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Fahrerlaubnis entzogen wegen Cannabis: Wann ein Gericht dem Treu und Glauben Vorrang vor der alten Rechtslage gibt

Ein Führerscheinentzug wegen früheren Cannabiskonsums mündete in einen ungewöhnlichen Rechtsstreit, als eine plötzliche Gesetzesänderung alles auf den Kopf stellte. Für eine betroffene Bürgerin und die zuständigen Behörden stellte sich die brisante Frage, wie mit einer behördlichen Entscheidung umzugehen ist, die nach altem Recht korrekt war, aber nach neuem Recht nicht mehr haltbar ist. Darf der Staat einen einmal gefassten Beschluss aufrechterhalten, wenn eine neue Rechtslage denselben Sachverhalt plötzlich völlig anders bewerten würde?

Zum vorliegenden Urteil Az.: AN 10 S 24.2731 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Ansbach
  • Datum: 20.01.2025
  • Aktenzeichen: AN 10 S 24.2731
  • Verfahren: Eilverfahren
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Antragstellerin, Inhaberin einer Fahrerlaubnis, die die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Fahrerlaubnisentzug beantragte.
  • Beklagte: Antragsgegnerin (Fahrerlaubnisbehörde), die der Antragstellerin die Fahrerlaubnis entzogen hatte und die Ablehnung des Antrags begehrte.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Die Fahrerlaubnisbehörde entzog der Antragstellerin die Fahrerlaubnis wegen Bedenken an ihrer Fahreignung aufgrund früheren Cannabiskonsums und Arzneimittelmissbrauchs. Die Antragstellerin begehrte im Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen diesen Entzug.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Ist die Aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Entzug einer Fahrerlaubnis und die damit verbundene Verpflichtung zur Führerscheinabgabe wiederherzustellen, obwohl der Entzug zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung rechtmäßig war, jedoch aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage zum Cannabiskonsum ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben anzunehmen ist?

Wie hat das Gericht entschieden?

  • Antrag stattgegeben: Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 8. März 2024 wurde wiederhergestellt.
  • Kernaussagen der Begründung:
    • Rechtmäßigkeit des Entzugs zum Erlasszeitpunkt: Der Entzug der Fahrerlaubnis war zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses am 8. März 2024 nach der damals geltenden Rechtslage rechtmäßig.
    • Verstoß gegen Treu und Glauben: Die Aufrechterhaltung des Fahrerlaubnisentzugs verstößt jedoch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben aufgrund der zum 1. April 2024 geänderten Rechtslage zum Cannabiskonsum.
    • Voraussichtliche Neuerteilung ohne MPU: Nach der neuen Rechtslage wäre der Antragstellerin die Fahrerlaubnis bei einer Neuerteilung voraussichtlich ohne die Anordnung einer weiteren medizinisch-psychologischen Untersuchung wieder zu erteilen.
  • Folgen für die Klägerin/den Kläger:
    • Die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis und die Führerscheinabgabe ist wiederhergestellt.
    • Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Fall vor Gericht


Was passiert, wenn man den Führerschein verliert, aber sich kurz darauf das Gesetz ändert?

Stellen Sie sich vor, Sie verlieren Ihren Führerschein wegen eines Verhaltens, das zum Zeitpunkt der Entscheidung als problematisch galt. Doch nur wenige Wochen später ändert der Gesetzgeber die Regeln, und Ihr früheres Verhalten wäre nach der neuen Rechtslage gar kein Grund mehr für einen Entzug. Dürfen die Behörden den Führerschein trotzdem einbehalten? Genau mit dieser komplizierten Frage musste sich das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Eilverfahren beschäftigen. Der Fall dreht sich um eine Frau, ihren früheren Cannabiskonsum und eine Gesetzesänderung, die alles auf den Kopf stellte.

Wie kam es überhaupt zum Führerscheinentzug für Frau W.?

