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Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines geforderten Gutachtens – Konsum harter Drogen

Ein einziger Joint ist in Deutschland noch lange kein Grund, den Führerschein zu verlieren – harte Drogen, wie Kokain, hingegen schon. Eine Frau, die beides konsumiert hatte, musste nun ihren Führerschein abgeben. Sie hatte zwar noch die Chance, ein Gutachten vorzulegen, um das zu verhindern. Das tat sie allerdings nicht. Die Richter hatten daher keine andere Wahl und bestätigten den Entzug der Fahrerlaubnis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Bremen
  • Datum: 12.12.2024
  • Aktenzeichen: 5 V 2748/24
  • Verfahrensart: Eilverfahren gegen den Entzug der Fahrerlaubnis
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragstellerin: Die Person, die sich im Eilverfahren gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis (Klassen BE, C1E, AM und L) wendet. Sie beruft sich auf eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahme, obwohl sie zugegeben hat, in der Vergangenheit berauschende Mittel bei besonderen Anlässen konsumiert zu haben.
    • Öffentliche Behörde (Bürgeramt): Die Behörde, die die Antragstellerin zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert und damit indirekt die Maßnahme zur Fahrerlaubniseinziehung eingeleitet hat.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Bei einer Verkehrskontrolle am 19.05.2022 wurde bei der Antragstellerin ein positives Drogentest-Ergebnis festgestellt. Sie gab gegenüber einem Polizeibeamten zu, bei besonderen Anlässen Cannabis und Kokain zu konsumieren. Eine freiwillig abgegebene Blutprobe ergab messbare THC-Werte, während der Test auf Kokain negativ war. Im Anschluss forderte das Bürgeramt die Antragstellerin schriftlich auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten bis zum 28.03.2024 einzureichen.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und inwiefern das Eilverfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Maßnahme der Fahrerlaubniseinziehung gegen die festgestellten positiven Drogentestergebnisse und die damit verbundenen behördlichen Auflagen gerechtfertigt ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Antrag der Antragstellerin im Eilverfahren wird abgelehnt.
    • Begründung: Die Feststellungen im Rahmen des Verfahrens – insbesondere das positive Ergebnis der Blutprobe und die eigenen Geständnisse der Antragstellerin zu regelmäßigem Konsum berauschender Mittel – führten zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt sind.
    • Folgen: Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wurde auf 2.500 Euro festgesetzt.

Fahrerlaubnisentziehung bei Drogenkonsum: Einfalltür für rechtliche Konsequenzen

Die Fahrerlaubnisentziehung infolge fehlender Gutachtensvorlage und dokumentiertem Konsum harter Drogen veranschaulicht die komplexen Zusammenhänge im Verkehrsrecht. Maßnahmen wie Führerscheinentzug, Fahrverbot und eine Vorladung zur MPU sind typische rechtliche Konsequenzen, die auch im Kontext von Drogenabhängigkeit und Drogenauffälligkeit relevant sind.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall detailliert vorgestellt und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Gericht bestätigt Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums

Frau ignoriert rechtliche Aufforderung zu einem Drogentest in einem modernen deutschen Wohnzimmer.
Fahrerlaubnisentzug wegen Drogenkonsums | Symbolbild: Flux gen.

Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Entziehung der Fahrerlaubnis einer Autofahrerin bestätigt, die den Konsum von Kokain und Cannabis eingeräumt hatte. Die Betroffene war im Mai 2022 in eine Verkehrskontrolle geraten, bei der ein Urintest positiv auf THC und Kokain reagierte. Gegenüber der Polizei gab sie zu, gelegentlich bei besonderen Anlässen Kokain und Cannabis zu konsumieren. Konkret habe sie am 15. Mai 2022 drei bis vier Joints geraucht und Kokain genommen sowie am 17. Mai 2022 einen weiteren Joint geraucht. Eine Blutuntersuchung bestätigte den Cannabiskonsum.

