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Fahrerlaubnisentziehung nach Fahreignungs-Bewertungssystem – Unverhältnismäßigkeit

Ermahnungen, Verwarnungen, acht Punkte in Flensburg – und dann der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Pharmareferent, der beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, scheiterte vor Gericht mit seiner Klage gegen den sofortigen Vollzug. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, da bei acht Punkten die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gesetzlich als gegeben gilt. Auch Vielfahrer genießen demnach keinen Sonderstatus im deutschen Verkehrsstrafrecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VGH München
  • Datum: 19.12.2024
  • Aktenzeichen: 11 CS 24.1933
  • Verfahrensart: Beschluss im Fahreignungs-Bewertungssystem
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragsteller: Wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; beruft sich darauf, dass die Maßnahme unverhältnismäßig sei.
    • Landratsamt Neumarkt i.d.OPf: Fahrerlaubnisbehörde, die auf Grundlage von mehrfachen Ordnungswidrigkeiten und den daraus resultierenden Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnete und entsprechende Ermahnungen sowie Verwarnungen aussandte.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Antragsteller hatte infolge mehrerer Geschwindigkeitsüberschreitungen, die zu Bußgeldbescheiden führten, Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem angesammelt. Daraufhin wurde er vom Landratsamt ermahnt und später verwarnet, wobei die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis angeordnet wurde.
    • Kern des Rechtsstreits: Es bestand die Streitfrage, ob die unmittelbar eintretende Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung angesichts der im Fahreignungsregister festgestellten Punkte rechtlich gerechtfertigt ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen; der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
    • Begründung: Die Ansammlung von Punkten infolge mehrfacher, rechtskräftig geahndeter Verkehrsverstöße sowie die damit verbundenen ergriffenen Maßnahmen der Behörde rechtfertigen die sofortige Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung.
    • Folgen: Das Urteil bestätigt die bisherige Praxis der Anwendung des Fahreignungs-Bewertungssystems und führt dazu, dass der Antragsteller künftig die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Unverhältnismäßigkeit bei Fahrerlaubnisentzug: Ein konkreter Fall im Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht in Deutschland ist komplex und für viele Verkehrsteilnehmer oft schwer zu durchschauen. Ein zentraler Aspekt ist das Fahreignungs-Bewertungssystem, das durch das Sammeln von Punkten im Verkehrswesen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung die Fahrerlaubnisentziehung regelt. Dieses System soll sicherstellen, dass nur geeignete Personen am Straßenverkehr teilnehmen. Bei einer bestimmten Anzahl von Punkten droht der Fahrerlaubnisentzug, eine einschneidende Maßnahme, die oft mit der Frage der Unverhältnismäßigkeit der Strafe verbunden ist.

Betroffene haben jedoch Rechtsschutz bei Fahrerlaubnisentzug und können gegen diese Entscheidung vorgehen. Es gibt verschiedene Rechtsmittel gegen Fahrerlaubnisentzug, wie beispielsweise den Widerspruch. Auch die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Entziehung ist ein wichtiger Aspekt, der viele Fragen aufwirft. Das Strafmaß bei Verkehrsdelikten und die Möglichkeiten des Punkteabbaus sind ebenso wichtige Themen, mit denen sich Verkehrsteilnehmer auseinandersetzen müssen. Der folgende Beitrag beleuchtet einen konkreten Fall, bei dem es um die Unverhältnismäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem ging.

Der Fall vor Gericht


Fahrerlaubnisentzug nach acht Punkten: Berufliche Härte schützt nicht vor Vollzug

Verschlossene Tür im Flur mit einem Schild, das Hausverbot signalisiert.Verschlossene Tür im Flur mit einem Schild, das Hausverbot signalisiert.
Fahrerlaubnisentzug wegen acht Punkten | Symbolfoto: Fahrerlaubnisentzug wegen acht Punkten | Symbolfoto: Flux gen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) hat die Beschwerde eines Pharmareferenten gegen den sofortigen Vollzug der Entziehung seiner Fahrerlaubnis zurückgewiesen. Der Betroffene hatte durch mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstöße insgesamt acht Punkte im Fahreignungsregister angesammelt.

