noch gut ist. Die Behörde wird bei Hinweisen auf Gesichtsfeldausfälle ein fachärztliches Gutachten anfordern. Ein Widerspruch gegen den Fahrerlaubnisentzug hat in solchen Fällen meist keine Aussicht auf Erfolg, wenn die medizinischen Befunde eindeutig sind.
Benötigen Sie Hilfe?
Klarheit schaffen bei Sehbeeinträchtigungen im Straßenverkehr
Gesundheitliche Veränderungen, die das Gesichtsfeld betreffen, können erhebliche Auswirkungen auf die Teilnahme am Straßenverkehr haben. Einschätzungen, die weit über die reine Sehschärfe hinausgehen, sind hierbei entscheidend. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der ähnliche Aspekte Ihre Fahrerlaubnis beeinflussen könnten, ist es wichtig, alle relevanten Regelungen und Bewertungen genau zu verstehen.
Wir unterstützen Sie mit einer sachlichen und präzisen Analyse Ihrer individuellen Umstände. Dabei stehen Transparenz und Verlässlichkeit im Mittelpunkt, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Setzen Sie auf eine kompetente Beratung, um Unsicherheiten zu überwinden und einen klaren Blick auf Ihre rechtliche Situation zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Mindestanforderungen gelten für das Sehvermögen von Autofahrern?
Für das Führen eines Kraftfahrzeugs müssen Sie bestimmte Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllen. Diese sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) klar geregelt.
Grundlegende Sehschärfe-Anforderungen
Die zentrale Tagessehschärfe muss auf jedem Auge mindestens 70 Prozent (Visus 0,7) betragen – mit oder ohne Sehhilfe wie Brille oder Kontaktlinsen. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Bei der Mindest-Sehschärfe gelten folgende Grenzwerte:
- Für normale Pkw-Führerscheine (Klasse B) darf die Sehstärke auf beiden Augen oder dem besseren Auge nicht unter 50 Prozent (Visus 0,5) liegen.
- Für Lkw-, Bus- und Personenbeförderungsscheine gelten strengere Anforderungen von 80 Prozent (Visus 0,8) pro Auge.
Besondere Fälle
Sie dürfen auch mit nur einem funktionsfähigen Auge Auto fahren, wenn:
- Das sehende Auge eine Sehschärfe von mindestens 50 Prozent (Visus 0,5) aufweist
- Eine ausreichende Augenbeweglichkeit besteht
- Eine Eingewöhnungszeit nach dem Sehverlust eingehalten wurde
Weitere Sehtests und Untersuchungen
Bei der augenärztlichen Untersuchung werden zusätzlich geprüft:
- Gesichtsfeld: Ein horizontaler Durchmesser von mindestens 120 Grad ist erforderlich
- Kontrastsehen
- Dämmerungssehen
- Blendempfindlichkeit
- Farbsehen
Wenn Sie eine Sehhilfe zum Erreichen der Mindestwerte benötigen, wird dies mit der Schlüsselzahl 01 in Ihrem Führerschein vermerkt. In diesem Fall müssen Sie die Sehhilfe beim Fahren immer tragen.
Was passiert nach der Meldung von Sehproblemen durch einen Arzt an die Fahrerlaubnisbehörde?
Wenn Sehprobleme bei der Fahrerlaubnisbehörde bekannt werden, fordert diese Sie zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens auf. Die Behörde legt dabei eine konkrete Frist fest und teilt Ihnen mit, welche Art von Gutachten erforderlich ist.
Anforderungen an das Gutachten
Das Gutachten muss von einem qualifizierten Facharzt erstellt werden. Dabei gilt: Der untersuchende Arzt darf nicht Ihr behandelnder Arzt sein. Die Behörde bestimmt in ihrer Anordnung, ob das Gutachten von einem:
- Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
- Arzt des Gesundheitsamtes
- Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner erstellt werden soll
Untersuchungsumfang
Der Facharzt untersucht insbesondere:
- Die zentrale Tagessehschärfe
- Das Dämmerungssehen
- Die Blendempfindlichkeit
- Das Gesichtsfeld
Rechtliche Konsequenzen
Wenn Sie das angeforderte Gutachten nicht fristgerecht vorlegen oder die Untersuchung verweigern, kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen.
Bei nicht ausreichender Sehleistung muss zunächst geprüft werden, ob diese durch eine Sehhilfe korrigiert werden kann. Die Mindestanforderung an die Sehschärfe liegt bei 0,5 oder höher auf beiden Augen oder einem Auge.
