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Fahrerlaubnisentziehung auf Probe – nicht fristgerechte Teilnahme am Aufbauseminar

Der Traum von grenzenloser Mobilität kann für Fahranfänger schnell platzen, besonders wenn der Führerschein auf Probe durch Regelverstöße auf die Probe gestellt wird. Genau das musste ein junger Mann erfahren, der nach einer gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitung die Frist für ein angeordnetes Aufbauseminar verpasste. Die drastische Konsequenz: Sein Führerschein wurde ihm prompt entzogen – eine Entscheidung, die nun auch vor Gericht Bestand hatte und die Härte der Probezeit unterstreicht.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 25.327 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VGH München
  • Datum: 22.04.2025
  • Aktenzeichen: 11 CS 25.327
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Antragsteller, der eine Fahrerlaubnis auf Probe besitzt und dessen Fahrerlaubnis aufgrund einer Verkehrsübertretung (Geschwindigkeitsüberschreitung) und der nicht fristgerechten Teilnahme an einem Aufbauseminar entzogen wurde. Er legte Beschwerde gegen die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage ein und führte persönliche sowie finanzielle Gründe für die Seminarversäumnis an.
  • Beklagte: Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die dem Antragsteller nach der Verkehrsübertretung die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnete, eine beantragte Fristverlängerung ablehnte und ihm die Fahrerlaubnis entzog. Sie verteidigte ihre Entscheidung im Beschwerdeverfahren.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller erhielt eine Fahrerlaubnis auf Probe. Nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ihm die Auflage erteilt, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und die Bestätigung innerhalb von drei Monaten vorzulegen. Dies versäumte er aus persönlichen und finanziellen Gründen und beantragte erst verspätet eine Fristverlängerung, die ihm die Behörde verweigerte. Daraufhin entzog die Behörde seine Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Rechtmäßigkeit der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe. Entscheidend war, ob die Fahrerlaubnisbehörde die Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar zu Recht nicht verlängert hat und ob die Entziehung der Fahrerlaubnis unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgebrachten Gründe und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage wurde zurückgewiesen. Das bedeutet, die Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt sofort vollziehbar.
  • Begründung: Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die Fahrerlaubnis war gemäß § 2a Abs. 3 StVG zwingend zu entziehen, da der Antragsteller die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar nicht fristgerecht befolgte. Die Behörde war nicht verpflichtet, die Frist nachträglich zu verlängern, da der Antragsteller die Hinderungsgründe nicht ausreichend dargelegt und vor allem nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte.
  • Folgen: Die Fahrerlaubnis des Antragstellers bleibt entzogen. Er muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Er kann jedoch nach Abschluss des Verfahrens und Vorlage der Seminarbestätigung eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Der Fall vor Gericht


Führerschein auf Probe weg: Zu spät zum Aufbauseminar?

Viele junge Menschen fiebern dem Tag entgegen, an dem sie endlich ihren Führerschein in den Händen halten. Doch mit der Fahrerlaubnis kommt auch Verantwortung, besonders in der sogenannten Probezeit. Was passiert, wenn man in dieser Zeit eine Verkehrsregel bricht und dann auch noch eine Frist für eine angeordnete Maßnahme versäumt? Genau darum ging es in einem Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof München. Ein junger Fahrer hatte seinen Führerschein verloren, weil er nicht rechtzeitig an einem Aufbauseminar teilgenommen hatte. Das Gericht musste klären, ob dieser Entzug rechtens war.

Was war passiert? Der Weg zum Führerscheinentzug

Junger Mann hält amtlichen Brief zum Führerscheinentzug, frustriert an überladenem Schreibtisch
Verlust des Führerscheins wegen versäumtem Aufbauseminar – wichtige Fristen für Fahranfänger korrekt einhalten! | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Stellen wir uns Herrn A. vor. Er hatte am 9. September 2022 seinen Führerschein für verschiedene Fahrzeugklassen, wie zum Beispiel für Autos und kleine Roller, erhalten. Dieser Führerschein wurde ihm „auf Probe“ erteilt. Das bedeutet, dass er in den ersten Jahren besonders sorgfältig fahren muss und Verstöße strenger geahndet werden können.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung und die erste Frist

Knapp fünf Monate später, am 3. Februar 2023, passierte es: Herr A. wurde erwischt, wie er innerhalb einer Ortschaft 40 km/h zu schnell fuhr. Das ist ein erheblicher Verstoß. Deswegen erhielt er einen Bußgeldbescheid, der auch rechtskräftig wurde. Das bedeutet, der Bescheid war endgültig und Herr A. konnte dagegen keine normalen Rechtsmittel mehr einlegen.

