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Fahrerlaubnisentziehung wegen Einnahme von Amphetamin

Ein Autofahrer kämpft vor Gericht um seinen Führerschein, nachdem ihm wegen einmaligen Amphetaminkonsums die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte nun die Rechtmäßigkeit des Entzugs und verwies auf die strikte Rechtsprechung bei harten Drogen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die strengen Regeln zur Fahreignung und die Konsequenzen für Betroffene.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Konsum von Amphetamin führt zum Verlust der Kraftfahreignung, unabhängig davon, ob unter der Wirkung der Droge ein Kraftfahrzeug geführt wurde oder nicht.
  • Die einmalige Einnahme von Amphetamin ist ausreichend, um die Kraftfahreignung zu verneinen.
  • Der Verlust der Kraftfahreignung wegen Amphetamin-Konsums kann nicht durch Ermessensentscheidung abgewendet werden.
  • Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Verkehrsteilnehmer hat Vorrang vor den persönlichen Interessen des Fahrerlaubnisinhabers.
  • Die Einschränkung der persönlichen Freiheiten durch den Entzug der Fahrerlaubnis muss hingenommen werden, um die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten.
  • Die Möglichkeiten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, sind für die Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis nicht relevant.
  • Der Entzug der Fahrerlaubnis ist gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber durch seinen Amphetamin-Konsum eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.
  • Die forensische Beweisführung des Amphetamin-Konsums ist ausschlaggebend für die Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung steht nicht in Frage, wenn die Kraftfahreignung des Betroffenen durch den Amphetamin-Konsum ausgeschlossen ist.
  • Die Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis hat Vorrang vor den persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Fahrerlaubnisinhabers.

Fahrerlaubnisentziehung bei Amphetamineinnahme: Gerichtliche Entscheidung im Fokus

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine weitreichende Maßnahme, die den Betroffenen in seiner Mobilität und Lebensgestaltung stark einschränkt. Grund hierfür ist die Gefahr, die von Verkehrsteilnehmern ausgeht, die unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten am Straßenverkehr teilnehmen. Betroffen sind dabei insbesondere Personen, die stimulierende Mittel wie Amphetamine einnehmen. Amphetamine können die Reaktionsfähigkeit und die Konzentration erheblich beeinträchtigen und damit zu einem erhöhten Unfallrisiko führen. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren eine klare Linie entwickelt, um die Sicherheit im Straßenverkehr und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Gerichte prüfen in jedem Einzelfall, ob der Konsum von Amphetaminen das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs nachhaltig gefährdet. Dabei wird nicht nur auf die Art und Menge der konsumierten Substanz, sondern auch auf die individuellen Umstände des Fahrers geachtet. Relevant sind beispielsweise die Häufigkeit des Konsums, der Zeitraum seit der letzten Einnahme, der persönliche Gesundheitszustand und die Motivation des Fahrers zur Abstinenz. In einem kürzlich gefällten Urteil hat sich das Gericht mit einer konkreten Situation auseinandergesetzt, in der die Frage der Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Amphetamineinnahme im Vordergrund stand.

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Der Fall vor Gericht


Fahrerlaubnisentzug nach Amphetaminkonsum: Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Der Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt wurde, dreht sich um den Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund von nachgewiesenem Amphetaminkonsum. Ein Autofahrer hatte gegen eine Ordnungsverfügung der zuständigen Behörde geklagt, die ihm die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Der Betroffene beantragte beim Gericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage, um vorläufig weiter fahren zu dürfen.

Das Gericht musste in diesem Fall abwägen zwischen dem Interesse des Antragstellers an der weiteren Nutzung seiner Fahrerlaubnis und dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit im Straßenverkehr. Die zentrale rechtliche Frage war, ob der nachgewiesene einmalige Konsum von Amphetamin ausreicht, um die Fahreignung zu verneinen und den Führerscheinentzug zu rechtfertigen.

