Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Fahrerlaubnisentzug für Fahrgastbeförderung und Klasse D bestätigt: Aggressives Verhalten führt zum Verlust der Lizenzen
- Ausgangslage: Umfangreiche Fahrerlaubnisse und erste Auffälligkeiten
- Polizeiliche Meldungen über impulsives und aggressives Auftreten
- Rotlichtverstoß und Eskalation bei Verkehrskontrolle im Fokus
- Vorfall in Cham: Beleidigungen, Nötigung und Missbrauch des Notrufs
- Behördliche Entscheidung: Entzug der Fahrerlaubnisse wegen charakterlicher Nichteignung
- Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos
- Begründung des VGH: Schutz der Allgemeinheit und Vorbildfunktion
- Bedeutung des Urteils für Betroffene: Charakterliche Eignung entscheidend
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Hinweise und Tipps
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann kann aggressives Verhalten zum Entzug der Fahrerlaubnis führen?
- Welche Rolle spielen polizeiliche Meldungen und Strafanzeigen bei der Entscheidung über einen Fahrerlaubnisentzug?
- Was bedeutet „charakterliche Nichteignung“ im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisrecht und wie wird diese festgestellt?
- Kann ich gegen den Entzug meiner Fahrerlaubnis Widerspruch einlegen oder klagen? Welche Fristen muss ich beachten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 11 CS 24.2127 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Datum: 26.02.2025
- Aktenzeichen: 11 CS 24.2127
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Wendet sich gegen die Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Fahrerlaubnis der Klasse D. Er wurde mehrfach polizeilich auffällig und sein Verhalten wurde als impulsiv und aggressiv empfunden.
- Landratsamt Cham (Fahrerlaubnisbehörde): Hat dem Antragsteller die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und die Fahrerlaubnis der Klassen D und D1 erteilt. Entzog diese jedoch aufgrund der polizeilichen Auffälligkeiten wieder.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Das Landratsamt Cham entzog dem Antragsteller die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und der Klasse D, nachdem dieser mehrfach polizeilich durch impulsives und aggressives Verhalten aufgefallen war. Der Antragsteller wehrt sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit dieser Entziehung.
- Kern des Rechtsstreits: Die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis und die Frage, ob die polizeilichen Auffälligkeiten des Antragstellers eine solche Maßnahme rechtfertigen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
- Folgen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Fall vor Gericht
Fahrerlaubnisentzug für Fahrgastbeförderung und Klasse D bestätigt: Aggressives Verhalten führt zum Verlust der Lizenzen

Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 26. Februar 2025, Aktenzeichen 11 CS 24.2127, bestätigt die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie der Fahrerlaubnis der Klasse D eines Antragstellers. Das Gericht wies damit die Beschwerde des Mannes gegen die Entscheidung des Landratsamts Cham zurück. Der Fall beleuchtet die strengen Anforderungen an die charakterliche Eignung von Personen, die beruflich Fahrgäste befördern oder schwere Fahrzeuge führen.
Ausgangslage: Umfangreiche Fahrerlaubnisse und erste Auffälligkeiten
Der Antragsteller verfügte über eine umfangreiche Fahrerlaubnis. Im Jahr 2020 wurde ihm die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi, Mietwagen und den Linienverkehr erteilt. 2023 erweiterte er diese um die Klassen D und D1, welche zum Führen von Bussen berechtigen. Zusätzlich besaß er die Führerscheinklassen A1, B und C1. Doch diese umfassenden Berechtigungen wurden ihm nun aufgrund seines Verhaltens aberkannt.
Polizeiliche Meldungen über impulsives und aggressives Auftreten
Den Stein ins Rollen brachten Mitteilungen der Autobahnpolizeistation Parsberg. Diese informierte das Landratsamt Cham im Mai 2024 über mehrere polizeiliche Auffälligkeiten des Antragstellers in den Jahren 2021, 2023 und 2024. Die Beamten beschrieben sein Verhalten in diesen Situationen als impulsiv und aggressiv. Diese Berichte lieferten die Grundlage für das behördliche Handeln.
Rotlichtverstoß und Eskalation bei Verkehrskontrolle im Fokus
Ein konkreter Vorfall im Februar 2024 spielte eine zentrale Rolle. Ein Beamter der Autobahnpolizei beobachtete, wie der Antragsteller in Regensburg eine rote Ampel überfuhr. Als der Beamte ihn an der nächsten Ampel darauf aufmerksam machte, reagierte der Fahrer sofort uneinsichtig und verbal aggressiv. Es kam zu einer Verkehrskontrolle, bei der die Situation weiter eskalierte.
