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Fahrerlaubnisentziehung bei Rückfall in Alkoholabhängigkeit

Ein Mann, mehrfach am Steuer mit Alkohol erwischt, verliert erneut seinen Führerschein. Trotz bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung (MPU) und zwischenzeitlicher Rückerlangung der Fahrerlaubnis, bleibt die Frage: Kann jemand, der wiederholt tief ins Glas schaut, jemals wirklich vom Alkohol lassen und sicher ein Fahrzeug führen? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die Gefahr für die Allgemeinheit vorerst überwiegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
  • Datum: 12.06.2024
  • Aktenzeichen: 11 CS 23.2246
  • Verfahrensart: Verwaltungsbeschwerde im Verfahren zur vorläufigen Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragsteller: Person, die sich gegen die Vorläufige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis wendet. Er beruft sich darauf, dass trotz mehrfacher früherer Entziehungen und Wiedererteilungen aufgrund gravierender Alkoholvorfälle sowie der im letzten medizinisch-psychologischen Gutachten diagnostizierten Alkoholabhängigkeit eine erneute Anordnung der vorläufigen Vollziehbarkeit unberechtigt sei.
    • Zuständige Verwaltungsbehörde: Die Behörde, die im Rahmen der Fahrerlaubnisverwaltung die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie deren vorläufige Vollziehbarkeit angeordnet hat, um den gesetzlichen Anforderungen bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen gerecht zu werden.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Antragsteller wurde seit 1992 mehrfach wegen schwerer Trunkenheitsfahrten verwarnt und die Fahrerlaubnis wurde wiederholt entzogen. Bei erneuter Fahrerlaubniserteilung wurde infolge eines aktuellen medizinisch-psychologischen Gutachtens, das eine Diagnose einer Alkoholabhängigkeit ausstellte, erneut die Fahrerlaubnis entzogen. Der Antragsteller richtet sich gegen die vorläufige Vollziehbarkeit dieser Maßnahme.
    • Kern des Rechtsstreits: Es geht im Wesentlichen darum, ob angesichts der langjährigen wiederholten alkoholbedingten Verkehrsverstöße und der medizinisch-psychologischen Befundlage die vorläufige Durchsetzung des erneuten Fahrerlaubnisentzugs gerechtfertigt ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung:
      • Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
      • Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
      • Der Streitwert wird auf 8.750,- EUR festgesetzt.
    • Begründung:
      • Aufgrund der langjährigen und mehrfach festgestellten schwerwiegenden Alkoholvorfälle, der bereits erfolgten gerichtlichen Verurteilungen und der bestätigten Diagnose einer Alkoholabhängigkeit stützte die Behörde ihre Entscheidung, die vorläufige Vollziehbarkeit des Fahrerlaubnisentzugs auch im erneuten Verfahren aufrechtzuerhalten.
  • Folgen:
    • Der Antragsteller muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.
    • Das Urteil bestätigt, dass bei wiederholten, alkoholbedingten Verkehrsverstößen und entsprechender medizinischer Befundlage auch die vorläufige Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung gerechtfertigt ist.
    • Die Festsetzung des Streitwerts schafft gleichzeitig eine klare Kosten- und Streitwertregelung für vergleichbare Fälle.

Der Fall vor Gericht


Fahrerlaubnisentziehung nach wiederholter Trunkenheitsfahrt: Ein Fall vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Polizeikontrolle: Officer stoppt Autofahrer wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss mit Atemalkoholtestgerät.
Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholabhängigkeit | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Dieser Artikel beleuchtet einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 11 CS 23.2246) vom 12.06.2024, der sich mit der Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von wiederholter Trunkenheit im Straßenverkehr befasst. Der Fall verdeutlicht die strengen rechtlichen Konsequenzen von Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit im Straßenverkehr und zeigt auf, welche Faktoren bei der Entscheidung über die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Insbesondere wird die Frage behandelt, inwiefern ein Rückfall in die Alkoholabhängigkeit die Verkehrssicherheit gefährdet und welche Anforderungen an eine erfolgreiche Wiederherstellung der Fahrberechtigung gestellt werden.

Die Vorgeschichte: Wiederholte Verstöße und die Folgen

Der Antragsteller, dem die Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, C, CE, C1, C1E, L und T entzogen wurde, hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach seine Fahrerlaubnis aufgrund von Fahrten unter Alkoholeinfluss verloren. Dies stellt einen zentralen Aspekt des Falles dar, da die wiederholten Verstöße ein Muster von Alkoholmissbrauch und eine damit verbundene Gefährdung der Verkehrssicherheit erkennen lassen. Konkret wurde er durch Strafbefehle des Amtsgerichts Kelheim (2011) und des Amtsgerichts Bamberg (2019) wegen Trunkenheitsfahrten verurteilt. Die dabei festgestellten Blutalkoholkonzentrationen von 2,42 ‰ (2011) und 2,63 ‰ (2019) verdeutlichen den hohen Grad der Alkoholisierung und das damit verbundene Gefahrenpotenzial.