Aufgrund dieses Verstoßes meldete sich die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (die Behörde, die für Führerscheine zuständig ist) bei Herrn A. Mit einem Schreiben vom 13. Oktober 2023, das ihm am 18. Oktober 2023 zugestellt wurde, forderte sie ihn auf, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. Solche Seminare sollen helfen, Fehler im Verkehr zu erkennen und künftig zu vermeiden. Die Behörde setzte ihm eine Frist: Er musste das Seminar innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Schreibens absolvieren und eine Teilnahmebestätigung vorlegen. Diese Frist endete also am 18. Januar 2024.

Das Warten und die verpasste Frist

Was geschah dann? Herr A. ließ diese Frist verstreichen, ohne das Seminar zu besuchen oder die Bescheinigung vorzulegen. Daraufhin erinnerte ihn die Fahrerlaubnisbehörde mit einem Schreiben vom 19. März 2024 an die fehlende Bescheinigung. Gleichzeitig gab sie ihm die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern, bevor sie über den Entzug seines Führerscheins entscheiden würde – das nennt man eine Anhörung.

Erst jetzt, am 28. März 2024, meldete sich Herr A. per E-Mail bei der Behörde. Er erklärte, dass es ihm aus persönlichen und finanziellen Gründen bisher nicht möglich gewesen sei, am Seminar teilzunehmen. Außerdem gäbe es bei der nächstgelegenen Fahrschule erst Ende April oder Anfang Mai 2024 ein passendes Seminar. Er versprach, sich zu melden, sobald der Termin feststehe.

Die Fahrerlaubnisbehörde reagierte prompt. Mit einer E-Mail vom 2. April 2024 lehnte sie eine Verlängerung der Frist ab. Ihre Begründung: Die ursprüngliche Frist sei ja schon am 18. Januar 2024 abgelaufen und Herr A. habe sich erst sehr spät gemeldet. Am selben Tag schickte Herr A. der Behörde eine Anmeldebestätigung für ein Aufbauseminar bei einer anderen Fahrschule. Das Seminar sollte vom 29. April bis zum 16. Mai 2024 stattfinden.

Doch das änderte nichts an der Haltung der Behörde. Mit einem Bescheid vom 23. April 2024 entzog sie Herrn A. die Fahrerlaubnis. Zudem ordnete sie den sogenannten Sofortvollzug an. Das bedeutet, dass der Führerscheinentzug sofort gültig war, auch wenn Herr A. dagegen klagen würde. Er musste seinen Führerschein unverzüglich abgeben.

Gegen diesen Entzug wehrte sich Herr A. Er reichte am 22. Mai 2024 Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Gleichzeitig beantragte er, dass die sofortige Wirkung des Führerscheinentzugs ausgesetzt wird, bis über seine Klage entschieden ist. Juristen nennen das einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (die VwGO ist das Gesetz, das die Regeln für Verfahren vor den Verwaltungsgerichten festlegt). Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag jedoch mit Beschluss vom 28. Januar 2025 ab. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts legte Herr A. Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof München ein, der nächsthöheren Instanz.

Warum musste das Gericht entscheiden? Die Kernfrage des Verfahrens

Der Verwaltungsgerichtshof München musste nun also prüfen, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig war. Im Kern ging es um die Frage: War es rechtmäßig, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein von Herrn A. sofort eingezogen hat? Insbesondere musste geklärt werden, ob die Behörde die Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar zu Recht nicht verlängert hatte. Spielten die persönlichen Gründe von Herrn A. eine Rolle? Und war der sofortige Entzug des Führerscheins vielleicht unverhältnismäßig, also eine zu harte Maßnahme?

Die Entscheidung des Gerichts: Kein Aufschub für den Fahranfänger

Der Verwaltungsgerichtshof München (kurz VGH) wies die Beschwerde von Herrn A. zurück. Das bedeutet, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, den Antrag auf Aussetzung des Führerscheinentzugs abzulehnen, bleibt bestehen. Herr A. muss also weiterhin ohne Führerschein auskommen, bis über seine Hauptklage entschieden ist. Außerdem muss Herr A. die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Der sogenannte Streitwert, also der Wert, um den es in diesem Verfahren ging, wurde auf 2.500 Euro festgesetzt. Dieser Wert ist wichtig für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.

Die Gründe des Gerichts: Warum der Führerscheinentzug rechtens war

Aber warum hat der VGH so entschieden? Das Gericht prüft bei einer Beschwerde nur die Gründe, die der Beschwerdeführer – hier also Herr A. – vorträgt. Und diese Gründe reichten nach Ansicht des VGH nicht aus, um die Entscheidung der Vorinstanz zu ändern. Schauen wir uns die Argumente des Gerichts genauer an.

Die strenge Regel: Wer nicht spurt, verliert den Lappen

Zunächst verwies das Gericht auf das Gesetz. Nach § 2a Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (das StVG ist das grundlegende Gesetz für den Verkehr in Deutschland) ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen, wenn jemand mit Führerschein auf Probe eine vollziehbare Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht in der gesetzten Frist befolgt. „Zwingend“ bedeutet hier: Die Behörde hat keinen Spielraum, sie muss den Führerschein entziehen. Das Gericht stellte auch klar, dass für die rechtliche Beurteilung der Zeitpunkt entscheidend ist, an dem die Behörde den Bescheid über den Entzug erlassen hat.

