Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Führerschein in Gefahr: Wenn eine ärztliche Diagnose den sofortigen Entzug bedeutet
- Das ärztliche Attest mit weitreichenden Folgen
- Die Behörde entzieht den Führerschein – und zwar sofort
- Der Gang vor Gericht: Ein Eilantrag soll den Führerschein retten
- Die zentrale Frage für das Gericht: Ist der sofortige Entzug gerechtfertigt?
- Das Urteil: Die Fahrerlaubnis bleibt vorerst entzogen
- Die Begründung des Gerichts: Ein Blick auf die entscheidenden Details
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Warum kann mir der Führerschein entzogen werden, auch wenn ich nicht unter Drogeneinfluss gefahren bin?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine Fahrerlaubnis nach einem Entzug wegen Drogenabhängigkeit wiederzuerlangen?
- Was bedeutet es, wenn die Behörde die „sofortige Vollziehung“ des Führerscheinentzugs anordnet, und darf ich dann noch Auto fahren?
- Welche Nachweise sind erforderlich, um meine einjährige Abstinenz von Betäubungsmitteln zu belegen?
- Ist der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenabhängigkeit eine dauerhafte Entscheidung, oder gibt es eine Möglichkeit, die Fahreignung grundsätzlich wiederzuerlangen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 5 V 767/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Bremen
- Datum: 14.05.2025
- Aktenzeichen: 5 V 767/25
- Verfahrensart: Eilverfahren
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Person, der die Fahrerlaubnis entzogen wurde und die gerichtlich gegen die Entziehung vorgehen wollte. Sie bestritt, fahrungeeignet zu sein und legte dar, seit zwei Jahren abstinent zu leben.
- Beklagte: Die Fahrerlaubnisbehörde, die die Fahrerlaubnis aufgrund einer diagnostizierten chronischen Suchtmittelabhängigkeit (Kokain) entzogen und die Sofortige Vollziehung angeordnet hatte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Person stellte einen Antrag auf Ersatzführerschein. Später legte sie der Behörde einen Arztbrief vor, der eine chronische Suchtmittelabhängigkeit (Kokain) bestätigte. Daraufhin entzog die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis und ordnete deren sofortige Vollziehung an.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer diagnostizierten chronischen Kokainabhängigkeit rechtmäßig war. Der Kläger bestritt seine Fahrungeeignetheit und die Notwendigkeit der sofortigen Vollziehung.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht lehnte den Eilantrag ab. Dies bedeutet, dass die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis vorerst in Kraft bleibt.
- Begründung: Das Gericht sah die Fahrerlaubnisentziehung als voraussichtlich rechtmäßig an. Es stellte fest, dass eine chronische Kokainabhängigkeit die Fahreignung ausschließt und der Kläger keine einjährige Abstinenz nachweisen konnte, wie sie für die Wiedererlangung der Fahreignung bei Abhängigkeit erforderlich ist. Das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiege das Interesse des Klägers.
- Folgen: Die Fahrerlaubnis bleibt dem Kläger entzogen und die sofortige Vollziehung der Entscheidung ist wirksam. Der Kläger muss die Gerichtskosten tragen.
Der Fall vor Gericht
Führerschein in Gefahr: Wenn eine ärztliche Diagnose den sofortigen Entzug bedeutet
Jeder kennt die Angst, den Führerschein zu verlieren. Meist denkt man dabei an zu schnelles Fahren, rote Ampeln oder Alkohol am Steuer. Doch was passiert, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von einer Erkrankung erfährt, die Zweifel an der Eignung zum Fahren aufkommen lässt? Ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Bremen zeigt, wie schnell und endgültüg eine solche Entscheidung ausfallen kann, selbst wenn man jahrelang nicht negativ im Straßenverkehr aufgefallen ist.

Im Mittelpunkt stand ein Mann, den wir Herr A. nennen. Er wollte einen Ersatz für seinen als verloren gemeldeten Führerschein beantragen. Bei einem Gespräch mit der zuständigen Behörde, der Fahrerlaubnisbehörde, erwähnte er von sich aus einen kürzlichen Klinikaufenthalt. Um das zu belegen, legte er später ein ärztliches Schreiben vor. Doch dieses Schreiben löste eine Kette von Ereignissen aus, die Herr A. so sicher nicht erwartet hatte.
