Ein Autofahrer aus München focht den Fahrerlaubnisentzug wegen Amphetamin-Konsum an, weil in seinem Blut nur 5,2 µg/L gemessen wurden. Obwohl die Messung technisch unter der Kalibrationsgrenze lag, prüfte das Gericht, ob die bloße Existenz der Substanz zum sofortigen Führerscheinentzug berechtigt.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Führt bereits eine geringe Menge Amphetamin zum sofortigen Führerscheinentzug?
- Hilft die geringe Amphetamin-Konzentration als Argument gegen den Führerscheinentzug?
- Wie kann ich mich gegen die sofortige Vollziehung des Führerscheinentzugs wehren?
- Ist die sofortige Entziehung meiner Fahrerlaubnis bei Amphetamin-Nachweis rechtens?
- Kann ich den Führerscheinentzug durch messtechnische Fehler im Blutgutachten anfechten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: M 6 S 24.7710 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht München
- Datum: 04.04.2025
- Aktenzeichen: M 6 S 24.7710
- Verfahren: Beschluss
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Straßenverkehrsrecht
- Das Problem: Ein Autofahrer fuhr unter dem Einfluss von Alkohol, THC und Amphetamin. Die Behörde entzog ihm daraufhin sofort die Fahrerlaubnis. Der Fahrer hielt die Messergebnisse für unzuverlässig und klagte gegen die sofortige Entziehung.
- Die Rechtsfrage: Darf die Behörde den Führerschein sofort entziehen, auch wenn der Betroffene Widerspruch gegen die Entziehung eingelegt hat?
- Die Antwort: Ja, der Antrag wurde abgelehnt. Der Führerschein darf sofort entzogen werden. Die sofortige Maßnahme dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
- Die Bedeutung: Bereits der Nachweis von Amphetamin führt zum Verlust der Fahreignung. Die gemessene Konzentration der Substanz spielt dabei keine Rolle.
Der Fall vor Gericht
Führt bereits eine geringe Menge Amphetamin zum Führerscheinentzug?
Im Drogenrecht am Steuer gibt es eine klare Unterscheidung: Alkohol wird in Promille gemessen, bei Cannabis gibt es Grenzwerte – doch bei harten Drogen wie Amphetamin zählt etwas anderes. Es ist nicht die Menge, die den Führerschein kostet.

Es ist der bloße Nachweis. Ein Autofahrer aus dem Raum München musste diese Lektion auf die harte Tour lernen. Nach einer Kontrolle fand ein Labor Spuren von Alkohol, THC und Amphetamin in seinem Blut. Seine Verteidigung baute darauf auf, dass die Amphetamin-Konzentration mit 5,2 Mikrogramm pro Liter verschwindend gering war. Ein Argument, das vor dem Verwaltungsgericht München pulverisiert wurde und eine unmissverständliche Botschaft sendet.
Die Fahrerlaubnisbehörde stützte ihre Entscheidung auf eine unerbittliche Logik des Gesetzes. Wer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, dem muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. So steht es in § 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 46 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Anlage 4 zur FeV wird dann konkret: Die Einnahme von Betäubungsmitteln wie Amphetamin schließt die Fahreignung in der Regel aus. Das Gesetz fragt an dieser Stelle nicht nach der Konzentration im Blut oder dem Grad der Beeinträchtigung. Der qualitative Nachweis der Substanz genügt – das „Ob“, nicht das „Wie viel“. Die Behörde handelte streng nach dieser Vorgabe. Der Nachweis war erbracht. Die Fahreignung war damit widerlegt.
Darf die Behörde den Führerschein sofort einziehen?
Der Brief der Behörde enthielt eine zweite, für den Fahrer schmerzhafte Anordnung: die Sofortige Vollziehung. Im Klartext bedeutete das: Der Führerschein musste unverzüglich abgegeben werden, obwohl der Fahrer Widerspruch eingelegt hatte. Ein normaler Widerspruch hätte die Entziehung erst einmal aufgeschoben, bis eine endgültige Entscheidung fällt. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung durchkreuzt diesen Aufschub. Sie ist das schärfste Schwert der Verwaltung, reserviert für Fälle, in denen das Abwarten einer Klärung zu gefährlich wäre.