Mehrfache Verkehrsverstöße führten zu Punktesammlung

Die Vorgeschichte begann im April 2022, als der Fahrerlaubnisinhaber bereits vier Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen erreicht hatte. Das Landratsamt Neumarkt sprach daraufhin eine Ermahnung aus. Nach weiteren Geschwindigkeitsverstößen und einer Unterschreitung des Mindestabstands erreichte er sechs Punkte, was im Februar 2024 eine Verwarnung nach sich zog. Der letzte Verstoß erfolgte am 5. August 2023, als er den erforderlichen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug deutlich unterschritt – bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h betrug der Abstand nur 20,5 Meter. Mit diesem Verstoß erreichte er acht Punkte, woraufhin das Landratsamt am 2. Oktober 2024 die Fahrerlaubnis entzog.

Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Maßnahme

Der VGH München bekräftigte die gesetzliche Regelung, wonach bei Erreichen von acht Punkten zwingend von der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist. Diese Vermutung könne grundsätzlich nicht widerlegt werden. Das abgestufte System mit Ermahnung, Verwarnung und Hilfestellungen durch Fahreignungsseminare sei verhältnismäßig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Vielfahrer genießen keinen Sonderstatus

Die berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein und der Status als Vielfahrer schützen nach Auffassung des Gerichts nicht vor dem Vollzug der Fahrerlaubnisentziehung. Eine Unterscheidung zwischen Viel- und Wenigfahrern sei weder praktisch durchführbar noch sachlich geboten. Das erhöhte Risiko von Vielfahrern, Verkehrsverstöße zu begehen, werde durch ihr größeres Gefahrenpotential im Straßenverkehr aufgewogen. Auch der Umstand, dass der Betroffene noch nie einen Unfall verursacht habe, ändere nichts an der rechtlichen Bewertung.

Sofortiger Vollzug trotz beruflicher Härten

Der Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern überwiegt nach Ansicht des Gerichts die beruflichen und privaten Interessen des Betroffenen. Seine Zusicherung, künftig einen Tempomaten zu nutzen und sich regelkonform zu verhalten, reiche nicht aus. Stattdessen müsse er einen möglichen Einstellungswandel im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nachweisen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit des Punktesystems und der damit verbundenen Fahrerlaubnisentziehung bei Erreichen von 8 Punkten. Auch wenn berufliche Gründe für das Führen eines Kraftfahrzeugs sprechen, überwiegt das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit. Die sofortige Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung ist bei 8 Punkten gesetzlich vorgesehen und kann nur in besonderen Ausnahmefällen ausgesetzt werden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie 8 Punkte im Fahreignungsregister erreicht haben, müssen Sie mit der sofortigen Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis rechnen – auch wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Eine Klage oder ein Eilantrag gegen die Entziehung hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen den Führerschein direkt abgeben und dürfen nicht mehr fahren. Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit zum Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar, sobald Sie die erste Ermahnung bei 4 Punkten erhalten. Nach der Entziehung können Sie erst nach Ablauf einer Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

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Fahrerlaubnisentzug bei 8 Punkten – Klarheit in einer schwierigen Situation

Der Entzug der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten hat weitreichende Konsequenzen, die nicht nur Ihre Mobilität, sondern auch Ihre beruflichen Perspektiven berühren können. Die Entscheidung stützt sich auf eine gesetzlich festgelegte Grundlage, die das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit in den Vordergrund stellt – auch wenn private oder berufliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

Eine sorgfältige Analyse Ihrer individuellen Situation und der damit verbundenen Rechtslage ermöglicht es, alternative Wege und Chancen zu erkennen, insbesondere im Hinblick auf Möglichkeiten des Punkteabbaus und spätere Wiedererteilungen. Vertrauen Sie auf eine praxisnahe Beratung, die Ihnen dabei hilft, die nächsten Schritte wohlüberlegt zu planen und Ihre Interessen sachgerecht zu vertreten.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach einem Fahrerlaubnisentzug wegen 8 Punkten?

