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Fahrerlaubnisentziehung – Einnahme von psychoaktiv wirkenden Stoffen

Ein Busfahrer, der seit Jahren regelmäßig synthetische Cannabinoide konsumierte, verliert seinen Führerschein und damit seinen Job. Das Gericht bestätigt: Wer berauscht am Steuer sitzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Der Weg zurück zum Führerschein ist lang und erfordert den Nachweis der Fahreignung.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antragsteller hat gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis in mehreren Klassen Widerspruch eingelegt.
  • Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und einem früheren Entzug beantragt.
  • Ein Strafverfahren wegen des Konsums eines synthetischen Cannabinoids wurde gegen den Antragsteller eingeleitet.
  • Der Konsum erfolgte regelmäßig, während der Antragsteller angibt, keine Abhängigkeit zu verspüren.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde hörte den Antragsteller zur beabsichtigten Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von missbräuchlichem Konsum an.
  • Der Antragsteller argumentierte, dass die Voraussetzung für die Einstufung seines Konsums als übermäßig nicht erfüllt sei.
  • Das Gericht entschied gegen den Antragsteller und lehnte seinen Antrag ab.
  • Die Entscheidung beruht auf der Einschätzung, dass regelmäßiger Konsum eines psychoaktiven Stoffes vorliegt.
  • Es wird klargestellt, dass auch nicht betäubungsmittelähnliche Substanzen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.
  • Die Auswirkungen betreffen die Möglichkeit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Notwendigkeit medizinischer Gutachten in solchen Fällen.

Fahrerlaubnisentziehung: Rechtliche Folgen und Herausforderungen bei Drogenkonsum

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine ernsthafte rechtliche Maßnahme, die häufig bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht in Zusammenhang mit psychoaktiven Substanzen erfolgt. Die Einnahme von Drogen oder Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. In Deutschland sind die relevanten Gesetze sehr strikt, da die Gefahren, die von Drogenmissbrauch ausgehen, weitreichend sind. Autofahren unter dem Einfluss von Drogen kann zu einem drastischen Verlust der Fahreignung führen, und es ist entscheidend, die Risiken beim Fahren unter Einfluss zu verstehen.

Die rechtlichen Konsequenzen einer Fahrerlaubnisentziehung sind oft weitreichend. Neben einem möglichen Fahrverbot müssen betroffene Personen in vielen Fällen mit Schwierigkeiten bei der Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Hier kommen medizinische Gutachten und Abstinenzprogramme ins Spiel, die erforderlich sein können, um die Fahreignung wiederherzustellen. Oft steht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) im Raum, die darüber entscheidet, ob jemand erneut innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund der Einnahme von psychoaktiven Substanzen näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Fahrerlaubnisentziehung nach Konsum synthetischer Cannabinoide rechtmäßig

Fahrerlaubnisentziehung nach synthetischen Cannabinoiden
Die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums synthetischer Cannabinoide ist rechtmäßig, da regelmäßiger und übermäßiger Gebrauch psychoaktiver Stoffe die Fahreignung gefährdet und ein Berufsverbot für den Betroffenen bedeutet. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Verwaltungsgericht München hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss die sofortige Vollziehung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bestätigt. Der Fall betraf einen Busfahrer, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, nachdem er den regelmäßigen Konsum synthetischer Cannabinoide eingeräumt hatte.

Hintergrund des Falls

Der Antragsteller war Inhaber einer Fahrerlaubnis und als Busfahrer tätig. Bei einer Polizeikontrolle am 8. Januar 2023 wurde er beim Konsum eines „Joints“ am Bahnhof angetroffen. Eine anschließende Wohnungsdurchsuchung förderte weitere 15,18 Gramm einer Kräutermischung zutage, die das synthetische Cannabinoid ADB-BINACA enthielt.

In seiner Vernehmung gab der Antragsteller an, diese Mischung seit sieben bis acht Jahren regelmäßig zu konsumieren. Er bestellte nach eigenen Angaben zweimal monatlich Packungen à 5 und 6 Gramm im Internet.

