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Fahrerlaubnisentziehung bei Diabetes mellitus

Führerschein weg wegen schlecht eingestelltem Diabetes: Ein Münchner Gericht hat bestätigt, dass ein Autofahrer wegen seiner Diabetes-Erkrankung nicht mehr fahren darf. Der Betroffene hatte über Monate hinweg schlechte Blutzuckerwerte, was ein hohes Risiko für gefährliche Unterzuckerungen am Steuer bedeutet. Das Urteil zeigt, wie wichtig eine gute Diabetes-Kontrolle für die Fahreignung ist.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antragsteller kämpft um die Rückgabe seiner Fahrerlaubnis, die aufgrund von Zweifeln an seiner Fahreignung entzogen wurde.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde äußerte Bedenken wegen wiederholter Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss.
  • Ein erstes Gutachten kam zu dem Schluss, dass keine körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen vorliegen, jedoch gibt es offene Fragen bezüglich des Diabetes mellitus.
  • Trotz einer positiven Beurteilung in Bezug auf den Alkoholmissbrauch forderte die Behörde eine weitere Fahreignungsbegutachtung zur Klärung des Diabetes.
  • Die zweite Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass der Antragsteller aufgrund seines Diabetes mellitus derzeit nicht in der Lage ist, sicher ein Kraftfahrzeug zu führen.
  • Die Entscheidung der Behörde basiert auf den Empfehlungen in der Fahrerlaubnisverordnung, die eine umfassende Prüfung der Fahreignung bei bestimmten Erkrankungen fordert.
  • Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde und lehnte den Antrag des Antragstellers ab.
  • Das Urteil verdeutlicht, dass gesundheitliche Einschränkungen, selbst bei ausgeglichener Stoffwechsellage, zur Aberkennung der Fahrerlaubnis führen können.
  • Die Entscheidung hat zur Folge, dass Antragsteller in ähnlichen Situationen möglicherweise weiterhin Schwierigkeiten haben, ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.
  • Die rechtliche Relevanz des HbA1c-Wertes und der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Führen eines Fahrzeugs bleibt ein zentraler Aspekt in solchen Verfahren.

Fahrerlaubnisentzug bei Diabetes: Ein Fall beleuchtet rechtliche Herausforderungen

Die Frage der Fahrerlaubnisentziehung bei Diabetes mellitus ist ein sensibles und komplexes Thema, das viele Autofahrer betrifft. Diabetes mellitus, eine weitverbreitete Stoffwechselerkrankung, kann je nach Typ und Schweregrad gesundheitliche Einschränkungen mit sich bringen, die die Verkehrstauglichkeit beeinträchtigen. Insbesondere bei Diabetes Typ 1 und Typ 2 ist es wichtig, die Symptome wie Unterzuckerung oder Überzuckerung zu beachten, da sie unmittelbare Auswirkungen auf die Fahreignung haben können. Diese gesundheitlichen Aspekte stellen die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis in den Vordergrund.

Ärztliche Atteste und Führerscheingutachten spielen eine entscheidende Rolle, wenn es um die Bewertung der Verkehrssicherheit bei Diabetikern geht. Die Behörden sind verpflichtet, die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer zu schützen, während gleichzeitig die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben müssen. Auflagen für den Führerschein können erforderlich sein, um Risiken zu minimieren, und es gibt spezifische Verfahren zur Prüfung der Fahreignung bei diabetesbedingten Einschränkungen. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der wichtige Aspekte dieser Thematik beleuchtet und die Herausforderungen thematisiert, mit denen Betroffene konfrontiert sind.

Der Fall vor Gericht


Gericht bestätigt Führerscheinentzug bei schlecht eingestelltem Diabetes

Das Verwaltungsgericht München hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss die sofortige Vollziehung des Führerscheinentzugs bei einem Diabetiker bestätigt. Der Fall dreht sich um einen Autofahrer, dem aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung die Fahrerlaubnis für alle Klassen entzogen wurde.