Forensischer Nachweis von Amphetamin im Blut des Fahrers

Ein entscheidender Aspekt in diesem Fall war der eindeutige forensische Nachweis von Amphetamin im Blut des Antragstellers. Laut einem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums konnten im Blut des Fahrers 95 ng/ml Amphetamin festgestellt werden. Dieser Befund bildete die Grundlage für die behördliche Entscheidung, die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Die Behörde stützte sich bei ihrer Entscheidung auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen. Gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung und den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung schließt die Einnahme von Amphetamin die Kraftfahreignung aus. Dies gilt unabhängig davon, ob unter dem Einfluss der Droge tatsächlich ein Fahrzeug geführt wurde.

Gerichtliche Bestätigung des Fahrerlaubnisentzugs

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte die Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzugs. In seiner Begründung verwies das Gericht auf die etablierte Rechtsprechung, wonach bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen wie Amphetamin ausreicht, um die Kraftfahreignung zu verneinen. Diese Auffassung wird von mehreren Oberverwaltungsgerichten geteilt.

Das Gericht betonte, dass der Behörde bei festgestellter Ungeeignetheit kein Ermessensspielraum zusteht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in solchen Fällen zwingend. Auch wenn der Verlust des Führerscheins erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Lebensführung haben kann, müssen diese Folgen laut Gericht angesichts des Risikos für die Sicherheit im Straßenverkehr hingenommen werden.

Konsequenzen für den betroffenen Fahrer

Für den Antragsteller bedeutet die Entscheidung des Gerichts, dass er vorerst nicht mehr am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen darf. Seine Argumente, dass ihm die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich sei, wurden vom Gericht als unerheblich eingestuft. Das Gericht betonte, dass der Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren, die von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehen, Vorrang hat.

Die Kosten des Verfahrens muss der Antragsteller tragen. Zudem wurde sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, da das Gericht keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die Klage sah.

Diese Entscheidung verdeutlicht die strikte Haltung der Gerichte gegenüber dem Konsum harter Drogen im Zusammenhang mit der Fahreignung. Sie zeigt, dass selbst ein einmaliger nachgewiesener Konsum weitreichende Folgen für die Mobilität der Betroffenen haben kann.

Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung bekräftigt die Null-Toleranz-Politik gegenüber harten Drogen im Straßenverkehr. Bereits ein einmaliger, forensisch nachgewiesener Konsum von Amphetamin rechtfertigt den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, unabhängig davon, ob unter Drogeneinfluss gefahren wurde. Der Schutz der Verkehrssicherheit hat dabei absoluten Vorrang vor individuellen Mobilitätsbedürfnissen. Diese strikte Auslegung verdeutlicht die hohe Bedeutung, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung der Verkehrssicherheit beimessen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn bei Ihnen Amphetaminkonsum nachgewiesen wird, müssen Sie mit dem sofortigen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen – selbst wenn Sie nicht unter Drogeneinfluss gefahren sind. Schon ein einmaliger Konsum reicht aus, um als fahrungeeignet eingestuft zu werden. Die Behörde hat dabei keinen Ermessensspielraum. Ihre persönlichen Umstände, wie die Notwendigkeit des Führerscheins für den Beruf oder fehlende Alternativen zum Auto, spielen keine Rolle. Um Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, müssen Sie nachweisen, dass Sie dauerhaft drogenfrei leben. Dies erfordert in der Regel eine längere Abstinenzphase und medizinisch-psychologische Untersuchungen. Bereiten Sie sich auf erhebliche Einschränkungen Ihrer Mobilität vor und suchen Sie frühzeitig nach Alternativen.


FAQ – Häufige Fragen

Amphetamine im Blut und der Führerschein? Fahrerlaubnisentzug bei Amphetaminkonsum ist ein komplexes Thema mit weitreichenden Folgen. Unsere FAQ-Rubrik liefert Ihnen fundierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den möglichen Konsequenzen und den wichtigsten Fragen rund um diesen brisanten Bereich.


Was passiert, wenn Amphetamine in meinem Blut nachgewiesen werden?

Der Nachweis von Amphetaminen im Blut hat weitreichende rechtliche Konsequenzen. Die Behörden sind verpflichtet, umgehend zu handeln, wenn bei einer Person Amphetamine im Blut festgestellt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person zum Zeitpunkt der Feststellung ein Fahrzeug geführt hat oder nicht.

