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Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

Wer nach einer feuchtfröhlichen Nacht aufs Rad steigt, riskiert mehr als nur einen Sturz. Ein Gerichtsurteil zeigt: Auch wer betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit Konsequenzen für den Führerschein rechnen. Manch einer wird sich wohl künftig zweimal überlegen, ob er nach dem Bier noch in den Sattel steigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
  • Datum: 18.02.2025
  • Aktenzeichen: 13 S 1513/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Legte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein.
  • Fahrerlaubnisbehörde: Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete ein medizinisch-psychologisches Gutachten aufgrund einer Trunkenheitsfahrt an. Der Antragsteller legte gegen diese Anordnung Beschwerde ein.
  • Kern des Rechtsstreits: War die Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers wurde zurückgewiesen.
  • Folgen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Fall vor Gericht


Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad – Gericht bestätigt MPU-Pflicht

Radfahrer, unsicher beim Aufsteigen, nahe einer Bar auf einer gepflasterten Straße mit Polizeiauto in der Nähe.
Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt Fahrrad | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in einem Beschluss (Az.: 13 S 1513/24) die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts bestätigt, wonach auch Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen führen können. Konkret geht es um die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, nach einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad.

Der Fall: Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad löst Führerscheinverfahren aus

Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrradfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen. Daraufhin ordnete die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an. Der Betroffene wehrte sich gegen diese Anordnung und zog vor Gericht, da er der Ansicht war, dass eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad keine Auswirkungen auf seine Fahrerlaubnis haben dürfe.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: MPU auch nach Fahrrad-Trunkenheitsfahrt rechtens

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Eilantrag des Fahrradfahrers zurück. Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte nun diese Entscheidung in der Beschwerdeinstanz. Das Gericht stellte klar, dass die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt ist, eine MPU anzuordnen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt – und dies gilt eben auch für Fahrräder.

Rechtsgrundlage: Straßenverkehrsgesetz und Fahrerlaubnis-Verordnung

Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung findet sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, wenn der Betroffene ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt hat.

Geltung der Promillegrenze für alle Fahrzeuge – auch Fahrräder

Entscheidend ist hierbei, dass der Gesetzestext keine Unterscheidung zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern macht. Der VGH betont in seinem Beschluss ausdrücklich, dass sich dies aus dem „eindeutigen Gesetzeswortlaut“ ergibt. Es kommt also nicht darauf an, mit welchem Fahrzeug die Trunkenheitsfahrt begangen wurde, sondern allein auf die Höhe der Alkoholisierung.

Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Alkoholmissbrauch

Das Gericht argumentiert, dass auch von alkoholisierten Fahrradfahrern eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgehen kann. Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, zeigt, dass er Alkohol missbräuchlich konsumiert und nicht hinreichend zwischen Alkoholkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennt. Dies begründet Zweifel an der Fahreignung, die durch eine MPU ausgeräumt werden sollen.

Bindungswirkung strafrechtlicher Feststellungen für das Fahrerlaubnisverfahren

Der VGH verwies zudem auf die Bindungswirkung strafrechtlicher Feststellungen für das Fahrerlaubnisverfahren. Auch wenn Strafurteile und Strafbefehle im Entziehungsverfahren grundsätzlich nur zugunsten des Betroffenen wirken, muss ein Fahrzeugführer eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung und den darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, solange es keine stichhaltigen Beweise für die Unrichtigkeit der Feststellungen gibt.

Keine Aufhebung der Entziehungsverfügung im Eilverfahren

Da im vorliegenden Fall die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad und der hohe Alkoholwert unstrittig waren, sah das Gericht keine Grundlage für eine Aufhebung der Entziehungsverfügung im Eilverfahren. Das öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs überwiege in diesem Fall das private Interesse des Antragstellers, bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung weiterhin Kraftfahrzeuge führen zu dürfen.