Hintergrund des Falls

Der Betroffene leidet an insulinpflichtigem Diabetes mellitus. Nachdem bei einer Begutachtung Zweifel an seiner Fahreignung aufkamen, ordnete die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten an. Dieses kam zu dem Schluss, dass der Mann aufgrund seiner Erkrankung derzeit nicht in der Lage sei, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. Daraufhin entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis für alle Klassen und ordnete die sofortige Vollziehung an.

Begründung des Gerichts

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung. Es stützte sich dabei auf das ärztliche Gutachten, das eine seit Monaten schlecht eingestellte Stoffwechsellage mit HbA1c-Werten zwischen a… % und b… % festgestellt hatte. Bei insulinpflichtigem Diabetes sei grundsätzlich von einem erhöhten Hypoglykämierisiko auszugehen.

Das Gericht betonte, dass gut eingestellte und geschulte Diabetiker durchaus fahrtauglich sein können. Die Fahreignung könne jedoch eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, wenn durch unzureichende Behandlung verkehrsgefährdende Gesundheitsstörungen bestehen oder zu erwarten sind. Im vorliegenden Fall sah das Gericht diese Gefahr als gegeben an.

Bedeutung des HbA1c-Werts

Besondere Bedeutung maß das Gericht dem sogenannten HbA1c-Wert bei, der die Qualität der Blutzuckereinstellung über einen längeren Zeitraum widerspiegelt. Für autofahrende Diabetiker gelte weiterhin ein Zielbereich zwischen 7,0 und 8,0 %. Die beim Betroffenen gemessenen deutlich höheren Werte deuteten auf eine schlechte Stoffwechseleinstellung hin.

Keine Ausgleichsmöglichkeiten festgestellt

Das Gericht sah auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Betroffene seine krankheitsbedingten Einschränkungen durch besondere persönliche Voraussetzungen ausgleichen könne. Es bestätigte daher die sofortige Vollziehbarkeit des Führerscheinentzugs im Interesse der Verkehrssicherheit.

Auswirkungen des Urteils

Der Beschluss verdeutlicht die hohen Anforderungen, die an Diabetiker im Straßenverkehr gestellt werden. Für Betroffene unterstreicht er die Notwendigkeit einer guten Blutzuckereinstellung und regelmäßiger ärztlicher Kontrollen, um ihre Fahreignung zu erhalten. Der Fall zeigt auch, dass Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte bei Zweifeln an der Fahreignung im Interesse der Verkehrssicherheit konsequent handeln.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt, dass bei insulinpflichtigem Diabetes die Fahreignung maßgeblich von der Stoffwechseleinstellung abhängt. Ein erhöhter HbA1c-Wert über dem Zielbereich von 7-8% kann zum sofortigen Führerscheinentzug führen, wenn keine ausgleichenden persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer guten Blutzuckereinstellung für Diabetiker, um ihre Fahrerlaubnis zu behalten. Behörden und Gerichte handeln bei Zweifeln an der Fahreignung im Interesse der Verkehrssicherheit konsequent.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Diabetiker Ihren Führerschein verloren haben, ist dieses Urteil von großer Bedeutung. Es unterstreicht die zentrale Rolle des HbA1c-Wertes für Ihre Fahreignung. Ein stabiler Wert zwischen 7,0% und 8,0% ist entscheidend, um Ihre Fahrtauglichkeit nachzuweisen. Selbst wenn Sie keine Hypoglykämien erlitten haben, kann ein erhöhter HbA1c-Wert zum Führerscheinentzug führen. Um Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, müssen Sie eine ausgeglichene Stoffwechsellage über mindestens drei Monate nachweisen. Regelmäßige ärztliche Kontrollen und eine gute Blutzuckereinstellung sind daher unerlässlich. Beachten Sie, dass neben dem HbA1c-Wert auch andere Faktoren wie Folgeerkrankungen oder Ihr Gesundheitsverhalten berücksichtigt werden. Eine gute Dokumentation Ihrer Werte und ärztliche Stellungnahmen können Ihre Position stärken.