Behördliche Maßnahmen und Gutachtenanforderung

Das Bürgeramt forderte die Fahrerin Ende Dezember 2023 auf, bis zum 28. März 2024 ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Dabei sollte geklärt werden, ob zu erwarten sei, dass sie zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel führen würde. Da die Betroffene kein Gutachten einreichte, entzog die Behörde ihr am 2. Oktober 2024 die Fahrerlaubnis und ordnete die Sofortige Vollziehung an.

Rechtliche Begründung des Gerichts

Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Nach Auffassung der Richter war die Gutachtenanforderung rechtmäßig. Anders als bei Cannabis, dessen gelegentliche Einnahme nur bei weiteren Faktoren zum Verlust der Fahreignung führt, entfällt bei der Einnahme sogenannter harter Drogen wie Kokain die Kraftfahreignung grundsätzlich. Die Behörde hatte der Fahrerin dennoch die Möglichkeit eingeräumt, ihre Fahreignung durch ein Gutachten nachzuweisen, da der letzte bekannte Konsum bereits über ein Jahr zurücklag.

Folgen der Gutachtenverweigerung

Da die Betroffene das geforderte Gutachten ohne ausreichenden Grund nicht fristgerecht vorlegte, durfte die Behörde von ihrer Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen. Das Gericht betonte, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis in diesem Fall zwingend war und der Behörde kein Ermessensspielraum zustand. Die erst nach Fristablauf eingereichten toxikologischen Befundberichte konnten daran nichts mehr ändern. Auch das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung wurde bestätigt, da mit Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht hingenommen werden könne, dass die Fahrerin trotz anzunehmender Ungeeignetheit weiterhin am Straßenverkehr teilnimmt.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung nach eingeräumtem Kokain- und Cannabiskonsum und der Weigerung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Der Konsum harter Drogen wie Kokain führt grundsätzlich zur Annahme der Fahruntauglichkeit. Ein bloßer Zeitablauf von einem Jahr seit dem letzten Konsum ohne nachgewiesene Verhaltensänderung reicht nicht aus, um die Fahreignung wiederherzustellen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Drogen konsumiert haben und zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert werden, müssen Sie diesem nachkommen – sonst wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Besonders bei harten Drogen wie Kokain gehen die Behörden automatisch von Ihrer Fahruntauglichkeit aus. Ein Jahr Abstinenz allein genügt nicht – Sie müssen aktiv nachweisen, dass Sie Ihr Verhalten geändert haben, zum Beispiel durch regelmäßige Drogentests und die Teilnahme an Beratungen. Die Behörden haben dabei sehr weitreichende Befugnisse bei der Formulierung der Gutachtenanforderungen.

Benötigen Sie Hilfe?

Fahrberechtigung verloren – Was nun?

In Situationen, in denen Ihnen die Fahrerlaubnis in Zusammenhang mit Drogenkonsum entzogen wurde, treten häufig komplexe rechtliche Fragestellungen auf. Insbesondere die individuelle Prüfung der Umstände und die Einschätzung der weiteren Handlungsoptionen erfordern fundierte Kenntnisse, um Unsicherheiten zu vermeiden.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine sachliche und zielgerichtete Unterstützung, um Ihre rechtliche Lage umfassend zu beleuchten. Dabei stehen eine präzise Analyse und die transparente Vermittlung der relevanten Aspekte im Mittelpunkt, sodass Sie befähigt werden, Ihre Rechte optimal wahrzunehmen.

Ersteinschätzung anfragen

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich ein gefordertes MPU-Gutachten nicht vorlege?

Wenn Sie ein gefordertes MPU-Gutachten nicht vorlegen, geht die Fahrerlaubnisbehörde automatisch von Ihrer Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis.

Unmittelbare rechtliche Folgen

Die Fahrerlaubnisbehörde muss in diesem Fall die Fahrerlaubnis entziehen oder deren Neuerteilung ablehnen. Diese Rechtsfolge tritt in drei Situationen ein:

  • Sie verweigern die Teilnahme an der MPU
  • Sie nehmen nicht fristgerecht an der MPU teil
  • Sie legen ein erstelltes negatives Gutachten nicht vor

Rechtliche Grundlagen

Die Entscheidung basiert auf § 11 Abs. 8 FeV in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StVG. Diese gesetzliche Regelung räumt der Behörde keinen Ermessensspielraum ein – der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt zwingend.

