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Fahrerlaubnisentziehung wegen Amphetamin – kein Nachweis im Blut

Einmal Amphetamin, Führerschein weg: Gericht bleibt hart. Selbst gelegentlicher Drogenkonsum führt zum Entzug der Fahrerlaubnis, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Ein Mann verlor seinen Führerschein, obwohl er zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht unter Drogeneinfluss stand.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antragsteller wollte die vorübergehende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis wiederherstellen.
  • Der Führerschein des Antragstellers wurde wegen des Besitzes von Amphetamin während einer Verkehrskontrolle entzogen.
  • Eine Blutentnahme ergab zwar kein Amphetamin im Blut, dennoch hatte der Antragsteller vor dem Vorfall zugegeben, gelegentlich Amphetamin zu konsumieren.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde hörte den Antragsteller zum geplanten Entzug an, der jedoch keine fristgerechte Stellungnahme einreichte.
  • Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgte auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Drogenkonsum berücksichtigen.
  • Das Gericht bestätigte den Entzug der Fahrerlaubnis, da die Gefährdung des Straßenverkehrs durch Drogenkonsum als ausreichend erachtet wurde.
  • Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  • Das Gericht wies den Antragsteller darauf hin, dass der Entzug auch die Fahrerlaubnis aller Klassen betrifft.
  • Das Urteil hat weitreichende Folgen für den Antragsteller, insbesondere hinsichtlich der Fähigkeit, an Verkehrs teilzunehmen und einen neuen Führerschein zu beantragen.
  • Der Gerichtsbeschluss könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle angesehen werden, in denen Drogenkonsum und Führerscheinentzug miteinander verknüpft sind.

Gerichtsurteil zur Fahrerlaubnisentziehung bei Amphetamin: Drogenfahrt ohne Nachweis

Die Fahrerlaubnisentziehung ist ein weitreichendes Thema im Verkehrsrecht, das viele Aspekte der Verkehrssicherheit berührt. Besonders relevant wird es, wenn Drogenbeeinflussung im Spiel ist. Amphetamin ist eine solche Substanz, deren Konsum nicht nur gesundheitliche Risiken birgt, sondern auch das Fahrverhalten stark beeinträchtigen kann. Für die Behörden stellt sich daher die Frage, wie Drogenmissbrauch nachweisbar ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Während eine Blutuntersuchung oft die Grundlage für die Bewertung der Fahrtauglichkeit darstellt, kann ein fehlender Nachweis von Amphetamin im Blut zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen und die Frage der Eignungsprüfung aufwerfen.

Fällt jemand durch eine Drogenfahrt auf, kann dies zu einem Fahrverbot und einem Entzugsantrag der Fahrerlaubnis führen. In solchen Fällen sehen sich die Betroffenen oft dem Bedürfnis ausgesetzt, ihre Fahrerlaubnis zurückzugewinnen. Hierbei können verschiedenste Maßnahmen wie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder eine fahrpsychologische Beratung erforderlich sein, um die Verkehrstauglichkeit erneut unter Beweis zu stellen. In der folgenden Betrachtung wird ein konkretes Gerichtsurteil analysiert, das sich mit der Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Amphetamin, trotz eines fehlenden Nachweises im Blut, befasst.

Der Fall vor Gericht


Gericht entzieht Fahrerlaubnis wegen Amphetamin-Konsums

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Antrag eines Mannes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis abgelehnt. Der Antragsteller hatte gegenüber Polizeibeamten eingeräumt, Amphetamin konsumiert zu haben.