Nach jeder Fahrerlaubnisentziehung erhielt der Antragsteller seine Fahrerlaubnis nach Ablauf der verhängten Sperrfristen und auf Grundlage einer erfolgreich absolvierten MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zurück. Die Tatsache, dass die Fahrerlaubnis nach bestandener MPU wiedererteilt wurde, unterstreicht die Möglichkeit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Alkoholauffälligkeit, setzt jedoch gleichzeitig eine nachhaltige Verhaltensänderung und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem Alkoholmissbrauch voraus.

Der aktuelle Fall: Die vorläufige Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung

Im vorliegenden Fall wendete sich der Antragsteller gegen die vorläufige Vollziehbarkeit der erneuten Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Die vorläufige Vollziehbarkeit bedeutet, dass die Entscheidung der Behörde, die Fahrerlaubnis zu entziehen, sofort wirksam ist, auch wenn der Betroffene gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hat. Dies dient dem Schutz der Verkehrssicherheit, da von Personen mit erheblichen Alkoholproblemen im Straßenverkehr eine akute Gefahr ausgehen kann. Der Antragsteller versuchte also, die sofortige Umsetzung der Fahrerlaubnisentziehung zu verhindern, bis über seinen Einspruch oder seine Klage endgültig entschieden ist.

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde des Antragstellers zurück. Damit bestätigte das Gericht die vorläufige Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung. Dies bedeutet, dass der Antragsteller vorerst keine Fahrerlaubnis besitzt und nicht berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Begründung und rechtliche Grundlagen der Entscheidung

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Annahme, dass von dem Antragsteller weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht. Ausschlaggebend für diese Einschätzung sind die wiederholten Trunkenheitsfahrten in der Vergangenheit und die daraus resultierenden hohen Blutalkoholkonzentrationen. Das Gericht berücksichtigt, dass der Antragsteller bereits mehrfach seine Fahrerlaubnis verloren und durch eine MPU wiedererlangt hat. Dennoch wird ihm aktuell nicht zugetraut, zukünftig ein Fahrzeug sicher zu führen.

Die rechtliche Grundlage für die Fahrerlaubnisentziehung bildet das Fahrerlaubnisrecht. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Fahrer nicht (mehr) geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Alkoholabhängigkeit oder ein wiederholter Alkoholmissbrauch vorliegt.

Konsequenzen und Ausblick

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat erhebliche Konsequenzen für den Antragsteller. Er ist vorerst nicht berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen, was seine Mobilität stark einschränkt und möglicherweise berufliche oder private Schwierigkeiten verursacht. Um seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, muss er nachweisen, dass er seine Alkoholproblematik dauerhaft in den Griff bekommen hat und keine Gefahr mehr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Dies erfordert in der Regel eine umfassende Auseinandersetzung mit der Alkoholabhängigkeit, beispielsweise durch eine Suchtberatung oder Therapiemöglichkeiten. Zudem wird eine langfristige Abstinenzpflicht gefordert, die durch regelmäßige Alkoholtests nachgewiesen werden muss. Erst wenn ein Gutachten (MPU) die dauerhafte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bescheinigt, kann die Fahrerlaubnis wiedererteilt werden.

Für Personen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen und sich umfassend über die rechtlichen Konsequenzen und die Möglichkeiten der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu informieren. Zudem ist es wichtig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Alkoholproblematik zu bewältigen und die Voraussetzungen für eine positive Begutachtung zu schaffen. Nur so kann eine nachhaltige Wiederherstellung der Fahrberechtigung erreicht und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.