FAQ – Häufige Fragen

In diesem FAQs Bereich finden Sie umfassende Informationen zu wichtigen Fragen rund um das Thema Fahrerlaubnisentzug bei Diabetes. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die rechtlichen Grundlagen, die Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis sowie hilfreiche Tipps zur Wiedererlangung Ihrer Mobilität. Wir bieten Ihnen fundierte Antworten, um Klarheit in einem oft missverstandenen Themenfeld zu schaffen.

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen Diabetiker erfüllen, um eine Fahrerlaubnis zu behalten oder wiederzuerlangen?

Diabetiker müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um ihre Fahrerlaubnis zu behalten oder wiederzuerlangen. Diese basieren auf der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und den Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Grundvoraussetzungen für alle Diabetiker

Für alle Diabetiker gilt: Sie müssen einen ausgeglichenen Stoffwechsel nachweisen und dürfen keine Folgekomplikationen haben, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigen. Wenn Sie Diabetes haben, sollten Sie in der Lage sein, Unterzuckerungen rechtzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Spezifische Anforderungen je nach Therapieform

Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Ihrer Diabetestherapie:

  1. Bei Behandlung mit Diät oder Medikamenten ohne Hypoglykämierisiko: In der Regel gibt es keine Einschränkungen der Fahrerlaubnis.
  2. Bei Behandlung mit Sulfonylharnstoffen oder Gliniden: Sie müssen ein ärztliches Gutachten vorlegen, das Ihre Fahrtauglichkeit bestätigt.
  3. Bei Insulintherapie: Hier gelten die strengsten Voraussetzungen. Sie müssen:
    • Ein fachärztliches Gutachten eines Diabetologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorlegen.
    • Nachweisen, dass Sie Ihre Blutzuckerwerte regelmäßig kontrollieren (mindestens dreimal täglich bei Fahrten).
    • Belegen, dass Sie in den letzten 12 Monaten keine schweren Unterzuckerungen im Wachzustand erlitten haben.

Besondere Regelungen für Berufskraftfahrer

Wenn Sie als Diabetiker einen Führerschein der Gruppe 2 (z.B. LKW, Bus) beantragen oder besitzen, gelten strengere Vorschriften. Sie müssen:

  • Jährlich ein fachärztliches Gutachten vorlegen.
  • Nachweisen, dass Sie in den letzten 12 Monaten keine schweren Unterzuckerungen hatten.
  • Belegen, dass Sie Ihre Blutzuckerwerte engmaschig kontrollieren und dokumentieren.

Vorgehen bei Fahrerlaubnisentzug

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie für die Wiedererlangung:

  1. Ein aktuelles fachärztliches Gutachten vorlegen, das Ihre Fahrtauglichkeit bestätigt.
  2. Nachweisen, dass Sie Ihre Blutzuckerwerte stabil halten können.
  3. Belegen, dass Sie Unterzuckerungen rechtzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren können.

Wichtig: Als Diabetiker sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre Fahrtauglichkeit vor jeder Fahrt einzuschätzen. Bei Zweifeln an Ihrer Fahrtüchtigkeit, etwa aufgrund von Unterzuckerungen oder Folgeerkrankungen, müssen Sie auf das Führen eines Kraftfahrzeugs verzichten.

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Welche Rolle spielt der HbA1c-Wert beim Entzug oder der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis?

Der HbA1c-Wert spielt bei der Beurteilung der Fahreignung von Menschen mit Diabetes eine wichtige, aber nicht allein entscheidende Rolle. Grundsätzlich ist nicht der absolute HbA1c-Wert ausschlaggebend, sondern vielmehr die Gesamtsituation des Diabetikers, insbesondere im Hinblick auf das Risiko von Unterzuckerungen (Hypoglykämien).

Bedeutung des HbA1c-Werts für die Fahreignung

Ein erhöhter HbA1c-Wert allein führt in der Regel nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis. Verkehrsrechtlich relevant ist vor allem, ob Sie als Diabetiker in der Lage sind, Unterzuckerungen rechtzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dennoch kann ein dauerhaft erhöhter HbA1c-Wert ein Indikator für eine instabile Stoffwechsellage sein, was bei der Beurteilung der Fahreignung berücksichtigt werden kann.