Einschüchterungsversuche und Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten
Laut Polizeibericht versuchte der Antragsteller die Beamten einzuschüchtern, indem er seinen Bundeswehrdienstgrad erwähnte und im „Befehlston“ sprach. Er weigerte sich, Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzuzeigen, mit der Begründung, er führe diese grundsätzlich nicht mit. Während der Kontrolle wurde er zunehmend lauter, versuchte zu beleidigen und duzte die Beamten durchgehend. Er prahlte sogar damit, bereits andere Polizisten in Cham „fertiggemacht“ zu haben.
Vorfall in Cham: Beleidigungen, Nötigung und Missbrauch des Notrufs
Die Polizeiinspektion Cham bestätigte einen ähnlichen Vorfall vom September 2023, der bereits zu einer Strafanzeige geführt hatte. Auch hier soll der Antragsteller bei einer Verkehrskontrolle aggressiv und beleidigend aufgetreten sein. Er beschimpfte die Beamten als „kleine Lichter“ und drohte mit innerdienstlichen Konsequenzen durch seinen Vater, um die Kontrolle zu beenden. Zudem soll er den Notruf 110 missbraucht haben, um sich über die Verkehrskontrolle zu beschweren.
Strafverfahren und Geldauflage wegen Beleidigung und Nötigung
Die Staatsanwaltschaft Regensburg sah von einer Strafverfolgung wegen Notrufmissbrauchs ab. Das Strafverfahren wegen Nötigung und Beleidigung wurde jedoch vom Amtsgericht Cham gegen eine Geldauflage eingestellt. Diese Vorgänge und die detaillierten Berichte der beteiligten Polizeibeamten zeichneten ein deutliches Bild des Verhaltens des Antragstellers.
Behördliche Entscheidung: Entzug der Fahrerlaubnisse wegen charakterlicher Nichteignung
Das Landratsamt Cham zog daraufhin die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und die Fahrerlaubnis der Klasse D des Antragstellers ein. Die Behörde begründete ihre Entscheidung mit der charakterlichen Nichteignung des Mannes. Sein aggressives und respektloses Verhalten gegenüber Polizeibeamten lasse Zweifel an seiner Fähigkeit aufkommen, die Verantwortung und Sorgfaltspflichten eines Fahrgastbeförderers und Busfahrers zu erfüllen.
Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos
Gegen diese Entscheidung legte der Antragsteller Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Er versuchte, die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnisse aufzuheben. Der VGH wies die Beschwerde jedoch zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Landratsamts. Das Gericht sah die charakterliche Nichteignung des Antragstellers ebenfalls als gegeben an.
Begründung des VGH: Schutz der Allgemeinheit und Vorbildfunktion
Der Verwaltungsgerichtshof betonte in seiner Begründung den Schutz der Allgemeinheit. Gerade bei der Fahrgastbeförderung und dem Führen großer Fahrzeuge wie Bussen sei eine hohe Verantwortung und ein besonnenes Verhalten unerlässlich. Personen in diesen Positionen hätten eine besondere Vorbildfunktion und müssten in der Lage sein, auch in stressigen Situationen ruhig und professionell zu agieren. Das Verhalten des Antragstellers zeige jedoch das Gegenteil.