Das ärztliche Attest mit weitreichenden Folgen
Das Schreiben des Klinikums enthielt eine folgenschwere Information: Laut gesicherter Diagnose leide Herr A. an einer chronischen Suchtmittelabhängigkeit. Genauer gesagt, wurde die Diagnose nach dem internationalen Klassifikationssystem für Krankheiten, kurz ICD, mit dem Code F14.2 angegeben. Dieser Code steht für ein Abhängigkeitssyndrom durch den Konsum von Kokain.
Für die Fahrerlaubnisbehörde war dies ein Alarmsignal. Zwar stand in dem Schreiben auch, dass alle bisherigen Drogentests von Herrn A. negativ ausgefallen seien und er unter regelmäßiger Kontrolle stehe. Herr A. selbst gab an, seit zwei Jahren keine Drogen mehr zu konsumieren. Doch die offizielle Diagnose einer bestehenden, chronischen Abhängigkeit wog für die Behörde schwerer.
Die Behörde entzieht den Führerschein – und zwar sofort
Die Reaktion der Behörde ließ nicht lange auf sich warten. Nach einer kurzen Anhörung entzog sie Herrn A. mit einem offiziellen Bescheid die Fahrerlaubnis für alle Klassen. Die Begründung war eindeutig: Wer von Kokain abhängig ist, gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das Risiko für die Allgemeinheit sei zu groß.
Doch die Behörde ging noch einen Schritt weiter. Sie ordnete die sofortige Vollziehung an. Was bedeutet das konkret? Normalerweise hat ein Widerspruch oder eine Klage gegen einen Behördenbescheid eine sogenannte aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Anordnung der Behörde wird erst einmal auf Eis gelegt, bis ein Gericht endgültig entschieden hat. Man dürfte also vorläufig weiterfahren. Die sofortige Vollziehung hebt diese Regelung aber auf. Es ist, als würde ein Schiedsrichter einen Spieler sofort vom Platz stellen – die Entscheidung gilt augenblicklich, auch wenn der Spieler später noch Protest einlegen will. Herr A. musste seinen Führerschein also sofort abgeben.
Der Gang vor Gericht: Ein Eilantrag soll den Führerschein retten
Herr A. wollte diese Entscheidung nicht hinnehmen. Er zog vor das Verwaltungsgericht. Dort reichte er nicht nur eine Klage gegen den Entzug an sich ein, sondern stellte zusätzlich einen Eilantrag. Ein solcher Antrag zielt darauf ab, dass das Gericht sehr schnell eine vorläufige Entscheidung trifft – in diesem Fall, die sofortige Vollziehung aufzuheben, damit Herr A. bis zum Ende des Hauptverfahrens wieder fahren darf.
Seine Argumente waren nachvollziehbar: Er betonte seine nachgewiesene Abstinenz während seiner Zeit in einer Justizvollzugsanstalt, im Maßregelvollzug und zuletzt in der Klinik. Er sei über lange Zeiträume ständig negativ auf Drogen getestet worden. Eine frühere Sucht könne nicht ewig gegen ihn verwendet werden, zumal er aktuell keine Gefahr darstelle. Zudem, so argumentierte er, sei der sofortige Entzug unverhältnismäßig, da er ihn daran hindere, eine Arbeitsstelle anzunehmen.
Die zentrale Frage für das Gericht: Ist der sofortige Entzug gerechtfertigt?
Das Gericht musste nun eine schwierige Abwägung vornehmen. Auf der einen Seite stand das persönliche Interesse von Herrn A., seinen Führerschein zu behalten, mobil zu sein und arbeiten zu können. Auf der anderen Seite stand das öffentliche Interesse an der Sicherheit im Straßenverkehr.
Die entscheidende Weichenstellung bei so einer Abwägung ist fast immer die gleiche: Das Gericht prüft, ob die ursprüngliche Entscheidung der Behörde – also der Entzug der Fahrerlaubnis – voraussichtlich rechtmäßig ist. Denn wenn die Entscheidung der Behörde offensichtlich falsch war, gibt es kein öffentliches Interesse daran, sie sofort durchzusetzen. Ist sie aber mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig, wiegt das öffentliche Interesse, also die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, meistens schwerer.
Das Urteil: Die Fahrerlaubnis bleibt vorerst entzogen
Das Gericht lehnte den Eilantrag von Herrn A. ab. Das bedeutet, die Anordnung der sofortigen Vollziehung bleibt bestehen und er darf bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren, das noch Monate oder länger dauern kann, kein Kraftfahrzeug führen.
