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Fahrerlaubnisentziehung bei Medizinalcannabiskonsum – medizinisch-psychologische Untersuchung

Eine Frau aus Unterfranken kann vorerst aufatmen: Ihr Führerschein bleibt trotz der Einnahme von medizinischem Cannabis in greifbarer Nähe. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass der Entzug der Fahrerlaubnis unverhältnismäßig war, nachdem die Betroffene wegen chronischer Schmerzen auf ärztlich verordnetes Cannabis angewiesen ist. Dieser Fall wirft ein neues Licht auf die Rechte von Patienten, die auf Cannabis als Medikament angewiesen sind und trotzdem mobil bleiben wollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Würzburg
  • Datum: 22.01.2024
  • Aktenzeichen: W 6 S 24.21
  • Verfahrensart: Verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragstellerin: Inhaberin der Fahrerlaubnis (Klassen A1, AM, B und L), die die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis begehrt. Sie wurde im November 2022 bei einer Verkehrskontrolle mit einer Feinwaage und Spuren von Marihuana angetroffen, was zu einem einleitenden Strafverfahren führte, das später zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde übergeben wurde.
    • Antragsgegner: Die Behörde, die den Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen hat; sie wurde zur Übernahme der im Verfahren entstandenen Kosten verurteilt.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei der Antragstellerin ein Gegenstand gefunden, der auf den Besitz von Marihuana hindeutete. Zudem ergaben Blutuntersuchungen Hinweise auf einen vor Kurzem erfolgten Marihuanakonsum. Aufgrund dieser Feststellungen wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Die Antragstellerin beantragte daraufhin im Verwaltungsverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen diesen Entzug.
    • Kern des Rechtsstreits: Ob die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wiederhergestellt werden kann, um den Vollzug der Maßnahme auszusetzen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung der im Vorverfahren erhobenen Klage gegen den Fahrerlaubnisentzug wieder her und ordnete an, dass die Kosten des Verfahrens vom Antragsgegner getragen werden. Der Streitwert wurde auf 3.750,00 EUR festgesetzt.
  • Folgen: Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bewirkt, dass der Fahrerlaubnisentzug bis zur abschließenden Klärung der Rechtslage nicht vollzogen wird. Zudem wird der Antragsgegner zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet, was die rechtliche und finanzielle Belastung der Antragstellerin reduziert.

Fahrerlaubnisentziehung bei Medizinalcannabiskonsum: MPU und Fahrtauglichkeit im Fokus

Die Diskussion um Fahrerlaubnisentziehung bei Medizinalcannabiskonsum ist hochaktuell. Ein zentrales Thema ist, wie Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) die Fahrtauglichkeit überprüfen und rechtliche Konsequenzen bei erhöhten THC-Werten im Blut herbeiführen können.

Die Verbindung von Cannabis und Führerschein wirft Fragen zur Fahreignungsprüfung und MPU-Vorbereitung auf, wobei auch Suchtberatung und medizinische Indikation eine Rolle spielen. Nun folgt die Vorstellung eines konkreten Falls.

Der Fall vor Gericht


Gericht stoppt Führerscheinentzug bei ärztlich verordnetem Cannabis

Frau nimmt eine Cannabis-Kapsel gegen chronische Schmerzen in einem hellen, schlichten Wohnzimmer.
Führerscheinentzug bei medizinischem Cannabisgebrauch | Symbolbild: Imagen3 gen.

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am 22. Januar 2024 die sofortige Vollziehung eines Führerscheinentzugs wegen der Einnahme von medizinischem Cannabis vorläufig ausgesetzt. Eine Autofahrerin hatte gegen den Bescheid des Landratsamts Schweinfurt geklagt, mit dem ihr die Fahrerlaubnis entzogen worden war.

Vorgeschichte und medizinischer Hintergrund

Die Betroffene leidet unter chronischen Schmerzen und Depressionen. Bei einer Verkehrskontrolle im November 2022 wurde in ihrem Rucksack eine Feinwaage mit Marihuanarückständen gefunden. Eine Blutuntersuchung ergab einen THC-Wert von 2,5 ng/ml. Die Frau gab an, sie habe einen Selbstversuch mit Cannabis unternommen, da ihre bisherige Schmerztherapie mit Tilidin nicht mehr ausreichend gewesen sei.