Rechtliche Bewertung

Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung. Entscheidend war dabei die Einordnung des Konsums als „missbräuchliche Einnahme“ gemäß Nummer 9.4 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese liegt vor bei einem regelmäßigen und übermäßigen Gebrauch psychoaktiv wirkender Stoffe.

Die Regelmäßigkeit wurde bejaht, da der Konsum häufiger als nur sporadisch erfolgte. Die Übermäßigkeit ergab sich daraus, dass der Antragsteller den Stoff gezielt zur Herbeiführung eines Rauschzustands einnahm.

Konsequenzen für den Antragsteller

Für den Antragsteller bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis ein faktisches Berufsverbot als Busfahrer. Das Gericht sah darin jedoch keinen Verstoß gegen die Berufsfreiheit, da der Gesetzgeber die negativen Folgen einer Fahrerlaubnisentziehung als zumutbar eingestuft habe.

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist entscheidend, dass der Antragsteller seine Fahreignung nachweist. Dies erfordert in der Regel eine längere Abstinenzphase und möglicherweise die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Die genauen Bedingungen hängen vom Einzelfall ab und werden von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung bekräftigt, dass der regelmäßige Konsum synthetischer Cannabinoide, selbst wenn strafrechtlich nicht relevant, fahrerlaubnisrechtlich als missbräuchliche Einnahme psychoaktiver Substanzen gilt und zur Fahruntauglichkeit führt. Die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung wird durch die Regelmäßigkeit und Übermäßigkeit des Konsums begründet, unabhängig von nachgewiesenen Ausfallerscheinungen oder einer Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführung. Dies unterstreicht die strenge Auslegung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum Schutz der Verkehrssicherheit.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie synthetische Cannabinoide wie ADB-BINACA regelmäßig konsumieren, müssen Sie mit dem sofortigen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen – selbst wenn diese Substanzen strafrechtlich nicht verboten sind. Das Gericht sieht bereits den regelmäßigen Konsum zum Zweck des Berauschens als Nachweis der Fahruntauglichkeit, unabhängig davon, ob Sie unter Einfluss gefahren sind. Um Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, müssen Sie Ihre Fahreignung durch eine längere Abstinenzphase und möglicherweise ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachweisen. Dies kann erhebliche berufliche und private Konsequenzen haben, wird aber aus Gründen der Verkehrssicherheit als verhältnismäßig angesehen.


FAQ – Häufige Fragen

Du hast synthetische Cannabinoide konsumiert und nun droht dir die Fahrerlaubnisentziehung? In unserer FAQ-Rubrik finden Sie verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema. Wir erklären Ihnen, welche rechtlichen Folgen der Konsum von synthetischen Cannabinoiden auf Ihren Führerschein haben kann und wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Welche Substanzen gelten als synthetische Cannabinoide und führen zur Fahrerlaubnisentziehung?

Synthetische Cannabinoide sind künstlich hergestellte Substanzen, die ähnlich wie THC auf die Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn wirken. Der Konsum dieser Stoffe führt in der Regel zur Fahrerlaubnisentziehung, da sie als „harte Drogen“ im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelten.

Rechtliche Definition

Synthetische Cannabinoide werden in Deutschland primär durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) reguliert. Nach dem NpSG macht sich strafbar, wer diese Stoffe herstellt, damit Handel treibt oder sie an Dritte weitergibt (juristisch: „in den Verkehr bringt“).

Wichtig: Der reine Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum sind nach dem NpSG explizit nicht strafbar. Die Substanzen können von den Behörden jedoch eingezogen werden, da sie aus einer illegalen Quelle stammen.

Achtung, die entscheidende Ausnahme: Ist eine Substanz zusätzlich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet – was auf viele synthetische Cannabinoide zutrifft – gelten dessen strengere Regeln. Dann ist nach § 29 BtMG auch der bloße Besitz strafbar.

