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Fahrerlaubnisentziehung Cannabiskonsum – Wirkung der FeV-Änderungen

Ein Streit um Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr beschäftigte kürzlich ein Gericht. Einem Autofahrer wurde der Führerschein entzogen, weil er trotz einer Gesetzesänderung erneut unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde. Der Mann argumentierte, sein Vergehen wäre nach den neuen, höheren Werten gar nicht mehr strafbar. Doch welche Rechtslage zählt bei wiederholten Vergehen: die zum Tatzeitpunkt oder eine später in Kraft getretene, günstigere Neuregelung?

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 L 569/25.KS | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Kassel
  • Datum: 11.04.2025
  • Aktenzeichen: 2 L 569/25.KS
  • Verfahrensart: Vorläufiger Rechtsschutz
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Straßenverkehrsrecht, Verwaltungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Der Fahrer, dem wegen wiederholter Fahrten unter Cannabiseinfluss und Nichtvorlage eines geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs und berief sich auf einen neuen, höheren THC-Grenzwert.
  • Antragsgegner: Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Sie vertrat die Ansicht, die Entziehung sei rechtmäßig, da die MPU wegen wiederholter Zuwiderhandlungen gefordert wurde und der Antragsteller diese nicht beigebracht habe.

Worum ging es genau?
Dem Antragsteller wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil er wiederholt unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hatte und ein von der Behörde gefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht fristgerecht vorlegte. Er begehrte gerichtlich, dass er seinen Führerschein bis zur Entscheidung über seinen Widerspruch behalten darf.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?
Ist die Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund wiederholter Verkehrsteilnahmen unter Cannabiseinfluss und der Nichtvorlage eines geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) rechtmäßig, insbesondere vor dem Hintergrund einer zwischenzeitlich geänderten Grenzwerte-Regelung für THC im Straßenverkehr?

Wie hat das Gericht entschieden?

  • Antrag abgelehnt: Das Gericht lehnte den Antrag des Fahrers auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
  • Kernaussagen der Begründung:
    • MPU-Anordnung rechtmäßig: Die Fahrerlaubnisbehörde durfte die MPU fordern, weil der Fahrer wiederholt unter Cannabiseinfluss gefahren war (Vorfälle 2014 und 2024).
    • Alter Vorfall verwertbar: Der Vorfall aus dem Jahr 2014 konnte von der Behörde noch verwertet werden, da die gesetzliche Tilgungsfrist im Fahreignungsregister noch nicht abgelaufen war.
    • Nichtvorlage führt zum Entzug: Da die MPU-Anordnung rechtmäßig war und der Fahrer das Gutachten nicht fristgerecht vorlegte, durfte die Behörde auf seine fehlende Fahreignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen.
    • Neuer THC-Grenzwert nicht anwendbar: Der nach der Tat im Januar 2024 eingeführte höhere THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml ist für die Beurteilung des damaligen Verstoßes nicht maßgeblich. Es gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Tat.
    • Entzug verhältnismäßig: Der Fahrerlaubnisentzug ist verhältnismäßig, da das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit Vorrang vor dem privaten Interesse des Fahrers hat, zumal dieser bei der Fahrt 2024 eine Beifahrerin und ein Kleinkind im Fahrzeug hatte.
  • Folgen für den Antragsteller:
    • Er behält seinen Führerschein nicht zurück; die Entziehung bleibt in Kraft.
    • Er muss die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


Was passiert, wenn man trotz einer Gesetzesänderung erneut unter Cannabiseinfluss fährt?

Stellen Sie sich vor, Sie werden bei einer Verkehrskontrolle erwischt, nachdem Sie Cannabis konsumiert haben. Einige Monate später ändert der Gesetzgeber die Grenzwerte für THC im Blut – der neue Grenzwert ist höher als der Wert, der bei Ihnen gemessen wurde. Können Sie nun aufatmen? Gilt Ihr Verstoß plötzlich nicht mehr?

Polizei-Drogenkontrolle: Polizist mit positivem Test, angespanntem Fahrer und Familie im Auto.
Verkehrskontrolle: Positiver Drogentest beim Autofahrer. Frage: Stellt wiederholter Drogeneinfluss die Fahrtauglichkeit infrage? | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Genau mit dieser komplexen Frage musste sich das Verwaltungsgericht Kassel in einem Eilverfahren befassen. Ein Autofahrer verlor seinen Führerschein, weil er ein gefordertes Gutachten nicht vorlegte, und argumentierte vor Gericht, dass die Forderung aufgrund der neuen Gesetzeslage von Anfang an unzulässig gewesen sei. Das Gericht musste klären, ob das Recht zum Zeitpunkt der Tat oder das neue, für den Fahrer günstigere Recht gilt.

Wie kam es überhaupt zu dem Gerichtsverfahren?

Um die Entscheidung des Gerichts nachvollziehen zu können, müssen wir uns die Vorgeschichte des Fahrers genau ansehen. Denn der aktuelle Vorfall war nicht sein erstes Vergehen.