Ärztlich verordnetes Cannabis und behördliches Vorgehen

Im Mai 2023 legte die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Attest vor, wonach die Patientin auf das Cannabis-Medikament Sativex eingestellt wurde. Das Landratsamt forderte daraufhin ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zur Klärung ihrer Fahreignung. Als die Frau dieses nicht vorlegte, entzog die Behörde ihr im Dezember 2023 die Fahrerlaubnis.

Gerichtliche Entscheidung

Das Verwaltungsgericht hält den Führerscheinentzug für rechtswidrig. Die direkte Anordnung einer MPU war unverhältnismäßig. Bei Patienten mit ärztlich verordnetem Cannabis müsse zunächst durch ein ärztliches Gutachten geklärt werden, ob die Behandlung medizinisch indiziert ist und zuverlässig nach Verordnung erfolgt. Erst wenn sich dabei weitere Zweifel ergeben, könne eine MPU angeordnet werden. Zudem habe die Behörde nicht ausreichend dargelegt, weshalb konkret Zweifel an der Fahreignung bestanden.

Bedeutung für die medizinische Cannabis-Therapie

Das Gericht betont: Eine Dauerbehandlung mit medizinischem Cannabis führt nicht automatisch zum Verlust der Fahreignung. Voraussetzungen sind die ärztliche Indikation, zuverlässige Einnahme nach Verordnung und keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit. Auch darf die Grunderkrankung keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweisen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht stärkt die Rechte von Patienten mit chronischen Erkrankungen, die Cannabis als Medikament nutzen. Eine einmalige THC-Fahrt im Rahmen eines dokumentierten Selbstversuchs zur Schmerztherapie rechtfertigt nicht automatisch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist der Gesamtkontext, insbesondere wenn eine ernsthafte medizinische Behandlung angestrebt wird und keine Hinweise auf regelmäßigen Drogenkonsum vorliegen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie unter chronischen Schmerzen leiden und einen dokumentierten Selbstversuch mit Cannabis unternommen haben, kann dies – selbst bei einer einmaligen Fahrt unter THC-Einfluss – nicht automatisch zum Führerscheinentzug führen. Sie müssen allerdings nachweisen können, dass Sie sich ernsthaft um eine legale medizinische Behandlung bemühen und keine Vorgeschichte mit Drogen haben. Wichtig ist eine transparente Kommunikation mit Ärzten und Behörden sowie die sorgfältige Dokumentation Ihrer Behandlungsversuche. Bei einer geplanten Cannabis-Therapie sollten Sie vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Straßenverkehr klären.

Benötigen Sie Hilfe?

Rechtliche Klarheit im Zusammenhang mit medizinisch verordnetem Cannabis

Wer vor der Herausforderung steht, behördliche Maßnahmen bei der Nutzung von medizinisch verordnetem Cannabis zu hinterfragen, kann rasch in komplexe rechtliche Zusammenhänge geraten. Gerade wenn es um die Bewertung der eigenen Fahreignung und die Richtigkeit behördlicher Anordnungen geht, ist eine präzise Analyse der Umstände unabdingbar.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren individuellen Fall sachlich zu analysieren und die relevanten rechtlichen Aspekte zu beleuchten. Mit einem strukturierten Ansatz und transparenten Informationen helfen wir Ihnen, die Situation differenziert zu erfassen und passgenau die weiteren Möglichkeiten zu eruieren. Nehmen Sie Kontakt mit unseren Rechtsanwälten auf, um gemeinsam zu prüfen, wie Sie Ihre Position bestmöglich darstellen können.

Ersteinschätzung anfragen

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für das Autofahren unter medizinischem Cannabis erfüllt sein?

Als Patient mit medizinischem Cannabis dürfen Sie grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Grundlegende Voraussetzungen

Eine gültige ärztliche Verordnung ist die wichtigste Grundvoraussetzung. Diese muss von einem approbierten Arzt ausgestellt sein und Sie müssen das Cannabis bestimmungsgemäß einnehmen.

