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Fahrerlaubnisentziehung – angeborener Herzfehler

Ein 33-Jähriger verliert seinen Führerschein, weil er die Medikamente gegen seinen angeborenen Herzfehler nicht regelmäßig einnimmt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte den Entzug der Fahrerlaubnis, da der Mann trotz ärztlicher Warnungen seine Therapie vernachlässigte und somit eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Ob er seinen Führerschein jemals wieder zurückbekommt, hängt nun von einer erneuten medizinischen Begutachtung ab.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antragsteller wandte sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis aufgrund medizinischer Bedenken.
  • Ein ärztliches Gutachten stellte fest, dass der Antragsteller aufgrund seiner Herzprobleme die Anforderungen zum Führen eines Fahrzeugs nicht erfüllt.
  • Das Gutachten unterstrich seine mangelnde Compliance bei der Einnahme von verordneten Medikamenten.
  • Der Antragsteller argumentierte, dass das Gutachten eine Momentaufnahme sei und keine tiefgreifende Risikoeinschätzung beinhalte.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde und das Verwaltungsgericht sahen keine Zweifel an der Schlüssigkeit des Gutachtens.
  • Der Verwaltungsgerichtshof hielt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für rechtens und nachvollziehbar.
  • Der Antragsteller konnte das Gutachterergebnis nicht durch andere ärztliche Bescheinigungen entkräften.
  • Es besteht ein erhöhtes Risiko durch instabile Herzleistung, was die Fahreignung beeinträchtigt.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde muss in Zweifelsfällen medizinische Gutachten zur Entscheidung heranziehen.
  • Zukünftige Änderungen in der Therapietreue können im Rahmen einer Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden.

Fahrerlaubnisentziehung: Gesundheitsüberprüfung bei Herzkrankheiten entscheidend

Die Fahrerlaubnisentziehung ist ein komplexes Thema, das oft mit gesundheitlichen Einschränkungen und der individuellen Fahreignung zusammenhängt. Insbesondere bei chronischen Erkrankungen, wie einem angeborenen Herzfehler, spielt die medizinische Begutachtung eine entscheidende Rolle. Herzkrankheiten können die Fahrtauglichkeit erheblich beeinflussen, weshalb eine kardiologische Untersuchung oft notwendig wird. Das Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass Personen mit gesundheitlichen Problemen ihre Eignung zum Fahren regelmäßig überprüfen lassen müssen. Hierbei werden nicht nur die physischen, sondern auch psychosoziale Aspekte der Mobilität nach Erkrankung berücksichtigt.

Die Risiken, die von einer reduzierten Fahrtauglichkeit ausgehen, sind nicht zu unterschätzen. Ein ärztliches Gutachten kann darüber entscheiden, ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird oder ob eine Rehabilitation mit möglichen Therapieoptionen erfolgt. Die Lebensqualität und Mobilität der Betroffenen hängen maßgeblich davon ab, wie gut ihre gesundheitliche Situation in Einklang mit den Anforderungen des Straßenverkehrs gebracht werden kann. In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie unterschiedliche Patienten mit ihrer Diagnose umgehen und welche rechtlichen Schritte sie möglicherweise einleiten müssen, um weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Einen konkreten Fall, der diese Thematik illustriert, werde ich im Folgenden zusammenfassen und analysieren.

Der Fall vor Gericht


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Fahrerlaubnisentzug bei Herzerkrankung

Fahrerlaubnisentzug wegen Herzerkrankung
Die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem 33-jährigen Mann mit angeborenem Herzfehler wurde durch ein ärztliches Gutachten aufgrund unzureichender Therapietreue und instabiler Herzleistung bestätigt, was die Relevanz medizinischer Bewertungen für die Fahreignung unterstreicht. (Symbolfoto: Flux gen.)

Ein 33-jähriger Mann mit angeborenem Herzfehler scheiterte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit seinem Versuch, die Entziehung seiner Fahrerlaubnis rückgängig zu machen. Der Gerichtshof wies die Beschwerde des Mannes gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München zurück, der die sofortige Vollziehung des Fahrerlaubnisentzugs bestätigt hatte.