Der erste Vorfall: Eine Fahrt mit weitreichenden Folgen

Bereits im Jahr 2014 wurde der Mann am Steuer eines Fahrzeugs erwischt, während er unter dem Einfluss von Cannabis und Amphetaminen stand. Dies führte zu einem Bußgeld und einem Fahrverbot. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde – das ist die staatliche Stelle, die Führerscheine ausstellt und entzieht – reagierte ebenfalls und entzog ihm die Fahrerlaubnis komplett. Um einem langwierigen Verfahren zu entgehen, verzichtete der Mann damals freiwillig auf seinen Führerschein.

Erst Jahre später, Ende 2021, beantragte er eine neue Fahrerlaubnis. Dafür musste er eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Diese Untersuchung, umgangssprachlich oft „Idiotentest“ genannt, soll klären, ob eine Person trotz früherer Probleme wieder geeignet ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Nachdem er die MPU erfolgreich absolviert hatte, erhielt er im April 2022 seinen Führerschein zurück.

Der zweite Vorfall: Erneut unter Drogeneinfluss am Steuer

Knapp zwei Jahre später, am 8. Januar 2024, geriet der Mann erneut in eine Verkehrskontrolle. Ein Drogentest vor Ort war positiv. Eine spätere Blutuntersuchung im Labor ergab eine Konzentration von 3,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. THC ist der psychoaktive Wirkstoff in Cannabis. Die Polizei vermerkte in ihrem Bericht, dass der Fahrer nervös wirkte und zugab, am Vorabend einen Joint geraucht zu haben. Wichtig für den weiteren Verlauf war, dass er nicht allein im Auto war; eine Beifahrerin und ein Kleinkind fuhren mit.

Auch diese Fahrt hatte Konsequenzen: Er erhielt erneut ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. Dieser Bescheid wurde rechtskräftig, das heißt, er konnte nicht mehr angefochten werden.

Warum forderte die Behörde ein Gutachten und entzog dann den Führerschein?

Nach dem zweiten Vorfall wurde die Fahrerlaubnisbehörde erneut aktiv. Für die Behörde stellte sich die Frage: Ist dieser Mann trotz der bestandenen MPU von 2022 wirklich fahrtauglich, wenn er erneut unter Drogeneinfluss fährt? Um diese Zweifel zu klären, forderte sie ihn im November 2024 auf, bis Januar 2025 ein weiteres MPU-Gutachten vorzulegen. Die zentrale Frage des Gutachtens sollte lauten: Ist der Fahrer in der Lage, den Konsum von Cannabis und das Fahren strikt zu trennen?

Der Mann ließ das Gutachten zwar erstellen, legte es aber nicht bei der Behörde vor. Dies ist oft ein Zeichen dafür, dass das Ergebnis negativ ausgefallen ist. Stattdessen bot er an, seine Abstinenz durch Tests nachzuweisen und ein Beratungsgespräch zu führen.

Da die Behörde das geforderte Gutachten nicht erhielt, ging sie vom Schlimmsten aus. Ein Gesetz (§ 11 Absatz 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung) erlaubt der Behörde, aus der Weigerung, ein Gutachten vorzulegen, auf die mangelnde Fahreignung zu schließen. Folgerichtig entzog sie ihm im März 2025 die Fahrerlaubnis. Zusätzlich ordnete sie die Sofortige Vollziehung an. Das bedeutet, der Führerscheinentzug galt sofort und nicht erst nach einem möglichen Gerichtsverfahren.

Mit welcher Begründung wehrte sich der Autofahrer gegen den Entzug?

Der Autofahrer legte Widerspruch gegen den Bescheid ein und zog sofort vor Gericht. Er beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Das ist wie ein „Pausenknopf“ für eine behördliche Anordnung: Das Gericht soll prüfen, ob der Führerschein vorläufig, also bis zur endgültigen Klärung des Falls, einbehalten werden darf.

Sein zentrales Argument war eine Gesetzesänderung. Am 22. August 2024, also nach seiner Tat, aber vor der MPU-Aufforderung, trat ein neues Gesetz in Kraft. Dieses legte den THC-Grenzwert für Ordnungswidrigkeiten auf 3,5 ng/ml fest. Sein gemessener Wert lag mit 3,0 ng/ml darunter. Er argumentierte: Wenn seine Fahrt nach dem neuen Recht gar keine geahndete Ordnungswidrigkeit mehr wäre, dann hätte die Behörde auch keine MPU fordern dürfen. Wenn aber die MPU-Forderung rechtswidrig war, dann durfte ihm der Führerschein auch nicht entzogen werden, nur weil er das unrechtmäßig geforderte Gutachten nicht vorgelegt hat.

Wie hat das Gericht entschieden und warum war der neue THC-Grenzwert nicht entscheidend?

Das Verwaltungsgericht Kassel lehnte den Antrag des Fahrers ab. Der Führerscheinentzug bleibt also vorerst bestehen. Die Richter erklärten in ihrer Begründung Schritt für Schritt, warum die Entscheidung der Behörde voraussichtlich rechtmäßig ist.