Zweifel an der Eignung für verantwortungsvolle Tätigkeiten im Straßenverkehr
Das Gericht argumentierte, dass das impulsive und aggressive Verhalten des Antragstellers erhebliche Zweifel an seiner Eignung für die verantwortungsvollen Tätigkeiten im Straßenverkehr aufwirft, für die er die Fahrerlaubnisse benötigte. Seine Reaktionen bei Verkehrskontrollen ließen befürchten, dass er auch in anderen Stresssituationen im Straßenverkehr unangemessen reagieren könnte, was insbesondere bei der Fahrgastbeförderung und im Busverkehr erhebliche Gefahren bergen würde.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Charakterliche Eignung entscheidend
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unterstreicht die hohe Bedeutung der charakterlichen Eignung für den Erhalt von Fahrerlaubnissen, insbesondere für die Fahrgastbeförderung und das Führen von Bussen. Es zeigt, dass nicht nur Verkehrsverstöße, sondern auch Verhaltensauffälligkeiten und Aggressionen zum Verlust der Fahrerlaubnis führen können. Personen, die beruflich Fahrgäste befördern oder schwere Fahrzeuge führen möchten, müssen nicht nur fahrerisch geeignet sein, sondern auch charakterlich einwandfrei, um die Sicherheit der Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Das Urteil dient als Warnsignal, dass respektloses und aggressives Verhalten im Straßenverkehr schwerwiegende Konsequenzen haben kann, insbesondere für Berufskraftfahrer.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass aggressives und respektloses Verhalten gegenüber Polizeibeamten bei Verkehrskontrollen schwerwiegende Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben kann. Die Gerichte bewerten wiederholtes uneinsichtiges, einschüchterndes oder verbal aggressives Auftreten als Indiz für Charakterliche Mängel, die die Eignung zum Führen von Fahrzeugen, besonders im Bereich der Fahrgastbeförderung, in Frage stellen können. Die Entscheidung zeigt zudem, dass nicht nur Verkehrsverstöße selbst, sondern auch das Verhalten während Kontrollen für die Beurteilung der Fahreignung relevant sind und zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Berufskraftfahrer (Personenbeförderung) bei drohendem Führerscheinentzug aufgrund von aggressivem Verhalten
Der Verlust der Fahrerlaubnis kann für Berufskraftfahrer existenzbedrohend sein. Aggressives Verhalten im Straßenverkehr und gegenüber Amtspersonen kann schwerwiegende Konsequenzen haben, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Es ist wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein und präventive Maßnahmen zu ergreifen.
⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.
Tipp 1: Verhalten im Straßenverkehr reflektieren
Analysieren Sie Ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr und identifizieren Sie Situationen, in denen Sie zu aggressivem Verhalten neigen. Versuchen Sie, diese Situationen künftig zu vermeiden oder anders damit umzugehen, beispielsweise durch tiefes Durchatmen oder eine kurze Pause.
Tipp 2: Kommunikationsstrategien verbessern
Üben Sie deeskalierende Kommunikationstechniken, um Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Polizeibeamten zu vermeiden. Bleiben Sie ruhig und sachlich, auch wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Eine höfliche und respektvolle Kommunikation kann Eskalationen verhindern.
Beispiel: Anstatt „Was wollen Sie von mir?!“ sagen Sie: „Guten Tag, Herr/Frau [Amtsbezeichnung], wie kann ich Ihnen behilflich sein?“
⚠️ ACHTUNG: Beleidigungen und Drohungen gegenüber Polizeibeamten werden strafrechtlich verfolgt und können zusätzlich zum Führerscheinentzug führen.
Tipp 3: Ärztliche oder psychologische Beratung in Anspruch nehmen
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihr aggressives Verhalten zu kontrollieren, suchen Sie professionelle Hilfe. Ein Arzt oder Psychologe kann Ihnen helfen, die Ursachen für Ihr Verhalten zu erkennen und Strategien zur Bewältigung zu entwickeln. Ein positives Gutachten kann im Falle eines drohenden Führerscheinentzugs hilfreich sein.
Tipp 4: Rechtzeitig Rechtsbeistand suchen
Sollten Sie polizeilich auffällig geworden sein oder eine Vorladung erhalten haben, suchen Sie umgehend einen Rechtsanwalt auf, der auf Fahrerlaubnisrecht spezialisiert ist. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und Sie kompetent beraten, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
⚠️ ACHTUNG: Ignorieren Sie keine Vorladungen oder Anhörungen. Eine frühzeitige Reaktion ist entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Tipp 5: Nachweise sammeln und sichern
Sichern Sie alle relevanten Nachweise, die Ihre Situation positiv beeinflussen könnten. Dies können beispielsweise Arbeitszeugnisse, Schulungsnachweise oder Bestätigungen über freiwilliges soziales Engagement sein. Diese Nachweise können Ihre Eignung zur Personenbeförderung unterstreichen.
✅ Checkliste: Verhalten bei Polizeikontrollen
- Ruhe bewahren und nicht provozieren lassen.
- Höflich und respektvoll bleiben.
- Keine Aussagen zur Sache machen, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben.
- Notieren Sie sich Namen und Dienstnummern der Beamten.
- Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen.
Benötigen Sie Hilfe?