Zielwerte und individuelle Beurteilung

Für die Fahreignung gibt es keinen allgemeingültigen HbA1c-Zielwert. Stattdessen wird Ihr HbA1c-Wert im Kontext Ihrer gesamten gesundheitlichen Situation betrachtet. Je nach Alter und individuellen Umständen kann ein Zielwert zwischen 6,5% und 8,5% als angemessen gelten. Wenn Sie beispielsweise jünger und ansonsten gesund sind, könnte ein niedrigerer Wert angestrebt werden. Bei älteren Personen oder solchen mit Begleiterkrankungen kann ein höherer Wert akzeptabel sein.

Relevanz für behördliche Entscheidungen

Bei der Beantragung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann von Ihnen ein ärztliches Gutachten verlangt werden, das auch den HbA1c-Wert berücksichtigt. Dieses Gutachten dient dazu, Ihre Stoffwechsellage und das Risiko für verkehrsrelevante Komplikationen einzuschätzen. Wichtig ist, dass nicht nur der HbA1c-Wert, sondern auch andere Faktoren wie die Häufigkeit von Unterzuckerungen und Ihre Fähigkeit, diese zu erkennen und zu behandeln, in die Beurteilung einfließen.

Regelmäßige Kontrollen und Dokumentation

Wenn Sie als Diabetiker am Straßenverkehr teilnehmen, ist es ratsam, Ihren HbA1c-Wert regelmäßig kontrollieren zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Dies kann Ihnen im Falle einer behördlichen Überprüfung helfen, Ihre stabile Stoffwechsellage nachzuweisen. Zusätzlich sollten Sie ein Blutzuckertagebuch führen, das mindestens ein Jahr zurückreicht.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtangabe

Beachten Sie, dass Sie bei der Beantragung eines Führerscheins nicht verpflichtet sind, Ihren Diabetes anzugeben, wenn nicht explizit danach gefragt wird. Allerdings kann es sich ungünstig auswirken, wenn die Behörde später von Ihrer Erkrankung erfährt. Es ist daher empfehlenswert, offen mit Ihrer Erkrankung umzugehen und bei Bedarf ärztlichen Rat einzuholen, um Ihre Fahreignung zu belegen.

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Welche Möglichkeiten bestehen, gegen eine Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde vorzugehen?

Wenn Sie mit einer Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde nicht einverstanden sind, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um dagegen vorzugehen. Diese Optionen hängen von der Art der Entscheidung und dem Stadium des Verfahrens ab.

Widerspruch gegen den Verwaltungsakt

Der Widerspruch ist in der Regel der erste Schritt, den Sie einlegen können. Wenn Sie beispielsweise einen Bescheid über die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis erhalten haben, können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten, warum Sie die Entscheidung für rechtswidrig halten.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Sollte Ihr Widerspruch erfolglos bleiben, haben Sie die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Diese Option steht Ihnen auch direkt offen, wenn in Ihrem Bundesland das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde. Die Klagefrist beträgt in der Regel einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids oder des ursprünglichen Verwaltungsakts.

Eilantrag auf aufschiebende Wirkung

In Fällen, in denen die sofortige Vollziehung angeordnet wurde, wie es bei der Entziehung der Fahrerlaubnis oft der Fall ist, können Sie einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen. Dieser zielt darauf ab, die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage wiederherzustellen. Das bedeutet, dass die Entscheidung der Behörde vorläufig nicht vollzogen wird, bis über Ihren Fall endgültig entschieden ist.

Besonderheiten bei Diabetes mellitus

Im Zusammenhang mit Diabetes mellitus ist es wichtig zu wissen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung in Frage stellen kann, wenn Bedenken hinsichtlich Ihrer Fahrtüchtigkeit bestehen. In einem solchen Fall können Sie durch Vorlage ärztlicher Gutachten nachweisen, dass Ihre Erkrankung gut eingestellt ist und keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.