Der entscheidende Punkt war die Rechtsgrundlage für die MPU-Anordnung. Die Behörde stützte ihre Forderung nicht auf „Cannabismissbrauch“, sondern auf Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss. Das entsprechende Gesetz (§ 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung) sieht klar vor: Wer wiederholt unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führt, bei dem muss die Behörde eine MPU anordnen. Sie hat hierbei keinen Spielraum, also kein sogenanntes Ermessen.

Das Gericht prüfte daher zwei zentrale Fragen:

  1. Lagen tatsächlich „wiederholte Zuwiderhandlungen“ vor?
  2. War es rechtmäßig, den Vorfall aus dem Jahr 2014 noch heranzuziehen?

Die Richter bejahten beides. Die Fahrt 2014 und die Fahrt 2024 waren zwei getrennte, nachweisliche Verstöße. Das Argument des Fahrers mit dem neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml wies das Gericht entschieden zurück. Für die Beurteilung, ob die Fahrt im Januar 2024 eine Zuwiderhandlung – also ein Verstoß gegen ein Gesetz – war, kommt es ausschließlich auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Tat an. Und damals war jeder nachweisbare THC-Wert über 1,0 ng/ml relevant und wurde geahndet. Eine spätere Gesetzesänderung kann einen bereits begangenen und rechtskräftig bestraften Verstoß nicht rückwirkend „heilen“.

Warum zählten die anderen Argumente des Fahrers für das Gericht nicht?

Der Autofahrer hatte noch weitere Punkte vorgebracht, die das Gericht jedoch ebenfalls entkräftete.

  • Der lange Zeitraum zwischen den Taten: Der Fahrer meinte, der Abstand von fast zehn Jahren zwischen den beiden Fahrten müsse berücksichtigt werden. Das Gericht widersprach. Ein Eintrag über einen Führerscheinentzug bleibt lange im Fahreignungsregister gespeichert – in diesem Fall läuft die Frist zur Löschung erst 2029 ab. Solange ein Verstoß verwertbar ist, spielt der Zeitablauf keine Rolle, die Eignungszweifel bleiben bestehen. Durch den Verzicht auf den Führerschein 2014 hatte sich der Beginn dieser Löschfrist sogar nach hinten verschoben.
  • Der Verweis auf ein anderes Urteil: Der Anwalt des Fahrers zog ein Urteil eines anderen Gerichts (VG Minden) heran, das in einem ähnlichen Fall anders entschieden haben soll. Das Gericht in Kassel stellte jedoch klar, dass die Fälle nicht vergleichbar waren.
  • Das Angebot von Abstinenznachweisen: Das Angebot des Fahrers, stattdessen freiwillig Abstinenz nachzuweisen, bewertete das Gericht als unzureichend. Wenn die Behörde rechtmäßig ein MPU-Gutachten fordert, kann der Betroffene sich dieser Pflicht nicht durch Alternativangebote entziehen.

Da die MPU-Anordnung somit rechtmäßig war, war auch die Folge klar: Wer das Gutachten nicht fristgerecht vorlegt, dem muss der Führerschein entzogen werden. Auch hier hatte die Behörde keine andere Wahl.

Warum durfte der Mann seinen Führerschein nicht bis zu einer endgültigen Entscheidung behalten?

Zuletzt prüfte das Gericht, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerechtfertigt war. Hier wägt ein Gericht immer zwei Interessen gegeneinander ab: das private Interesse des Fahrers, seinen Führerschein vorerst behalten zu dürfen, und das öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs.

Das Gericht entschied, dass das öffentliche Interesse hier deutlich überwiegt. Ein Fahrer, dessen Fahreignung nach zwei Drogenfahrten und einem nicht vorgelegten Gutachten massiv in Zweifel steht, stellt eine potenzielle Gefahr dar. Der Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer wiegt schwerer als die persönlichen und beruflichen Interessen des Fahrers. Die besondere Verantwortung des Mannes wurde dadurch unterstrichen, dass bei seiner letzten Fahrt sogar ein Kleinkind im Auto saß.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel verdeutlicht, dass spätere Gesetzesänderungen bereits begangene und rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße nicht nachträglich unwirksam machen können.

  • Zeitpunkt der Rechtslage ist entscheidend: Das Urteil bestätigt, dass für die Bewertung einer Tat ausschließlich die zum Zeitpunkt des Verstoßes geltende Rechtslage maßgeblich ist. Eine nachträgliche Änderung von Grenzwerten kann bereits geahndete Verstöße nicht rückwirkend „heilen“, selbst wenn der damals gemessene Wert nach neuer Rechtslage unter dem aktuellen Grenzwert läge.
  • Wiederholungstaten führen zur Bindung der Behörden: Bei wiederholten Drogenfahrten ist die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung verpflichtet, eine MPU anzuordnen. Das Gericht stellte klar, dass die Behörde hierbei keinen Ermessensspielraum hat und auch längere Zeiträume zwischen den Verstößen diese Pflicht nicht aufheben, solange die Einträge im Fahreignungsregister noch nicht gelöscht sind.
  • Verweigerung geforderter Gutachten führt zwangsläufig zum Führerscheinentzug: Das Urteil unterstreicht, dass sich Betroffene einer rechtmäßig angeordneten MPU nicht durch alternative Angebote wie Abstinenznachweise oder Beratungsgespräche entziehen können. Das Nichtvorlegen des geforderten Gutachtens berechtigt die Behörde automatisch dazu, auf mangelnde Fahreignung zu schließen und die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Die Entscheidung stärkt damit das Prinzip der Rechtssicherheit und macht deutlich, dass Verkehrssicherheit auch bei sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen konsequent durchgesetzt wird.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert nach einem positiven Drogentest bei einer Verkehrskontrolle?