Bedeutung für Betroffene: Konsequenzen von Alkohol am Steuer – auch auf dem Fahrrad

Dieses Urteil verdeutlicht die ernsthaften Konsequenzen von Alkoholkonsum im Straßenverkehr, und zwar unabhängig vom benutzten Fahrzeug. Auch wenn das Fahrrad oft als „ungefährlicheres“ Verkehrsmittel wahrgenommen wird, zeigt diese Entscheidung, dass Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad keineswegs bagatellisiert werden dürfen.

MPU-Pflicht und Führerscheinentzug drohen

Betroffene müssen sich bewusst sein, dass eine Alkoholfahrt mit dem Fahrrad ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr nicht nur strafrechtliche Folgen haben kann, sondern auch fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen nach sich zieht. Dazu gehören die Anordnung einer MPU und im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Verlust der Fahreignung und Wiedererlangung

Wer alkoholisiert Fahrrad fährt und dabei erwischt wird, riskiert den Verlust seiner Fahreignung für Kraftfahrzeuge. Die Wiedererlangung der Fahreignung ist dann in der Regel an eine erfolgreich bestandene MPU geknüpft. Diese Untersuchung ist nicht nur kostspielig, sondern erfordert auch eine intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Alkoholkonsumverhalten.

Prävention und verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol

Das Urteil des VGH unterstreicht die Bedeutung von Prävention und einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr. Es ist unerlässlich, Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr strikt zu trennen – und dies gilt eben nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Fahrradfahrer. Wer Alkohol konsumiert hat, sollte auf das Fahrradfahren verzichten, um sich und andere nicht zu gefährden und um führerscheinrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad bei über 1,6 Promille löst die Pflicht zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aus, ebenso wie bei einer Kraftfahrzeugfahrt. Wird dieses Gutachten nicht fristgerecht beigebracht, darf die Behörde auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Strafgerichtliche Entscheidungen wirken im Entziehungsverfahren nur zugunsten des Betroffenen, allerdings müssen Fahrzeugführer die gerichtlich festgestellten Sachverhalte gegen sich gelten lassen, sofern keine gewichtigen Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen vorliegen.

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Rechtliche Konsequenzen bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad

Wenn es zu einem Vorfall kommt, bei dem der Alkoholkonsum und das Führen eines Fahrzeugs – auch des Fahrrads – im Mittelpunkt stehen, können schwerwiegende rechtliche Folgen eintreten. Es bedarf einer differenzierten Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der individuellen Umstände, um die Situation sachgerecht einzuordnen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die relevanten Aspekte Ihrer rechtlichen Lage präzise zu erfassen und zu bewerten. Eine gründliche Analyse kann Ihnen dabei helfen, Ihre Situation besser zu verstehen und mögliche nächste Schritte abzuwägen.

Ersteinschätzung anfragen

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab welcher Promillegrenze drohen Konsequenzen für meinen Führerschein, wenn ich betrunken Fahrrad fahre?

Wenn Sie betrunken Fahrrad fahren, drohen Konsequenzen für Ihren Führerschein ab einer Promillegrenze von 1,6. Bei dieser Grenze oder darüber gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Die Folgen können eine Geldstrafe, drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) umfassen. Wenn die MPU nicht bestanden wird, kann dies sogar zum Entzug des Führerscheins führen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen. Bereits ab einem Promillewert von 0,3 kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn Sie auffällig fahren oder in einen Unfall verwickelt sind. In solchen Fällen wird von relativer Fahruntüchtigkeit gesprochen, und es kann zu Strafanzeigen kommen.

Wiederholte Auffälligkeiten können ebenfalls zu strengeren Maßnahmen führen. In solchen Fällen kann ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden, was bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr Fahrrad fahren dürfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Promillegrenzen für Fahrräder in Deutschland deutlich höher sind als für Kraftfahrzeuge, bei denen bereits ab 0,5 Promille mit Strafen gerechnet werden muss.


