Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Führerscheinverlust durch regelmäßigen Cannabiskonsum: Aktuelles Urteil erklärt
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was sind die rechtlichen Folgen von Cannabiskonsum für die Fahrerlaubnis seit der Gesetzesänderung vom 1. April 2024?
- Wann darf die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein sofort einziehen?
- Welche Rechtsmittel können gegen einen Fahrerlaubnisentzug eingelegt werden?
- Wie wird die Trennung von Cannabiskonsum und Fahren rechtlich bewertet?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Magdeburg
- Datum: 21.06.2024
- Aktenzeichen: 1 B 95/24 MD
- Verfahrensart: k.A.
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A1 (seit 2016) und B (seit 12.05.2023); legte Widerspruch gegen den Bescheid ein, der den Entzug der Fahrerlaubnis und die abgeordnete Rückgabe eines am 12.05.2023 ausgestellten Führerscheins regelte.
- Antragsgegnerin: Behörde, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; erließ den Bescheid, der die Aufhebung der Fahrerlaubnis und die Anordnung zur Abgabe des Führerscheins vorsah.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller legte Widerspruch gegen einen Bescheid ein, der den Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Anordnung zur Abgabe eines ausgestellten Führerscheins vorsah.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt werden kann, sodass der Fahrerlaubnisentzug und die angeordnete Rückgabe des Führerscheins vorläufig ausgesetzt werden.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wird hinsichtlich des Entzugs der Fahrerlaubnis und der Anordnung zur Abgabe des Führerscheins wiederhergestellt; die Antragsgegnerin wird angewiesen, den am 12.05.2023 ausgestellten Führerschein vorläufig an den Antragsteller herauszugeben; die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Folgen: Die Verfügung bewirkt, dass der betroffenen Fahrerlaubnisentziehung und der Pflicht zur Abgabe des Führerscheins vorläufig keine Wirkung zukommt; die Antragsgegnerin muss den Führerschein herausgeben und übernimmt die Verfahrenskosten.
Führerscheinverlust durch regelmäßigen Cannabiskonsum: Aktuelles Urteil erklärt
Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigem Cannabiskonsum ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. Im deutschen Verkehrsrecht gilt: Wer regelmäßig Cannabis konsumiert und ein Fahrzeug führt, riskiert die Verkehrssicherheit und kann seinen Führerschein verlieren. Denn Drogen am Steuer sind kein Kavaliersdelikt. Die Rechtsfolgen bei unrechtmäßigem Cannabiskonsum können von einem einfachen Bußgeld bis zum Führerscheinentzug reichen.
Entscheidend ist, ob der Konsum als regelmäßig gilt und ob die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs dadurch beeinträchtigt ist. Die Bußgeldstelle kann eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anordnen, um die Fahreignung zu überprüfen. Die Sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung ist möglich, wenn ein Gericht dies anordnet. Neben den rechtlichen Konsequenzen sollte man sich auch der Gesundheitsrisiken und Langzeitfolgen von Cannabis bewusst sein. Im folgenden Beitrag wird ein aktuelles Urteil zu diesem Thema vorgestellt und die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
Der Fall vor Gericht
Gericht gibt Cannabiskonsument vorläufig Führerschein zurück

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat einem Fahrerlaubnisinhaber im Eilverfahren seinen Führerschein vorläufig zurückgegeben. Die Behörde muss dem Mann die am 12. Mai 2023 ausgestellten Fahrerlaubnisse der Klassen A1 und B wieder aushändigen, entschied das Gericht in seinem Beschluss vom 21. Juni 2024.
Polizeikontrolle führt zu Führerscheinentzug
Der Fall nahm seinen Ausgang bei einer Fischereikontrolle durch die Wasserschutzpolizei am 6. November 2022. Dabei äußerte der Betroffene gegenüber den Beamten, dass er regelmäßig Cannabis konsumiere, um seine Psyche zu beruhigen. Er verwende es wie ein „Feierabendbier“. Aufgrund dieser Aussagen informierte die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde, da Zweifel an der Fahreignung des Mannes bestünden.
Behördliches Vorgehen und Widerspruch
Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Mann daraufhin mit Bescheid vom 24. Oktober 2023 die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung an. Als Begründung führte die Behörde aus, die Äußerungen gegenüber den Polizeibeamten belegten einen regelmäßigen Cannabiskonsum, weshalb die Fahreignung zu verneinen sei. Der Betroffene legte am 7. November 2023 Widerspruch ein und argumentierte, er habe lediglich CBD-haltiges Cannabis mit maximal 0,2 Prozent THC konsumiert, welches frei verkäuflich sei.