Die Schlüsselerkenntnisse

„Das Urteil verdeutlicht, dass bei diagnostizierter Alkoholabhängigkeit die Fahrerlaubnis auch ohne zusätzliche Begutachtung direkt entzogen werden kann. Besonders wichtig ist, dass bereits ein einmaliger Rückfall ausreicht, um als nicht mehr „trockener“ Alkoholiker eingestuft zu werden. Die Diagnose einer spezialisierten Einrichtung wie einem Bezirkskrankenhaus wird dabei als besonders verlässlich eingestuft, auch wenn nicht alle Diagnosekriterien im Detail dokumentiert sind.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Alkoholabhängiger einen Rückfall erleiden, auch wenn es sich nur um einen einmaligen Vorfall handelt, müssen Sie mit dem sofortigen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen – ohne dass vorher weitere Gutachten eingeholt werden. Eine stationäre Behandlung in einer Suchteinrichtung führt dabei automatisch zu einer sehr hohen Beweiskraft der dort gestellten Diagnosen. Für die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis wird es in solchen Fällen notwendig sein, durch längere Abstinenz und therapeutische Behandlung nachzuweisen, dass Sie Ihre Abhängigkeit wieder unter Kontrolle haben. Es ist dabei besonders wichtig, sich frühzeitig professionelle Hilfe zu suchen, um einen nachhaltigen Behandlungserfolg zu erreichen.

Benötigen Sie Hilfe?

Vertrauensvolle Beratung in Fahrerlaubnisfragen

Wiederholte Verstöße im Straßenverkehr, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit Alkoholabhängigkeit stehen, stellen häufig eine komplexe rechtliche Situation dar. In solchen Fällen ist es entscheidend, den gesamten Sachverhalt sachlich zu erfassen und die rechtlichen Konsequenzen präzise zu bewerten. Eine klare Analyse der individuellen Situation kann dabei helfen, Wege aufzuzeigen, um die langfristigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis zu bewältigen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie darin, Ihre Lage objektiv zu beurteilen und alle relevanten Handlungsoptionen zu prüfen. Mit einer strukturierten und verständlichen Beratung legen wir den Grundstein, damit Sie im weiteren Vorgehen die passenden Entscheidungen treffen können. Erfahren Sie, wie differenzierte und fundierte rechtliche Expertise Ihnen dabei helfen kann, die komplexen Anforderungen in solchen Fällen zu meistern.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Alkoholabhängigkeit erfüllt werden?

Grundvoraussetzungen für die Wiedererteilung

Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einer Alkoholabhängigkeit erfordert den Nachweis einer stabilen Alkoholabstinenz von mindestens einem Jahr. Diese Abstinenzphase beginnt erst nach einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Nach Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperrfrist müssen Sie eine MPU erfolgreich absolvieren. Die MPU besteht aus zwei wesentlichen Teilen:

  • Im medizinischen Teil erfolgt eine körperliche Untersuchung mit Blutentnahme zur Überprüfung alkoholrelevanter Werte.
  • Der psychologische Teil umfasst ein Gespräch zur Bewertung Ihrer Einstellungsänderung und Ihres zukünftigen Verhaltens.

Abstinenznachweis und Dokumentation

Sie müssen Ihre Alkoholabstinenz durch ein anerkanntes Abstinenzkontrollprogramm nachweisen. Die Kontrollen erfolgen regelmäßig über den geforderten Zeitraum. Für die Dokumentation der Abstinenz werden verschiedene Nachweise verlangt:

  • Regelmäßige Laboruntersuchungen
  • Haaranalysen
  • Dokumentierte Teilnahme an Beratungsgesprächen

Therapie und Verhaltensänderung

Eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung ist zwingend erforderlich. Die Behandlung muss nachweislich abgeschlossen sein, bevor die Abstinenzphase für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis beginnt. Während der Therapie sollten Sie:

  • An einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen
  • Eine nachhaltige Verhaltensänderung im Umgang mit Alkohol entwickeln
  • Die Trennung von Alkoholkonsum und Fahren zuverlässig gewährleisten können

Ab 2025 gelten durch neue Richtlinien verschärfte Anforderungen an die Abstinenznachweise. Die Abstinenzzeiten müssen noch detaillierter dokumentiert und länger nachgewiesen werden.


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Wie lange dauert der Prozess der Fahrerlaubnis-Wiedererteilung nach einer Entziehung wegen Alkoholabhängigkeit?

Der Prozess der Fahrerlaubnis-Wiedererteilung nach einer Alkoholabhängigkeit erstreckt sich über mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger.

Sperrfrist und Antragstellung

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wird eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren verhängt. Sie können den Antrag auf Wiedererteilung frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Abstinenznachweis und Therapie

Ein zentraler Zeitfaktor ist der erforderliche Abstinenznachweis. Bei einer festgestellten Alkoholabhängigkeit müssen Sie in der Regel eine stabile Abstinenzphase von mindestens einem Jahr nachweisen. Diese Zeitspanne beginnt üblicherweise erst nach dem Abschluss einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung.