Rechtliche Unterstützung bei konfliktreichen Verkehrsvorfällen
Aggressive Verhaltensweisen im Straßenverkehr können weitreichende Folgen haben und stellen nicht selten eine komplexe rechtliche Herausforderung dar. Besonders im Zusammenhang mit berufsbezogenen Fahrerlaubnissen ist es wichtig, die individuellen Umstände genau zu betrachten und die damit verbundenen Risiken zu verstehen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Sachlage objektiv und fundiert zu analysieren. Unsere präzise Beratung ermöglicht es, den Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu behalten und notwendige Maßnahmen sachgerecht zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann kann aggressives Verhalten zum Entzug der Fahrerlaubnis führen?
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn es wiederholt oder besonders schwerwiegend ist und die Verkehrssicherheit gefährdet. Dies kann durch verschiedene Verhaltensweisen wie dichtes Auffahren, riskante Überholmanöver, Nötigung anderer Fahrer oder verbale und nonverbale Bedrohungen geschehen.
Ein hohes Aggressionspotenzial wird oft durch wiederholte Verstöße gegen Verkehrsregeln oder durch schwere Vorfälle indiziert, die eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Die Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis basiert auf einer sorgfältigen Abwägung der individuellen Umstände und der Prognose über das zukünftige Verhalten.
Beispiele für solche schwerwiegenden Vorfälle sind das Streifen eines Fußgängers und anschließendes körperliches Angriffen oder das Beschimpfen von Passanten. In solchen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, um die Eignung des Fahrers zu überprüfen.
Die rechtlichen Grundlagen für den Entzug der Fahrerlaubnis finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese Gesetze sehen vor, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt.
Um die Fahrerlaubnis nach einem Entzug wegen Aggressivität wiederzuerlangen, muss der Betroffene in der Regel nachweisen, dass er sein Aggressionspotenzial abgebaut hat. Dies kann durch die Teilnahme an Therapien oder Kursen zur Aggressionsbewältigung und eine erfolgreiche MPU geschehen.
Welche Rolle spielen polizeiliche Meldungen und Strafanzeigen bei der Entscheidung über einen Fahrerlaubnisentzug?
Polizeiliche Meldungen und Strafanzeigen spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung über einen Fahrerlaubnisentzug. Diese Meldungen und Anzeigen dienen als Beweismittel und werden von der Polizei dokumentiert und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Polizei erfasst Informationen über das Verhalten eines Fahrers, wie z.B. bei einem Verkehrsunfall oder einer Verkehrsunfallflucht, und übermittelt diese an die Staatsanwaltschaft.
Dokumentation und Weiterleitung
- Dokumentation: Die Polizei erstellt einen Bericht über den Vorfall, der alle relevanten Details enthält.
- Weiterleitung: Dieser Bericht wird an die zuständige Staatsanwaltschaft gesendet, die dann entscheidet, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird.
Rolle bei der Entscheidung
- Beweismittel: Die Meldungen und Anzeigen dienen als Beweise für das Verhalten des Fahrers und helfen den Behörden zu beurteilen, ob der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
- Entscheidungskriterien: Die Behörden prüfen, ob ein dringender Tatverdacht besteht und ob eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine spätere dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis gegeben ist.
Stellungnahme des Betroffenen
Der Betroffene hat die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies kann durch eine Beschwerde gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen oder durch die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren, in dem er seine Sicht der Dinge darlegen kann.
Rechtliche Grundlagen
Die Entscheidung über einen Fahrerlaubnisentzug basiert auf rechtlichen Grundlagen wie § 69 StGB, der die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs vorsieht.
Was bedeutet „charakterliche Nichteignung“ im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisrecht und wie wird diese festgestellt?
Charakterliche Nichteignung im Fahrerlaubnisrecht bedeutet, dass eine Person aufgrund ihrer Persönlichkeitsmerkmale oder ihres Verhaltens nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu führen. Diese Form der Nichteignung wird oft mit wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze in Verbindung gebracht. Charakterliche Eignung umfasst die Fähigkeit, sich an Verkehrsregeln zu halten und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Die Feststellung der charakterlichen Nichteignung erfolgt durch eine Gesamtbetrachtung verschiedener Faktoren:
- Verstöße gegen Verkehrsvorschriften: Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können auf mangelnde charakterliche Eignung hinweisen.
- Straftaten: Verurteilungen wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs stehen, wie Nötigung oder Beleidigung, können ebenfalls Indizien für eine charakterliche Nichteignung sein.