Wenn Sie trotz eines solchen Nachweises eine negative Entscheidung erhalten, können Sie die oben genannten Rechtsmittel nutzen. Dabei ist es ratsam, in Ihrer Begründung auf aktuelle medizinische Erkenntnisse und Ihre individuelle Situation einzugehen.

Fachliche Unterstützung einholen

Angesichts der Komplexität des Verwaltungsrechts und der potenziell schwerwiegenden Konsequenzen einer Fahrerlaubnisentziehung ist es oft sinnvoll, sich fachlichen Rat einzuholen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen bei der Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten helfen und Sie durch das Verfahren begleiten.

Beachten Sie, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Die Erfolgsaussichten Ihres Vorgehens hängen von den spezifischen Umständen ab, einschließlich der Gründe für die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde und der von Ihnen vorgebrachten Argumente und Beweise.

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Inwieweit beeinflusst eine ärztliche Gutachten die Entscheidung über die Fahrerlaubnis?

Ein ärztliches Gutachten hat einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung über Ihre Fahrerlaubnis. Es dient als zentrale Grundlage für die Beurteilung Ihrer Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Bedeutung des ärztlichen Gutachtens

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat, kann sie ein ärztliches Gutachten anordnen. Dieses Gutachten soll klären, ob Sie aus medizinischer Sicht in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen. Die Ergebnisse des Gutachtens sind für die Behörde maßgeblich, um zu entscheiden, ob Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten, sie Ihnen entzogen oder mit Auflagen versehen wird.

Mögliche Konsequenzen des Gutachtens

Je nach Ergebnis des ärztlichen Gutachtens ergeben sich unterschiedliche Folgen für Ihre Fahrerlaubnis:

  • Bei einem positiven Gutachten können Sie in der Regel Ihre Fahrerlaubnis behalten oder erhalten.
  • Ein negatives Gutachten kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder zur Verweigerung der Erteilung führen.
  • In manchen Fällen empfiehlt das Gutachten Auflagen oder Beschränkungen, wie z.B. regelmäßige Kontrolluntersuchungen oder das Tragen einer Sehhilfe beim Fahren.

Kriterien der ärztlichen Begutachtung

Ärztliche Gutachter orientieren sich an den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Sie untersuchen unter anderem:

  • Ihren allgemeinen Gesundheitszustand
  • Spezifische Erkrankungen oder Beeinträchtigungen
  • Die Auswirkungen von Medikamenten auf Ihre Fahrtüchtigkeit
  • Ihre Sehfähigkeit und Reaktionszeit

Ihre Rechte und Pflichten

Wenn Sie zu einem ärztlichen Gutachten aufgefordert werden, haben Sie das Recht, den Grund für diese Anordnung zu erfahren. Sie sind nicht verpflichtet, das Gutachten durchführen zu lassen. Allerdings kann die Behörde bei Verweigerung oder Nichtvorlage des Gutachtens auf Ihre Nichteignung schließen und Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen.

Sollten Sie mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden sein, können Sie in der Regel ein Zweitgutachten beantragen. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Kosten für das Gutachten in der Regel selbst tragen müssen.

Wenn bei Ihnen eine Erkrankung wie Diabetes mellitus vorliegt, ist es besonders wichtig, dass Sie offen mit dem Gutachter darüber sprechen. Eine gut eingestellte Diabetes-Erkrankung muss nicht zwangsläufig zum Verlust der Fahrerlaubnis führen, kann aber besondere Auflagen oder regelmäßige Kontrollen nach sich ziehen.

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Wie kann ich nachweisen, dass meine Stoffwechsellage jetzt stabil ist, um meine Fahrerlaubnis zurückzubekommen?