Eintragung ins Verkehrszentralregister

Bei einem Fahrerlaubnisentzug oder der Ablehnung einer Neuerteilung erfolgt eine Eintragung ins Verkehrszentralregister. Diese Eintragung hat eine besondere Bedeutung, da sie eine Tilgungshemmung für andere bereits vorhandene Eintragungen bewirkt.

Handlungsmöglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit, einen bereits gestellten Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zurückzunehmen, bevor die Behörde eine negative Entscheidung trifft. Dies verhindert die Eintragung einer Versagung ins Verkehrszentralregister. Die Anordnung zur MPU wird in diesem Fall hinfällig, jedoch müssen Sie bei einem späteren Neuantrag erneut mit einer MPU-Anordnung rechnen.

Wenn Sie später einen neuen Antrag stellen möchten, müssen Sie die ursprünglichen Eignungszweifel durch ein positives MPU-Gutachten ausräumen. Ein späterer Neuantrag ist grundsätzlich möglich, wobei das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass es keine feste Frist für die Anforderung eines MPU-Gutachtens gibt.


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Welche Unterschiede bestehen rechtlich zwischen Cannabis und harten Drogen?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterscheidet formal nicht explizit zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen. Dennoch ergeben sich in der Rechtspraxis deutliche Unterschiede in der Behandlung verschiedener Substanzen.

Rechtliche Einordnung

Cannabis ist seit dem 1. April 2024 für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. Sie dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm im privaten Bereich besitzen. Der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen im Eigenanbau ist ebenfalls erlaubt.

Bei harten Drogen wie Heroin, Kokain oder Crystal Meth gelten dagegen weiterhin strenge Verbote. Diese Substanzen werden aufgrund ihres hohen Suchtpotenzials und der schweren gesundheitlichen Risiken als besonders gefährlich eingestuft.

Strafzumessung

Die Gerichte berücksichtigen bei der Strafzumessung die unterschiedliche Gefährlichkeit der Substanzen. Bei Vergehen mit harten Drogen tendieren die Gerichte zu härteren Strafen innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Der Strafrahmen nach § 29 BtMG sieht grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor.

Führerscheinrecht

Im Straßenverkehrsrecht zeigen sich ebenfalls bedeutende Unterschiede: Bei harten Drogen wie Heroin oder Kokain führt bereits der einmalige Konsum in der Regel zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Bei Cannabis gilt seit der Legalisierung ein definierter Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC.


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Welche Fristen muss ich bei einer MPU-Anforderung beachten?

Bei einer MPU-Anforderung wegen Drogenkonsums müssen Sie mehrere wichtige Fristen beachten:

Grundlegende Fristen nach Führerscheinentzug

Die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug beträgt je nach Schwere des Verstoßes zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Frühestens drei Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können Sie Ihre Fahrerlaubnis neu beantragen.

Fristen bei der MPU-Durchführung

Nach Ihrer Antragstellung setzt die Führerscheinbehörde zwei wichtige Fristen:

Erste Frist: Sie müssen innerhalb der gesetzten Frist mitteilen, bei welcher Stelle Sie die MPU durchführen lassen.

Zweite Frist: Die Behörde legt fest, bis wann Sie das MPU-Gutachten einreichen müssen. Diese Frist beträgt in der Regel zwei Monate.

Praktische Zeitabläufe

Von der Antragstellung bis zum MPU-Termin vergehen durchschnittlich 6-8 Wochen. Nach der Untersuchung benötigt die Begutachtungsstelle weitere 10-30 Tage für die Erstellung des Gutachtens.

Fristverlängerungen

Wenn Sie die gesetzten Fristen nicht einhalten können, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Kurze Verlängerung: Die Führerscheinbehörde gewährt in der Regel eine Fristverlängerung von einigen Wochen.