- Psychologische Gutachten: In einigen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anfordern, um die charakterliche Eignung zu bewerten. Dieses Gutachten untersucht, ob das Verhalten des Fahrers auf überdauernde Persönlichkeitsmerkmale zurückzuführen ist, die die Verkehrssicherheit gefährden könnten.
Die Bewertung der charakterlichen Eignung ist ein wichtiger Aspekt der Verkehrssicherheit. Sie soll sicherstellen, dass nur Personen, die in der Lage sind, verantwortungsvoll und sicher zu fahren, am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Kann ich gegen den Entzug meiner Fahrerlaubnis Widerspruch einlegen oder klagen? Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde, haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Die wichtigsten Schritte sind der Widerspruch und die Anfechtungsklage.
Widerspruch
Der Widerspruch ist der erste Schritt, den Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einlegen können. In einigen Bundesländern, wie Bayern, ist der Widerspruch jedoch nur in bestimmten Fällen möglich. Der Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass Sie vorerst weiter fahren dürfen, es sei denn, die Behörde hat die sofortige Vollziehung angeordnet.
Anfechtungsklage
Wenn Ihr Widerspruch erfolglos ist oder nicht zulässig, können Sie eine Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Die Klagefrist beträgt ebenfalls einen Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids. Mit dieser Klage können Sie die Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzugs gerichtlich überprüfen lassen.
Eilantrag
Wenn die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat, verliert Ihr Widerspruch oder Ihre Klage die aufschiebende Wirkung. In diesem Fall können Sie einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen, um die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.
Fristen
- Widerspruch: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids.
- Anfechtungsklage: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
- Eilantrag: Kann jederzeit gestellt werden, solange die Klage anhängig ist.
Es ist wichtig, die Fristen genau einzuhalten und die Begründung Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage sorgfältig zu formulieren. Die Erfolgsaussichten hängen stark von den Gründen für den Entzug und der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die Behörde ab.
⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist eine spezielle Berechtigung für Personen, die beruflich Fahrgäste befördern. Sie wird zusätzlich zum regulären Führerschein benötigt und unterliegt strengeren Anforderungen bezüglich der persönlichen Eignung des Fahrers. Gesetzlich ist sie in § 48 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Fahrer müssen besondere charakterliche, körperliche und geistige Eignung nachweisen, da sie Verantwortung für Fahrgäste tragen.
Beispiel: Ein Taxifahrer benötigt neben seinem PKW-Führerschein auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die regelmäßig überprüft wird und bei Fehlverhalten im Straßenverkehr oder charakterlichen Mängeln entzogen werden kann.
Fahrerlaubnis der Klasse D
Die Fahrerlaubnis der Klasse D berechtigt zum Führen von Kraftomnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Sie unterliegt besonders strengen Anforderungen nach § 6 und § 11 FeV, da Busfahrer eine erhöhte Verantwortung für viele Fahrgäste tragen. Fahrer müssen neben technischen Fähigkeiten auch besondere charakterliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
Beispiel: Ein Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr benötigt die Fahrerlaubnis der Klasse D, um einen Linienbus mit 50 Fahrgästen führen zu dürfen. Bei aggressivem Verhalten im Straßenverkehr kann diese spezielle Fahrerlaubnis entzogen werden, selbst wenn der normale PKW-Führerschein bestehen bleibt.
Sofortige Vollziehbarkeit
Die sofortige Vollziehbarkeit ist eine behördliche Anordnung, die bewirkt, dass ein Verwaltungsakt (wie der Entzug einer Fahrerlaubnis) unmittelbar wirksam wird, ohne dass zuerst ein Gerichtsverfahren abgewartet werden muss. Geregelt ist dies in § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Sie wird angeordnet, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug besteht, insbesondere zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.
Beispiel: Wenn einem Busfahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird und die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet ist, darf er ab sofort keine Fahrgäste mehr befördern – auch wenn er gegen die Entscheidung klagt, muss er den Ausgang des Verfahrens abwarten, ohne in dieser Zeit fahren zu dürfen.
Beschwerdeverfahren
Das Beschwerdeverfahren ist ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz, geregelt in § 146 VwGO. Es ermöglicht die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch ein höherrangiges Gericht. Im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren kann damit gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung vorgegangen werden. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden.
Beispiel: Nachdem das Verwaltungsgericht den Antrag eines Busfahrers abgelehnt hatte, die sofortige Vollziehung des Fahrerlaubnisentzugs auszusetzen, legte er Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein, um eine erneute Überprüfung zu erreichen.