Frau im grauen Blazer hält Brief zum Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabis vor laufendem MPU-Gutachten in der Hand.
Psychische Belastung oder Substanzgebrauch können schwerwiegende Folgen haben. Was Sie wissen müssen, wenn Ihr Führerschein auf dem Spiel steht. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Die Geschichte von Frau W. begann nicht mit Cannabis, sondern mit gesundheitlichen Problemen. Im Februar 2022 erlitt sie eine schwere depressive Episode und wurde ärztlich behandelt. Weil psychische Erkrankungen die Fahreignung beeinträchtigen können, forderte die Fahrerlaubnisbehörde – das ist die für Führerscheine zuständige Amtsstelle – im Mai 2023 ein ärztliches Gutachten an.

Dieses Gutachten vom September 2023 hatte ein gemischtes Ergebnis. Einerseits bestätigte es die Fahreignung von Frau W. für normale Autos, allerdings unter der Auflage regelmäßiger ärztlicher Kontrollen. Andererseits gab Frau W. im Rahmen der Untersuchung etwas zu, das für die Behörde eine neue Baustelle eröffnete: Sie hatte in der Vergangenheit über einen Zeitraum von eineinhalb bis zwei Jahren täglich Cannabis konsumiert. Zwar zeigten zwei aktuelle Urinproben, dass sie zu diesem Zeitpunkt drogenfrei war, doch die Information über den früheren, regelmäßigen Konsum war nun aktenkundig.

Warum musste Frau W. eine MPU machen und was kam dabei heraus?

Die Fahrerlaubnisbehörde sah sich durch die Aussage zum früheren Cannabiskonsum zum Handeln gezwungen. Sie forderte von Frau W. die Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, oft als MPU oder umgangssprachlich „Idiotentest“ bezeichnet. Aber was ist eine MPU genau? Es ist eine spezielle Begutachtung, die klären soll, ob eine Person charakterlich, körperlich und geistig wieder zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist, insbesondere nachdem es Zweifel daran gab.

Die Behörde wollte durch die MPU wissen, ob Frau W. ihren Lebensstil nachhaltig geändert hat und nicht zu erwarten ist, dass sie wieder Cannabis konsumiert oder Medikamente missbraucht. Das Ergebnis der MPU vom Januar 2024 war für Frau W. niederschmetternd. Obwohl die Gutachter ihr einen veränderten Lebensstil und eine stabilere Persönlichkeit bescheinigten, kamen sie zu einer negativen Prognose. Der Grund: Frau W. konnte keine lückenlosen Abstinenznachweise über einen längeren Zeitraum vorlegen. Ohne diesen formalen Beweis gingen die Gutachter davon aus, dass die Gefahr eines Rückfalls besteht. Aufgrund dieses negativen Gutachtens entzog die Behörde Frau W. am 8. März 2024 die Fahrerlaubnis und forderte sie auf, ihren Führerschein abzugeben.

Mit welchen Argumenten kämpfte Frau W. um ihren Führerschein?

Frau W. wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren. Sie zog vor Gericht und beantragte in einem Eilverfahren, die sogenannte aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen. Was bedeutet das? Normalerweise muss man eine behördliche Entscheidung sofort befolgen, auch wenn man dagegen klagt. Stellt das Gericht aber die aufschiebende Wirkung wieder her, ist die Entscheidung der Behörde – in diesem Fall der Führerscheinentzug – erst einmal auf Eis gelegt, bis das Gericht im Hauptverfahren endgültig entschieden hat. Man bekommt seinen Führerschein also vorläufig zurück.