Das Gericht bestätigte dieses Vorgehen. Es wog zwei Interessen gegeneinander ab. Auf der einen Seite stand das private Interesse des Fahrers, seinen Führerschein bis zum Abschluss des Verfahrens behalten zu dürfen. Er argumentierte, auf das Auto angewiesen zu sein. Auf der anderen Seite stand das öffentliche Interesse, die Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrern zu schützen. Bei einer Drogenfahrt mit Amphetamin – einer Substanz, die die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit unkalkulierbar beeinflusst – überwiegt der Schutz der Verkehrssicherheit jedes persönliche Interesse. Die Gefahr, die von einem solchen Fahrer ausgeht, ist aus Sicht des Gerichts so hoch, dass die Gesellschaft nicht auf den Ausgang eines monatelangen Rechtsstreits warten kann. Die sofortige Entziehung war damit rechtmäßig.
Was passierte mit dem Widerspruch des Fahrers?
Der Fahrer versuchte, die Entscheidung mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu kippen. Sein zentraler Angriffspunkt war die Messmethode. Die nachgewiesene Amphetamin-Konzentration lag unterhalb des sogenannten Kalibrationsbereichs des Labors. Das klang nach einem stichhaltigen Argument. Es suggerierte, das Ergebnis sei wissenschaftlich nicht belastbar und damit juristisch wertlos. Doch das Gericht zerlegte diese Argumentation.
Die Richter stellten klar, dass es bei Amphetamin nicht auf einen exakten Zahlenwert ankommt. Der Umstand, dass die Konzentration unter einem bestimmten technischen Schwellenwert lag, änderte nichts an der Kernaussage des Gutachtens: In der Blutprobe befand sich Amphetamin. Dieser qualitative Nachweis ist für den Verlust der Fahreignung bei Betäubungsmittelkonsum allein ausschlaggebend. Ob der Wert nun bei 5,2 oder 50 Mikrogramm pro Liter lag, war für die rechtliche Bewertung irrelevant. Der Versuch des Fahrers, aus einem messtechnischen Detail einen juristischen Freispruch zu konstruieren, scheiterte. Das Gericht lehnte seinen Antrag ab und verpflichtete ihn, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Sein Führerschein blieb eingezogen.
Die Urteilslogik
Im Drogenverkehrsrecht beseitigt der bloße Nachweis harter Substanzen die Fahreignung und rechtfertigt den sofortigen Eingriff in die Fahrerlaubnis.
- Qualitativer Nachweis entscheidet: Die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs endet mit dem qualitativen Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut; der exakte Grad der Konzentration der Substanz spielt für den Fahrerlaubnisentzug keine Rolle.
- Verkehrsschutz geht vor: Das öffentliche Interesse am Schutz der Verkehrssicherheit übersteigt das private Interesse, das Fahrzeug während eines laufenden Widerspruchsverfahrens weiterhin zu nutzen, weshalb die Verwaltung die sofortige Vollziehung der Entziehung anordnen darf.
- Messtechnische Details ignorieren: Technische Schwellenwerte oder Kalibrationsgrenzen einer Labormessung negieren nicht den juristisch relevanten qualitativen Befund des Konsums.
Die Messlatte für den Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum liegt nicht bei der nachweisbaren Beeinträchtigung, sondern bei der prinzipiellen Ungeeignetheit, die der Konsum begründet.
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Experten Kommentar
Viele rechnen damit, dass eine geringe Dosis Amphetamin im Blut noch eine Chance lässt. Das ist ein gefährlicher Trugschluss. Dieses Urteil bestätigt konsequent: Beim Nachweis von harten Drogen zählt für die Fahreignung ausschließlich das „Ob“, nicht das „Wie viel“ – hier gilt absolute Null-Toleranz. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass die sofortige Entziehung des Führerscheins bei Amphetamin rechtlich sicher ist, da die Verkehrssicherheit jedes persönliche Interesse überwiegt. Der Versuch, sich mit Diskussionen über Messfehler im Labor Zeit zu erkaufen, scheitert damit vollständig.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Führt bereits eine geringe Menge Amphetamin zum sofortigen Führerscheinentzug?
Ja, der bloße Nachweis von Amphetamin im Blut führt in der Regel zum sofortigen Verlust der Fahrerlaubnis. Das Gesetz unterscheidet bei Betäubungsmitteln nicht nach der Menge, wie es bei Alkohol der Fall wäre. Die Behörde stuft Sie bei jeglichem Nachweis als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ein. Oftmals ordnet die Verwaltung zudem die sofortige Vollziehung der Entziehung an, um die Verkehrssicherheit unverzüglich zu gewährleisten.
