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Fahrerlaubnisentziehung bei nicht bestimmungsgemäßer Einnahme von Medizinalcannabis

Schmerzpatientin verliert Führerschein nach auffällig hohen THC-Werten im Blut. Die Frau, die seit Jahren medizinisches Cannabis gegen ihre chronischen Schmerzen erhielt, hatte bei einer Verkehrskontrolle das eingeräumt, kurz zuvor zwei Joints geraucht zu haben. Ein medizinisches Gutachten hatte ihre Fahrtauglichkeit unter der verordneten Cannabis-Medikation eigentlich bestätigt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied nun, dass ihre Werte deutlich über dem therapeutischen Bereich lagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
  • Datum: 21.03.2024
  • Aktenzeichen: 11 CS 24.70
  • Verfahrensart: Sofortvollzug im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisentziehung
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragstellerin: Fahrerin, welche gegen den Sofortvollzug – also die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis und die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins – vorgeht. Sie war seit Juli 2009 im Besitz der Fahrerlaubnis und wurde am 26. April 2018 wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Konsum von Cannabis sanktioniert. Im Rahmen der Fahreignungsabklärung legte sie ein ärztliches Attest sowie ein Fahreignungsgutachten vor.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Fahrerin führte am 7. März 2018 nach dem Konsum von Cannabis ein Kraftfahrzeug. Aufgrund der festgestellten Ordnungswidrigkeit wurde ihr Fahrerlaubnisentzug im Sofortvollzug angeordnet. Zur Abklärung ihrer Fahreignung reichte sie entsprechende ärztliche Nachweise ein, was jedoch nicht zur Aufhebung des Vollzugs führte.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Sofortvollzug bei der Entziehung der Fahrerlaubnis auch trotz vorgelegter medizinischer Atteste und eines Fahreignungsgutachtens gerechtfertigt sei.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
    • Begründung: Das Gericht kam zum Schluss, dass der Sofortvollzug mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins trotz der eingereichten medizinischen Nachweise gerechtfertigt ist.
      Folgen: Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, und der Streitwert für das Verfahren wurde auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Medizinalcannabis und Fahrerlaubnis: Rechtliche Herausforderungen im Straßenverkehr

Die nicht bestimmungsgemäße Einnahme von Medizinalcannabis wirft zentrale Fragen zur Fahrerlaubnisentziehung und Fahreignung im Straßenverkehr auf. Veränderungen im THC-Wert und divergentes Konsumverhalten stellen sowohl das ärztliche Attest als auch das Arzneimittelprivileg in Bußgeldverfahren in den Fokus.

Strenge rechtliche Rahmenbedingungen und der Einsatz von Beweismitteln wie THC-Carbonsäure veranlassen Drogenkontrollen durch den Verwaltungsgerichtshof. Das Zusammenspiel von Cannabis-Therapie und Medikamenteneinnahme im Gesundheitsrecht bildet die Grundlage für einen konkreten Fall, der im Anschluss zusammengefasst und analysiert wird.

Der Fall vor Gericht


Gericht bestätigt Führerscheinentzug bei missbräuchlicher Einnahme von medizinischem Cannabis

Frau zündet einen Joint in ihrer gemütlichen deutschen Wohnung an, was rechtliche Probleme nach sich zieht.
Fahrerlaubnisentzug wegen missbräuchlicher Medizinalcannabiseinnahme | Symbolbild: Imagen3 gen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde einer Patientin gegen den sofortigen Entzug ihrer Fahrerlaubnis zurückgewiesen. Die Behörden hatten der 1981 geborenen Frau den Führerschein entzogen, nachdem bei einer Verkehrskontrolle außergewöhnlich hohe THC-Werte in ihrem Blut festgestellt wurden.

Medizinische Vorgeschichte und Cannabis-Therapie

Die Patientin erhielt seit 2019 Cannabis auf Rezept zur Behandlung chronischer Schmerzen, einer Streckfehlhaltung der Halswirbelsäule und eines generalisierten Schmerzsyndroms. Die verschriebene Tagesdosis betrug zunächst 0,5 bis 1 Gramm Cannabisblüten zur Inhalation, wurde später auf 2 Gramm erhöht und dann wieder auf 1 Gramm reduziert. Ein ärztliches Fahreignungsgutachten aus dem Jahr 2019 hatte ihre Fahrtauglichkeit unter der verordneten Medikation bestätigt.