Besondere Situationen
Bei Verlust eines Auges gilt eine dreimonatige Fahrpause. Danach dürfen Sie wieder fahren, wenn das verbleibende Auge eine Sehschärfe von mindestens 50 Prozent aufweist.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch weitere Untersuchungen anordnen, wenn sich aus dem ersten Gutachten zusätzliche Fragen ergeben. Sie müssen über den gesamten Prozess mit der Behörde kooperieren und werden über alle Entscheidungen schriftlich informiert.
Welche Rechtsmittel kann ich gegen einen Fahrerlaubnisentzug wegen Sehproblemen einlegen?
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Sehproblemen entzieht, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen.
Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren
Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erfolgen, die den Bescheid erlassen hat. Lehnt die Behörde den Widerspruch ab, können Sie Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
Besonderheit bei Sofortvollzug
Häufig ordnet die Behörde die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung an. In diesem Fall können Sie zusätzlich einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht stellen. Das Gericht prüft dann in einem beschleunigten Verfahren die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens.
Erfolgsaussichten verbessern
Bei Zweifeln am Sehvermögen sollten Sie im Widerspruchsverfahren ein fachärztliches Gutachten vorlegen, das die Erfüllung der Sehanforderungen nach Anlage 6 FeV nachweist. Eine einfache Sehtestbescheinigung vom Optiker reicht nicht aus.
Die Frist von einem Monat für Widerspruch oder Klage ist zwingend einzuhalten. Nach Fristablauf wird der Fahrerlaubnisentzug bestandskräftig und kann nur noch in Ausnahmefällen angefochten werden.
Wie kann ich meine Fahrerlaubnis nach einem Entzug wegen Sehproblemen wiedererlangen?
Nach einem Führerscheinentzug wegen Sehproblemen müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle stellen.
Erforderliche Nachweise
Für die Wiedererteilung benötigen Sie zwingend:
- Eine augenärztliche Bescheinigung oder ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung, die nicht älter als zwei Jahre sein darf
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (45x35mm)
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Den Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Neuerteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer eventuell verhängten Sperrfrist gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann Ihre körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Besonderheiten bei bestimmten Führerscheinklassen
Für Lkw- und Busführerscheine (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) gelten zusätzliche Anforderungen:
- Eine erweiterte ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Ein spezielles augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Die Bearbeitungszeit für die Neuerteilung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Gebühren für die Neuerteilung betragen je nach Umfang der erforderlichen Prüfungen zwischen 87,00 und 260,00 Euro.
Welche alternativen Mobilitätsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote gibt es nach einem Fahrerlaubnisentzug?
Nach einem Fahrerlaubnisentzug wegen Sehbeeinträchtigung stehen Ihnen verschiedene Mobilitätsalternativen zur Verfügung. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bildet dabei eine zentrale Säule der alternativen Beförderung.
Kommunale Unterstützungsangebote
In vielen Städten und Kommunen erhalten Sie nach Abgabe Ihres Führerscheins ein kostenloses Jahresticket für Bus und Bahn. Einige Gemeinden bieten zudem spezielle Bürger-Autos an – kommunale Fahrzeuge mit Fahrer, die Sie per Telefon oder App bestellen können und die deutlich günstiger sind als ein normales Taxi.
Beförderungsdienste und finanzielle Hilfen
Wenn Sie aufgrund der Art und Schwere Ihrer Sehbeeinträchtigung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Mobilität. Diese umfassen:
- Inanspruchnahme eines Beförderungsdienstes
- Beförderungskostenzuschuss für Mehrkosten im Vergleich zu normalen Fahrtkosten
Professionelle Fahrservices
Ein spezieller Chauffeur-Service kann Sie zu Ihren regelmäßigen Terminen begleiten. Diese Dienste bieten häufig Pauschalpreise an und holen Sie an Ihrem Wunschort ab. Der Service eignet sich besonders für:
- Fahrten zur Arbeit
- Arztbesuche
- Freizeitaktivitäten
- Regelmäßige Termine
Besondere Unterstützung im ländlichen Raum
In ländlichen Gebieten, wo der ÖPNV weniger ausgebaut ist, existieren oft alternative Beförderungskonzepte. Dazu gehören Anrufbusse, Anrufsammeltaxen und andere ÖPNV-Sonderformen. Diese Verkehrsmittel können Sie telefonisch bestellen, wenn Sie sie benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahrerlaubnisentzug
Der Fahrerlaubnisentzug ist eine behördliche Maßnahme, bei der die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wird. Dies geschieht, wenn der Inhaber die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt oder als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft wird. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 3 StVG und § 46 FeV.