Hintergründe des Falls

Fahrerlaubnisentziehung bei Amphetamin-Konsum
Das Verwaltungsgericht Würzburg entzog einem Mann die Fahrerlaubnis wegen Amphetamin-Konsums, obwohl kein Nachweis im Blut erbracht wurde, und betonte die Gefahren für die Verkehrssicherheit sowie die strengen Konsequenzen für Betroffene. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Bei einer Verkehrskontrolle am 13. Oktober 2022 fanden Polizisten bei dem Mann eine geringe Menge Amphetamin. Er gab an, gelegentlich Amphetamin zu konsumieren und zuletzt am 7. Oktober eine „Line“ genommen zu haben. Diese Aussage bestätigte er auch gegenüber dem Arzt bei der Blutentnahme. Das Landratsamt entzog daraufhin die Fahrerlaubnis, da der Konsum von Betäubungsmitteln laut Fahrerlaubnis-Verordnung die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließt.

Gerichtliche Begründung

Das Gericht sah den Konsum von Amphetamin als erwiesen an. Die spätere Behauptung des Mannes, er habe den Konsum nur aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung eingeräumt, wertete das Gericht als unglaubwürdige Schutzbehauptung. Zusätzliche Indizien wie der Besitz von Amphetamin und eine frühere Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss stützten diese Einschätzung.

Das Gericht betonte, dass allein der nachgewiesene Konsum „harter“ Drogen wie Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen indiziere. Dies gelte unabhängig von Häufigkeit, Menge oder konkreten Ausfallerscheinungen. Die Regelungen dienten dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren durch ungeeignete Fahrer.

Folgen für den Betroffenen

Der Mann hatte argumentiert, er könne ohne Fahrerlaubnis seinen Arbeitsplatz verlieren und Unterhaltspflichten nicht mehr erfüllen. Das Gericht sah diese möglichen privaten Nachteile jedoch als nachrangig gegenüber den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit an.

Eine Wiedererlangung der Fahreignung wäre nach den Regelungen frühestens nach einjähriger nachgewiesener Abstinenz möglich. Zum Zeitpunkt der Entscheidung lag der letzte nachgewiesene Konsum erst vier Monate zurück.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil verdeutlicht die strikte Haltung der Rechtsprechung beim Konsum „harter“ Drogen durch Fahrerlaubnisinhaber. Selbst einmaliger Konsum ohne Verkehrsbezug kann demnach zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Betroffene müssen mit erheblichen Konsequenzen für Beruf und Privatleben rechnen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt die strikte Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisentzug bei Konsum „harter“ Drogen. Bereits der einmalige, eingestandene Konsum von Amphetamin rechtfertigt den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, unabhängig von Menge oder Verkehrsbezug. Die Sicherheit des Straßenverkehrs hat absoluten Vorrang vor individuellen Härten. Betroffene müssen mit gravierenden beruflichen und privaten Konsequenzen rechnen und können ihre Fahreignung frühestens nach einjähriger nachgewiesener Abstinenz wiedererlangen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Amphetamin konsumieren oder besitzen, müssen Sie mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Selbst ein einmaliger Konsum oder der bloße Besitz einer geringen Menge kann zum sofortigen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis führen – unabhängig davon, ob Sie unter Drogeneinfluss gefahren sind. Ihre Aussagen gegenüber der Polizei oder Ärzten können als Beweis verwendet werden, auch wenn ein Bluttest negativ ausfällt. Eine Wiedererlangung des Führerscheins ist frühestens nach einjähriger nachgewiesener Abstinenz möglich. Berufliche oder familiäre Härten werden dabei nicht berücksichtigt. Suchen Sie im Zweifelsfall umgehend rechtlichen Beistand, um Ihre Optionen zu prüfen und weitere Schritte zu planen.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Fahrerlaubnisentziehung bei Amphetamin-Konsum. Unser Ziel ist es, Ihnen fundierte Informationen und praxisnahe Lösungen anzubieten, um ein besseres Verständnis für Ihre Rechte und Pflichten im Straßenverkehr zu entwickeln. Tauchen Sie ein in die wichtigsten Aspekte und klären Sie Ihre Anliegen kompetent und klar.

 

Beantworten Sie die folgende FAQ-Frage:

Welche rechtlichen Grundlagen legen fest, dass Amphetamin-Konsum zur Fahrerlaubnisentziehung führt?