Verkehrskontrolle deckt missbräuchliche Einnahme auf

Bei einer Polizeikontrolle am 18. Februar 2023 räumte die Frau ein, zwei Stunden zuvor zwei Joints geraucht zu haben. Die anschließende Blutuntersuchung ergab THC-Werte, die deutlich über dem Niveau einer bestimmungsgemäßen Einnahme lagen: 104 ng/ml THC, 27 ng/ml 11-Hydroxy-THC und 422 ng/ml THC-Carbonsäure. Bei korrekter Einnahme wären laut wissenschaftlichen Studien nur Werte von durchschnittlich 1,6 ng/ml THC, 1,0 ng/ml 11-Hydroxy-THC und 23,9 ng/ml THC-Carbonsäure zu erwarten gewesen.

Gerichtliche Bewertung

Der Verwaltungsgerichtshof betonte, dass Patienten mit ärztlich verordnetem Cannabis grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dies setze jedoch voraus, dass das Medikament ausschließlich nach ärztlicher Verordnung eingenommen wird. Im vorliegenden Fall sprachen sowohl die hohen Blutwerte als auch die Konsumform durch Joints statt der verordneten Inhalation für einen Missbrauch. Das Gericht verwies darauf, dass das Unfallrisiko bei THC-Konzentrationen ab 10 ng/ml um das Siebenfache steigt.

Konsequenzen für die Betroffene

Die Patientin kann ihre Fahreignung nur durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung wiedererlangen. Dabei muss sie nachweisen, dass sie das Cannabis ausschließlich bestimmungsgemäß einnimmt und ihr Verhalten bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr nach Cannabiskonsum zuverlässig ist.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass bei der Einnahme von Medizinalcannabis strenge Maßstäbe an die bestimmungsgemäße Verwendung gestellt werden. Eine nicht verschreibungsgemäße Nutzung (hier: Rauchen von Joints statt Inhalation) sowie deutlich erhöhte THC-Werte führen zum Verlust der Fahreignung. Das Arzneimittelprivileg greift nur bei exakter Einhaltung der ärztlichen Vorgaben und regelmäßiger medizinischer Überwachung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Medizinalcannabis verschrieben bekommen haben, müssen Sie die Einnahmevorschriften Ihres Arztes strikt einhalten. Konsumieren Sie das Cannabis ausschließlich in der verordneten Form (z.B. durch Inhalation) und Dosierung. Führen Sie ein Einnahmeprotokoll und lassen Sie sich regelmäßig von Ihrem Arzt überwachen. Im Falle einer Verkehrskontrolle sollten Sie Ihre aktuelle Verschreibung mitführen. Weichen Sie nicht von der verschriebenen Einnahmeform ab – das Rauchen von Joints kann trotz legaler Verschreibung zum sofortigen Führerscheinverlust führen.

Benötigen Sie Hilfe?

Unklare rechtliche Situation nach Fahrerlaubnisentzug?

Die rechtlichen Herausforderungen, die durch eine missbräuchliche Medizinalcannabiseinnahme entstehen, können schnell zu Unsicherheit führen. Besonders wenn sich hohe THC-Werte in Blutuntersuchungen bestätigen, bedarf es einer sorgfältigen Betrachtung der individuellen Umstände und eines genauen Verständnisses der verkehrsrechtlichen Vorgaben.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Sachverhalt klar und präzise zu analysieren. Unsere Beratung fokussiert sich darauf, Ihnen eine verlässliche Einschätzung Ihrer Situation zu ermöglichen, sodass Sie fundierte Entscheidungen treffen können und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Ersteinschätzung anfragen

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche THC-Grenzwerte gelten für Patienten mit ärztlich verschriebenem Cannabis im Straßenverkehr?