Gerichtliche Entscheidung
Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Beschluss die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her. Zwar sei der Führerscheinentzug nach der zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids geltenden Rechtslage rechtmäßig gewesen. Jedoch überwiege aufgrund der am 1. April 2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderung nun das Interesse des Betroffenen an der Fahrerlaubnis. Nach der Neuregelung sei die Fahreignung bei Cannabiskonsum nur noch dann nicht gegeben, wenn Missbrauch oder eine Abhängigkeit vorliege. Für einen Missbrauch, also die fehlende Trennung zwischen Konsum und Fahren, gebe es keine Anhaltspunkte. Die bloße Aussage zum „Feierabendbier“ reiche dafür nicht aus.
Die Schlüsselerkenntnisse
„Das Urteil verdeutlicht, dass für eine Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabiskonsums konkrete Beweise erforderlich sind – bloße Vermutungen oder ungeprüfte Aussagen reichen nicht aus. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen THC-haltigem Cannabis und legal erhältlichem CBD-Cannabis mit maximal 0,2% THC-Gehalt. Die Behörde muss bei Entziehung der Fahrerlaubnis eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung durchführen und kann sich nicht allein auf Polizeiberichte stützen.“
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von maximal 0,2% konsumieren, kann dies allein kein Grund für den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis sein. Bei einer polizeilichen Kontrolle sollten Sie genau dokumentieren, welche Art von Cannabis-Produkten Sie verwenden. Werden Ihnen Aussagen zum Konsum von illegalem Cannabis unterstellt, können Sie dies anfechten und Beweise für den legalen CBD-Konsum vorlegen. Im Falle eines Führerscheinentzugs haben Sie die Möglichkeit, durch einen Widerspruch die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, wenn die Behörde keine ausreichenden Beweise für Ihre Fahruntauglichkeit vorlegen kann.
Benötigen Sie Hilfe?
Klare Fakten im Blick – Ihr Weg bei Fahrerlaubnisfragen
Stehen Sie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit einem Fahrerlaubnisentzug und Cannabiskonsum? In solchen Fällen ist eine gründliche Prüfung der vorliegenden Beweise entscheidend, um Missverständnisse auszuräumen und Ihre Situation sachgerecht darzustellen. Eine sorgfältige Darstellung Ihres Konsumverhaltens, insbesondere der Unterscheidung zwischen THC-haltigem Cannabis und legal erhältlichem CBD-Cannabis, ist essenziell. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, unklare Sachverhalte aufzuklären und die notwendigen Schritte für eine transparente Überprüfung einzuleiten. Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuelle Situation eingehend zu erörtern und die nächsten Maßnahmen zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die rechtlichen Folgen von Cannabiskonsum für die Fahrerlaubnis seit der Gesetzesänderung vom 1. April 2024?
Neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
Seit dem 22. August 2024 gilt ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Bei Überschreitung dieses Grenzwertes droht ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
Für bestimmte Personengruppen gelten strengere Regelungen:
- Fahranfänger in der Probezeit
- Personen unter 21 Jahren
- Personen, die Cannabis zusammen mit Alkohol konsumieren
Für diese Gruppen gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer mit einem Bußgeld von 250 Euro bei Verstößen.
Änderungen bei der MPU-Anordnung
Die Fahrerlaubnisbehörde darf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nur noch in folgenden Fällen anordnen:
- Bei konkreten Anzeichen für Cannabismissbrauch
- Bei wiederholten Verstößen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss
- Nach vorherigem Fahrerlaubnisentzug wegen Missbrauchsproblematik
- Zur Überprüfung, ob ein früherer Missbrauch oder eine Abhängigkeit nicht mehr besteht
Beurteilung der Fahreignung
Die Fahreignung wird seit dem 1. April 2024 nach neuen Kriterien beurteilt. Ein regelmäßiger Cannabiskonsum führt nicht mehr automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist das Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren.
Die Fahrerlaubnis wird nur noch entzogen, wenn:
- Eine Cannabisabhängigkeit vorliegt
- Ein Cannabismissbrauch nachgewiesen wird
- Die Person nicht zwischen Konsum und Fahren trennen kann
Sonderregelungen für medizinisches Cannabis
Wenn Cannabis auf ärztliche Verschreibung eingenommen wird, gelten besondere Regelungen. Eine MPU oder ein ärztliches Gutachten kann nur gefordert werden, wenn:
- Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme vorliegen
- Das Cannabis nicht gemäß ärztlichen Anweisungen eingenommen wird
- Die Leistungsfähigkeit trotz bestimmungsgemäßer Einnahme beeinträchtigt ist
Wann darf die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein sofort einziehen?
Die Fahrerlaubnisbehörde kann in bestimmten Fällen die sofortige Vollziehung des Führerscheinentzugs anordnen. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Führerschein unmittelbar abgeben müssen, auch wenn Sie Rechtsmittel einlegen.