Die rechtlichen Grundlagen für den Entzug der Fahrerlaubnis bei Amphetamin-Konsum finden sich hauptsächlich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Fahrerlaubnis-Verordnung

Der § 46 Abs. 1 FeV legt fest, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. In Verbindung damit steht die Anlage 4 zur FeV, insbesondere Nr. 9.1. Diese besagt, dass bei der Einnahme von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) im Regelfall weder eine Eignung noch eine bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben ist.

Wenn Sie Amphetamin konsumieren, gilt dies nach dieser Regelung als Indiz für Ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie tatsächlich unter Einfluss von Amphetamin am Straßenverkehr teilgenommen haben.

Straßenverkehrsgesetz

Das StVG bildet die übergeordnete gesetzliche Grundlage. § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG verpflichtet die Fahrerlaubnisbehörde, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

Betäubungsmittelgesetz

Zusätzlich ist zu beachten, dass Amphetamin im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als illegale Droge gelistet ist. Der Konsum einer im BtMG gelisteten Substanz wird von den Behörden als Indiz für eine generelle Drogenproblematik gewertet, die Ihre Fahreignung in Frage stellt.

Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hat diese gesetzlichen Grundlagen weiter konkretisiert. So hat beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass bereits der einmalige Konsum von Amphetamin ausreicht, um die Fahreignung in Frage zu stellen. Dies gilt selbst dann, wenn kein direkter Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht.

Wenn bei Ihnen der Konsum von Amphetamin festgestellt wird, sei es durch einen positiven Drogentest oder durch Ihr eigenes Eingeständnis, kann dies also unmittelbar zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis führen. Die Behörden sehen in einem solchen Fall die Sicherheit des Straßenverkehrs als vorrangig gegenüber Ihrem persönlichen Interesse am Erhalt der Fahrerlaubnis an.


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Welche Rolle spielen Eigenaussagen im Rahmen einer Verkehrskontrolle und wie beeinflussen sie die Entscheidung der Behörden?

Eigenaussagen bei einer Verkehrskontrolle können erhebliche Auswirkungen auf behördliche Entscheidungen haben. Grundsätzlich gilt: Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Dennoch können freiwillige Äußerungen den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.

Bedeutung von Eigenaussagen für die Beweisführung

Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle Angaben zum Drogenkonsum machen, können diese als Beweismittel im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren verwendet werden. Gestehen Sie beispielsweise den Konsum von Cannabis am Vorabend, kann dies die Anordnung einer Blutentnahme rechtfertigen, selbst wenn der Drogentest negativ ausfällt.

Einfluss auf behördliche Entscheidungen

Ihre Aussagen können die Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde stark beeinflussen. Geben Sie an, regelmäßig Drogen zu konsumieren, kann dies zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Behörde geht dann davon aus, dass Sie nicht zwischen Konsum und Fahren trennen können.

Glaubwürdigkeit von Eigenaussagen

Gerichte und Behörden bewerten die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussagen kritisch. Wenn Sie behaupten, unwissentlich Drogen konsumiert zu haben, müssen Sie dies detailliert und nachvollziehbar darlegen. Unplausible oder widersprüchliche Erklärungen können als Schutzbehauptungen gewertet werden und Ihre Position verschlechtern.

Auswirkungen auf Verwaltungsverfahren

Im Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Fahreignung spielen Ihre Aussagen eine zentrale Rolle. Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle Drogenkonsum einräumen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anordnen. Verweigern Sie die Mitwirkung an der MPU, darf die Behörde auf Ihre Nichteignung schließen.

Bedenken Sie: Jede Ihrer Äußerungen kann weitreichende Folgen haben. In Zweifelsfällen sollten Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen, bis Sie die rechtliche Situation überblicken können.


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Ist der Führerscheinentzug auch ohne Drogennachweis im Blut rechtlich zulässig?

Ja, ein Führerscheinentzug ist auch ohne aktuellen Drogennachweis im Blut rechtlich möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, selbst wenn kein unmittelbarer Nachweis von Drogen im Blut vorliegt.