Um Ihre stabile Stoffwechsellage nachzuweisen und Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, müssen Sie in der Regel mehrere medizinische Nachweise erbringen. Diese Nachweise dienen dazu, der Fahrerlaubnisbehörde zu zeigen, dass Sie trotz Ihrer Diabetes-Erkrankung sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Ärztliches Gutachten

Ein fachärztliches Gutachten ist der wichtigste Nachweis. Dieses Gutachten muss von einem Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie oder einem Diabetologen erstellt werden. Der Arzt wird Ihre Stoffwechsellage über einen längeren Zeitraum beurteilen und dabei folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Verlauf Ihrer Blutzuckerwerte
  • HbA1c-Wert (Langzeitblutzuckerwert)
  • Häufigkeit und Schwere von Hypoglykämien (Unterzuckerungen)
  • Ihre Fähigkeit, Unterzuckerungen rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren
  • Ihre Therapietreue und das Selbstmanagement Ihrer Erkrankung

Blutzuckertagebuch

Führen Sie ein detailliertes Blutzuckertagebuch über mehrere Monate. Dieses Tagebuch sollte Ihre täglichen Blutzuckermessungen, Insulingaben (falls zutreffend) und besondere Vorkommnisse wie leichte Unterzuckerungen enthalten. Ein sorgfältig geführtes Tagebuch kann Ihre Fähigkeit zum Selbstmanagement Ihrer Erkrankung demonstrieren.

Schulungsnachweise

Legen Sie Bescheinigungen über absolvierte Diabetesschulungen vor. Diese Schulungen vermitteln wichtiges Wissen über den Umgang mit Diabetes im Alltag und speziell beim Autofahren. Sie zeigen der Behörde, dass Sie sich aktiv mit Ihrer Erkrankung auseinandersetzen.

Bescheinigung über regelmäßige Kontrolluntersuchungen

Eine Bestätigung Ihres behandelnden Arztes über regelmäßige Kontrolluntersuchungen und die Einhaltung der Therapie ist ebenfalls hilfreich. Dies unterstreicht Ihre Zuverlässigkeit im Umgang mit der Erkrankung.

Beachten Sie, dass die genauen Anforderungen je nach Bundesland und individueller Situation variieren können. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde aufzunehmen, um die spezifischen Anforderungen in Ihrem Fall zu klären.

Wenn Sie alle erforderlichen Nachweise zusammengestellt haben, reichen Sie diese bei der Fahrerlaubnisbehörde ein. Die Behörde wird Ihre Unterlagen prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen, wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), anordnen.