Fahreignung
Die Fahreignung bezeichnet die persönliche Befähigung einer Person zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Sie umfasst neben körperlichen und geistigen Voraussetzungen auch charakterliche Eigenschaften wie Verantwortungsbewusstsein und Selbstkontrolle. Geregelt ist sie in §§ 11 ff. FeV. Bei der Beurteilung wird ein strengerer Maßstab angelegt, je mehr Verantwortung der Fahrer für andere Verkehrsteilnehmer trägt.
Beispiel: Bei einem Busfahrer, der wiederholt durch aggressives Verhalten gegenüber Polizeibeamten auffällt, können Behörden die Fahreignung anzweifeln, da Impulskontrolle und Respekt vor Autoritäten als wichtige Voraussetzungen für die sichere Beförderung von Fahrgästen gelten.
Charakterliche Mängel
Charakterliche Mängel im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne bezeichnen Persönlichkeitseigenschaften, die die sichere Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen können. Dazu zählen besonders mangelnde Impulskontrolle, Aggressivität, Uneinsichtigkeit oder fehlendes Rechtsbewusstsein. Diese Mängel können gemäß § 11 FeV zur Annahme der Fahrungeeignetheit führen, insbesondere bei Personen, die beruflich Fahrgäste befördern.
Beispiel: Wenn ein Busfahrer wiederholt bei Verkehrskontrollen Polizeibeamte beleidigt und einzuschüchtern versucht, können Behörden dies als charakterlichen Mangel werten, der die Eignung zum Führen von Fahrzeugen mit Fahrgästen ausschließt, da ein solches Verhalten auf mangelnde Selbstkontrolle auch im Straßenverkehr hindeuten kann.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG: Diese Vorschrift besagt, dass eine Fahrerlaubnis nur erteilt werden darf, wenn der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Die Eignung umfasst sowohl körperliche und geistige Fähigkeiten als auch charakterliche Eigenschaften, die ein sicheres und regelkonformes Verhalten im Straßenverkehr gewährleisten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht prüft hier, ob das Landratsamt aufgrund des gezeigten Verhaltens des Antragstellers zu Recht dessen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, insbesondere im Rahmen der Fahrgastbeförderung, infrage gestellt hat. Die aggressiven und uneinsichtigen Reaktionen gegenüber Polizeibeamten lassen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung aufkommen.
- § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVG: Nach dieser Vorschrift ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Die Ungeeignetheit kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben, unter anderem aus wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften oder aus aggressivem Verhalten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stützt die Entscheidung des Landratsamtes, die Fahrerlaubnis zu entziehen, auf die nachträglich bekannt gewordenen Verhaltensweisen des Antragstellers, die seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belegen sollen. Die Vorfälle mit den Polizeibeamten werden als Anzeichen mangelnder Eignung gewertet.
- § 48 Abs. 1 Satz 1 FeV: Diese Vorschrift der Fahrerlaubnis-Verordnung konkretisiert § 4 StVG und bestimmt, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen hat, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Fahrerlaubnisinhaber nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Hierbei sind insbesondere die in Anlage 4 und 5 FeV genannten Eignungsmängel zu berücksichtigen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht wendet § 48 FeV an, um die Entziehung der Fahrerlaubnis zu bestätigen. Die im Beschluss geschilderten Vorfälle dienen als Tatsachen, die die Annahme der Ungeeignetheit des Antragstellers rechtfertigen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an einen Fahrer im Personenverkehr, der ein besonnenes und deeskalierendes Verhalten zeigen muss.
- § 2 Abs. 2 Satz 1 PBefG: Diese Norm im Personenbeförderungsgesetz regelt die Erteilung der Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr und setzt unter anderem voraus, dass der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind. Die Zuverlässigkeit ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung des Verkehrs mit Taxen oder Mietwagen nicht bietet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da dem Antragsteller auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen wurde, ist § 2 Abs. 2 PBefG relevant. Das Gericht sieht in dem Verhalten des Antragstellers einen Mangel an Zuverlässigkeit, der für die Ausübung der Fahrgastbeförderung erforderlich ist. Aggressives und uneinsichtiges Verhalten gegenüber Amtspersonen widerspricht der notwendigen Gewähr für eine ordnungsgemäße Beförderung von Fahrgästen.
Das vorliegende Urteil
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CS 24.2127 – Beschluss vom 26.02.2025
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