Medizinische Gutachten als Grundlage der Entscheidung

Ausschlaggebend für die behördliche Entscheidung war ein ärztliches Fahreignungsgutachten vom März 2022. Dieses attestierte dem Betroffenen eine instabile Herzleistungsschwäche mit Symptomen eines chronischen Sauerstoffmangels schon bei leichter körperlicher Betätigung. Das Gutachten stützte sich dabei maßgeblich auf einen Arztbrief des Deutschen Herzzentrums vom Januar 2022.

Besonders kritisch bewerteten die Gutachter die mangelnde Therapietreue des Mannes. So habe er die empfohlene Dosiserhöhung eines Beta-Blockers nicht durchgeführt und auch eine Umstellung seiner Medikation zur Blutgerinnungshemmung abgelehnt. Zudem bemerke er nach eigenen Angaben wöchentlich Phasen schnelleren Herzschlags, vor allem wenn er die Einnahme seiner Medikamente vergessen habe.

Rechtliche Bewertung durch die Gerichte

Das Verwaltungsgericht München und der Verwaltungsgerichtshof sahen keine durchgreifenden Bedenken gegen die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens. Die Fahrerlaubnisbehörde habe das Gutachten nicht ungeprüft übernommen, sondern auf Plausibilität geprüft. Ein vom Betroffenen vorgelegtes hausärztliches Attest, das ihm eine stabile kardiopulmonale Situation bescheinigte, reichte nach Ansicht der Gerichte nicht aus, um die gutachterlichen Bedenken auszuräumen.

Keine Relevanz bisheriger Unauffälligkeit im Straßenverkehr

Der Einwand des Betroffenen, er sei bisher im Straßenverkehr nicht auffällig geworden, half ihm ebenfalls nicht. Die Richter stellten klar, dass Herz- und Gefäßkrankheiten unabhängig von bereits aufgetretenen Verkehrsauffälligkeiten fahreignungsrelevant sind. Auch der Hinweis des Mannes, er stelle die Medikamenteneinnahme nun über eine Smartphone-Erinnerung sicher, änderte nichts an der gerichtlichen Bewertung.

Möglichkeit zur Neubeurteilung

Der Verwaltungsgerichtshof wies darauf hin, dass etwaige Änderungen im Lebenswandel oder in der Therapie des Betroffenen im Rahmen einer erneuten fachärztlichen Begutachtung berücksichtigt werden könnten. Dies sei aber einem Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorbehalten.

Der Fall unterstreicht die hohe Bedeutung medizinischer Gutachten in Fahrerlaubnisverfahren und die strenge Bewertung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Hinblick auf die Fahreignung. Betroffene müssen mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, wenn ärztliche Empfehlungen nicht konsequent befolgt werden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die zentrale Bedeutung medizinischer Gutachten für die Beurteilung der Fahreignung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Mangelnde Therapietreue und instabile Gesundheitszustände rechtfertigen den Entzug der Fahrerlaubnis, auch wenn bisher keine Verkehrsauffälligkeiten vorlagen. Die Gerichte legen dabei einen strengen Maßstab an und vertrauen auf fachärztliche Einschätzungen. Für Betroffene bleibt die Möglichkeit einer Neubeurteilung bei nachweislicher Verbesserung ihres Gesundheitszustands und konsequenter Befolgung ärztlicher Anweisungen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie an einer Herzerkrankung leiden, müssen Sie besonders auf Ihre Fahreignung achten. Das Gericht legt großen Wert auf ärztliche Gutachten und Ihre Therapietreue. Selbst wenn Sie bisher unauffällig im Straßenverkehr waren, kann Ihnen bei instabiler Gesundheit oder mangelnder Medikamenteneinnahme die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ein Attest Ihres Hausarztes reicht dabei meist nicht aus, um Zweifel an Ihrer Fahreignung auszuräumen. Sollten Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren, können Sie diese durch konsequente Befolgung ärztlicher Anweisungen und Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes möglicherweise wiedererlangen. Beachten Sie, dass dieser Prozess Zeit und Geduld erfordert.