Sonderregelung für Cannabis-Patienten

Für Patienten mit ärztlich verschriebenem Cannabis gelten besondere rechtliche Regelungen im Straßenverkehr. Der seit 22. August 2024 geltende allgemeine THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum findet bei ihnen keine Anwendung.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Sie dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Einnahme erfolgt bestimmungsgemäß nach ärztlicher Verschreibung
  • Sie sind fahrtüchtig und können das Fahrzeug sicher führen
  • Die Medikation beeinträchtigt nicht Ihre grundsätzliche Fahrtüchtigkeit

Wichtige Einschränkungen

In der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase der Therapie wird von einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr abgeraten. Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie stets eine ärztliche Bescheinigung oder eine Kopie des aktuellen Cannabis-Rezepts mitführen.

Rechtliche Konsequenzen

Eine MPU oder ein ärztliches Gutachten kann nur dann angeordnet werden, wenn:

  • Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme vorliegen
  • Das Medikament nicht gemäß ärztlichen Anweisungen eingenommen wird
  • Bei bestimmungsgemäßer Einnahme Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit bestehen

Zeigen Sie während der Fahrt konkrete Ausfallerscheinungen, droht trotz des Medikamentenprivilegs eine Strafverfolgung nach § 316 StGB mit Geldstrafe und Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate.


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Wie kann man nach einem Fahrerlaubnisentzug wegen missbräuchlicher Cannabis-Einnahme den Führerschein zurückerlangen?

Grundvoraussetzungen für die Wiedererteilung

Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug wegen Cannabis-Missbrauchs erfordert den Nachweis der Fahreignung. Ein Cannabismissbrauch liegt vor, wenn Sie nicht zwischen Konsum und Fahren trennen können.

Erforderliche Nachweise und Zeiträume

Der Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis umfasst mehrere Schritte:

  • Eine Sperrfrist von durchschnittlich neun bis zwölf Monaten muss abgelaufen sein.
  • Sie müssen eine einjährige Abstinenz nachweisen.
  • Der Antrag auf Neuerteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Neue Regelungen durch das Cannabisgesetz

Mit dem neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer Amnestie profitieren:

  • Es muss sich um eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss handeln
  • Der THC-COOH-Wert lag unter 150 ng/ml
  • Es dürfen keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit vorliegen

Erforderliche Unterlagen

Für die Neuerteilung benötigen Sie:

  • Einen aktuellen Sehtest
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Einen gültigen Personalausweis

Bei Abhängigkeit müssen Sie zusätzlich eine Entwöhnungsbehandlung nachweisen. Die Behörde prüft jeden Fall individuell und entscheidet über die Notwendigkeit weiterer Nachweise.


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Welche Konsumformen sind bei medizinischem Cannabis im Hinblick auf die Fahrerlaubnis erlaubt?

Grundsätzliche Erlaubnis der ärztlich verordneten Einnahmeform

Bei medizinischem Cannabis ist ausschließlich die vom Arzt verordnete Darreichungsform und Dosierung erlaubt. Die Einnahme muss exakt nach ärztlicher Anweisung erfolgen, da bereits Abweichungen in der Dosierung oder Einnahmeform Zweifel an der Fahreignung begründen können.

Unzulässige Konsumformen

Strikt verboten ist das Rauchen von Joints, auch wenn dafür verschriebene Cannabisblüten verwendet werden. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt: Einer Patientin wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil sie die ihr zur Inhalation verordneten Cannabisblüten in Form von Joints konsumierte.

Bedeutung der korrekten Einnahme

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft bei Cannabispatienten drei zentrale Aspekte:

  • Die medizinische Notwendigkeit der Cannabis-Einnahme
  • Das konkrete Einnahmeverhalten
  • Die Leistungsfähigkeit unter Medikamenteneinnahme

Besonders kritisch wird der Mischkonsum bewertet. Wenn Sie medizinisches Cannabis mit Alkohol kombinieren, stellt dies nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bereits eine missbräuchliche Einnahme dar.

Dokumentation und Nachweispflichten

Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie die ärztlich verordnete Einnahmeform nachweisen können. Führen Sie daher stets eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder eine Kopie der Verschreibung mit, aus der die erlaubte Darreichungsform hervorgeht.


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Was müssen Cannabis-Patienten bei Verkehrskontrollen beachten?

Cannabis-Patienten dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie durch die Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind.

Verhalten bei der Kontrolle

Bei einer Polizeikontrolle ist ruhiges und freundliches Auftreten entscheidend. Geben Sie nur die erforderlichen Pflichtangaben zur Person sowie Führerschein und Fahrzeugpapiere. Sprechen Sie Ihren Patientenstatus nicht unaufgefordert an, da dies zu unnötigen weiteren Überprüfungen führen kann.