Frau W. argumentierte, der Entzug sei offensichtlich rechtswidrig. Sie sei nie unter Drogeneinfluss gefahren, und frühere Untersuchungen hätten ihre Fahrtüchtigkeit bestätigt. Die Anordnung der MPU sei übertrieben gewesen. Außerdem sei ihr von der Behörde fälschlicherweise gesagt worden, sie müsse keine Abstinenznachweise erbringen. Ein Attest ihres Psychiaters sollte ihre glaubhafte Drogenfreiheit untermauern. Besonders wichtig war für sie ein Punkt: Inzwischen war Cannabis legalisiert worden, und die Behörde hätte prüfen müssen, ob sie nicht einfach zwischen Konsum und Fahren trennen könne.

Wie hat die Behörde den Entzug der Fahrerlaubnis verteidigt?

Die Fahrerlaubnisbehörde sah die Sache völlig anders und beantragte, den Antrag von Frau W. abzulehnen. Ihre Argumentation war streng an das Gesetz geknüpft, das zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung am 8. März 2024 galt.

Die Logik der Behörde war wie folgt:

  1. Frau W. hatte nach eigenen Angaben täglich Cannabis konsumiert. Das galt nach dem alten Recht als „regelmäßiger Konsum“.
  2. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, ist laut Gesetz ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Da gibt es keinen Spielraum.
  3. Um die Fahreignung wiederzuerlangen, muss man in der Regel eine einjährige, nachgewiesene Abstinenz und einen stabilen Einstellungswandel vorweisen.
  4. Um genau das zu prüfen, war die Anordnung der MPU nicht nur berechtigt, sondern gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
  5. Das MPU-Gutachten kam zu einem negativen Ergebnis, weil eben diese Abstinenznachweise fehlten.
  6. Wenn die Fahreignung fehlt, muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Sie hat hierbei keine andere Wahl.

Die Behörde betonte, dass die Gesetzesänderung zum 1. April 2024 für diesen Fall irrelevant sei, da allein der Zeitpunkt der Entscheidung am 8. März zähle.

War der Führerscheinentzug zum Zeitpunkt der Entscheidung überhaupt rechtmäßig?

Das Gericht musste nun diese gegensätzlichen Positionen bewerten. In einem ersten, entscheidenden Schritt prüfte es, ob die Entscheidung der Behörde am 8. März 2024 nach der damals geltenden Rechtslage korrekt war. Und hier gab das Gericht der Behörde vollständig recht.

Nach dem alten Gesetz schloss täglicher Cannabiskonsum die Fahreignung aus. Die Anordnung einer MPU zur Überprüfung der Abstinenz und des Einstellungswandels war zwingend. Da das MPU-Gutachten negativ ausfiel – weil die formalen Abstinenznachweise fehlten –, war die Behörde gesetzlich verpflichtet, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Argumente von Frau W., sie sei nie berauscht gefahren oder habe positive psychologische Tests, änderten daran nichts. Die beiden Urinproben waren nur Momentaufnahmen und kein ausreichender Beweis für eine einjährige Abstinenz. Zum damaligen Zeitpunkt war der Entzug also juristisch wasserdicht.

Warum ist der Entzug trotzdem rechtswidrig, obwohl er anfangs korrekt war?

Hier kommt nun die entscheidende Wendung des Gerichts, die den Fall zugunsten von Frau W. kippen ließ. Obwohl der Entzug im März rechtmäßig war, würde die Aufrechterhaltung dieses Entzugs heute gegen ein übergeordnetes juristisches Prinzip verstoßen: den Grundsatz von Treu und Glauben. Was verbirgt sich dahinter? Es ist ein fundamentaler Fair-Play-Grundsatz, der auch für den Staat gilt. Er besagt vereinfacht, dass sich eine Behörde nicht widersprüchlich verhalten und keine sinnlosen oder unverhältnismäßig harten Ergebnisse herbeiführen darf.

Das Gericht stellte sich eine hypothetische Frage: Was würde passieren, wenn Frau W. heute, nach der Gesetzesänderung vom 1. April 2024, einen Antrag auf Neuerteilung ihres Führerscheins stellen würde? Könnte die Behörde dann erneut eine MPU von ihr verlangen?