Im Fall von Herrn A. waren diese Voraussetzungen erfüllt. Die Anordnung, am Aufbauseminar teilzunehmen, war zum Zeitpunkt des Führerscheinentzugs vollziehbar. Das bedeutet, Herr A. hätte ihr Folge leisten müssen, auch wenn er theoretisch dagegen hätte vorgehen können (was er aber nicht tat, die Anordnung war sogar schon „bestandskräftig“, also unanfechtbar geworden). Wichtig ist hier auch: Ein Widerspruch oder eine Klage gegen die Anordnung, ein Aufbauseminar zu besuchen, hätte ohnehin keine aufschiebende Wirkung gehabt. Das heißt, die Pflicht zur Teilnahme hätte auch während eines Rechtsstreits bestanden. Herr A. hatte die gesetzte Dreimonatsfrist, die am 18. Januar 2024 endete, aber verstreichen lassen. Das Seminar hatte er erst am 16. Mai 2024 abgeschlossen und die Bescheinigung sogar erst am 22. Mai 2024 vorgelegt – also viel zu spät.

Die Frist ist die Frist: Keine Gnade bei Versäumnis?

Ein zentraler Punkt war die Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde die Frist für das Aufbauseminar hätte verlängern müssen. Das Verwaltungsgericht hatte bereits gesagt, dass die Entscheidung der Behörde, die Frist nicht zu verlängern, korrekt war. Und der VGH stimmte dem zu.

  • Darf eine Behörde eine Frist überhaupt verlängern?
    Ja, das geht. Nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG – ein Gesetz, das regelt, wie Behörden in Bayern verfahren müssen) können Fristen, die von einer Behörde gesetzt wurden, verlängert werden. Das liegt im Ermessen der Behörde. „Ermessen“ bedeutet, die Behörde hat einen gewissen Entscheidungsspielraum, muss aber sachlich und fair entscheiden. Gerichte überprüfen solche Ermessensentscheidungen nur eingeschränkt. Selbst wenn eine Frist schon abgelaufen ist, kann sie rückwirkend verlängert werden, insbesondere dann, wenn es unbillig wäre, die Folgen des Fristablaufs bestehen zu lassen. „Unbillig“ kann man mit „extrem unfair“ übersetzen.
  • Wann wäre eine Fristverlängerung fair gewesen?
    Eine Fristverlängerung könnte dann fair sein, wenn der Betroffene die Frist unverschuldet versäumt hat, also nichts dafürkonnte. Er müsste dann aber auch rechtzeitig eine Verlängerung beantragen, die Gründe dafür gut erklären und zeigen, dass er das Seminar wirklich so schnell wie möglich nachholen will. Wenn er erst nach Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragt, muss er zusätzlich erklären, warum er die Hinderungsgründe nicht schon früher, also noch innerhalb der Frist, der Behörde mitgeteilt hat. Finanzielle Probleme allein reichen als Grund meist nicht aus.
  • Und wie sah das im Fall des jungen Fahrers aus?
    Nach diesen Maßstäben war die Weigerung der Behörde, die Frist zu verlängern, nicht unfair. Und damit war auch der Entzug der Fahrerlaubnis nicht unverhältnismäßig.
    Die dreimonatige Frist für das Aufbauseminar ist üblich und nicht zu kurz. Herr A. hatte nicht überzeugend dargelegt, dass es ihm aus unverschuldeten Gründen unmöglich war, das Seminar rechtzeitig zu besuchen. Seine Behauptung, es habe nicht genügend Seminarangebote gegeben, war nicht ausreichend belegt. Er hätte nachweisen müssen, dass er sich bei allen in Frage kommenden Fahrschulen in seiner Umgebung (zum Beispiel im gesamten Stadtgebiet von München, da die Behörde für diesen Bereich zuständig war) vergeblich um einen Platz bemüht hat. Der allgemeine Hinweis, dass Anbieter auf genügend Teilnehmer warten müssen, reicht nicht.
    Vor allem aber: Herr A. hatte überhaupt nicht erklärt, warum er seine angeblichen Hinderungsgrunde nicht schon innerhalb der Frist, also bis zum 18. Januar 2024, der Behörde mitgeteilt hat. Er meldete sich erst mehr als zwei Monate später, und auch erst, nachdem die Behörde ihm den Entzug des Führerscheins angedroht hatte.