Weiterführende Informationen

Im Kontext des Fahrerlaubnisentzugs wegen Herzerkrankung sind viele rechtliche Aspekte entscheidend für Betroffene und Interessierte. In diesem Abschnitt finden Sie häufig gestellte Fragen, die wichtige Klarheit zu den Rechtsfolgen und Verfahren bieten. Zudem erläutern wir zentrale Fachbegriffe, die Ihnen helfen werden, die Materie besser zu verstehen. Abschließend stellen wir die wichtigsten Rechtsgrundlagen vor, um Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche Rolle spielen medizinische Gutachten beim Fahrerlaubnisentzug wegen einer Herzerkrankung?

Medizinische Gutachten sind entscheidend für die Beurteilung der Fahreignung bei Herzerkrankungen. Sie dienen als Grundlage für die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über einen möglichen Entzug oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Rechtliche Grundlage

Die Fahrerlaubnisbehörde kann gemäß § 11 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ein ärztliches Gutachten anfordern, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken an der körperlichen oder geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers begründen. Bei Herzerkrankungen ist die Anlage 4 der FeV maßgeblich, die konkrete Vorgaben zur Fahreignung bei verschiedenen Herz-Kreislauf-Erkrankungen enthält.

Inhalt der Gutachten

Ein medizinisches Gutachten bei Herzerkrankungen umfasst in der Regel:

  • Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustands
  • Einschätzung des Risikos für plötzliche Bewusstseinsbeeinträchtigungen
  • Bewertung der Therapietreue und Krankheitseinsicht
  • Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf

Stellen Sie sich vor, Sie leiden an einer Herzrhythmusstörung. Der Gutachter wird dann besonders prüfen, ob bei Ihnen die Gefahr besteht, am Steuer das Bewusstsein zu verlieren.

Bedeutung für die behördliche Entscheidung

Das Gutachten ist für die Behörde nicht bindend, wird aber in der Regel als wichtigste Entscheidungsgrundlage herangezogen. Kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass Ihre Fahreignung eingeschränkt oder nicht gegeben ist, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Konsequenzen für Betroffene

Wenn bei Ihnen eine Herzerkrankung diagnostiziert wurde, sollten Sie sich bewusst sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten anfordern kann. Die Verweigerung der Begutachtung oder die Nichtvorlage des Gutachtens innerhalb der gesetzten Frist kann dazu führen, dass die Behörde auf Ihre Nichteignung schließt und die Fahrerlaubnis entzieht.

Mögliche Auflagen

Basierend auf dem Gutachten kann die Behörde auch Auflagen erteilen, statt die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies können regelmäßige ärztliche Kontrollen oder Beschränkungen der Fahrerlaubnis sein, etwa auf bestimmte Fahrzeugtypen oder Tageszeiten.


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Wie kann man sich gegen einen Fahrerlaubnisentzug aus gesundheitlichen Gründen wehren?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen entzogen wurde, haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren:

Widerspruch einlegen

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch ein. Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und fügen Sie neue ärztliche Gutachten bei, die Ihre Fahrtauglichkeit bestätigen. Bei einem angeborenen Herzfehler könnte beispielsweise ein aktueller kardiologischer Befund Ihre verbesserte gesundheitliche Situation belegen.

Akteneinsicht beantragen

Beantragen Sie Akteneinsicht bei der Fahrerlaubnisbehörde. So erfahren Sie, auf welcher medizinischen Grundlage die Entscheidung getroffen wurde. Dies hilft Ihnen, Ihren Widerspruch gezielt zu formulieren und eventuelle Fehler oder Missverständnisse aufzudecken.

Neues ärztliches Gutachten vorlegen

Lassen Sie ein neues, umfassendes ärztliches Gutachten erstellen. Wählen Sie dafür einen Facharzt, der auf Ihre spezifische gesundheitliche Situation spezialisiert ist. Bei einem Herzfehler wäre dies ein erfahrener Kardiologe. Das Gutachten sollte detailliert darlegen, warum Sie trotz Ihrer Erkrankung fahrtauglich sind.