Wird bei einer Verkehrskontrolle ein Drogen-Schnelltest positiv angezeigt, ist dies zunächst nur ein erster Verdacht. Ein solcher Schnelltest, der beispielsweise über Speichel oder Urin durchgeführt wird, ist kein gerichtlich verwertbares Beweismittel für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Er dient der Polizei lediglich als Anhaltspunkt, um weitere Maßnahmen einzuleiten.

Sofortmaßnahmen und Blutentnahme

Nach einem positiven Schnelltest sind die unmittelbaren nächsten Schritte der Polizei entscheidend:

  1. Weiterfahrt untersagt: Die Fahrt wird Ihnen umgehend untersagt. Sie dürfen das Fahrzeug nicht mehr führen.
  2. Blutentnahme angeordnet: Die Polizei wird eine Blutentnahme anordnen. Diese erfolgt in der Regel durch einen Arzt und dient dazu, Art und Konzentration der Substanzen im Körper genau zu bestimmen. Nur das Ergebnis der Blutprobe ist vor Gericht oder bei der Bußgeldstelle als Beweismittel gültig.
  3. Mögliche Sicherstellung des Führerscheins: Besteht der dringende Verdacht einer Straftat, etwa weil Sie unter Drogeneinfluss Ausfallerscheinungen zeigen, kann der Führerschein unter Umständen vorläufig sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Dies dient dazu, Sie an der Weiterfahrt zu hindern und weitere Gefährdungen zu verhindern. Eine endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis entscheidet später die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht.

Rechtliche Folgen der Blutuntersuchung

Das Ergebnis der Blutuntersuchung ist ausschlaggebend für die weiteren rechtlichen Konsequenzen. Es wird geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt.

  • Ordnungswidrigkeit (§ 24a Straßenverkehrsgesetz – StVG): Liegt die Konzentration des Wirkstoffs über einem bestimmten Grenzwert, aber ohne dass es zu zusätzlichen Ausfallerscheinungen gekommen ist, handelt es sich meist um eine Ordnungswidrigkeit. Für Cannabis (THC) gilt derzeit ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Ein Verstoß kann ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) und ein Fahrverbot von einem Monat oder mehr nach sich ziehen.
  • Straftat (§ 316 StGB oder § 315c StGB): Wenn der Drogenkonsum zu Fahruntüchtigkeit geführt hat, zum Beispiel durch sichtbare Ausfallerscheinungen oder bei einer sehr hohen Wirkstoffkonzentration, liegt der Verdacht einer Straftat („Trunkenheit im Verkehr“ oder „Gefährdung des Straßenverkehrs“) vor. Die Folge können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sein, sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung.

Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis und Fahreignung

Unabhängig von einem Bußgeld oder einer Strafe prüft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung. Dies ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.

  • Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU): Oft wird bei einem festgestellten Drogendelikt eine MPU angeordnet. Die MPU soll klären, ob Sie künftig voraussichtlich nicht mehr unter Drogeneinfluss fahren und die nötige Fahreignung besitzen. Sie müssen die Kosten für die MPU selbst tragen.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Sollten Sie die Anordnung zur MPU nicht befolgen, die MPU negativ ausfallen oder die Behörde aus anderen Gründen (z.B. wiederholter Verstoß, hoher Wirkstoffgehalt) zu dem Schluss kommen, dass Sie nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dies bedeutet, dass Sie kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr führen dürfen.
  • Wiederholter Drogeneinfluss: Ja, wiederholter Konsum von Drogen am Steuer stellt die Fahreignung grundsätzlich infrage. Für die Fahrerlaubnisbehörde ist dies ein starkes Indiz dafür, dass Sie ungeeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. Auch ein einmaliger Verstoß kann bereits ausreichen, um die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn der Konsum nicht als einmaliges Experiment, sondern als gewohnheitsmäßig eingestuft wird. In solchen Fällen ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Regel nur nach einer erfolgreich bestandenen MPU und gegebenenfalls dem Nachweis einer längeren Drogenabstinenz möglich.

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Welche Folgen hat es, wenn man wiederholt unter Drogeneinfluss Auto fährt?

Wenn Sie wiederholt unter dem Einfluss von Drogen ein Kraftfahrzeug führen, sind die Konsequenzen deutlich schwerwiegender als bei einem einmaligen Verstoß. Es geht dann nicht mehr nur um eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine einmalige Straftat, sondern die Behörden prüfen Ihre grundsätzliche Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs – die sogenannte Fahreignung.

