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Fahrerlaubnisentziehung – medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – Alkoholabhängigkeit

Ein bayerischer Mann verlor seine Fahrerlaubnis, weil er ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht fristgerecht einreichte – trotz negativer Haaranalysen, die Alkoholabstinenz belegten. Das Gericht in München bestätigte den Entzug und führte die Vorgeschichte seiner mehrfachen Alkoholabhängigkeit als Grund an. Damit steht fest: Ohne gültiges MPU-Gutachten bleibt der Führerschein weg.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG München
  • Datum: 23.01.2025
  • Aktenzeichen: M 19 S 24.3937
  • Verfahrensart: Antrag auf Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragsteller: Legte Widerspruch gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis ein. Er argumentiert, dass er keinen Nachweis einer dauerhaften Alkoholabhängigkeit erbringe, verweist auf Aussagen gegenüber der Polizei und betont, in den letzten Jahrzehnten keinen problematischen Alkoholkonsum gehabt zu haben.
    • Fahrerlaubnisbehörde: Handelt als entscheidende Verwaltungsinstanz, hat die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens in Betracht gezogen, diese jedoch wieder verworfen, nachdem die Angaben des Antragstellers hinsichtlich einer Alkoholerkrankung als nicht ausreichend beurteilt wurden.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Antragsteller richtete seinen Antrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis, die mehrere Führerscheinklassen umfasst. Maßgeblich war ein polizeiliches Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Beleidigungsdelikt, bei dem auch Alkoholrelevantes thematisiert wurde. Im weiteren Verfahren wurde zunächst die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens erwogen, später jedoch aufgrund der gegenteiligen Angaben des Antragstellers von dieser Maßnahme abgesehen.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Voraussetzungen für die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis gegeben und damit ein Antrag auf Abwendung dieser Maßnahme gerechtfertigt sind, insbesondere im Hinblick auf den Nachweis einer dauerhaften Alkoholabhängigkeit.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Antrag des Antragstellers wurde abgelehnt; zudem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wurde auf 8.750 EUR festgesetzt.
    • Begründung: Das Gericht stützte seine Entscheidung darauf, dass die vorliegenden Tatsachen und Angaben – etwa die widersprüchlichen Stellungnahmen des Antragstellers zu seinem Alkoholkonsum und die Bewertung hinsichtlich der Notwendigkeit eines ärztlichen Gutachtens – nicht ausreichen, um die sofortige Aufhebung der Fahrerlaubnisentziehung zu rechtfertigen.
  • Folgen: Der Antragsteller muss die Verfahrenskosten tragen. Die mit der Entscheidung festgesetzte Streitwerthöhe verdeutlicht den wirtschaftlichen Rahmen des Verfahrens, während die Ablehnung des Antrags die fortschreitende Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung bestätigt.

MPU-Herausforderungen: Ein konkreter Fall zur Fahrerlaubnisentziehung

Die Fahrerlaubnisentziehung wird häufig dann relevant, wenn die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und eine gründliche Fahreignungsdiagnostik erforderlich werden. Insbesondere bei Alkoholabhängigkeit kommen Maßnahmen wie der Alkoholtest, die Zuverlässigkeitsprüfung und Rehabilitationsmaßnahmen zum Einsatz. Dabei spielt auch die MPU Vorbereitung eine wichtige Rolle, um den Abstinenznachweis zu erbringen und den MPU-Antrag erfolgreich zu stellen.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Herausforderungen und Lösungsansätze praxisnah beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Sofortiger Führerscheinentzug wegen nicht vorgelegtem MPU-Gutachten

Bayrischer Mann sitzt nachdenklich an einem unordentlichen Schreibtisch mit einem offenen Brief und einer nahenden Frist.
Fahrerlaubnisentzug wegen nicht vorgelegter MPU | Symbolbild: Flux gen.

Das Verwaltungsgericht München hat den Antrag eines Mannes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis abgelehnt. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte dem Mann zuvor alle Führerscheinklassen entzogen, nachdem er ein gefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht fristgerecht vorgelegt hatte.

Vorgeschichte mit mehrfacher Alkoholabhängigkeit

Der Fall nahm seinen Anfang durch eine Mitteilung der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde über eine Beschuldigtenvernehmung im September 2023. Dabei hatte der Mann angegeben, früher Alkoholiker gewesen zu sein. Nach eigenen Angaben wurde bei ihm erstmals 1998 eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert, die zu einer ambulanten Suchtberatung führte. 2017 wurde im Klinikum erneut eine Alkoholabhängigkeit nach ICD-10-Kriterien festgestellt, als er mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,91 Promille eingeliefert wurde.