Wenn die Polizei nach Drogenkonsum fragt, können Sie die Frage nach illegalen Drogen wahrheitsgemäß verneinen. Erst bei konkreter Nachfrage nach Medikamenten sollten Sie Ihre ärztlich verordnete Cannabis-Therapie erwähnen.

Erforderliche Dokumente

Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, empfiehlt sich das Mitführen folgender Unterlagen:

  • Eine Kopie des Cannabis-Rezepts
  • Ein ausführliches ärztliches Attest
  • Gegebenenfalls ein Patientenausweis

Diese Dokumente können bei einer Kontrolle zur schnellen Klärung des Sachverhalts beitragen.

Rechtliche Besonderheiten

Für Cannabis-Patienten gilt der allgemeine THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nicht, sofern das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels stammt. Die Polizei ist jedoch verpflichtet, der zuständigen Führerscheinstelle zu melden, wenn eine Person unter Cannabis-Therapie am Straßenverkehr teilnimmt.

Nach einer solchen Meldung kann die Führerscheinstelle ein verkehrsmedizinisches Gutachten anfordern. Bei Zweifeln an der korrekten Einnahme oder bei auffälligem Fahrverhalten droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder der Verlust der Fahrerlaubnis.

Selbsteinschätzung vor Fahrtantritt

Vor jeder Fahrt müssen Sie Ihre Fahrtüchtigkeit selbst kritisch überprüfen. Bei Anzeichen von Beeinträchtigungen wie Müdigkeit, verlangsamtem Reaktionsvermögen oder Konzentrationsschwierigkeiten dürfen Sie kein Fahrzeug führen. Eine Fahruntüchtigkeit kann trotz ärztlicher Verordnung zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.


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Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen bestimmungsgemäßer und missbräuchlicher Einnahme von medizinischem Cannabis?

Bestimmungsgemäße Einnahme

Bei einer bestimmungsgemäßen Einnahme von ärztlich verordnetem Cannabis verlieren Sie nicht die Fahreignung. Eine bestimmungsgemäße Einnahme liegt vor, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Einnahme muss auf einer eindeutigen ärztlichen Verschreibung für eine symptombezogene Indikation (konkrete Krankheit) basieren. Dabei müssen Sie die vom Arzt festgelegte Dosierung und Einnahmeform strikt einhalten.

Die Einnahmeform ist entscheidend: Nur die Inhalation mit einem Vaporizer oder eine Teezubereitung sind als legale Applikationsformen zugelassen. Wenn Sie Cannabis in Form von Joints oder anderen nicht zugelassenen Einnahmeformen konsumieren, gilt dies bereits als missbräuchliche Einnahme.

Missbräuchliche Einnahme

Eine missbräuchliche Einnahme liegt in folgenden Fällen vor:

Überschreitung der Dosierung: Wenn Sie die vom Arzt verordnete Menge überschreiten oder das Medikament zu anderen als den verschriebenen Zwecken einnehmen.

Mischkonsum: Wenn Sie medizinisches Cannabis zusammen mit Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln konsumieren.

Falsche Einnahmeform: Das Rauchen von medizinischem Cannabis in Joints oder die Verwendung von Bongs oder Pfeifen stellt eine missbräuchliche Einnahme dar.

Rechtliche Konsequenzen

Bei bestimmungsgemäßer Einnahme greift das sogenannte Arzneimittelprivileg. Dies bedeutet, dass Sie in diesem Fall ein Kraftfahrzeug führen dürfen, auch wenn THC in Ihrem Blut nachweisbar ist.

Bei missbräuchlicher Einnahme drohen hingegen schwerwiegende Konsequenzen:

Ordnungswidrigkeit: Jede Fahrt unter Einfluss von nicht bestimmungsgemäß eingenommenem Cannabis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Fahrerlaubnisentzug: Die missbräuchliche Einnahme führt in der Regel zum Verlust der Fahreignung und damit zum Entzug der Fahrerlaubnis.