Die Begründung des Gerichts: Ein Blick auf die entscheidenden Details
Um zu verstehen, warum das Gericht so entschieden hat, muss man sich die juristische Logik Schritt für Schritt ansehen. Die Richter haben mehrere Punkte geprüft.
Warum die Diagnose einer Suchtmittelabhängigkeit alles entscheidet
Der Dreh- und Angelpunkt des gesamten Falles ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere ihre Anlage 4. Man kann sich diese Anlage wie einen detaillierten Katalog vorstellen, in dem genau aufgelistet ist, welche Krankheiten und Mängel die Eignung zum Fahren beeinträchtigen oder komplett ausschließen.
Und hier wird es für Herrn A. problematisch. Unter Ziffer 9.2 dieser Anlage steht unmissverständlich: Bei einer Abhängigkeit von Betäubungsmitteln wie Kokain ist die Fahreignung ausgeschlossen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Person jemals unter Drogeneinfluss gefahren ist. Die bloße medizinische Diagnose der Abhängigkeit genügt, um die Fahreignung rechtlich zu verneinen. Das Gericht stellte klar, dass der Arztbrief mit der Diagnose ICD F14.2 ein eindeutiger Beleg für diese Abhängigkeit war.
Der lange Weg zurück: Hat Herr A. seine Fahreignung wiedererlangt?
Natürlich ist ein solcher Eignungsmangel nicht für immer in Stein gemeißelt. Die gleiche Anlage 4 beschreibt unter Ziffer 9.5 auch, wie man die Fahreignung wiedererlangen kann. Die Hürden sind jedoch hoch. Nötig sind:
- Eine nachweislich erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung.
- Danach eine nachgewiesene Abstinenz von mindestens einem Jahr.
Das Gericht prüfte, ob Herr A. diese beiden Voraussetzungen erfüllte. Bei der Entwöhnungsbehandlung war sich das Gericht unsicher. Die vorgelegten Unterlagen waren nicht eindeutig genug, um zu sagen, ob der Klinikaufenthalt eine solche vollständige und erfolgreiche Behandlung darstellte.
Doch diese Frage musste gar nicht abschließend geklärt werden, denn beim zweiten Punkt scheiterte Herr A. eindeutig: dem Nachweis der einjährigen Abstinenz. Er hatte zwar behauptet, seit zwei Jahren „clean“ zu sein, aber dafür keinerlei Belege wie zum Beispiel regelmäßige Drogenscreenings vorgelegt. Das ärztliche Schreiben bestätigte negative Tests nur für die Dauer seines Klinikaufenthalts, der erst im Mai 2024 begann. Zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung im März 2025 war also keinesfalls ein volles Jahr an nachgewiesener Abstinenz vergangen.
Kein Ermessen für die Behörde und das überwiegende öffentliche Interesse
Da die Fahreignung von Herrn A. aufgrund der diagnostizierten Abhängigkeit und der nicht erfüllten Wiedererlangungsvoraussetzungen ausgeschlossen war, hatte die Fahrerlaubnisbehörde keine andere Wahl. Das Gesetz schreibt in einem solchen Fall zwingend den Entzug der Fahrerlaubnis vor. Es handelt sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung, bei der die Behörde keinen eigenen Spielraum hat. Sie konnte nicht sagen: „Wir glauben Ihnen, dass Sie sich gebessert haben und drücken ein Auge zu.“
Weil der Entzug der Fahrerlaubnis somit rechtmäßig war, kam das Gericht zur finalen Abwägung: Das enorme Risiko, das von einem ungeeigneten Fahrer für das Leben und die Gesundheit anderer ausgeht, wiegt schwerer als die persönlichen und beruflichen Nachteile für Herrn A. Die Sicherheit der Allgemeinheit hat Vorrang. Daher war es gerechtfertigt, ihm die Fahrerlaubnis sofort und nicht erst nach einem langen Gerichtsverfahren zu entziehen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt deutlich, dass bereits eine ärztliche Diagnose einer Suchtmittelabhängigkeit zum sofortigen Führerscheinentzug führt – unabhängig davon, ob man jemals unter Drogeneinfluss gefahren ist oder aktuell abstinent lebt. Selbst wenn jemand behauptet, seit Jahren keine Drogen mehr zu konsumieren, reicht dies nicht aus: Man muss eine erfolgreiche Entwöhnungstherapie und anschließend eine lückenlos dokumentierte einjährige Abstinenz durch regelmäßige Tests nachweisen können. Die Behörden haben bei einer diagnostizierten Abhängigkeit keinen Ermessensspielraum – der Entzug ist gesetzlich vorgeschrieben und wird sofort vollzogen. Das Urteil macht klar, dass die Verkehrssicherheit grundsätzlich schwerer wiegt als persönliche oder berufliche Nachteile des Betroffenen.
Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum kann mir der Führerschein entzogen werden, auch wenn ich nicht unter Drogeneinfluss gefahren bin?
Der Entzug des Führerscheins hängt bei Betäubungsmitteln nicht nur vom Fahren unter deren Einfluss ab. Ein zentraler Grund für den Verlust der Fahrerlaubnis ist vielmehr die festgestellte Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, also eine bestehende Sucht. Dies ist für viele Betroffene überraschend, da sie oft davon ausgehen, dass der Führerschein nur bei einer tatsächlichen Fahrt unter Drogeneinfluss gefährdet ist.
Das Prinzip der Fahrungeeignetheit
Die Fahrerlaubnisbehörden orientieren sich an der grundsätzlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Wer nachweislich von Betäubungsmitteln abhängig ist, gilt aus rechtlicher Sicht grundsätzlich als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs. Es geht hierbei nicht um einen konkreten Vorfall, bei dem Sie unter Drogeneinfluss am Steuer saßen. Vielmehr steht die Frage im Vordergrund, ob Sie aufgrund Ihrer Abhängigkeit jederzeit in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu bewegen und die dafür erforderliche Verantwortung zu tragen.
Schutz der Verkehrssicherheit
Der Hintergrund dieser Regelung ist der Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit. Stellen Sie sich vor, jemand ist von Betäubungsmitteln abhängig. Auch wenn diese Person gerade nüchtern ist, besteht das Risiko, dass sie aufgrund ihrer Abhängigkeit unvorhergesehen Betäubungsmittel konsumiert oder unter Entzugserscheinungen leidet, die ihre Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen können. Dieses Risiko für die Verkehrssicherheit ist es, das der Gesetzgeber durch den präventiven Entzug der Fahrerlaubnis minimieren möchte. Es ist also eine Vorsichtsmaßnahme, um Gefahren abzuwenden, bevor sie entstehen.
Medizinische Feststellung der Abhängigkeit
Die Behörden werden in der Regel tätig, wenn ihnen Informationen über eine mögliche Abhängigkeit bekannt werden. Dies kann durch verschiedene Wege geschehen, etwa durch einen Hinweis der Polizei nach einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, selbst wenn dieser Verstoß nicht im Straßenverkehr stattfand. Die Feststellung der Abhängigkeit erfolgt dann meist durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) oder ein ärztliches Gutachten. Ist die Abhängigkeit medizinisch nachgewiesen, ist der Entzug der Fahrerlaubnis die logische Konsequenz, da die Fahrungeeignetheit als gegeben angesehen wird.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur Personen am Straßenverkehr teilnehmen, die dauerhaft und verlässlich die volle Kontrolle über sich und ihr Fahrzeug haben. Es geht um die grundsätzliche und dauerhafte Eignung, die bei einer Abhängigkeit von Betäubungsmitteln grundsätzlich infrage gestellt wird.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine Fahrerlaubnis nach einem Entzug wegen Drogenabhängigkeit wiederzuerlangen?
Um Ihre Fahrerlaubnis nach einem Entzug wegen Drogenabhängigkeit wiederzuerlangen, ist es erforderlich, dass Sie die Fahreignung wiederherstellen. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass Sie keine Gefahr mehr im Straßenverkehr darstellen, weil Sie von Drogen abhängig sind. Dies ist ein umfassender Prozess, der objektive und nachweisbare Schritte erfordert.
Wiedererlangen der Fahreignung
Wenn die Fahrerlaubnis aufgrund einer Drogenabhängigkeit entzogen wurde, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Fahreignung nicht mehr gegeben ist. Für Sie bedeutet das, dass Sie aktiv belegen müssen, dass sich Ihre Situation grundlegend geändert hat. Dies erfordert, dass Sie sich dauerhaft von Drogen getrennt haben und Ihre Lebensführung stabil ist. Bloße Behauptungen oder Versprechungen reichen hierfür nicht aus. Es geht darum, dass die Fahrerlaubnisbehörde sowie die Gutachter einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu der Überzeugung gelangen, dass Sie zukünftig nicht erneut unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen werden.