Beispiel: Ein Fahrerlaubnisentzug erfolgt nicht nur bei Verkehrsdelikten, sondern auch bei gesundheitlichen Einschränkungen wie erheblichen Sehstörungen, die ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen unmöglich machen.
Fahreignung
Die Fahreignung beschreibt die körperlichen und geistigen Voraussetzungen, die eine Person erfüllen muss, um ein Kraftfahrzeug sicher führen zu können. Sie ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt und umfasst verschiedene Aspekte wie Sehvermögen, körperliche Beweglichkeit und geistige Leistungsfähigkeit. Die Beurteilung erfolgt nach strengen medizinischen und psychologischen Kriterien.
Beispiel: Bei einem fortgeschrittenen Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen fehlt die Fahreignung, auch wenn die zentrale Sehschärfe noch gut ist.
Gesichtsfeld
Das Gesichtsfeld bezeichnet den gesamten Bereich, den ein Auge ohne Bewegung wahrnehmen kann. Für die Fahreignung ist besonders der zentrale 20-Grad-Bereich wichtig, da hier die meisten verkehrsrelevanten Informationen wahrgenommen werden. Die Anforderungen sind in der Anlage 6 zur FeV festgelegt.
Beispiel: Wenn beim Autofahren seitlich herannahende Fahrzeuge erst sehr spät wahrgenommen werden, könnte dies auf Gesichtsfeldausfälle hinweisen.
Augenärztliches Gutachten
Ein augenärztliches Gutachten ist eine fachärztliche Beurteilung der Sehfähigkeit nach standardisierten Kriterien. Es wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 11 FeV. Das Gutachten untersucht verschiedene Aspekte des Sehvermögens wie Sehschärfe, Gesichtsfeld und Nachtsehen.
Beispiel: Bei Verdacht auf Sehstörungen kann die Behörde ein Gutachten anordnen, dessen Ergebnisse über den Erhalt der Fahrerlaubnis entscheiden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 1 StVG: Diese Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird. Die Ungeeignetheit kann sich aus gesundheitlichen Gründen oder anderen Mängeln ergeben, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen.
Im vorliegenden Fall wurde der Fahrerlaubnisentzug aufgrund einer augenärztlich festgestellten Fahruntauglichkeit der Antragstellerin gemäß dieser Vorschrift vollstreckt. - § 46 Abs. 1 FeV: Die Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt hier, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn der Inhaber an Krankheiten oder Mängeln leidet, die unten aufgeführten Anlagen entsprechen und die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen.
Die Antragstellerin wurde aufgrund eines fortgeschrittenen Glaukoms, das zu erheblichen Gesichtsfeldausfällen führt, gemäß § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis entzogen. - Anlage 6 Nr. 1.2.2 FeV: Diese Anlage spezifiziert die medizinischen Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis, insbesondere im Hinblick auf das Gesichtsfeld. Ein Gesichtsfeld unter 120° horizontal oder zentrale Gesichtsfeldausfälle bis 20° führen in der Regel zur Ungeeignetheit.
Das vorgelegte Gutachten bestätigte, dass die Antragstellerin mit deutlichen Defekten im zentralen Gesichtsfeld die Anforderungen dieser Vorschrift nicht erfüllt, was den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt. - § 80 Abs. 5 VwGO: Diese Vorschrift der Verwaltungsgerichtsordnung legt fest, dass bei der Entscheidung über einstweiligen Rechtsschutz eine Abwägung der Interessen erfolgt. Der Antragsteller muss darlegen, dass ohne den Rechtsschutz eine unzumutbare Härte entsteht.
Im Fall der Antragstellerin bewertete das Gericht die Abwägung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu deren Ungunsten, da der Entzug der Fahrerlaubnis als rechtmäßig erachtet wurde. - § 12 Abs. 5 FeV: Diese Bestimmung behandelt die Anforderungen an das Gesichtsfeld für die Fahreignung und legt fest, wie medizinische Untersuchungen durchzuführen sind, um die Eignung zu beurteilen.
Das augenärztliche Gutachten der Antragstellerin erfüllte die Anforderungen nach § 12 Abs. 5 FeV nicht, da es erhebliche zentrale Gesichtsfeldausfälle dokumentierte, die eine sichere Fahrzeugführung ausschließen.
Das vorliegende Urteil
Thüringer Oberverwaltungsgericht – Az.: 2 EO 196/23 – Beschluss vom 28.12.2023
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