Der tiefere Sinn der Frist: Nicht Schikane, sondern Sicherheit

Herr A. meinte, die Fristsetzung habe keinen tieferen Sinn. Dem widersprach das Gericht deutlich. Das Gesetz geht davon aus, dass ein Fahranfänger, der einen schweren Verkehrsverstoß begeht, sich in der Probezeit nicht bewährt hat. Bevor er weiter am Straßenverkehr teilnimmt, soll sein Fehlverhalten durch das Aufbauseminar korrigiert werden. Der Gesetzgeber hält es für wichtig, dass dies möglichst bald nach dem Verkehrsverstoß geschieht, damit das Seminar seine Wirkung entfalten kann. Deshalb ist die Anordnung zum Aufbauseminar auch sofort vollziehbar. Angesichts dieses Ziels war es nicht unfair, dass die Behörde auch nach der Anmeldung von Herrn A. zum Seminar keine weitere Frist mehr eingeräumt hat. Denn eine bloße Anmeldung garantiert ja noch keinen erfolgreichen und zeitnahen Abschluss des Seminars.

Kein Racheakt, sondern Gefahrenabwehr

Herr A. warf der Behörde vor, der Entzug des Führerscheins sei eine Art „Racheakt“ oder Bestrafung. Auch das sah das Gericht anders. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann nicht gegen den Willen des Fahranfängers erzwungen werden. Wenn der Fahranfänger aber der Anordnung nicht nachkommt, sieht das Gesetz als Konsequenz zwingend den Entzug der Fahrerlaubnis vor. Das soll der Anordnung den nötigen Nachdruck verleihen und zeigen, dass die Probezeit besondere Anforderungen stellt. Es geht nicht um Vergeltung, sondern darum, zukünftige Verkehrsverstöße zu verhindern und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Es ist also eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr.

Ist das nicht unverhältnismäßig? Die Frage der Fairness

Schließlich argumentierte Herr A., der Entzug verstoße gegen das Willkürverbot (festgelegt in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, unserer Verfassung) und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (abgeleitet aus Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes, der besagt, dass staatliche Maßnahmen nicht über das Notwendige hinausgehen dürfen). Auch diese Rüge hatte keinen Erfolg. Entgegen der Annahme von Herrn A. ist es ihm nicht „auf Dauer verboten“, Auto zu fahren. Er kann, nachdem das Entziehungsverfahren abgeschlossen ist, eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dabei kann er dann die Bescheinigung über die inzwischen erfolgte Teilnahme am Aufbauseminar vorlegen.

Wer trägt die Kosten und was ist ein Streitwert?

Da die Beschwerde von Herrn A. erfolglos war, muss er gemäß § 154 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Kosten des Verfahrens tragen. Das ist eine übliche Regelung: Wer in einem Rechtsstreit verliert, zahlt in der Regel die Kosten. Der Streitwert wurde auf 2.500 Euro festgesetzt. Diese Festsetzung richtet sich nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften (wie dem Gerichtskostengesetz, GKG) und Empfehlungen aus einem Katalog für Streitwerte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Streitwert ist eine Art finanzieller Wert des Interesses, um das gestritten wird, und dient als Grundlage für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Das letzte Wort: Keine weitere Beschwerde möglich

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München ist endgültig. Das bedeutet, Herr A. kann gegen diese spezielle Entscheidung (also die Ablehnung seines Antrags auf Aussetzung des Führerscheinentzugs) keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen. Das ergibt sich aus § 152 Absatz 1 der VwGO. Das Hauptverfahren, also die Klage gegen den Führerscheinentzug selbst, ist davon aber noch nicht endgültig entschieden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Der Fall zeigt deutlich, dass Fahranfänger ihre Fristen für angeordnete Aufbauseminare unbedingt einhalten müssen – selbst persönliche oder finanzielle Probleme schützen nicht vor dem Führerscheinentzug. Das Gericht machte klar, dass die Behörde keine Kulanz zeigen muss, wenn sich Betroffene erst nach Fristablauf melden und ihre Probleme nicht rechtzeitig kommunizieren. Die strengen Regeln der Probezeit dienen der Verkehrssicherheit und sollen Fahranfänger zu verantwortungsvollem Verhalten erziehen – wer diese missachtet, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Für andere Fahranfänger bedeutet das: Bei einer Seminaranordnung sollte man sich sofort um einen Platz kümmern und bei Problemen unverzüglich Kontakt zur Behörde aufnehmen, statt zu hoffen, dass schon nichts passieren wird.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich das angeordnete Aufbauseminar in der Probezeit nicht fristgerecht besuche?

Wenn Sie das von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Aufbauseminar nicht innerhalb der festgelegten Frist nachweisen oder nicht teilnehmen, hat dies eine direkte und zwingende Konsequenz: Ihre Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen.

Dies ist gesetzlich klar geregelt. Die Behörde hat in diesem Fall keinen Ermessensspielraum. Das bedeutet, sobald die Frist abgelaufen ist und der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Aufbauseminar nicht vorliegt, ist die Fahrerlaubnisbehörde gesetzlich verpflichtet, Ihren Führerschein einzuziehen.