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Was genau ist eine MPU und was wird dort bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad geprüft?

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist eine umfassende Prüfung, die Ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr überprüft. Sie wird häufig angeordnet, wenn Sie alkoholisiert Fahrrad gefahren sind, insbesondere bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr. Die MPU besteht aus drei Hauptteilen:

  1. Medizinische Untersuchung: Hier wird Ihr allgemeiner Gesundheitszustand und mögliche Substanzprobleme (z. B. Alkohol oder Drogen) geprüft.
  2. Psychologische Begutachtung: Ein Psychologe bewertet, ob Sie Ihr Verhalten reflektiert haben und wie hoch das Rückfallrisiko ist. Es geht darum, ob Sie in der Lage sind, zukünftig Alkohol und Straßenverkehr zu trennen.
  3. Leistungstest: Dieser Test misst Ihre Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit.

Die Gutachter achten besonders darauf, ob Sie Ihre Handlungen reflektieren können und ob Sie in der Lage sind, Ihr Verhalten zu ändern. Ehrlichkeit ist entscheidend für eine positive MPU. Die Prüfung dient nicht nur dazu, Ihre aktuelle Situation zu bewerten, sondern auch, um sicherzustellen, dass Sie zukünftig verkehrssicher sind.

Wenn Sie eine MPU nicht bestehen, kann dies zu Konsequenzen wie dem Entzug der Fahrerlaubnis führen, selbst wenn Sie nur auf dem Fahrrad auffällig wurden. Eine MPU kann auch dann angeordnet werden, wenn Sie keinen Führerschein besitzen, jedoch kann dies in solchen Fällen zu einem Verbot der Fahrradnutzung führen.

Es ist wichtig, sich gründlich auf die MPU vorzubereiten, um die Tests erfolgreich zu bestehen. Dazu gehören Selbstreflexion, Nachweise über Abstinenz oder kontrolliertes Trinken und gegebenenfalls die Teilnahme an Vorbereitungskursen.


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Kann ich meinen Führerschein auch verlieren, wenn ich „nur“ betrunken Fahrrad gefahren bin?

Ja, es ist möglich, den Führerschein zu verlieren, wenn Sie betrunken Fahrrad gefahren sind. In Deutschland gilt für das Fahrradfahren eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Wird diese Grenze überschritten, gilt man als absolut fahruntüchtig, was als Straftat geahndet wird. Die Konsequenzen können eine Geldstrafe von etwa einem Monatsgehalt, drei Punkte im Verkehrszentralregister und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) umfassen. Wenn die MPU nicht bestanden wird, kann der Führerschein entzogen werden.

Auch bei einem Blutalkoholwert von unter 1,6 Promille kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien fahren oder Unfälle vorliegen. In solchen Fällen kann eine Strafanzeige und eine Geldstrafe drohen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Fahrradfahren fahrerlaubnisfrei ist, aber die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert, dass Sie fahrtüchtig sind. Wiederholte Verstöße oder besonders auffällige Fahrweise können zu einem Fahrverbot für das Fahrrad führen, was jedoch selten ist und durch einen Richter angeordnet werden muss.


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Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad wiederbekomme?

Wenn Ihr Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad entzogen wurde, hängt die Dauer, bis Sie ihn wiedererlangen können, von mehreren Faktoren ab. Ein entscheidender Punkt ist die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Diese wird in der Regel angeordnet, wenn Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bestehen, was bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr der Fall sein kann.

Typische Dauer des Entzugs

Die Dauer des Führerscheinentzugs ist nicht festgelegt und hängt von den Ergebnissen der MPU ab. In der Regel wird die Fahrerlaubnis bis zur Klärung der Fahreignung entzogen. Nach einer positiven MPU kann der Führerschein in der Regel wieder erteilt werden.