Aktuelle Vorfälle weckten Zweifel an Fahreignung

Im Februar 2022 wurde die Polizei von der Ehefrau des Mannes gerufen, wo er angab, alkoholkrank und depressiv zu sein. Bei seiner Einlieferung ins Krankenhaus wurde eine Atemalkoholkonzentration von 1,62 Promille gemessen. Im August 2023 kam es zu einem weiteren Vorfall, bei dem die Ehefrau die Polizei rief und mitteilte, ihr Mann sei stark alkoholisiert. Bei einer Beschuldigtenvernehmung im September 2023 erschien der Mann alkoholisiert, gab aber an, nur ein Bier getrunken zu haben.

Behördliche Maßnahmen und Gerichtsentscheidung

Die Behörde forderte zunächst ein ärztliches Gutachten an, änderte dies aber nach persönlicher Vorsprache des Betroffenen in die Anordnung einer MPU. Als der Mann das MPU-Gutachten nicht fristgerecht vorlegte, entzog ihm die Behörde im Mai 2024 die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Zwar legte er negative Haaranalysen vor, die eine mehrmonatige Alkoholabstinenz belegten, doch das Gericht bestätigte den Führerscheinentzug. Nach Auffassung des Gerichts war die MPU-Anordnung rechtmäßig, da aufgrund der dokumentierten Alkoholabhängigkeit und der aktuellen Vorfälle Zweifel an der Fahreignung bestanden.

Rechtliche Begründung des Gerichts

Das Gericht betonte, dass bei einer Alkoholabhängigkeit die Fahreignung grundsätzlich ausgeschlossen ist, solange diese besteht und nicht durch dauerhafte Abstinenz überwunden wurde. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Betroffene bereits unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr auffällig geworden sei. Die Wiedererlangung der Fahreignung setze eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung und eine anschließende einjährige Abstinenz voraus. Da der Mann das rechtmäßig angeordnete MPU-Gutachten nicht vorlegte, durfte die Behörde von seiner Fahrungeeignetheit ausgehen.


Die Schlüsselerkenntnisse

„Das Urteil bekräftigt, dass bei konkreten Hinweisen auf eine Alkoholabhängigkeit die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt ist, ein ärztliches Gutachten anzuordnen. Frühere Alkoholabhängigkeit, wiederholte Rückfälle und aktuelle Vorfälle mit Alkoholkonsum werden als ausreichende Anhaltspunkte für Zweifel an der Fahreignung gewertet. Die Weigerung, ein gefordertes Gutachten beizubringen, rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis, da die Behörde in diesem Fall von der Nichteignung des Betroffenen ausgehen darf.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie eine dokumentierte Vorgeschichte von Alkoholabhängigkeit haben, können auch länger zurückliegende Vorfälle relevant sein. Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei aktuellen Hinweisen auf Alkoholkonsum ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangen. Verweigern Sie die Vorlage eines solchen Gutachtens, droht der Verlust Ihrer Fahrerlaubnis – unabhängig von der Frage, ob Sie tatsächlich fahruntüchtig sind. Suchen Sie bei Alkoholproblemen frühzeitig professionelle Hilfe, um Ihren Führerschein nicht zu gefährden. Ein offener und kooperativer Umgang mit den Behörden ist in solchen Fällen meist der bessere Weg als eine Verweigerungshaltung.

Benötigen Sie Hilfe?

Führerscheinentzug und MPU-Anforderungen: Ihre rechtliche Perspektive

Ein fehlender MPU-Nachweis kann rasch zu einer angespannten Situation führen, wenn die Fahreignung in Frage gestellt wird. Gerade in Fällen, in denen bislang unklare Abklärungen bezüglich möglicher Auffälligkeiten vorliegen, ist eine präzise Betrachtung der individuellen Umstände essenziell, um Missverständnisse zu vermeiden und die weiteren Schritte sachgerecht zu planen.

Unsere Expertise unterstützt Sie dabei, Ihren konkreten Fall zu analysieren und Ihre rechtlichen Optionen fundiert zu prüfen. Wir legen Wert auf eine strukturierte Beratung, die Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten vermittelt und Ihnen hilft, Ihre Situation zielgerichtet zu bewältigen.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich die geforderte MPU nicht fristgerecht vorlege?