Voraussetzungen für den sofortigen Entzug
Ein sofortiger Entzug ist zulässig, wenn nachweislich einer dieser Gründe vorliegt:
- Regelmäßiger Cannabiskonsum: Wenn die Behörde einen regelmäßigen Konsum nachweisen kann, etwa durch hohe THC-Werte im Blut.
- Mischkonsum von Cannabis und Alkohol: Wenn Sie Cannabis zusammen mit Alkohol konsumiert haben, auch wenn dies außerhalb des Straßenverkehrs geschah.
- Konsum harter Drogen: Bei nachgewiesenem Konsum von Substanzen wie Kokain, Amphetamin oder Heroin.
Rechtliche Schutzmaßnahmen
Wenn Sie von einem sofortigen Führerscheinentzug betroffen sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie können einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht stellen. Das Gericht prüft dann in einem beschleunigten Verfahren, ob der sofortige Vollzug gerechtfertigt ist.
Besonderheiten seit April 2024
Seit der Cannabis-Legalisierung gilt ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut. Bei einmaligem oder gelegentlichem Cannabiskonsum darf die Behörde nicht mehr automatisch den Führerschein entziehen. Stattdessen muss zunächst eine MPU angeordnet werden, außer es liegen zusätzliche Gefährdungsmomente vor.
Welche Rechtsmittel können gegen einen Fahrerlaubnisentzug eingelegt werden?
Widerspruch und Klage als Hauptrechtsmittel
Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis steht der Widerspruch als primäres Rechtsmittel zur Verfügung. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird der Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig.
Je nach Bundesland bestehen unterschiedliche Anforderungen: In Bayern können Sie bei einem Führerscheinentzug direkt Klage erheben, während in Baden-Württemberg zunächst ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden muss.
Das Eilverfahren als zusätzliche Option
Parallel zum Hauptverfahren können Sie ein Eilverfahren (vorläufiger Rechtsschutz) beantragen. Das Eilverfahren bietet mehrere Vorteile:
- Sie erhalten schnell eine gerichtliche Entscheidung
- Die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage kann wiederhergestellt werden
- Sie dürfen unter Umständen während des Hauptverfahrens weiter Auto fahren
Besonderheiten bei der sofortigen Vollziehung
Wenn die Behörde die sofortige Vollziehung des Führerscheinentzugs anordnet, können Sie dagegen einen gesonderten Antrag stellen. Das Gericht prüft dann in einer summarischen Prüfung die Erfolgsaussichten in der Hauptsache.
Bei der normalen Entziehung der Fahrerlaubnis haben Widerspruch und Klage grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Eine Ausnahme gilt nur bei:
- Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe
- Entziehung im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems
Fristen und formelle Anforderungen
Die wichtigsten Fristen sind:
- Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Zustellung des Bescheids
- Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids
- Eilantrag: Kann jederzeit während des laufenden Verfahrens gestellt werden
Der Streitwert bei Verfahren um die Fahrerlaubnis der Klasse B wird in der Regel auf 2.500 EUR festgesetzt.
Wie wird die Trennung von Cannabiskonsum und Fahren rechtlich bewertet?
Die rechtliche Bewertung der Trennung von Cannabiskonsum und Fahren orientiert sich seit dem 22. August 2024 an einem festen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert entspricht in seiner Wirkung etwa 0,2 Promille Alkohol.
Grundsätzliche Bewertung des Trennungsvermögens
Ein Cannabismissbrauch liegt vor, wenn Sie nicht in der Lage sind, das Führen von Fahrzeugen und einen Cannabiskonsum, der eine nicht fernliegende verkehrssicherheitsrelevante Wirkung auf das Fahren hat, voneinander zu trennen. Die Fahreignung wird in diesem Fall ausgeschlossen.
Besondere Regelungen und Grenzwerte
Für verschiedene Personengruppen gelten unterschiedliche Regelungen:
- Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren unterliegen einem absoluten Cannabisverbot mit einem Grenzwert von 1,0 ng/ml.
- Bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol besteht ein absolutes Fahrverbot.
Rechtliche Konsequenzen
Bei Überschreitung der Grenzwerte drohen folgende Sanktionen:
- Erstmaliger Verstoß: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot.
- Zweiter Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot.
- Dritter Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot.
Nachweis der Trennungsfähigkeit
Die Trennungsfähigkeit wird nicht mehr automatisch durch eine MPU überprüft. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist nur noch erforderlich bei wiederholten Verstößen oder wenn konkrete Anzeichen für einen Cannabismissbrauch vorliegen. Ein einmaliger Verstoß gegen das Trennungsgebot reicht nicht mehr für eine sofortige Fahrerlaubnisentziehung aus.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Sofortige Vollziehung
Eine behördliche Anordnung, die unmittelbar und ohne Verzögerung wirksam wird, auch wenn dagegen Rechtsmittel eingelegt werden. Dies ist in § 80 Abs. 2 VwGO geregelt. Die Behörde kann diese Maßnahme anordnen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung besteht, beispielsweise bei Gefahr für die Verkehrssicherheit.