In der Regel führt der Nachweis von Amphetaminen im Blut zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisbehörde geht davon aus, dass eine Person, die Amphetamine konsumiert, nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dies basiert auf der Annahme, dass bereits der einmalige Konsum von Amphetaminen die Fahreignung ausschließt.

Die Behörde wird nach dem Nachweis von Amphetaminen im Blut ein Verwaltungsverfahren einleiten. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die betroffene Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen einmaligen oder wiederholten Konsum handelt. Auch die Menge des konsumierten Amphetamins ist für die rechtliche Bewertung zunächst unerheblich.

Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens kann die Fahrerlaubnisbehörde verschiedene Maßnahmen ergreifen. Häufig wird die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) angeordnet. Dieses Gutachten soll klären, ob die Person in der Lage ist, den Konsum von Amphetaminen vom Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen.

Weigert sich die betroffene Person, ein solches Gutachten vorzulegen, oder fällt das Gutachten negativ aus, führt dies in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Entziehung erfolgt durch einen Verwaltungsakt, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können.

Neben dem Verwaltungsverfahren kann auch ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Person unter dem Einfluss von Amphetaminen am Straßenverkehr teilgenommen hat. Die Strafen reichen von Geldbußen über Fahrverbote bis hin zu Freiheitsstrafen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Nachweisbarkeit von Amphetaminen im Blut zeitlich begrenzt ist. In der Regel können Amphetamine etwa einen Tag lang im Blut nachgewiesen werden. In Urinproben ist der Nachweis bis zu vier Tage möglich, in Haarproben sogar mehrere Monate.

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug aufgrund von Amphetaminkonsum ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. In der Regel muss eine längere Abstinenzphase nachgewiesen werden. Zudem ist meist die erfolgreiche Absolvierung einer MPU erforderlich.

Die rechtlichen Folgen des Nachweises von Amphetaminen im Blut sind somit gravierend und können die persönliche und berufliche Situation der betroffenen Person erheblich beeinträchtigen. Die Behörden verfolgen hier einen strengen Ansatz, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

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Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein nach Amphetaminkonsum wieder bekomme?

Die Dauer bis zur Wiedererlangung des Führerscheins nach Amphetaminkonsum variiert je nach individueller Situation. Generell ist mit einer Sperrfrist von mindestens 6 bis 12 Monaten zu rechnen. Diese Zeit kann sich jedoch deutlich verlängern, abhängig von verschiedenen Faktoren.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Schwere des Verstoßes. Bei einer einmaligen Fahrt unter Amphetamineinfluss ohne weitere Auffälligkeiten kann die Sperrfrist kürzer ausfallen als bei wiederholtem Konsum oder zusätzlichen Verkehrsverstößen. Die Behörden bewerten jeden Fall individuell und berücksichtigen dabei das gesamte Verhalten des Betroffenen.

Die Nachweisbarkeit von Amphetamin spielt ebenfalls eine Rolle. Im Blut ist die Substanz etwa 24 bis 48 Stunden nachweisbar, im Urin bis zu 4 Tage. In Haarproben lässt sich der Konsum sogar mehrere Monate zurückverfolgen. Diese Nachweiszeiträume können die behördliche Einschätzung des Konsumverhaltens beeinflussen.

Ein entscheidender Faktor für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist der Nachweis der Drogenabstinenz. Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt in der Regel eine nachgewiesene Abstinenzphase von mindestens einem Jahr. Während dieser Zeit müssen regelmäßige Drogentests durchgeführt werden, um die Abstinenz zu belegen. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase wird eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Betracht gezogen.

Die Kooperation mit den Behörden kann den Prozess beschleunigen. Wer sich einsichtig zeigt, freiwillig an Beratungen teilnimmt und aktiv an seiner Rehabilitation arbeitet, kann unter Umständen früher eine positive Beurteilung erhalten. Allerdings ist zu beachten, dass selbst bei vorbildlichem Verhalten die gesetzlichen Mindestfristen nicht unterschritten werden können.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Wiedererlangung des Führerscheins ist die erfolgreiche Absolvierung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bekannt. Diese Untersuchung dient dazu, die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen. Die Vorbereitung auf die MPU kann mehrere Monate in Anspruch nehmen und erfordert oft die Teilnahme an speziellen Schulungen oder Therapien.