Durch sorgfältige Vorbereitung und umfassende Dokumentation Ihrer stabilen Stoffwechsellage erhöhen Sie Ihre Chancen, Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Bleiben Sie geduldig und arbeiten Sie eng mit Ihren behandelnden Ärzten zusammen, um die bestmöglichen Nachweise zu erbringen.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Fahreignung: Die Fahreignung bezeichnet die körperliche und geistige Fähigkeit einer Person, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Sie umfasst nicht nur fahrtechnische Fertigkeiten, sondern auch die gesundheitliche Verfassung. Bei Diabetes spielt besonders die Stoffwechseleinstellung eine wichtige Rolle. Eine stabile Blutzuckereinstellung mit HbA1c-Werten zwischen 7,0% und 8,0% gilt als Indikator für die Fahreignung. Fehlt die Fahreignung, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
  • Sofortige Vollziehung: Die sofortige Vollziehung ist eine behördliche Anordnung, die bewirkt, dass ein Verwaltungsakt trotz eingelegter Rechtsmittel sofort wirksam wird. Bei einem Führerscheinentzug bedeutet dies, dass der Betroffene ab sofort nicht mehr fahren darf, auch wenn er gegen die Entscheidung klagt. Die Behörde muss die sofortige Vollziehung besonders begründen, etwa mit einer Gefahr für die Verkehrssicherheit. Gerichte können die sofortige Vollziehung auf Antrag aussetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.
  • HbA1c-Wert: Der HbA1c-Wert ist ein Langzeitmarker für die Blutzuckereinstellung bei Diabetikern. Er gibt den durchschnittlichen Blutzuckerspiegel der letzten 8-12 Wochen an. Für die Fahreignung gilt ein Zielbereich von 7,0% bis 8,0%. Höhere Werte können auf eine schlechte Stoffwechseleinstellung hindeuten und somit die Fahreignung in Frage stellen. Der HbA1c-Wert ist ein zentrales Kriterium bei der Beurteilung der Fahreignung von Diabetikern durch Behörden und Gerichte.
  • Ärztliches Gutachten: Ein ärztliches Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme eines Mediziners zur Beurteilung der Fahreignung. Bei Diabetes wird es oft von speziellen Begutachtungsstellen erstellt. Das Gutachten bewertet die Stoffwechseleinstellung, mögliche Folgeerkrankungen und die Fähigkeit des Betroffenen, Unterzuckerungen zu erkennen. Es bildet die Grundlage für behördliche und gerichtliche Entscheidungen über die Fahrerlaubnis. Ein negatives Gutachten kann zum Führerscheinentzug führen, ein positives die Wiedererteilung ermöglichen.
  • Stoffwechsellage: Die Stoffwechsellage beschreibt bei Diabetikern den Zustand der Blutzuckerregulation. Eine ausgeglichene Stoffwechsellage ist gekennzeichnet durch stabile Blutzuckerwerte ohne starke Schwankungen. Sie ist entscheidend für die Fahreignung, da Unterzuckerungen (Hypoglykämien) oder starke Überzuckerungen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Zum Nachweis einer stabilen Stoffwechsellage werden neben dem HbA1c-Wert auch Blutzuckertagebücher und ärztliche Kontrollen herangezogen.
  • Hypoglykämierisiko: Das Hypoglykämierisiko bezeichnet die Gefahr des Auftretens einer Unterzuckerung, besonders bei insulinpflichtigem Diabetes. Eine Hypoglykämie kann zu Konzentrationsstörungen, Reaktionsverzögerungen oder Bewusstlosigkeit führen und stellt daher ein erhebliches Verkehrsrisiko dar. Bei der Beurteilung der Fahreignung wird das individuelle Hypoglykämierisiko anhand der Stoffwechseleinstellung, eventueller Vorkommnisse und der Fähigkeit des Betroffenen, Unterzuckerungen rechtzeitig zu erkennen, bewertet.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das StVG regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis. § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG bestimmt, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen muss, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Im vorliegenden Fall wurde die Fahrerlaubnis aufgrund der Diabeteserkrankung des Antragstellers entzogen, da diese Zweifel an seiner Fahreignung aufwarf.
  • § 46 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Die FeV konkretisiert die Anforderungen an die Fahreignung. § 46 Abs. 1 FeV legt fest, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen hat, wenn sich der Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Hier wurde die Ungeeignetheit des Antragstellers aufgrund des ärztlichen Gutachtens festgestellt, das seine Fahreignung aufgrund der Diabeteserkrankung in Frage stellte.
  • § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 FeV: Dieser Paragraph ermächtigt die Fahrerlaubnisbehörde, eine Fahreignungsbegutachtung anzuordnen, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken an der körperlichen oder geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers begründen. Im konkreten Fall wurde die Begutachtung aufgrund des Diabetes mellitus des Antragstellers angeordnet, da diese Erkrankung die Fahreignung beeinträchtigen kann.
  • Anlage 4 Nr. 5 FeV: Diese Anlage listet Krankheiten auf, die die Fahreignung in Frage stellen können. Diabetes mellitus ist in dieser Anlage aufgeführt. Die Aufnahme in diese Anlage bedeutet, dass bei dieser Erkrankung eine Fahreignungsbegutachtung erforderlich sein kann, um festzustellen, ob der Betroffene trotz der Erkrankung noch in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.
  • § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b) FeV: Dieser Paragraph regelt die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken an der körperlichen oder geistigen Eignung begründen. Im vorliegenden Fall wurde die erste Begutachtung aufgrund wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss angeordnet, die zweite aufgrund des Diabetes mellitus.

Das vorliegende Urteil

VG München – Az.: M 6a S 14.3575 – Beschluss vom 19.11.2014


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