Behördliches Verfahren

Die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Fahrerlaubnisbehörde nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Für die Neuerteilung müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen:

  • Einen aktuellen Sehtest
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil
  • Ihren Personalausweis
  • Eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • Nachweise über absolvierte Rehabilitationsmaßnahmen

Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Die MPU ist bei Alkoholabhängigkeit zwingend erforderlich und darf frühestens vier Wochen vor Ablauf der Sperrfrist durchgeführt werden. Während der Abstinenzphase müssen Sie Ihre Alkoholfreiheit durch regelmäßige medizinische Kontrollen wie Urinproben oder Haaranalysen belegen.

Wenn Sie nach der Wiedererteilung rückfällig werden, kann der Führerschein ohne erneute medizinische Begutachtung sofort wieder entzogen werden.


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Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung für den Betroffenen?

Bei einer vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung muss der Führerschein unmittelbar an die Behörden übergeben werden. Die Beschlagnahme erfolgt zunächst durch die Polizei, die endgültige Entziehung wird jedoch durch einen richterlichen Beschluss angeordnet.

Sofortige Auswirkungen

Die vorläufige Entziehung wirkt ab dem Moment der Beschlagnahme. Bei einem Blutalkoholwert ab 1,1 Promille erfolgt die Beschlagnahme in der Regel direkt vor Ort. Ein Verstoß gegen die Abgabepflicht kann mit einem Zwangsgeld belegt werden.

Rechtliche Folgen

Die Entziehung kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Eine strafrechtliche Verurteilung mit Geldstrafe ist möglich
  • Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen
  • Bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit droht eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Wenn die vorläufige Entziehung auf Alkoholmissbrauch basiert, müssen für die Wiedererteilung strenge Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört der Nachweis der Alkoholabstinenz durch geeignete Belege. Bei einer festgestellten Alkoholabhängigkeit muss eine stabile Abstinenzphase nachgewiesen werden, bevor eine Neuerteilung in Betracht kommt.

Die Behörden bewerten die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besonders kritisch, wenn bereits frühere Auffälligkeiten vorliegen. Ein einzelner Rückfall kann dabei ausreichen, um die Ungeeignetheit festzustellen.


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Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während der Zeit ohne Fahrerlaubnis?

Therapeutische Unterstützung

Die medizinisch-psychologische Diagnostik und ausführliche Beratung bilden die Grundlage für den Weg zurück zum Führerschein. Ein Informationsseminar vermittelt das notwendige Wissen zum Umgang mit Alkohol und der damit verbundenen Suchtgefährdung. Bei diagnostizierter Alkoholabhängigkeit ist eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung zwingend erforderlich, die mehrere Wochen bis Monate dauern kann.

Vorbereitung auf die MPU

Die Suchtberatungsstellen bieten kostenlose Erstgespräche zur individuellen Information über die MPU-Anforderungen. Ein persönlicher Fahrplan wird erstellt, der Orientierungsseminare und MPU-Vorbereitungsgruppen umfassen kann. Die Begleitung erfolgt durch qualifizierte Verkehrspsychologen von Beginn des Entzugs bis zur Auswahl der Begutachtungsstelle.

Alternative Mobilitätslösungen

Während der Zeit ohne Führerschein stehen verschiedene Mobilitätsoptionen zur Verfügung. Der öffentliche Nahverkehr bietet eine praktikable Alternative, oft mit vergünstigten Tickets. Für kürzere Strecken eignet sich das Fahrrad, während für besondere Anlässe oder ungewöhnliche Uhrzeiten Taxifahrten in Betracht gezogen werden können. Führerscheinfreie Fahrzeuge wie Krankenfahrstühle oder Mobilitätshilfen können in bestimmten Fällen eine Option darstellen.

Zeitliche Perspektive

Die Dauer bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis hängt von mehreren Faktoren ab. Bei Alkoholabhängigkeit ist eine mindestens einjährige nachgewiesene Abstinenz erforderlich. Die Tilgungsfrist beginnt frühestens mit der möglichen Neuerteilung und spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Bei einer Sperrfrist von mehr als zwei Jahren muss zusätzlich die theoretische und praktische Führerscheinprüfung neu abgelegt werden.


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Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis?

Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Die MPU-Grundkosten bei Alkoholauffälligkeit betragen etwa 593 Euro. Diese Kosten können je nach Begutachtungsstelle und individueller Situation variieren.

Kosten für Abstinenznachweise und Kontrollen

Bei Alkoholabhängigkeit müssen Sie in der Regel eine mindestens einjährige Abstinenz nachweisen. Die Abstinenznachweise durch regelmäßige Urin- oder Blutuntersuchungen kosten pro Test zwischen 80 und 250 Euro. Bei einer Kontrollfrequenz von 4-6 Tests im Jahr entstehen Gesamtkosten zwischen 320 und 1.500 Euro.