Bei der Beurteilung der Fahreignung wird auch das Konsummuster berücksichtigt. Gelegentlicher Konsum wird anders bewertet als regelmäßiger oder gar abhängiger Gebrauch. Bei Verdacht auf eine Suchtproblematik kann die Behörde zusätzliche Auflagen erteilen, wie etwa die Teilnahme an einer Suchttherapie, was die Sperrfrist weiter verlängern kann.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Prozess der Wiedererlangung des Führerscheins nicht automatisch nach Ablauf einer bestimmten Frist erfolgt. Der Betroffene muss selbst aktiv werden und einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Dabei müssen alle erforderlichen Nachweise und Gutachten vorgelegt werden. Die Bearbeitung dieses Antrags durch die Behörden kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

In Extremfällen, etwa bei wiederholten schweren Verstößen oder bei Unfällen unter Drogeneinfluss, kann die Sperrfrist auch deutlich länger als ein Jahr ausfallen. In solchen Fällen ist es nicht ungewöhnlich, dass die Behörden eine mehrjährige Abstinenz und wiederholte MPUs fordern, bevor sie eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Betracht ziehen.

Die finanziellen Aspekte sollten ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Die Kosten für Drogentests, MPU, eventuelle Schulungen und die Neuerteilung des Führerscheins können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Diese finanzielle Belastung kann den Prozess zusätzlich in die Länge ziehen, wenn die erforderlichen Mittel nicht sofort zur Verfügung stehen.

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Was kann ich tun, um meinen Führerschein wieder zu bekommen?

Der Prozess zur Wiedererlangung des Führerscheins nach einem Entzug erfordert sorgfältige Planung und konsequentes Vorgehen. Zunächst ist es entscheidend, die Gründe für den Entzug genau zu verstehen und die festgelegte Sperrfrist abzuwarten. Diese Frist variiert je nach Schwere des Vergehens und kann zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren liegen.

Nach Ablauf der Sperrfrist beginnt der eigentliche Prozess der Wiedererteilung. Ein zentraler Schritt ist die Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag in der Regel frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden kann. Die Behörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Wiedererteilung erfüllt sind.

In vielen Fällen, insbesondere bei Alkohol- oder Drogendelikten, ist das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich. Die MPU, umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bezeichnet, dient dazu, die Fahreignung des Antragstellers zu überprüfen. Eine gründliche Vorbereitung auf diese Untersuchung ist essentiell für den Erfolg. Dazu können spezielle Vorbereitungskurse oder die Unterstützung durch Verkehrspsychologen in Anspruch genommen werden.

Bei Führerscheinentzug aufgrund von Substanzmissbrauch kann die Behörde regelmäßige Drogenscreenings oder Abstinenzbelege fordern. Diese dienen als Nachweis, dass der Betroffene sein Verhalten nachhaltig geändert hat. Die konsequente Einhaltung dieser Auflagen und die Vorlage entsprechender Nachweise sind entscheidend für die positive Beurteilung des Wiedererteilungsantrags.

In einigen Fällen, besonders bei längeren Sperrfristen, kann die Führerscheinstelle eine erneute theoretische und praktische Fahrprüfung verlangen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Fahrkenntnisse und -fähigkeiten noch ausreichend vorhanden sind. Eine gründliche Vorbereitung auf diese Prüfungen, gegebenenfalls mit Unterstützung einer Fahrschule, ist ratsam.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Prozess der Wiedererlangung des Führerscheins oft zeitaufwendig und kostenintensiv sein kann. Neben den Gebühren für die Neuerteilung fallen häufig Kosten für die MPU, eventuelle Nachschulungen oder Abstinenzprogramme an. Eine realistische Einschätzung und finanzielle Planung sind daher empfehlenswert.

Die aktive Mitarbeit und Kooperation mit den Behörden spielt eine entscheidende Rolle im Wiedererteilungsprozess. Transparenz, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise fristgerecht einzureichen, können den Prozess erheblich beschleunigen und die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen.