Das Aufbauseminar ist eine wichtige Maßnahme, die in der Probezeit angeordnet wird, wenn ein schwerwiegender Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt wurden. Es soll dazu dienen, das Fahrverhalten zu verbessern und weitere Verstöße zu verhindern. Die fristgerechte Teilnahme ist somit eine entscheidende Bedingung für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis in der Probezeit.

Für Sie bedeutet das, dass Sie nach dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr berechtigt sind, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Eine Möglichkeit, die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, ist in der Regel, einen neuen Antrag zu stellen, nachdem eine bestimmte Sperrfrist abgelaufen ist. Dies ist oft mit weiteren Auflagen verbunden, wie beispielsweise dem Nachweis der Fahreignung durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).


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Welche Verkehrsverstöße in der Probezeit führen überhaupt zu der Anordnung eines Aufbauseminars?

Nicht jeder Verkehrsverstoß in der Probezeit führt automatisch zu der Anordnung eines Aufbauseminars. Ob ein solches Seminar angeordnet wird, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet hier zwischen zwei Hauptkategorien: den sogenannten A-Verstößen und den B-Verstößen.

A-Verstöße: Die schwerwiegenden Verkehrsvergehen

A-Verstöße sind schwerwiegende Verkehrsvergehen, die die Verkehrssicherheit in besonderem Maße gefährden. Ein einziger A-Verstoß während der Probezeit führt immer zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Beispiele für A-Verstöße sind:

  • Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen: Fahren Sie zum Beispiel innerorts 21 km/h oder mehr zu schnell, gilt dies als A-Verstoß.
  • Rotlichtverstöße: Das Überfahren einer roten Ampel, wenn diese bereits länger als eine Sekunde rot war.
  • Vorfahrt missachtet mit Gefährdung: Wenn Sie die Vorfahrt nehmen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht): Auch wenn der Schaden gering ist.
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen: Selbst geringe Mengen können bei jungen Fahrern schwerwiegende Folgen haben.
  • Nötigung im Straßenverkehr: Zum Beispiel durch dichtes Auffahren oder Ausbremsen anderer.

B-Verstöße: Die weniger schwerwiegenden Vergehen

B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Verkehrsvergehen, die die Verkehrssicherheit zwar beeinträchtigen können, aber nicht das Ausmaß eines A-Verstoßes erreichen. Hier gilt eine andere Regelung: Ein Aufbauseminar wird erst dann angeordnet, wenn Sie zwei B-Verstöße während Ihrer Probezeit begangen haben. Es müssen also zwei solcher Vergehen zusammenkommen, um die Maßnahme auszulösen.

Beispiele für B-Verstöße sind:

  • Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer: Ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren oder das Handy in der Hand zu halten und zu bedienen.
  • Parken in zweiter Reihe oder auf dem Gehweg mit Behinderung: Wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger behindert werden.
  • Mangel am Fahrzeug: Wenn Sie beispielsweise mit abgelaufenem TÜV oder abgefahrenen Reifen unterwegs sind und dies bei einer Kontrolle festgestellt wird.
  • Nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung: Wenn die Ladung auf Ihrem Fahrzeug nicht richtig gesichert ist und dadurch eine Gefahr entsteht.
  • Verstoß gegen die Anschnallpflicht: Wenn Sie oder Ihre Mitfahrer nicht angeschnallt sind.

Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass die Führerscheinbehörde nach Feststellung eines relevanten A-Verstoßes oder zweier B-Verstöße reagiert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnet. Diese Maßnahme soll Ihnen helfen, Ihr Fahrverhalten zu verbessern und zukünftige Verstöße zu vermeiden.


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Kann die Frist für die Teilnahme am Aufbauseminar verlängert werden, wenn ich Probleme habe, einen Termin zu finden oder zu bezahlen?

Die Frist für die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist grundsätzlich sehr streng und verbindlich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Sie dient dazu, auffällige Fahranfänger schnellstmöglich zu einer verkehrserzieherischen Maßnahme zu bewegen.

Eine Verlängerung der Frist ist nur in absoluten Ausnahmefällen und unter sehr hohen Anforderungen möglich. Entscheidend ist, dass die Gründe, die Sie an der Teilnahme hindern, unverschuldet sind. Das bedeutet, die Hindernisse dürfen nicht von Ihnen selbst verursacht worden sein und Sie durften sie nicht vorhersehen oder abwenden können.

Welche Gründe sind für eine Verlängerung relevant?

Probleme, kurzfristig einen Seminartermin zu finden, oder finanzielle Schwierigkeiten werden in der Regel nicht als ausreichende Gründe für eine Fristverlängerung anerkannt. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich frühzeitig und aktiv um die Anmeldung zum Seminar kümmern und die notwendigen finanziellen Mittel einplanen. Diese Umstände liegen meistens in der eigenen Verantwortung und sind prinzipiell vorhersehbar oder planbar.