Rolle der MPU

Die MPU dient dazu, Ihre Fähigkeit zu überprüfen, zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu unterscheiden. Ein positives Ergebnis ist entscheidend für die Wiedererteilung des Führerscheins.

Beschleunigende oder verzögernde Faktoren

  • Teilnahme an Kursen zur Alkoholprävention: Diese können positiv bewertet werden und den Prozess beschleunigen.
  • Wiederholte Alkoholverstöße: Diese können den Prozess verzögern und zu strengeren Auflagen führen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie sich auf einen Zeitraum einstellen sollten, der je nach individuellem Fall variieren kann. Wichtig ist, dass Sie die Anforderungen der Behörden erfüllen und gegebenenfalls an entsprechenden Kursen teilnehmen, um den Prozess zu beschleunigen.


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Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad eine MPU machen muss?

Wenn Sie nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchführen müssen, können verschiedene Kosten anfallen. Diese hängen von den Umständen der Untersuchung und den notwendigen Vorbereitungen ab.

1. Kosten für die MPU-Begutachtung:

  • Die Kosten für die MPU selbst liegen zwischen 400 und 800 Euro, abhängig von der Art der Auffälligkeit (z.B. Alkohol oder Drogen).

2. Kosten für Vorbereitungskurse:

  • Vorbereitungskurse können in Einzel- oder Gruppensitzungen stattfinden. Einzelgespräche beginnen oft bei 100 Euro pro Stunde, während Gruppensitzungen günstiger sind. Es gibt auch Komplettpakete, die mehrere Sitzungen und Abstinenznachweise beinhalten.

3. Kosten für Abstinenznachweise:

  • Wenn ein Abstinenznachweis erforderlich ist, können Urin- oder Haarproben notwendig sein. Diese können je nach Anzahl und Art der Proben zusätzliche Kosten verursachen, z.B. 70 bis 100 Euro pro Urinprobe.

4. Kosten für Anwälte oder Beratungsleistungen:

  • Es kann sinnvoll sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die rechtlichen Folgen besser zu verstehen. Die Kosten hierfür variieren je nach Anwalt und Umfang der Beratung.

5. Kosten für den neuen Führerschein:

  • Nach einer MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fallen zusätzlich Gebühren für den neuen Führerschein an, die etwa 250 Euro betragen können.

Insgesamt können die Gesamtkosten für eine MPU nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad zwischen 1.500 und 2.000 Euro liegen, abhängig von den spezifischen Anforderungen und Vorbereitungen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Trunkenheitsfahrt

Eine Trunkenheitsfahrt ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter erheblichem Alkoholeinfluss. Ab 1,6 Promille liegt bei Radfahrern absolute Fahruntüchtigkeit vor und erfüllt den Straftatbestand nach § 316 StGB. Bei Kraftfahrzeugführern gilt bereits ab 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit. Wichtig zu wissen ist, dass Trunkenheitsfahrten auch ohne Verkehrsunfall oder auffälliges Fahrverhalten strafbar sind und nicht nur bei Kraftfahrzeugen, sondern auch bei Fahrrädern zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen führen können.

Beispiel: Ein Radfahrer, der nach einer Feier mit 1,8 Promille nach Hause radelt, begeht eine Trunkenheitsfahrt, selbst wenn er nicht auffällig fährt oder einen Unfall verursacht.


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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die MPU ist eine behördlich angeordnete Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung bei Personen, die durch Verkehrsverstöße oder andere relevante Ereignisse ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt haben. Sie basiert auf §§ 11, 13, 14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Untersuchung beinhaltet medizinische, psychologische und verhaltensbezogene Tests und bewertet die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das Ergebnis dient der Fahrerlaubnisbehörde als Entscheidungsgrundlage.

Beispiel: Nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit 1,7 Promille muss eine Person zur MPU, um nachzuweisen, dass sie zukünftig Alkoholkonsum und Fahren trennen kann.