In komplexeren Fällen, etwa bei wiederholten Verstößen oder besonderen rechtlichen Konstellationen, kann die Hinzuziehung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts sinnvoll sein. Dieser kann bei der Interpretation der rechtlichen Lage unterstützen und gegebenenfalls im Umgang mit den Behörden vermitteln.

Abschließend ist zu betonen, dass der Weg zur Wiedererlangung des Führerscheins Geduld und Ausdauer erfordert. Eine positive Einstellung und die Bereitschaft, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, sind wichtige Faktoren für den Erfolg. Die konsequente Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften sowie die Demonstration einer verantwortungsvollen Haltung gegenüber den Behörden bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

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Gibt es eine Möglichkeit, die Entziehung meines Führerscheins anzufechten?

Die Anfechtung eines Führerscheinentzugs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch ein sorgfältiges Vorgehen und die Beachtung bestimmter rechtlicher Rahmenbedingungen. Gegen den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten, warum der Entzug als unrechtmäßig erachtet wird.

Formale Fehler im Verfahren können ein möglicher Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Anfechtung sein. Dazu zählen etwa Mängel bei der Zustellung des Bescheids, fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen oder unzureichende Begründungen seitens der Behörde. Auch inhaltliche Aspekte können angefochten werden, wenn beispielsweise die Beweislage für den Entzug als unzureichend erachtet wird oder neue Tatsachen vorliegen, die bei der Entscheidung nicht berücksichtigt wurden.

Bei der Anfechtung eines Führerscheinentzugs wegen des Konsums von Betäubungsmitteln wie Amphetaminen ist zu beachten, dass die Behörden hier besonders streng vorgehen. Die Einnahme solcher Substanzen wird als schwerwiegende Gefährdung der Verkehrssicherheit betrachtet. Dennoch kann in manchen Fällen argumentiert werden, dass der Konsum einmalig oder lange zurückliegend war und keine aktuelle Gefährdung mehr darstellt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es kann geprüft werden, ob ein milderes Mittel, wie etwa ein befristetes Fahrverbot, ausreichend gewesen wäre, um den Zweck der Verkehrssicherheit zu erfüllen. Hierbei spielen individuelle Umstände wie die berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein eine Rolle.

Es ist zu beachten, dass die bloße Einlegung eines Widerspruchs oder einer Klage nicht automatisch die Vollziehung des Führerscheinentzugs aussetzt. In vielen Fällen ordnen die Behörden den sofortigen Vollzug an, was bedeutet, dass der Führerschein trotz laufenden Widerspruchsverfahrens abgegeben werden muss. Gegen diese Anordnung kann jedoch ein separater Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

Die Erfolgsaussichten einer Anfechtung hängen stark vom Einzelfall ab. Sorgfältige Dokumentation aller relevanten Umstände und eine präzise rechtliche Argumentation sind entscheidend. Es empfiehlt sich, alle verfügbaren Beweise zu sammeln, die die eigene Position stützen können. Dazu gehören etwa medizinische Gutachten, Zeugenaussagen oder Nachweise über eine erfolgreiche Therapie bei Suchtproblemen.

Im Falle eines negativen Bescheids im Widerspruchsverfahren besteht die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Auch hierfür gilt eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Das Gericht prüft dann in einem unabhängigen Verfahren die Rechtmäßigkeit des Führerscheinentzugs.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Anfechtung eines Führerscheinentzugs ein komplexer rechtlicher Prozess ist, der genaue Kenntnis der relevanten Gesetze und Verordnungen erfordert. Die Erfolgsaussichten variieren je nach individueller Situation und den Umständen des Entzugs. Eine sorgfältige Abwägung der Chancen und Risiken ist daher unerlässlich.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meinen Führerschein zurückzubekommen?

Die Wiedererlangung des Führerscheins nach einem Entzug aufgrund von Amphetaminkonsum unterliegt strengen Voraussetzungen. Zunächst ist eine nachgewiesene Abstinenzphase von in der Regel mindestens einem Jahr erforderlich. Diese Abstinenz muss durch regelmäßige Drogenscreenings belegt werden, die auf eigene Kosten durchzuführen sind.