Verschärfte Konsequenzen bei wiederholten Verstößen

Ein einzelner Verstoß kann bereits zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot führen. Bei wiederholtem Fahren unter Drogeneinfluss drohen jedoch weitaus härtere Strafen. Dies kann eine Straftat darstellen, die mit höheren Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann, insbesondere wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wurde.

Das Entscheidende bei wiederholten Delikten ist, dass die Fahrerlaubnisbehörden aktiv werden. Ihre Aufgabe ist es, zu überprüfen, ob jemand die notwendige Fahreignung besitzt, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Wenn Sie mehrfach unter Drogeneinfluss auffallen, entstehen ernsthafte Zweifel an Ihrer Fahreignung.

Entzug der Fahrerlaubnis und die Bedeutung der MPU

Die gravierendste Folge ist der Entzug der Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass Ihre Fahrerlaubnis nicht nur für eine bestimmte Zeit entzogen wird (wie bei einem Fahrverbot), sondern dass sie vollständig erlischt. Sie dürfen dann kein Kraftfahrzeug mehr führen.

Um Ihre Fahrerlaubnis nach einem Entzug wiederzuerlangen, verlangen die Behörden in solchen Fällen in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Die MPU dient dazu, umfassend zu klären, ob Sie nach wie vor eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Dabei wird untersucht, ob Sie Ihr Drogenkonsumverhalten dauerhaft geändert haben und ob Sie in der Lage sind, zukünftig verantwortungsvoll und ohne Drogen ein Fahrzeug zu führen. Das Ergebnis der MPU ist entscheidend dafür, ob Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen. Ein negatives Gutachten führt dazu, dass die Fahrerlaubnis nicht wiedererteilt wird.

Für Sie bedeutet das, dass bei wiederholten Verstößen der Fokus von der Bestrafung des einzelnen Fehlverhaltens auf die grundsätzliche Frage Ihrer Verkehrssicherheit verlagert wird. Die Anordnung einer MPU ist dann oft der einzige Weg, die Eignungszweifel auszuräumen und die Möglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr wiederzuerlangen.


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Wann muss ich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, wenn ich Drogen konsumiert habe?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist kein Strafinstrument, sondern dient dazu, Ihre Fähigkeit, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen (Ihre Fahreignung), zu überprüfen. Wenn die Behörden Zweifel daran haben, ob Sie Drogenkonsum und das Führen eines Fahrzeugs zuverlässig trennen können, kann eine MPU angeordnet werden. Dies geschieht, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Wann wird eine MPU bei Drogenkonsum angeordnet?

Die Anordnung einer MPU hängt von verschiedenen Faktoren ab und zielt darauf ab, festzustellen, ob ein Risiko für Ihre Fahreignung besteht. Eine MPU kann in folgenden Situationen erforderlich sein:

  • Positive Drogentests im Straßenverkehr: Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle Drogen im Blut haben, auch wenn die Menge für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausreicht. Oft genügen bereits geringe Mengen an Abbauprodukten bestimmter Drogen, um Zweifel an Ihrer Fahreignung aufkommen zu lassen, da dies auf regelmäßigen Konsum hindeuten kann.
  • Wiederholter Drogenkonsum: Wenn Sie bereits mehrfach mit Drogen in Verbindung gebracht wurden, sei es im Straßenverkehr oder in anderen Kontexten, die der Fahrerlaubnisbehörde bekannt werden. Wiederholtes Verhalten verstärkt die Zweifel an Ihrer Fähigkeit, Verantwortung im Straßenverkehr zu übernehmen.
  • Konsum bestimmter Drogenarten: Bei sogenannten „harten Drogen“ wie Amphetaminen, Kokain, Heroin oder Ecstasy kann bereits der einmalige nachgewiesene Konsum zur Anordnung einer MPU führen. Für diese Substanzen wird die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs generell als nicht gegeben angesehen, da das Potenzial für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit als sehr hoch eingestuft wird.
  • Mangelnde Trennung von Drogenkonsum und Fahren: Dies ist ein zentraler Punkt. Wenn die Behörden davon ausgehen müssen, dass Sie nicht in der Lage sind oder waren, den Konsum von Drogen strikt vom Fahren zu trennen, wird eine MPU angeordnet. Das betrifft Fälle, in denen beispielsweise Abbauprodukte von Drogen gefunden werden, die auf einen regelmäßigen oder risikoreichen Konsum hindeuten, selbst wenn Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht unmittelbar berauscht waren.
  • Hohe Drogenkonzentrationen oder Abhängigkeit: Wenn die festgestellte Drogenkonzentration im Blut sehr hoch ist oder andere Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Abhängigkeit von Drogen vorliegen, ist eine MPU unumgänglich. Hier geht es um die Klärung, ob ein generelles Problem vorliegt, das Ihre Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs dauerhaft beeinträchtigt.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere in den §§ 13 und 14, welche die Voraussetzungen für die Anordnung einer MPU bei Drogenkonsum festlegen.