Die Regel findet sich in der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese legt unmissverständlich fest, dass die Einnahme von harten Betäubungsmitteln die Fahreignung grundsätzlich ausschließt. Entscheidend ist hierbei ausschließlich der qualitative Nachweis der Substanz. Die Fahrerlaubnisbehörde fragt also nach dem Ob des Konsums, nicht nach dem Wie viel der Konzentration. Das Argument der geringen Menge scheitert juristisch, weil es irrelevant ist, ob die Konzentration 5 oder 50 Mikrogramm beträgt.
Die Folge dieser Rechtslage ist der Führerscheinentzug, der oft sofort eintritt. Ein normaler Widerspruch hätte zwar eine aufschiebende Wirkung, doch bei Amphetamin-Fällen sieht die Verwaltung eine akute Gefährdung der Allgemeinheit. Dadurch muss der Führerschein unverzüglich abgegeben werden, noch bevor juristische Schritte abgeschlossen sind. Das öffentliche Interesse am Schutz der Verkehrssicherheit überwiegt dabei jedes persönliche Interesse an Mobilität.
Fordern Sie sofort eine Kopie des behördlichen Bescheids an und prüfen Sie das Zustelldatum, um die extrem kurzen Fristen für mögliche Rechtsmittel festzustellen.
Hilft die geringe Amphetamin-Konzentration als Argument gegen den Führerscheinentzug?
Nein, eine geringe Konzentration von Amphetamin im Blut hilft nicht, den Führerscheinentzug abzuwenden. Bei Betäubungsmitteln ist der qualitative Nachweis der Substanz für die Feststellung der fehlenden Fahreignung ausschlaggebend. Gerichte bewerten dies grundsätzlich anders als die Schwellenwerte, die bei Alkoholdelikten gelten. Das Verwaltungsgericht sieht den Konsum als generellen Ausschlussgrund.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt fest, dass die Einnahme von harten Drogen wie Amphetamin die Fahreignung regelmäßig ausschließt. Das Gesetz stellt dabei nicht auf die gefundene Menge im Blut ab. Entscheidend ist allein, dass die Substanz überhaupt nachgewiesen wurde. Die Behörde muss somit nicht beweisen, dass eine konkrete Fahrbeeinträchtigung vorlag. Es genügt, festzustellen, dass ein Konsum stattgefunden hat.
Selbst wenn Ihr Blutwert sehr niedrig ist, wie im Fall eines Fahrers aus München mit 5,2 Mikrogramm pro Liter, bleibt dieses Argument vor Gericht wirkungslos. Die Richter stellen klar, dass es bei Amphetamin nicht auf einen exakten Zahlenwert ankommt. Ob die Konzentration nun 5,2 oder 50 Mikrogramm pro Liter beträgt, ändert nichts an der juristischen Schlussfolgerung. Der Verlust der Fahreignung tritt bereits durch den bloßen Betäubungsmittelkonsum ein, unabhängig von der Dosierung.
Verschwenden Sie keine Zeit mit der Debatte um den messbaren Blutwert und konzentrieren Sie sich stattdessen sofort auf mögliche Verfahrensfehler oder das Fehlen einer MPU-Anordnung.
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Wie kann ich mich gegen die sofortige Vollziehung des Führerscheinentzugs wehren?
Wenn die Behörde die sofortige Vollziehung des Entzugs anordnet, entfällt die reguläre aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs. Die Lizenz müssen Sie dann sofort abgeben. Der einzige effektive Rechtsweg, um diesen Zustand schnellstmöglich zu korrigieren und die Fahrerlaubnis zurückzubekommen, ist der Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Dieser Antrag ist die juristische Notbremse, wenn Sie die Fahrerlaubnis bereits verloren haben, obwohl Sie Widerspruch eingelegt haben.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung (gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) ist das schärfste Mittel der Verwaltung. Sie wird genutzt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse, wie die akute Verkehrssicherheit, dies erfordert. Die Behörde muss diese sofortige Maßnahme im Bescheid gesondert und schriftlich begründen. Ihr Ziel mit dem Eilantrag ist es, die Richter davon zu überzeugen, dass Ihr privates Interesse, mobil zu bleiben, schwerer wiegt als die postulierte Gefahr für die Allgemeinheit.
