Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Fahrerlaubnisentzug bei Punkten: Aktueller Fall wirft rechtliche Fragen auf
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was passiert mit meinen Punkten nach der Löschung im Fahreignungsregister?
- Welche Rechtsmittel habe ich gegen einen Fahrerlaubnisentziehungsbescheid?
- Ab welchem Punktestand droht mir die Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Wie berechnet die Behörde meinen aktuellen Punktestand?
- Welche Kosten entstehen bei einem Rechtsstreit um die Fahrerlaubnis?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Thüringer Oberverwaltungsgericht
- Datum: 21.02.2024
- Aktenzeichen: 2 EO 547/23
- Verfahrensart: Verwaltungsbeschwerdeverfahren im Fahrerlaubnisrecht
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Wendet sich gegen die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis und legt Widerspruch ein, um deren aufschiebende Wirkung zu erreichen.
- Antragsgegner: Behördliche Stelle, die den Bescheid zur Entziehung der Fahrerlaubnis erlassen hat und infolgedessen im Verfahren zur Kostentragung verurteilt wurde.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller legte Beschwerde gegen die umgehende Entziehung seiner Fahrerlaubnis ein, welche auf Maßnahmen beruhte, die aufgrund von Punkten im Fahreignungsregister und einer darauffolgenden Ermahnung erfolgten.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der eingereichte Widerspruch die aufschiebende Wirkung entfaltet und somit die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung auszusetzen ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der ursprüngliche Beschluss wurde dahingehend geändert, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid angeordnet wird; im übrigen wurde die Beschwerde zurückgewiesen.
- Begründung: Keine detaillierte Begründung im vorliegenden Text.
- Folgen: Die Kosten des Verfahrens sind dem Antragsgegner aufzuerlegen, und der Streitwert wurde für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Fahrerlaubnisentzug bei Punkten: Aktueller Fall wirft rechtliche Fragen auf
Das deutsche Verkehrsrecht sieht bei wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen ein mehrstufiges Sanktionssystem vor. Grundlage dafür ist das Fahreignungsregister in Flensburg, in dem Verkehrsverstöße mit Punkten bewertet werden. Bei Erreichen bestimmter Punktestände drohen zunächst Ermahnung und Verwarnung, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Besonders einschneidend für Betroffene ist die zwingende Fahrerlaubnisentziehung bei Erreichen von acht oder mehr Punkten in Flensburg. Die rechtlichen Konsequenzen sind weitreichend, da eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erst nach Ablauf einer Sperrfrist und unter strengen Auflagen möglich ist. Ein aktueller Fall zeigt nun, wie Gerichte die rechtlichen Möglichkeiten der Betroffenen bewerten.
Der Fall vor Gericht
Gerichte stoppt Fahrerlaubnisentziehung wegen gelöschter Punkteeinträge

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat einem Autofahrer im Eilverfahren Recht gegeben, der sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis wehrte. Die Behörde hatte dem Mann die Fahrerlaubnis wegen angeblich neun Punkten im Fahreignungsregister entzogen, durfte jedoch bereits gelöschte Einträge nicht mehr zu seinem Nachteil verwerten.
Punktestand und behördliches Vorgehen
Der Fall begann, als das Kraftfahrt-Bundesamt die Behörde im Januar 2020 über vier Punkte des Fahrers informierte. Nach einer Ermahnung und späteren Verwarnung wegen sieben Punkten beging der Mann zwei weitere Verkehrsverstöße. Das Kraftfahrt-Bundesamt meldete daraufhin im November 2022 einen Punktestand von neun Punkten. Die Behörde entzog dem Autofahrer am 24. Juli 2023 die Fahrerlaubnis.
Rechtliche Bewertung des Gerichts
Das Gericht stellte fest, dass zum Zeitpunkt der letzten Verkehrsverstöße am 2. Juni 2022 zwar tatsächlich neun Punkte vorlagen. Allerdings waren die Eintragungen für Verstöße vom November 2016 (zwei Punkte) und September 2019 (ein Punkt) zum Zeitpunkt der Fahrerlaubnisentziehung bereits gelöscht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen gelöschte Einträge nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden, selbst wenn sie zum Tatzeitpunkt noch gültig waren.