Fahrtüchtigkeit und Verantwortung

Sie müssen vor jeder Fahrt Ihre Fahrtüchtigkeit kritisch prüfen. Wenn Sie unter Schwindel, Ausfallerscheinungen oder verspäteter Reaktionsfähigkeit leiden, dürfen Sie nicht fahren. Dies gilt besonders in folgenden Situationen:

  • Zu Beginn der Therapie
  • Bei Dosis- oder Sortenanpassungen
  • Direkt nach der Medikamenteneinnahme

Rechtliche Anforderungen

Der neue THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut gilt seit August 2024 auch für Patienten mit medizinischem Cannabis. Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie folgende Dokumente mitführen:

  • Ihre aktuelle Cannabisverordnung
  • Eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Therapie

Wichtige Einschränkungen

Ein absolutes Verbot besteht für den Mischkonsum von Cannabis mit Alkohol. Auch wenn Sie ein gültiges Rezept haben, müssen Sie bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr mit einer MPU oder dem Führerscheinentzug rechnen.

Die Polizei ist verpflichtet, der Führerscheinstelle Mitteilung zu machen, wenn Sie unter Cannabistherapie am Straßenverkehr teilnehmen. Dies kann zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung führen, deren Kosten Sie selbst tragen müssen.


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Wann darf die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU bei Cannabis auf Rezept anordnen?

Die Fahrerlaubnisbehörde darf eine MPU bei medizinischem Cannabis nicht pauschal anordnen. Ab dem 01.04.2024 ist nach § 13a Nr. 2 FeV eine MPU nur in bestimmten Fällen zulässig:

Rechtliche Voraussetzungen für eine MPU-Anordnung

Die Behörde muss zunächst ein ärztliches Gutachten anfordern. Erst wenn dieses Gutachten Auffälligkeiten zeigt, darf eine MPU angeordnet werden. Eine MPU ist dann zulässig, wenn:

  • Anzeichen für einen Cannabismissbrauch vorliegen
  • wiederholte Verstöße im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss festgestellt wurden

Besondere Fallkonstellationen

Eine MPU-Anordnung ist auch gerechtfertigt, wenn:

  • Die festgestellte Wirkstoffkonzentration im Blut auf einen verordnungswidrigen Konsum hindeutet
  • Bei einer Kontrolle erhebliche Mengen Cannabis gefunden wurden, die über die verschriebene Menge hinausgehen
  • Das Trennungsgebot zwischen Konsum und Fahren nicht eingehalten wurde

Pflichten der Cannabispatienten

Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie folgende Dokumente mitführen:

  • Die ärztliche Bescheinigung zur Cannabisverordnung
  • Eine Bescheinigung zur Fahrtauglichkeit vom behandelnden Arzt

Die Fahrerlaubnisbehörde setzt für die Vorlage der angeforderten Unterlagen meist eine Frist von etwa zwei Wochen. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, kann dies zur unmittelbaren MPU-Anordnung führen.


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Welche Rechtsmittel haben Betroffene gegen einen Führerscheinentzug wegen medizinischem Cannabis?

Bei einem Führerscheinentzug wegen medizinischem Cannabis stehen Ihnen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, die innerhalb bestimmter Fristen eingelegt werden müssen.

Widerspruchsverfahren als primäres Rechtsmittel

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Entziehungsbescheids schriftlich eingelegt werden. In einigen Bundesländern wie Bayern können Sie direkt Klage erheben, während in anderen Bundesländern zunächst ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden muss.

Eilverfahren bei drohendem Sofortvollzug

Wenn die Behörde die sofortige Vollziehung des Führerscheinentzugs anordnet, können Sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Dies ermöglicht es, den Führerschein bis zur endgültigen Entscheidung zu behalten.

Nachweis der medizinischen Notwendigkeit

Im Verfahren müssen Sie die ordnungsgemäße Verschreibung und ärztliche Überwachung der Cannabis-Therapie nachweisen. Dabei sind folgende Aspekte entscheidend:

  • Die verschriebene Dosierung muss eingehalten werden
  • Ein ärztliches Gutachten zur Fahreignung unter der verordneten Medikation
  • Nachweise über die regelmäßige ärztliche Kontrolle der Therapie

Fristen und Kosten

Der Streitwert bei Verfahren um die Fahrerlaubnis der Klasse B beträgt in der Regel 2.500 EUR. Folgende Fristen sind zwingend einzuhalten:

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Zustellung des Bescheids
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids
  • Eilantrag: Kann während des laufenden Verfahrens jederzeit gestellt werden

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Was müssen Ärzte bei der Verschreibung von Cannabis hinsichtlich der Fahrtauglichkeit beachten?