Was wird in der MPU geprüft?

In der MPU geht es darum, ob Sie eine dauerhafte und stabile Verhaltensänderung vollzogen haben. Für Sie als Betroffener bedeutet das, dass Sie in der MPU glaubhaft darlegen müssen, dass Sie Ihre Einstellung zum Drogenkonsum geändert haben und zukünftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Dabei spielen insbesondere zwei Aspekte eine Rolle:

  • Abstinenznachweise: In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass Sie über einen längeren Zeitraum (oft 6 oder 12 Monate, manchmal länger) keine Drogen mehr konsumiert haben. Dies geschieht in der Regel durch regelmäßige, unangekündigte Haar- oder Urinkontrollen. Diese Nachweise sind entscheidend, um zu belegen, dass Sie Ihr Konsumverhalten nachhaltig geändert haben.
  • Verhaltensänderung und Einsicht: In psychologischen Gesprächen wird geprüft, ob Sie Ihr früheres Verhalten kritisch reflektiert haben, die Risiken des Drogenkonsums im Straßenverkehr verstehen und Strategien entwickelt haben, um zukünftig drogenfrei zu leben und sicher zu fahren. Es geht darum zu erkennen, dass Sie die Ursachen für Ihr früheres Verhalten erkannt und eliminiert haben.

Praktische Auswirkungen für Betroffene

Wenn eine MPU angeordnet wird, ist dies ein klares Signal, dass die Behörden Ihre Fahreignung ernsthaft in Frage stellen. Für Sie als Betroffenen bedeutet dies, dass Sie aktiv handeln müssen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Die Notwendigkeit einer MPU unterstreicht die hohe Bedeutung, die dem Schutz der Verkehrssicherheit beigemessen wird. Es geht nicht darum, Sie zu bestrafen, sondern zu überprüfen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um gefahrlos ein Fahrzeug zu führen. Das Bestehen der MPU erfordert in der Regel eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten und oft eine nachweisliche Abstinenz und eine Verhaltensänderung. Weitere detaillierte Informationen zu den genauen Voraussetzungen und Abläufen finden sich auf den offiziellen Seiten der Fahrerlaubnisbehörden oder des Kraftfahrt-Bundesamtes.


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Können neue Gesetze zu THC-Grenzwerten rückwirkend meine Strafen für frühere Drogenfahrten beeinflussen?

Nein, in der Regel können neue Gesetze zu THC-Grenzwerten Ihre Strafen oder Maßnahmen für frühere Drogenfahrten nicht rückwirkend beeinflussen.

Der Grundsatz: Das Gesetz zum Zeitpunkt der Tat

Im deutschen Recht gilt der wichtige Grundsatz, dass für die Beurteilung einer Tat das Gesetz maßgeblich ist, das zum Zeitpunkt der Tat galt. Man nennt dies das Rückwirkungsverbot. Das bedeutet: Eine Handlung wird nach den Regeln bewertet, die in Kraft waren, als sie begangen wurde. Wenn Sie also zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Drogeneinfluss gefahren sind, wird dieser Verstoß nach den THC-Grenzwerten und Regelungen beurteilt, die genau zu diesem Zeitpunkt gültig waren.

Unterschied zwischen Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Es ist wichtig zu verstehen, dass Drogenfahrten oft nicht als Straftaten, sondern als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden (z.B. ein Verstoß gegen § 24a Straßenverkehrsgesetz). Zwar gibt es im Strafrecht unter bestimmten Umständen eine Ausnahme, die besagt, dass ein milderes, später erlassenes Gesetz angewendet werden muss (das sogenannte „Milderungsprinzip“ oder lex mitior). Dieses Prinzip gilt jedoch grundsätzlich nicht für Ordnungswidrigkeiten oder für verwaltungsrechtliche Maßnahmen, wie sie im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) relevant sind.

Für Sie bedeutet das: Selbst wenn zukünftig neue, höhere THC-Grenzwerte im Straßenverkehr eingeführt werden, ändert dies nichts an der rechtlichen Bewertung einer Fahrt, die unter den Bedingungen und Grenzwerten der Vergangenheit stattfand. Die Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt bleibt entscheidend.

Auswirkung auf bereits abgeschlossene Verfahren und die Fahreignung

Wenn ein Bußgeldbescheid oder ein Gerichtsurteil wegen einer Drogenfahrt bereits rechtskräftig geworden ist – das heißt, alle Einspruchs- oder Rechtsmittelmöglichkeiten sind abgelaufen oder wurden nicht genutzt –, dann ist dieser Fall rechtlich abgeschlossen. Spätere Gesetzesänderungen können solche bereits abgeschlossenen Verfahren in der Regel nicht nachträglich wieder öffnen oder beeinflussen.