Gründe für einen Führerscheinentzug ohne Blutnachweis

Folgende Situationen können zu einem Führerscheinentzug ohne aktuellen Drogennachweis im Blut führen:

  • Drogenbesitz: Wenn Sie im Besitz von Betäubungsmitteln angetroffen werden, kann dies als Indiz für einen Eigenkonsum gewertet werden. Die Behörde kann daraus schließen, dass Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen.
  • Eigene Aussagen: Sollten Sie gegenüber der Polizei oder anderen Behörden Drogenkonsum einräumen, kann dies ebenfalls Grund für einen Führerscheinentzug sein.
  • Vorherige Verkehrskontrollen: Wenn bei früheren Kontrollen Drogen in Ihrem Blut nachgewiesen wurden, kann dies auch später noch Auswirkungen haben.
  • Auffälliges Verhalten: Zeigen Sie im Straßenverkehr Verhaltensweisen, die auf Drogenkonsum hindeuten, kann dies Anlass für weitere Untersuchungen sein.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für den Führerscheinentzug ohne aktuellen Drogennachweis im Blut bilden § 3 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese Vorschriften erlauben es der Fahrerlaubnisbehörde, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

Wichtig ist: Die Behörde muss nicht zwingend einen aktuellen Drogenkonsum nachweisen. Es reicht aus, wenn begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. In solchen Fällen kann die Behörde von Ihnen verlangen, Ihre Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nachzuweisen.

Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis ohne aktuellen Drogennachweis im Blut entzieht, haben Sie das Recht, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. In diesem Fall müssen Sie jedoch in der Regel selbst nachweisen, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.

Sollten Sie mit einer solchen Situation konfrontiert werden, ist es ratsam, alle behördlichen Schreiben sorgfältig zu lesen und die darin genannten Fristen zu beachten. Eine Verweigerung der Mitwirkung, etwa bei der Anforderung eines MPU-Gutachtens, kann dazu führen, dass die Behörde von Ihrer Nichteignung ausgeht und die Fahrerlaubnis entzieht.


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Welche Schritte muss man unternehmen, um die Fahrerlaubnis nach Entzug aufgrund von Amphetamin-Konsum wiederzuerlangen?

Um die Fahrerlaubnis nach einem Entzug wegen Amphetamin-Konsums wiederzuerlangen, müssen Sie mehrere Schritte durchlaufen:

Abstinenznachweis erbringen

Sie müssen in der Regel eine mindestens 12-monatige Abstinenz nachweisen. Dies geschieht durch regelmäßige Drogentests, die von einer anerkannten Stelle durchgeführt werden. Für den Abstinenznachweis können Sie zwischen Urinproben und Haaranalysen wählen. Bei Urinproben sind etwa 6-8 Tests über das Jahr verteilt erforderlich, bei Haaranalysen in der Regel 4 Proben.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen

Nach Ablauf der Abstinenzphase müssen Sie sich einer MPU unterziehen. Die MPU prüft Ihre Fahreignung und ob Sie zukünftig zwischen Drogenkonsum und Fahren trennen können. Zur Vorbereitung auf die MPU ist es ratsam, sich mit den Gründen Ihres Drogenkonsums auseinanderzusetzen und Strategien zu entwickeln, um künftig abstinent zu bleiben.

Antrag auf Neuerteilung stellen

Wenn Sie die Abstinenz nachgewiesen und die MPU bestanden haben, können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Beachten Sie, dass Sie den Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf einer eventuell verhängten Sperrfrist einreichen können.

Weitere mögliche Anforderungen

Je nach Einzelfall kann die Behörde zusätzliche Auflagen erteilen. Dies könnte beispielsweise die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder regelmäßige ärztliche Untersuchungen umfassen.

Wenn Sie diese Schritte erfolgreich absolvieren, stehen die Chancen gut, dass Ihnen die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. Der gesamte Prozess kann jedoch mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger dauern. Es ist wichtig, dass Sie während dieser Zeit konsequent abstinent bleiben und alle Auflagen der Behörde genau befolgen.