Ärzte haben bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis eine umfassende Aufklärungspflicht über mögliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit ihrer Patienten. Diese Aufklärungspflicht umfasst insbesondere die Einstellungs- und Eingewöhnungsphase, in der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein kann.

Ärztliche Dokumentationspflichten

Der verschreibende Arzt muss die Therapieeignung sorgfältig prüfen und dokumentieren. Dies beinhaltet:

  • Die konkrete Krankheitsdiagnose
  • Die festgelegte Dosierung und Einnahmeform
  • Die Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen
  • Die Dokumentation der Fahrtauglichkeitsbeurteilung

Überwachung der Therapie

Eine regelmäßige Kontrolle der Therapie ist erforderlich, um die bestimmungsgemäße Einnahme sicherzustellen. Der Arzt muss dabei besonders auf Anzeichen von Missbrauch oder Abhängigkeit achten, da diese zum Verlust der Fahreignung führen können.

Bescheinigungen für Patienten

Für ihre Patienten sollten Ärzte eine ausführliche Bescheinigung ausstellen, die bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden kann. Diese sollte Angaben zur verordneten Dosierung und zur bestimmungsgemäßen Einnahme enthalten.

Beurteilung der Fahrtauglichkeit

Bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit müssen Ärzte folgende Aspekte berücksichtigen:

Die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit muss durch die Medikation wiederhergestellt oder stabilisiert werden. Wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen, muss der Arzt den Patienten darauf hinweisen und dies dokumentieren.


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Welche THC-Grenzwerte gelten für Patienten mit Cannabis-Rezept im Straßenverkehr?

Für Patienten mit ärztlich verschriebenem Cannabis gelten besondere rechtliche Regelungen, die sich von den allgemeinen THC-Grenzwerten unterscheiden. Der seit 22. August 2024 geltende allgemeine THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum findet bei ihnen keine direkte Anwendung.

Rechtliche Sonderstellung bei medizinischem Cannabis

Bei bestimmungsgemäßer Einnahme von medizinischem Cannabis dürfen Sie ein Kraftfahrzeug führen, wenn Sie drei wesentliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Einnahme erfolgt exakt nach ärztlicher Verschreibung
  • Sie sind nachweislich fahrtüchtig
  • Die Medikation beeinträchtigt nicht Ihre grundsätzliche Fahreignung

Nachweis- und Dokumentationspflichten

Bei Verkehrskontrollen müssen Sie stets eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder eine Kopie des Cannabis-Rezepts mitführen. Die Polizei ist verpflichtet, der Führerscheinstelle zu melden, wenn Sie unter Cannabis-Therapie am Straßenverkehr teilnehmen.

Konsequenzen bei Missbrauch

Bei nicht bestimmungsgemäßer Einnahme droht der sofortige Führerscheinentzug. Ein Missbrauch liegt vor, wenn Ihre THC-Werte deutlich über dem Niveau einer bestimmungsgemäßen Einnahme liegen. Als Richtwert gelten bei korrekter Einnahme durchschnittlich 1,6 ng/ml THC, 1,0 ng/ml 11-Hydroxy-THC und 23,9 ng/ml THC-Carbonsäure.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Eine behördlich angeordnete Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung. Sie besteht aus medizinischen Tests, psychologischen Gesprächen und Leistungstests. Die MPU wird gemäß § 11 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) angeordnet, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Im Volksmund auch als „Idiotentest“ bekannt.

Beispiel: Bei wiederholten Verkehrsverstößen oder nach Alkohol- bzw. Drogenkonsum kann eine MPU erforderlich werden.


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Fahreignung

Die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Geregelt in den §§ 11-14 FeV. Umfasst physische, psychische und charakterliche Voraussetzungen, die eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gewährleisten. Die Fahreignung kann durch Krankheiten, Medikamente oder Suchtmittel beeinträchtigt werden.