Vorbereitungskosten

Die verkehrspsychologische Beratung zur MPU-Vorbereitung verursacht folgende Kosten:

  • Gruppensitzungen: 50-100 Euro pro Stunde, bei 15-20 Stunden insgesamt 750-2.000 Euro
  • Einzelsitzungen: etwa 100 Euro pro Stunde, bei durchschnittlich 10 Stunden etwa 1.000 Euro

Behördliche Gebühren

Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis fallen behördliche Gebühren von etwa 200 Euro an. Diese beinhalten die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des neuen Führerscheindokuments.

Gesamtkostenrahmen

Bei einer Alkoholproblematik müssen Sie mit Gesamtkosten zwischen 2.000 und 5.000 Euro rechnen. Der genaue Betrag hängt von individuellen Faktoren ab, wie der Dauer der erforderlichen Abstinenzphase und eventuellen zusätzlichen Auflagen durch die Fahrerlaubnisbehörde.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vorläufige Vollziehbarkeit

Eine behördliche Anordnung, die sofort umgesetzt werden muss, auch wenn noch Rechtsmittel dagegen eingelegt werden können. Im Verwaltungsrecht ermöglicht dies die unmittelbare Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz öffentlicher Interessen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Basiert auf § 80 Abs. 2 VwGO.

Beispiel: Bei einer Fahrerlaubnisentziehung muss der Führerschein sofort abgegeben werden, auch wenn der Betroffene gegen die Entscheidung klagt.


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Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)

Eine umfassende Untersuchung der körperlichen und psychischen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, durchgeführt von speziell qualifizierten Ärzten und Psychologen. Rechtliche Grundlage ist § 11 FeV. Bewertet werden insbesondere Einstellung und Verhalten bezüglich Alkohol sowie die Wahrscheinlichkeit erneuter Verkehrsverstöße.

Beispiel: Nach mehrfachen Trunkenheitsfahrten muss ein Fahrer durch eine MPU nachweisen, dass er sein Trinkverhalten dauerhaft geändert hat.


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Alkoholabhängigkeit

Eine medizinisch diagnostizierte Erkrankung, bei der ein unkontrollierter, zwanghafter Konsum von Alkohol vorliegt. Im Fahrerlaubnisrecht führt sie regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 FeV, da die erforderliche körperliche und geistige Eignung fehlt.

Beispiel: Wenn ein Fahrer in einer Suchteinrichtung als alkoholabhängig diagnostiziert wird, ist dies ein ausreichender Grund für den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis.


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Verwaltungsbeschwerde

Ein förmlicher Rechtsbehelf im Verwaltungsrecht, mit dem sich Betroffene gegen behördliche Entscheidungen wehren können. Geregelt in §§ 68 ff. VwGO. Die Beschwerde ermöglicht eine Überprüfung der Entscheidung durch eine höhere Instanz.

Beispiel: Der Betroffene legt Beschwerde gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Führerscheinentzugs ein, um weiter fahren zu können bis zur endgültigen Entscheidung.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Dies ist eine grundlegende Verhaltensnorm, die die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr gewährleisten soll. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl der Antragsteller nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hat, begründet sein wiederholter, starker Alkoholkonsum Zweifel an seiner Fähigkeit, dieser Pflicht zukünftig nachzukommen.
  • § 4 Abs. 1 Satz 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat. Die Eignung ist eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die wiederholten Trunkenheitsfahrten und die diagnostizierte Alkoholabhängigkeit stellen die Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage.
  • § 11 Abs. 7 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) i.V.m. Anlage 4 Nr. 8.3 FeV: Die Fahrerlaubnisbehörde kann bei Alkoholproblematik die Fahrerlaubnis entziehen, wenn Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit vorliegt. Alkoholabhängigkeit führt in der Regel zur Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die im Bezirkskrankenhaus diagnostizierte Alkoholabhängigkeit in Verbindung mit dem erneuten Alkoholkonsum rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß dieser Vorschrift.
  • § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): Wird bekannt, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis die Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht oder nicht mehr besitzt, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies dient dem Schutz der Verkehrssicherheit und der Allgemeinheit. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Mitteilung der Polizei über den alkoholisierten Zustand des Antragstellers und der Bericht des Bezirkskrankenhauses begründen den Verdacht des Verlusts der Fahreignung und verpflichten die Behörde zum Handeln.

Das vorliegende Urteil


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CS 23.2246 – Beschluss vom 12.06.2024


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