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Wie lässt sich verhindern, dass der Führerschein nach dem Konsum von Amphetamin (oder anderen Drogen) entzogen wird?

Die einzige sichere Methode, einen Führerscheinentzug nach Amphetaminkonsum zu verhindern, ist der vollständige Verzicht auf den Konsum von Amphetamin und anderen illegalen Drogen. Bereits der einmalige Konsum von Amphetamin kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, unabhängig davon, ob Sie unter Einfluss der Droge am Straßenverkehr teilgenommen haben oder nicht.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 4 Nr. 9.1 zur FeV gilt: Bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) besteht keine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums oder einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss.

Präventive Maßnahmen

Wenn Sie bereits Amphetamin konsumiert haben, können folgende Schritte möglicherweise helfen, einen Führerscheinentzug zu vermeiden:

  1. Sofortige Einstellung des Drogenkonsums: Beenden Sie den Konsum von Amphetamin und anderen Drogen umgehend.
  2. Freiwillige Drogenscreenings: Erwägen Sie die Teilnahme an regelmäßigen, freiwilligen Drogenscreenings, um Ihre Abstinenz zu dokumentieren.
  3. Abstinenznachweis: Sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten oder anderweitig auffällig werden, kann ein bereits vorhandener Abstinenznachweis hilfreich sein.
  4. Vermeidung von Situationen mit Drogenbezug: Halten Sie sich von Orten und Personen fern, die mit Drogenkonsum in Verbindung stehen.

Verhalten bei Verkehrskontrollen

Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten:

  • Bleiben Sie ruhig und kooperativ.
  • Verweigern Sie einen freiwilligen Drogentest nicht, da dies als Verdachtsmoment gewertet werden kann.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte, insbesondere bezüglich der Verweigerung von Aussagen zur Sache.