MPU-Anordnung: Bei Hinweisen auf missbräuchliche Einnahme kann die Führerscheinbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Medizinalcannabis

Cannabis als verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das unter ärztlicher Aufsicht zur Behandlung bestimmter Erkrankungen eingesetzt wird. Die Verschreibung erfolgt gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG). Die Einnahme muss exakt nach ärztlicher Verordnung erfolgen, sowohl hinsichtlich Dosierung als auch Einnahmeform.

Beispiel: Ein Patient erhält Cannabisblüten zur Inhalation mittels eines medizinischen Verdampfers gegen chronische Schmerzen.


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Fahreignung

Die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Geregelt in §§ 2 und 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Umfasst sowohl gesundheitliche als auch charakterliche Voraussetzungen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr.

Beispiel: Ein Autofahrer muss in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher zu führen und darf nicht unter Einfluss bewusstseinsverändernder Substanzen stehen.


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THC-Wert

Die messbare Konzentration des psychoaktiven Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol im Blut. Wird in Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) angegeben. Bei der medizinischen Cannabis-Therapie gibt es wissenschaftlich definierte Grenzwerte für den therapeutischen Bereich.

Beispiel: Ein THC-Wert von 1,6 ng/ml gilt als typisch bei bestimmungsgemäßer Einnahme von medizinischem Cannabis.


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Arzneimittelprivileg

Eine rechtliche Sonderstellung für Patienten, die verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen. Gemäß § 24a StVG sind sie von bestimmten Sanktionen ausgenommen, solange sie das Medikament exakt nach ärztlicher Verordnung einnehmen und dadurch die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Beispiel: Ein Patient darf trotz THC im Blut Auto fahren, wenn er sein Cannabis-Medikament genau nach Verschreibung einnimmt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieser Paragraph behandelt Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, insbesondere das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln wie Cannabis. Er legt Grenzwerte für die Konzentration von THC im Blut fest und bestimmt Maßnahmen bei Überschreitung dieser Werte. Zudem regelt er die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis.
    Der Konsum von Cannabis durch die Antragstellerin während der Fahrt wurde gemäß § 24a Abs. 2 StVG als Ordnungswidrigkeit bewertet, was zur Entziehung ihrer Fahrerlaubnis führte.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Die FeV regelt die Erteilung, den Entzug und die Wiedererlangung von Fahrerlaubnissen in Deutschland. Sie enthält spezifische Bestimmungen zu medizinischen Voraussetzungen und Verstößen, die eine Entziehung rechtfertigen können. Zudem werden hier die Verfahren und Fristen für Verwaltungsmaßnahmen festgelegt.
    Aufgrund der festgestellten THC-Konzentrationen und des Verstoßes gegen die FeV ordnete das Landratsamt die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis der Antragstellerin an.
  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Das BtMG regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln, einschließlich deren Herstellung, Handel und Besitz. Es unterscheidet zwischen geringen und nicht geringen Mengen und legt entsprechende strafrechtliche Konsequenzen fest. Zudem definiert es Ausnahmen für medizinisch verordnete Anwendungen.
    Während bei der Durchsuchung der Wohnung der Antragstellerin erhebliche Mengen Cannabis gefunden wurden, wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da keine hinreichenden Beweise für eine strafbare Handlung vorlagen.
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V): Das SGB V umfasst die gesetzliche Krankenversicherung und regelt unter anderem die Verordnung von Arzneimitteln, einschließlich medizinischem Cannabis. Es bestimmt die Voraussetzungen für die Kostenübernahme und die ärztliche Verordnung solcher Medikamente.
    Die Antragstellerin erhielt ein ärztliches Attest für die Therapie mit medizinischem Cannabis, welches im Rahmen des SGB V bewertet und teilweise anerkannt wurde, jedoch zur Aufsicht der Einnahme führte.
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Die VwGO regelt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Deutschland. Sie bestimmt die Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und die Rechtsmittel, die gegen Verwaltungsakte eingelegt werden können. Außerdem legt sie Fristen und Anforderungen für Klagen fest.
    Die Antragstellerin erhob Klage gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis vor dem Verwaltungsgericht Regensburg, wobei die Verfahrensschritte und Fristen gemäß der VwGO eingehalten wurden.

Das vorliegende Urteil


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CS 24.70 – Beschluss vom 21.03.2024


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