Um diese Frage zu beantworten, schaute das Gericht in das neue Gesetz. Dieses unterscheidet nicht mehr pauschal nach der Häufigkeit des Konsums, sondern danach, ob jemand Fahren und Konsum nicht trennen kann (das nennt man dann „Cannabismissbrauch“) oder sogar abhängig ist. Die Richter analysierten die neuen Vorschriften Schritt für Schritt und kamen zu einem klaren Ergebnis:

  • Die alten Gründe für eine MPU-Anordnung bei Cannabiskonsum gibt es so nicht mehr.
  • Für eine MPU nach neuem Recht bräuchte die Behörde Anhaltspunkte für einen echten Cannabismissbrauch (also fehlende Trennung von Konsum und Fahren) oder eine Abhängigkeit.
  • Solche Anhaltspunkte gab es in der Akte von Frau W. nicht. Ihr früherer „regelmäßiger Konsum“ erfüllt die neuen, strengeren Kriterien für eine MPU-Anordnung nicht.

Das Gericht kam daher zu der Einschätzung, dass Frau W. bei einem Neuantrag ihren Führerschein sehr wahrscheinlich ohne eine weitere MPU zurückbekommen müsste. Hier liegt der Widerspruch: Die Behörde hält an einem alten Entzug fest, müsste aber gleichzeitig bei einem Neuantrag den Führerschein wieder erteilen. Dieses widersprüchliche Verhalten ist treuwidrig. Es wäre reine Schikane, Frau W. auf das langwierige und teure Neuerteilungsverfahren zu verweisen, wenn das Ergebnis schon feststeht.

Weil die Klage von Frau W. im Hauptverfahren also voraussichtlich Erfolg haben wird, hat das Gericht ihrem Eilantrag stattgegeben und die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Frau W. erhält ihren Führerschein vorläufig zurück.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Verwaltungsgericht Ansbach verdeutlicht in seiner Entscheidung, dass Behörden nicht starr an alten Entscheidungen festhalten dürfen, wenn sich die Rechtslage grundlegend zum Vorteil der Betroffenen geändert hat.

  • Widersprüchliches Behördenverhalten verstößt gegen Treu und Glauben: Das Urteil zeigt, dass eine Behörde nicht gleichzeitig an einem Führerscheinentzug festhalten und bei einem hypothetischen Neuantrag denselben Führerschein ohne weitere Auflagen erteilen müsste, ohne sich treuwidrig zu verhalten.
  • Gesetzesänderungen können rückwirkende Auswirkungen auf laufende Verfahren haben: Obwohl der ursprüngliche Entzug nach altem Recht rechtmäßig war, kann die Aufrechterhaltung dieser Entscheidung nach einer Gesetzesänderung rechtswidrig werden, wenn die neuen Vorschriften den Sachverhalt anders bewerten würden.
  • Formale Rechtmäßigkeit allein reicht nicht aus: Daraus folgt, dass eine ursprünglich korrekte behördliche Entscheidung ihre Berechtigung verlieren kann, wenn übergeordnete Rechtsprinzipien wie der Grundsatz von Treu und Glauben eine andere Beurteilung gebieten.

Diese Entscheidung etabliert das wichtige Prinzip, dass Behörden ihre Entscheidungen kontinuierlich im Lichte geänderter Rechtslage überprüfen und anpassen müssen, um widersprüchliche Ergebnisse zu vermeiden.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rolle spielt der Grundsatz von Treu und Glauben bei behördlichen Entscheidungen, die durch Gesetzesänderungen betroffen sind?

Der Grundsatz von Treu und Glauben stellt sicher, dass sich auch Behörden fair und widerspruchsfrei verhalten müssen, besonders wenn sich Gesetze ändern. Er verhindert, dass der Staat an alten Entscheidungen festhält, die unter neuer Rechtslage sinnlos oder unangemessen hart wären.