Zwei entscheidende Säulen des Weges
Der Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis stützt sich auf zwei Hauptpfeiler, die Sie klar und umfassend dokumentieren müssen:
- Nachweis einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung:
Die erste entscheidende Voraussetzung ist der Nachweis, dass Sie Ihre Drogenabhängigkeit erfolgreich behandelt haben. Dies geht in der Regel über das bloße Einstellen des Drogenkonsums hinaus und beinhaltet eine umfassende therapeutische Behandlung. Hierzu zählen oft Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen, die in Kliniken oder ambulanten Einrichtungen stattfinden. Wichtig ist, dass Sie den Abschluss und den Erfolg dieser Therapie durch entsprechende Bescheinigungen und Therapieberichte lückenlos belegen können. Diese Dokumente zeigen, dass Sie sich aktiv mit Ihrer Abhängigkeit auseinandergesetzt und sie überwunden haben. - Nachweis einer stabilen Abstinenz über einen Mindestzeitraum:
Zusätzlich zur Behandlung müssen Sie eine nachweislich stabile Abstinenz von Drogen über einen längeren Zeitraum belegen. Dieser Zeitraum beträgt typischerweise mindestens 6 bis 12 Monate, kann aber je nach Einzelfall und Art der konsumierten Substanz auch länger sein. Der Nachweis erfolgt dabei nicht durch Ihre eigene Aussage, sondern durch objektive, von anerkannten Laboren erstellte Abstinenznachweise. Dies sind in der Regel regelmäßige Urinproben oder Haaranalysen, die belegen, dass Ihr Körper über den gesamten Zeitraum frei von Drogen war. Diese Proben müssen dabei lückenlos und unauffällig sein.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
All diese Nachweise bilden die Grundlage für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Die MPU ist ein zentraler Bestandteil des Prozesses. Bei der MPU prüfen ärztliche und psychologische Gutachter, ob Sie die erforderliche Fahreignung wiedererlangt haben. Sie bewerten dabei, ob Ihre therapeutischen Bemühungen und Ihre Abstinenz stabil und dauerhaft sind und ob Sie eine kritische Einstellung zu Ihrem früheren Drogenkonsum entwickelt haben, die einen Rückfall unwahrscheinlich macht. Ihre Nachweise der Therapie und der Abstinenz sind hierfür unerlässlich.
Was bedeutet es, wenn die Behörde die „sofortige Vollziehung“ des Führerscheinentzugs anordnet, und darf ich dann noch Auto fahren?
Wenn die Behörde die „sofortige Vollziehung“ eines Führerscheinentzugs anordnet, bedeutet dies, dass die Entscheidung, Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen, unmittelbar und sofort wirksam wird. Normalerweise hätte ein Widerspruch oder eine Klage gegen einen behördlichen Bescheid eine sogenannte „aufschiebende Wirkung“. Das bedeutet, der Bescheid würde erst dann rechtskräftig und vollziehbar, wenn über Ihren Widerspruch entschieden oder das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Sofortige Wirksamkeit des Entzugs
Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt diese aufschiebende Wirkung. Der Führerscheinentzug ist sofort gültig, ab dem Moment, in dem Ihnen die Anordnung mitgeteilt wird. Stellen Sie sich vor, der Bescheid ist ein Schalter: Mit der sofortigen Vollziehung wird dieser Schalter sofort umgelegt, und die Fahrerlaubnis ist weg.
Dürfen Sie noch Auto fahren?
Nein, wenn die sofortige Vollziehung angeordnet wurde, dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt kein Auto mehr fahren. Ihre Fahrerlaubnis ist sofort entzogen. Es spielt keine Rolle, ob Sie den Führerschein noch physisch besitzen. Das Fahren eines Kraftfahrzeugs trotz entzogener Fahrerlaubnis stellt in Deutschland eine Straftat dar („Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz). Dies gilt auch dann, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen oder Klage bei Gericht erheben. Ihre rechtlichen Schritte haben in diesem Fall keine automatische Wirkung darauf, dass Sie wieder fahren dürfen.
Der Unterschied zur „aufschiebenden Wirkung“
Der Kernunterschied liegt darin, ob Ihr Rechtsbehelf (Widerspruch oder Klage) die Wirkung der behördlichen Entscheidung aussetzt oder nicht.