Beispiele für synthetische Cannabinoide

Zu den bekanntesten synthetischen Cannabinoiden gehören:

    • JWH-Verbindungen (z.B. JWH-018, JWH-073, JWH-210)
    • CP-Verbindungen (z.B. CP 47,497)
    • AM-Verbindungen
    • UR-144
  • XLR-11
  • 5F-ADB
  • MDMB-4en-PINACA

Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis

Wenn bei Ihnen synthetische Cannabinoide nachgewiesen werden, gilt dies als Konsum „harter Drogen“. Bereits der einmalige Konsum führt in der Regel zur Annahme der Fahruntauglichkeit. Die Fahrerlaubnisbehörde wird in diesem Fall die Fahrerlaubnis entziehen, ohne dass es auf eine konkrete Beeinträchtigung beim Führen eines Fahrzeugs ankommt.

Besondere Gefährlichkeit

Synthetische Cannabinoide gelten als besonders gefährlich, da sie oft eine vielfach stärkere Wirkung als natürliches THC haben. Beispielsweise entspricht die Potenz von JWH-210 etwa der 90-fachen Wirkung von THC. Diese hohe Wirkstoffintensität und die damit verbundenen gesteigerten Gefahren für den Straßenverkehr rechtfertigen die strenge rechtliche Handhabung.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine bestimmte Substanz zu den synthetischen Cannabinoiden zählt, sollten Sie äußerst vorsichtig sein. Die chemische Zusammensetzung dieser Stoffe ändert sich häufig, um Verbote zu umgehen. Im Zweifelsfall ist vom Konsum abzuraten, da die rechtlichen und gesundheitlichen Risiken erheblich sind.


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Was bedeutet „missbräuchliche Einnahme“ im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung?

Die „missbräuchliche Einnahme“ im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bezieht sich auf den regelmäßig übermäßigen Gebrauch von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen.

Regelmäßigkeit und Übermäßigkeit

Regelmäßigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Einnahme nicht nur gelegentlich oder einmalig erfolgt, sondern wiederholt und in bestimmten Abständen. Die Übermäßigkeit bezieht sich auf die Menge oder Häufigkeit der Einnahme, die über das medizinisch indizierte oder empfohlene Maß hinausgeht.

Wenn Sie beispielsweise ein verschreibungspflichtiges Schmerzmittel mit psychoaktiver Wirkung häufiger oder in höheren Dosen einnehmen, als vom Arzt verordnet, könnte dies als missbräuchliche Einnahme gewertet werden.

Auswirkungen auf die Fahreignung

Die missbräuchliche Einnahme psychoaktiver Substanzen führt nach der FeV grundsätzlich zum Verlust der Fahreignung. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde in solchen Fällen die Fahrerlaubnis entziehen muss.

Überprüfung der Fahreignung

Bei Verdacht auf missbräuchliche Einnahme kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen. Dieses Gutachten soll klären, ob tatsächlich ein Missbrauch vorliegt und wie sich dieser auf Ihre Fahreignung auswirkt.

Wiedererlangung der Fahreignung

Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund missbräuchlicher Einnahme können Sie Ihre Fahreignung wiedererlangen. Dafür müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie den Missbrauch beendet haben und mindestens ein Jahr abstinent sind.

Abgrenzung zum gelegentlichen Konsum

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jeder Konsum psychoaktiver Substanzen automatisch als Missbrauch gilt. Bei gelegentlichem Cannabis-Konsum beispielsweise liegt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) im Ermessen der Behörde, sofern weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.


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Welche Schritte sind für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Konsum synthetischer Cannabinoide notwendig?

Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach dem Konsum synthetischer Cannabinoide müssen Sie mehrere Schritte durchlaufen:

Abstinenznachweis

Sie müssen eine mindestens einjährige Abstinenz von synthetischen Cannabinoiden nachweisen. Dies erfolgt in der Regel durch regelmäßige Drogenscreenings, die Sie selbst organisieren und bezahlen müssen. Die Screenings müssen den Qualitätsstandards für chemisch-toxikologische Untersuchungen (CTU) entsprechen.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Nach Ablauf der Abstinenzphase müssen Sie sich einer MPU unterziehen. Die MPU prüft Ihre Fahreignung und bewertet, ob Sie künftig zwischen Konsum und Fahren trennen können. Sie umfasst in der Regel:

  • Ein ärztliches Gutachten
  • Psychologische Tests
  • Ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen

Vorbereitung auf die MPU

Eine gründliche Vorbereitung auf die MPU ist entscheidend. Sie sollten sich mit den Ursachen Ihres Konsums auseinandersetzen und Strategien entwickeln, um künftig auf synthetische Cannabinoide zu verzichten. Hierfür können Beratungsstellen oder spezielle MPU-Vorbereitungskurse hilfreich sein.

Antrag auf Neuerteilung

Wenn Sie die MPU bestanden haben, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dem Antrag müssen Sie das positive MPU-Gutachten beifügen.

Theoretische und praktische Prüfung

Je nach Dauer des Führerscheinentzugs kann es sein, dass Sie erneut eine theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen müssen. Dies ist der Fall, wenn Ihre Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen war.

Beachten Sie, dass der gesamte Prozess mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger dauern kann. Die genaue Dauer hängt von Ihrem individuellen Fall und Ihren Fortschritten ab. Wichtig ist, dass Sie während des gesamten Verfahrens Ihre Abstinenz aufrechterhalten und dies auch nachweisen können.


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Wie lange dauert in der Regel die Abstinenzphase bei synthetischen Cannabinoiden?

Die Abstinenzphase bei synthetischen Cannabinoiden kann zwischen 2 und 3 Wochen dauern, in manchen Fällen sogar länger. Der genaue Zeitraum hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Intensität und Dauer des Konsums

Je häufiger und länger synthetische Cannabinoide konsumiert wurden, desto länger kann die Abstinenzphase andauern. Bei chronischem Konsum kann sich der Wirkstoff im Fettgewebe anreichern, was zu einer verlängerten Ausscheidungszeit führt.

Art der synthetischen Cannabinoide

Die chemische Zusammensetzung synthetischer Cannabinoide variiert stark. Einige Substanzen haben eine längere Halbwertszeit im Körper, was die Abstinenzphase verlängern kann. Manche neuere Varianten binden zudem stärker an die Cannabinoid-Rezeptoren als THC, was intensivere und länger anhaltende Entzugssymptome zur Folge haben kann.

Individuelle Faktoren

Stoffwechsel, Körperfettanteil und allgemeiner Gesundheitszustand beeinflussen die Dauer der Abstinenzphase. Menschen mit einem schnelleren Stoffwechsel scheiden die Substanzen in der Regel schneller aus.

Typischer Verlauf der Abstinenzphase

Die ersten Entzugssymptome treten meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach dem letzten Konsum auf. Die Intensität der Symptome erreicht ihren Höhepunkt oft zwischen dem 2. und 6. Tag. Danach nehmen die Symptome allmählich ab, können aber bei manchen Personen bis zu 3 Wochen oder länger anhalten.

Beachten Sie: Im Kontext der Fahrerlaubnis ist nicht nur die akute Wirkung relevant, sondern auch mögliche Nachwirkungen und Rückstände im Körper. Selbst nach Abklingen der subjektiv spürbaren Entzugssymptome können synthetische Cannabinoide oder ihre Abbauprodukte noch im Blut oder Urin nachweisbar sein. Dies kann bei Verkehrskontrollen oder medizinischen Untersuchungen im Rahmen der Fahreignungsprüfung von Bedeutung sein.


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Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Konsum synthetischer Cannabinoide neben der Fahrerlaubnisentziehung?

Der Konsum synthetischer Cannabinoide kann neben der Fahrerlaubnisentziehung weitere schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen:

Strafrechtliche Konsequenzen

Der Besitz und Erwerb synthetischer Cannabinoide ist strafbar. Wenn Sie mit diesen Substanzen erwischt werden, droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Dies gilt auch für geringe Mengen zum Eigenkonsum. Die Strafbarkeit ergibt sich aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), je nachdem, um welche spezifische Substanz es sich handelt.