Dieses juristische „Fair-Play-Prinzip“ kommt ins Spiel, wenn eine behördliche Entscheidung, die ursprünglich nach den damals geltenden Gesetzen korrekt war, durch eine spätere Gesetzesänderung ihre Grundlage verliert. Das Gericht prüft dann, ob es widersprüchlich wäre, an der alten Entscheidung festzuhalten.

Ein solches widersprüchliches Verhalten liegt vor, wenn die Behörde den Bürger bei einem Neuantrag nach der Gesetzesänderung aufgrund der neuen Rechtslage anders behandeln müsste, als sie es durch das Beharren auf der alten Entscheidung tut. Wenn der Bürger den beantragten Sachverhalt nach dem neuen Gesetz sehr wahrscheinlich erreichen würde, wäre das Festhalten an der alten, negativen Entscheidung treuwidrig.

Somit kann eine ursprünglich rechtmäßige behördliche Entscheidung durch eine Gesetzesänderung im Nachhinein als rechtswidrig gelten, wenn das Beharren darauf eine reine Schikane wäre.


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Wie wirken sich nachträgliche Gesetzesänderungen auf bereits ergangene behördliche Entscheidungen aus?

Nachträgliche Gesetzesänderungen können dazu führen, dass ursprünglich rechtmäßige behördliche Entscheidungen ihre Gültigkeit verlieren oder angepasst werden müssen. Eine behördliche Entscheidung ist zum Zeitpunkt ihres Erlasses in der Regel rechtmäßig, da sie auf den damals gültigen Gesetzen basiert.

Ändert sich die zugrunde liegende Rechtslage jedoch nach der Entscheidung, kann dies die ursprüngliche Gültigkeit infrage stellen. Das Problem tritt auf, wenn die behördliche Maßnahme nach neuem Recht nicht mehr zulässig oder sogar widersprüchlich wäre. In solchen Fällen müssen Behörden prüfen, ob der Bescheid noch haltbar ist.

Dabei spielen wichtige Rechtsprinzipien wie der Grundsatz von Treu und Glauben (ein Fair-Play-Prinzip) und die Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Diese Prinzipien sollen verhindern, dass Behörden an Entscheidungen festhalten, die nach neuer Rechtslage sinnlos, unfair oder unverhältnismäßig erscheinen. Es kann dazu führen, dass alte Entscheidungen aufgehoben oder zumindest ihre Wirkung ausgesetzt wird, um keine widersprüchlichen oder unangemessenen Ergebnisse zu erzielen.

Es ist ratsam, bei Unsicherheiten über die fortbestehende Gültigkeit alter Bescheide nach einer Gesetzesänderung sich genau zu informieren.


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Unter welchen Umständen kann der Konsum von Substanzen die Fahreignung beeinträchtigen und zu behördlichen Maßnahmen führen?

Der Konsum von Substanzen wie Drogen oder bestimmten Medikamenten beeinträchtigt die Fahreignung, wenn er die körperliche oder geistige Fähigkeit zum sicheren Fahren mindert, und kann umfangreiche behördliche Maßnahmen auslösen. Fahreignung bedeutet, dass eine Person die notwendigen charakterlichen, körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt, um ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.

Die Beeinträchtigung der Fahreignung durch Substanzen kann akut während des Konsums wirken oder sich durch langfristige Verhaltensweisen wie regelmäßigen Konsum oder Abhängigkeit zeigen. Dies gilt beispielsweise für den Konsum von Cannabis, aber auch für den Missbrauch anderer Drogen oder bestimmter Medikamente, die das Urteilsvermögen oder die Reaktionsfähigkeit beeinflussen.

Behörden können bereits bei Zweifeln an der Fahreignung, auch ohne eine akute Fahrt unter dem Einfluss von Substanzen, aktiv werden. Mögliche Maßnahmen umfassen die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Werden hierbei Mängel festgestellt oder fehlen erforderliche Nachweise, wie lückenlose Abstinenznachweise, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis oder deren Beschränkung führen.