Beispiel: Bei einer Fahrerlaubnisentziehung muss der Führerschein sofort abgegeben werden, auch wenn Widerspruch eingelegt wird.
Fahreignung
Die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Geregelt in §§ 2, 3 StVG und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Umfasst verschiedene Aspekte wie Gesundheitszustand, Reaktionsvermögen und Verantwortungsbewusstsein. Bei Zweifeln kann eine MPU angeordnet werden.
Beispiel: Bei regelmäßigem Drogenkonsum wird die Fahreignung grundsätzlich in Frage gestellt.
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Eine umfassende Begutachtung der körperlichen und psychischen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 11 FeV. Die Untersuchung wird von speziellen Gutachterstellen durchgeführt und umfasst medizinische Tests, psychologische Gespräche und Leistungstests.
Beispiel: Nach Auffälligkeiten mit Drogen im Straßenverkehr wird häufig eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen.
Aufschiebende Wirkung
Ein rechtlicher Mechanismus, der die Vollziehung eines Verwaltungsakts zunächst aussetzt, wenn dagegen Rechtsmittel (Widerspruch/Klage) eingelegt werden. Geregelt in § 80 VwGO. Die Behörde kann diese Wirkung durch Anordnung der sofortigen Vollziehung aufheben.
Beispiel: Durch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durfte der Betroffene trotz des Führerscheinentzugs vorläufig weiter Auto fahren.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV § 4a): Die FeV regelt die Voraussetzungen für die Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen in Deutschland. Insbesondere § 4a behandelt die Entziehung der Fahrerlaubnis bei erheblicher Beeinträchtigung der Fahreignung durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel. Diese Vorschrift ermöglicht es den Behörden, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn konkrete Zweifel an der Sicherheit im Straßenverkehr bestehen.
Im vorliegenden Fall begründet die Antragsgegnerin die Entziehung der Fahrerlaubnis damit, dass der Antragsteller regelmäßig Cannabis konsumiert, was Zweifel an seiner Fahreignung aufkommen lässt. Die Feststellung des regelmäßigen Konsums durch die Polizei stützt die Anwendung dieser Vorschrift. - Betäubungsmittelgesetz (BtMG § 31a): Das BtMG regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln, einschließlich deren Besitz, Herstellung und Handel. § 31a BtMG ermöglicht es den Behörden, Maßnahmen gegen Personen zu ergreifen, die Betäubungsmittel führen oder konsumieren, sofern dies die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Der Antragsteller gab an, CBD-Cannabis mit weniger als 0,2% THC zu konsumieren, was nach seinem Verständnis nicht unter das BtMG fällt. Die Antragsgegnerin hingegen bewertete dies als regelmäßigen Cannabiskonsum, der nach BtMG die Fahreignung beeinträchtigen könnte, was zur Entziehung der Fahrerlaubnis führte. - Straßenverkehrsgesetz (StVG § 1): Das StVG dient dem Schutz der Allgemeinheit im Straßenverkehr und legt die Grundsätze der Verkehrssicherheit fest. § 1 StVG verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer, sich so zu verhalten, dass kein anderes Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, beeinträchtigt wird.
Die Antragsgegnerin führte an, dass der regelmäßige Konsum von Cannabis die Fähigkeit des Antragstellers beeinträchtigt, ein Fahrzeug sicher zu führen, wodurch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Dies entspricht den Schutzzielen des StVG. - Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO §§ 68, 80): Die VwGO regelt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, einschließlich der Zuständigkeiten und Verfahrensrechte bei Widersprüchen gegen Verwaltungsakte. §§ 68 und 80 VwGO befassen sich mit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs und den Kosten des Verfahrens.
Im Fall des Antragstellers wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs teilweise wiederhergestellt, und das Gericht ordnete an, dass der Führerschein vorläufig zurückgegeben wird. Zudem wurde entschieden, dass die Antragsgegnerin die Verfahrenskosten tragen muss, was den Bestimmungen der VwGO entspricht. - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG § 24): Das OWiG definiert Ordnungswidrigkeiten und die damit verbundenen Maßnahmen, einschließlich der Möglichkeit der Verhängung von Zwangsgeldern bei Nichtbefolgung behördlicher Anordnungen.
Die Antragsgegnerin drohte im Bescheid mit einem Zwangsgeld von 1.000 Euro, falls der Antragsteller seinen Führerschein nicht fristgerecht abgibt. Dieses Vorgehen stützt sich auf § 24 OWiG, der die rechtliche Grundlage für die Androhung und Verhängung von Zwangsgeldern bietet.
Das vorliegende Urteil
VG Magdeburg – Az.: 1 B 95/24 MD – Beschluss vom 21.06.2024
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