Nach einem Fahrerlaubnisentzug wegen 8 Punkten besteht die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Entziehungsbescheid der Fahrerlaubnisbehörde. Der Widerspruch muss innerhalb der Rechtsmittelfrist eingelegt werden.

Prüfung der Rechtmäßigkeit

Die Entziehung ist nur rechtmäßig, wenn der vorgeschriebene Maßnahmenkatalog eingehalten wurde:

  • Eine schriftliche Ermahnung bei 4-5 Punkten
  • Eine schriftliche Verwarnung bei 6-7 Punkten
  • Der Entzug bei 8 Punkten

Wurde dieser Ablauf nicht eingehalten, muss der Punktestand auf 7 Punkte reduziert werden.

Sperrfrist und Neuerteilung

Nach dem Entzug gilt eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf dieser Frist beantragt werden.

Verkürzung der Sperrfrist

Eine Verkürzung der Sperrfrist ist möglich durch:

  • Teilnahme an Nachschulungen
  • Verkehrspsychologische Aufbaukurse
  • Verkehrstherapien

Die Verkürzung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Frühestens nach 3 Monaten kann ein Antrag auf Verkürzung gestellt werden.

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach der Sperrfrist ist in der Regel eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Die MPU soll nachweisen, dass Sie wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen.


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Wie lange dauert die Sperrfrist nach einem Punkteentzug und wann kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden?

Bei einem Führerscheinentzug wegen Erreichen von acht Punkten beträgt die gesetzliche Mindestsperrfrist sechs Monate. In dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Antragstellung und Fristen

Sie können den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Dies ist aufgrund der Bearbeitungszeit von durchschnittlich 8 bis 12 Wochen auch empfehlenswert.

Voraussetzungen für die Neuerteilung

Nach Ablauf der Sperrfrist erfolgt keine automatische Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Sie müssen:

  • Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen
  • Ihre charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachweisen
  • Ein biometrisches Passfoto und weitere Unterlagen einreichen

Besondere Hinweise

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens Ihre gesamte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wenn die Behörde Zweifel an Ihren Fahrkenntnissen hat, kann sie eine erneute Fahrerlaubnisprüfung anordnen.

Nach erfolgreicher Neuerteilung der Fahrerlaubnis werden alle bis zur Entziehung angesammelten Punkte gelöscht. Sie beginnen dann wieder bei null Punkten.


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Welche Rolle spielt die MPU bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Punkteentzug?

Bei einem Führerscheinentzug wegen acht oder mehr Punkten im Fahreignungsregister kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Diese Untersuchung dient der Überprüfung, ob eine stabile Verhaltens- und Einstellungsänderung stattgefunden hat.

Voraussetzungen und Ablauf

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis gilt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Während dieser Zeit dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen. Den Antrag auf Neuerteilung können Sie bereits vor Ablauf der Sperrfrist stellen – die Behörde teilt Ihnen dann mit, ob eine MPU erforderlich ist.

Die MPU selbst besteht aus drei Teilen:

  • Medizinischer Check
  • Psychologische Untersuchung
  • Persönliches Gespräch mit einem Verkehrspsychologen

Rechtliche Besonderheiten

Die Anordnung einer MPU liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Besonders bei wiederholten Verkehrsverstößen oder wenn die Punkte über einen längeren Zeitraum gesammelt wurden, ist eine MPU-Anordnung wahrscheinlich.