Zentrale Gerichtsentscheidung
Der verbliebene Punktestand von sechs Punkten reichte nicht aus, um die Fahrerlaubnisentziehung zu rechtfertigen. Das Gericht ordnete daher die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Entziehungsbescheid an. Die Behörde muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Gesetzliche Grundlagen der Entscheidung
Das absolute Verwertungsverbot für gelöschte Einträge ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz. Nach § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG dürfen gelöschte Eintragungen nicht mehr vorgehalten und nicht zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden. Diese Regelung überlagert und begrenzt das sonst geltende Tattagprinzip, wonach der Punktestand zum Zeitpunkt des letzten Verstoßes maßgeblich ist.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stellt klar, dass bereits gelöschte Punkte im Fahreignungsregister nicht mehr für eine Fahrerlaubnisentziehung herangezogen werden dürfen – auch wenn zum Zeitpunkt der letzten Zuwiderhandlung noch alle Punkte gültig waren. Entscheidend ist der Punktestand zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über die Fahrerlaubnisentziehung. Dies stärkt die Rechtssicherheit für Betroffene, da die Behörde nicht auf bereits getilgte Punkte zurückgreifen kann.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie von einer Fahrerlaubnisentziehung bedroht sind, sollten Sie genau prüfen, welche Ihrer Punkte zum Entscheidungszeitpunkt noch gültig sind. Auch wenn Sie zu einem früheren Zeitpunkt die kritische Punktegrenze überschritten haben – entscheidend ist der aktuelle Stand bei der behördlichen Entscheidung. Sind einige Ihrer Punkteeinträge bereits getilgt, können diese nicht mehr zu Ihren Lasten berücksichtigt werden. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, gegen eine Fahrerlaubnisentziehung erfolgreich vorzugehen, wenn der aktuelle Punktestand unter der kritischen Grenze liegt.
Benötigen Sie Hilfe?
Führerschein weg wegen alter Punkte?
Die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts gibt vielen Betroffenen Anlass zur Hoffnung. Gelöschte Punkte im Fahreignungsregister dürfen nicht mehr für eine Fahrerlaubnisentziehung berücksichtigt werden. Das Urteil stellt klar: Entscheidend ist der Punktestand zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung, nicht der, der zum Zeitpunkt der letzten Zuwiderhandlung vorlag.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer individuellen Situation. Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, ob Ihre Fahrerlaubnisentziehung auf rechtlich einwandfreien Grundlagen beruht. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zu klären und Ihre Rechte zu wahren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert mit meinen Punkten nach der Löschung im Fahreignungsregister?
Nach der Löschung von Punkten im Fahreignungsregister dürfen die entsprechenden Taten und Entscheidungen nicht mehr zu Ihrem Nachteil verwendet werden. Das bedeutet konkret: Die gelöschten Einträge können nicht mehr für behördliche Entscheidungen herangezogen werden.
Überliegefrist
Nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist werden die Punkte jedoch noch für ein weiteres Jahr im Register aufbewahrt. In dieser sogenannten Überliegefrist zählen die Punkte nicht mehr zu Ihrem aktuellen Punktestand. Die Daten werden in dieser Zeit nur noch für die nachträgliche Feststellung des tatsächlichen Punktestands zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes gespeichert.
Absolute Löschung
Nach Ablauf der Überliegefrist werden die Punkte endgültig und vollständig gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein striktes Verwertungsverbot. Die getilgten Eintragungen dürfen Ihnen dann weder vorgehalten noch zu Ihrem Nachteil verwendet werden.
Besonderheit bei Führerscheinentzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten entzogen wurde, werden alle Punkte automatisch gelöscht. Bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis starten Sie dann wieder bei null Punkten.
Welche Rechtsmittel habe ich gegen einen Fahrerlaubnisentziehungsbescheid?
Bei einem Fahrerlaubnisentziehungsbescheid stehen zwei wesentliche Rechtsmittel zur Verfügung:
Widerspruch gegen behördliche Entscheidung
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Fehlt im Bescheid eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht
Wird der Widerspruch abgelehnt, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Einstweiliger Rechtsschutz
Da die Entziehung der Fahrerlaubnis in der Regel sofort vollziehbar ist, können Sie zusätzlich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Dieser Antrag zielt darauf ab, die sofortige Vollziehung des Bescheids auszusetzen, bis über den Widerspruch oder die Klage entschieden ist.
Bei einer Fahrerlaubnisentziehung wegen Punkten ist besonders zu beachten: Werden Punkte während des Verfahrens gelöscht, dürfen diese nicht mehr berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass eine geplante Fahrerlaubnisentziehung nicht mehr durchgeführt werden kann, wenn durch die Löschung die erforderliche Punktezahl unterschritten wird.