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Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Der Begriff bezeichnet die behördliche Feststellung, dass eine Person aus gesundheitlichen, charakterlichen oder anderen Gründen nicht geeignet ist, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Nichteignung wird gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit §§ 11, 46 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgestellt. Eine Nichteignung kann vorübergehend oder dauerhaft sein und führt in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Häufig wird sie nach wiederholten Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr festgestellt.

Beispiel: Wird eine angeordnete MPU verweigert oder nicht bestanden, kann die Behörde auf die Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen.


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Fahrerlaubnisrecht

Das Fahrerlaubnisrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb, Besitz, Umfang und zur Entziehung von Fahrerlaubnissen und ist hauptsächlich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Es definiert die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie die Gründe für deren Einschränkung oder Entziehung. Das Fahrerlaubnisrecht ist als präventives Gefahrenabwehrrecht konzipiert, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Beispiel: Nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann die Fahrerlaubnisbehörde fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen ergreifen, obwohl kein Kraftfahrzeug geführt wurde.


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Fahrerlaubnisbehörde

Die Fahrerlaubnisbehörde ist die staatliche Stelle, die für die Erteilung, Verwaltung und Entziehung von Fahrerlaubnissen zuständig ist. Sie handelt auf Grundlage der §§ (13-§ 15) des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Behörde prüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und kann bei Zweifeln Nachweise wie medizinische Gutachten oder eine MPU anordnen. Bei festgestellter Nichteignung ist sie berechtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Beispiel: Nach einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad fordert die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen und kann bei Nichtvorlage die Fahrerlaubnis entziehen.


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Beschwerdeverfahren

Das Beschwerdeverfahren ist ein Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen, das in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt ist. Es ermöglicht die Überprüfung erstinstanzlicher Beschlüsse durch ein höherrangiges Gericht. Die Beschwerde muss innerhalb bestimmter Fristen eingelegt werden und kann sich gegen Entscheidungen richten, die nicht als Urteil ergehen. Das Beschwerdegericht prüft die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung.

Beispiel: Der Betroffene legte gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, welches die MPU-Anordnung bestätigte, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein, die jedoch zurückgewiesen wurde.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV: Diese Vorschrift regelt die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Eine MPU dient der Klärung, ob eine Person trotz Alkoholauffälligkeit weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht bestätigt, dass eine MPU auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad ab 1,6 Promille angeordnet werden kann, was für den Betroffenen hier relevant ist, da er sich gegen eine solche Anordnung wehrt.
  • § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV: Diese Norm bestimmt, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Die Ungeeignetheit kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise gesundheitliche Mängel oder eben auch Alkoholmissbrauch. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde, die Fahrerlaubnis zu entziehen, stützt sich auf diese Vorschrift, da die Trunkenheitsfahrt des Antragstellers Zweifel an seiner Fahreignung aufkommen ließ.
  • Anlage 4 Nr. 8.1 FeV: In dieser Anlage werden Eignungskriterien in Bezug auf Alkohol aufgeführt. Nummer 8.1 besagt, dass als ungeeignet gilt, wer Alkohol missbräuchlich konsumiert und nicht sicher zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Fahrzeugen trennen kann, ohne alkoholabhängig zu sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht nimmt Bezug auf diese Anlage, um zu begründen, warum die Behörde die Fahreignung des Antragstellers anzweifeln und eine MPU anordnen durfte, da sein Verhalten auf einen solchen Missbrauch hindeutet.
  • § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG: Diese grundlegende Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes ermächtigt die Fahrerlaubnisbehörden, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben ist. Sie bildet die Basis für Maßnahmen, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen und ungeeignete Fahrer ausschließen sollen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Zusammen mit § 46 FeV stellt diese Norm die Rechtsgrundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis dar, gegen den sich der Antragsteller im vorliegenden Fall zur Wehr setzt.

Das vorliegende Urteil


Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – Az.: 13 S 1513/24 – Beschluss vom 18.02.2025


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