Auflagen vorschlagen

Schlagen Sie der Behörde Auflagen vor, unter denen Sie sicher fahren können. Bei einem Herzfehler könnte dies beispielsweise regelmäßige kardiologische Kontrollen oder die Einschränkung auf bestimmte Fahrzeugtypen sein. Zeigen Sie damit Ihre Bereitschaft zur Kooperation und Ihr Verantwortungsbewusstsein.

Klage einreichen

Bleibt Ihr Widerspruch erfolglos, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Hier wird Ihr Fall nochmals umfassend geprüft. Bereiten Sie sich gründlich vor und sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen.

Beachten Sie, dass der Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer dient. Zeigen Sie daher stets Verständnis für die Bedenken der Behörde und arbeiten Sie konstruktiv an einer Lösung mit, die Ihre Mobilität erhält und gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet.


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Welche Anforderungen werden an die Fahreignung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen gestellt?

Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen müssen Sie besondere Anforderungen erfüllen, um als fahrgeeignet zu gelten. Die Beurteilung Ihrer Fahreignung basiert auf der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und den Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Allgemeine Kriterien

Entscheidend ist Ihre Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, ohne sich oder andere zu gefährden. Dabei spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Art und Schwere Ihrer Herz-Kreislauf-Erkrankung
  • Stabilität Ihres Gesundheitszustands
  • Risiko für plötzliche Bewusstseinseinschränkungen oder Kontrollverlust
  • Ihre Therapietreue und regelmäßige ärztliche Kontrollen

Spezifische Anforderungen

Je nach Erkrankung gelten unterschiedliche Kriterien:

Koronare Herzkrankheit (KHK) und Herzinfarkt: Nach einem komplikationslosen Herzinfarkt können Sie als Privatfahrer (Gruppe 1) direkt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wieder fahren. Für Berufsfahrer (Gruppe 2) gilt eine Wartefrist von sechs Wochen.

Herzrhythmusstörungen: Wenn Sie unter Bewusstseinstrübungen oder Bewusstlosigkeit leiden, sind Sie nicht fahrgeeignet. Nach erfolgreicher Behandlung durch Medikamente oder einen Herzschrittmacher kann die Fahreignung wiederhergestellt werden.

Bluthochdruck: Bei Werten über 180 mmHg systolisch oder 110 mmHg diastolisch ist Ihre Fahreignung eingeschränkt. Eine fachärztliche Untersuchung ist erforderlich.

Herzinsuffizienz: Die Beurteilung erfolgt nach der NYHA-Klassifikation. Bei NYHA I und II sind Sie in der Regel fahrgeeignet, bei NYHA III nur eingeschränkt und bei NYHA IV nicht fahrgeeignet.

Notwendige Untersuchungen

Zur Beurteilung Ihrer Fahreignung kann die Fahrerlaubnisbehörde ein fachärztliches Gutachten anordnen. Dieses muss von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt werden.

Wenn Sie an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leiden, ist es wichtig, dass Sie regelmäßig Ihre Fahreignung überprüfen lassen. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihre Fahrtauglichkeit und folgen Sie seinen Anweisungen zur Therapie und zu Kontrolluntersuchungen. So tragen Sie aktiv dazu bei, Ihre Fahreignung zu erhalten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.


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Welche Bedeutung haben subjektive Angaben zur Befindlichkeit für die Beurteilung der Fahreignung?

Subjektive Angaben zur Befindlichkeit spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Fahreignung. Sie ergänzen die objektiven medizinischen Befunde und geben Aufschluss über die Selbstwahrnehmung und das Verantwortungsbewusstsein des Betroffenen.

Relevanz für die Fahreignungsbeurteilung

Die Kompetenz im Umgang mit der Erkrankung sowie das Verantwortungsbewusstsein der Patienten sind wesentliche Grundlagen für die Fahreignung. Wenn Sie als Betroffener über Ihre Symptome, Einschränkungen oder Erfahrungen berichten, liefern Sie dem begutachtenden Arzt wichtige Informationen, die in die Gesamtbeurteilung einfließen.