Die Erfolgsaussichten der Rechtsmittel hängen vom Einzelfall ab. Bei einer Punktelöschung während des laufenden Verfahrens ist der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung maßgeblich. Für die Berechnung der Punkte ist nicht der Tattag entscheidend, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Behörde die Entscheidung trifft.
Ab welchem Punktestand droht mir die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Die Fahrerlaubnis wird bei acht oder mehr Punkten im Fahreignungsregister entzogen. Ab diesem Punktestand gelten Sie nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Maßnahmenstufen vor der Entziehung
Das Gesetz sieht ein dreistufiges Maßnahmensystem vor:
- Bei vier oder fünf Punkten erhalten Sie eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung
- Bei sechs oder sieben Punkten erfolgt eine kostenpflichtige schriftliche Verwarnung
- Bei acht oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen
Rechtliche Konsequenzen bei acht Punkten
Die Entziehung der Fahrerlaubnis bei acht Punkten ist zwingend vorgeschrieben. Die Fahrerlaubnisbehörde hat dabei keinen Ermessensspielraum. Auch berufliche Härten oder persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden.
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Nach der Entziehung gilt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dabei müssen Sie in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolvieren.
Die Behörde muss vor der Entziehung die vorgeschriebenen Maßnahmenstufen einhalten. Wurde die Verwarnung bei sechs oder sieben Punkten versäumt, verringert sich der Punktestand auf sieben Punkte.
Wie berechnet die Behörde meinen aktuellen Punktestand?
Grundprinzip der Punkteberechnung
Die Behörde berechnet Ihren Punktestand nach dem Tattagprinzip. Das bedeutet, Punkte entstehen bereits am Tag des Verkehrsverstoßes, nicht erst mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wenn Sie beispielsweise im Februar einen Verstoß begehen und der Bußgeldbescheid erst im Mai rechtskräftig wird, zählen die Punkte bereits ab Februar.
Tilgung und Überliegefrist
Die Tilgungsfristen für Ihre Punkte beginnen mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils und staffeln sich wie folgt:
- 2,5 Jahre für schwere Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
- 5 Jahre für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug (2 Punkte)
- 10 Jahre für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte)
Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Punkte jedoch nicht sofort gelöscht. Es folgt eine einjährige Überliegefrist. Während dieser Zeit können die Punkte bei einem neuen Verstoß wieder aufleben und zu Ihrem aktuellen Punktestand hinzugerechnet werden.
Besonderheit bei der Verwertung
Eine wichtige Einschränkung des Tattagprinzips ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung: Wenn Punkte zum Zeitpunkt einer behördlichen Maßnahme bereits endgültig gelöscht sind (also Tilgungsfrist plus Überliegefrist abgelaufen), dürfen diese nicht mehr zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie zum Tatzeitpunkt eines neuen Verstoßes noch acht oder mehr Punkte hatten.
Praktische Auswirkungen
Wenn Sie einen neuen Verkehrsverstoß begehen, prüft die Behörde zunächst den Punktestand zum Tatzeitpunkt. Dabei werden alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Punkte berücksichtigt, einschließlich solcher, die sich in der Überliegefrist befinden. Die Behörde muss Sie nach vier oder fünf Punkten schriftlich ermahnen und nach sechs oder sieben Punkten verwarnen. Erst wenn diese Maßnahmen erfolgt sind, kann bei Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Welche Kosten entstehen bei einem Rechtsstreit um die Fahrerlaubnis?
Bei einem Rechtsstreit um die Fahrerlaubnis müssen Sie mit verschiedenen Kostenarten rechnen. Der Streitwert für Verfahren zur Fahrerlaubnis der Klasse B beträgt standardmäßig 5.000 Euro.
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten setzen sich bei einer durchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeit wie folgt zusammen:
- Grundgebühr: 110 Euro
- Verfahrensgebühr: 176 Euro
- Terminsgebühr: 176 Euro
Wenn Sie einen Eilantrag gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis stellen, fallen folgende Gebühren an:
- Eilverfahren: 301,50 Euro
- Hauptsacheverfahren: 502,50 Euro
- Gerichtskosten: 324,00 Euro
Weitere Kosten
Bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis entstehen ab 01.01.2025 zusätzliche Kosten:
- Ausstellung eines neuen Führerscheins: 36,10 Euro inklusive Versandgebühren
Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird, müssen Sie diese selbst bezahlen.