Anerkannte Ausnahmefälle sind extrem selten und betreffen plötzliche, unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse, die es Ihnen objektiv unmöglich gemacht haben, die Frist einzuhalten. Beispiele hierfür könnten sein:

  • Ein plötzlicher, schwerer Unfall oder eine unerwartete, langwierige und ärztlich bescheinigte Erkrankung, die einen unumgänglichen Krankenhausaufenthalt oder eine umfassende Pflege während des gesamten Fristzeitraums erfordert.
  • Ein unabwendbarer Notfall höherer Gewalt, der Sie nachweislich für den gesamten Zeitraum der Frist handlungsunfähig macht.

Entscheidend ist immer, dass diese Umstände nachweisbar und nicht selbst verschuldet sind.

Was ist bei einem möglichen Härtefall zu beachten?

Sollte ein solcher unabwendbarer Härtefall eintreten, ist es unerlässlich, sofort und proaktiv mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Kontakt aufzunehmen. Sie müssen Ihren Antrag auf Fristverlängerung schriftlich und umfassend begründen. Dazu müssen Sie alle relevanten Nachweise und Belege (z.B. ärztliche Atteste, Krankenhausberichte, amtliche Bescheinigungen) einreichen, die Ihre Situation lückenlos belegen.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann im Einzelfall sehr genau, ob Ihre Gründe tatsächlich so schwerwiegend und unverschuldet sind, dass eine Fristverlängerung gerechtfertigt ist. Die Hürden für eine Bewilligung sind sehr hoch.

Wird die Frist für das Aufbauseminar nicht eingehalten und auch keine Fristverlängerung gewährt, hat dies in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge. Die Fahrerlaubnis wird erst dann wieder erteilt, wenn der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Aufbauseminar erbracht wurde.


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Wird meine Fahrerlaubnis sofort entzogen, wenn ich das Aufbauseminar nicht rechtzeitig nachweise, oder gibt es eine Übergangszeit?

Im Falle eines nicht fristgerechten Nachweises des Aufbauseminars kommt es in der Regel zu einem sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Eine automatische Übergangszeit, in der Sie nach Ablauf der gesetzten Frist weiterhin fahren dürfen, existiert üblicherweise nicht.

Warum der Entzug oft sofort wirksam wird

Wenn Sie als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe dazu verpflichtet sind, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und den Nachweis darüber nicht innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist erbringen, wird dies als eine schwerwiegende Nichterfüllung einer Auflage der Probezeit gewertet. Die Fahrerlaubnisbehörde ist in solchen Fällen gesetzlich dazu angehalten, Ihre Fahrerlaubnis zu entziehen.

Dieser Entzug ist in der Praxis häufig sofort vollziehbar. Das bedeutet, dass der Bescheid der Behörde, mit dem Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, unmittelbar wirksam wird, sobald er Ihnen bekannt gegeben wird. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge mehr im Straßenverkehr führen. Stellen Sie sich vor, der Bescheid ist wie ein sofortiges Fahrverbot: Sobald Sie ihn erhalten, ist Ihr Recht zu fahren erloschen.

Keine aufschiebende Wirkung durch Widerspruch oder Klage

Grundsätzlich hat ein Widerspruch gegen einen behördlichen Bescheid oder eine Klage vor Gericht eine sogenannte aufschiebende Wirkung. Dies würde bedeuten, dass die Anordnung der Behörde zunächst nicht vollzogen werden darf, solange das Gerichtsverfahren läuft. Man könnte es sich wie eine vorübergehende „Einfrierung“ der Entscheidung vorstellen.

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wegen des fehlenden Nachweises eines Aufbauseminars ist dies jedoch häufig anders geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass in vielen Fällen des Fahrerlaubnisentzugs der Widerspruch oder die Klage keine aufschiebende Wirkung haben. Dieser Ansatz dient der Verkehrssicherheit, da die Behörden bei Nichterfüllung von Auflagen schnell handeln sollen, um mögliche Gefahren für den Straßenverkehr zu minimieren.

Möglichkeit einer gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Trotz der sofortigen Wirksamkeit des Entzugs haben Sie die Möglichkeit, bei dem zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen. Dies ist ein gerichtliches Eilverfahren. Das Gericht prüft dann, ob es im Einzelfall gerechtfertigt ist, den sofortigen Vollzug des Entzugs auszusetzen, bis über Ihren Widerspruch oder Ihre Klage in der Hauptsache entschieden wurde. Das Gericht kann dann anordnen, dass Sie vorübergehend wieder fahren dürfen, wenn es dies für geboten hält. Eine solche gerichtliche Anordnung ist jedoch keine Selbstverständlichkeit und hängt von der genauen Prüfung des Einzelfalls durch das Gericht ab.

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie einen Entziehungsbescheid erhalten, der die sofortige Vollziehbarkeit anordnet, dürfen Sie ab der Bekanntgabe des Bescheides nicht mehr fahren, es sei denn, ein Gericht ordnet ausdrücklich etwas anderes an. Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis nach einem solchen Entzug stellt eine Straftat dar.