Zeitlicher Rahmen und Alternativen

Eine wichtige Option besteht darin, dass die MPU-Anordnung nach einer bestimmten Zeit ihre Gültigkeit verliert. Nach 10 bis 15 Jahren ohne weitere Verkehrsverstöße kann eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis auch ohne MPU möglich sein. Diese Frist beginnt allerdings erst, wenn Sie 5 Jahre lang keine Verkehrsverstöße begangen haben.

Die Teilnahme an der MPU ist grundsätzlich freiwillig. Ohne bestandene MPU wird die Fahrerlaubnis jedoch nicht neu erteilt, wenn diese von der Behörde angeordnet wurde. Ein positives MPU-Gutachten ist dann die zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.


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Was bedeutet der sofortige Vollzug bei der Fahrerlaubnisentziehung?

Der sofortige Vollzug bedeutet, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis unmittelbar mit der Zustellung des Bescheids wirksam wird. Sie müssen dann Ihren Führerschein unverzüglich bei der Behörde abgeben und dürfen ab diesem Zeitpunkt kein Kraftfahrzeug mehr führen.

Rechtliche Bedeutung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgt, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der unmittelbaren Umsetzung der Maßnahme besteht. Bei der Entziehung wegen 8 Punkten liegt dieses vor, da Sie als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten und von Ihrer weiteren Teilnahme am Straßenverkehr ein erhebliches Gefahrenrisiko ausgeht.

Praktische Auswirkungen

Wenn Sie einen Bescheid mit sofortiger Vollziehung erhalten, hat dies folgende direkte Konsequenzen:

  • Sie müssen den Führerschein unverzüglich abgeben, meist innerhalb einer gesetzten Frist von wenigen Tagen
  • Die Behörde kann ein Zwangsgeld androhen, wenn Sie den Führerschein nicht fristgerecht abgeben
  • Ein Widerspruch oder eine Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung

Rechtliche Gegenwehr

Bei einer Entziehung wegen 8 Punkten können Sie zwar Widerspruch einlegen, dieser verhindert aber nicht die sofortige Vollziehung. Die einzige Möglichkeit, die sofortige Vollziehung auszusetzen, wäre ein erfolgreicher Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Allerdings sind die Erfolgsaussichten bei einer Punkteentziehung sehr gering, da das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit hier regelmäßig überwiegt.


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Welche Möglichkeiten zum Punkteabbau gibt es vor Erreichen der 8-Punkte-Grenze?

Für den Abbau von Punkten im Fahreignungsregister steht Ihnen als einzige aktive Möglichkeit die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zur Verfügung.

Voraussetzungen für den Punkteabbau

Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Sie haben maximal 5 Punkte im Fahreignungsregister
  • In den letzten 5 Jahren haben Sie kein Fahreignungsseminar zum Punkteabbau besucht

Ablauf des Fahreignungsseminars

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei verpflichtenden Teilen:

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme:

  • Zwei Module zu je 90 Minuten
  • Mindestens eine Woche Abstand zwischen den Modulen
  • Durchführung durch qualifizierte Fahrlehrer

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme:

  • Zwei Sitzungen zu je 75 Minuten
  • Mindestens drei Wochen Abstand zwischen den Sitzungen
  • Betreuung durch Verkehrspsychologen

Wichtige Fristen und Kosten

Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars müssen Sie die Teilnahmebescheinigung innerhalb von 2 Wochen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Die Gesamtkosten für das Seminar belaufen sich auf etwa 550 bis 650 Euro.

Ab einem Punktestand von 6 oder 7 Punkten ist ein aktiver Punkteabbau nicht mehr möglich. In diesem Fall bleibt nur die reguläre Tilgung nach Ablauf der gesetzlichen Fristen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahreignungs-Bewertungssystem

Ein gesetzlich geregeltes Punktesystem für Verkehrsverstöße in Deutschland. Jeder Verstoß wird mit einer bestimmten Punktzahl bewertet und im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert. Das System ist in §4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert und funktioniert nach einem Stufenprinzip: Bei 4 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Beispiel: Ein Autofahrer erhält 2 Punkte für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h und später 2 weitere Punkte für Handynutzung am Steuer. Bei 4 Punkten wird er ermahnt.