Kostenverteilung
Die Kostenentscheidung trifft das Gericht nach § 154 VwGO. Wenn Sie den Prozess gewinnen, muss die Gegenseite die Kosten tragen. Bei einem Vergleich werden die Kosten häufig geteilt.
Bei einem Eilantrag wird der normale Streitwert halbiert. Entsprechend reduzieren sich auch die Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahrerlaubnisentziehung
Die Fahrerlaubnisentziehung bezeichnet den behördlichen Entzug des Rechts, Kraftfahrzeuge zu führen. Dabei wird die Fahrerlaubnis als Reaktion auf schwerwiegende oder wiederholte Verkehrsverstöße entzogen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Gefährdungen für andere zu vermeiden. Maßgeblich regeln hierzu Vorschriften im Straßenverkehrsgesetz (StVG), das auch Sanktionen bei Erreichen bestimmter Punktestände im Fahreignungsregister vorsieht. Beispiel: Wenn ein Autofahrer durch mehrere Verstöße einen kritischen Punktestand sammelt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, was bedeutet, dass er vorübergehend bzw. dauerhaft nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Diese Maßnahme unterscheidet sich von Verwarnungen oder Ermahnungen, da sie unmittelbare Fahruntauglichkeit zur Folge hat.
Fahreignungsregister
Das Fahreignungsregister, oft auch als Punktesystem in Flensburg bezeichnet, ist eine zentrale Datenbank, in der Verstöße und deren Punktwerte erfasst werden. Es dient der Bewertung der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers und bildet die Grundlage, um bei wiederholten Verkehrsverstößen angemessene Sanktionen zu verhängen. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahreignungs-Verordnung (FeV). Beispiel: Ein Autofahrer, der regelmäßig Regeln missachtet, erhält Eintragungen im Fahreignungsregister; wenn sich diese häufen, kann dies zu Maßnahmen wie der Fahrerlaubnisentziehung führen. Das Register unterstützt Behörden dabei, systematisch den Überblick über die Verkehrssicherheit zu behalten.
Punkte in Flensburg
Punkte in Flensburg sind numerische Bewertungen für Verkehrsverstöße, die im Fahreignungsregister erfasst werden. Dieses Punktesystem dient der Einstufung von Verkehrsteilnehmern hinsichtlich ihrer Fahreignung; bei Erreichen bestimmter Punkteschwellen greifen weitere Sanktionen, etwa die Fahrerlaubnisentziehung. Die Regelungen hierzu sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift verankert. Beispiel: Ein Fahrer sammelt durch diverse Verkehrsverstöße Punkte; sobald die Grenze von acht Punkten erreicht wird, drohen strenge Maßnahmen, obwohl gelöschte Einträge nicht mehr einbezogen werden dürfen. Das System trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem es präventiv auf riskantes Fahrverhalten hinweist.
Verkehrsverstöße
Verkehrsverstöße umfassen jegliche Handlungen, die gegen die im Straßenverkehr geltenden Vorschriften verstoßen, wie beispielsweise das Übertreten von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder das Nichtbeachten von Vorfahrtregeln. Solche Verstöße werden in der Regel im Fahreignungsregister mit Punkten bewertet und können zu Sanktionen wie Verwarnungen oder der Fahrerlaubnisentziehung führen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Beispiel: Wird ein Fahrer mehrfach beim Rotlichtverstoß ertappt, wird dies als Verkehrsverstoß gewertet und entsprechend im Register vermerkt. Verkehrsverstöße sind somit ein zentrales Element zur Kontrolle des Straßenverkehrs und zur Förderung der Verkehrssicherheit.
Absolutes Verwertungsverbot für gelöschte Einträge
Das absolute Verwertungsverbot für gelöschte Einträge besagt, dass einmal aus dem Fahreignungsregister gelöschte Verstöße nicht mehr in die Berechnung des Punktestandes einfließen dürfen. Diese Regelung, die sich aus dem § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG ableitet, schützt den Betroffenen davor, dauerhaft für vergangene Verkehrsverstöße sanktioniert zu werden. Beispiel: Wenn ein älterer Punkt, der für einen Verstoß vergeben wurde, nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht wird, darf dieser nicht mehr gegen den Fahrer verwendet werden. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass nur aktuelle Verstöße in die Beurteilung der Fahruntauglichkeit einfließen und bewahrt die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen. Es grenzt sich deutlich von einer kontinuierlichen, lebenslangen Bewertung der Verkehrsdelikte ab.