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Was muss ich tun, um meine Fahrerlaubnis wiederzubekommen, nachdem sie wegen eines verpassten Aufbauseminars entzogen wurde?

Wenn Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil Sie ein angeordnetes Aufbauseminar nicht besucht haben, ist dies kein dauerhafter Verlust Ihrer Fahrerlaubnis. Es gibt einen klaren Weg, wie Sie Ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen können. Dieser Prozess beinhaltet typischerweise das Nachholen des versäumten Seminars und das Abwarten einer Wartezeit, bevor Sie eine Neuerteilung beantragen können.

Das Aufbauseminar nachholen

Der wichtigste und erste Schritt ist das Absolvieren des Aufbauseminars, das Sie ursprünglich versäumt haben. Dieses Seminar ist speziell dafür konzipiert, das Fahrverhalten von auffällig gewordenen Fahrern zu verbessern. Es wird von Fahrschulen oder anderen geeigneten Einrichtungen angeboten und besteht aus mehreren Theorieeinheiten und Fahrstunden. Der erfolgreiche Abschluss des Seminars ist eine Grundvoraussetzung für die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme, die Sie später für den Antrag benötigen.

Die Sperrfrist abwarten

Parallel zum Nachholen des Aufbauseminars müssen Sie eine sogenannte Sperrfrist beachten. Diese Frist wird im Bescheid über den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis festgelegt. Während dieser Zeit dürfen Sie keine neue Fahrerlaubnis erhalten. Die Sperrfrist dient dazu, Ihnen Zeit zur Reflexion Ihres Fahrverhaltens zu geben. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist ist es Ihnen möglich, einen Antrag auf Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis zu stellen. Es ist wichtig, diese Frist genau einzuhalten und erst danach aktiv zu werden.

Antrag auf Neuerteilung stellen

Nachdem Sie das Aufbauseminar erfolgreich absolviert und die Sperrfrist abgewartet haben, können Sie einen Antrag auf Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis stellen. Dieser Antrag ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (oftmals das Straßenverkehrsamt) an Ihrem Wohnort einzureichen.

Für den Antrag müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen, darunter:

  • Ihre Personalausweiskopie.
  • Die Bescheinigung über das absolvierte Aufbauseminar.
  • Gegebenenfalls ein aktuelles Lichtbild.
  • Unter Umständen ein Sehtest und ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, falls Ihre ursprüngliche Fahrerlaubnis schon länger entzogen ist oder Ihre Daten nicht mehr aktuell sind.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann Ihre Antragsunterlagen und Ihre persönliche Eignung. Der gesamte Prozess von der Absolvierung des Seminars bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb es ratsam ist, die notwendigen Schritte frühzeitig einzuleiten, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Aufbauseminar

Ein Aufbauseminar ist eine verkehrserzieherische Maßnahme, die Fahranfänger in der Probezeit absolvieren müssen, wenn sie bestimmte Verkehrsverstöße begehen. Ziel ist es, das Fahrverhalten zu verbessern und zukünftige Verkehrsverstöße zu verhindern. Die Teilnahme ist gesetzlich geregelt, etwa in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wird das Seminar nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist abgeschlossen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Beispiel: Wenn ein Fahranfänger zu schnell fährt und deswegen ein Aufbauseminar angeordnet wird, muss er innerhalb von drei Monaten daran teilnehmen, sonst kann ihm der Führerschein entzogen werden.


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Fahrerlaubnis auf Probe

Die Fahrerlaubnis auf Probe ist eine befristete Führerschein-Erteilung für Fahranfänger, meist in den ersten zwei bis vier Jahren nach bestandener Prüfung. In dieser Zeit gelten verschärfte Regeln: Verkehrsverstöße können schneller zu Sanktionen führen, wie der Anordnung eines Aufbauseminars oder dem Entzug der Fahrerlaubnis. Die rechtlichen Grundlagen stehen unter anderem im Straßenverkehrsgesetz (§ 2a StVG). Die Probezeit soll sicherstellen, dass Fahranfänger sich besonders verantwortungsbewusst im Verkehr verhalten.

Beispiel: Herr A. erhielt seinen Führerschein „auf Probe“ und musste deshalb nach seinem schweren Verkehrsverstoß an einem Aufbauseminar teilnehmen.


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Sofortvollzug

Der Sofortvollzug bedeutet, dass eine behördliche Maßnahme – wie der Entzug der Fahrerlaubnis – sofort und ohne Aufschub wirksam wird, obwohl der Betroffene dagegen Widerspruch eingelegt oder Klage eingereicht hat. Diese Regelung dient der Gefahrenabwehr, damit unsichere Verkehrsteilnehmer nicht weiter fahren können. Der Sofortvollzug ist gesetzlich verankert, etwa in § 80 Absatz 2 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Ein Gericht kann aber auf Antrag die aufschiebende Wirkung anordnen, was den Vollzug vorläufig aussetzt.