Arbeitsrechtliche Folgen

Wenn Sie unter dem Einfluss synthetischer Cannabinoide zur Arbeit erscheinen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Ihr Arbeitgeber kann Abmahnungen aussprechen oder in schweren Fällen sogar eine fristlose Kündigung vornehmen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind oder Ihre Arbeitsleistung durch den Konsum beeinträchtigt wird.

Sozialrechtliche Auswirkungen

Der Konsum synthetischer Cannabinoide kann auch Auswirkungen auf Sozialleistungen haben. Wenn Sie beispielsweise Arbeitslosengeld II beziehen und aufgrund des Drogenkonsums nicht in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen oder an Maßnahmen teilzunehmen, können Leistungen gekürzt werden.

Aufenthaltsrechtliche Folgen

Für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann der Konsum synthetischer Cannabinoide aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben. Eine Verurteilung wegen Drogendelikten kann zur Ausweisung führen oder die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gefährden.

Familienrechtliche Auswirkungen

Wenn Sie Kinder haben, kann der Konsum synthetischer Cannabinoide Auswirkungen auf das Sorgerecht haben. Das Jugendamt kann eingeschaltet werden, und in schweren Fällen droht sogar der Entzug des Sorgerechts, wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint.

Bedenken Sie: Die rechtlichen Folgen des Konsums synthetischer Cannabinoide können Ihr Leben in vielen Bereichen nachhaltig beeinträchtigen. Von strafrechtlichen Sanktionen über berufliche Nachteile bis hin zu familiären Problemen reichen die möglichen Konsequenzen. Der Konsum dieser Substanzen birgt somit nicht nur gesundheitliche, sondern auch erhebliche rechtliche Risiken.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Fahreignung: Fahreignung bezeichnet die Fähigkeit und die charakterliche Eignung einer Person, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Dabei spielen neben gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen auch psychologische Aspekte eine Rolle. Wenn jemand durch Drogenkonsum auffällt, wird seine Fahreignung infrage gestellt. Ungeeignete Personen müssen Maßnahmen wie eine Abstinenzphase und ein medizinisch-psychologisches Gutachten durchlaufen, um ihre Fahreignung wiederherzustellen.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Die MPU, oft als „Idiotentest“ bekannt, ist eine Begutachtung durch Fachleute, die prüfen soll, ob eine Person geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie wird oft nach Verkehrsverstößen mit Drogen- oder Alkoholeinfluss angeordnet. Die MPU untersucht die körperliche und geistige Verfassung sowie das Verkehrsverhalten eines Menschen und schließt mit einem Gutachten ab, das der Führerscheinstelle übermittelt wird.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Dies ist eine Maßnahme, bei der die Behörde einem Verkehrsteilnehmer das Recht entzieht, ein Fahrzeug zu führen. Die Entziehung erfolgt, wenn eine Person als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen gilt, z.B. durch regelmäßigen Drogenkonsum. Sie unterscheidet sich von einem Fahrverbot, das nur temporär ist. Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis muss meist ein Nachweis der wiederhergestellten Fahreignung erbracht werden, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird.
  • Missbräuchliche Einnahme: Dieser Begriff bezieht sich auf den übermäßigen und regelmäßigen Konsum von psychoaktiven Substanzen, der zu Beeinträchtigungen der Fahreignung führt. Juristisch wird dies unter anderem nach Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Eine missbräuchliche Einnahme wird insbesondere bejaht, wenn der Konsum nicht nur gelegentlich, sondern häufiger als sporadisch erfolgt und Rauschzustände herbeiführt.
  • Regelmäßigkeit: In juristischem Kontext bedeutet Regelmäßigkeit, dass ein Verhalten mehrfach und in einem bestimmten Intervall stattfindet. Beim Drogenkonsum heißt dies, dass eine Person öfter psychoaktive Substanzen konsumiert – über einen längeren Zeitraum hinweg. Diese Regelmäßigkeit spielt im Verkehrsrecht eine wichtige Rolle, weil sie die Charakterisierung der Missbräuchlichkeit unterstützt und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt.