- Aufschiebende Wirkung: Legen Sie gegen einen Bescheid Widerspruch ein und es ist keine sofortige Vollziehung angeordnet, wird die Wirkung des Bescheids (z.B. der Führerscheinentzug) aufgeschoben. Sie dürfen dann weiterfahren, bis über Ihren Widerspruch entschieden wurde.
- Keine aufschiebende Wirkung durch sofortige Vollziehung: Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung wird diese Schutzfunktion des Rechtsbehelfs aufgehoben. Die Behörde begründet dies meist damit, dass ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, die Gefahr durch Ihre Teilnahme am Straßenverkehr umgehend zu unterbinden – beispielsweise, wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sind oder eine hohe Punktezahl in Flensburg haben.
Für Sie bedeutet das praktisch, dass Sie bei einer Anordnung der sofortigen Vollziehung ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, selbst wenn Sie rechtlich dagegen vorgehen.
Welche Nachweise sind erforderlich, um meine einjährige Abstinenz von Betäubungsmitteln zu belegen?
Um eine einjährige Abstinenz von Betäubungsmitteln für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nachzuweisen, sind objektive, lückenlose und extern überprüfbare Belege erforderlich. Diese Nachweise dienen dazu, den Behörden und Gutachtern zu zeigen, dass eine stabile Drogenfreiheit über den gesamten Zeitraum besteht.
Art der Abstinenznachweise
Die am häufigsten akzeptierten und geforderten Nachweise sind spezifische Laboranalysen, die in einem anerkannten Labor durchgeführt werden müssen:
- Haaranalysen: Eine Haaranalyse kann Konsumverhalten über einen längeren Zeitraum abbilden. Üblicherweise werden bei einer einjährigen Abstinenzperiode vier Haarproben über das Jahr verteilt genommen, da jede Haarlänge eine bestimmte Anzahl von Monaten abbildet (z.B. 6 cm für 6 Monate). Die Probenentnahme muss unter Kontrolle einer medizinisch qualifizierten Person erfolgen, um Manipulationen auszuschließen.
- Urinscreenings: Hierbei handelt es sich um regelmäßige, oft unangekündigte Urinproben, die über den gesamten Abstinenzzeitraum verteilt sind. Für ein Jahr Abstinenz werden in der Regel sechs Urinscreenings gefordert. Auch hier ist die überwachte Probenentnahme in einem Labor oder bei einem Arzt entscheidend.
Die Wahl zwischen Haar- und Urinproben kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die Art der konsumierten Substanz und die individuelle Situation. Wichtig ist, dass die gewählte Methode den aktuellen Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung entspricht.
Wichtige Anforderungen an die Dokumentation
Die Zuverlässigkeit der Abstinenznachweise hängt maßgeblich von der lückenlosen und transparenten Dokumentation ab. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass folgende Punkte beachtet werden:
- Anerkannte Stellen: Die Tests müssen von akkreditierten Laboren durchgeführt werden, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziert sind und die Anforderungen der Begutachtungsstellen erfüllen. Dies stellt die Qualität und Glaubwürdigkeit der Ergebnisse sicher.
- Lückenlosigkeit: Es darf über den gesamten einjährigen Zeitraum keinerlei Lücken in der Nachweiskette geben. Fehlende oder verspätete Proben können die Anerkennung der Abstinenz gefährden.
- Unverzügliche Mitteilung: Die Testergebnisse werden direkt vom Labor an die zuständige Begutachtungsstelle oder an Sie in einem verschlossenen Umschlag übermittelt.
- Forensische Validität: Die Probenentnahme muss nach strengen forensischen Kriterien erfolgen, um Manipulationen oder Verwechslungen auszuschließen. Dazu gehört beispielsweise die Sicherstellung der Identität bei der Probenentnahme.
Es ist entscheidend, dass die gesamte Nachweisführung von Beginn an professionell geplant und durchgeführt wird, um die einjährige Abstinenz zweifelsfrei belegen zu können.
Ist der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenabhängigkeit eine dauerhafte Entscheidung, oder gibt es eine Möglichkeit, die Fahreignung grundsätzlich wiederzuerlangen?
Der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Drogenabhängigkeit ist grundsätzlich keine dauerhafte oder unumkehrbare Entscheidung. Es besteht die Möglichkeit, die Fahreignung wiederzuerlangen. Allerdings ist dieser Weg an sehr strenge und klar definierte Bedingungen geknüpft.