Auch die Bewertung Ihrer Fahreignung – also ob Sie zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind – basiert auf Ihrem bisherigen Verhalten und den damaligen Feststellungen. Eine spätere Gesetzesänderung zu THC-Grenzwerten löscht nicht automatisch die bereits getroffenen Feststellungen bezüglich Ihrer Fahreignung in der Vergangenheit aus oder führt dazu, dass bereits angeordnete Maßnahmen (wie eine MPU oder der Entzug der Fahrerlaubnis) rückwirkend hinfällig werden. Die Eignung wird stets vor dem Hintergrund der individuellen Umstände und der damals geltenden Rechtslage beurteilt.


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Was passiert, wenn ich eine geforderte MPU nicht ablege oder das Gutachten nicht vorlege?

Wenn Sie von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert werden, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu absolvieren und das dazugehörige Gutachten vorzulegen, ist dies ein wichtiger Schritt zur Klärung Ihrer Fahreignung. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, das heißt, Sie legen das geforderte Gutachten nicht innerhalb der gesetzten Frist vor oder verweigern die Teilnahme an der MPU, hat dies ernsthafte und weitreichende Konsequenzen.

Die gesetzliche Grundlage und ihre Auswirkung

Die rechtliche Basis für die Konsequenzen Ihrer Entscheidung findet sich in § 11 Absatz 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dieser Paragraph besagt klar: Erbringen Sie das geforderte Gutachten nicht oder weigern Sie sich, sich der Untersuchung zu unterziehen, darf die Fahrerlaubnisbehörde aus diesem Verhalten auf Ihre mangelnde Fahreignung schließen.

Für die Behörde bedeutet die Nichtvorlage des Gutachtens oder die Weigerung, sich der MPU zu unterziehen, dass sie Ihre Fahrtauglichkeit nicht überprüfen kann. In Situationen, in denen berechtigte Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen – beispielsweise nach einem positiven Drogentest – ist die MPU das dafür vorgesehene Mittel, um diese Zweifel zu beseitigen. Fehlt dieser Nachweis oder wird die Klärung verwehrt, kann die Behörde die für die Sicherheit im Straßenverkehr notwendige Überzeugung von Ihrer Fahreignung nicht gewinnen.

Die praktische Auswirkung für Sie ist dann in den allermeisten Fällen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis. Da die Fahrerlaubnisbehörde gesetzlich verpflichtet ist, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, bleibt ihr in solchen Fällen kaum Handlungsspielraum. Wenn die Eignung nicht durch ein Gutachten nachgewiesen werden kann und der Gesetzgeber den Schluss auf fehlende Eignung ausdrücklich erlaubt, ist der Entzug der Fahrerlaubnis die logische und notwendige Folge. Es wird nicht mehr geprüft, ob Sie tatsächlich ungeeignet sind, sondern allein die Tatsache der Nichtvorlage führt zu diesem Ergebnis.

Weitere Informationen zur Fahrerlaubnis-Verordnung finden Sie beispielsweise auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, dient dazu, die Fahreignung einer Person zu überprüfen, wenn an ihrer Fahrtauglichkeit Zweifel bestehen – etwa nach wiederholtem Drogenkonsum am Steuer. Dabei begutachten Ärzte und Psychologen, ob der Betroffene dauerhaft in der Lage ist, sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Ein zentrales Element ist der Nachweis einer nachhaltigen Verhaltensänderung, etwa durch Abstinenznachweise und Einsicht. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere in §§ 13 und 14. Beispiel: Wenn Sie wiederholt unter Drogeneinfluss fahren, kann die Behörde eine MPU anordnen, um sicherzugehen, dass Sie künftig nicht erneut riskant handeln.

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Fahrerlaubnisentzug

Der Fahrerlaubnisentzug bedeutet, dass einem Menschen die Erlaubnis, Kraftfahrzeuge zu führen, komplett aberkannt wird. Dies unterscheidet sich vom Fahrverbot, das nur zeitlich begrenzt gilt. Ein Entzug erfolgt zum Beispiel, wenn die Fahreignung dauerhaft nicht mehr gegeben ist, etwa nach mehrfachen Drogenverstößen oder bei Nichterfüllung von MPU-Auflagen. Die rechtliche Grundlage liegt im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Beispiel: Wer trotz wiederholter Drogenfahrten kein positives MPU-Gutachten vorlegt, riskiert den Entzug seines Führerscheins.

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Sofortige Vollziehung

Die sofortige Vollziehung ist eine behördliche Maßnahme, durch die eine Anordnung – etwa der Fahrerlaubnisentzug – unmittelbar gilt, auch wenn der Betroffene dagegen Widerspruch eingelegt oder vor Gericht gezogen hat. Dadurch wird vermieden, dass die Gefahrenabwehr verzögert wird. Sie erlaubt der Behörde, die Maßnahme ohne Aufschub durchzusetzen, wenn ein öffentliches Sicherheitsinteresse vorliegt. Grundlage ist zum Beispiel § 80 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Beispiel: Nach mehreren Drogendelikten ordnet die Behörde sofortige Vollziehung des Führerscheinentzugs an, um die Verkehrssicherheit zu schützen.