Längere Verlängerung: Bei nachweisbaren Gründen wie Krankheit können Sie eine längere Fristverlängerung beantragen. Dafür müssen Sie entsprechende Belege wie ärztliche Bescheinigungen vorlegen.

Wichtig: Wenn Sie die Fristen ohne Verlängerung verstreichen lassen, wertet die Behörde dies als MPU-Verweigerung. Dies führt zur Ablehnung Ihres Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis.


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Was kostet eine MPU und wer trägt die Kosten?

Die MPU-Kosten müssen Sie als Betroffener vollständig selbst tragen. Bei einer MPU wegen Drogenkonsums müssen Sie mit folgenden zwingenden Grundkosten rechnen:

Kosten für das MPU-Gutachten

Die reine Begutachtung bei einer Drogen-MPU kostet zwischen 800 und 900 Euro. Diese Kosten sind direkt an die Begutachtungsstelle zu entrichten.

Kosten für Abstinenznachweise

Für den erforderlichen Abstinenznachweis fallen zusätzliche Kosten an:

  • Haaranalyse: 200 bis 600 Euro
  • Urinproben: 50 bis 100 Euro pro Untersuchung

Weitere notwendige Kosten

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verursacht Verwaltungsgebühren zwischen 130 und 300 Euro.

Optionale aber empfehlenswerte Kosten

Eine professionelle MPU-Vorbereitung kann die Erfolgschancen deutlich erhöhen. Die Kosten variieren dabei:

  • Einzelberatung: 80 bis 150 Euro pro Stunde
  • Vorbereitungskurse in der Gruppe: 500 bis 600 Euro

Die Gesamtkosten einer Drogen-MPU belaufen sich damit typischerweise auf 1.600 bis 2.000 Euro. In komplexeren Fällen, etwa bei zusätzlichen Auflagen oder längeren Vorbereitungsphasen, können die Kosten auf bis zu 4.000 Euro steigen.

Die genaue Höhe der Kosten richtet sich nach Ihrem individuellen Fall und den erforderlichen Nachweisen. Seit 2018 können die Begutachtungsstellen ihre Preise selbst festlegen, was zu regionalen Unterschiede führen kann.


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Wie kann ich nach einem Fahrerlaubnisentzug meine Fahrerlaubnis wiedererhalten?

Voraussetzungen für die Wiedererteilung

Nach einem Fahrerlaubnisentzug wegen Drogenkonsums müssen Sie zunächst die gerichtlich festgesetzte Sperrfrist abwarten, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen kann. Die Wiedererteilung erfolgt nicht automatisch nach Ablauf der Sperrfrist.

Sie müssen bei harten Drogen eine nachweisbare Drogenabstinenz von mindestens einem Jahr belegen. Dieser Nachweis erfolgt durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Drogenscreenings.

Ablauf des Wiedererteilungsverfahrens

Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • Einen aktuellen Sehtest
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Die positiven Ergebnisse der Drogenscreenings

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Eine positive MPU ist zwingend erforderlich. Die MPU prüft dabei Ihre körperliche und psychische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sowie Ihre Auseinandersetzung mit dem früheren Drogenkonsum.

Abstinenznachweis und Kontrollen

Der Abstinenznachweis erfolgt durch ein behördlich überwachtes Kontrollprogramm. Je nach Einzelfall sind folgende Kontrollen erforderlich:

  • Bei 6 Monaten: mindestens 4 Urinkontrollen
  • Bei 12 Monaten: mindestens 6 Urinkontrollen
  • Bei 15 Monaten: mindestens 7 Kontrollen

Die Bearbeitungszeit für die Wiedererteilung beträgt durchschnittlich 8-12 Wochen. Für eine positive Verkehrsprognose ist entscheidend, dass Sie neben den positiven Laborbefunden auch einen tiefgreifenden und stabilen Einstellungswandel nachweisen können.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahreignung

Die Fahreignung bezeichnet die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs. Sie ist in §2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Bei fehlender Fahreignung kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Beurteilung erfolgt nach strengen Kriterien, insbesondere bei Alkohol- oder Drogenkonsum.