  • Übermäßigkeit: Übermäßigkeit beschreibt einen Konsum von Substanzen in einer Menge, die weit über dem gelegentlichen Gebrauch hinausgeht und häufig darauf abzielt, einen Rauschzustand zu erlangen. Dies kann unabhängig von der tatsächlichen Häufigkeit des Konsums bewertet werden und ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Fahreignung durch die Behörden. Übermäßigkeit und Regelmäßigkeit zusammen konkretisieren die missbräuchliche Einnahme.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 46 Abs. 1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung): Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Konkret wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs besteht. Dies kann zum Beispiel durch den Konsum von Drogen oder anderen berauschenden Mitteln geschehen, die die Fahreignung beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall begründet der Konsum von ADB-BINACA durch den Antragsteller die Annahme einer Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs, da die Einnahme von synthetischen Cannabinoiden die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Der Antragsteller hat deshalb seine Fahrerlaubnis verloren.
  • § 11 Abs. 1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung): Diese Vorschrift regelt die medizinischen Anforderungen an Fahrerlaubnisinhaber. Es wird gefordert, dass Fahrerlaubnisinhaber körperlich und geistig dazu befähigt sein müssen, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. §11 FeV sieht zudem vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei konkreten Anhaltspunkten für eine Fahruntüchtigkeit, etwa durch den Konsum von Betäubungsmitteln, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nur unter der Bedingung eines positiven ärztlichen Gutachtens zulassen kann. Dieser Fall betrifft die Wiedererteilung, da der Antragsteller seine Fahrerlaubnis bereits aufgrund des Drogenkonsums verloren hatte.
  • § 11 Abs. 2 Nr. 9.4 FeV (Fahrerlaubnisverordnung): Diese Regelung betrifft die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Entziehung aufgrund des Konsums von „anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen“. Die Wiedererteilung ist nur dann möglich, wenn der Konsum „regelmäßig“ und „übermäßig“ erfolgt und eine Gefahr für den Straßenverkehr nicht mehr besteht. Im vorliegenden Fall hat der Antragsteller angegeben, regelmäßig ADB-BINACA zu konsumieren. Übermäßigkeit kann im Sinne der Vorschrift auch durch die Häufigkeit des Konsums und die Menge des Konsums begründet werden, selbst wenn die Einnahme nicht täglich erfolgt.
  • § 2 Nr. 1 NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Dieses Gesetz behandelt sogenannte „Neue psychoaktive Stoffe“, also synthetische Stoffe, die psychoaktive Wirkungen haben, aber nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführt sind. Das NpSG zielt darauf ab, den Konsum dieser Stoffe zu regulieren und den damit verbundenen Gefahren vorzubeugen. Die im vorliegenden Fall genannte Substanz ADB-BINACA ist ein synthetisches Cannabinoid und fällt unter das NpSG, weil es psychoaktive Wirkungen hat. Das Gesetz dient also dazu, den Konsum solcher Substanzen wie ADB-BINACA zu regulieren und den damit verbundenen Gefahren, wie beispielsweise der Gefährdung der Verkehrssicherheit, vorzubeugen.
  • § 3 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis. Sie fordert insbesondere, dass der Fahrerlaubnisbewerber die gesundheitlichen und die geistigen Voraussetzungen für das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr erfüllen muss. Die Vorschrift dient also dazu, ein Mindestmaß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall steht im Vordergrund die Frage, ob der Antragsteller nach dem Konsum von synthetischen Cannabinoiden noch die gesundheitlichen und geistigen Voraussetzungen für das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr erfüllt.

Das vorliegende Urteil

VG München – Az.: M 19 S 23.3081 – Beschluss vom 08.02.2024


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