Tattagprinzip
Das Tattagprinzip im Kontext des Verkehrsrechts bezieht sich darauf, dass die Bewertung eines Verkehrsverstoßes stets zum Zeitpunkt der Tat erfolgen muss. Demnach ist der Punktestand maßgeblich, wenn der letzte Verstoß begangen wurde, und nicht etwa zu einem späteren Zeitpunkt, an dem bereits Teilpunkte gelöscht sein könnten. Dieses Prinzip wird im Rahmen der Fahrerlaubnisüberprüfung herangezogen, um eine objektive Bewertung der Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Beispiel: Selbst wenn gelöschte Einträge nachträglich berücksichtigt werden könnten, richtet sich die Sanktion nach dem Punktestand am Tattag. Das Tattagprinzip grenzt sich von Ansätzen ab, die auch rückwirkend verjährte Verstöße einbeziehen würden, und stellt damit eine klare Regel zur Sicherung der Fairness im Verwaltungshandeln dar.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieser Paragraph regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen. Er legt fest, unter welchen Bedingungen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, insbesondere wenn eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Zudem werden die Voraussetzungen für eine dauerhafte oder vorübergehende Entziehung der Fahrerlaubnis definiert.Im vorliegenden Fall wurde die Fahrerlaubnis des Antragstellers gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG entzogen, da er durch die Ansammlung von Punkten eine erhebliche Verkehrsgefährdung darstellte. Die rechtliche Grundlage für den Entzug basiert direkt auf den Bestimmungen dieses Paragraphen, der in solchen Fällen Anwendung findet.
- § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Dieser Paragraph der FeV beschreibt die konkreten Maßnahmen und Rechtsfolgen beim Entzug der Fahrerlaubnis. Er enthält Bestimmungen zur Umsetzung der Entziehung, einschließlich Fristen und möglichen Auflagen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Zudem werden die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen im Verfahren festgelegt.In dem vorliegenden Fall wurde die Fahrerlaubnis des Antragstellers auf Grundlage von § 46 FeV entzogen. Dieser Paragraph bestimmt die formalen und materiellen Anforderungen für den Entzug, die im Beschluss des Antragsgegners entsprechend umgesetzt wurden.
- Fahreignungsregister gemäß § 49 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das Fahrereignungsregister in Flensburg dokumentiert Punkte, die für Verkehrsverstöße vergeben werden. § 49 StVG regelt die Erfassung, Verwaltung und Tilgung dieser Punkte. Punkte werden für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr vergeben und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht.Der Entzug der Fahrerlaubnis des Antragstellers basierte auf einem hohen Punktestand im Fahreignungsregister. Die relevanten Verstöße und deren Punkte wurden gemäß § 49 StVG erfasst, was direkt zur Entscheidung führte, die Fahrerlaubnis zu entziehen.
- § 113 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Dieser Paragraph regelt das Verfahren der Anfechtung von Verwaltungsakten vor den Verwaltungsgerichten. Er beschreibt die Voraussetzungen, Fristen und das Verfahren für die Einlegung von Widersprüchen und Klagen gegen behördliche Entscheidungen.Der Antragsteller legte gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis Widerspruch ein, der nach § 113 VwGO geprüft wurde. Die gerichtliche Überprüfung erfolgte gemäß den Bestimmungen dieses Paragraphen, der das rechtliche Verfahren für solche Fälle festlegt.
- Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 18. Juni 2020 – 3 C 14.19: Dieses Urteil klärt die Verwertung von Punkten, die nach ihrer Eintragung im Fahreignungsregister bereits gelöscht wurden. Es stellt fest, dass gelöschte Punkte nicht mehr bei der Berechnung des Gesamtpunktestands berücksichtigt werden dürfen.Der Antragsteller berief sich auf dieses Urteil, um geltend zu machen, dass bestimmte Punkte in seinem Fall bereits gelöscht waren und somit nicht mehr in die Bewertung seines Punktestandes einfließen sollten. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit direkten Einfluss auf die rechtliche Bewertung seines Antrags.
Das vorliegende Urteil
Thüringer Oberverwaltungsgericht – Az.: 2 EO 547/23 – Beschluss vom 21.02.2024
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