Beispiel: Starke Sehschwäche oder Alkoholabhängigkeit können die Fahreignung ausschließen.


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THC-Wert

Die messbare Konzentration des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol im Blut. § 24a StVG legt als Grenzwert 1,0 ng/ml fest. Bei medizinischem Cannabis gelten Sonderregelungen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt ist. Der Wert wird durch Blutuntersuchungen bestimmt.

Beispiel: Ein THC-Wert von 2,5 ng/ml liegt über dem gesetzlichen Grenzwert und kann ohne medizinische Indikation zum Führerscheinentzug führen.


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Medizinalcannabis

Cannabis als verschreibungspflichtiges Arzneimittel nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Seit 2017 können Ärzte Cannabis auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen. Die Verordnung erfolgt bei verschiedenen Erkrankungen, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirken. Die Einnahme muss streng nach ärztlicher Anweisung erfolgen.

Beispiel: Sativex-Spray als zugelassenes Cannabis-Medikament bei chronischen Schmerzen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24 Abs. 1a): Dieses Gesetz regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis bei verkehrswidrigen Verhalten, insbesondere bei Drogenkonsum. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Entziehung erfolgt, wenn die Fahreignung durch die Beeinflussung durch Alkohol oder andere berauschende Mittel beeinträchtigt ist.

    Im vorliegenden Fall wurde die Fahrerlaubnis der Antragstellerin entzogen, weil sie positiv auf THC-Nachweise getestet wurde. Dies steht im direkten Zusammenhang mit § 24 Abs. 1a StVG, da der Nachweis von Drogenkonsum die Fahreignung beeinträchtigt und somit die Voraussetzung für den Entzug der Fahrerlaubnis erfüllt.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV), § 4 Abs. 1 und 2): Die FeV konkretisiert die Regelungen des StVG und beschreibt detailliert die Voraussetzungen und Verfahren zur Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Sie legt fest, dass bei bestimmten Verstößen wie Drogenkonsum eine Überprüfung der Fahreignung mittels medizinisch-psychologischer Untersuchung notwendig ist.

    In dem vorliegenden Fall fordert die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um festzustellen, ob die Antragstellerin trotz ihres Drogenkonsums weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Dies entspricht den Vorgaben von § 4 Abs. 1 und 2 FeV, die solche Maßnahmen bei beeinträchtigter Fahreignung vorsehen.

  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG), § 29): Dieses Gesetz regelt Straftaten im Zusammenhang mit dem Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln. Es legt fest, welche Handlungen strafbar sind und unter welchen Bedingungen Strafverfahren eingeleitet werden.

    Die Antragstellerin wurde wegen des Besitzes von Marihuana ohne Erlaubnis strafrechtlich verfolgt, was gemäß § 29 BtMG eine Straftat darstellt. Obwohl das Strafverfahren eingestellt und zur Ordnungswidrigkeit umgewandelt wurde, bleibt die Relevanz des BtMG für die Bewertung der Fahrerlaubnisentziehung bestehen.

  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), § 1): Das OWiG definiert Ordnungswidrigkeiten und regelt das Verfahren zur Ahndung dieser Verstöße. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Verfolgung von geringfügigen Verfehlungen, die nicht als Straftaten eingestuft werden.

    Im vorliegenden Fall wurde das Verfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und als Ordnungswidrigkeit behandelt. Dadurch wurde die Fahrerlaubnisbehörde ermächtigt, im Rahmen des OWiG Maßnahmen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis zu ergreifen.

  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) gemäß FeV, § 25): Die MPU dient der Feststellung der Fahreignung von Personen, deren Eignung durch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen infrage steht. Sie wird häufig nach Alkohol- oder Drogenverstößen angeordnet.

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Antragstellerin zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert, um zu klären, ob sie unter dem Einfluss von Cannabis weiterhin ein Kraftfahrzeug führen kann. Dies entspricht den Bestimmungen der MPU gemäß § 25 FeV, die eine solche Untersuchung bei fraglicher Fahreignung vorschreibt.


Das vorliegende Urteil


VG Würzburg – Az.: W 6 S 24.21 – Beschluss vom 22.01.2024 –


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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