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Fahrerlaubnisentziehung

Die behördliche Maßnahme, mit der einem Verkehrsteilnehmer die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wird. Geregelt in §3 StVG, erfolgt sie zwingend bei Erreichen von 8 Punkten oder bei anderen schwerwiegenden Eignungsmängeln. Die Entziehung ist von der befristeten Fahrerlaubnissperre zu unterscheiden.

Beispiel: Nach mehreren Geschwindigkeitsverstößen erreicht ein Fahrer 8 Punkte. Die Behörde muss dann die Fahrerlaubnis entziehen – unabhängig von beruflichen oder privaten Konsequenzen.


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Medizinisch-psychologische Untersuchung

Eine verkehrspsychologische und medizinische Begutachtung zur Überprüfung der Fahreignung. Sie wird gemäß §11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) angeordnet, um die charakterliche und gesundheitliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu beurteilen. Ist besonders relevant bei der Neuerteilung nach Fahrerlaubnisentziehung.

Beispiel: Nach einer Fahrerlaubnisentziehung wegen 8 Punkten muss der Betroffene durch die MPU nachweisen, dass er sein Verkehrsverhalten nachhaltig geändert hat.


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Fahreignungsregister

Die zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, in der Verkehrsverstöße und deren Punktebewertung gespeichert werden. Rechtliche Grundlage ist §28 StVG. Einträge werden nach festgelegten Tilgungsfristen (2,5 bis 10 Jahre) automatisch gelöscht.

Beispiel: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h wird mit 2 Punkten im Register eingetragen und bleibt dort mindestens 2,5 Jahre gespeichert.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 4 Abs. 9: Dieser Paragraph regelt die sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis. Er legt fest, unter welchen Voraussetzungen der Führerschein unmittelbar ohne vorherige Anhörung entzogen werden kann. Im vorliegenden Fall wurde die Fahrerlaubnis des Antragstellers nach Erreichen von acht Punkten sofort vollzogen, was den Bestimmungen dieses Paragraphen entspricht.
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 146 Abs. 4 Satz 6: Diese Vorschrift bestimmt den Umfang der gerichtlichen Überprüfung in einem Beschwerdeverfahren. Sie schränkt die Prüfung auf die bereits vorgebrachten Gründe im Verwaltungsgerichtshof ein. In diesem Fall bewertete der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers anhand der bereits vorliegenden Argumente und sah keine Grundlage für eine Änderung der Entscheidung.
  • Fahreignungs-Bewertungssystem: Dieses System dient der Bewertung der Fahreignung von Fahrerlaubnisinhabern durch Punkte, die bei Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelt werden. Der Antragsteller erreichte durch mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstöße insgesamt acht Punkte, was zur Entziehung seiner Fahrerlaubnis führte, gemäß den Regelungen dieses Bewertungssystems.
  • Bußgeldkatalog (OWiG): Der Bußgeldkatalog listet die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und deren jeweils zugehörige Punktwerte und Geldstrafen auf. Im vorliegenden Fall wurden dem Antragsteller mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie ein Abstandsverstoß mit entsprechenden Punkten und Bußgeldern geahndet, was zur Ansammlung von Punkten und letztlich zum Führerscheinentzug führte.
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Dieser allgemeine Verwaltungsrechtsgrundsatz verlangt, dass Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind, um einen rechtlich verfolgten Zweck zu erreichen. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis im Interesse der Gefahrenabwehr verhältnismäßig ist, trotz der beruflichen Abhängigkeit des Antragstellers vom Führen eines Fahrzeugs.

Das vorliegende Urteil


VGH München – Az.: 11 CS 24.1933 – Beschluss vom 19.12.2024


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