Wenn Sie die geforderte MPU nicht fristgerecht vorlegen, darf die Fahrerlaubnisbehörde von Ihrer Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen. Dies führt in der Regel unmittelbar zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Rechtliche Konsequenzen

Die Behörde ist nach § 11 Abs. 8 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) berechtigt, bei nicht fristgerechter Vorlage des MPU-Gutachtens die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine nicht fristgerechte Vorlage wird dabei rechtlich wie eine Verweigerung der MPU behandelt.

Fristenverlängerung

Die von der Behörde gesetzte Frist muss angemessen sein. Sie können bei nachvollziehbaren Gründen eine Fristverlängerung beantragen. Die Angemessenheit der Frist richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Fordert der MPU-Gutachter beispielsweise einen Abstinenznachweis, muss die Frist so bemessen sein, dass Sie diesen auch erbringen können.

Rechtliche Möglichkeiten

Gegen die MPU-Anordnung selbst können Sie nicht direkt vorgehen, da es sich nicht um einen eigenständigen Verwaltungsakt handelt. Erst gegen den tatsächlichen Entzug der Fahrerlaubnis können Sie Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Die Frist hierfür beträgt einen Monat nach Zugang des Entziehungsbescheids.

Eintragungen im Verkehrszentralregister

Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegter MPU wird im Verkehrszentralregister eingetragen. Diese Eintragung führt zu einer Tilgungshemmung anderer Eintragungen, was bedeutet, dass bestehende Einträge länger bestehen bleiben.


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Welche Voraussetzungen muss ich nach einer Alkoholabhängigkeit für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfüllen?

Nach einer Alkoholabhängigkeit müssen Sie für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis drei zentrale Voraussetzungen erfüllen.

Erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung

Sie müssen zunächst eine qualifizierte Entwöhnungsbehandlung erfolgreich abschließen. Eine kurze Entgiftung reicht hierfür nicht aus. Die Behandlung muss nachweisen, dass die Alkoholabhängigkeit tatsächlich überwunden wurde.

Nachweis der Abstinenz

Nach der Entwöhnungsbehandlung müssen Sie eine strikte Alkoholabstinenz nachweisen. Die erforderliche Dauer der Abstinenz richtet sich nach der Schwere des Falls:

  • Bei einem Alkoholwert über 2,0 Promille: 12 Monate
  • Bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten: 12 Monate
  • Bei besonders schweren Verläufen: 15 Monate

Der Abstinenznachweis erfolgt durch regelmäßige, nicht vorhersehbare Kontrollen wie Urin-, Blut- oder Haarproben. Diese Tests müssen von anerkannten Laboren oder Ärzten durchgeführt werden.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Nach erfolgreicher Abstinenzphase müssen Sie durch eine MPU nachweisen, dass Ihre Verhaltensänderung stabil und motivational gefestigt ist. Die MPU prüft dabei:

  • Die körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Die psychische Stabilität der Verhaltensänderung
  • Die Fähigkeit, künftig zuverlässig zwischen Alkoholkonsum und Fahren zu trennen

Wichtig: Ein erneuter Alkoholkonsum nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann zur sofortigen Entziehung ohne weitere Begutachtung führen. Dies gilt auch bei einem einmaligen Rückfall, da bei einem „trockenen“ Alkoholiker jeglicher Alkoholkonsum die Kraftfahreignung ausschließt.


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Kann ich gegen den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis rechtlich vorgehen?

Ja, Sie können gegen den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis rechtlich vorgehen, wobei die Art des Rechtsmittels von der Entscheidungsform abhängt.

Rechtsmittel bei behördlicher Entziehung

Bei einer behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis stehen Ihnen zwei zentrale Rechtsmittel zur Verfügung:

  • Der Widerspruch nach § 69 VwGO gegen die Entziehungsverfügung
  • Die Anfechtungsklage nach § 74 VwGO

Die Widerspruchs- oder Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Wird diese Frist versäumt, wird der Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig.

Vorgehen bei sofortiger Vollziehung

Wenn die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat, können Sie einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht stellen. Das Gericht prüft dann in einem beschleunigten Verfahren die Erfolgsaussichten der Hauptsache.

Rechtsmittel bei gerichtlicher Entziehung

Bei einer gerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis können Sie:

  • Beschwerde nach § 304 StPO einlegen
  • Die Beschwerde bei Gericht, Polizei oder Staatsanwaltschaft einreichen

Bei einer polizeilichen Beschlagnahme wegen „Gefahr im Verzug“ muss unverzüglich eine richterliche Entscheidung beantragt werden.