Ein zentrales Element im Prozess der Wiedererteilung ist die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bezeichnet. Diese Untersuchung dient dazu, die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen und eine fundierte Prognose über zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr zu erstellen. Die MPU umfasst mehrere Komponenten, darunter medizinische Tests, psychologische Gespräche und Leistungstests.

Für die erfolgreiche Absolvierung der MPU ist es entscheidend, dass der Betroffene eine kritische Auseinandersetzung mit seinem früheren Drogenkonsum nachweisen kann. Dies beinhaltet die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung erneuten Konsums und die Demonstration eines stabilen, drogenfreien Lebensstils. Oftmals wird die Teilnahme an Beratungsgesprächen oder Therapiesitzungen empfohlen, um diesen Prozess zu unterstützen und zu dokumentieren.

Die Führerscheinbehörde kann zudem weitere Auflagen erteilen, wie etwa regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder die Vorlage von Drogenscreenings über einen bestimmten Zeitraum nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Nachhaltigkeit der Verhaltensänderung zu überprüfen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der gesamte Prozess der Wiedererlangung des Führerscheins mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Diese umfassen nicht nur die Gebühren für die MPU selbst, sondern auch die Kosten für Drogenscreenings, mögliche Beratungen oder Therapien sowie die Gebühren für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Die Dauer des Verfahrens kann individuell stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des ursprünglichen Vergehens, der persönlichen Entwicklung des Betroffenen und der Erfüllung aller behördlichen Anforderungen. In der Regel ist mit einem Zeitraum von mindestens einem Jahr zu rechnen, oft auch länger.

Für eine erfolgreiche Wiedererlangung des Führerscheins ist es unerlässlich, alle behördlichen Vorgaben genau zu befolgen und aktiv an der eigenen Rehabilitation mitzuwirken. Dies bedeutet nicht nur die Einhaltung der Abstinenz, sondern auch eine umfassende Reflexion des eigenen Verhaltens und die Bereitschaft zu nachhaltigen Veränderungen im Umgang mit Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Ordnungsverfügung: Eine behördliche Anordnung, die ein bestimmtes Verhalten gebietet oder untersagt und bei Zuwiderhandlung ein Zwangsmittel (z.B. Bußgeld) androht. Im vorliegenden Fall ist es die Anordnung der Behörde, den Führerschein zu entziehen.
  • Aufschiebende Wirkung: Die aufschiebende Wirkung einer Klage bedeutet, dass ein Verwaltungsakt (z.B. der Führerscheinentzug) so lange nicht vollzogen werden darf, bis über die Klage gerichtlich entschieden wurde. Der Betroffene kann einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen, wenn diese durch den Verwaltungsakt entfallen ist.
  • Fahreignung: Die körperliche und geistige Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen. Sie kann durch Krankheiten, Drogen oder Medikamente beeinträchtigt sein. Im vorliegenden Fall geht es um die Fahreignung im Zusammenhang mit Amphetaminkonsum.
  • Ermessensspielraum: Die Möglichkeit einer Behörde, innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Im vorliegenden Fall hat die Behörde bei festgestellter Fahrungeeignetheit keinen Ermessensspielraum und muss den Führerschein entziehen.
  • Prozesskostenhilfe: Staatliche finanzielle Unterstützung für Personen, die sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht leisten können. Im vorliegenden Fall wurde der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, da das Gericht keine Erfolgsaussichten für die Klage sah.
  • Forensischer Nachweis: Ein Nachweis, der gerichtsverwertbar ist und bestimmte Standards erfüllt. Im vorliegenden Fall bezieht sich der forensische Nachweis auf den Nachweis von Amphetamin im Blut des Fahrers durch ein medizinisches Gutachten.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 11 Abs. 1 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die Erteilung und den Besitz einer Fahrerlaubnis. Er besagt, dass eine Fahrerlaubnis nur Personen erteilt werden darf, die die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und keine Tatsachen vorliegen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen. Im vorliegenden Fall wurde die Fahrerlaubnis entzogen, da der Konsum von Amphetamin die Fahreignung aufgrund der Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit in Frage stellt.
  • Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV: Diese Anlage enthält die sogenannten Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung. Sie dienen als Orientierungshilfe für die Beurteilung der Fahreignung und listen verschiedene Krankheiten, Behinderungen und Verhaltensweisen auf, die die Fahreignung ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Konsum von Amphetamin ist in diesen Leitlinien als ein solcher Ausschlusskriterium aufgeführt.
  • § 80 Abs. 5 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Dieser Paragraph regelt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Er ermöglicht es dem Gericht, im Eilverfahren eine Entscheidung zu treffen, wenn ein Antragsteller durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt wird. Im vorliegenden Fall beantragte der Fahrer die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Fahrerlaubnisentzug, um vorläufig weiterfahren zu dürfen.
  • § 117 Abs. 5 VwGO: Dieser Paragraph besagt, dass das Gericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die angefochtene Verfügung nur auf ihre offensichtliche Rechtswidrigkeit überprüfen darf. Es darf keine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage vornehmen. Im vorliegenden Fall bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzugs aufgrund der offensichtlichen Rechtswidrigkeit des Amphetaminkonsums.
  • § 154 Abs. 1 VwGO: Dieser Paragraph regelt die Kostenentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Er besagt, dass der unterlegene Teil die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Im vorliegenden Fall muss der Antragsteller die Kosten des Verfahrens tragen, da sein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt wurde.