Bedenken Sie: Selbst wenn bei einer Kontrolle kein Amphetamin in Ihrem Blut nachgewiesen wird, kann allein der Verdacht auf Drogenkonsum zu einer Überprüfung Ihrer Fahreignung führen. In einem solchen Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anordnen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Fahrerlaubnisentziehung: Dieser Begriff bezeichnet die rechtliche Maßnahme, bei der einer Person die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, entzogen wird. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, beispielsweise durch wiederholte Verkehrsverstöße oder Drogenmissbrauch. Die Fahrerlaubnisentziehung hat direkte Auswirkungen auf das individuelle Mobilitätsrecht und kann zu erheblichen persönlichen und beruflichen Nachteilen führen, insbesondere wenn die Betroffenen auf das Fahren angewiesen sind. In Deutschland regeln spezifische Gesetze, wie die Fahrerlaubnis-Verordnung, die Voraussetzungen und das Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Amphetamin: Amphetamin ist eine psychoaktive Substanz, die zur Gruppe der „harten“ Drogen gezählt wird. Es wirkt stimulierend auf das zentrale Nervensystem und kann das Verhalten und die Wahrnehmung einer Person erheblich beeinflussen, was beim Fahren zu gefährlichen Situationen führen kann. Aufgrund dieser Risiken ist der Konsum von Amphetamin für Führerscheininhaber kritisch, da er die Fahrtauglichkeit in Frage stellt. Selbst einmaliger Konsum kann ausreichen, um die Fahrerlaubnis zu entziehen, unabhängig von der Frage, ob die Person zum Zeitpunkt der Kontrolle unter dem Einfluss stand.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Die MPU ist ein Verfahren, das häufig erforderlich wird, wenn jemand seine Fahrerlaubnis durch Drogenkonsum oder andere schwerwiegende Verkehrsverstöße verloren hat. Diese Untersuchung soll die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen feststellen. In der MPU müssen die Teilnehmer häufig nachweisen, dass sie abstinent sind, und ihre Einsicht in die Probleme sowie Änderungen des Verhaltens darlegen. Das Resultat kann entscheidend dafür sein, ob die Personen ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten.
  • Unglaubwürdige Schutzbehauptung: Diese Formulierung beschreibt die Situation, in der eine Person eine Aussage macht, um sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, die jedoch vom Gericht als unwahr oder nicht glaubhaft eingestuft wird. Zum Beispiel könnte ein Fahrer behaupten, er habe Drogenkonsum nur aus Angst vor einer Strafe zugegeben, was das Gericht in diesem Fall als unglaubwürdig zurückweist. Solche Behauptungen können sich negativ auf die Bewertung des Betroffenen auswirken und die Entscheidung des Gerichts beeinflussen.
  • Eignungsprüfung: Eine Eignungsprüfung bezeichnet die Prozessschritte, die darauf abzielen, die Fähigkeit einer Person festzustellen, ein Fahrzeug sicher zu führen. In Bezug auf Drogenkonsum bedeutet dies oft, dass bei Personen, die Drogen konsumiert haben, eine umfassende Prüfung ihrer physischen und psychischen Gesundheit vorgenommen wird, um festzustellen, ob sie die nötige Fahrtauglichkeit besitzen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist entscheidend für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
  • Abstinenznachweis: Der Abstinenznachweis ist der Nachweis, dass eine Person über einen bestimmten Zeitraum hinweg keinen Drogenkonsum betrieben hat. Dieser Nachweis ist oft Voraussetzung, um die Fahrerlaubnis nach einem Entzug wiederzuerlangen, insbesondere nach dem Konsum von „harten“ Drogen wie Amphetamin. Der Zeitraum, der für einen Abstinenznachweis gefordert wird, kann variieren, häufig wird jedoch eine Frist von mindestens einem Jahr erwartet, innerhalb dessen regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden können.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 1 StVG: Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis. Er legt fest, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, wenn der Betroffene nach den gesetzlichen Bestimmungen als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs gilt. Im vorliegenden Fall wird auf die fehlende Eignung des Antragstellers aufgrund seines Drogenkonsums verwiesen, was den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt.
  • § 46 Abs. 1 FeV: Die Fahrerlaubnis-Verordnung konkretisiert die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis in bestimmten Fällen, einschließlich der mangelnden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der Entzug stützt sich darauf, dass im konkreten Fall die Eignung aufgrund der Einnahme von Betäubungsmitteln, hier Amphetamin, verneint wird, wodurch die Fahrerlaubnis nicht aufrechterhalten werden kann.
  • Anlage 4 zur FeV, Ziffer 9.1: Diese Vorschrift beschäftigt sich mit den Mängeln der Kraftfahrereignung. Sie stellt klar, dass Personen, die Betäubungsmittel (außer Cannabis) konsumieren, grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten. Der Antragsteller hat zugegeben, Amphetamin konsumiert zu haben, was direkt zu seiner Einstufung als ungeeignet führt und damit die rechtlichen Grundlagen für den Führerscheinentzug liefert.
  • § 1 Abs. 1 BtMG i.V.m. Anlage III zum BtMG: Diese Bestimmungen regeln den Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland. Der Antragsteller wurde wegen des Besitzes von Amphetamin verurteilt, was nicht nur zu seiner strafrechtlichen Verantwortung führt, sondern auch als Indiz für seine Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen gewertet wird. Die strafrechtliche Verurteilung wegen Drogenbesitz verstärkt die rechtlichen Argumente für den Entzug seiner Fahrerlaubnis.
  • § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG: Dieser Paragraph sieht die strafrechtlichen Konsequenzen für bestimmte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Der Antragsteller wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, was die rechtlichen Schwierigkeiten verdeutlicht, in denen er sich aufgrund seines Drogenkonsums befindet. Diese Verurteilung führt zu einer weiteren Stärkung der Annahme, dass er ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs ist, und untermauert die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde.

Das vorliegende Urteil

VG Würzburg – Az.: W 6 S 23.219 – Beschluss vom 14.03.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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