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Was kostet eine MPU und wer trägt die Kosten?

Die Kosten einer MPU müssen Sie als Betroffener selbst tragen. Die Gesamtkosten einer MPU betragen durchschnittlich zwischen 1.500 und 3.000 Euro. In besonderen Fällen können die Kosten auch höher ausfallen.

Grundkosten der MPU-Begutachtung

Seit August 2018 können die Begutachtungsstellen ihre Preise selbst festlegen. Die Kosten für das reine MPU-Gutachten variieren je nach Anlass:

  • 600-700 Euro bei Punktedelikten
  • 700-850 Euro bei Alkoholdelikten
  • 800-900 Euro bei Drogendelikten
  • bis zu 1.500 Euro bei mehreren Fragestellungen

Zusätzliche Pflichtkosten

Neben dem eigentlichen Gutachten fallen weitere notwendige Kosten an:

  • Führerscheinantrag: 150-200 Euro für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Abstinenznachweise: 500-900 Euro bei Alkohol- oder Drogendelikten
  • Laboruntersuchungen: 50-150 Euro pro Urinscreening, Haaranalysen sind entsprechend teurer

Empfohlene Vorbereitungskosten

Eine MPU-Vorbereitung ist zwar nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen. Die Kosten staffeln sich wie folgt:

  • Gruppenseminare: 600-1.000 Euro
  • Einzelcoaching: 1.000-1.500 Euro

Die Durchfallquote bei der MPU liegt bei 43%. Bei Nichtbestehen müssen Sie die Grundkosten für das Gutachten sowie eventuelle Abstinenznachweise erneut bezahlen.

Regionale Preisunterschiede

Die Kosten können je nach Anbieter und Region variieren. Ein Preisvergleich zwischen den verschiedenen Begutachtungsstellen (TÜV, DEKRA, AVUS etc.) kann sich lohnen. Sie können die MPU deutschlandweit bei einer Begutachtungsstelle Ihrer Wahl durchführen lassen.


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Welche Rolle spielen ärztliche Gutachten und Laborwerte bei der MPU?

Ärztliche Gutachten und Laborwerte sind zentrale Bestandteile der medizinisch-psychologischen Untersuchung. Die verkehrsmedizinische Untersuchung umfasst ein ärztliches Gespräch, körperliche Untersuchungen sowie verschiedene Laboranalysen.

Medizinische Untersuchung

Der Arzt führt eine umfassende körperliche Untersuchung durch und prüft verkehrsrelevante Erkrankungen sowie möglichen Substanzmissbrauch. Dabei werden verschiedene Koordinationstests wie Einbeinstand oder Finger-Nase-Versuch durchgeführt.

Laboruntersuchungen

Bei einer MPU wegen Alkohol oder Drogen werden folgende Nachweise durchgeführt:

  • Haaranalysen: Bei einem 6-Monats-Zeitraum sind 2 Haaranalysen erforderlich, bei 12 Monaten werden 4 Analysen benötigt.
  • Urinscreening: Alternativ können 4 Urintests für 6 Monate oder 6 Tests für 12 Monate durchgeführt werden.
  • Blutuntersuchungen: Diese dienen der Überprüfung verschiedener Leberwerte.

Bedeutung der Laborwerte

Die Laborwerte haben seit Ende 2022 nur noch unterstützenden Charakter für den Abstinenznachweis. Sie sind weniger aussagekräftig als Haar- und Urinanalysen, da sie von verschiedenen Faktoren wie Medikamenteneinnahme oder Vorerkrankungen beeinflusst werden können. Dennoch ist es sinnvoll, die Leberwerte vorab durch den Hausarzt überprüfen zu lassen.

Die Fahrerlaubnisbehörde stützt ihre Entscheidungen auf diese medizinischen Nachweise gemäß § 11 Abs. 2 FeV. Der Abstinenznachweis muss je nach Schwere des Delikts über einen Zeitraum von 6, 12 oder seit 2023 sogar 15 Monate erbracht werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrerlaubnisbehörde

Eine staatliche Behörde, die für die Erteilung, Kontrolle und den Entzug von Führerscheinen zuständig ist. Sie überwacht die Eignung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen und kann bei Zweifeln an der Fahreignung Untersuchungen anordnen oder die Fahrerlaubnis entziehen. Die rechtliche Grundlage findet sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Beispiel: Die Fahrerlaubnisbehörde fordert nach wiederholten Alkoholvorfällen ein MPU-Gutachten an und entzieht bei Nichtvorlage die Fahrerlaubnis.