Das vorliegende Urteil

VG Gelsenkirchen – Az.: 7 L 1838/15 – Beschluss vom 07.10.2015


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1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I. aus I1. wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

Gründe

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung – wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergibt – keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg bietet (§ 166 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung – ZPO -).

Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 7 K 3809/15 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. August 2015 wiederherzustellen, ist gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – zulässig, aber unbegründet. Die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vorzunehmende Interessenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus, weil die Ordnungsverfügung bei summarischer Prüfung mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist. Zur Begründung verweist die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die rechtlichen und tatsächlichen Ausführungen in der angegriffenen Verfügung, denen sie im Ergebnis folgt (vgl. § 117 Abs. 5 VwGO).

Ergänzend ist mit Rücksicht auf das Klage- und Antragsvorbringen folgendes auszuführen: Die Einnahme von Amphetamin schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht (Nr. 9.1 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV); vgl. auch: Nr. 3.14.1 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, C. -H. , Mai 2014). Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen wie Amphetamin ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen, so auch OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2007 – 16 B 332/07 -; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 16. Februar 2004 – 12 ME60/04 – und 16. Juni 2003 – 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432 f.; OVG Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2004 – 4 B 37/04 -; OVG Saarland, Beschluss vom 30. März 2006 – 1 W 8/06 -; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. November 2004 – 10 S 2182/04 -, VRS 108 (2005), 123 ff.

Der Amphetamin-Konsum des Antragstellers ist forensisch nachgewiesen durch das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums … vom 22. Juni 2015. Danach konnten im Blut des Antragstellers 95 ng/ml Amphetamin festgestellt werden.

Ein Ermessen steht der Antragsgegnerin bei feststehender Ungeeignetheit nicht zu. Die voraussichtliche Rechtmäßigkeit einer auf den Verlust der Kraftfahreignung gestützten Entziehungsverfügung trägt zudem in aller Regel allein die Aufrechterhaltung der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zwar kann der Verlust des Rechts, Kraftfahrzeuge zu führen, die persönliche Lebensführung und damit die Wahrnehmung grundrechtlicher Freiheiten des Erlaubnisinhabers gravierend beeinflussen. Derartige Folgen, die im Einzelfall bis zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage reichen können, muss der Betroffene jedoch angesichts des von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risikos für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben hinnehmen.

Vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 2013 – 16 B 1124/13 -, Rn.9

Der Umstand, dass es dem Antragsteller nicht möglich ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, ist daher im vorliegenden Verfahren unerheblich.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes und entspricht der Rechtsprechung des OVG NRW bei Streitigkeiten um eine Fahrerlaubnis in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, vgl. Beschluss vom 4. Mai 2009 – 16 E 550/09 -, juris/nrwe.de.


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