Die Wiedererlangung der Fahreignung
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, liegt dies daran, dass die zuständigen Behörden davon ausgehen, dass die sogenannte „Fahreignung“ nicht mehr gegeben ist. Fahreignung bedeutet, dass eine Person körperlich und geistig in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen und dabei keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Bei Drogenabhängigkeit wird diese Eignung als nicht gegeben angesehen, da die Abhängigkeit die Urteilsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen kann.
Um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, muss die betreffende Person nachweisen, dass sie ihre Fahreignung wiederhergestellt hat. Das bedeutet konkret:
- Nachhaltige Abstinenz: Der wichtigste Schritt ist der Nachweis einer langen, stabilen und kontrollierten Drogenabstinenz. Dies wird üblicherweise durch regelmäßige Drogenscreenings über einen längeren Zeitraum (oft 6 bis 12 Monate, in manchen Fällen auch länger) belegt. Für Sie bedeutet das, dass nicht nur eine kurze Zeit der Enthaltsamkeit ausreicht, sondern eine dauerhafte Veränderung im Lebensstil erforderlich ist.
- Veränderung des Verhaltens und der Einstellung: Es geht nicht allein um die reine Abstinenz. Vielmehr muss die Person zeigen, dass sie die Ursachen ihrer ehemaligen Drogenproblematik erkannt und aufgearbeitet hat. Sie muss nachvollziehbar und glaubhaft darlegen, dass sie zukünftig nicht mehr unter dem Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilnehmen wird und ein stabiles, drogenfreies Leben führt. Stellen Sie sich vor, es geht darum, zu beweisen, dass die Gründe für den ursprünglichen Entzug dauerhaft beseitigt wurden.
Die Bedeutung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Die Fahreignung wird in den meisten Fällen durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) beurteilt. Diese Untersuchung ist ein zentraler Bestandteil des Prozesses zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug wegen Drogenproblematik. Sie dient dazu, ein umfassendes Bild der Fahreignung zu gewinnen und zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr wieder gegeben sind. Die MPU besteht in der Regel aus einem medizinischen Teil, einem psychologischen Gespräch und Leistungstests. Das Ergebnis der MPU ist ein Gutachten, das die Behörde bei ihrer Entscheidung berücksichtigt.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenabhängigkeit ist keine endgültige Strafe, sondern eine Maßnahme zum Schutz der Verkehrssicherheit. Mit ernsthaftem Engagement, der Aufarbeitung der Problematik und dem Nachweis einer langfristigen Drogenfreiheit ist der Weg zur Wiedererlangung der Fahreignung prinzipiell möglich, aber erfordert viel Disziplin und Zeit.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die detaillierte Vorschriften zum Erwerb, Besitz und Entzug der Fahrerlaubnis regelt. In ihr sind insbesondere die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen festgelegt, etwa in Form von Krankheiten oder Abhängigkeiten, die eine Fahruntauglichkeit begründen können. Die FeV legt somit verbindliche Standards für Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte fest, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Beispiel: In dem Fall von Herrn A. entscheidet die FeV, konkret ihre Anlage 4, dass eine Abhängigkeit von Kokain automatisch zur Ungeeignetheit zum Fahren und folglich zum Führerscheinentzug führt.
Sofortige Vollziehung
Die sofortige Vollziehung ist eine behördliche Anordnung, dass eine Entscheidung (z. B. der Entzug der Fahrerlaubnis) unmittelbar und sofort wirksam wird, obwohl dagegen noch Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage eingelegt werden können. Normalerweise haben solche Rechtsmittel eine aufschiebende Wirkung, das heißt, der Vollzug der Entscheidung wird solange ausgesetzt, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Wird jedoch die sofortige Vollziehung angeordnet, entfällt diese Schutzfunktion, und die Entscheidung muss sofort umgesetzt werden.
Beispiel: Herr A. durfte nach Bekanntgabe der sofortigen Vollziehung seinen Führerschein nicht mehr verwenden, auch wenn er dagegen klagte.
Gebundene Entscheidung
Eine gebundene Entscheidung ist eine behördliche Entscheidung, bei der die Behörde keinen Ermessensspielraum hat und daher verpflichtet ist, nach klaren gesetzlichen Vorgaben zu handeln. Das heißt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Behörde genau die im Gesetz vorgeschriebene Maßnahme treffen. Ein eigenes Abwägen von Umständen oder mildernden Faktoren ist nicht erlaubt.