Berücksichtigung bei der Begutachtung

Bei der Erstellung eines Gutachtens zur Fahreignung werden sowohl objektive medizinische Befunde als auch Ihre subjektiven Angaben berücksichtigt. Der Gutachter muss abwägen, ob aufgrund Ihres individuellen körperlich-geistigen Zustandes beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist.

Bedeutung der Selbsteinschätzung

Ihre Fähigkeit zur realistischen Selbsteinschätzung ist ein wichtiger Faktor für die Beurteilung Ihrer Fahreignung. Wenn Sie beispielsweise angeben, dass Sie Warnsignale Ihres Körpers gut wahrnehmen und angemessen darauf reagieren können, kann dies positiv in die Beurteilung einfließen.

Widersprüche zu medizinischen Befunden

Sollten Ihre subjektiven Angaben im Widerspruch zu den objektiven medizinischen Befunden stehen, wird der Gutachter dies besonders kritisch prüfen. In solchen Fällen kann eine zusätzliche fachärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet werden, um ein umfassendes Bild zu erhalten.

Verantwortungsbewusstsein im Alltag

Für akute, vorübergehende oder sehr selten vorkommende Erkrankungen ist es Ihrem Verantwortungsbewusstsein aufgegeben, durch kritische Selbstprüfung festzustellen, ob Sie unter den jeweils gegebenen Bedingungen am Straßenverkehr teilnehmen können. Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zu dieser Selbsteinschätzung fließt ebenfalls in die Beurteilung ein.

Bedenken Sie, dass Ihre subjektiven Angaben zur Befindlichkeit nicht nur für die initiale Beurteilung der Fahreignung relevant sind, sondern auch bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen eine Rolle spielen. Eine offene und ehrliche Kommunikation mit dem begutachtenden Arzt ist daher in Ihrem eigenen Interesse und trägt zur Verkehrssicherheit bei.


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Was sind die nächsten Schritte, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Gesundheitszustand verbessert wurde?

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nach dem Entzug der Fahrerlaubnis verbessert hat, können Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte:

Antragstellung

Reichen Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis etwa sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist ein. Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Biometrisches Passfoto
  • Kopie der Gerichtsentscheidung über den Fahrerlaubnisentzug

Nachweis der gesundheitlichen Eignung

Legen Sie aktuelle ärztliche Gutachten vor, die Ihre verbesserte gesundheitliche Situation belegen. Bei einem angeborenen Herzfehler könnte dies ein kardiologisches Gutachten sein. Beachten Sie, dass ärztliche Bescheinigungen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein dürfen.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

In vielen Fällen ordnet die Behörde eine MPU an. Diese prüft Ihre gesundheitliche und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Bereiten Sie sich gründlich auf diese Untersuchung vor, da ihr Ergebnis entscheidend für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist.

Weitere mögliche Anforderungen

Je nach Einzelfall können zusätzliche Nachweise erforderlich sein:

  • Sehtestbescheinigung (Gültigkeit: zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (keine Gültigkeitsbeschränkung)
  • Bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen: spezielle ärztliche Untersuchungen

Behördliche Prüfung und Entscheidung

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft alle eingereichten Unterlagen sorgfältig. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Fahrerlaubnis neu erteilt. In manchen Fällen kann die Behörde Auflagen oder Beschränkungen festlegen, wie regelmäßige ärztliche Kontrollen oder die Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugtypen.

Bedenken Sie, dass die Neuerteilung der Fahrerlaubnis mit Kosten verbunden ist. Diese variieren je nach Behörde und können zwischen 200 und 300 Euro betragen, zuzüglich der Kosten für ärztliche Untersuchungen und gegebenenfalls die MPU.


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Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrerlaubnisentziehung

Die Fahrerlaubnisentziehung ist ein Verwaltungsakt, bei dem einer Person die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen, entzogen wird. Dies geschieht meist aufgrund von erheblichen Verstößen gegen Verkehrsregeln oder wenn gesundheitliche Bedenken bestehen. Beispielsweise kann bei einer fehlenden Therapietreue bei einer Herzerkrankung die Fahrsicherheit beeinträchtigt sein, was zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.