Konkret beantragen Sie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Ihres ursprünglichen Widerspruchs. Das Gericht nimmt eine umfassende Interessenabwägung vor, bei der es die Begründung der Behörde prüft. Das Argument der beruflichen Notwendigkeit oder privaten Härte allein genügt oft nicht, wenn der Nachweis von harten Drogen wie Amphetamin vorliegt. In diesen Fällen sehen Gerichte die Gefährdung der Allgemeinheit regelmäßig als so hoch an, dass sie das persönliche Mobilitätsinteresse überwiegt.
Kontaktieren Sie wegen der extrem kurzen Fristen innerhalb von 24 Stunden einen spezialisierten Anwalt, um den gerichtlichen Eilantrag unverzüglich auf den Weg zu bringen.
Ist die sofortige Entziehung meiner Fahrerlaubnis bei Amphetamin-Nachweis rechtens?
Die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei nachgewiesenem Amphetaminkonsum ist in der Regel rechtens. Gerichte bestätigen diese harte Linie der Verwaltung, da das Gefahrenpotenzial dieser Substanz extrem hoch ist. Der Schutz der öffentlichen Verkehrssicherheit überwiegt dabei jedes persönliche Interesse, selbst wenn der Fahrer auf Mobilität angewiesen ist.
Die rechtliche Basis für die schnelle Maßnahme liegt in den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (§ 3 StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 46 FeV). Diese Paragrafen verlangen den sofortigen Entzug, wenn die Fahreignung ausgeschlossen ist. Da die Einnahme von Amphetamin die Eignung grundsätzlich negiert, gilt der Betroffene als akut ungeeignet. Die Behörde handelt präventiv und muss nicht abwarten, bis eine konkrete Fahrbeeinträchtigung nachgewiesen wird.
Das zuständige Verwaltungsgericht führt in einem Eilantrag stets eine Interessenabwägung durch. Hierbei wird das private Interesse, den Führerschein vorläufig zu behalten, gegen das öffentliche Interesse an der sofortigen Gefahrenabwehr gewogen. Wegen der unkalkulierbaren Risiken, die von Amphetamin ausgehen, bejahen Richter die Notwendigkeit der sofortigen Vollziehung. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Abwarten eines monatelangen Hauptverfahrens eine unzumutbare Gefährdung der Gesellschaft darstellt.
Überprüfen Sie nicht die Menge der Substanz, sondern ob die Behörde die korrekte formale Benennung der Rechtsgrundlagen, wie etwa § 3 StVG und § 46 FeV, im behördlichen Bescheid gewählt hat.
Kann ich den Führerscheinentzug durch messtechnische Fehler im Blutgutachten anfechten?
Der Versuch, den Führerscheinentzug wegen vermeintlicher messtechnischer Mängel im Blutgutachten anzufechten, ist in der Regel nicht erfolgreich. Gerichte urteilen, dass technische Details wie die Lage der Konzentration unterhalb des Kalibrationsbereichs irrelevant sind. Entscheidend für die Behörde und das Gericht ist allein der qualitative Nachweis, dass Amphetamin in Ihrer Blutprobe vorhanden war.
Für den Verlust der Fahreignung bei harten Drogen zählt das Verwaltungsrecht primär den Konsum selbst, nicht die exakte Menge. Die Richter stellten fest, dass der Umstand einer geringen Konzentration die Kernaussage des Gutachtens nicht verändert. Ob der Wert wissenschaftlich exakt oder knapp messbar ist, spielt keine Rolle für die juristische Feststellung der fehlenden Eignung. Der bloße Nachweis der Substanz genügt bereits, um die Fahrungeeignetheit gemäß Anlage 4 FeV zu begründen.
Messtechnische Ungenauigkeiten lenken oft von tatsächlich relevanten juristischen Angriffspunkten ab. Statt die Messung anzugreifen, sollten Sie und Ihr Anwalt auf Verfahrensfehler in der Beweiskette achten. War beispielsweise die Blutprobe ordnungsgemäß gelagert, lückenlos dokumentiert und die Kühlkette eingehalten? Formelle Fehler in der Prozesskette des Labors bieten weitaus größere Ansatzpunkte als die technische Debatte um den exakten Zahlenwert selbst.