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Rückwirkungsverbot

Das Rückwirkungsverbot besagt, dass Gesetze grundsätzlich nicht auf bereits abgeschlossene oder vergangene Taten angewendet werden dürfen, wenn die neuen Regeln günstiger wären, außer im Strafrecht gilt das „lex mitior“ unter besonderen Umständen. Im Bereich von Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsrecht ist dieses Prinzip streng, sodass die Rechtslage zum Tatzeitpunkt maßgeblich bleibt. Das bedeutet, ein neuer, höherer THC-Grenzwert ändert nichts an der Bewertung eines früheren Verstoßes. Grundlage ist das Grundgesetz (Art. 103 Absatz 2 GG). Beispiel: Ein Fahrer wird bestraft nach dem früheren Grenzwert von 1,0 ng/ml, obwohl später ein Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt; die Strafe bleibt bestehen.

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Wiederholte Zuwiderhandlungen

Wiederholte Zuwiderhandlungen sind mehrere, voneinander getrennte Verstöße gegen geltende Verkehrsregeln oder gesetzliche Vorschriften, die bei der Beurteilung der Fahreignung besondere Bedeutung haben. Im Straßenverkehr prägen sie die Einschätzung, ob jemand dauerhaft geeignet ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Hierbei sind die einzelnen Verstöße rechtlich und zeitlich klar abzugrenzen. Im Fall des Drogenfahrens zwingt § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Behörde zur Anordnung einer MPU bei mehrfachen Verstößen unter Drogeneinfluss. Beispiel: Ein Fahrer, der 2014 und 2024 mit Drogen am Steuer erwischt wurde, hat zwei Zuwiderhandlungen begangen, die zusammen die Fahreignungszweifel begründen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 13a FeV: Diese Vorschrift regelt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bei wiederholtem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss. Sie zielt darauf ab, die Fahreignung von Personen zu überprüfen, die trotz früherer Verfehlungen erneut mit Drogen am Steuer erwischt werden. Die Behörde hat in solchen Fällen kein Ermessen, sondern muss eine MPU anordnen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese Vorschrift bildete die rechtliche Grundlage für die zwingende Anordnung der MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde, da der Fahrer wiederholt unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug geführt hatte.
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG), insbesondere § 24a StVG: Dieser Paragraph definiert das Fahren unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen, darunter Cannabis, als Ordnungswidrigkeit. Er legt fest, welche Substanzen in welcher Konzentration im Blut zum Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs führen. Die Vorschrift dient dem Schutz der Verkehrssicherheit, indem sie drogenbeeinträchtigtes Fahren sanktioniert und so die allgemeine Gefährdung reduziert. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die im Januar 2024 vom Fahrer begangene Fahrt wurde nach den damals gültigen Grenzwerten des § 24a StVG als Ordnungswidrigkeit gewertet, was die Voraussetzung für die spätere MPU-Anordnung schuf.
  • Grundsatz der Rückwirkung im Verwaltungsrecht (Tempus regit actum): Dieser grundlegende Rechtsgrundsatz besagt, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Sachverhalts oder einer Handlung das Gesetz maßgeblich ist, das zum Zeitpunkt der Begehung der Handlung oder des Eintritts des Sachverhalts galt. Spätere Gesetzesänderungen wirken sich grundsätzlich nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Sachverhalte aus. Dies gewährleistet Rechtssicherheit und Vertrauensschutz im Rechtsverkehr. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht lehnte die Argumentation des Fahrers ab, da die Fahrt im Januar 2024 nach der damals gültigen Rechtslage zu beurteilen war und eine spätere Anhebung des THC-Grenzwerts nicht rückwirkend die Rechtmäßigkeit des Verstoßes beeinflusste.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 11 Abs. 8 FeV: Diese Regelung bestimmt die Rechtsfolgen, wenn ein Betroffener ein rechtmäßig gefordertes Gutachten zur Klärung seiner Fahreignung (z.B. eine MPU) nicht fristgerecht vorlegt oder die Erstellung verweigert. In solchen Fällen darf die Fahrerlaubnisbehörde aus der Nichtvorlage oder Weigerung auf die mangelnde Fahreignung schließen. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr auch dann zu gewährleisten, wenn die Mitwirkung des Betroffenen ausbleibt. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Fahrer das geforderte MPU-Gutachten nicht bei der Behörde einreichte, durfte diese aufgrund dieser Vorschrift auf seine mangelnde Fahreignung schließen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen.
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), insbesondere § 80 Abs. 5 VwGO: Diese Vorschrift regelt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen behördliche Entscheidungen, die sofort vollziehbar sind. Das Gericht wägt dabei das private Interesse des Antragstellers, vorläufig nicht von der Maßnahme betroffen zu sein, gegen das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ab. Es dient dazu, in Eilfällen eine schnelle gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen, ohne die Hauptsacheentscheidung vorwegzunehmen. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Fahrer beantragte nach dieser Vorschrift die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, um seinen Führerschein vorläufig behalten zu dürfen, doch das Gericht lehnte dies zugunsten des öffentlichen Interesses an der Verkehrssicherheit ab.

Das vorliegende Urteil


VG Kassel – Az.: 2 L 569/25.KS – Beschluss vom 11.04.2025


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