Medizinische Begutachtung

Eine medizinische Begutachtung dient der Feststellung der gesundheitlichen Eignung einer Person zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dabei werden physische und manchmal auch psychosoziale Faktoren berücksichtigt. Im Kontext des Textes ist sie entscheidend, um zu bestimmen, ob eine Person mit Herzproblemen sicher ein Fahrzeug führen kann.


Therapietreue

Therapietreue beschreibt, wie konsequent eine Person angeordnete medizinische Behandlungen einhält, wie z.B. die regelmäßige Einnahme von Medikamenten. Bei mangelnder Therapietreue, insbesondere bei chronischen Erkrankungen wie einem Herzfehler, kann die Fahrtauglichkeit infrage gestellt werden, was zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.


Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind gesundheitliche Störungen, die das Herz oder die Blutgefäße betreffen. Solche Erkrankungen können die Fahreignung beeinflussen, da sie beispielsweise das Risiko für akute Gesundheitsprobleme während des Fahrens erhöhen. Daher wird ihre Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit im Rahmen von Begutachtungen genau überprüft.


Plausibilitätsprüfung

Eine Plausibilitätsprüfung erfolgt, wenn eine Behörde oder ein Gericht ein medizinisches Gutachten oder eine andere Unterlage daraufhin überprüft, ob deren Schlussfolgerungen stimmig und nachvollziehbar sind. Im Text haben die Gerichte das Gutachten des Betroffenen einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, bevor sie die Entscheidung über den Fahrerlaubnisentzug getroffen haben.


Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug beantragt werden, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr bestehen. Im Kontext des Textes kann dies durch verbesserte Gesundheit und Therapietreue geschehen, unterstützt durch eine erneute positive medizinische Begutachtung.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und stellt sicher, dass nur solche Personen eine Fahrerlaubnis erhalten, die aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Verfassung dazu in der Lage sind. Für den vorliegenden Fall ist dieser Paragraph entscheidend, da er die Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis bildet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, wie im Fall des Antragstellers, dessen gesundheitliche Probleme eine nicht ausreichende Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs ergeben haben.
  • § 46 StVZO – Vorschriften über die Eignung von Fahrerlaubnisinhabern: Dieser Paragraph bezieht sich auf die technischen Anforderungen und die Eignung des Fahrzeugs für bestimmte Fahrern. Darüber hinaus impliziert er, dass eine gesundheitliche Eignung des Fahrers vorausgesetzt wird. Die Anwendung auf den aktuellen Fall veranschaulicht, dass die gesundheitlichen Einschränkungen des Antragstellers dazu führen, dass er nicht die erforderliche Eignung für das Führen eines Fahrzeugs hat, was auch in den medizinischen Gutachten festgestellt wurde.
  • § 11 Abs. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Diese Vorschrift beschreibt die Anforderungen an medizinische Gutachten zur Feststellung der Fahreignung. Hierbei muss das Gutachten eine umfassende Beurteilung der gesundheitlichen Verfassung einschließen. In diesem Fall ist das vom Antragsteller vorgelegte Gutachten entscheidend, da es zu dem Schluss kommt, dass seine Erkrankung ihn dauerhaft ungeeignet macht, ein Fahrzeug zu führen. Dies ist der zentrale Punkt für die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • § 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG): Dieses Gesetz definiert, was als Ordnungswidrigkeit gilt und gibt den Behörden die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Rückführung auf diese Vorschrift ist relevant, da die Entziehung der Fahrerlaubnis als Maßnahme zur Verhinderung von Gefährdungen im Straßenverkehr dient. Die gesundheitlichen Probleme des Antragstellers könnten eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
  • Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: Diese Richtlinie behandelt die gemeinsamen Bestimmungen über die Fahrerlaubnis innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Sie legt fest, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass nur solche Personen eine Fahrerlaubnis erhalten, die keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, die sie unfähig machen, ein Fahrzeug sicher zu führen. Im vorliegenden Fall hat die Antragsgegnerin die Fahrerlaubnis des Antragstellers aufgrund der im Gutachten festgestellten gesundheitlichen Risiken entzogen, was den Anforderungen dieser EU-Richtlinie entspricht.

Das vorliegende Urteil

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CS 22.2573 – Beschluss vom 15.02.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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