Beispiel: Nachdem Herr A. die Frist fürs Aufbauseminar versäumt hatte, verfügte die Behörde den Sofortvollzug des Führerscheinentzugs. Herr A. durfte also nicht mehr fahren, auch während sich das Gericht mit seiner Klage befasste.


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Aufschiebende Wirkung (Anordnung der aufschiebenden Wirkung)

Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass die Vollziehung einer Behörde angeordneten Maßnahme während eines laufenden Rechtsstreits vorerst ausgesetzt wird. Normalerweise gilt: Wer gegen eine behördliche Entscheidung Widerspruch einlegt oder klagt, kann verhindern, dass die Maßnahme sofort vollzogen wird. Bei bestimmten Fahrerlaubnisentzügen, wie bei versäumtem Aufbauseminar, entfällt diese Wirkung allerdings, damit schnell gehandelt werden kann. Nach § 80 Absatz 5 VwGO kann aber ein Gericht auf Antrag entscheiden, die aufschiebende Wirkung vorübergehend anzuordnen.

Beispiel: Herr A. beantragte vor Gericht die aufschiebende Wirkung des Führerscheinentzugs, damit er während des Verfahrens weiterfahren durfte. Das Gericht lehnte dies jedoch ab.


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Ermessensentscheidung

Eine Ermessensentscheidung liegt vor, wenn eine Behörde bei der Ausübung ihrer rechtlichen Befugnis einen gewissen Entscheidungsspielraum hat. Das bedeutet, dass sie die Wahl zwischen mehreren zulässigen Handlungsoptionen hat und dabei sachlich und fair vorgehen muss. Die Überprüfung solcher Entscheidungen durch Gerichte ist eingeschränkt und prüft nur auf sachliche Rechtfertigung. Im Fall einer Fristverlängerung für das Aufbauseminar etwa kann die Fahrerlaubnisbehörde entscheiden, diese zu gewähren oder abzulehnen (§ 42 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Beispiel: Die Fahrerlaubnisbehörde konnte zwar die Frist fürs Seminar verlängern, entschied sich aber, dies nicht zu tun, weil keine unverschuldeten Gründe vorlagen. Diese Ermessensentscheidung wurde vom Gericht nicht beanstandet.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 2a Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Diese Vorschrift regelt den Führerscheinentzug bei Probezeitverstößen und zwingt die Behörde zum Entzug der Fahrerlaubnis, wenn eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht befolgt wird. Das heißt, bei Fristversäumnis gibt es keinen Ermessensspielraum, sondern einen Pflichtentzug. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Herr A. hat die dreimonatige Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar versäumt, sodass der Führerscheinentzug zwingend und rechtmäßig war.
  • Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG): Dieses Gesetz ermöglicht Behörden, gesetzte Fristen zu verlängern, wobei es auf ein pflichtgemäßes Ermessen ankommt. Eine Verlängerung ist jedoch unter Berücksichtigung sachlicher Gründe zu gewähren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Behörde hat die Fristverlängerung abgelehnt, weil Herr A. keine ausreichenden und unverschuldeten Gründe nachweisen konnte und die späte Meldung nicht hinreichend erklärte.
  • § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Regelt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Eilentscheidungen im Verwaltungsprozess. Dabei kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt werden, wenn schwerwiegende öffentliche Interessen überwiegen oder die Erfolgsaussichten gering sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Verwaltungsgericht wies den Antrag von Herrn A. ab, da die Vollziehbarkeit des Führerscheinentzugs rechtlich gegeben war und keine aufschiebende Wirkung eintreten konnte.
  • Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) – Gleichheitsgrundsatz: Verbietet Willkür und verlangt Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Maßnahmen müssen sachlich gerechtfertigt und nachvollziehbar sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Entscheidung zum Führerscheinentzug war nicht willkürlich, da die gesetzliche Pflichtentziehung einheitlich angewandt wurde und der Vorwurf eines „Racheakts“ unbegründet ist.
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (abgeleitet aus Art. 20 Abs. 3 GG): Staatliche Eingriffe müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein und dürfen nicht über das notwendige Maß hinausgehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der sofortige Führerscheinentzug dient der Gefahrenabwehr und ist angesichts der bisherigen Fristversäumnisse verhältnismäßig und angemessen.
  • § 154 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Regelt die Kostenverteilung im Verwaltungsprozess; derjenige, der unterliegt, trägt die Kosten des Verfahrens. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Beschwerde von Herrn A. erfolglos war, musste er die Verfahrenskosten tragen, inklusive der Gerichts- und Anwaltsgebühren basierend auf dem festgesetzten Streitwert.

Das vorliegende Urteil


VGH München – Az.: 11 CS 25.327 – Beschluss vom 22.04.2025


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