Fordern Sie von Ihrem Anwalt eine Bewertung, ob das Labor die Probe ordnungsgemäß gelagert und die Kette der Beweissicherung dokumentiert hat.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Aufschiebende Wirkung
Wenn Sie gegen einen behördlichen Bescheid Widerspruch einlegen, sorgt die Aufschiebende Wirkung dafür, dass die angeordnete Maßnahme (wie der Führerscheinentzug) zunächst ausgesetzt wird, bis über Ihren Einspruch final entschieden ist. Dieses Prinzip des Verwaltungsrechts gibt dem Bürger Zeit, seine Rechte zu prüfen und zu verteidigen, und verhindert, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die Rechtmäßigkeit geklärt ist.
Beispiel: Ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung hätte der Widerspruch des Fahrers die Entziehung seiner Fahrerlaubnis zunächst aufgeschoben und ihm erlaubt, bis zur Klärung des Falls weiterzufahren.
Eilantrag
Der Eilantrag ist die juristische Notbremse beim zuständigen Verwaltungsgericht, die man stellt, um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu erwirken, nachdem die Behörde die sofortige Vollziehung des Entzugs angeordnet hat. Dieses Verfahren ermöglicht eine schnelle gerichtliche Überprüfung in dringenden Fällen, insbesondere wenn es darum geht, die Rechtmäßigkeit des sofortigen Handelns der Verwaltung zu klären.
Beispiel: Der Autofahrer versuchte, die sofortige Abgabe des Führerscheins zu kippen, indem er einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München stellte.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine zentrale Rechtsvorschrift, welche die detaillierten Voraussetzungen für das Erlangen, den Besitz und den Entzug einer Fahrerlaubnis in Deutschland festlegt. Sie konkretisiert die allgemeinen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und enthält in ihren Anlagen spezifische Ausschlussgründe, wie beispielsweise den Konsum von Betäubungsmitteln, um die Verkehrssicherheit zu garantieren.
Beispiel: Gemäß Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung schließt die Einnahme von harten Betäubungsmitteln wie Amphetamin die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Regel aus.
Interessenabwägung
Eine Interessenabwägung ist ein juristischer Prüfungsschritt, bei dem das Gericht das öffentliche Interesse (z. B. Schutz der Verkehrssicherheit) gegen das private Interesse des Klägers (z. B. Mobilitätserhalt) gegeneinander aufwiegt. Dieses Verfahren dient dazu, eine gerechte Entscheidung zu finden, insbesondere wenn Sofortmaßnahmen wie die sofortige Vollziehung getroffen werden müssen, und stellt sicher, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist.
Beispiel: Im vorliegenden Fall ergab die Interessenabwägung, dass der Schutz der Allgemeinheit vor einem ungeeigneten Fahrer schwerer wog als das persönliche Bedürfnis des Beschuldigten, seinen Führerschein vorläufig zu behalten.
Qualitativer Nachweis
Juristen sprechen vom Qualitativen Nachweis, wenn nicht die genaue Menge einer Substanz gemessen wird, sondern nur das bloße Vorhandensein des Stoffes im Körper festgestellt wird. Bei harten Drogen verzichtet das Gesetz auf Schwellenwerte, weil bereits der Konsum an sich die mangelnde Eignung beweist; der qualitative Nachweis der Substanz genügt deshalb zur Begründung des sofortigen Führerscheinentzugs.
Beispiel: Die Richter stellten klar, dass der qualitative Nachweis von Amphetamin im Blut des Fahrers für den Entzug ausschlaggebend war, während die geringe Konzentration von 5,2 Mikrogramm unerheblich blieb.
Sofortige Vollziehung
Die Sofortige Vollziehung ist eine behördliche Anordnung, die den eingelegten Widerspruch unwirksam macht und den Betroffenen dazu zwingt, die Maßnahme, etwa die Abgabe des Führerscheins, sofort umzusetzen. Dieses „schärfste Schwert der Verwaltung“ wird eingesetzt, wenn ein besonderes, überwiegendes öffentliches Interesse besteht, das keinen Aufschub duldet, typischerweise bei akuter Gefährdung der Verkehrssicherheit.
Beispiel: Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung musste der Fahrer seinen Führerschein unverzüglich abgeben, obwohl er offiziell Widerspruch gegen den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde eingelegt hatte.
Das vorliegende Urteil
VG München – Az.: M 6 S 24.7710 – Beschluss vom 04.04.2025
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