Beispiel: Im Fall von Herrn A. war der Führerscheinentzug wegen Drogenabhängigkeit gebunden, da die FeV vorgibt, dass bei einer bestehenden Abhängigkeit die Fahreignung ausgeschlossen und die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Die Behörde konnte daher nicht aus Kulanz von der Regel abweichen.
Eilantrag
Ein Eilantrag ist ein besonderer Antrag, der bei einem Gericht gestellt wird, um eine schnelle vorläufige Entscheidung zu einem Rechtsstreit zu erreichen. Er dient dazu, dringende Nachteile abzuwenden, die bis zur abschließenden Entscheidung im Hauptverfahren eintreten könnten. Die Gerichte prüfen bei einem Eilantrag, ob die Entscheidung des Betroffenen besonderen Schutz erfordert und ob die Erfolgsaussichten des Hauptverfahrens ausreichend sind.
Beispiel: Herr A. reichte einen Eilantrag ein, um die sofortige Vollziehung des Führerscheinentzugs vorläufig aufheben zu lassen, sodass er bis zur Hauptentscheidung wieder fahren darf.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein Gutachtenverfahren, bei dem ärztliche und psychologische Fachleute prüfen, ob eine Person die notwendige geistige und körperliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs besitzt. Die MPU wird häufig bei Straftaten oder Verstößen im Straßenverkehr, wie dem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenabhängigkeit, angeordnet. Sie beinhaltet Gespräche, Leistungstests und medizinische Untersuchungen und bewertet, ob die Person dauerhaft abstinent und zum sicheren Fahren in der Lage ist.
Beispiel: Um nach einem Entzug wegen Drogenabhängigkeit die Fahreignung wiederzuerlangen, muss Herr A. oft eine erfolgreiche MPU absolvieren, die seine Abstinenz und Einsicht bestätigt.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere Anlage 4: Diese Anlage listet Erkrankungen auf, welche die Fahreignung ausschließen oder beeinträchtigen, darunter Suchtmittelabhängigkeit. Die Diagnose einer Kokainabhängigkeit (ICD F14.2) führt nach Ziffer 9.2 zum Ausschluss der Fahreignung, unabhängig von vorherigem Fahrverhalten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Behörde stützte den Führerscheinentzug direkt auf diese Rechtsgrundlage, da die Diagnose eine feste Verbotswirkung entfaltet und Herr A. deshalb als ungeeignet galt.
- § 3 Abs. 1 Satz 2 FeV (Gebundene Entscheidung bei Eignungsmängeln): Die Fahrerlaubnisbehörde muss den Entzug der Fahrerlaubnis vornehmen, wenn eine medizinische Diagnose die Fahreignung ausschließt; hierbei hat die Behörde keinen Ermessensspielraum. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Behörde konnte aufgrund der gesicherten Diagnose der Suchtmittelabhängigkeit nicht anders entscheiden und war rechtlich verpflichtet, Herrn A. den Führerschein sofort zu entziehen.
- Anlage 4 FeV, Ziffer 9.5 (Wiedererlangung der Fahreignung): Voraussetzungen sind eine nachweislich erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung und eine mindestens einjährige Abstinenz. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Herr A. konnte die strengen Wiedererlangungsvoraussetzungen nicht nachweisen, weshalb die dauerhafte Eignung zum Führen von Fahrzeugen nicht vorlag.
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (Sofortige Vollziehung): Ermöglicht es der Behörde, einen Verwaltungsakt sofort vollziehbar zu machen, selbst wenn ein Widerspruch oder eine Klage dagegen eingelegt wird, wenn wichtige öffentliche Interessen dies verlangen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete die sofortige Vollziehung an, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, was das Gericht bestätigte.
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Eingriffe in persönliche Rechte müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den öffentlichen Zweck zu erreichen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Trotz der persönlichen Nachteile für Herrn A. hielt das Gericht den sofortigen Führerscheinentzug für verhältnismäßig, da die Verkehrssicherheit das überwiegende Interesse darstellt.
- Verkehrssicherheitsrechtliche Abwägung im Verwaltungsrecht: Das Gericht prüft insbesondere, ob die Behörde mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig gehandelt hat, bevor es einstweilige Anordnungen aufhebt oder bestätigt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Verwaltungsgericht sah die Entscheidung der Behörde als rechtmäßig an und wog die öffentliche Sicherheit höher als die Interessen von Herrn A., weshalb der Eilantrag abgelehnt wurde.
Das vorliegende Urteil
VG Bremen – Az.: 5 V 767/25 – Beschluss vom 14.05.2025
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.