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Fahreignung

Beschreibt die körperliche und geistige Eignung einer Person zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen. Sie umfasst verschiedene Aspekte wie Gesundheitszustand, Sehvermögen und Zuverlässigkeit. Bei Zweifeln an der Fahreignung, etwa durch Alkoholabhängigkeit, können Überprüfungen angeordnet werden. Geregelt in §§ 2, 3 StVG und §§ 11-14 FeV.

Beispiel: Eine bestehende Alkoholabhängigkeit schließt die Fahreignung grundsätzlich aus, bis sie durch nachweisliche Abstinenz überwunden ist.


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Aufschiebende Wirkung

Ein rechtliches Instrument im Verwaltungsprozess, das die sofortige Vollziehbarkeit einer behördlichen Entscheidung zunächst aussetzt. Wird die aufschiebende Wirkung einer Klage abgelehnt, tritt die Behördenentscheidung sofort in Kraft. Geregelt in § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Beispiel: Trotz Klage gegen den Führerscheinentzug muss der Betroffene den Führerschein sofort abgeben, wenn keine aufschiebende Wirkung besteht.


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Fahrungeeignetheit

Der rechtlich festgestellte Zustand, dass eine Person die notwendigen körperlichen oder geistigen Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen nicht erfüllt. Dies kann durch Krankheiten, Suchtprobleme oder andere Einschränkungen bedingt sein. Geregelt in Anlage 4 zur FeV.

Beispiel: Bei nachgewiesener Alkoholabhängigkeit wird rechtlich von Fahrungeeignetheit ausgegangen, bis eine erfolgreiche Therapie und einjährige Abstinenz nachgewiesen sind.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieser Paragraph legt die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis fest. Dazu gehören gesundheitliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung des Antragstellers. Die Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn diese Kriterien erfüllt sind.

    Im vorliegenden Fall ist relevant, dass der Antragsteller aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit und der damit verbundenen gesundheitlichen Bedenken als nicht geeignet angesehen wird, eine Fahrerlaubnis zu behalten. Die vorgelegten Gutachten und polizeilichen Meldungen stehen im direkten Zusammenhang mit den Anforderungen dieses Paragraphen.

  • § 23 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieser Paragraph regelt den Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Verstößen im Straßenverkehr. Insbesondere bei Alkohol- oder Drogeneinfluss kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

    Der Entzug der Fahrerlaubnis des Antragstellers basiert auf Verdachtsmomenten hinsichtlich seiner Alkoholabhängigkeit und den damit verbundenen Gefahren im Straßenverkehr. Die behördliche Entscheidung stützt sich somit auf die Bestimmungen dieses Paragraphen.

  • § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Diese Vorschrift definiert die allgemeinen Voraussetzungen für die Fahreignung, einschließlich gesundheitlicher und psychologischer Eignung. Sie bildet die Grundlage dafür, ob eine Person fahrberechtigt ist oder bestimmte Einschränkungen gelten.

    Im vorliegenden Fall wurde die Fahreignung des Antragstellers aufgrund seiner alkoholbedingten Gesundheitsprobleme infrage gestellt. Die Anforderungen gemäß § 4 FeV sind daher entscheidend für die Beurteilung seiner Fahrerlaubnis.

  • § 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Dieser Paragraph behandelt die medizinischen Anforderungen für die Fahrerlaubnis, insbesondere die Notwendigkeit ärztlicher Gutachten bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. Er regelt auch die Durchführung und Anerkennung solcher Gutachten.

    Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Feststellung einer bestehenden Alkoholabhängigkeit beim Antragsteller beruht auf den Bestimmungen dieses Paragraphen. Die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde, ein Gutachten zu verlangen, ist somit rechtlich fundiert.

  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), insbesondere § 80 VwGO: Diese Vorschrift regelt das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen. Sie ermöglicht es Betroffenen, gegen behördliche Entscheidungen wie den Fahrerlaubnisentzug vorzugehen.

    Der Antragsteller hat gegen die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde Beschwerde eingelegt, was im Rahmen der VwGO erfolgt. Die gerichtliche Überprüfung seines Falles orientiert sich daher an den Regelungen dieser Ordnung.


Das vorliegende Urteil


VG München – Az.: M 19 S 24.3937 – Beschluss vom 23.01.2025


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