Daher ist eine strikte Trennung zwischen Substanzkonsum und dem Führen eines Fahrzeugs unerlässlich, um die Fahreignung zu bewahren oder wiederzuerlangen.


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Was ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und welche Kriterien sind für eine positive Begutachtung entscheidend?

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) prüft, ob eine Person nach aufgetretenen Zweifeln wieder zum sicheren Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Entscheidend für eine positive Begutachtung sind dabei ein glaubhafter Wandel im Lebensstil sowie das Vorlegen objektiver Nachweise.

Die MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, ist eine spezielle Begutachtung, die klären soll, ob jemand charakterlich, körperlich und geistig wieder fahrtauglich ist. Sie wird angeordnet, wenn bei den Behörden erhebliche Zweifel an der Fahreignung bestehen, beispielsweise nach regelmäßigem Drogenkonsum oder Medikamentenmissbrauch.

Für eine positive Beurteilung ist es entscheidend, dass die begutachtete Person einen nachhaltig veränderten Lebensstil und eine stabilere Persönlichkeit glaubhaft darlegen kann. Die Gutachter wollen sicherstellen, dass keine Gefahr eines Rückfalls in problematisches Verhalten zu erwarten ist.

Dafür sind objektive Belege unerlässlich. Bei Drogen- oder Alkoholthematik zählen dazu vor allem lückenlose Abstinenznachweise über einen längeren Zeitraum. Ohne diese formalen Beweise gehen die Gutachter davon aus, dass das Rückfallrisiko zu hoch ist, was zu einer negativen Prognose führt.


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Was bedeutet die aufschiebende Wirkung einer Klage und wann kann sie in behördlichen Verfahren beantragt werden?

Die aufschiebende Wirkung einer Klage bedeutet, dass eine behördliche Entscheidung vorläufig nicht umgesetzt werden muss, obwohl man dagegen geklagt hat. Sie ist ein wichtiger Schutz für Bürger, damit nicht sofort Fakten geschaffen werden, deren Rechtmäßigkeit noch vor Gericht geklärt werden muss.

Grundsätzlich muss man einen behördlichen Bescheid, zum Beispiel einen Führerscheinentzug, sofort befolgen – auch wenn man Klage dagegen einreicht. In vielen Fällen tritt die aufschiebende Wirkung einer Klage jedoch automatisch ein und die Entscheidung wird vorerst gestoppt. Bei bestimmten, oft schwerwiegenden Bescheiden ist dies aber nicht der Fall, hier muss sie gesondert beantragt werden.

Dies geschieht in einem sogenannten Eilverfahren vor Gericht, etwa wenn ein Führerschein entzogen wurde. Das Gericht kann die aufschiebende Wirkung wiederherstellen, wenn es ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides hat oder wenn die sofortige Umsetzung der Entscheidung erhebliche Nachteile für die betroffene Person bedeuten würde. Ist der Antrag erfolgreich, wird der Zustand vor dem Erlass des Bescheides vorläufig wiederhergestellt. Man bekommt also beispielsweise seinen Führerschein zurück, bis im Hauptverfahren endgültig über dessen Entzug entschieden ist.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Aufschiebende Wirkung

Wenn man gegen eine behördliche Entscheidung klagt, bedeutet die aufschiebende Wirkung, dass diese Entscheidung vorläufig nicht umgesetzt werden muss. Sie friert den aktuellen Zustand ein, bis das Gericht im Hauptverfahren endgültig entschieden hat. Dies verhindert, dass Fakten geschaffen werden, die später nur schwer rückgängig zu machen wären und nur schwer wieder behoben werden könnten. Die aufschiebende Wirkung ist ein wichtiger Schutz für Bürger.

Beispiel: Im Fall von Frau W. führte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dazu, dass sie ihren Führerschein vorläufig zurückbekam, obwohl der Entzug ursprünglich von der Behörde angeordnet wurde.