Beispiel: Ein regelmäßiger Konsument harter Drogen gilt grundsätzlich als nicht fahrgeeignet, da die Gefahr besteht, dass er auch unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt.


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Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)

Eine fachliche Untersuchung zur Beurteilung der Fahreignung, die von speziell zugelassenen Begutachtungsstellen durchgeführt wird. Die rechtliche Grundlage findet sich in §§ 11-14 FeV. Das Gutachten umfasst medizinische Tests, psychologische Gespräche und Leistungstests.

Beispiel: Nach Drogenauffälligkeit wird eine MPU angeordnet, um zu prüfen, ob der Betroffene künftig zwischen Konsum und Fahren trennen kann.


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Sofortige Vollziehung

Eine behördliche Anordnung, die bewirkt, dass eine Entscheidung trotz möglicher Rechtsmittel sofort wirksam wird. Geregelt in § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Im Straßenverkehrsrecht besonders relevant bei Gefahr für die Verkehrssicherheit.

Beispiel: Bei Führerscheinentzug muss der Betroffene den Führerschein sofort abgeben, auch wenn er gegen die Entscheidung klagt.


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Ermessensspielraum

Der gesetzlich eingeräumte Entscheidungsfreiraum einer Behörde, ob und wie sie bei einem bestimmten Sachverhalt handelt. Geregelt in § 40 VwVfG. In manchen Fällen ist dieser Spielraum eingeschränkt oder nicht vorhanden („gebundene Entscheidung“).

Beispiel: Bei nachgewiesenem Konsum harter Drogen muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen – sie hat keinen Ermessensspielraum.


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Nichteignung

Die festgestellte Unfähigkeit zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel. Rechtlich verankert in § 3 StVG und §§ 11, 46 FeV. Führt zwingend zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Beispiel: Die Nichteignung wird bei Verweigerung einer angeordneten MPU automatisch angenommen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieser Paragraph definiert die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Person gilt als ungeeignet, wenn sie die erforderliche körperliche, geistige oder charakterliche Eignung nicht besitzt, beispielsweise durch den Konsum berauschender Mittel.

    Im vorliegenden Fall wurde die Fahrerlaubnis der Antragstellerin entzogen, da ihr THC-Konsum als Nachweis ihrer Ungeeignetheit zum sicheren Führen von Fahrzeugen gemäß § 3 StVG bewertet wurde.

  • § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieser Paragraph regelt das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Er legt fest, dass das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss eine Straftat darstellt und entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen nach sich zieht.

    Die positive THC-Belastung der Antragstellerin bei der Verkehrskontrolle fällt unter § 4a StVG, was die Grundlage für die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis bildete.

  • § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Diese Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie gibt den Verwaltungsbehörden die Befugnis, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn die Fahrtauglichkeit nicht mehr gegeben ist.

    Die Antragsgegnerin zog die Fahrerlaubnis der Antragstellerin auf Grundlage von § 46 FeV zurück, da ihr Verhalten als ungeeignet für den Straßenverkehr eingestuft wurde.

  • § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Dieser Paragraph regelt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bei Zweifeln an der Fahreignung. Eine MPU soll klären, ob der Betroffene künftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

    Die Behörden forderten die Antragstellerin auf, ein MPU-Gutachten vorzulegen, um ihre Fahreignung nachzuweisen. Da sie dieses Gutachten nicht einreichte, wurde ihre Eignung weiterhin bezweifelt.

  • § 20 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Diese Vorschrift erlaubt die Beantragung von einstweiligen Maßnahmen im Eilverfahren. Solche Maßnahmen können ergriffen werden, bevor eine endgültige gerichtliche Entscheidung getroffen wird.

    Die Antragstellerin erhob im Eilverfahren Klage gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis, wodurch § 20 VwGO zur schnellen Bearbeitung und Entscheidung des Antrags führte.


Das vorliegende Urteil


VG Bremen – Az.: 5 V 2748/24 – Beschluss vom 12.12.2024


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