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Eilverfahren

Ein Eilverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das darauf abzielt, eine schnelle vorläufige Entscheidung in dringenden Angelegenheiten zu treffen, bevor das eigentliche Hauptverfahren beginnt. Es dient dazu, unaufschiebbare Rechtsfragen zu klären oder vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn eine sofortige Umsetzung einer behördlichen Entscheidung erhebliche Nachteile mit sich bringen würde. Die Entscheidung im Eilverfahren ist jedoch nicht die endgültige Klärung der Sache. Das Eilverfahren ermöglicht eine rasche, vorläufige Klärung bei Dringlichkeit.

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Fahreignung

Fahreignung bezeichnet die erforderliche körperliche, geistige und charakterliche Befähigung einer Person, ein Kraftfahrzeug sicher und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu führen. Sie ist eine Grundvoraussetzung, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten oder zu behalten. Zweifel an der Fahreignung können entstehen durch Krankheiten, Alkohol- oder Drogenkonsum oder bestimmte Verhaltensweisen, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Die Fahreignung ist die persönliche Befähigung, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.

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Fahrerlaubnisbehörde

Die Fahrerlaubnisbehörde ist eine staatliche Verwaltungsstelle, die für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein zuständig ist. Ihre Aufgaben umfassen die Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen sowie die Anordnung von Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung, wie ärztliche Gutachten oder die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Sie handelt dabei stets auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist die für Führerscheine zuständige Amtsstelle.

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Grundsatz von Treu und Glauben

Dieser Grundsatz ist ein grundlegendes Prinzip des deutschen Rechts, das ein faires und widerspruchsfreies Verhalten im Rechtsverkehr fordert – sowohl von Bürgern als auch von Behörden. Er besagt, dass niemand aus seinem eigenen widersprüchlichen Verhalten Vorteile ziehen oder andere unangemessen benachteiligen darf. Er dient der Vertrauensbildung und soll reine Schikane oder sinnlose Ergebnisse verhindern. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist ein juristisches Fair-Play-Prinzip, das widersprüchliches und schikanöses Verhalten verbietet.

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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, ist eine Begutachtung, die klären soll, ob eine Person nach aufgetretenen Zweifeln wieder zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Sie wird oft nach Drogen- oder Alkoholverstößen, aber auch bei wiederholten Verkehrsauffälligkeiten oder gesundheitlichen Problemen angeordnet. Die Untersuchung besteht aus medizinischen, psychologischen und leistungsbezogenen Tests. Die MPU ist eine umfassende Begutachtung zur Klärung der Fahreignung bei bestehenden Zweifeln.

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Rechtslage

Die Rechtslage beschreibt die Gesamtheit aller aktuell geltenden rechtlichen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen zu einem bestimmten Sachverhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist die juristische Grundlage, auf der Behörden Entscheidungen treffen und Gerichte Urteile fällen. Eine Änderung der Rechtslage bedeutet, dass sich die Gesetze oder deren Auslegung geändert haben, was weitreichende Konsequenzen für bestehende Sachverhalte haben kann. Die Rechtslage ist die Gesamtheit der aktuell geltenden Gesetze und Verordnungen zu einem bestimmten Zeitpunkt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


 

  • Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB): Dieser Rechtsgrundsatz besagt, dass sich niemand widersprüchlich verhalten darf und man sich auf das Vertrauen verlassen können muss, das man durch das Verhalten anderer geschöpft hat. Im Verwaltungsrecht bedeutet dies, dass Behörden nicht willkürlich oder widersprüchlich handeln dürfen, insbesondere wenn dies zu unzumutbaren oder sinnlosen Ergebnissen führt. Es ist ein Prinzip des fairen Umgangs und der Verhältnismäßigkeit.→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat entschieden, dass es gegen diesen Grundsatz verstoßen würde, den Führerscheinentzug aufrechtzuerhalten. Obwohl der Entzug ursprünglich rechtmäßig war, wäre es widersprüchlich und unverhältnismäßig, Frau W. auf ein aufwendiges Neuerteilungsverfahren zu verweisen, wenn sie aufgrund der Gesetzesänderung ihren Führerschein ohnehin sehr wahrscheinlich zurückbekommen würde.
  • Anforderungen an die Fahreignung bei Cannabiskonsum und die Bedeutung von Gesetzesänderungen (vgl. § 14 FeV a.F. und n.F., Anlage 4 FeV, CanG): Die Fahreignung ist die grundsätzliche Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Sie kann durch körperliche oder geistige Mängel, aber auch durch den Konsum von Drogen beeinträchtigt sein. Die Gesetze legen fest, unter welchen Umständen Drogenkonsum zur Annahme einer fehlenden Fahreignung führt und welche Maßnahmen (z.B. MPU) zu ergreifen sind. Wichtig ist hier, dass sich die gesetzlichen Vorgaben ändern können und dies erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung der Fahreignung hat.→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Punkt ist zentral, da die Beurteilung der Fahreignung von Frau W. und die Notwendigkeit einer MPU maßgeblich von den gesetzlichen Bestimmungen zum Cannabiskonsum abhingen. Nach altem Recht (vor dem 1. April 2024) führte regelmäßiger Konsum pauschal zur Fahrungeeignetheit, während das neue Gesetz (Cannabisgesetz – CanG) eine detailliertere Unterscheidung nach Missbrauch oder Abhängigkeit trifft, was für Frau W. vorteilhaft ist.
  • Einstweiliger Rechtsschutz und die aufschiebende Wirkung einer Klage (§ 80 Abs. 5 VwGO): Im Verwaltungsrecht ist ein „Verwaltungsakt“ (wie ein Führerscheinentzug) grundsätzlich sofort gültig und muss befolgt werden, auch wenn man dagegen klagt. Die Klage hat also zunächst keine „aufschiebende Wirkung“. Um dies zu verhindern und die sofortige Vollziehung auszusetzen, kann man bei Gericht einen Eilantrag stellen. Das Gericht prüft dann in einem schnellen Verfahren, ob die Entscheidung der Behörde offensichtlich rechtswidrig ist oder ob ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht. Wird dem Antrag stattgegeben, darf der Verwaltungsakt vorläufig nicht umgesetzt werden.→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Frau W. hat genau einen solchen Eilantrag gestellt, um die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Führerscheinentzug wiederherzustellen. Ziel war es, ihren Führerschein sofort zurückzuerhalten und nicht das langwierige Hauptverfahren abwarten zu müssen. Das Gericht gab ihrem Antrag statt, weil die Erfolgsaussichten der Klage im Hauptverfahren aufgrund der Gesetzesänderung sehr hoch waren.
  • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes (allgemeiner Grundsatz des Verwaltungsrechts): Im Verwaltungsrecht wird die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung (eines Verwaltungsaktes) in der Regel nach der Sach- und Rechtslage beurteilt, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidung vorlag. Spätere Änderungen der Gesetze oder der tatsächlichen Umstände, die nach der Entscheidung eintreten, sind für die ursprüngliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes meist unerheblich. Dies sorgt für Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung.→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Fahrerlaubnisbehörde entzog Frau W. den Führerschein am 8. März 2024. Die Behörde argumentierte zu Recht, dass ihre Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt nach der alten Gesetzeslage völlig korrekt war, da die Gesetzesänderung erst am 1. April 2024 in Kraft trat. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Entzugs zum Zeitpunkt seines Erlasses. Dieser Grundsatz wurde jedoch durch den übergeordneten Grundsatz von Treu und Glauben im Eilverfahren überlagert.

Das vorliegende Urteil


VG Ansbach – Az.: AN 10 S 24.2731 – Beschluss vom 20.01.2025


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